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Wird von den Usern kaum einer öffnen können, da die wenigsten die entsprechenden Programme haben werden. Ich könnte mir die Falldatei aber morgen Nachmittag, spätestens am Donnerstag ansehen.

Ist mir schon klar das es kaum jemanden gibt der die Datei lesen kann.

Andererseits meine ich durch das Hochladen "glaubhafter" zu sein, es halten mich ja eh einige hier für einen "Spinner"

Steht jedem frei die Echtheit zu kontrollieren und damit zu machen was er will.

 

Ich wäre dir sehr dankbar wenn du die Datei ansehen würdest/könntest und mir irgendwas darüber berichtest.

Ich hab ja ehrlich gesagt nicht damit gerechnet das ich diese bekomme, und weis noch nicht genau was ich jetzt damit mache.

Aber ich werde mir was überlegen.

 

Kannst du aus der Datei erkennen mit welcher Software-Version des ESO 3.0 diese erstellt wurde ?

Das würde mich schonmal gedanklich weiterbringen.

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Der TE hat eine RSV, eine Deckungszusage. Warum soll er das Messergebniss nicht überprüfen lassen? Er sollte ungefähr wissen wie schnell er war.   Nur "so" überprüfen zu lassen ist für mich Missbrauc

"Fachmann" ist hier offensichtlich nur einer. Jedenfalls hält er sich wohl für einen.

Netter Versuch, das eigene Fehlverhalten zu verharmlosen.  Kann er und darf er (seine Meinung äußern).  Spricht da jetzt das Kleinkind? Oder der starrsinnige alte Greis?

Eben mal angesehen. Die Eso läuft mit Software-Version 1.008. Das ist die neuste.

 

Wie ich schon ganz am Anfang mal schrieb, stehst Du mit dem Scheinwerfer an der Fotolinie und nicht mit dem Rad. Der Sensor könnte ein Stück weiter unten aufgebaut werden, aber ist alles noch im Rahmen. Abstand vom Sensor zur Fahrbahn 5 Meter, Du fährst mit 10,9 m am Sensor vorbei. Ist im Hinblick auf übliche Fahrbahnbreiten auch plausibel. Die Messung passt, auch mit der Rohdatenauswertung.

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Eben mal angesehen. Die Eso läuft mit Software-Version 1.008. Das ist die neuste.

 

Wie ich schon ganz am Anfang mal schrieb, stehst Du mit dem Scheinwerfer an der Fotolinie und nicht mit dem Rad. Der Sensor könnte ein Stück weiter unten aufgebaut werden, aber ist alles noch im Rahmen. Abstand vom Sensor zur Fahrbahn 5 Meter, Du fährst mit 10,9 m am Sensor vorbei. Ist im Hinblick auf übliche Fahrbahnbreiten auch plausibel. Die Messung passt, auch mit der Rohdatenauswertung.

Danke für die Info und deine Mühe.

Gibt es irgenwelche Ausdrucke etc. die du mir mailen könntest ?

Gerne per PM

 

Weißt du seit wann es die Verion 1.008 gibt ?

Der Eichschein (auf dem die Version nicht angegeben ist) hat das Datum 06.07.2018

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Danke für die Info und deine Mühe.

Gibt es irgenwelche Ausdrucke etc. die du mir mailen könntest ?

Gerne per PM

 

Weißt du seit wann es die Verion 1.008 gibt ?

Der Eichschein (auf dem die Version nicht angegeben ist) hat das Datum 06.07.2018

 

Kein Ding. Was für Ausdrucke meinst Du?

 

Puuh, kann ich Dir jetzt nicht sagen. Auf jeden Fall seit vielen Monaten vor der Eichung. Seit Mai (?) 2017 gibt es nun schon die ES8.0.

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>> Kein Ding. Was für Ausdrucke meinst Du?
Irgendwas was die Messung in Höhe des Scheinwerfers dokumentiert.
Weil ich würde dann gegenüber der Bussgeld-Stelle auf "unzulässige Schrägabtastung" argumentieren.
Die (zum Gelächter einiger hier) "unzulässiger Abtastung rotierender Teile (z.B. Räder, Motor, Auspuff" käme ja dann leider nicht mehr in Frage.
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>> Kein Ding. Was für Ausdrucke meinst Du?

Irgendwas was die Messung in Höhe des Scheinwerfers dokumentiert.
Weil ich würde dann gegenüber der Bussgeld-Stelle auf "unzulässige Schrägabtastung" argumentieren.
Die (zum Gelächter einiger hier) "unzulässiger Abtastung rotierender Teile (z.B. Räder, Motor, Auspuff" käme ja dann leider nicht mehr in Frage.

 

Guck Dir einfach mal das Foto an. Auf der Fahrbahn sind Quermarkierungen, mehr oder weniger. Diese miteinander verbunden ergibt die gedachte Fotolinie quer über die Fahrbahn, 3 Meter nach dem Sensor. Dein Vorderrad ist bereits nach der Fotolinie, dafür steht Dein Scheinwerfer ziemlich genau an der Fotolinie. "Problem" ist, die Fotolinie hat messtechnisch keinerlei Bedeutung und soll lediglich bei mehreren hintereinander fahrenden Fahrzeugen die Zuordnung erleichtern. Natürlich kannst Du gegenüber der Behörde so argumentieren, dass Du nicht an der Fotolinie stehst... ich sehe da aber leider keine großen Chancen.

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ich dachte die Auswertung der Rohdaten bringt genauen Aufschluss darüber *wo* genau gemessen wurde.

Die Thread-Überschrift "viele Schatten im Bild" habe ich ja gewählt weil ich vermute die vielen Hell/Dunkel-Unterschiede der Büsche/Sonneneinblenung als Mess-Störend vermute.

 

Was beweisst denn dann die Rohdaten-Auswertung, wenn es nicht Foto/Fotolinie ist ?

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Ganz so einfach nicht, aber kann man natürlich machen. Ich sehe den Sensor in Scheinwerferhöhe. Würde ich die Rohdaten weiter auswerten, würden wir auch dahin kommen.

 

Unter besonderen Lichtverhältnissen können auch nichtverwertbare Messergebnisse auftreten. Aber wie gesagt, bei Dir passt die Messung.

 

Aus den Rohmessdaten kann unter anderem die Geschwindigkeit nochmals nachträglich errechnet werden.

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Also wie ich schon am Anfang geschrieben habe (haben auch andere schon darauf hingewiesen, sag ich mal dass es hier keine Shitstorm gibt) nun noch einmal in einem kurzen Wort für den TE, der TE ist ein Heißluftfön und wird leider nichts bewegen können...

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Irgendwas was die Messung in Höhe des Scheinwerfers dokumentiert.

 

Du willst doch wohl kein kostenloses Gutachten, oder?

@handysammler sagt, dass es bei dir passt und die Messung iO ist... Und dafür solltest du mal dankbar sein, schließlich erspart er dir eine Menge Kosten, falls das Gericht auch einen GA beauftragen sollte.

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@Handysammler: Danke dass du dir hier die Zeit fürs anschauen genommen hast, ich nehme an du hast Zugang zur Eso Auswerte-Software?

 

Der TE ist ja einfach mal daran interessiert ob es einen Fehler gegeben haben könnte und wie man den ggf. nachweisen kann.

 

Die Fotolinie war zu Beginn des ES 3.0 sehr wohl aus Herstellersicht wichtig: Die Fahrzeugfront sollte sich immer ungefähr auf Höhe der Fotolinie befinden. Erst nachdem es immer wieder Fälle gab wo das nicht der Fall war, wurden die Vorgaben gelockert. Diese Infos habe ich aus Internet-Recherchen. Wer Zugang zu einer Erstausgabe der Original-Bedienungsanleitung (2007?) hat kann das gerne mal bestätigen oder widerlegen.

 

Das Foto jedenfalls gibt keinerlei Information über die Ausrichtung des Sensors, da von vorne. Der Sensor aber 'sieht' von der Seite her. Aus dieser Richtung wird leider prinzipiell kein Foto gemacht, so dass tatsächlich nur die Rohdaten selbst eine Aussage über die (z.B. vertikale) Ausrichtung des Sensors geben können.

 

Wunsch hier wären die Sensordaten in 'lesbarem' Format, also Excel, CSV, Textliste oder Grafik, was auch immer deine Auswertesoftware als Export anbietet.

 

In der Literatur sieht man ja immer wider diese Kurven, die dann durch verschieben übereinander gelegt werden können (also das was die Software im Gerät selbst macht).

das kann man dann selber machen wenn die Kurven vorliegen, dazu braucht es keinen Gutachter. Die nötigen Mathe/Physik-Kenntnisse sind bei etlichen Menschen, auch dem TE, vorhanden.

Um das zu können bist es nur nötig diese Daten in einer lesbaren Form zu erhalten.

Das *.eso format selbst mag inzwischen nicht mehr verschlüsselt sein (ab 1.008), ist aber halt auch kein gängiges Dateiformat für das man im Internet mal schnell einen Viewer herunterladen kann.

Ich habe ja geschrieben dass ich gerne genau sowas erstellen würde (als Open Source), sofern ich ausreichende Informationen hierzu habe.

 

Und zum Ende nochmal gültig für alle Messgeräte ob Radr oder Lichtschranke: Würde die Messung einfach zwei Bilder mit 100ms Abstand machen, könnte quasi jeder sie nebeneinander legen und die Geschwindigkeit zumindest so gut ermitteln dass größere Messfehler auffallen würden. Das gefeilsche um das berühmte 1 km/h weniger hier mal ausgeblendet, das interessiert mich nicht. Ich hatte von 1982 bis 2013 KEINEN EINZIGEN Punkt bekommen, und auch nach 2013 nicht wieder. Wie oft kommt es vor dass jemand der sonst keine Punkte hat auf einer nahezu täglich befahrenen Straße plötzlich 50km/ schneller als erlaubt fährt?

 

Mich jedenfalls hat in 2013 eine Falschmessung erwischt und wegen Verweigerung des Zugangs zu den Rohdaten konnte ich es nicht beweisen, wäre heute Gottseidank anders.

Und wenn jetzt jemand behauptet ich wäre ein Dampfplauderer: Genau die bei mir eingetretene Konstellation ist bisher immer noch nicht nachgestellt worden, kann gerne mal jemand machen, ich würde mich freuen dabei zu sein. Ist halt wie beim Lotto-Jackpot: Wahrscheinlichkeit 1:130Mio, und doch gibt es Gewinner.

- Sensor schräg zur Fahrbahn, aber noch in der Toleranz (< 3°)

- Sonniger Tag (Sommer)

- Sonne hoch stehend exakt quer zur Fahrbahn hinter dem Sensor, also vom Fahrzeug reflektiert.

- Sensor in der Höhe so ausgerichtet dass der schräge Falz im Blech der Fahrzeugflanke auf den Rand des Messfensters trifft (Oberhalb Reflektion der Sonne in den Sensor hinein, unterhalb nicht)

--> Bei der PTB ist die Sonne nie quer zur Fahrtrichtung, da die Referenzmessstellen alle in Nord-Süd Richtung laufen, auch hat Braunschweig die Sonne weniger hoch als München

--> Die PTB richtet immer exakt mit der Waage aus.

Aus den verfügbaren Informationen zum Sensor gehe ich im Moment davon aus dass meine Konstellation auch beim es8.0 zu einer Fehlmessung führen würde. Nur tritt es eben so selten auf.

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Wenn die Sonne in den Sensor scheint, bekommt man gar keine Messung. Die wird nämlich in diesem Fall annuliert bzw. das Gerät zeigt einfach rein gar nichts an. So, als wäre da gar kein Fahrzeug entlang gefahren. Und da ist es egal, ob die Sonne direkt oder indirekt in den Sensor scheint. Hab ich schon oft genug erlebt und beobachten können.

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Richtig, wenn die Sonne so richtig komplett reinscheint wird der Sensor übersteuert und es kommt zur Annulation.

 

ABER: Scheint die Sonne nur auf einen Teil des Sensor, kann das wenig genug sein dass es NICHT zur Übersteuerung kommt. Stell dir den einzelnen Sensor als Bildschirm vor. Auf den oberen 10% die 10fache Lichtmenge bringt dasselbe Signal wie auf der ganzen Fläche eine verdoppelung. DAS kann die Software und die Hardware nicht unterscheiden da wir eben KEINE Kamera mit x einzelnen Pixeln haben. Die Fotodiode hat einen sehr großen Dynamikbereich und integriert die Lichtmenge über die gesamte Sensorfläche. Also gerade wenn die Sonne den Erfassungsbereich nur 'streift' kann das zu gültigen Signalen führen. Wird die Sonne stark genug reflektiert, reicht z.B. ein 5mm breiter Streifen locker aus. 5mm Höhenunterschied in der Geräteneigung (ein Splitsteinchen unter der Wasserwaage!) können also bestimmen ob die Sonne reinscheint oder nicht. Genau diese Kombination von eng begrenzter Sonnenreflektion ober oder unterhalb eines Blechfalzes an der Fahrzeugflanke UND eine geringe Schiefstellung der Sensoren bewirkt den Effekt der bei klassischen Lichtschranken als Stufenprofil-Fehler bezeichnet wird.

Wenige Millimeter zählen: Es muss also viel zusammentreffen das der ES3.0 genau so aufgestellt wurde in Längs- und Querneigung, dazu noch richtig gute starke Sonnestrahlung reflektiert (aber eben nur in einem kleinen Teilbereich des Sensors). Das ganze passiert dann aber sowohl beim Sensorpaar 1-2 als auch bei 2-3, womit die SW eben vermeintlich korrekt misst ('Ein Peak reicht', wie der Eso Entwicklungsleiter bei der Befragung in Meißen bestätigte).

Ich hatte nie behauptet dass komplette Sonneneinstrahlung dazu führt, es muss ein auf kleinen Teil des Sensors beschränktes, dafür aber starkes Licht sein.

Wie oft muss ich das noch beschreiben.....

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Ich habe nichts von kompletter Sonneneinstrahlung geschrieben. Meine Beoachtungen beziehen sich auch auf Fälle, wo nur ein Teil des Sensors von der Sonne erfaßt wurde. Denn wenn ich das Gerät so aufgestellt hatte, daß die Sonne irgendwann dem Sensor gegenüber stand, kam es eben auch irgendwann zu einer stark erhöhten Anzahl von Annulierungen. Ich habe anschließend nachgeschaut, in welchem Maße die Sonne die Sensoren erfaßte, zumal wir auch eine Art Sonnenblende nutzen. Und oft genug war es nur ein kleiner Teil des Sensors.

 

Wie oft Du was auch immer noch beschreiben möchtest, ist mir egal. Bislang beschreibst Du lediglich etwas in der Theorie. Bewiesen ist das noch lange nicht. Und bislang scheinst Du auch der einzige zu sein, der hier Probleme sieht. Warum machst Du es nicht öffentlich?

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Würde die Messung einfach zwei Bilder mit 100ms Abstand machen, könnte quasi jeder sie nebeneinander legen und die Geschwindigkeit zumindest so gut ermitteln dass größere Messfehler auffallen würden.

Ich als Behörde würde davon weniger halten. Man sieht ja an so manchem Thema hier - keine Wertung dieses Themas -, dass manche Personen sich im Straßenverkehr einfach nicht richtig verhalten können und versuchen, deren Fehlverhalten auf diesem Wege ungeschehen machen. Selbstverständlich machen sowohl Polizeibeamte, als auch die Geräte mal Fehler. Wenn man nun zwei Fotos hat, dann hat man theoretisch auch zwei Fotos, welche man angreifen kann.

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'Die Sonne gegenüber stand' Genau das meine ich NICHT!

Es geht darum dass die Sonne vom gemessenen Auto in den Sensor hinein reflektiert wird, also die Sonne aus Sicht des Geräts von dort her auf das Auto scheint, dieses dann ins Gerät hinein reflektiert.

 

Das ganze passiert eben so selten dass es nicht viele Personen betrifft. Die Gutachter beschäftigen sich lieber mit Dingen die häufiger passieren wie z.B. das aktuelle Thema der LED-Scheinwerfer.

Ein Gutachter lebt nun mal von der Bezahlung der Gutachten für die er beauftragt wird, so wie der Anwalt dafür bezahlt wird seinen Mandanten zu vertreten. Beide suchen natürlich nach Themen die häufig auftreten und so viele Mandate bringen. Mein Fall ist zu selten als dass da Interesse besteht das als Werbemaßnahme mal nachzustellen.

Ich habe dann in 2015/16 auch mehrfach beim ADAC angefragt, statt Auto-Test könnten sie doch mal die Blitzer 'testen', war kein Interesse vorhanden. Den einschlägigen Gutachterbüros habe ich meinen Fall auch geschildert, aber ohne explizite (bezahlte) Beauftragung passiert da nix. Anders als die PTB haben die nunmal keine feste Bezahlung sondern müssen von dem leben das sie aus Aufträgen heraus verdienen.

 

Ich sehe für mich vorrangig das Ziel solche Konstellationen wenigstens einigermassen bekannt zu machen, damit ein potentiell erneut gleichartig Betroffener dann passend reagieren kann. Deshalb freue ich mich auch über das Urteil des Saarländischen VGH. Aus meinem Fall allein bin ich vom Deutschen Rechtsstaat jedenfalls massiv enttäuscht, tatsächlich vorhandene Daten einfach nicht verwerten zu wollen ist nicht gerecht. Und es gab ja nicht nur den Blitzer selbst, im Juli 2013. OLG Urteil Rechtskraft war am 18.03.2014 Dieses lag dann 5 Wochen unbearbeitet im Posteingang der Münchner Staatsanwaltschaft .

Dadurch erfolgte der Eintrag in Flensburg erst am 5.5.2014 nach neuem Recht. 2 Punkte, 5 Jahre anstehend führten zur Verweigerung des BF17 für meine beiden Kinder.

Allein das liegenlassen in der Poststelle hat hier bestimmt dass ich meine Kinder nicht begleiten durfte, und das soll 'Recht' sein ?

Die drei Punkte nach altem Recht hätten BF17 nicht verhindert, Umstellung am Stichtag hätte 1 Punkt neu ergeben, ebenfall keine BF17 Sperre.

 

Die Juristen waren alle der Meinung das ist so Rechtens (bin deshalb vors Verwaltungsgericht).

Jeder normale Bürger würde sagen das ist rückwirkende Gesetzgebung, da die Punktereform erst ab August 2013 im Bundestag behandelt wurde,

Entscheidungen mit Tag der Rechtskraft vor dem Stichtag (immerhin 6 Wochen vorher!) sollten nach altem Recht eingetragen werden. Überall sonst zählt der Tag der Rechtskraft, hier nicht.

 

Es ist also nicht der Blitzer allein, sondern auch dessen Folgen, ich hatte da wohl zweimal einen Lotto-Sechser gezogen.

@Bluey: Sei dankbar dass du ein festes Gehalt hast, bezahlt von uns Steuerzahlern.

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'Die Sonne gegenüber stand' Genau das meine ich NICHT!

Es geht darum dass die Sonne vom gemessenen Auto in den Sensor hinein reflektiert wird, also die Sonne aus Sicht des Geräts von dort her auf das Auto scheint, dieses dann ins Gerät hinein reflektiert.

Ja, ich weiß. Diesen Fall hatte ich zB vor wenigen Tagen erst wieder. Da stand die Sonne quasi schräg hinter dem Gerät und wurde von den Fahrzeuge reflektiert. Auch hier überhaupt kein Problem. Die Annulierungsrate ging deutlich nach oben. Später normalisierte es sich wieder.

 

 

 

Das ganze passiert eben so selten dass es nicht viele Personen betrifft.

Falsch. Das passiert - jedenfalls mir - deutlich häufiger als der Fall, wo die Sonne direkt in die Sensoren scheint.

 

 

 

Die Gutachter beschäftigen sich lieber mit Dingen die häufiger passieren wie z.B. das aktuelle Thema der LED-Scheinwerfer.

Aha. Hast Du die Gutachter (alle/viele/wie viele?) dahingehend befragt?

 

 

Ein Gutachter lebt nun mal von der Bezahlung der Gutachten für die er beauftragt wird, so wie der Anwalt dafür bezahlt wird seinen Mandanten zu vertreten. Beide suchen natürlich nach Themen die häufig auftreten und so viele Mandate bringen. Mein Fall ist zu selten als dass da Interesse besteht das als Werbemaßnahme mal nachzustellen.

Papperlapapp. Die Gutachter - soweit mir bekannt - suchen sich selbst keine Mandanten, sie werden - idR von Anwälten und Gerichten - beauftragt. Wenn Du als Betroffener der Meinung bist, daß die Sonne eine Fehlmessung bewirkt habe, so kannst Du - oder Dein RA - einen Gutachter beauftragen.

 

 

Ich habe dann in 2015/16 auch mehrfach beim ADAC angefragt, statt Auto-Test könnten sie doch mal die Blitzer 'testen', war kein Interesse vorhanden. Den einschlägigen Gutachterbüros habe ich meinen Fall auch geschildert, aber ohne explizite (bezahlte) Beauftragung passiert da nix. Anders als die PTB haben die nunmal keine feste Bezahlung sondern müssen von dem leben das sie aus Aufträgen heraus verdienen.

Korrekt. Wie ich zuvor ja schon schrieb. Also: warum beauftragst Du nicht selbst einen Gutachter? Du bist Dir doch ziemlich sicher, daß es so ist, wie Du es bislang beschrieben hast. Warum sollte ein Gutachter nur auf Deinen bloßen Verdacht oder Deine Behauptung hin Zeit und Mühe verwenden? Vor allem, was ja auch möglich sein könnte, wenn er von vornherein schon anderer Ansicht ist als Du und deshalb in dieser Untersuchung gar keinen Sinn sieht?!

 

 

 

Ich sehe für mich vorrangig das Ziel solche Konstellationen wenigstens einigermassen bekannt zu machen, damit ein potentiell erneut gleichartig Betroffener dann passend reagieren kann.

Ich habe vielmehr den Eindruck, daß Du hier potentiell Gutgläubigen Flöhe ins Ohr setzen möchtest, bis sich irgendwann irgendwer findet, der Geld in die Hand nimmt und das macht, was Du selbst offenbar nicht willst. Es gab hier in der Vergangenheit zu verschiedenen Themen die Meßtechniken betreffend einige User, die genauso wie Du was behaupteten, sich als fachlich versiert und kundig darstellten und natürlich darauf setzten, daß sich Leute davon beeindrucken lassen und tätig werden. Soweit ich was war alles denn doch mehr heiße Luft und niemand ist auf diesen Zug aufgesprungen. Bis heute hat - soweit es mich jedenfalls betrifft - auch noch kein einziger Anwalt oder auch Gutachter in der ein oder anderen Richtung etwas in den Raum gestellt. Das spricht eigentlich für sich, und nicht unbedingt für die betreffenden User, Dich eingeschlossen.

 

 

 

Deshalb freue ich mich auch über das Urteil des Saarländischen VGH.

Kann ich verstehen. Es gab in der Vergangenheit immer mal wieder irgendwelche Insellösungen. Bundesweit hatten die wenigsten Auswirkungen.

 

 

 

Aus meinem Fall allein bin ich vom Deutschen Rechtsstaat jedenfalls massiv enttäuscht, tatsächlich vorhandene Daten einfach nicht verwerten zu wollen ist nicht gerecht. Und es gab ja nicht nur den Blitzer selbst, im Juli 2013. OLG Urteil Rechtskraft war am 18.03.2014 Dieses lag dann 5 Wochen unbearbeitet im Posteingang der Münchner Staatsanwaltschaft .

Dadurch erfolgte der Eintrag in Flensburg erst am 5.5.2014 nach neuem Recht. 2 Punkte, 5 Jahre anstehend führten zur Verweigerung des BF17 für meine beiden Kinder.

Allein das liegenlassen in der Poststelle hat hier bestimmt dass ich meine Kinder nicht begleiten durfte, und das soll 'Recht' sein ?

Die drei Punkte nach altem Recht hätten BF17 nicht verhindert, Umstellung am Stichtag hätte 1 Punkt neu ergeben, ebenfall keine BF17 Sperre.

Es ist allgemein so, daß sie die meisten Leute immer im Recht sehen und es überhaupt nicht nachvollziehen können, wenn man ihnen das Gegenteil aufzeigt. Ich kann Deinen Fall nicht im Detail beurteilen, ich war ja schließlich nirgendwo dabei oder verantwortlich eingebunden. Nur klingt es für mich denn doch etwas arg an den Haaren herbeigezogen.

 

 

 

Die Juristen waren alle der Meinung das ist so Rechtens (bin deshalb vors Verwaltungsgericht).

Jeder normale Bürger würde sagen das ist rückwirkende Gesetzgebung, da die Punktereform erst ab August 2013 im Bundestag behandelt wurde,

Entscheidungen mit Tag der Rechtskraft vor dem Stichtag (immerhin 6 Wochen vorher!) sollten nach altem Recht eingetragen werden. Überall sonst zählt der Tag der Rechtskraft, hier nicht.

Siehst Du! Offensichtlich alle Juristen wollten Deiner Meinung nicht folgen. Du aber beharrst eben genau darauf und siehst Dich im Recht. Finde den Fehler!

 

 

 

Es ist also nicht der Blitzer allein, sondern auch dessen Folgen, ich hatte da wohl zweimal einen Lotto-Sechser gezogen.

Nein, letztlich ist es Dein Fehlverhalten, was zu den Folgen führte.

 

 

@Bluey: Sei dankbar dass du ein festes Gehalt hast, bezahlt von uns Steuerzahlern.

Klar, ich bin auch glücklich darüber, daß ich ein festes Gehalt habe. Man wird damit nicht reich, aber ich komme damit gut aus und klar.

 

Nur was soll wieder diese selten dämliche Abschlußbemerkung "bezahlt von uns Steuerzahlern"?! Du, stell Dir vor, auch Beamte zahlen Steuern. Ich frage mich auch, was Du mir vor dem Hintergrund des eigentlichen Themas mit dieser Bemerkung sagen möchtest. Bin gespannt.

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Moin Moin

 

 

Allein das liegenlassen in der Poststelle hat hier bestimmt dass ich meine Kinder nicht begleiten durfte, und das soll 'Recht' sein ?

Die drei Punkte nach altem Recht hätten BF17 nicht verhindert, Umstellung am Stichtag hätte 1 Punkt neu ergeben, ebenfall keine BF17 Sperre.

Du hast deinem Filius aber schon erklärt, dass die Ursache für die BF17 Verweigerung deine zugrunde liegende Missetat war?

Ohne Missetat - keine Punkte - verstehst?

 

 

Gruß

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Moin Moin

 

 

Zum (leider) immer noch zitierten / gelobten Urteil des AG Meißen hat sich die PTB bereits vor fast vier Jahren geräuspert ...

Die "Gegenseite" ist eben so gestrickt, oft von einfachem Geist sucht sie nur die Sachen raus, die ihr zu Gute kommt.

 

Die Stellung der PTB wird dabei verkannt (was ist denn schon die oberste Metrologiebehörde?)

 

 

 

Gruß

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Neuigkeiten:

 

1.)

Heute habe ich Post von der Bussgeldstelle erhalten in der mir mitgeteilt wird das der Vorgang an die Justiz weitergeben wird, und diese ab sofort für das weitere Vorgehen zuständig ist.

 

2.)

Am Donnerstag hat mir ein Gutachter dem ich die ESO-Datei vorgelegt habe, angeboten eine detailierte Auswertung zu erstellen.

Dem Kostenaufwand von 140,00 EUR+MwSt habe ich zugestimmt und den Auftrag erteilt.

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....Am Donnerstag hat mir ein Gutachter dem ich die ESO-Datei vorgelegt habe, angeboten eine detailierte Auswertung zu erstellen.

Dem Kostenaufwand von 140,00 EUR+MwSt habe ich zugestimmt und den Auftrag erteilt.

Zahlt diese „Auswertung“ bereits deine RSV? Vermutlich nicht, du bist bereits jetzt in den Miesen!

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....Am Donnerstag hat mir ein Gutachter dem ich die ESO-Datei vorgelegt habe, angeboten eine detailierte Auswertung zu erstellen.

Dem Kostenaufwand von 140,00 EUR+MwSt habe ich zugestimmt und den Auftrag erteilt.

Zahlt diese „Auswertung“ bereits deine RSV? Vermutlich nicht, du bist bereits jetzt in den Miesen!

 

Keine Ahnung ob die RSV das zahlen wird.

Wieviel EUR ist ein Punkt wert ?

 

Aber trotzdem Danke das du mich darauf aufmerksam machst und mir Nachhilfe im Rechnen gibst.

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Das ist wie die Frage nach dem Wert der Null. Vor oder hinter dem Komma.
Oder für mich, 1 Punkt interessiert mich nicht, ich hatte nie 2, hast du bereits 7 Punkte ist das Vermeiden eines weiteren Punktes - sehr - wertvoll.

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Das ist wie die Frage nach dem Wert der Null. Vor oder hinter dem Komma.

Oder für mich, 1 Punkt interessiert mich nicht, ich hatte nie 2, hast du bereits 7 Punkte ist das Vermeiden eines weiteren Punktes - sehr - wertvoll.

Und bei mir ist es so das ich mich wehre wo es nur geht.

Und nicht erst wenn ich mit dem Rücken an der Wand stehe, bezw. 1 Schritt vorm Abgrund.

 

Aktuell ist es so das ich meine nächsten Schritte in Ruhe überlegen kann - und wenn es schief geht - so what

Dann war es nur eine Übung für den Ernstfall

Hatte ich glaub schon mal erläutert

 

Mein aktueller Punktestand ist: 0

 

In 5 Jahren ist unsere Tochter 17.

Da möchte ich frühzeitig jeglichem Hinderungsgrund für BF17 aus Weg gehen.

Neben dieser meiner grundsätzlich Einstellung hat mich das Erlebnis von User Reinholdein (das ich schon länger kannte) erheblich erschreckt.

Den BF17-Spass mit meiner Tochter werde ich nur einmal im Leben haben können.

 

Glaub mir das ich rechnen kann.

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Du hast natürlich Recht. Es gibt Erfahrungen und Erlebnisse die sind absolut unbezahlbar.

Da ist jede rationale Beratung und Überlegung sinnlos.

So isses.

Fällt mir noch eine Geschichte dazu aus meinem Leben ein:

 

Im Jahr 1979 hatte ich 9 Monate Führerschein-Entzug.

Jugendsünde - völlig zu recht und prägend.wie ich rückwrkend zugebe

 

Das hat dazu geführt das ich im Jahr 1983 bei der Bundeswehr keinen Panzerführerschein machen durfte, obwohl ich schon in der Fahrschule-Gruppe angefangen hatte.

Ich wurde da rausgezogen und mußte als Panzergrenadier zum Fussvolk.

Das hat mich damals sehr geärgert. (War trotzdem eine schöne Zeit)

 

Solche Lebenserfahrungen prägen.

Fazit: Jegliche "Akteneinträge" vermeiden

Lebenserfahrungen/Weitsicht scheinen viele hier nicht zu haben.

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Lebenserfahrungen/Weitsicht scheinen viele hier nicht zu haben.

Das sehe und kenne ich allerdings ganz anders. Bin aber auch schon ein paar Tage länger im Forum als Du.

 

Der Unterschied ist halt: viele hier wissen oder erkennen im Voraus, wann oder in welchen Fällen es einfach sinn- und zwecklos ist, sich zu wehren, oder lassen sich von denen, die es wissen (müssen), beraten und belehren.

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Lebenserfahrungen/Weitsicht scheinen viele hier nicht zu haben.

Das sehe und kenne ich allerdings ganz anders. Bin aber auch schon ein paar Tage länger im Forum als Du.

 

Der Unterschied ist halt: viele hier wissen oder erkennen im Voraus, wann oder in welchen Fällen es einfach sinn- und zwecklos ist, sich zu wehren, oder lassen sich von denen, die es wissen (müssen), beraten und belehren.

 

Wer sich nicht wehrt lebt verkehrt.

 

Ich hatte ja schon geschrieben;

Nach meiner Erfahrung geht es 50:50 aus.

Ich finde dann hat es sich gelohnt.

Wir haben nunmal einen Rechtsstaat

 

Nach deiner Denkweise wäre es 100:0 gewesen.

Nach deiner Denkweise hat man bedingunglos die Opferrollte zu spielen.

Damit die Beamten ein bequemes Leben haben

Wie armselig.

Als Selbstständiger habe ich gelernt zu kämpfen, und nicht wegen paarEURfuffzig in Panik zu verfallen

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Wer sich nicht wehrt lebt verkehrt.

 

Ich hatte ja schon geschrieben;

Nach meiner Erfahrung geht es 50:50 aus.

Ich finde dann hat es sich gelohnt.

Wir haben nunmal einen Rechtsstaat

 

Nach deiner Denkweise wäre es 100:0 gewesen.

Nach deiner Denkweise hat man bedingunglos die Opferrollte zu spielen.

Damit die Beamten ein bequemes Leben haben

Wie armselig.

Als Selbstständiger habe ich gelernt zu kämpfen, und nicht wegen paarEURfuffzig in Panik zu verfallen

1. wer sich nicht wehrt, hat vielleicht die Sinn- und Zwecklosigkeit seines Unterfangens erkannt und weiß wahrscheinlich auch, daß der Fehler bei ihm selbst zu suchen ist.

 

2. nach meinen Erfahrungen - und icih bin im Schnitt wie schon häufiger erwähnt mehrfach pro Woche in Sachen Geschwindigkeitsmessungen bei Gericht - geht es 98:2 aus. Ob es sich dann trotzdem gelohnt hat, nunja, das muß jeder für sich selbst beurteilen. Auf jeden Fall ist man um ein paar Erfahrungswerte reicher. Wer es also partout darauf anlegen möchte, mehr Geld als nötig auszugeben, bitte schön. Warum nicht. Mir ist das völlig egal. Von Weitsicht zeugt das jedenfalls nicht, eher von Sturheit und Starrsinn.

 

3. was mich betrifft, hast Du noch viel weniger Ahung als davon, worum es hier im Thread geht. Das, was Du mir da unterstellst, ist schlicht und ergreifend dummer Nonsens. Sowas zu schreiben ist tatsächlich armselig.

Ja, ich kannte auch mal einen Selbständigen, der mir mal schrieb: "Du dummer Beamter, ich selbständig!". Naja, abgesehen davon, daß er offenkundig genauso beratungsresistent war wie Du und daher auch Lehrgeld zahlen durfte, hab ich ihm seinen Glauben gelassen.

Niemand wollte DIch dazu verleiten in Panik zu geraten. Warum auch. Letztlich hat jeder nur seine Meinung - zT beruhend auf Erfahrungen und/oder fachlicher Kompetenz - mitgeteilt. Was Du daraus machst, ist Deine Sache. Nur dumm Tüch schreiben (siehe Zitat) solltest Du trotzdem nicht.

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Wer sich nicht wehrt lebt verkehrt.

 

Ich hatte ja schon geschrieben;

Nach meiner Erfahrung geht es 50:50 aus.

Ich finde dann hat es sich gelohnt.

Wir haben nunmal einen Rechtsstaat

 

Nach deiner Denkweise wäre es 100:0 gewesen.

Nach deiner Denkweise hat man bedingunglos die Opferrollte zu spielen.

Damit die Beamten ein bequemes Leben haben

Wie armselig.

Als Selbstständiger habe ich gelernt zu kämpfen, und nicht wegen paarEURfuffzig in Panik zu verfallen

1. wer sich nicht wehrt, hat vielleicht die Sinn- und Zwecklosigkeit seines Unterfangens erkannt und weiß wahrscheinlich auch, daß der Fehler bei ihm selbst zu suchen ist.

 

2. nach meinen Erfahrungen - und icih bin im Schnitt wie schon häufiger erwähnt mehrfach pro Woche in Sachen Geschwindigkeitsmessungen bei Gericht - geht es 98:2 aus. Ob es sich dann trotzdem gelohnt hat, nunja, das muß jeder für sich selbst beurteilen. Auf jeden Fall ist man um ein paar Erfahrungswerte reicher. Wer es also partout darauf anlegen möchte, mehr Geld als nötig auszugeben, bitte schön. Warum nicht. Mir ist das völlig egal. Von Weitsicht zeugt das jedenfalls nicht, eher von Sturheit und Starrsinn.

 

3. was mich betrifft, hast Du noch viel weniger Ahung als davon, worum es hier im Thread geht. Das, was Du mir da unterstellst, ist schlicht und ergreifend dummer Nonsens. Sowas zu schreiben ist tatsächlich armselig.

Ja, ich kannte auch mal einen Selbständigen, der mir mal schrieb: "Du dummer Beamter, ich selbständig!". Naja, abgesehen davon, daß er offenkundig genauso beratungsresistent war wie Du und daher auch lehrgeld zahlen durfte, hab ich ihm seinen Glauben gelassen.

Niemand wollte DIch dazu verleiten in Panik zu geraten. Warum auch. Letztlich hat jeder nur seine Meinung - zT beruhend auf Erfahrungen und/oder fachlicher Kompetenz - mitgeteilt. Was Du daraus machst, ist Deine Sache. Nur dumm Tüch schreiben (siehe Zitat) solltest Du trotzdem nicht.

 

Dann lassen wir es mal so stehen das wir in dieser Frage unterschiedlicher Meinung sind, die gegensätzlichen Standpunkte sind ausgetauscht.

Müssen wir also nicht weiter vertiefen.

Nur bist du es der immer wieder anfängt mir meine Dummheit zu predigen.

Danke, einmal genügt, aber bitte nicht dauernd den Oberlehrer.

Das ist nun mal so mit meiner Beratungsresistenz.

Ich bin nur auf der Sache sachlichen Informationen

 

Ok ?

schönen Sonntag noch.

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Mein aktueller Punktestand ist: 0

 

In 5 Jahren ist unsere Tochter 17.

Da möchte ich frühzeitig jeglichem Hinderungsgrund für BF17 aus Weg gehen.

Neben dieser meiner grundsätzlich Einstellung hat mich das Erlebnis von User Reinholdein (das ich schon länger kannte) erheblich erschreckt.

Den BF17-Spass mit meiner Tochter werde ich nur einmal im Leben haben können.

 

Ich kann deine Überlegung nachvollziehen. Aber bedenke deine Punkte werden erst 2 1/2 Jahre nach Rechtskraft getilgt. Das Datum der „Tat“ ist nicht maßgeblich, sondern der Tag an dem der Bußgeldbescheid endgültig Rechtskräftig wird.

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Mein aktueller Punktestand ist: 0

 

In 5 Jahren ist unsere Tochter 17.

Da möchte ich frühzeitig jeglichem Hinderungsgrund für BF17 aus Weg gehen.

Neben dieser meiner grundsätzlich Einstellung hat mich das Erlebnis von User Reinholdein (das ich schon länger kannte) erheblich erschreckt.

Den BF17-Spass mit meiner Tochter werde ich nur einmal im Leben haben können.

 

Ich kann deine Überlegung nachvollziehen. Aber bedenke deine Punkte werden erst x Jahre nach Rechtskraft getilgt. Das Datum der „Tat“ ist nicht maßgeblich, sondern der Tag an dem der Bußgeldbescheid endgültig Rechtskräftig wird.

 

 

Danke für den Hinweis

Ist mir bekannt.

Ich gehe halt den Spagat davon zu kommen, oder das irgendwas noch dazu kommen könnte, oder das irgendeine Vorschrift sich zu meinem Nachteil ändert.in der Zeitspanne.

Siehe User Reinholdein, der ja wegen Auslegung der der Regeln auch noch vor dem Verwaltungsgericht war.

Siehe auch meine Geschichte mit dem Panzerführerschein 1983, 4 Jahre nachdem eigentlich alles mit dem Entzug erledigt war.

 

Mal sehen wie es weiterläuft.

 

- ich werde ja in den nächsten Tagen die Auswertung der ESO-Datei bekommen.

Die ersten Mitteilungen von @Handysammler waren ja nicht so dolle für mich

 

- weiterhin kann ich hoffentlch bald die Denkweise des Staatsanwalt/Richters erkennen. Ich hatte ja vorsorglich die ganzen formalen Gründe in Spiel gebracht. Und inzwischen gab es die ganzen OLG-Urteile wg, den privaten Blitzern.

 

Im Schreiben der Bussgeldstelle steht ja das ich trotz Weitergabe an der Justiz jederzeit den Einspruch zurücknehmen kann, aber je nach Fortschritt des Verfahren mit immer höheren Kosten zu rechnen habe.

 

Ich kann also jederzeit zur Freude einiger hier den Vorgang durch Rücknahme des Einspruchs abbrechen.

- Eiertanz -

 

Eins muss ich jedenfalls schon mal einräumen:

Ich hatte gemäß den bisherigen Gepflogenheiten nicht damit gerechnet die ESO-Datei tatsächlich zu bekommen, um dann sagen zu können "Keine Rohdaten - kein faires Verfahren - Verfahren einstellen". Diese Taktik ist leider geplatzt.

Da scheint scheint es aufgrund der OLG-Urteile ein Umdenken bei den Behörden gegeben zu haben

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Die Juristen waren alle der Meinung das ist so Rechtens (bin deshalb vors Verwaltungsgericht).

Jeder normale Bürger würde sagen das ist rückwirkende Gesetzgebung, da die Punktereform erst ab August 2013 im Bundestag behandelt wurde,

Entscheidungen mit Tag der Rechtskraft vor dem Stichtag (immerhin 6 Wochen vorher!) sollten nach altem Recht eingetragen werden. Überall sonst zählt der Tag der Rechtskraft, hier nicht.

Siehst Du! Offensichtlich alle Juristen wollten Deiner Meinung nicht folgen. Du aber beharrst eben genau darauf und siehst Dich im Recht. Finde den Fehler!

 

Ich an deiner Stelle würde mich freuen, dass ich auf ehrliche Juristen gestoßen bin. Für so einen Juristen wäre es super einfach, mit dir eine Vereinbarung zu unterschreiben, dass er nach Stundenaufwand und nicht nach RVG bezahlt wird und dann hättest du mal eben 200,00€ die Stunde gezahlt, dafür dass er sich Akteneinsicht besorgt, die Akte studiert und noch ein Schreiben schickt. 2 Stunden kannst du hierfür auf jeden Fall einrechnen. Nicht erfolgversprechend aber schnelles und einfaches Geld für den Rechtsanwalt. Ich an deiner Stelle wäre dahingehend froh, dass ich den Rechtsanwalt nicht auf meine Seite bekommen habe. Er hätte dann noch den Gutachter beauftragt und sich mit dem Gutachten vertraut gemacht... kannst auf jeden Fall davon ausgehen, dass da die nächste Stunde draufgegangen wäre. Wären wir also bei 3 Stunden + MwSt. + Gutachten.

 

Ich verstehe, dass du aufgrund deiner Vergangenheit so denkst, trotzdem würde ich nicht gutes Geld schlechtem hinterherwerfen.

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Warum sollte ich froh darüber sein, wenn Du Dein Geld - aus meiner Sicht - sinnlos verbrennst?! Das bin ich überhaupt nicht. Es ist mir vielmehr völlig egal. Ist ja nicht meins.

 

Was für eine (meine) Vergangenheit meinst Du bitte?

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Beim BF17 hast du das Problem das die die Zeit davonrennt. Ist das Kind erstmal 18 geworden hat sich das von selbst erledigt. Der Rechtsweg bietet hier keine sinnvolle Lösung an. Wenn das gericht entscheidet, dann ist es schon zu spät und damit die Entscheidung hinfällig. Es haben wegen der Punkteumstellung auch mehrer Leute geklagt die selbst betroffen waren, also Führerscheinverlust weil sich die Eintragung verzögert hatte, ist passiert. Alle haben Pech gehabt weil hier die Abwägung der Verkehrssicherheit gegen den Vertrauensschutz zugunsten Verkehrssicherheit gefallen ist. Nur kann mir mal jemand erklären wie ein Begleiter die Verkerhrssicherheit reduziert, wo klar ist dass BF17 als solches sie nachgewiesen erhöht hat, auch bei Begleitern mit 1 Punkt.

Das Bundes-Verfassungsgericht hat den Begriff der 'unechten Rückwirkung' geprägt für solche Konstellation und in diesen eine Abwägung des Einzelfalls gefordert. Führerscheinbehörde und Landratsamt haben das einfach ignoriert und nur den Punkteintrag betrachtet, meines Hinwies auf die unechte Rückwirkung einfach ignoriert. Am Gericht selbst hat sich dann der Richter auch vor der Entscheidung gedrückt. Ich selbst sei nicht klageberechtigt, obwohl es um meinen Punkteeintrag geht, es hätte meine Tochter klagen sollen.

Ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz (im Namen des Sohnes!) wurde abgelehnt da man in solchem Fall nicht verlangen kann dass die Hauptsache vorweg entscheiden wird, wozu gibt es das dann?

Zum vorgesehenen Verhandlungstermin war der Sohn dann schon 18 und das Gericht hätte den Fall als erledigt abgewiesen da kein BF17 merh vorliegt. Eine nachträgliche Entscheidung dass es zu Unrecht verweigerrt wurde, wurde auch verweigert.

Das zeigt wieder mal, Juristen wollen sich mit sich selbst beschäftigen, Logik oder Mathematik interessiert nicht. Und wenn etwas nicht passt, sucht man sich einen Ausweichparagraphen um ja nicht zu das Gesicht zu verlieren.

Beschwerde am Verfassungsgericht ist hier sinnlos, die wird aus rein formalen Gründen abgewiesen solange man den kompletten Rechtsweg nicht ausgeschöpft hat.

Ich (bzw meine Kinder) hätten also vors Bayerische Verwaltungsgericht gehen müssen (mit Anwaltszwang entsprechend teuer, dann weiter vors Bundesverwaltungsgericht, erst danach ist dei Verfassungsbeschwerde zulässig. Kosten so ca. 5000 Euro.

Das hab ich mir gespart, es sollte aber jeder verstehen dass ich mich 'vom Staat' zu unrecht verurteilt fühle.

Es geht hier nicht um die 4 Wochen Fahrverbot von Damals, aber die zusätzliche Verweigerung des BF17 sehe hier als Nachlegen des Staates gerade weil ich so frech war eine Standarsierte Messmethode anzuzweifeln. Allein Verzicht auf die zweite Instanz hätte dafür gesorgt dass ich ab Mai 2014 nur 1 Punkt gehabt hätte und in Folge BF17 kein Problem.

Hatte mir der Richter am Verwaltugnsgericht nachher so gesagt, ich hätte halt auf die Revision verzichten sollen, eine Frechheit.

Klar könnte ich einen Gutachter beauftragen für paar Tausend Euro meine damalige Konstellation nachzustellen, ich bin mir sicher er würde es so feststellen. Aber wieso soll ich hier nochmal Geld rauswerfen, Ich bin da lieber mit Argumenten unterwegs, damit vielleicht ein paar ähnlich Betroffene es besser haben. Mein Fehler zu Beginn war damals keinen spezialisierten Anwalt gesucht zu haben, das muss ich mir eingestehen. Er kannte den ES 3.0 gar nicht (so wie ich damals). Dann habe ich die Lageskizze als gegeben genommen, nach der der Sensor 1,2m hoch auf einem Lärmschutzwall gestanden wäre. Für mich als Folge klar , Stufenprofilfehler wegen Abtastung Motorhaube. Die tatsächliche Position kam erst in der Verhandlung raus, einige Meter weit weg. Für die Richterin kein Thema 'nicht masstäblich', obwohl sowas für die Fehlersuche essentiell wäre.

Jetzt noch ein letzter Satz zu dem berühmten Meißener Verfahren. Ich denke dass der Fahrer dort vermutlich richtig gemessen wurden. Interessant ist aber die Verhandlung selbst, da dort der ESO-Entwicklungsleiter bei Befragung bestätigt hat dass EIN PEAK REICHT zur Fotoauslösung. Wenn also nur in einem Teilbereich des Fahrzeugs durch ungünstige Reflektion vermeintlich ausreichend korrekt gemessen wird, kommt es zur Auslösung, auch wenn davor oder danach geringere Geschwindigkeiten gemessen werdn (wenn langsam genug dass unterhalb der Auslöseschwelle).

DIESE Aussage ist das wichtige Signal aus Meißen, das meine vorangehenden Simulationen (die ich im Sommer 2014 gemacht hatte) bestätigt.

 

@bluey: Du hast ja geschrieben dass bei reflektierter Sonne die Annulationsrate hochschnellt. Bei Voller Überstrahlung ist das klar wenn die Lichtsensoren zuviel Sonne abbekommen. Kritisch ist genau die Zone davor , wenn nur in einen kleinen Teilbereich reflektiert wird. Das hängt von der Karosserieform ab. Auch muss da noch der Sensor leicht schief stehen. Die Bedienungsanleitung erlaubt m.W. 2° oder 3° als noch zulässig. Dann muss noch das Auto langsam genug sein dass an der Fahrzeugfront die Auslösegeschwindigkeit noch nicht erreicht wird. Alles zusammen zufällig passend ist dann so unwahrscheinlich wie ein Lotto-Sechser.

 

Mein Ziel ist es den potentiell Betroffenen eine Möglichkeit zu geben VOR Einschaltung Gutachter solche Konstellationen selbst prüfen zu können. Zuerst nötig ist dazu die Daten überhaupt bekommen zu können, was in Bayern bisher zwingend den Richter erfordert. Als zweiten Schritt dann Erstellung einer frei verfügbaren SW die die Sensordaten extrahiert und anzeigt. Eigentlich sollte das Bestandteil der Akte sein, was es aber bisher nicht ist. An der Software bin ich jetzt dran, dauert aber da man ohne Detailinfos hier erstmal verschiedene Codierungen/Signierverfahren probieren muss.

 

Meine Entschuldigung an den TE dass ich hier auch mal längere Texte ablasse, ich kann ihm ja im Moment auch nur raten den Punkt zu akzeptieren da die Fehler-Wahrscheinlichkeit bei seiner Messung einfach zu klein ist um da was zu riskieren. Tröstlich aber dass anders als bei mir dieser Punkt bei ihm für BF17 sicher nicht mehr relevant sein wird da dann schon lange gelöscht.

Auch ein Dankeschön an die Forenbetreiber, dass man überhaupt die Möglichkeit hat zu schreiben!

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@Bluey: Ich weiß nicht, ob du auf meinen Beitrag antwortest oder wie du ihn liest, aber nehme hauptächlich Bezug auf das was reinholdein geschrieben hat und bin der selben Meinung wie du auf FahrImmerNachVorschrift bezogen. Mir kann es auch herzlich egal sein, wer hier wofür sein Geld ausgibt und ob und wieviel Sinn das mMn macht.

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@Bluey: Ich weiß nicht, ob du auf meinen Beitrag antwortest oder wie du ihn liest, aber nehme hauptächlich Bezug auf das was reinholdein geschrieben hat und bin der selben Meinung wie du auf FahrImmerNachVorschrift bezogen. Mir kann es auch herzlich egal sein, wer hier wofür sein Geld ausgibt und ob und wieviel Sinn das mMn macht.

Auf welchen Beitrag sollte ich antworten? Ich habe HIER auf Deinen Beitrag HIER reagiert.

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....

Die Problematik den BF17 betreffend sollte man kennen, wenn man anstrebt, diese Regelung zu nutzen. Und ich gehe mal davon aus, daß Du Dich informierst bzw. informiert hast. Daß Du da trotzdem bei einem Verfahren den Rechtsweg beschritten und damit Dich in die Gefahr begeben hast, womöglich - oder tatsächlich - den BF17 nicht entsprechend begleiten zu dürfen, kannst Du nicht den Juristen anlasten, die sich letztlich danach zu richten haben, was unsere Gesetze vorgeben.

Wieso der Gesetzgeben meint, jemand mit mehr als 2 Punkten sei nicht mehr geeignet, den Fahranfänger zu begleiten, liegt doch auf der Hand: der Begleiter soll vor allem charakterliche Voraussetzungen bieten. Und die dürften in Zweifel gezogen werden bei jemandem, der Verkehrsregeln nicht so eng sieht und auch noch mehrfach auffällig geworden ist. Und zwar nicht mit ein paar verwarngeldbewehrten Verstößen, sondern gleich im Punktebereich. Manchmal sollte man sich also auch mal selbst kritisch hinterfragen und nicht immer die Schuld woanders suchen.

 

Einzelfallbetrachtung: hast Du nachgefragt, ob Dein Fall individuell betrachtet wurde? Oder woher nimmst Du die Gewißheit, daß es keine individuelle Abwägung gegeben habe, sondern nur der Punkteeintrag ausschlaggebend war?

 

Vorläufiger Rechtschutz: auch hier beklagst Du Dich über etwas, was offensichtlich ganz klar geregelt ist und wonach man Dir offenkundig keinen vorläufigen Rechtschutz hat gewähren können. Probleme dieser Art liegen IMO meistens dann vor, wenn der vermeintlich Betroffene einfach nicht einsehen kann oder will, daß er in der falschen Spur läuft. Sicher ist das bitter, wenn man das anders sieht und anders geregelt bekommen möchte, aber letztlich ist es unser Rechtssystem.

Ich verstehe daher auch Deine Äußerung "Das zeigt wieder mal, Juristen wollen sich mit sich selbst beschäftigen, Logik oder Mathematik interessiert nicht. Und wenn etwas nicht passt, sucht man sich einen Ausweichparagraphen um ja nicht zu das Gesicht zu verlieren". Das ist - mit Verlaub - nun wirklich Blödsinn.

 

"es sollte aber jeder verstehen dass ich mich 'vom Staat' zu unrecht verurteilt fühle". Kann oder wird vielleicht auch so mancher verstehen können, ändert aber letztlich rein gar nichts daran, daß es eine Gefühlsduselei ist und mit Recht oder dem Rechtssystem, rechtlichen Möglichkeiten überhaupt nichts zu tun hat. Die Verweigerung des BF17 hat so - rechtlich betrachtet - erfolgen müssen. Da sind vermeintliche Gefühle oder persönliche Ansichten irrelevant. Das klingt vielleicht sehr hart, ist aber auf der anderen Seite auch gut, weil für alle gleich.

Ich sehe auch nicht, daß Dein Anzweifeln der Frage ob "Standardisierte Meßmethode" ja/nein frech gewesen sein soll. Etwas rechtlich überprüfen zu lassen ist völlig legitim. Man darf oder sollte sich aber später nicht beklagen, wenn dann die sich daraus ergebenden Folgen (s.o.) dazu führen, daß man andere Nachteile in Kauf nehmen muß. Das ist auch kein Nachtreten! Du hast auch keinen Anspruch darauf, daß Du vorab auf diese eventuellen (nachteiligen) Folgen hingewiesen wirst.

 

Möglicherweise würde ein Gutachter, den DU beauftragst, Dich in Deiner Meinung und bestätigen. Wer weiß. Das halte ich nicht für ausgeschlossen. Solches habe ich auch schon erlebt. Nur: für gewöhnlich geben die Gerichte dann trotzdem noch ein Gutachten bei einem vom Gericht amtlich beauftragen Gutachter in Auftrag. Und das wird u.U. oder auch sehr wahrscheinlich - in meinen Fällen war es regelmäßig so - eben zu ganz anderen Ergebnissen kommen. Und dann? Wird dem zweiten Gutachter danach unterstellt, er würde mit dem Gericht in irgendeiner Art und Weise packtieren? Ich hoffe mal nicht, denn das wäre auch totaler Blödsinn.

 

Deine Argumente gut und schön. Aber: sie belegen rein gar nichts. Sie beruhen schlicht und Ergreifend auf Deiner persönlichen, inneren Überzeugung und Meinung. Damit allein wäre jeder gleichermaßen Betroffene aber sehr schwach aufgestellt in einem möglichen Verfahren.

Selbst "spezialisierte" Anwälte - was oder wer ist denn ein spezialisierter Anwalt? - kochen auch nur mit Wasser. Ich habe viele erlebt, die sich sogar offen als Spezialist vorgestellt haben, letztlich aber leider (!!) auch nur über rudimentäres Halbwissen verfügten. Dafür aber konnten sie eines sehr gut: sich geschwollen artikulieren und bei ihrem Mandanten das Gefühl erwecken "WOW! DER setzt sich für mich ein!". Hat aber am Endergebnis, nämlich der Verurteilung gar nichts geändert.

 

"Stufenprofilfehler wegen Abtastung Motorhaube": wer bitte schön hat Dir denn diesen Mist eingetrichtert?!

 

"Wenn also nur in einem Teilbereich des Fahrzeugs durch ungünstige Reflektion vermeintlich ausreichend korrekt gemessen wird, kommt es zur Auslösung, auch wenn davor oder danach geringere Geschwindigkeiten gemessen werdn (wenn langsam genug dass unterhalb der Auslöseschwelle)."[/i)

Das ist eine Behauptung und ein Rückschluß Deinerseits, richtig? Ich behaupte mal das Gegenteil: es erfolgt keine Messung durch ungünstige Reflektionen. Ich habe auch so manch ein Gutachten gelesen bzw. bei Gericht mit anhören dürfen. Nicht ein einziges (!!) Mal wurde in dieser Richtung irgendetwas geäußert oder wurden Zweifel in den Raum gestreut, die Messung könne durch soetwas falsch sein. Haben die alle keine Ahnung? Mal ehrlich: das hört sich immer so an, als gäbe es nur ein paar ganz wenige auf der Welt, die um diverse - angebliche oder mögliche - Fehler Bescheid wüßten und daß alle anderen dumm seien.

Ich sehe Dich hier nicht bestätigt. Ich habe mehr den Eindruck, daß Du es so auslegst und Dir zurecht bastelst, daß oder bis es Dich - aus Deiner Sicht - bestätigt. Eine fachlich versierte und nachprüfbare Abhandlung dazu hast Du ja offensichtlich nicht, oder?

 

"reflektierte Sonne": das ist aus meiner Sicht nicht nur so unwahrscheinlich wie ein Sechser im Lotto, sondern vielmehr Unsinn und durch nichts belegt.

 

Dein Ziel: selbst wenn es Dir gelänge, da irgendeine Software zu kreieren, die die Daten einlesen und irgendwie auswerten könnte, so wäre das keinesfalls ein Beweis, der vor Gericht Bestand hätte. Entscheidend wären da immer noch die ggf. gerichtlich in Auftrag gegebenen Gutachten. Was also würde Deine Software bewirken? Womöglich nur, daß den vermeintlich gleichermaßen Betroffenen Sand in die Augen gestreut und Hoffnungen gemacht würden, die später vor Gericht geschreddert werden. Das Ergebnis wäre in diesem Fall: außer Spesen und wahrscheinlich noch höherer Kosten nichts gewesen. Hast Du das auch schonmal bedacht?

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Eine nachträgliche Entscheidung dass es zu Unrecht verweigerrt wurde, wurde auch verweigert.

 

hast du eine solche Entscheidung beantragt (sog. Fortsetzungsfeststellungsklage)

Beschwerde am Verfassungsgericht ist hier sinnlos, die wird aus rein formalen Gründen abgewiesen solange man den kompletten Rechtsweg nicht ausgeschöpft hat.

 

das ist grundsätzlich bei jedem Rechtsmittel so. Wenn die formellen Voraussetzungen nicht gegeben sind, ist es unzulässig.

Also wäre die Verfassungsbeschwerde nicht sinnlos sondern schlichtweg unzulässig.

Kosten so ca. 5000 Euro.

 

die der Staat getragen hätte, wenn das Gericht sich deiner Ansicht angeschlossen hätte. Aber soo sicher warst du dir dann wohl doch nicht.

4 Wochen Fahrverbot

 

 

ein Monat... ist ein kleiner, aber feiner Unterschied

zusätzliche Verweigerung des BF17 sehe hier als Nachlegen des Staates gerade weil ich so frech war eine Standarsierte Messmethode anzuzweifeln.

 

Das wär auch passiert, wenn du das nicht angezweifelt hättest. Grund für die "Verweigerung BF17" ist nun mal, dass da jemand nach amtlichen bzw. gerichtlichen Feststellungen eine OWi mit Punkten begangen hat. Und die Regeln für das BF17 stehen im Gesetz - für jeden sichtbar und daher keine Möglichkeit für eine "Willkür" bzw. Ermessensentscheidung.

Allein Verzicht auf die zweite Instanz hätte dafür gesorgt dass ich ab Mai 2014 nur 1 Punkt gehabt hätte und in Folge BF17 kein Problem

 

stimmt - hättest du das nicht gemacht wär der Bescheid eher rechtskräftig geworden und die Punkte eher gelöscht - ist aber alles kein Geheimnis.

Hatte mir der Richter am Verwaltugnsgericht nachher so gesagt, ich hätte halt auf die Revision verzichten sollen, eine Frechheit.

 

wieso ist es eine Frechheit, jemanden auf die rechtliche Lage hinzuweisen? Versteh ich nicht.

Vielmehr ist es schon fast eine Frechheit, sich nicht schlau zu machen und nachher zu meckern.

Ich bin da lieber mit Argumenten unterwegs

 

 

meinst du nicht, ein Gutachten ist das beste Argument, zumindest besser als eine Meinung oder Ansicht?

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Habt ihr alle nicht verstanden?

 

Die Messung war im Juli 2013, im Bescheid stand ein Eintrag von 3 Punkten nach damals gültiger Regelung.

3 Punkte nach damaliger Regelung hätten die BF17 Berechtigung nicht verhindert

Rechtskraft war am 18.03.2014, 6 Wochen vor der Umstellung des Punktesystems (zum 1.Mai 2014)

Hätte die Staatsanwaltschaft das Schreiben innerhalb 4 Wochen nach Flensburg weitergegeben, wären 3 Punkte (zum Tag des Eintrags im April) eingetragen worden.

Umstellung zum Stichtag hätte dann 1 Punkt (neu) ergeben, ebenfalls kein Hindernis für BF17.

BF17 Verweigerung erfolgte also NICHT wegen der 40km/h zu schnell, sondern wegen der langen Bearbeitungszeit.

 

Man hat sich entschieden um es den Behörden leichter zu machen dass das Datum des Eingangs in Flensburg zählt, nicht der Tag der Rechtskraft wie sonst üblich wäre

Die Gesetzesänderung wurde erst im August 2013 beraten, also NACH der Messung, ist also faktisch 'rückwirkende Gesetzgebung' gewesen. Also soll keiner behaupten dass ich nach der damaligen Rechtslage allein wegen Schnellfahren kein BF17 bekommen hätte.

Erst die extrem lange Laufzeit nach Flensburg führte zum Eintrag nach neuem Recht.

 

War einfach schlechte Arbeit beim erstellen der Gesetzentwürfe: Man wollte Flensburg die Arbeit etwaiger nachträglicher Korrekturen ersparen statt umgekehrt die Behörden zu zügiger Weiterleitung rechtskräftiger Entscheidungen anzuhalten. Immerhin ist das Verbot rückwirkender Gesetzgebung ein hohes Rechtsgut, das hier leider sehr großzügig zu ungunsten der Betroffenen ausgelegt wurde.

Die Führerscheinstelle sagte mir sie ist 'zwingend' an den Punktestand gebunden, eine Abwägung nicht nötig (was das Verfassungsgericht aber bei unechter Rückwirkung von den Behörden einfordert)

Es gab Gerichtsverfahren, in Summe 4 Punkte eingetragen, das OLG sagte hier dass die ABWÄGUNG (also passiert!) zwischen Vertrauensschutz und Verkehrssicherheit hier zugunsten der Verkehrssicherheit erfolgen durfte. Diese Richter haben also sehr wohl die Pflicht zu einer Abwägung gesehen, die bei mir nicht erfolgte.

 

Überlegt doch mal was wäre wenn für den Bußgeldbescheid 3 Jahre Frist zulässig wäre und dann noch die Rechtslage zum Zeitpunkt der Bescheid-Erstellung gelten würde, haltet ihr sowas vielleicht auch für akzeptabel?

Damit aber Ende der Diskussion zum BF17 hier. Es mag Leute geben die meinen es sei alles rechtens gewesen und andere die meine Meinung teilen. Hier im Forum sind nun mal beide Fraktionen vertreten.

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Gehe ich Recht in der Annahme, dass Du seit Mai 2014, also den Tag der Umstellung des Punktesystems, nie mehr, also wirklich nie mehr, die zHg im Punktebereich überschritten hast?

 

Ich meine nicht gebltzt worden, sondern die Fahrten, die nicht an einer Messstation vorbeiführen.

 

zum BF17: der oder die Jugendliche kann doch auch andere Erwachsene ihres Vertrauens bitten das zu übernehmen? Wo ist das Problem?

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Überlegt doch mal was wäre wenn für den Bußgeldbescheid 3 Jahre Frist zulässig wäre und dann noch die Rechtslage zum Zeitpunkt der Bescheid-Erstellung gelten würde, haltet ihr sowas vielleicht auch für akzeptabel?

 

§ 4 Abs. 3 OWiG

 

Hier im Forum sind nun mal beide Fraktionen vertreten.

 

wäre auch schlimm, wenn nicht

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Tja - gefällt mir ganz und gar nicht.

Aber die Gutachter-Auswertung zeigt eindeutig dass das Motorrad gemessen wurde und das die vielen Hell-Dunkel-Unterschiede keine Rolle spielen. Das war aber meine Annahme, deshalb auch die Überschriftt dieses Threads.

 

Es gibt 4 Peaks die genau das belegen, davon sind zwar 2 voll im Bereich der "rotieren Räder" aber die beiden mittleren sind m.E. nicht zu erschüttern. Hier habe ich die entscheidende Grafik mal hochgeladen:

http://www.kontex-server.de/geblitzt/200221_ESO_grafischeAuswertung.gif

 

Was soll ich da noch machen ?

Die beiden mittleren Peaks zeigen weder auf schräge Flächen noch auf Rotierende Teile, noch irgendwie hindurch auf den Hintergrund.

Und "ein Peak" genügt, so habe ich irgendwo gelesen

Die Software-Version ist auch 1.008, also aktuell.

 

Der Richter wird z.B. fragen: "Wenn Sie die Messung anerkennen, was spielt es dann noch für eine Rolle ob die Messanlage einer Privatfirma gehört"

 

Bin ich am Ende, hab ich keine mir plausible erscheinende Begründung mehr ...

Falls noch jemand eine Idee hat ...

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