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Der TE hat eine RSV, eine Deckungszusage. Warum soll er das Messergebniss nicht überprüfen lassen? Er sollte ungefähr wissen wie schnell er war.   Nur "so" überprüfen zu lassen ist für mich Missbrauc

"Fachmann" ist hier offensichtlich nur einer. Jedenfalls hält er sich wohl für einen.

Netter Versuch, das eigene Fehlverhalten zu verharmlosen.  Kann er und darf er (seine Meinung äußern).  Spricht da jetzt das Kleinkind? Oder der starrsinnige alte Greis?

Aus der Lebensakte würde ich entnehmen wollen welcher Software-Stand aktuell in der Messanlage ist.

Und wenn das da nicht drin stünde?

 

Denn trotz Eichung gab es ja in der Vergangenheit Messfehler sonst hätte ja der Hersteller keine Updates gemacht.

Ich könnte mir auch andere Gründe für ein Softwareupdate vorstellen.

 

Und das der Eichschein keine Angabe über den Software-Stand zum Zeitpunkt der Eichung halte ich für verwerflich (-> ungültiger Eichschein ?)

Nunja, Du denkst Dir offenkundig so einiges. Wenig davon ist allerdings richtig oder relevant.

 

Und das es keine Lebensakte gibt zeigt wohl das man aufgrund der privatwirschaftlich auf provisionsbasis finanzierten Messanlage nicht "Herr des Geschehens von hoheitlichen Aufgaben" ist.

Was ist das denn für ein Quatsch?! Behördliche Anlagen haben auch keine Lebensakte. Ich wurde in den vergangenen Jahren immer wieder nach einer Lebensakte vom Radar-, Laser- oder ESO-Gerät gefragt. Ich kann aber nichts beibringen, was nicht existiert.

 

Das wären dann u.a. meine Angriffpunkte einer nicht verwertbaren Messung.

Sehr dünnes Eis.

 

Es gibt demnach kein Beleg das die Anlage auf dem technisch neusten Stand ist, oder ob der private Betreiber Kosten gespart hat.

(siehe auch mein Posting#27)

Weder noch. Weder muß die Anlage die neueste Software haben, noch ist es relevant, ob der Betreiber Kosten eingespart hat.
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Rechtsstaatliche Mittel

Die könnten mich ja einfach in Ruhe lassen.

Jedenfalls werde ich nicht aus Bequemlichkeit zahlen, und schon garnicht aus Bequemlichkeit einen Punkt akzeptieren.

Ja Sorry, was heisst aus Bequemlichkeit zahlen. Du warst wissentlich zu schnell Punkt! Und bekommst dafür auch einen Punkt Punkt! Was ist daran nun so schwer zu verstehen, das ist die Rechtslage...

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Moin Moin

 

 

 

Aus der Lebensakte würde ich entnehmen wollen welcher Software-Stand aktuell in der Messanlage ist.

 

Ich hab dir doch oben schon gesagt, dass es den Begriff "Lebensakte" nicht gibt. In keinem Gesetz kommt dieses Wort vor - auch nicht im MessEG oder MessEV.

Der Software Stand würde in dem was du unter "Lebensakte" verstehst eher nicht drin stehen.

 

 

Und das der Eichschein keine Angabe über den Software-Stand zum Zeitpunkt der Eichung halte ich für verwerflich

In unseren Eichscheinen der ESO steht die software drin (LBME NRW).

 

 

(-> ungültiger Eichschein ?)

Eichscheine werden nur auf Antrag ausgestellt (§ 37 Abs. 3 MessEV).

Daraus ergibt sich aber, dass es keine Verpflichtung zum Vorhalten eines Eichscheins gibt, oder das ein bestimmter Inhalt verpflichtend wäre.

Der Staatsbetrieb für Eichwesen in Sachsen sagt dazu:

"Ein Eichschein kann ausgestellt werden. Die Form des Eichscheines ist eichrechtlich nicht geregelt und hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der Eichung."

https://www.eichamt.sachsen.de/524.htm

 

 

 

Es gibt demnach kein Beleg das die Anlage auf dem technisch neusten Stand ist,

Darauf hast du auch kein Anrecht.

 

 

§40 MessEV (nicht MessEG) habe ich schon gelesen, aber was genau du meinst würde mich schon interessieren.

Wenn ich MessEG sage, meine ich das auch (§ 40 MessEV ist nicht zielführend).

Was genau ich meine kann ich dir nicht sagen - wäre Rechtsberatung.

Wonach du suchen kannst hatte ich dir oben gesagt. Lies dir nochmal das Urteil vom OLG Frankfurt durch - da steht doch sogar der § drin um den es geht.

Da ging es um den Begriff der nicht existensten "Lebensakte" .

 

 

oder ob der private Betreiber Kosten gespart hat.

Steht denn fest, dass ein Privater involviert ist?

 

 

 

Gruß

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Hallo FahrImmerNachVorschrift,

Hast du schon versucht, bzw. dein Anwalt, Zugang zu den Sensor-Rohdaten zu erhalten, um so ggf. einen Messfehler nachweisen zu können. Dieses Thema ist das eigentlich wichtige in der ganzen Geschichte. Der ES3.0 misst in den allermeistne Fällen richtig, allerdings gibt es eben Sonderkonsteallationen die weder aus Eichschein, Lebensakte, Foto nachwiesbar sind, sondern allein durch Analyse dieser Daten. Die allgemeine Verweigerung der Herausgabe dieser Daten halte ich für den Skandal.

An das mitlesende Messpersonal hier: Ihr mögt recht haben dass das Gerät richtig misst, aber warum wird trotzdem die Herausgabe der Rohdaten in diversen Bundesländern so hartnäckig verweigert. Es muss erst ein Richter anordnen, warum? Ist im Prinzip nur 1 Minute Arbeitszeit das zu machen. Jeder Betroffene kann dann entscheiden ob er doch zahlt oder Gutachter beauftragt.

Klar mag es möglicherweise eine 'Gutachtermafia' geben die froh ist um jeden Gutachtneauftrag und so die Geräte schlechtredet.

Wie schon gesagt, ich halte den Es3.0 für sehr zuverlässig, 99,% der Messungen dürften stimmen. Aber eben die 0,1% machen Probleme.

Mich hat es auch erwischt, ich habe mich intensiv mit dem Gerät beschäftigt und bin mir sicher das es wenn diverse Umstaände zusammenkommen vermeintlich gültige Messungen mit bis zu 50% Fehler geben kann. Auch der neue X Sensor als Nachfolger nutzt dieselben Messelemente. Der neue Laser zur Abstandsmessung ist hier nur ein Placebo.

Hätte man mir damals die Daten gegeben, wäre das direkt nachweisbar gewesen. Ohne diese konnte ich das nur per Simulationen nachvollziehen:. Ich bin wie der TE Informatiker und habe dazu noch auch das nötige Knowhow im Elektronikbereich, der Kameras und Fotosensorik.

Ich würde selbst gerne eine Dekoder-SW zur Anzeige der Rohdaten erstellen, damit ein Betroffener auch ohne Gutachter, sofern die Daten vorliegen, potentiell massive Fehler erkennen kann. Ziel ist hier nicht der berühmte 1km/h, das rentiert sich seit 2014 nicht mehr, die Punkte bleiben maximal 5 Jahre stehen.

@FahrImmerNachVorschrift: Solltest du hier tatsächlich Zugang zu den Rohdaten bekommen, würde ich mich über eine Mail freuen. Ohne Daten kann ich leider keine SW erstellen.

Ziel ist eine FREI verfügbare SW zu erstellen (oder gibt es sowas schon). Andere Betroffene natürlich gerne auch.

Gilt natürlich nur für unverschüsselte Datensätze, die ja inzwischen wieder Standard sein sollten.

Für die Beamten hier: Gemeint ist der Datensatz zum einzelnen Fahrzeug. Dass ganze Messreihen nur an vereidigte Gutachter gehen weiss ich.

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Hallo FahrImmerNachVorschrift,

Hast du schon versucht, bzw. dein Anwalt, Zugang zu den Sensor-Rohdaten zu erhalten, um so ggf. einen Messfehler nachweisen zu können.

 

Danke für dein Posting.

Auf die Idee die Messdaten selbst anzufordern bin ich noch garnicht gekommen.

(ich selbst könnte eh nix damit anfangen, als ITler bin ich nur fit in kfm.Anwendungen, Warenwirtschaft etc, aber nix technisches)

 

Ich werde der Bussgeldstelle schreiben wg. der Daten.

Werden ich sehen ob Sie darauf reagieren.

Aber dann kann ich dem Richter jedenfalls sagen "Ich habs versucht"

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@fahrimmernachvorschrift: Bezüglich Ansatzpunkt von im Abzockbrei mitrumrührenden Abzocke-Miet-GmbHs ein aktueller Fall, falls das für B3 Wahnhausen zuständige AG das lokale Gebaren von Vellmar und Limitec noch nicht durchleuchtet haben sollte:

Der Fall wird derzeit vom Amtsgericht Rastatt geprüft. Dieses hat zunächst entschieden, dass das Landratsamt unserer Kanzlei sämtliche „Verträge und sonstige Unterlagen zur Zusammenarbeit des Landratsamtes Rastatt mit Privatdienstleistern bei der Verkehrsüberwachung (Erfassung, Auswertung, Aufbereitung etc. von Geschwindigkeitsverstößen)“ vorlegen muss.

Aus #######
:nolimit:



[mod]
Link wurde entfernt.
[/mod]

Edited by Bluey
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An das mitlesende Messpersonal hier: Ihr mögt recht haben dass das Gerät richtig misst, aber warum wird trotzdem die Herausgabe der Rohdaten in diversen Bundesländern so hartnäckig verweigert. Es muss erst ein Richter anordnen, warum? Ist im Prinzip nur 1 Minute Arbeitszeit das zu machen. Jeder Betroffene kann dann entscheiden ob er doch zahlt oder Gutachter beauftragt.

Der Betroffene kann mit den Rohdaten rein gar nichts anfangen. Wenn über einen Anwalt die Daten verlangt werden, damit sie durch einen Gutachter analysiert werden können, wird dem idR auch nachgekommen. Dazu bedarf es nicht erst einer Gerichtsanordnung. Ein Gericht wird eh nicht anordnen, daß dem Betroffenen die Daten ausgehändigt werden. Das Gericht wird ggf. selbst ein Gutachten auf Basis dieser Daten in Auftrag geben.

 

Wie schon gesagt, ich halte den Es3.0 für sehr zuverlässig, 99,% der Messungen dürften stimmen. Aber eben die 0,1% machen Probleme.

Sagt wer? Welche Probleme?

 

Mich hat es auch erwischt, ich habe mich intensiv mit dem Gerät beschäftigt und bin mir sicher das es wenn diverse Umstaände zusammenkommen vermeintlich gültige Messungen mit bis zu 50% Fehler geben kann. Auch der neue X Sensor als Nachfolger nutzt dieselben Messelemente. Der neue Laser zur Abstandsmessung ist hier nur ein Placebo.

Hätte man mir damals die Daten gegeben, wäre das direkt nachweisbar gewesen. Ohne diese konnte ich das nur per Simulationen nachvollziehen:. Ich bin wie der TE Informatiker und habe dazu noch auch das nötige Knowhow im Elektronikbereich, der Kameras und Fotosensorik.

Ich würde selbst gerne eine Dekoder-SW zur Anzeige der Rohdaten erstellen, damit ein Betroffener auch ohne Gutachter, sofern die Daten vorliegen, potentiell massive Fehler erkennen kann. Ziel ist hier nicht der berühmte 1km/h, das rentiert sich seit 2014 nicht mehr, die Punkte bleiben maximal 5 Jahre stehen.

@FahrImmerNachVorschrift: Solltest du hier tatsächlich Zugang zu den Rohdaten bekommen, würde ich mich über eine Mail freuen. Ohne Daten kann ich leider keine SW erstellen.

Ziel ist eine FREI verfügbare SW zu erstellen (oder gibt es sowas schon). Andere Betroffene natürlich gerne auch.

Gilt natürlich nur für unverschüsselte Datensätze, die ja inzwischen wieder Standard sein sollten.

Es hat hier schon mehrfach Leute gegeben, die meinten, sie könnten anhand ihrer beruflichen Qualifikation Fehler aufdecken und ein entsprechendes Gutachten erstellen. Das nutzt nur nichts, da ein Gericht - sollte es denn berechtigte Zweifel an der Messung erkennen - trotzdem noch ein Gutachten durch einen amtlich bestellten Gutachter in Auftrag geben würde. Und ob der zu den selben Schlüssen käme......

 

Für die Beamten hier: Gemeint ist der Datensatz zum einzelnen Fahrzeug. Dass ganze Messreihen nur an vereidigte Gutachter gehen weiss ich.

Man kann ja mal höflich anfragen. Nur soweit mir bekannt müssen oder werden diese Daten nicht an Privatpersonen herausgegeben.

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Der Betroffene kann mit den Rohdaten rein gar nichts anfangen. Wenn über einen Anwalt die Daten verlangt werden, damit sie durch einen Gutachter analysiert werden können, wird dem idR auch nachgekommen. Dazu bedarf es nicht erst einer Gerichtsanordnung. Ein Gericht wird eh nicht anordnen, daß dem Betroffenen die Daten ausgehändigt werden. Das Gericht wird ggf. selbst ein Gutachten auf Basis dieser Daten in Auftrag geben.

 

 

 

 

 

Für die Beamten hier: Gemeint ist der Datensatz zum einzelnen Fahrzeug. Dass ganze Messreihen nur an vereidigte Gutachter gehen weiss ich.

Man kann ja mal höflich anfragen. Nur soweit mir bekannt müssen oder werden diese Daten nicht an Privatpersonen herausgegeben.

 

 

Tja Bluey, deine obige Antwort stimmt einfach nicht: Das Bayerische Polizeiverwaltungsamt übergibt die Daten nicht einmal nach Aufforderung durch einen Anwalt.

Es muss erst durch ein Gericht angeordnet werden!

(Stammt nicht von mir, habe ich von verschiedenen Anwälten bestätigt bekommen, auch mein eigener Anwalt damals hatte die Daten angefordert und NICHT erhalten)

Wenn also der technisch unkundige Richter in seiner juristischen Abgehobenheit meint es reicht ihm ohne Rohdaten kann man technisch noch so gebildet und und auch tatsächlich im Recht sein, Pech gehabt.

Lob hier an die Richterin vom AG Meißen die sich tatsächlich auch für die Technik hinter dem Gerät interssierte und die Mathestunden aus der Schulzeit nicht vergessen hatte. Mit mehr solchen Richtern wäre die Situation definitv nicht so wie sie im Moment ist.

 

 

Letztlich will ICH die Rohdaten um sie selbst prüfen zu können, und daraus erst zu entscheiden ob überhaupt ein Gutachter eingeschaltet werden soll.

Wieso muss das denn unbedingt ein Anwalt sein der anfordert?

 

Ich möchte hier nur nochmal darauf verweisen dass z.B. das Rechtsberatungsgesetz erst in den 30er Jahren durch die Nazis geschaffen wurde um jüdischen Rechtsanwälten die Berufsausübung nach Entzug der Zulassung auch gesichert zu verhindern. Die Situation sollte doch heute eine andere sein. Der Bürger ist KEIN UNTERTAN mehr. Viele haben inzwischen einigermassen eigenes Grundwissen zu den Themen und brauchen den Anwalt nur für Spezialthemen.

Ich will ja nur die Daten die mir in anderen Ländern z.B. wegen Informationsfreiheitsgesetzen auch zustehen würden.

Und ob ich in der Lage bin die Daten wirklich sinnvoll auszuwerten oder nicht, das kann man ruhig mir überlassen. Kenntnis wird nicht durch irgenwelche Zertifikate bestimmt, das ist blos ein Stück Papier. Die Mathematik und Physik haben klare Regeln aus denen heraus die Technik arbeitet. Das Wissen hier wird nur künstlich geheimgehalten.

 

Aber jaja, die Behörden haben ja immer Recht, kann nicht anders sein. Wird sind halt immer ncoh ein Untertanen-Staat, zumindest aus Sicht der Beamten...

 

Trotzdem eine Gute Nacht allen Lesern!

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Tja Bluey, deine obige Antwort stimmt einfach nicht: Das Bayerische Polizeiverwaltungsamt übergibt die Daten nicht einmal nach Aufforderung durch einen Anwalt. Es muss erst durch ein Gericht angeordnet werden!

Ich schrieb "idR". Und für NRW - soweit mir bekannt - trifft das zu.

 

Wenn also der technisch unkundige Richter in seiner juristischen Abgehobenheit meint es reicht ihm ohne Rohdaten kann man technisch noch so gebildet und und auch tatsächlich im Recht sein, Pech gehabt.

Das glaube ich denn doch eher nicht. Natürlich ist der Richter in seiner Beweiswürdigung frei, aber in begründeten Fällen muß oder sollte er dem Beweisantrag des Anwalts auch nachgehen und anhand der Rohdaten ein Gutachten erstellen lassen. Das Problem bei nicht wenigen Anwälten ist aber, daß sie die Messung lediglich allgemein in Zweifel ziehen, ihre Zweifel aber nicht begründen. Und dann meinen sie auch noch, es müsse ein Gutachten erstellt werden, äußern aber nicht, woraufhin es erstellt werden soll. Das ist äußerst schwach und führt auch hier dazu, daß der Beweisantrag idR abgewiesen wird.

Natürlich schieben die Anwälte den schwarzen Peter in diesen Fällen gern dem Gericht zu.

 

Lob hier an die Richterin vom AG Meißen die sich tatsächlich auch für die Technik hinter dem Gerät interssierte und die Mathestunden aus der Schulzeit nicht vergessen hatte. Mit mehr solchen Richtern wäre die Situation definitv nicht so wie sie im Moment ist.

Ja, auch das hat natürlich Methode. Man sucht sich immer gern ein bestimmtes Gericht, wo man sich in seinen Zweifeln eher bestätigt oder bestärkt fühlt. Und wünscht sich natürlich auch, daß es mehr von diesen Richtern/innen gäbe.

Ich sehe das etwas anders und habe auch schon mehr als genug Richter kennen gelernt und erlebt. Gesunder Menschenverstand und im Einzelfall ein Gutachten reichen IMHO aus. Da muß man nicht zwingend die Technik hinter dem Gerät kennen oder sich an vergangene Mathestunden erinnern.

 

Letztlich will ICH die Rohdaten um sie selbst prüfen zu können, und daraus erst zu entscheiden ob überhaupt ein Gutachter eingeschaltet werden soll.

Wieso muss das denn unbedingt ein Anwalt sein der anfordert?

Der eine will dies, der andere will das. Warum wieso weshalb es so gemacht wird und DU eben nicht die Rohdaten bekommst, kann ich Dir nicht sagen. Warum erkundigst Du Dich nicht beim Gericht, bei der Bußgeldstelle?

 

Viele haben inzwischen einigermassen eigenes Grundwissen zu den Themen und brauchen den Anwalt nur für Spezialthemen.

Viele haben eher ein gefährliches Halbwissen und glauben, sie hätten ein einigermaßen eigenes Grundwissen.

 

Ich will ja nur die Daten die mir in anderen Ländern z.B. wegen Informationsfreiheitsgesetzen auch zustehen würden.

Ich will, ich will, ich will.... hört man immer wieder. Tja, man bekommt halt nur nicht immer, was man will. Und man kann sich auch nicht immer auf andere Länder berufen.

 

Und ob ich in der Lage bin die Daten wirklich sinnvoll auszuwerten oder nicht, das kann man ruhig mir überlassen. Kenntnis wird nicht durch irgenwelche Zertifikate bestimmt, das ist blos ein Stück Papier. Die Mathematik und Physik haben klare Regeln aus denen heraus die Technik arbeitet. Das Wissen hier wird nur künstlich geheimgehalten.

1. nein, macht man aber nicht.

2. ja, so wird es wohl sein.

 

Aber jaja, die Behörden haben ja immer Recht, kann nicht anders sein. Wird sind halt immer ncoh ein Untertanen-Staat, zumindest aus Sicht der Beamten...

Ja, da hast Du natürlich auch völlig recht.
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Wenn Du die Rohdaten hast, brauchst Du mE aber auch die genaue Konstruktion des Messgerätes, um daraus irgendwelche Schlüsse zu ziehen. Ist denn der Aufbau einer ESO öffentlich bekannt? Angenommen, diese Daten hast Du auch, dann kannst du mit Mathe und Physik dir ein paar Formeln bauen, die diese Rohdaten in km/h umrechnen. Meines Wissens werden ja drei "logische Messungen" durchgeführt, also die Deltas zwischen Messpunkten berechnet. Nur wenn diese alle "quasi gleich" sind (also eine technische Differenz) nicht überschreiten, sagt die ESO, diese Messung ist gültig. Du musst dann also mit "der Hand" die Software der ESO nachbauen.

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Das Problem ist eben gerade dass man hier in Bayern die Daten nicht bekommt.

Der Anwalt soll im Beweisantrag fundierte Zweifel an der Messung äußern, nur allein aus dem Foto geht das nicht, da dort eben meistens nichts auffälliges zu sehen ist. Etwaige Probleme sind eben erst in den Rohdaten zu erkennen. Nur da ich ohne diese nichts beweisen kann, bekomme ich sie nicht. Und das ist der Zirkelschluss an dem man in Bayern als Opfer hängenbleibt.

Seid froh dass in NRW die Einsicht gewachsen ist dass es so einfach nicht richtig ist. Das Saarländische Verfassungsgericht hat hier ja im Mai klare Worte gefunden, leider eben nur im Saarland verbindlich.

 

Zum Thema Meißen: Man hat sich nicht ein Gericht gesucht, der dort Betroffene ist am zuständigen Amtsgericht gelandet.

Die dortige Richterin hat aus dem Entwicklungsleiter die Aussage herausgeholt dass EIN gültiger Korrelationswert für die Gesamtgültigkeit ausreicht. Das ist ein Widerspruch zu den früheren Aussagen dass die Plausibilität mehrfach überprüft wird. Und diese Eigenschaft der Software scheint auch aktuell noch so zu sein. Auf dem Foto sieht man das nicht.

Es wurde hier ja auch vom Amts-Seite bewusst nicht in die nächste Instanz gegangen um es nur als Einzelurteil stehen zu lassen. Dieses Problem soll möglichst totgeschwiegen werden.

 

Es geht hier nicht um die Räder, an der Fahrzeugflanke dazwischen kann es (abhängig von den Lichtverhältnissen und der Karosserieform) zu Reflektionen kommen, gerade auch tagsüber bei Sonne, die lokal begrenzt eine vermeintlich gültige Geschwindigkeit liefern, höher oder niedriger als die tatsächliche. Davor und danach kann es sehr wohl gültige Messungen geben, solange sie unter der Auslöseschwelle liegen. Reicht jetzt tatsächlich ein 'Peak', wird das Foto mit der falschen Geschwindigkeit in der Mitte ausgelöst OHNE das korrekt gemessene Tempo davor,danach zu berücksichtigen.

Statt der 20000 Messpunkte der Rohdaten würde für solche Prüfungen ausreichen, die intern ermittelten Geschwindigkeiten mit Plausibilitätswert im Dokument aufzulisten, diese paar Dutzend Werte kann man schnell manuell prüfen, und dort unplausible Werte erkennen. Ähnliches wäre auch für Lidar und Radar möglich.

Bedenkt auch dass der ES3.0 der einzige ist bei dem Das Foto nicht aus der Messposition heraus gemacht wird. Eine Geräteblendung durch reflektierte Sonne ist somit prinzipiell im Beweisfoto nicht zu sehen.

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Frage in die Runde: In welchen Bundesländern kommt man ohne Richter an die Rohdaten?

Bayern : NEIN

NRW: Scheinbar ja

wo sonst noch? Wer kann die Liste ergänzen?

 

Zur Geräte-Funktion: Im Gerät befinden sich drei gleiche Sensoren mit jeweils 25cm Abstand. Den einzelnen Sensor kann man sich vorstellen als zweiflügeliges Fenster mit Blick auf die Straße. In jeder Fensterhälfte wird die gesamte Helligkeit gemessen (also die summierte Helligkeit im Messfenster, je nach Abstand zum Fahrzeug 5-40cm hoch und ca. 1-6cm breit), Der Wert des linken Flügels wird addiert, der des rechten subtrahiert. Sind beide gleich hell ist der Sensor-Ausgabewert somit Null. Man sieht in den Messkurven der Rohdaten somit nur Helligkeitsänderungen.

Die Annahme ist jetzt dass die Werte des ersten Sensors, mit 25cm Versatz beim zweiten Sensor identisch zu sehen sind, beim dritten dann mit 50cm Versatz.

Geprüft wird zweimal, das Paar Sensor1-2 und Sensor 2-3. Hierzu wird eine Kreuzkorrelation benutzt, ist als fertige Funktion z.B. in Matlab enthalten (Suche im Web gibt etliche Ergebnisse)

Diese Korrelation liefert eine Kurve abhängig von der zeitlichen Verschiebung der zwei Sensoren, Der Wert ist 0 wenn passt gar nicht und 1 wenn absolut identisch. Dieser Korrelationswert wird ab 80% (=0,8) als erfüllt angesehen. Wenn jetzt beide Paare 1-2 und 2-3 beim Korrelationsergebnis über 0,8 liegen gilt die damit bestimmte Geschwindigkeit als gültig gemessen (wenn beide denselben Wert liefern).

Danach kommt laut Aussage eso-Entwickler keine weitere Prüfung, das Foto wird ausgelöst.

eso verwendet für die Messung Differntial-Fotodioden. Der Markt dafür ist recht eng, es gibt nicht viel Auswahl. Beispiel hier ist die Osram BPX48. Sie hat eine Sensorfläche von 0,7*2,2mm Daraus ergibt sich das vorher genannte Höhen/Breitenverhältnis mit der die Objektivlinse das aufgenommene Kfz auf die Diode abbildet. Der analoge Ausgabewert wird mit 12 Bit Auflösung in Zahlen umgewandelt [-2048..+2047].

Die Diode wandelt in einem hohen Dynamikbereich die eintreffende Lichtmenge in einen Summenstrom um, ein Ausgabewert von z.B. 500 gibt aber keine Aussage darüber ob die Fläche gleichmässig beleuchtet wurde oder etwa nur auf einem kleinen Fleck ein sehr starkes Licht auftritt. Dieses kann der Sensor schlichtweg nicht unterscheiden. Gemessen wird alle 10 Mikrosekunden, also 100000 Werte pro Sekunde.

Die Häufigkeit der Korrelation ist allein wegen der dafür nötigen Rechenleistung deutlich geringer, ich nehme hier einen Bereich von 10-50ms an. Bei meinen Simulationen habe ich 10ms angesetzt und 1000 Punkte. Mit Kurven analog den im Web zu findenden konnte ich bereits 'gültige' Messwerte erstellen. Simulierte Sonneneinstrahlung erbrachte dann auch die als gültig angenommenen falschen Geschwindigkeiten. Datenbasis war dabei ein Foto meines Autos genau von der Seite her. Ich wollte in 2014 schon mal hier im Forum eine Doku hierzu uploaden, leider hat das Limit von 100kByte dieses verhindert.

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Die Anlage, die den TE erwischt hat, war eine fest installierte Anlage (!) Daher vermute ich mal, dass diese so aufgestellt war, dass sie nicht nach Süden schaut, also dass eine direkte Sonneneinstrahlung nicht möglich ist.

Aber auch bei Sonneneinstrahlung sollten sich die Werte, die der Sonne zuzuordnen sind ,im Zeitraum der Messung kaum ändern. Auch wissen wir nicht, wieviele Werte die ESO von den Messungen übernimmt. Du hast mal 10 bis 50 ms angenommen. Das kann stimmen, wenn jedoch ein höhrer processor oder mit mehreren Processoren gearbeitet wird, könnte das noch feiner granulieren.

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@zorro69, der TE hat nach eigener Angabe eine Zusage seiner Rechtschutzversicherung. (Obwohl ich vermute, er hat nur die Zusage für ein "Erstgespräch".) Er benötigt den Namen eines versierten Fachanwalts für Verkehrsrecht und natürlich einen entsprechenden Gutachter.

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Warum wurde denn in Posting#110 der Link entfernt.

Gibt es hier Wahrheiten die nicht genehm sind ?

Sehr verdächtig.

 

Ich habe gelesen das Putin jetzt auch das Netz beschränken will.

 

Ich habe gelesen, das Werbung hier nicht erwünscht ist.

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Und ich habe gleich geschrieben das ich das nicht als Werbung betrachte, sondern als sachdienliche Information.

Oder glaubst du jetzt rennen alle nach Rastatt in diese eine RA-Kanzlei ?

Ärmlich.

Möge jeder selbst nach "Landratsamt Rastatt: Geschwindigkeitsmessungen unverwertbar? googlen

 

@M3_

kein PN mehr nötig habs gefunden.

Danke nochmal für dein Posting

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Und ich habe gleich geschrieben das ich das nicht als Werbung betrachte, sondern als sachdienliche Information.

Schön. Aber Du hast das nicht zu entscheiden, was als Werbung gewertet wird und was nicht.
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Auch ich betrachte die Löschung der Link durch Bluey als Zensur im Forum.

Die Abhandlung eines Rechtsanwaltes, bezüglich Betreiben von Blitzern durch Privatfirmen mit Provision bei den Bußgeldeinnahmen, ist für mich keine Werbung.

 

Wenn soetwas jetzt regelmäßig passiert, dann macht auch für mich das Schreiben von Beiträgen im Radarforum keinen Sinn mehr.

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Auch ich betrachte die Löschung der Link durch Bluey als Zensur im Forum.

Die Abhandlung eines Rechtsanwaltes, bezüglich Betreiben von Blitzern durch Privatfirmen mit Provision bei den Bußgeldeinnahmen, ist für mich keine Werbung.

 

Wenn soetwas jetzt regelmäßig passiert, dann macht auch für mich das Schreiben von Beiträgen im Radarforum keinen Sinn mehr.

 

Dann hätten die Gutmenschen gewonnen.

Was machen die dann mit Ihren Moralkeulen.

Daran das Vorgänge "rechtsstaatlich" ablaufen, daran besteht offensichtlich kein Interesse.

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@FahrimmerNachVorschrift, du schreibst Unsinn.

Nicht bezahlte Werbung ist in den meisten Foren verboten.

 

Hilfe ist dir angeboten worden, wie du an einen RA mit Sachkenntnis kommst. Den Prozess musst du selbst führen, da kann dir nur ein RA helfen.

 

Was mich irritiert, du hast nie geschrieben, ich war nicht zu schnell. Sondern hast nach formalen Gründen gesucht die Messung anzuzweifeln.

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@FahrimmerNachVorschrift, du schreibst Unsinn.

Nicht bezahlte Werbung ist in den meisten Foren verboten.

 

Hilfe ist dir angeboten worden, wie du an einen RA mit Sachkenntnis kommst. Den Prozess musst du selbst führen, da kann dir nur ein RA helfen.

 

Was mich irritiert, du hast nie geschrieben, ich war nicht zu schnell. Sondern hast nach formalen Gründen gesucht die Messung anzuzweifeln.

 

ich wiederhole mich - Ich sehe die angeblich Werbung als wertvolle Information - wie soll denn diese Information sonst rüberkommen.

 

Schlicht und ergreifend:

Ich weis es nicht ob ich zu schnell war.

Nicht wissentlich, nicht mit Absicht, schon gar nicht mit Vorsatz.

Ich fahre üblicherweise knapp unterhalb der Toleranz-Grenze.

 

Vorher war 70km/h daran kann ich mich erinnern, habe mich daran gehalten und gebremst.

Und dann kann es sein das ich irgendwie den Kopf gedreht habe um mit meiner Tochter irgendwas zu sprechen und dabei *ein* 50er-Schild übersehen habe.

Auf jedenfall kann ich mich erinnern das ich aufgrund des erkennbaren Ortsschild mich habe "ausrollen lassen"

Deswegen suche ich ausschließlich nach formalen Fehlern.

 

In der heutigen Zeit weis man ja.nie wo und mit wem man es zu tun hat,

Es könnte doch z.B. sein das ein Richter mir in der Verhandlung ein Ausdruck dieses Postings mit seinen inzwischen 130 Beträgen vorlegt und "Aber im Internet haben Sie sich damit gebrüstet das Sie zu schnell waren". Es gibt auch Richter geben die mit der Zeit gehen ...

Schon mal jemand überlegt ? Da würde einem doch die Kinnlade runterfallen ...

 

In meinem neuerlichen Schreiben habe ich gestern trotzdem die Geschwindigkeitsüberschreitung ausdrücklich bestritten.

- Und die ESO-Messrohdaten angefordert.

- Und das Gutachten "ESO für Motorräder ungeeignet" erläutert

- Und den Eichschein für ungültig erklärt weil da kein Software-Stand vermerkt ist.

- Und den technischen Zustand der Anlage angezweifelt, weil ich keine Angaben über den Software-Stand mangels "Lebenakte" bekomme

- Und die Messstelle als illegal betrachte wg. dem Privatwirtschaftlichen Betreiber-Modell mit Provision pro Fall

Alles mit irgendwelchen Fundquellen belegbar.

 

So nun können die Gutmenschen hier wieder mit Ihrer Überheblichheit und Ihren Moralkeulen übermich herfallen, beeindruckt mich wenig.

Auch wenn es wg. dem 1 Punkt angeblich um nix geht, kann das z.b. entscheidend sein für den Begleiterstatus, da würde in 5 Jahren meine Tochter ganz schön angesäuert falls bis dahin wg.leichter Fahrlässigkeit nochwas passiert. Diese Erkenntnis von einem anderen Betroffenen hat mich gestern sehr erschrecket.

 

EInen großen Gefallen würde mir die Bussgeldstelle jetzt in meiner Strategie erweisen wenn die Herausgabe der Rohmessdaten verweigert wird.

Weil nicht willig, besser noch weil nicht vorhanden.

Dann würde ich das gleiche Szenario wie im Saarland initierten: AG->OLG->VGH für Hessen ablaufen lassen. (siehe meinen Link in Posting#127)

Streitwert 7.500 EUR (siehe https://verfassungsgerichtshof-saarland.de/frames/index.html Aktenzeichen Lv7/17) ist überschaubar. Ob mit oder ohne RSV, da bin ich nicht kleinkariert. Der Verlierer zahlt alles.

 

Feuer frei

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@FahrimmerNachVorschrift, ich vermute du kannst schreiben was du willst, es ist ohne Belang. Du benötigst einen RA und Gutachter.

 

Wenn ich mich recht erinnere hat dir die Bussgeldstelle längst geschrieben, entweder zahlen oder es geht zu Gericht.

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Der Richter kann jedenfalls nicht sagen "verspäteter Vortrag".

Der Richter kann aber sagen: "Alles Quatsch, was Du da sagst oder geschrieben hast" und Dich verdonnern.

 

 

 

 

Auch ich betrachte die Löschung der Link durch Bluey als Zensur im Forum.

Du darfst Dich natürlich beschweren.

 

Die Abhandlung eines Rechtsanwaltes, bezüglich Betreiben von Blitzern durch Privatfirmen mit Provision bei den Bußgeldeinnahmen, ist für mich keine Werbung.

Unter genauer Benennung des RA ist und bleibt es Werbung. Warum wohl ist das sonst so im Internet veröffentlicht?!

 

Wenn soetwas jetzt regelmäßig passiert, dann macht auch für mich das Schreiben von Beiträgen im Radarforum keinen Sinn mehr.

Das passiert schon seit Jaaaahren so, auch regelmäßig. Und Du bist immer noch da und schreibst auch noch immer.
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Stimmt ich werde einen RA und Gutachter benötigen.

Im letzten Schreiben der BGSt. stand man will in der 46.Kw den Vorgang an das Gericht weitergeben.

Mir egal wer meine Anfrage nach den Messdaten ablehnt. Der Richter kann jedenfalls nicht sagen "verspäteter Vortrag".

Was mich noch interessiert: Vor dem Sitzungssaal hängt immer ein Zettel. Termin, Uhrzeit, Teilnehmer. Meist im Abstand von 30 Minuten, gelegentlich 15 Minuten.

Wieviel Zeit hat der Richter für „dich“ eingeplant, wieviel Zeit hat es sich genommen.

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Der Richter kann jedenfalls nicht sagen "verspäteter Vortrag".

Der Richter kann aber sagen: "Alles Quatsch, was Du da sagst oder geschrieben hast" und Dich verdonnern.

 

Das kann er.

Wenn er das unbegründet macht muss er mit Beschwerde rechnen.

Ich kenne es auch so das die AGs erstmal das "grobe" abwimmeln. Erst die nächste Instanz beschäftigt sich ernsthafter mit den Vorgängen.

Lebenserfahrung: wenn du nicht bereit bist in nächste Instanz zu gehen, dann fange gar nicht erst an.

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Der Richter kann jedenfalls nicht sagen "verspäteter Vortrag".

Der Richter kann aber sagen: "Alles Quatsch, was Du das sagst oder geschrieben hast" und Dich verdonnern.

Das kann er.

Wenn er das unbegründet macht muss er mit Beschwerde rechnen.

Ich kenne es auch so das die AGs erstmal das "grobe" abwimmeln. Erst die nächste Instanz beschäftigt sich ernsthafter mit den Vorgängen.

Lebenserfahrung: wenn du nicht bereit bist in nächste Instanz zu gehen, dann fange gar nicht erst an.

Da hast du natürlich Recht.

Aber auch die "Kleinen Strafkammern" am Landgericht kennen "ihre" Amtsrichter. Hier entscheiden nicht nur ein ausgebildeter Richter, sondern auch 2 ehrenamtliche Richter. Gegen sie kann kein Schuldspruch erfolgen. Gegen den Richter aber auch nicht.

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Und hier noch was 'offizielles' die Rohdaten betreffend: Habe diese Info heute direkt aus dem PolizeiVerwaltungsAmt als Antwort auf meine Frage erhalten:

 

In Bayern werden die Rohdaten prinzipiell IMMER NUR AUF WEISUNG EINES RICHTERS herausgegeben. Auch ein Anwalt/Gutachter der diese vorab anfordern will erhält sie NICHT!

Immer nur durch Richterliche Anordnung. Anwälten die anderes behaupten sollte man also skeptisch gegenübertreten.

 

Dieses Vorgehen hat sich das Verwaltungsamt nicht selbst ausgedacht, es ist eine Anordnung des Bayerischen Innenministeriums, in Abstimmung mit dem Justizministerium, aus dem Jahr 2005 stammend !

Die Verweigerung in Bayern beruht also ganz offensichtlich auf der CSU-Führung, die auch aktuell die Regierung stellt. Letztlich muss man also um hier was zu ändern die politische Ebene betreten. (Gilt aber auch ausserhalb Bayerns)

Anwalt & Co kosten nur den Bürger (oder dessen Rechtschutzversicherung) Geld ohne wirklich schnell was zu erreichen.

Und jetzt würde ich gern hören wie es in anderen Bundesländern gehandhabt wird, damit man es hier dokumentieren kann.

Damit zumindest weis ein Betroffener gleich wie weit er gehen muss um überhaupt etwas zu erreichen.

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Das kann er.

Das wird er - nur nicht so deutlich - wohl auch tun.

 

Wenn er das unbegründet macht muss er mit Beschwerde rechnen.

Er wird es begründen, nur vllt nicht so, daß es Dir ausreicht.

 

Ich kenne es auch so das die AGs erstmal das "grobe" abwimmeln. Erst die nächste Instanz beschäftigt sich ernsthafter mit den Vorgängen.

Lebenserfahrung: wenn du nicht bereit bist in nächste Instanz zu gehen, dann fange gar nicht erst an.

Da kennst Du wohl was falsch. Du kannst in die Rechtsbeschwerde gehen. Nur wird der Fall dann nicht vor dem OLG neu verhandelt. Das OLG schaut vielmehr, ob der AG-Richter korrekt agiert und das Urteil auch schlüssig formuliert/begründet hat.

 

Aber: Versuch macht klug! Ich hoffe oder denke, daß Du das Verfahren schon längst angeschoben hast. Oder verballerst Du hier nur Deine Energie mit dem vielen Geschreibsel?

 

 

 

 

Und jetzt würde ich gern hören wie es in anderen Bundesländern gehandhabt wird, damit man es hier dokumentieren kann.

Das hatte ich für NRW bereits weiter oben geschrieben.

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Erst die nächste Instanz beschäftigt sich ernsthafter mit den Vorgängen.

 

aber nur, wenn die Rechtsbeschwerde zulässig ist.

@bluey, geht es nicht vom Amtsgericht erst zur „Kleinen Strafkammer“ am Landgericht?

 

Bei Owi-Sachen ist das Revisionsgericht (also das OLG) die dem Amtsgericht folgende Instanz.

Und der Zugang dorthin ist nur ab einer bestimmten Höhe der Geldbuße oder "zur Fortbildung des Rechts" zulässig - muss also notfalls beantragt werden.

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Die Rechtsbeschwerde (damit die Zuständigkeit der OLGs) ist in §§ 79 ff OWiG geregelt.

Ein Landgericht kann zuständig sein, wenn ein Strafverfahren anhängig ist und gleichzeitig darüber entschieden wird.

Oder sich im Laufe eines Verfahrens rausstellt, dass eine Straftat nicht vorliegt sondern die Handlung also OWi zu werten ist.

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Wieviel Zeit hat der Richter für dich eingeplant, wieviel Zeit hat es sich genommen.

Bin noch nicht bei Gericht, gibt noch keinen Termin.Wollt Ihr alle kommen ?

Was sollen wir da sehen? Wie Du mit Ach und Krach Baden gehst weil Du im Vorfeld weder Gutachten noch RA bemüht hast? :-o

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Was mich noch interessiert: Vor dem Sitzungssaal hängt immer ein Zettel. Termin, Uhrzeit, Teilnehmer. Meist im Abstand von 30 Minuten, gelegentlich 15 Minuten.

Wieviel Zeit hat der Richter für „dich“ eingeplant, wieviel Zeit hat es sich genommen.

 

@rth: Neulich war bei ich einer Owi-Verhandlung um 8:30. Die nächste Owi-Verhandlung in dem Saal war mit dem gleichen Richter um 11 Uhr oder sogar 11:30 angesetzt. Diese lange Wartezeit selbst nach 'nem Frühstück im Cafe neben dem AG wollte ich mir nicht antun, nur um zusehen, ob der Richter erneut dümmlich agiert.

:nolimit:

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Der Richter kann jedenfalls nicht sagen "verspäteter Vortrag".

Der Richter kann aber sagen: "Alles Quatsch, was Du da sagst oder geschrieben hast" und Dich verdonnern.

 

@fahrimmernachvorschrift: @bluey hat recht. Wenn der Richter beispielsweise ein Charakter und Ansichten wie @sobbel hat, der läßt Dich auflaufen und klassifiziert "standardisiertes Meßverfahren". Selbst ein Beweisantrag "Gutachten" ist dann zu spät. Allgemeine Vorträge oder andere Gutachten müssen dem Richter in seiner freien Beweiswürdigung nicht interessieren, es geht nur konkret um deinen Fall! Bekannterweise ist man vor Gericht wie auf hoher Seefahrt in Gotteshand, sprich ein Richter kann Dir auch folgen und beauftragt selbst einen Gutachter. Um strategisch nichts zu versemmeln und bei Dir eh eine RSV vorliegt, ist die klare Empfehlung RA mit vorgerichtlichem Gutachten.

Und in Bayern gibt die Bußgeldstelle das Verfahren an die Staatsanwaltschaft ab und die dann an das AG.

:nolimit:

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in den einen Urteil aus Hessen steht zur Frage: Dürfen private Dienstleister Messungen durchführen?

 

 

Das schließt allerdings nicht aus, dass die Verwaltungsbehörde sich technischer Hilfe durch Privatpersonen bedient. Voraussetzung ist in derartigen Fällen aber, wie in Nr. 2.2 des Erlasses des Hessischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 06. Januar 2006 (Staatsanzeiger vom 30.01.2006, S. 286 ff) betreffend die Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden festgelegt, dass die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Einsatz technischer Hilfsmittel auch in Fällen der Hilfe durch Privatpersonen bei der örtlichen Ordnungsbehörde verbleibt. Diese ist deshalb dafür verantwortlich, dass die bei der amtlichen Überwachung der Beachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verwendeten Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte und die Auswertung von deren Daten den gesetzlichen Regelungen, vorliegend § 16 EO 1988 und den PTB-Anforderungen 18.11 (Dezember 2013), entsprechen. Sie muss schließlich auch Herrin über die Entscheidung bleiben, ob und gegen wen sie ein Bußgeldverfahren einleitet (vgl. Senat, Beschluss vom 03.09.2014, 2 Ss-OWi 655/14 m. N.).

Ist das in Deinem Falle gewährleistet gewesen?

 

(Die Behörde wäre allerdings doof, wenn sie in Kentniss dieses (und anderer) Urteile hier nicht aufgepasst hätte..)

 

Ja Behörden sind doof, erlebe ich beruflich dauernd.

Bloss kein Stress, bloss keine Veränderung, um 16h ist Feierabend

 

Zitat aus Berichterstattung zum aktuellen OLG-Urteil

<Zitat>

Nach Einschätzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes wissen viele Kommunen mittlerweile, dass sie Geschwindigkeitsmessungen nicht extern vergeben dürfen. „Es ist allgemein bekannt, dass die Auswertung ein hoheitlicher Akt ist“, sagt Direktor Karl-Christian Schelzke. Dass es immer noch Prozesse deswegen gebe, verwundere ihn.

</Zitat>

Quelle: https://www.nordkurier.de/politik-und-wirtschaft/private-blitzer-sind-nicht-erlaubt-1337411711.html

 

Das heißt Sie wissen es, machen es aber trotzdem

Das ist dann Vorsatz. Die Gutmenschen machen weiter wie bisher damit Sie es bequem und warm haben

Ein Grund für eine Strafanzeige

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