Jump to content

Recommended Posts

Dass es immer noch Prozesse deswegen gebe, verwundere ihn.

 

mich, ehrlich gesagt, auch. Es könnte aber mit ein Ausfluss der Personalpolitik in den Behörden sein - wenn gespart werden muss, dann immer erst am Personal. Dass da Wissen verloren geht, ist den Politikern egal.

 

Ein Grund für eine Strafanzeige

 

mach mal - das Ergebnis interessiert (nicht nur) mich

Link to post
Share on other sites
  • Replies 260
  • Created
  • Last Reply

Top Posters In This Topic

Top Posters In This Topic

Popular Posts

Der TE hat eine RSV, eine Deckungszusage. Warum soll er das Messergebniss nicht überprüfen lassen? Er sollte ungefähr wissen wie schnell er war.   Nur "so" überprüfen zu lassen ist für mich Missbrauc

"Fachmann" ist hier offensichtlich nur einer. Jedenfalls hält er sich wohl für einen.

Netter Versuch, das eigene Fehlverhalten zu verharmlosen.  Kann er und darf er (seine Meinung äußern).  Spricht da jetzt das Kleinkind? Oder der starrsinnige alte Greis?

Ein Grund für eine Strafanzeige

 

mach mal - das Ergebnis interessiert (nicht nur) mich

 

 

Erst wenn mein Vorgang rechtskräftig abgeschlossen ist, das wird wohl noch dauern.

Beim Fussball heißt das glaub "Nachtreten"

 

Hab ich gegen Finanzamt auch schon gemacht, da wurde ein Urteil des BFH trotz meines Hinweises nicht beachtet.

(Ich weis allerdings nicht was daraus geworden ist)

Link to post
Share on other sites

Ganz allgemein, Gemeinden sind zumindest in NRW nur Herr ihres Haushaltes, wenn Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sind. Wenn nicht unterliegen sie der Aufsicht der Bezirksregierung. Wenn sie den — strengen — Auflagen nicht folgen wird ein externer „Sparkommisar“ eingesetzt. Keine Theorie, in NRW gelebte Praxis.

Link to post
Share on other sites

Ja Behörden sind doof, erlebe ich beruflich dauernd.

Bloss kein Stress, bloss keine Veränderung, um 16h ist Feierabend

(...)

Das ist dann Vorsatz. Die Gutmenschen machen weiter wie bisher damit Sie es bequem und warm haben

Ach ja. So ein gepflegtes Vorurteil ist doch immer wieder was feines.

 

Ein Grund für eine Strafanzeige

Unbedingt.

 

Erst wenn mein Vorgang rechtskräftig abgeschlossen ist, das wird wohl noch dauern.

Och, das geht sicher relativ schnell. So wie in Deinem anderen Fall auch. Du wirst hier im Forum noch ein bißchen rumtönen und in der Wirklichkeit still und heimlich zahlen.

 

(Ich weis allerdings nicht was daraus geworden ist)

Sie haben Deinem Einspruch entsprochen, allerdings haben sie vergessen, Dir das mitzuteilen. Wird in Behörden gern gemacht, wenn der Bürger recht hat, man das aber nicht öffentlich zugeben will.
Link to post
Share on other sites

,

...wenn Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sind. Wenn nicht unterliegen sie der Aufsicht der Bezirksregierung.

 

sooo schnell passiert das nicht. ist aber vom Prinzip her richtig.

Jeden defizitären Haushalt muss sich die Gemeinde genehmigen lasen. Du hast Recht, die Auflagen sind am Anfang harmlos. Das steigert sich aber recht schnell.

Link to post
Share on other sites

Ja Behörden sind doof, erlebe ich beruflich dauernd.

Soso. Erzähl doch mal, in welchem Beruf und wie Du das so erlebst.

 

Bloss kein Stress, bloss keine Veränderung, um 16h ist Feierabend

1. in der Ruhe liegt die Kraft. Stress bedingt nicht selten (erhebliche) Fehler. Und dann ist das Gemeckere auch wieder groß

2. Veränderungen erfolgen dort, wo Veränderungen notwenig und sinnvoll sind. Auch bei einer Behörde

3. ja, genau. Man fängt um 7:30 Uhr an und darf um 16 Uhr gehen. Was ist daran falsch? Überstunden werden - entgegen den Geflogenheiten in Betrieben - nicht bezahlt. Und in vielen betrieblichen Büros fällt der Hammer idR auch pünktlich.

 

Nach Einschätzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes wissen viele Kommunen mittlerweile, dass sie Geschwindigkeitsmessungen nicht extern vergeben dürfen. „Es ist allgemein bekannt, dass die Auswertung ein hoheitlicher Akt ist“, sagt Direktor Karl-Christian Schelzke. Dass es immer noch Prozesse deswegen gebe, verwundere ihn.

Für NRW gilt:

- Geschwindigkeitsmessungen werden nicht durch rein Private unternommen, sondern durch städtische oder kommunale (öffentlich) Angestellte.

- die Auswertung der Messungen darf auch durch solche Angestellten erfolgen.

 

Wo steht oder stand, daß in Hessen die Privaten die Messungen auswerten? Und wo steht, daß die Privaten die Geräte betreiben? Oder ist es nicht vielleicht so, daß die Privaten die Meßgeräte vielmehr zur Verfügung stellen, die öffentliche Hand aber die Geräte betreibt?! In Deinem anderen Thread hattest Du ja geschrieben, daß Dir dazu in Deinem Fall gar keine Informationen vorliegen. Woher also willst Du wissen, daß "sie machen es aber trotzdem"?!

 

Die Gutmenschen machen weiter wie bisher damit Sie es bequem und warm haben

Das ist Stammtischquatsch.

 

Ein Grund für eine Strafanzeige

Und? Hast Du schon eine Anzeige erstattet? Nein? Warum nicht?
Link to post
Share on other sites

...

3. ja, genau. Man fängt um 7:30 Uhr an und darf um 16 Uhr gehen. Was ist daran falsch? Überstunden werden - entgegen den Geflogenheiten in Betrieben - nicht bezahlt. Und in vielen betrieblichen Büros fällt der Hammer idR auch pünktlich.

...

Das muss ich Dir widersprechen, man kann die Stunden vielleicht mal abbummeln, aber bezahlt wird schon lange nicht mehr so wie früher.
  • Like 1
Link to post
Share on other sites
  • 3 weeks later...

Jo Jutt Jutt dachte ich mir dass nix mehr vom TE kommt, also wie immer heiße bis lauwarme Luft aber keine Ergebnisse.....Denke mal er wurde verknackt, die Beweislage war erdrückend und unsere Hinweise vorher Anwalt einschalten, Gutachten usw. und dann erst ins Rennen gehen wurden sträflich ignoriert....

Link to post
Share on other sites

Jo Jutt Jutt dachte ich mir dass nix mehr vom TE kommt, also wie immer heiße bis lauwarme Luft aber keine Ergebnisse.....Denke mal er wurde verknackt, die Beweislage war erdrückend und unsere Hinweise vorher Anwalt einschalten, Gutachten usw. und dann erst ins Rennen gehen wurden sträflich ignoriert....

 

Was soll ich auch berichten ?

Letzter Vorgang war am 04.11.2019, da habe ich per Mail an die Bussgeldstelle

- die Rohmessdaten angefordert

- wg. verschiedener formaler Mängel Antrag auf "Beweisverwertungsverbot" gestellt und "Einstellung" des Verfahrens gefordert.

 

Seit dem nix mehr von irgendwoher gehört.

Aber wie ich hier aus dem Forum weis spielen die ja erstmal mit mir "Katz und Maus", und morgen liegt die Ladung zum Richter im Briefkasten.

 

Zwischenzeitlich war ja auch noch das OLG-Urteil wg. den privaten Blitzern, da wird das Arbeitsaufkommen gestiegen sein.

 

Ansonsten ist mir deine lüsterne und provokante Art noch in Erinnerung.

U.a. haben mich die wenigen konstruktiven Postings hier im Forum argumentativ "sattelfest" gemacht.

Ich habe also weiterhin meine gefestigte Meinung.

Von meiner RSV habe ich ausserdem die Zusage der Kostenübernahme nochmal schriftlich gekommen, vorher hatte ich nur telefonisch ein Aktenzeichen. Sobald ich Post vom Gericht bekomme werde ich einen Anwalt einschalten. Hab also nix ignoriert.

Meine Lebenserfahrung ist das es trotz Anwalt besser ist selbst im Thema zu stehen und eine Strategie zu haben, der Anwalt muss sich auch erst sachkundig machen.

Link to post
Share on other sites

Der RA muß sich erst sachkundig machen? Imho sollte er das sein ... :think: Wenn er natürlich sonst nur Arbeitsrecht und Co. macht, dann ... gute Nacht :nunja:

 

Wie findet man denn einen Anwalt der sich genau mit dem ES3.0-Gerät, Softwareständen und überhaupt mit den hier diskutierten Thematik auskennt.

Und dann noch in der Nähe

Das jemand schreibt er ist "Fachanwalt" - darauf gebe ich garnichts - "Fachanwalt" kann sich jeder an die Tür schreiben ohne qualifikation.

Die Frage "was ist denn ein guter Anwalt" habe ich schonmal gestellt.

Und auf eine diesbezügliche Anfrage hat die RSV auch nicht reagiert.

 

Hab mir überlegt das ich dann wenn es soweit ist versuchen werde bei der ADAC-Rechtsberatung eine Empfehlung zu bekommen.

Ich denke nicht das es sinnvoll ist einen Anwalt zu haben der ein paar 100km weg vom Gerichtsstand sein Sitz hat.

 

Auf jeden Fall erachte ich es am wichtigsten das ich mich selbst in Details auskenne, das hat sich in meinem Leben bewährt.

Ich habe schon Fälle erlebt da haben Anwälte um Fälle und Theorien gestriiten, ohne überhaupt von dem Fall Ahnung zu haben.

Die haben dann nur mit Nebensächlichkeiten "ShowTime" gemacht um als wichtig darzustehen.

Link to post
Share on other sites

Auf jeden Fall erachte ich es am wichtigsten das ich mich selbst in Details auskenne

Dann solltest Du zusehen, daß Du das in diesem Fall auch schaffst. Ich hab da so meine Zweifel.
  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Nur mal nebenbei zu Deinen wirren Ausführungen....“Fachanwalt“ darf sich nur der nennen, der sich tatsächlich in dem Gebiet nachweisbar fortgebildet hat..

 

Und da Du ja hier immer alles besser weißt, noch ein Link dahingehend für Dich... https://www.fachanwalt.de/magazin/ueber-fachanwaelte/

 

 

<Zitat>

Die Kammern verleihen am Ende zwar den Titel, haben aber keine Befugnis, die Qualität der Lehr­gänge zu über­prüfen. Die Veranstalter der Seminare wollen nicht in den Ruf geraten, bei den Prüfungen besonders streng zu sein – sonst buchen die Anwälte ihre Kurse künftig woanders.

</Zitat>

 

Quelle: https://www.test.de/Anwaltssuche-Der-beste-Weg-zum-Anwalt-4502589-4502595/

Abschnitt: "Kritik an Ausbildung"

Link to post
Share on other sites

@FahrImmerNachVorschrift, auch den Fachanwalt Titel kann man „auf der Kirmes“ schießen, wahrscheinlich ist es aber nicht. Eigenes Wissen ist immer hilfreich, Zuhörer auf gut gemeinte Hinweise erleichtern das Leben.

Menschen, die regelmäßig Gerichtsakten lesen, auswerten, und auch Prozesskosten erstatten müssen kennen diese Fachleute.

Link to post
Share on other sites

 

Auf jeden Fall erachte ich es am wichtigsten das ich mich selbst in Details auskenne

Dann solltest Du zusehen, daß Du das in diesem Fall auch schaffst. Ich hab da so meine Zweifel.

 

 

Wie du siehst bemühe ich mich.

Deine negative und herablassende Sichtweise ist mir bekannt.

Und trotzdem habe ich Haus, Frau,Kind und gutbürgerlichen Wohlstand geschafft.

Wird sich auch nicht ändern, falls ich den Fall verliere.

Auf die Monopoly-Aufforderung "zahle 200 M oder nimm eine Ereigniskarte", mach ich immer letzteres.

Geht mal so, und mal so aus. Aber auf jeden Fall hab ich es versucht,

Link to post
Share on other sites

@FahrImmerNachVorschrift, auch den Fachanwalt Titel kann man „auf der Kirmes“ schießen, wahrscheinlich ist es aber nicht. Eigenes Wissen ist immer hilfreich, Zuhörer auf gut gemeinte Hinweise erleichtern das Leben.

Menschen, die regelmäßig Gerichtsakten lesen, auswerten, und auch Prozesskosten erstatten müssen kennen diese Fachleute.

Sag ich doch "Wissen ist hilfreicht"

Hast du jetzt vergessen "Fachleute" in Anführungszeichen zu setzen ?

Das wolltest du doch bestimmt

Link to post
Share on other sites

 

@FahrImmerNachVorschrift, auch den Fachanwalt Titel kann man „auf der Kirmes“ schießen, wahrscheinlich ist es aber nicht. Eigenes Wissen ist immer hilfreich, Zuhörer auf gut gemeinte Hinweise erleichtern das Leben.

Menschen, die regelmäßig Gerichtsakten lesen, auswerten, und auch Prozesskosten erstatten müssen kennen diese Fachleute.

Sag ich doch "Wissen ist hilfreicht"

Hast du jetzt vergessen "Fachleute" in Anführungszeichen zu setzen ?

Das wolltest du doch bestimmt

 

Nö, es gibt Fachleute und „Fachleute“. Beide Gruppen sind bekannt, man muss nur die „Wissenden“ fragen.

Aber eins ist richtig, mit eigenem Wissen habe ich eine reelle Chance beide zu unterscheiden.

Link to post
Share on other sites

1. Bescheid bekommen über zu schnelles Fahren- Rechtsschutzversicherung Deckungszusage einholen-Fachanwalt konsultieren-Gutachter einbinden- Schreiben wegen 1.Bescheid...

 

So mal die Reihenfolge die Du nicht eingehalten hast und deshalb wird der TE eine Vorladung bekommen und dann eben eine Verurteilung, weil nicht an obigen langgehangelt, sondern den Klugschei....raushängen lassen ich kann das erstmal alles ohne Fachpersonal machen , was scheren mich Fristen für notwendigen qualifizierten Schriftverkehr....dumm gelaufen... ;-)

Link to post
Share on other sites

 

 

Auf jeden Fall erachte ich es am wichtigsten das ich mich selbst in Details auskenne

 

Dann solltest Du zusehen, daß Du das in diesem Fall auch schaffst. Ich hab da so meine Zweifel.

Wie du siehst bemühe ich mich.

Deine negative und herablassende Sichtweise ist mir bekannt.

Und trotzdem habe ich Haus, Frau,Kind und gutbürgerlichen Wohlstand geschafft.

Wird sich auch nicht ändern, falls ich den Fall verliere.

Auf die Monopoly-Aufforderung "zahle 200 M oder nimm eine Ereigniskarte", mach ich immer letzteres.

Geht mal so, und mal so aus. Aber auf jeden Fall hab ich es versucht,

Oh cool die Nummer die Karte ich habe was erreicht in meinem Leben zu ziehen, wenn man sonst nicht weiter kommt oder die Argumente ausgehen...Mein Haus, mein Klo, meine bucklige Verwandschaft...#lachmichweg

Link to post
Share on other sites

@Roger01, du bist unfair gegenüber dem TE. Er hat Hilfe erbeten um sich gegen ein Ticket zu wehren. Wir haben versucht ihm, soweit es möglich ist, zu helfen. Seine RSV zahlt. Das auf dem Foto abgebildete Motorrad ist teuer. Ich glaube ihm auf Wort, dass er ein erfolgreiches Unternehmen führt.

Link to post
Share on other sites

@Roger01, du bist unfair gegenüber dem TE. Er hat Hilfe erbeten um sich gegen ein Ticket zu wehren. Wir haben versucht ihm, soweit es möglich ist, zu helfen. Seine RSV zahlt. Das auf dem Foto abgebildete Motorrad ist teuer. Ich glaube ihm auf Wort, dass er ein erfolgreiches Unternehmen führt.

Aber was hat das hier zu suchen, warum posen? Das spricht nicht für einen Charakter starken oder charismatischen Menschen...

Link to post
Share on other sites

 

Es geht um 80 Euro Bussgeld und einen einzigen Punkt. Nur so mal am Rande.

 

Nein, es geht um das Erfolgserlebnis es Dehnen gezeigt zu haben.
Ja OK, aber dann hätte er es so machen sollen wie viele vorgeschlagen haben, aber nein Herr Oberlehrer hat die Kompetenz und den Titel es alleine und selber machen zu können, damit war der Absturz vorprogarmmiert...
Link to post
Share on other sites
  • 4 weeks later...
Wie findet man denn einen Anwalt der sich genau mit dem ES3.0-Gerät, Softwareständen und überhaupt mit den hier diskutierten Thematik auskennt.

Und dann noch in der Nähe

Warum unbedingt in der Nähe?

 

Ich empfehle immer, sich an (gute) Sachverständige zu wenden und dort nach einem guten Anwalt zu fragen. Dort bekommt man in der Regel auch Hilfe. Da der Vorfall, wenn ich mich recht erinnere, ja in Hessen war, könnte ich Dir einen Anwalt nennen.

Link to post
Share on other sites

 

Wie findet man denn einen Anwalt der sich genau mit dem ES3.0-Gerät, Softwareständen und überhaupt mit den hier diskutierten Thematik auskennt.

Und dann noch in der Nähe

Warum unbedingt in der Nähe?

 

Ich empfehle immer, sich an (gute) Sachverständige zu wenden und dort nach einem guten Anwalt zu fragen. Dort bekommt man in der Regel auch Hilfe. Da der Vorfall, wenn ich mich recht erinnere, ja in Hessen war, könnte ich Dir einen Anwalt nennen.

 

 

Danke für deinen Kommentar

 

Da ergibt doch sofort die nächste Frage: "Wie findet man einen *guten* Sachverständigen".? - :) :-)

Da dreht man sich im Kreis.

"Gute" Sachverständige/Anwälte sind doch diejenigen welche die Angelegenheiten im Sinne des Auftraggebers erledigen.

Auftraggeber für einen Sachverständigen wäre doch in meinem Fall das Gericht. Und Gerichte werden bestimmt keine "Querlanten" beauftragen.

Gilt es gilt doch: Sachverständige werden anhand des gewünschten Ergebnisses ausgewählt

 

Zur Frage "Warum in der Nähe":

In der schriftlichen Zusage der Rechtsschutzversicherung steht das der zu beauftragenden Anwalt am Ort des zuständigen Gerichts ansässig sein soll. Und der Sitz des Gerichts wird vermutlich Kassel sein.

 

Im übrigen gibt es seit meinem Schreiben vom 04.11.2019 an die Bussgeldstelle nix neues.

Weis nix waran es hängt, vielleicht gab auch "Weihnachtsfrieden".

Wenn ich bis Ende des Monats nix gehört habe werde ich nachfragen.

Und wenn dann immer noch nix kommt eine Untätigkeits-Beschwerde machen

Ich bin nämlich nicht willens eine Verjährung auszusitzen, das dauert mir zu lange

 

Und an die Besserwisser hier die mich hier als Oberlehrer etc.bezeichnen:

Bis zum Stand heute - was hätte das hinzuziehen eines Anwalts bisher gebracht ?

Die Vollkaskomentalität "Ich will einen Anwalt" zeugt nur von der Unfähigkeit sein eigenes Anliegen dritten gegenüber zu formulieren.

Erst wenn ich was offizielles vom Gericht höre werde einen Anwalt einbinden.

Link to post
Share on other sites
Da ergibt doch sofort die nächste Frage: "Wie findet man einen *guten* Sachverständigen".? - :) :-)

Da dreht man sich im Kreis.

"Gute" Sachverständige/Anwälte sind doch diejenigen welche die Angelegenheiten im Sinne des Auftraggebers erledigen.

Auftraggeber für einen Sachverständigen wäre doch in meinem Fall das Gericht. Und Gerichte werden bestimmt keine "Querlanten" beauftragen.

Gilt es gilt doch: Sachverständige werden anhand des gewünschten Ergebnisses ausgewählt

 

Zur Frage "Warum in der Nähe":

In der schriftlichen Zusage der Rechtsschutzversicherung steht das der zu beauftragenden Anwalt am Ort des zuständigen Gerichts ansässig sein soll. Und der Sitz des Gerichts wird vermutlich Kassel sein.

 

Auftraggeber eines Sachverständen kann auch ein Anwalt oder eine Privatperson sein. Als Privatperson bringt es aber nicht viel, da man als Privatperson keine Akteneinsicht bekommt und dem Sachverständen demzufolge auch keine Untervollmacht erteilen kann.

Gute Sachverständige sind die:

1. ) ...ein Gutachten nicht anhand der Akte machen. Es gibt durchaus Sachverständige, die sich lediglich das Bild auf dem Papier angucken und daran entscheiden, ob´s passt oder eher nicht. Meist steht dann im Gutachten, Beurteilung nicht möglich, da keine Daten ausgewertet wurden.

2.) ... fürs Gutachten einen mittleren dreistelligen Betrag abrechnen bzw. die namentlich in der Kostenzusage der RSV genannt werden (Zu beauftragen ist Sachverständiger xyz).

3.) ... sich die Mühe machen, auch an die Messstelle zu fahren und diese anzugucken. Im Messprotokoll kann man als Messbeamter viel reinschreiben - ob bewusst falsch oder geirrt, mal dahingestellt. Auf jeden Fall zeigt sich die Messstelle ab und an vor Ort anders, als es im Messprotokoll dargestellt wird. Beispielsweise kann man nie erkennen, wie weit ein Ortseingang etc. entfernt ist. Wenn es 12 Meter sind, wird man es kaum im Messprotokoll erwähnen, es wird aber im Gutachten erwähnt. Das kann einem vor Gericht einen Vorteil gegenüber der Regelbuße bringen.

Leider haben das viele Amtsgerichte noch nicht erkannt und beauftragen oft die kostengünstigen Sachverständigen.

 

Zur RSV: Sollte er in der Nähe des zugehörigen Gericht ansässig sein oder muss er? Wenn er nur sollte, hast Du freie Wahl. Die Kostendeckungszusage ist hoffentlich auch nicht auf einen bestimmten Betrag begrenzt?

Link to post
Share on other sites

Vielen Dank für die Tipps.

Sicherlich gute Auswahl-Kriterien

Nur - woher weis ich denn das eine Sachverständiger es so machen wird ?

Werde ich Ihm ja nicht vorschreiben können

 

zur RSV:

Ich hab das Schreiben hier mal verlinkt: http://www.kontex-server.de/geblitzt/191122_RSV_Zusage.gif

Demnach *muss* der Anwalt ortansässig sein.

Eine Betragsbegrenzung gibt es nicht, allerdings Zusage nur für die 1.Instanz

Ich werde meinen Verfahrensverlauf aber nicht davon abhängig machen was die RSV nun zahlt oder nicht.

Gestritten wird hinterher.

Link to post
Share on other sites

Vielen Dank für die Tipps.

Sicherlich gute Auswahl-Kriterien

Nur - woher weis ich denn das eine Sachverständiger es so machen wird ?

Werde ich Ihm ja nicht vorschreiben können

 

zur RSV:

Ich hab das Schreiben hier mal verlinkt

http://www.kontex-server.de/geblitzt/191122_RSV_Zusage.gif

Demnach *muss* der Anwalt ortansässig sein.

Eine Betragsbegrenzung gibt es nicht, allerdings Zusage nur für die 1.Instanz

Ich werde meinen Verfahrensverlauf aber nicht davon abhängig machen was die RSV nun zahlt oder nicht.

Gestritten wird hinterher.

Keine großen, namenhaften Sachverständigen wählen. Mal nach Gutachten googlen und die lesen. Andernfalls kann ich Dir auch weiterhelfen - mal wieder.

 

Ich kann das Schreiben leider nicht aufrufen. Aber wenn er muss, dann muss er wohl.

Link to post
Share on other sites

 

Ich kann das Schreiben leider nicht aufrufen. Aber wenn er muss, dann muss er wohl.

 

 

Ich hab den Link nochmal bearbeitet: http://www.kontex-se..._RSV_Zusage.gif

Sorry

 

 

 

Ich wollte vorhin noch schreiben, dass es hoffentlich keine RSV mit "A" am Anfang ist. Also wenn das Ding durch ist, dann kündigen und ne ordentliche RSV besorgen. ;)

Link to post
Share on other sites

 

 

Ich kann das Schreiben leider nicht aufrufen. Aber wenn er muss, dann muss er wohl.

 

 

Ich hab den Link nochmal bearbeitet: http://www.kontex-se..._RSV_Zusage.gif

Sorry

 

 

 

Ich wollte vorhin noch schreiben, dass es hoffentlich keine RSV mit "A" am Anfang ist. Also wenn das Ding durch ist, dann kündigen und ne ordentliche RSV besorgen. ;)

 

Och - da ich fast alle meine Versicherungen dort habe kann ich mich nicht beklagen.

Da kommt jetzt wieder meine Frage "Was ist eine gute Versicherung ?" :-) :-) jetzt nicht ernsthaft

 

 

Und weil ich gerade dabei bin habe ich mein Schreiben an die Bussgeldstelle vom 04.11.2019 auch noch verlinkt:

http://www.kontex-server.de/geblitzt/191104_AnforderungMessdaten__FormaleM%C3%A4ngel_Seite1.gif

http://www.kontex-server.de/geblitzt/191104_AnforderungMessdaten__FormaleM%C3%A4ngel_Seite2.gif

Link to post
Share on other sites
Och - da ich fast alle meine Versicherungen dort habe kann ich mich nicht beklagen.

Da kommt jetzt wieder meine Frage "Was ist eine gute Versicherung ?" :-) :-) jetzt nicht ernsthaft

 

 

Und weil ich gerade dabei bin habe ich mein Schreiben an die Bussgeldstelle vom 04.11.2019 auch noch verlinkt:

http://www.kontex-server.de/geblitzt/191104_AnforderungMessdaten__FormaleM%C3%A4ngel_Seite1.gif

http://www.kontex-server.de/geblitzt/191104_AnforderungMessdaten__FormaleM%C3%A4ngel_Seite2.gif

 

Mag sein. Was die RSV betrifft, sind Versicherungen mit A immer recht knausrig. Kosten maximal 500 Euro, oder Anwalt und/oder Gutachter MUSS in der Nähe des Gerichtes sitzen oder es wird gleich vorgeschrieben welcher Gutachter beauftragt werden muss...

Ohne Mist, aber die anderen RSV (ohne A am Beginn) sind großzügiger. Scheint am A zu liegen...

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

Hast du die Mail schon abgeschickt?

Du weisst, dass sachliche Fehler drin sind?

Und zur Belustigung taugliche Formulierungen sind auch enthalten

 

Lustig ist hier das z.B.:

 

Zitat - "Eine Messung auf rotierende Teile (Räder / Motor / Auspuff) ist ebenso wenig zulässig...." - Zitat ende

 

Was hast du für ein lustiges Mopped wo Motor und Auspuff äußerlich erkennbar rotieren

Lass das patentieren, damit kann man sicher einen Dynamo antreiben.

 

Und hier sachliche Fehler:

- Der Eichschein ist nicht ungültig

- Es gibt keine Lebensakte die zu führen Verpflichtung wäre.

 

Meine Erläuterungen in #106 haben dir offensichtlich nicht gepasst?

Ist aber nicht schlimm.

 

Jedenfalls besorgst du einem Mitarbeiter der Bußgeldstelle einen vergnüglichen Tagesanfang.

 

 

 

 

Gruß

Link to post
Share on other sites

@Sobbel

 

Das Mail hatte ich genauso abgeschickt.

Wahrscheinlich habe ich deshalb noch nichts wieder gehört weil die Mitarbeiter der Bussgeldstelle immer noch mit totlachen beschäftigt sind.

 

… Aber im Ernst

 

Ich danke dir das du den Beitrag #106 geschrieben hast.

Trotzdem bin ich anderer Meinung (wie immer werden jetzt die Gutmenschen hier erwidern):

 

  • Motor/Auspuff „vibrieren“, und sind deshalb „rotierenden Teilen“ zuzuordnen.
  • Das mit dem Eichschein sehe ich anders, habe ich ja begründet
  • Lebensakte:
    Es gibt keine Verpflichtung diese zu führen, und tatsächlich wird auch keine geführt.
    Prima, finde ich von Vorteil
    Dann kann auch niemand belegen dass das ESO3.0 mit der aktuellen Software ausgestattet ist, sondern möglicherweise eine alte, fehlerhaft Software in Betrieb war.
    Der Nachweis kann weder durch den Eichschein noch durch die nicht vorhandene Lebensakte erbracht werden.Ich werde vor Gericht behaupten „Da war eine alte, fehlerhafte Software drin. Fehler sind bekannt sonst hätte es ja keine neue Version gegeben“
  • Zu dem privatwirtschlichen Betreiber-Modell auf Provisionsbasis hast du garnix gesagt.
    Ist mir egal aufgrund welcher meiner Begründungen das Verfahren eingestellt wird.
    Eine Begründung reicht. Geht die eine nicht, nehm ich eine andere.
    Nur Vortragen muss ich diese erstmal alle.

 

Ich kann nur sagen – verdächtig lange nix mehr gehört, wo doch vorher der Schriftverkehr im Wochentakt war.

Aber was nicht ist kann noch kommen. Jedenfalls habe ich viele Bälle geworfen

 

ebenfalls schönen Sonntag

Link to post
Share on other sites

Und weil ich gerade dabei bin habe ich mein Schreiben an die Bussgeldstelle vom 04.11.2019 auch noch verlinkt: [...]

Ich kann da @Sobbel nur beipflichten. Man kann natürlich Einspruch einlegen und das mit jedwedem Blödsinn versuchen zu begründen. Nur: bewirken wird man damit rein sachlich betrachtet nur, daß die Sache - bei Aufrechterhaltung des Einspruchs - ans zuständige AG weitergeleitet wird. Zum einen könnte das der Grund dafür sein, daß Du jetzt etwas länger nichts mehr von der Bußgeldstelle gehört hast. Es könnte auch sein, daß man Deine Behauptungen betreffend die Sache zwecks Stellungnahme der Verantwortlichen (für die Messung und den Betrieb der Anlage) noch einmal entsprechend weitergeleitet hat.

 

Auch der Umstand, daß Du da irgendein Gutachten gefunden und ggf. mitgeschickt hast, bedeutet nur eines: da hat wer irgendwas begutachtet. Mehr nicht. Daran muß sich weder die Bußgeldstelle noch das AG orientieren. Die haben idR ihre "eigenen" Gutachter und meistens auch schon einschlägige Erfahrungswerte, wenn solche Einsprüche wie von Dir erfolgen.

 

Ich hoffe, Du hältst uns auf dem Laufenden.

 

 

  • Motor/Auspuff „vibrieren“, und sind deshalb „rotierenden Teilen“ zuzuordnen.
  • Das mit dem Eichschein sehe ich anders, habe ich ja begründet
  • Lebensakte:

    Es gibt keine Verpflichtung diese zu führen, und tatsächlich wird auch keine geführt.

    Prima, finde ich von Vorteil

    Dann kann auch niemand belegen dass das ESO3.0 mit der aktuellen Software ausgestattet ist, sondern möglicherweise eine alte, fehlerhaft Software in Betrieb war.

    Der Nachweis kann weder durch den Eichschein noch durch die nicht vorhandene Lebensakte erbracht werden.Ich werde vor Gericht behaupten „Da war eine alte, fehlerhafte Software drin. Fehler sind bekannt sonst hätte es ja keine neue Version gegeben“

  • Zu dem privatwirtschlichen Betreiber-Modell auf Provisionsbasis hast du garnix gesagt.

1. das ist ein lustiges "Argument". Höre ich zum ersten Mal und bin gespannt, ob das ggf. eine Einstellung bewirkt.

2. der Eichschein ist und bleibt gültig, egal ob da die Softwareversion benannt wird oder nicht. Das magst Du anders sehen, ändert aber nichts an der Tatsache.

3. in der Lebensakte, die eher eine Art "Reparaturakte" war oder wäre, werden eben auch nur solche Maßnahmen aufgeführt. Allerdings muß nach jeder erfolgten Reparatur erneut eine Eichung durchgeführt werden. Insofern ist eine "Lebensakte" auch nicht erforderlich. Die Eichung bestätigt, daß das Gerät einwandfrei funktioniert. Eine Lebensakte hat oder hätte rein gar nichts mit der Softwareversion zu tun. Und es besteht auch grundsätzlich keine Verpflichtung, die Anlagen bei Vorliegen einer neuen Version mit dieser zu bestücken. Eine neue Version bedeutet auch nicht zwangsläufig, daß die alte fehlerhaft war.

4. Verwarngelder und Sicherheitsleistungen werden schon seit Jahren bargeldlos mit entsprechenden Handterminals erhoben. Auch da steht ein privater Anbieter dahinter, der diese Geräte vorrätig hält, wartet, zur Verfügung stellt. Und natürlich erwartet dieser Anbieter dafür auch ein Entgelt und bekommt dieses auch in der Form, daß er an jeder Buchung mit einem festgelegten Betrag beteiligt wird. Genauso wird es bei dem Blitzer sein.

 

 

 

Ist mir egal aufgrund welcher meiner Begründungen das Verfahren eingestellt wird.

Eine Begründung reicht. Geht die eine nicht, nehm ich eine andere.

Nur Vortragen muss ich diese erstmal alle.

1. WENN es denn eingestellt wird. Das aber ist ja noch abzuwarten. Der Bußgeldgestelle werden all Deine Begründungen herzlich egal sein, wenn sie sich als Unsinn herausstellen.

2. die reicht nur, wenn es auch eine zutreffende ist. Und wenn keine übrig bleibt, die zutrifft, .......

3. naja.... man muß nur irgendwann mal sterben. Man muß aber nicht irgendwelchen Unsinn verschicken.

 

Aber was nicht ist kann noch kommen. Jedenfalls habe ich viele Bälle geworfen

Du hast Nebelkerzen geworfen.......

Link to post
Share on other sites
  • Dann kann auch niemand belegen dass das ESO3.0 mit der aktuellen Software ausgestattet ist, sondern möglicherweise eine alte, fehlerhaft Software in Betrieb war.

    Der Nachweis kann weder durch den Eichschein noch durch die nicht vorhandene Lebensakte erbracht werden.Ich werde vor Gericht behaupten „Da war eine alte, fehlerhafte Software drin. Fehler sind bekannt sonst hätte es ja keine neue Version gegeben“

 

Falsch. Es lässt sich sehr wohl belegen, mit welcher Software-Version die Anlage zum Zeitpunkt Deiner Messung ausgestattet war.

Link to post
Share on other sites

@FahrImmerNachVorschrift, @Bluey und @ Sobbel haben mit großer Sicherheit recht, aber was soll’s. Du hast Geschrieben, du wirst eine Antwort erhalten. Vermutlich vom Amtsgericht. Du hast die Zusage deiner RSV, dein persönliches Risiko ist überschaubar.

Und liege ich falsch in der Vermutung, dass du bisher sogar Spaß hast?

Link to post
Share on other sites

@FahrImmerNachVorschrift, @Bluey und @ Sobbel haben mit großer Sicherheit recht, aber was solls. Du hast Geschrieben, du wirst eine Antwort erhalten. Vermutlich vom Amtsgericht. Du hast die Zusage deiner RSV, dein persönliches Risiko ist überschaubar.

Und liege ich falsch in der Vermutung, dass du bisher sogar Spaß hast?

Was nutzt die Zusage der RSV wenn man bisher alles falsch gemacht hat oder klüger als die RF Gemeinde immer ist...dann kommt der Richterspruch und aus die Maus...aber er hat es ja so gewollt und dann macht es keinen Spass mehr ;-) oder er hat dann richtig Spaß im wahrsten Sinne des Wortes...
Link to post
Share on other sites
  • 4 weeks later...

Wie sieht es nun aus TE, solange kein Bescheid?

Kein Bescheid, keine Reaktion !

Nix !

Das mit dem Nachfassen von mir habe ich nicht vergessen, ist erst der 29.

 

Wenn ich die aktuelle Berichterstattung von OLG Frankfurt verfolge kann ich mich nur kapputtlachen. Keine Privatfirma !

Und der Vorgang von Koblenz geht vermutl. zum Bundesgerichtshof.

 

Bluey wird sagen die verhandeln "Blödsinn" vor dem BGH

Link to post
Share on other sites

Heute habe ich eine CD bekommen !!!

 

Schreiben vom Regierungspräsidium Kassel vom 29.01.2020.

In der Zeit vom 31.01.2020 bis eben war ich auf Reisen, eben im Briefkasten vorgefunden.

"anbei geforderte Falldatei zur Einsichtnahme für 7 Tage. Um entsprechende Rückgabe wird gebeten"

 

Auf der CD befindet sich eine einzige Datei, hab ich hier mal hochgeladen:

http://www.kontex-server.de/geblitzt/ESOWin_005604_00000301_2019.07.31_16.54.43.2.eso

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.


×
×
  • Create New...