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Gericht Bremst Private Blitzer Aus


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"Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Daher bleibt es spannend.

Sicher werden die, die nicht rechtzeitig oder keinen Widerspruch eingelegt haben, leer ausgehen.

Hinterzogene Steuern verjähren hingegen erst nach zehn Jahren..., die Strafe dafür - schon - nach fünf Jahren.

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Dann bleibt das ganze erst einmal regional beschränkt, wie ich das lese:

"In der Folge dieses gesetzwidrigen Handelns seien sämtliche derart durchgeführte Verkehrsüberwachungen im betreffenden Ordnungsbehördenbezirk mindestens seit dem 23.03.2017 unzulässig."

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Ist das ein regionales Problem? In Essen z.B. sind die mobilen Blitzer nach meinem Wissen alle im städtischen Besitz und werden von Ordnungsamtmitarbeitern betreiben. Feste Blitzer sind alte, seltene Anlagen. Ausnahme städtische Blitzer auf BAB.

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Für Essen ist aber das OLG Frankfurt nicht zuständig. Und solange das eben zuständige OLG nichts sagt, ist in dem Bereich auch nichts untersagt. Und in NRW werden zunehmend Angestellte des öffentlichen Dienstes für Geschwindigkeitsmessungen eingesetzt (Radar, ESO).

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War das nicht schon von Anfang an so, dass "rein private" Blitzer unzulässig waren?

MW war ganz am Anfang der Zeit, als kommunale Blitzer erlaubt wurden schon gerichtliche festgestellt worden, dass die Messung nur unter Leitung und Aufsicht eines geschulten städt. Bediensteten erfolgen dürfe. Oder hatte sich da was geändert?

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@hawethie: Ja, hier jedoch ist der Skandal, dass so ein Skandal im blitzskandalgeplagten Hessen noch möglich ist bzw. jetzt war. Die Wegelagereibranche schafft es einfach nicht skandalfrei zu blieben. Leid können einem die echten Cops tun, die sich stolz mit Mütze :cop01: ins Unterholz schlagen. Insbesondere für @sobbel tut es mir leid, wenn in Guten Morgen Deutschland auf rtl von Radarfallen gesprochen wird :lol: .

 

Hier ein Videobeitrag mit Gerichtssprecherin: https://www.rtl.de/videos/urteil-in-hessen-sind-millionen-blitzer-knoellchen-ungueltig-5dcd0e0f0a40a21af954af0c.html

:nolimit:

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Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Ach. Welches Rechtsmittel sollte es denn gegen den Beschluss des OLG geben?

 

Sicher werden die, die nicht rechtzeitig oder keinen Widerspruch eingelegt haben, leer ausgehen.

Nein, das ist überhaupt nicht sicher. Die bisherigen Informationen durch das OLG lassen eher den Verdacht zu, daß die Bußgeldbehörden jede Menge Geld werden zurückzahlen müssen.

 

Hinterzogene Steuern verjähren hingegen erst nach zehn Jahren..., die Strafe dafür - schon - nach fünf Jahren.

Das ist mehrdeutig bzw. schlicht falsch.

 

War der Vorfall mit fahrimmernachvorschrift nicht in Hessen ? Das war auch anscheinend ein privates Unternehmen.

Andere Konstellation. Das aktuelle Urteil wird ihm also nicht helfen.

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"Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig"

So steht es im letzten Absatz des Links von Zorro.

 

und: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__384.html

 

Im Falle der gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Steuerhinterziehung gem. § 370a AO beträgt die Verjährungsfrist nach § 78 Abs. 3 Nr. 3 StGB 10 Jahre. § 370 a AO ist eine so genannte Qualifikation und eben keine Strafschärfung. Daher erhöht sich die Zeit von 5 Jahre auf 10 Jahre.

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...und weil ich ein solch kurioses Ergebnis bei einer Gerichtsverhandlung schon mal erlebt habe: Die Hinterziehung war Bußgeld - rechtlich verjährt, aber das Finanzamt bestand auf seine 10-jährige Verjährungsfrist für die Nachforderung.

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"Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig"

So steht es im letzten Absatz des Links von Zorro.

Ja. Dadurch wird es aber nicht richtig.

 

Im Falle der gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Steuerhinterziehung gem. § 370a AO beträgt die Verjährungsfrist nach § 78 Abs. 3 Nr. 3 StGB 10 Jahre. § 370 a AO ist eine so genannte Qualifikation und eben keine Strafschärfung. Daher erhöht sich die Zeit von 5 Jahre auf 10 Jahre.

§ 370a AO ist zum 01.01.2008 weggefallen.

 

Die Hinterziehung war Bußgeld - rechtlich verjährt

Die Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung beträgt fünf Jahre nachdem die Frist zu laufen begonnen hat. Die Vollstreckungsfrist für die Strafe richtet sich nach der Höhe de Strafe.

 

aber das Finanzamt bestand auf seine 10-jährige Verjährungsfrist für die Nachforderung.

Das, was Du meinst, heißt Festsetzungsfrist und hat mit Nachforderungen nur sehr begrenzt etwas zu tun.

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War der Vorfall mit fahrimmernachvorschrift nicht in Hessen ? Das war auch anscheinend ein privates Unternehmen. Hatte der nicht entsprechende Urteile schon verlinkt?

Ja, hier war es: http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/51753-es30-viele-schatten-im-bild/

 

Lfd. Nr. 14

Ja war/ist in Hessen, (Tatort und Wohnort).

Ich war auf Geschäftsreise (mit der Bahn) da hat mich vor 2 Tagen meine Frau angerufen und erzählt das gerade im Radio(HR3) darüber berichtet wurde.

Da hat also tatsächlich noch so ein Querulant/moralisch verwerfliche Person wie ich sich nicht seinem Schicksal ergeben und sich durch geklagt.

Böse, böse-

Das wird einigen hier nicht gefallen.

 

Ich bin mir allerdings nicht sicher ob dieses Urteil auf meinen Fall zutrifft, bezw. mir nützen kann.

M.E. ist doch entscheidend "Wer bedient die Messanlage" und nicht "wem gehört die Anlage".

Wenn derjenige der zur Messanlage geht und die Daten auf einen USB-Stick ausliesst (oder wie auch immer) ein Beamter ist dann wäre doch der Vorgang juristisch in Ordnung (="Herrscher des Verfahrens").

Hab ich noch nicht rausgefunden wer der Betreiber der Anlage ist und wer die Daten ausliesst. (Behörde oder Firma)

 

Meine Begründung wegen der Formalie "Privater Betreiber = Messtelle illegal" ist daher die Tatsache das der private Betreiber pro "Blitzerfall" eine *Provision* bekommt.

=finanzielle Interessen. Die Thematik wurde in dem aktuellen Urteil nicht behandelt.

Ich denke aber das ich diesen Unterschied in meinen Widerspruchsschreiben sehr fein ausformuliert habe.

 

PS:

Meine Frau ist übrigens die Mutter unserer Tochter(11J) die verwerflicherweise immer mal auf dem Motorrad mitfährt

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Da hat also tatsächlich noch so ein Querulant/moralisch verwerfliche Person wie ich sich nicht seinem Schicksal ergeben und sich durch geklagt.

Böse, böse-

Das wird einigen hier nicht gefallen.

@fahrimmernachvorschrift: Lass Dich nicht von den hier typischen Unkenrufen "keine Chance" etc. nicht beeindrucken. Murks kommt halt nunmal nur zum Vorschein, wenn ein Betroffener den Fall komplett auf Fehlerquellen durchleuchten läßt. Das ist dein gutes Recht. Natürlich ist das Urteil für deinen Fall wichtig. Es muß ja nicht der besagte Zeuge und die RadarXY-GmbH sein, es kann ja auch die andere RadarYZ-GmbH sein. Entscheidend ist, wie das "Händling" läuft bzw. vertraglich vereinbart ist. Und nimm Dir unbedingt einen RA. "Widerspruch" ist Verwaltungsrecht, bei OWis ist es ein "Einspruch".

 

@zoellner: Hier liegt wieder das leidige Thema vor, daß durch die Rechtskraft Murks gedeckelt und verjährt ist :mecker:. Es ist abzuwarten, wie kulant hier die betroffenen Behörden reagieren. Die Verjährungsfrist und Bedingungen für eine Wiederaufnahme sind:

Wenn dies der Fall ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Wiederaufnahme des Bußgeldverfahrens betrieben werden – hierzu ist (vgl. § 85 OWiG) aber folgendes zu beachten: Das Bußgeld muss mehr als 250 Euro betragen haben oder es muss ein Fahrverbot verhängt worden sein. Seit Rechtskraft der Bußgeldentscheidung dürfen nicht mehr als 3 Jahre vergangen sein.

Aus "Verkehrsrechts-Experte klärt auf. Gericht verbietet private Blitzer: Das können geblitzte Autofahrer jetzt tun", www.focus.de, 13.11.19; https://www.focus.de/auto/experten/winter/verkehrsrechts-experte-klaert-auf-gericht-verbietet-private-blitzer-das-koennen-geblitzte-autofahrer-jetzt-tun_id_11345912.html

:nolimit:
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Moin Moin

 

 

 

Und in NRW werden zunehmend Angestellte des öffentlichen Dienstes für Geschwindigkeitsmessungen eingesetzt (Radar, ESO).

Bei uns sind das aber Polizeibedienstete - und die arbeiten legal mit unserem Geraffel.

 

 

Insbesondere für @sobbel tut es mir leid,

Ich brauch und möchte dir gar nicht leid tun.

Die Gerichtssprecherin spricht mir aus der Seele - hab ich dir grad echt Recht gegeben? ich muss krank sein - Hilfäää.

Sowas gehört nur in polizeiliche Hände - selbst Ordnungsämter sollten das nicht dürfen.

 

 

wenn in Guten Morgen Deutschland auf rtl von Radarfallen gesprochen wird

Da kannste mal sehen wie blöd die da sind - ist doch gar kein Radar.

 

 

Gruß

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Da hat also tatsächlich noch so ein Querulant/moralisch verwerfliche Person wie ich sich nicht seinem Schicksal ergeben und sich durch geklagt.

Da hat sich niemand durchgeklagt.

 

Ich bin mir allerdings nicht sicher ob dieses Urteil auf meinen Fall zutrifft, bezw. mir nützen kann.

Sei Dir sicher, das nein.

 

Die Thematik wurde in dem aktuellen Urteil nicht behandelt.

Das dürfte ganz entscheidend daran liegen, daß es nicht Thema des Verfahrens war.

 

Ich denke aber das ich diesen Unterschied in meinen Widerspruchsschreiben sehr fein ausformuliert habe.

Wenn Du in Deinem Widerspruchsschreiben (Widerspruch ist schon per se falsch, könntest Du wissen, wenn Du das Schreiben des O-Amtes richtig gelesen hättest) genauso formulierst und schreibst wie hier im Forum, ist sehr fein wohl die Übertreibung des Jahres.

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Da hat also tatsächlich noch so ein Querulant/moralisch verwerfliche Person wie ich sich nicht seinem Schicksal ergeben und sich durch geklagt.

Und? Wann hörst Du endlich auf zu labern und beschreitest den Klageweg?

 

Böse, böse-

Das wird einigen hier nicht gefallen.

Ich darf Dir was verraten: das ist diesen einigen hier sogar völlig egal.

 

Ich bin mir allerdings nicht sicher ob dieses Urteil auf meinen Fall zutrifft, bezw. mir nützen kann.

Ach, jetzt doch nicht? Das hörte sich vorher noch ganz anders an. Ruderst Du etwa zurück?

 

M.E. ist doch entscheidend "Wer bedient die Messanlage" und nicht "wem gehört die Anlage".

Wenn derjenige der zur Messanlage geht und die Daten auf einen USB-Stick ausliesst (oder wie auch immer) ein Beamter ist dann wäre doch der Vorgang juristisch in Ordnung (="Herrscher des Verfahrens").

Hab ich noch nicht rausgefunden wer der Betreiber der Anlage ist und wer die Daten ausliesst. (Behörde oder Firma)

Man merkt, daß Du noch erhebliche Defizite aufweist.

Satz 2: derjenige, der die Daten ausliest, bedient die Anlage nicht. Und der, der die Anlage (auch als Nichtbeamter) bedient, darf die Daten ganz sicher auslesen. Da kann man eigentlich nichts falsch machen.

 

Meine Begründung wegen der Formalie "Privater Betreiber = Messtelle illegal" ist daher die Tatsache das der private Betreiber pro "Blitzerfall" eine *Provision* bekommt.

Das darf er aber. Schließlich stellt der auf eigene Kosten die Anlage zur Verfügung und möchte mindestens diese Kosten auch wieder heraus bekommen. Das läuft beim bargeldlosen Zahlungsverkehr nicht anders. Bei jeder Buchung bekommt der Betreiber eine Summe X ausgezahlt.

 

=finanzielle Interessen. Die Thematik wurde in dem aktuellen Urteil nicht behandelt.

Ich denke aber das ich diesen Unterschied in meinen Widerspruchsschreiben sehr fein ausformuliert habe.

Natürlich hat ein privater Betreiber finanzielle Interessen. Aber die Behörde weist ihm die Meßstellen zu. Die darf er sich nicht selbst aussuchen. Er bekommt auch vorgegeben, zu welchen Zeiten und wie lange er wo zu stehen hat. So kann es also durchaus mal sein, daß der "Lohn" der Arbeit recht gering ausfällt. Das ist sein Risiko, wenn er nicht pauschal bezahlt wird, sondern an jeder Messung partizipiert.

 

Meine Frau ist übrigens die Mutter unserer Tochter(11J) die verwerflicherweise immer mal auf dem Motorrad mitfährt

Und? Das macht die Sache auch nicht besser. Zeigt allenfalls, daß Deine Frau, also die Mutter Deiner Tochter, genauso leichtsinnig veranlagt ist wie Du.
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Bei uns sind das aber Polizeibedienstete - und die arbeiten legal mit unserem Geraffel.

Na, dann erkundige Dich doch mal. NOCH bedienen wir die Anlagen. Aber für das kommende Jahr sind schon Angestellte in Aussicht gestellt, die das übernehmen sollen. Von anderen NRW-Behörden weiß ich, daß das schon in diesem Jahr umgesetzt wurde. Landesweites Ziel ist es meines Wissens, daß das in jeder Behörde in Zukunft nur noch Angestellte machen. Uns wird letztlich nur noch das Lasergerät bleiben.
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@Bluey, in NRW blitzen Kommunen und die Polizei. Mobil auf BAB nur die Polzei, ausserhalb der BAB kommunale Blitzer fest und mobil. In Essen z.B. nach meinem Wissen durch städtische Mitarbeiter. Hier sehe ich keine Probleme durch "private" Blitzer.

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Ich habe ja auch nichts Gegenteiliges behauptet. Ich hätte die BAB vielleicht ausklammern sollen, denn ich meinte tatsächlich lediglich die Bereiche außerhalb derselben.

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Moin Moin

 

 

Na, dann erkundige Dich doch mal.

Warum sollte ich mich über Sachverhalte erkundigen, die ich ganz genau weiss?

 

 

NOCH bedienen wir die Anlagen.

Bei uns bedienen wir AUCH die Anlagen.

AUCH - darum, weil bei uns schon einige der Angestellten ihren (exekutiv)Dienst versehen, die uns Polizisten eigentlich von Verwaltungsaufgaben entlasten sollten.

Hat ja wunderbar geklappt - ich fühl mich jedenfalls suuuuper von meinen Verwaltungsaufgaben entlastet.

 

 

 

Landesweites Ziel ist es meines Wissens, daß das in jeder Behörde in Zukunft nur noch Angestellte machen.

Ob das das landesweite Ziel ist, weiss ich nicht.

NRW stellt jährl. 500 angestellte ein (https://polizei.nrw/pressemitteilung/polizeibehoerden-koennen-die-ersten-500-zusaetzlichen-beschaeftigten-einstellen) und verteilt die völlig planlos in die Behörden.

Und in den Behörden werden die ebenfalls völlig planlos weiter verteilt. Da weiss man gar nicht, wo die uns von Verwaltungsaufgaben entlasten könnten.

Traurig und unverschämt ist nur, dass diese Angestellten den altgedienten Kollegen, die sich für den Dienstherren krank gebuckelt haben und nicht mehr ganz so fit sind, die Stellen besetzen, auf denen die Kollegen bis zu ihrer Pensionierung noch voll ihren Dienst versehen könnten.

Da dürfen die Herren Laschet und Reul sich nicht wundern, wenn solche Kollegen ihre letzten zwei bis drei Jahre durchweg wegen Krankheit fehlen und ihre Erfahrung und ihr unendliches Wissen mitnehmen nicht mehr teilen können und/oder möchten.

Aber darum gehts ja hier gar nicht.

 

 

Gruß

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"Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Daher bleibt es spannend.

Sicher werden die, die nicht rechtzeitig oder keinen Widerspruch eingelegt haben, leer ausgehen.

Hinterzogene Steuern verjähren hingegen erst nach zehn Jahren..., die Strafe dafür - schon - nach fünf Jahren.

 

Bei meinem Schnellzitat ging es mir nicht um die exakte Richtigkeit der Fristen und anderer juristischer Spitzfindigkeiten.

Nein, mir ging es darum, dass es nach wie vor wie im Obrigkeitsstaat oder Feudalstaat zugeht, die Waffen - und Chancengleichheit zwischen Bürger und Staat ist nicht gegeben.

Kein Wunder, die meisten Gesetze und Verordnungen wurden praktischerweise aus diesen vorhergehenden Staatsformen einfach übernommen.

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Bei meinem Schnellzitat ging es mir nicht um die exakte Richtigkeit der Fristen und anderer juristischer Spitzfindigkeiten.

Du bist nicht gerade verschrieen für exakte Richtigkeiten und juristische Kenntnisse. Hättest Du also nicht extra erwähnen müssen.

 

Nein, mir ging es darum, dass es nach wie vor wie im Obrigkeitsstaat oder Feudalstaat zugeht, die Waffen - und Chancengleichheit zwischen Bürger und Staat ist nicht gegeben.

Ich halte das für ausgemachten Quatsch. Ich war allerdings auch nie als Beamter in einer Behörde mit Geld-vom-Bürger-eintreiben beschäftigt, kann das also nicht aus eigener Erfahrung beurteilen. Diese Erfahrung hast Du mir voraus. Wenn Du als ehemaliger Staatsdiener also sowas feststellst, bin ich fast geneigt, Dir zu glauben.

 

Kein Wunder, die meisten Gesetze und Verordnungen wurden praktischerweise aus diesen vorhergehenden Staatsformen einfach übernommen.

Ich nehme an, Du hast unsere aktuellen Gesetze denen aus vorhergehenden Staatsformen gegenübergestellt und dann gezählt. Hast Du doch, richtig? Oder solltest Du wieder mal irgendeinen Spruch rausgehauen haben, den Du irgendwo aufgeschnappt hast und dessen Richtigkeit Du genausowenig anzweifelst noch belegen kannst?

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Eigentlich habe ich keine Lust, hier seitenlang Streit zu führen. Alleine das BGB (für Biber: Bürgerliches Gesetzbuch)

ist Beleg genug für meine These. Soll ich noch etwa hundert anführen ?

Aber das ist natürlich zu mühsam für Streithähne, aber hier steht es genau drin:

https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgerliches_Gesetzbuch

 

Nach langjähriger Beratung in zwei Juristenkommissionen und öffentlichen Debatten trat das BGB zur Zeit des Deutschen Kaiserreiches am 1. Januar 1900 durch Art. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) in Kraft.

 

Und so steht es in Wiki:

Das BGB gilt nach dem Zweiten Weltkrieg in der Bundesrepublik Deutschland als Bundesrecht nach Art. 123 Abs. 1 und Art. 125 GG fort.

 

Und zum Strafgesetzbuch:

Seine Verkündigung erfolgte im Deutschen Kaiserreich am 15. Mai 1871 (RGBl. 1871 S. 127), trat am 1. Januar 1872 in Kraft und gilt im Wesentlichen bis heute als Strafgesetzbuch (StGB) in der Bundesrepublik fort.

 

Basta.

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(...)

Mein Fehler. Es hätte mir klar sein müssen, daß Du Dich einzig und allein mit diesem Nebenkriegsschauplatz beschäftigst und vor den wesentlichen Passagen wieder mal drückst.

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wenn in Guten Morgen Deutschland auf rtl von Radarfallen gesprochen wird

Da kannste mal sehen wie blöd die da sind - ist doch gar kein Radar.

 

@sobbel: Boulevard-Mainstream.verwendet halt die Umgangssprache :P . Wenn die von Unfallverhütungsmessstellen :rofl: sprechen würden, dann würden doch viele sofort abschalten (=zweideutig).

"Section Control Radarstrecke" war ja das legendäre Schild in Niedersachsen. Da kannste mal sehen, wie blöd oberste Polizeibehörden in Niedersachsen sind :lol::P .

:nolimit:

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