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Der TE hat eine RSV, eine Deckungszusage. Warum soll er das Messergebniss nicht überprüfen lassen? Er sollte ungefähr wissen wie schnell er war.   Nur "so" überprüfen zu lassen ist für mich Missbrauc

"Fachmann" ist hier offensichtlich nur einer. Jedenfalls hält er sich wohl für einen.

Netter Versuch, das eigene Fehlverhalten zu verharmlosen.  Kann er und darf er (seine Meinung äußern).  Spricht da jetzt das Kleinkind? Oder der starrsinnige alte Greis?

Zum eigentlichen Thema "Messfehler + Softwarestand" kommt nix

Nein? Nun, dann solltest Du vielleicht etwas aufmerksamer und genauer lesen.

 

dafür nur themenfremde Anfeindung, die suggerieren sollen was ich doch für ein schlechter Mensch bin und mich ducken soll.

Nö, gar nicht. Aber Du mußt schon verdauen können, daß man Dich hier nicht als Helden feiert. Und wer austeilt, muß auch einstecken können.

 

Hersteller-Finanzierte Schlichtungsstellen gehen genau so vor, der Kunde soll "eingenebelt" werden.

Das ist doch dummes Gewäsch.
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@Roger01:

 

Unbegründete Mutmassungen und Unterstellungen - sehe ich genau so.

Wo habe ich was von "vergötterung, Überholholverbot, im Profil andere Fahrbahn" etc geschrieben

Das sind alles Worte welche du ins Spiel bringst, von mir stammen diese nicht.

 

Und angenommen die Messung ist korrekt - das belegt dann das ich ausserorts bei vorher erlaubten 70km/h exakt *ein* 50km/h-Schild übersehen habe.

Das wäre noch nicht mal Vorsatz, sondern nur Fahrlässig

Offenes Visier (danke Tiefkühlpizza für diesen Hinweis) belegt das ich ganz regelkonform auf die 510m später beginnende Ortsdurchfahrt hingerollt bin

Netter Versuch, das eigene Fehlverhalten zu verharmlosen.

 

Wie kannst du dir anmaßen von übertriebener Raserei zu sprechen.

Kann er und darf er (seine Meinung äußern).

 

Sonst gehts dir noch gut oder was.

Defizite im Selbstwertgefühl - sonst im Leben nix zu melden.

 

In dieser Disskusion geht es um Messfehler, Software-Stand etc.

Wenn du nichts dazu beizutragen dann bleib einfach weg, behalte dein Genöle und leb dein langweiliges Leben

Niemand hat die Null gewählt.

 

Ich werde nicht weiter auf dich reagieren um dein vermurkstes Ego zu stärken

Spricht da jetzt das Kleinkind? Oder der starrsinnige alte Greis?

 

 

Danke Dir ich habe nichts hinzuzufügen...Gruss Roger01

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Die ESO 3.0 hat arge Probleme Motorräder zu messen.

Eine Abtastung auf den rotierenden Rädern ist nicht zulässig.

Dasselbe gilt für den vibrierenden Motor. Wo soll man denn sonst abtasten???

Ein Motorrad hat eben im Gegensatz zum Auto keine Stoßstange oder Kotflügel.

 

Anhand der Rohdaten der Messung, die im Gerät gespeichert sind, kann ein Gutachter feststellen, wo am Motorrad abgetastet worden ist.

Das Frontfoto ist relativ spät ausgelöst worden. Man kann auch nicht die Linie der Sensoren erkennen.

Vermutlich wurde am Auspuff (Vibrationen) mit Hinterrad (Rotation) abgetastet, was so nicht zulässig ist.

Selbst wenn der Gutachter nur eine zusätzliche Toleranz von 1 km/h einräumt ist dies ein Erfolg. Es gibt keine Punkte in Flensburg.

Im Internet findet man Gutachten indenen die Schwierigkeiten bei der Motorradmessung über viele Seiten abgehandelt sind.

 

Hier lohnt sich der Rechtsweg. Das finanzielle Risiko ist wegen Rechtschutz gering.

Ich wurde mal in Dreieich mit dem Moped mit 36 bei erlaubten 30 mit einer Eso 3.0 gemessen.

Nach zwei Briefen von der Stadt kam nichts mehr.

 

Hallo Andreas7z,

 

vielen Dank für dein Postung, ist ja das wie ein Geburtstaggeschenk.

Hört sich sehr ermutigend an.

Und das mit nur 1 km/h = Punkte hast sehr treffend erkannt.

 

Wo finde ich denn genau "ist nicht zulässig" ?

 

Hatte zwar vorher schon viel gegoogelt nach "ES3.0", "Messfehler", "Motorrad" aber nach "rotierende" nicht.

Wird zwar viel geschrieben über Probleme und auch rotierende Räde und das dann immer wieder neue Software-Versionen gegeben hat, aber ein konkrete "ist nicht zulässig" habe ich bisher nicht gefunden. Das wäre ja dann für diesen Fall der Sechser im Lotto.

 

Jedenfalls Danke für dein Posting, hat mich neute Nacht sehr erfreut.

Das befeuert meinen Kampfeswillen.

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Angefeuert durch das Posting von Andreas7z habe ich nochmal nach "messfehler rotierende Räder" gegoogelt.

Dabei u.a. diesen Fachartikel gefunden: http://www.ureko.de/downloads/veroeffentlichungen/287.pdf

 

Da ist u.a. im Abschnitt 5 die Rede davon das in eine Messung keinesfalls sich drehende Räder aufgenommen werden dürfen.

Aus diesem Grund werden Messungen an einer Fahrzeug-Korrosserie nur von 60cm im Front und 60cm im Heckbereich durchgeführt, um ja nicht die Räder zu erwischen.

 

Das Motorrad mit einer anderen Korrosserieform als ein Auto beginnt und endet aber mit RÄDERN, d.h. genau in dem 60cm-Bereich festgelegten Abschnitt ist eben *keine* feste Fahrzeug-Karrosse. Das nun im Mittelbereich eine Vollverkleindung vorhanden ist dabei unerheblich.

 

Besonders auffällig dann noch im Foto "vonVorn" bei den Vorderrad-Speichern die Durchsicht auf einen hellen und dunklen Hintergrund.

 

Viel Stoff für eine gutachtlche Prüfung "was genau hat die Messung" ausgelöst !

 

In den ganzen Fachartikeln mit den vielen Beispielen sind ja immer nur Autos abgebildet.

Ich glaube es muss eine neues Kapitel "ESO 3.0/8.0" und Motorrad angegangen werden.

Gutachten speziell wg. Motorräder hab ich jedenfalls noch keine gesehen.

Die vielen Hell/Dunkel-Unterschiede habe ich ja von Anfang an kritisiert

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@Roger01, du hast dir die Fotos angesehen? Es handelt sich hier um ein nahezu vollverkleidetes Motorrad.

Nein ging nicht ich habe wohl keine Berechtigung ich soll mich an den Admin wenden, sehr guter Witz der Hinweis mit dem Admin. Braucht man hier einen besonderen Status sowas anzuschauen? Danke der Nachfrage

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Angefeuert durch das Posting von Andreas7z habe ich nochmal nach "messfehler rotierende Räder" gegoogelt.

Dabei u.a. diesen Fachartikel gefunden: http://www.ureko.de/downloads/veroeffentlichungen/287.pdf

 

Da ist u.a. im Abschnitt 5 die Rede davon das in eine Messung keinesfalls sich drehende Räder aufgenommen werden dürfen.

Aus diesem Grund werden Messungen an einer Fahrzeug-Korrosserie nur von 60cm im Front und 60cm im Heckbereich durchgeführt, um ja nicht die Räder zu erwischen.

 

Das Motorrad mit einer anderen Korrosserieform als ein Auto beginnt und endet aber mit RÄDERN, d.h. genau in dem 60cm-Bereich festgelegten Abschnitt ist eben *keine* feste Fahrzeug-Karrosse. Das nun im Mittelbereich eine Vollverkleindung vorhanden ist dabei unerheblich.

 

Besonders auffällig dann noch im Foto "vonVorn" bei den Vorderrad-Speichern die Durchsicht auf einen hellen und dunklen Hintergrund.

 

Viel Stoff für eine gutachtlche Prüfung "was genau hat die Messung" ausgelöst !

 

In den ganzen Fachartikeln mit den vielen Beispielen sind ja immer nur Autos abgebildet.

Ich glaube es muss eine neues Kapitel "ESO 3.0/8.0" und Motorrad angegangen werden.

Gutachten speziell wg. Motorräder hab ich jedenfalls noch keine gesehen.

Die vielen Hell/Dunkel-Unterschiede habe ich ja von Anfang an kritisiert

Ganz ehrlich, auch wenn ich Dein Geschreibsel nicht leiden kann, weil auch beleidigend, wegen einem Punkt würde ich keinen Aufriss machen, ich würde mir die RSV lieber für wirklich essentielle Dinge aufheben und nicht für Oberlehrer hat und will immer Recht....weil man nie weiss wie es mal kommt, wegen einem Punkt, einfach schlucken und gut, wenn Fahrverbot droht und ich schreibe das eh nicht Dir zuliebe, sondern weil es meine Meinung ist. Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass wenn man als Geschäftsführer einer Firma die Fleppen verliert weil man unaufmerksam war (Schilder übersehen, weil man im Gedanken war) wäre das essenziell, dann muss man was machen, vor allen Dingen weil man kein Geld verschwenden will für einen Chauffeur, denn das Geld ist besser angelegt in die Lohnerhöhung sehr guter Mitarbeiter oder als Rücklage, dass man auch in schweren Zeiten immer den Lohn der Mitarbeiter zahlen kann, genau das nur ist wichtig.Ich bin seit dem Jahr 2000 Punkte frei und OWi frei...

Ende der Durchsage.

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Habe ein entsprechendes Gutachten als PDF-Datei auf meinem Rechner.

Das Gutachten wurde durch HMS Sachverständige in Saarwellingen erstellt. Datum 04.07.2016; Ansprechpartner Dipl. Ing. G.Himbert.

Leider kann ich keine Verlinkung durchführen, da das Gutachten im Internet nicht mehr abrufbar ist.

In dem Gutachten wurde eine Motorradmessung mit ESO 3.0 als fehlerhaft festgestellt.

 

Wenn gewünscht könnte ich das Gutachten aber per E-Mail versenden. E-Mail Adresse per PN an mich.

Alternativ kann ich das Guatchten zur Einstellung im Forum an einen Moderator hier im Forum per E-Mail versenden.

 

Das Gutachten habe ich 2017 runtergeladen als ich den Ärger mit der Stadt Dreieich hatte.

Als ich der Bußgeldstelle das Gutachten per E-Mail zugesand hatte, kam noch ein Brief und dann war Ruhe.

Die haben das Verfahren noch nicht einmal an das zuständige Amtsgericht in Langen weitergegeben.

Habe allerdings nie zugegeben das ich der Fahrer gewesen bin. Habe mich aber immer um Aufklärung des Sachverhaltes anhand der Messfotos bemüht.

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Die ESO 3.0 hat arge Probleme Motorräder zu messen.

Eine Abtastung auf den rotierenden Rädern ist nicht zulässig.

Dasselbe gilt für den vibrierenden Motor. Wo soll man denn sonst abtasten???

Ein Motorrad hat eben im Gegensatz zum Auto keine Stoßstange oder Kotflügel.

 

Anhand der Rohdaten der Messung, die im Gerät gespeichert sind, kann ein Gutachter feststellen, wo am Motorrad abgetastet worden ist.

Das Frontfoto ist relativ spät ausgelöst worden. Man kann auch nicht die Linie der Sensoren erkennen.

Vermutlich wurde am Auspuff (Vibrationen) mit Hinterrad (Rotation) abgetastet, was so nicht zulässig ist.

Selbst wenn der Gutachter nur eine zusätzliche Toleranz von 1 km/h einräumt ist dies ein Erfolg. Es gibt keine Punkte in Flensburg.

Im Internet findet man Gutachten indenen die Schwierigkeiten bei der Motorradmessung über viele Seiten abgehandelt sind.

 

Hier lohnt sich der Rechtsweg. Das finanzielle Risiko ist wegen Rechtschutz gering.

Ich wurde mal in Dreieich mit dem Moped mit 36 bei erlaubten 30 mit einer Eso 3.0 gemessen.

Nach zwei Briefen von der Stadt kam nichts mehr.

 

Ich sehe hier, als mit der Eso vertraute Person, nicht viele Möglichkeiten. Ich hab die Bilder des Fragestellers gesehen und auch sofort erkannt, dass er nach der Fotolinie steht. Gemessen wurde er am bzw. in Scheinwerferhöhe, nicht am Hinterrad. Das spricht auch für die Höhe des Sensors. Ein Gutachten würde (nur allein nach Sichtigung der Bilder) nichts bringen.

 

Was für eine Linie der Sensoren willst Du erkennen können?

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Eine Messung bzw. Abtastung in Scheinwerferhöhe wundert mich. So hoch wird der Sensor normalerweise nicht am Strassenrand aufgebaut.

Die Abtastung an dem selbst leuchtenden Scheinwerfer könnte problematisch sein. Besonders gepulste LED Scheinwerfer machen eine ESO Messung unmöglich.

Beim Auto wäre das in Höhe der schrägen Motorhaube. So baut man doch eine ESO 3.0 Messstelle nicht auf.

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@Roger01, du hast dir die Fotos angesehen? Es handelt sich hier um ein nahezu vollverkleidetes Motorrad.

Nein ging nicht ich habe wohl keine Berechtigung ich soll mich an den Admin wenden, sehr guter Witz der Hinweis mit dem Admin. Braucht man hier einen besonderen Status sowas anzuschauen? Danke der Nachfrage

 

 

Die Links in Posting#1 funktionieren leider nicht, da mußte ich was verschieben.

Die Links in Posting#3 funktionieren aber

 

Sorry - technischer Fehler von mir

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Die ESO 3.0 hat arge Probleme Motorräder zu messen.

Eine Abtastung auf den rotierenden Rädern ist nicht zulässig.

Dasselbe gilt für den vibrierenden Motor. Wo soll man denn sonst abtasten???

Ein Motorrad hat eben im Gegensatz zum Auto keine Stoßstange oder Kotflügel.

 

Anhand der Rohdaten der Messung, die im Gerät gespeichert sind, kann ein Gutachter feststellen, wo am Motorrad abgetastet worden ist.

Das Frontfoto ist relativ spät ausgelöst worden. Man kann auch nicht die Linie der Sensoren erkennen.

Vermutlich wurde am Auspuff (Vibrationen) mit Hinterrad (Rotation) abgetastet, was so nicht zulässig ist.

Selbst wenn der Gutachter nur eine zusätzliche Toleranz von 1 km/h einräumt ist dies ein Erfolg. Es gibt keine Punkte in Flensburg.

Im Internet findet man Gutachten indenen die Schwierigkeiten bei der Motorradmessung über viele Seiten abgehandelt sind.

 

Hier lohnt sich der Rechtsweg. Das finanzielle Risiko ist wegen Rechtschutz gering.

Ich wurde mal in Dreieich mit dem Moped mit 36 bei erlaubten 30 mit einer Eso 3.0 gemessen.

Nach zwei Briefen von der Stadt kam nichts mehr.

 

Ich sehe hier, als mit der Eso vertraute Person, nicht viele Möglichkeiten. Ich hab die Bilder des Fragestellers gesehen und auch sofort erkannt, dass er nach der Fotolinie steht. Gemessen wurde er am bzw. in Scheinwerferhöhe, nicht am Hinterrad. Das spricht auch für die Höhe des Sensors. Ein Gutachten würde (nur allein nach Sichtigung der Bilder) nichts bringen.

 

Was für eine Linie der Sensoren willst Du erkennen können?

 

Wenn einer Ahnung hat dann er, ich kenne ihn sehr gut, deshalb kein BlaBla

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Ganz ehrlich, auch wenn ich Dein Geschreibsel nicht leiden kann, weil auch beleidigend, wegen einem Punkt würde ich keinen Aufriss machen, ich würde mir die RSV lieber für wirklich essentielle Dinge aufheben und nicht für Oberlehrer hat und will immer Recht....weil man nie weiss wie es mal kommt, wegen einem Punkt, einfach schlucken und gut, wenn Fahrverbot droht und ich schreibe das eh nicht Dir zuliebe, sondern weil es meine Meinung ist. Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass wenn man als Geschäftsführer einer Firma die Fleppen verliert weil man unaufmerksam war (Schilder übersehen, weil man im Gedanken war) wäre das essenziell, dann muss man was machen, vor allen Dingen weil man kein Geld verschwenden will für einen Chauffeur, denn das Geld ist besser angelegt in die Lohnerhöhung sehr guter Mitarbeiter oder als Rücklage, dass man auch in schweren Zeiten immer den Lohn der Mitarbeiter zahlen kann, genau das nur ist wichtig.Ich bin seit dem Jahr 2000 Punkte frei und OWi frei...

Ende der Durchsage.

 

 

Genau deswegen !

Heute ist der *eine* Punkt für nicht entscheidend, aber genau aus den vor dir beschriebenen Gründen könnte es das nächste Mal essentiell sein wenn mal was in Gedanken passiert.

Zumal ich wirklich Geschäftsführer einer GmbH bin :-)

Der Richter/Staatsanwalt wird mir kleinlautem Sünder dann lüsternd genau diesen einen Punkt "Sie haben damals schon ..." um die Ohren hauen.

Deswegen möchte ich mir jetzt schon den Spielraum erhalten falls mal was wirklich essentielles kommt.

Was es kostet ist mir vollkommen wurscht, ob die RSV es nun übernimmt oder nicht.

Ein "nimms doch einfach hin" kommt nicht in Frage - erst wenn nicht anders geht und nur wenn der Rechtsweg zu Ende ist.

Nächstes Mal habe ich möglichweise keinen Spielraum.

 

Was "beleidigend" betrifft:

Jeder der mich anblafft, noch dazu noch mit sachfremden Themen, da blaffe zurück, auch sachfremd und möglichst noch heftiger.

Wenn du es als "beileidigend" empfindest dann hab ich wohl die richten Worte getroffen.

Dann soll jetzt aber wieder gut sein.

 

Das du anderer Meinung bist gestehe ich dir gern zu und ist auch aktzeptabel.

Aber gerade weil du schreibst "aus eigener Erfahrung":

- Was machen wenn man noch *kann* und freies Spielfeld hat

- Und nicht machen wenn man *muss* und mit dem Rücken an der Wand steht.

 

VORBEUGEN ist das Zauberwort

 

Mein Punktekonto:

- aktuell 0

- im Jahr 2012 2 Punkte gehabt, kein Schild an meiner Fahrbahn - Richterin hat mich mit "Stuhlurteil" reingelegt !

- davor 30 Jahre keine Punkte

 

Ende meiner Durchsage

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@FahrImmerNachVorschrift, egal was andere schreiben, es ist dein gutes Recht dich gegen ein Bußgeld zu wehren.
Deine Versicherung, dein Risiko, dein Geld.

Ohne — sehr — sachkundige Hilfe hast du keine Chance. Mit sachkundiger Hilfe bleiben deine Chancen gering.

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Eine Messung bzw. Abtastung in Scheinwerferhöhe wundert mich. So hoch wird der Sensor normalerweise nicht am Strassenrand aufgebaut.

Die Abtastung an dem selbst leuchtenden Scheinwerfer könnte problematisch sein. Besonders gepulste LED Scheinwerfer machen eine ESO Messung unmöglich.

Beim Auto wäre das in Höhe der schrägen Motorhaube. So baut man doch eine ESO 3.0 Messstelle nicht auf.

 

Die Messstelle ist stationär.

Einen Link hier zu Bildern hatte ich in Posting#18 schonmal eingestellt, oder hier

http://www.gs-forum.eu/motorrad-allgemein-101/stationaere-blitzer-von-beiden-seiten-138624/index5.html

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Der Aufbau der Messstelle ist bemerkenswert. Die Eso 3.0 tastet tatsächlich die Fahrzeuge in Höhe der schrägen Motorhaube, Frontscheibe und A-Säule ab.

Beim Motorrad ist das der schräge Scheinwerfer oder der noch schrägere durchsichtige Windschield. Eventuell könnte sogar der Körper des Fahrers abgetastet werden.

Wenn das Fahrzeug durch Schlaglöcher hüpft würde sich die schräge Abtastfläche auf und ab bewegen was zu chaotischen Messungen führen würde.

Auch das Eintauchen beim Bremsen des Motorrades kann zu solchen Abtastfehlern führen.

 

Die Abtastfläche sollte niemals schräg sein!! Die Stoßstange oder der Kotflügel stehen immer senkrecht zur Fahrbahn.

Dort tastet normalerweise die ESO das zu messende Fahrzeug, laut den Gutachten, ab.

Diese Flächen bewegen sich gerade in den Messbereich der ESO Anlage.

Bei einer Laserpistole gibt es die Anweisung das fordere Kennzeichen anzuvisieren und niemals schräge Flächen.

Da sollte mal ein Gutachter ran.

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So habe das Gutachten per Mail zweimal versendet.

Im Gutachten ist besonders auf die vom mir bemängelte Schrägabtastung eingegangen.

Auf schrägen Fläschen ist ein von einer ESO 3.0 fgemessene Geschwindigkeit nicht gültig.

Der Scheinwerfer des Motorrades mit dem Vorbau ist eindeutig schräg. Da brauchen wir nicht darüber zu diskutieren.

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Das "schöne" an Gutachten ist, daß ein AG einem Gutachten, welches von einem Betroffenen angeführt wird, nicht zwingend folgen muß. Und wenn ein vom Gericht bestellter Gutachter zu anderen Ergebnissen kommt, ist dieses besagte Gutachten quasi nichts wert.

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Das "schöne" an Gutachten ist, daß ein AG einem Gutachten, welches von einem Betroffenen angeführt wird, nicht zwingend folgen muß. Und wenn ein vom Gericht bestellter Gutachter zu anderen Ergebnissen kommt, ist dieses besagte Gutachten quasi nichts wert.

 

Aber willkürlich aus Acht lassen geht auch nicht.

Besser man hat es :-)

 

@Andreas7z

 

Ausdrücklich herzlichen Dank für dieses Dokument.

 

Ausser den Fehlmessungen durch Schrägabtastungen wie von dir angeführt sind ja auch die Einflüsse anderer Lichteffekte genannt.

Also Hell/Dunkel-Unterschiede, sich bewegende Schatten wie ich es im Posting#1 genannt habe

Dazu jetzt noch die Erkenntnis der sich drehenden Räder im Frontbereich (Posting#56)

 

Also

- Hell/Dunkel-Einflüsse

- Messfehler durch Schrägabstastung

- rotierende Räder sofort vorn an der Fahrzeugfront.

 

Was genau wäre dann noch bei einem Motorrad gerichtsverwertbar ???

 

Ich bin mir jetzt noch nicht über die weitere Vorgehensweise in klaren.

Am Montag hatte ich ja an die Ordnungsbehörde die Anfrage wg. der Lebensaktie/Software-Version gestellt, noch nix gehört - letztes Mal waren die schneller

Andererseits könnte morgen die Ladung zum Verhandlungstermin eintreffen.

 

Weis jetzt nicht ob ich einfach dieses Gutachten nachschicken sollte:

- kann mich doch nicht einfach fremder Federn bedienen, das Gutachter-Büro hat ja schließlich Rechte auf dieses Dokument

- schnorren fremder Arbeit ist auch nicht mein Ding.

 

Erstmal schlafen

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Was für Diletanten haben diese Geschwindigkeitsmessanlage aufgebaut.

Vermutlich ist der Messkopf in dieser ungewöhnlichen Höhe aufgebaut worden, damit Gras den Sensor nicht so schnell zuwachsen kann.

Wie soll man auf dem Grundstück mit diesen Zäunen Rasen mähen. Schnell wächst Gras in den Zaun ein und muss dann mit der Motorsense entfernt werden.

Werden dabei Steine aufgewirbelt, kann die Anlage beschädigt werden, was sehr teuer wird.

 

Beim Motorrad kann auch am Helm des Fahrers die Geschwindigkeit abgetastet werden. Das ist bei einer Lasermessung sehr problematisch.

Dann wird die Geschwindigkeit des Kopfes des Fahrers gemessen und nicht die des Krades. Der Fahrer muss den Kopf dann stillhalten und nicht bewegen.

Mit einem solchen Argument kann man problemlos 3-4Km/h Zusatztoleranz raushandeln.

 

Eine Schrägabtastung auf der Frontscheibe eines Autos bei laufenden Scheibenwischern. Wie kann man bei dieser Höhe des Sensors, das vermeiden.

 

Ein Motorrad kann sich auch noch in der Kurve neigen. Besonders problematisch ist, wenn das Krad im Bereich des Sensors Schlangenlinie fährt.

Eine Neigung zur Seite in Verbindung mit einer Schrägabtastung kann den Messwert erheblich verfälschen.

 

Grundsätzlich sind die Fehlerquellen bei einer geeichten Geschwindigkeitsmessung beim Motorrad erheblich größer, wie beim Auto.

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Moin Moin

 

 

Andererseits könnte morgen die Ladung zum Verhandlungstermin eintreffen.

 

Du hast am 14.10. den Thread eröffnet.

Da dürfte etwas vorher die Tat gewesen sein

Für wie wichtig hälst du dich?

 

Weis jetzt nicht ob ich einfach dieses Gutachten nachschicken sollte:

Das beschäftigt sich doch gar nicht mit deiner Messung.

Was denkst du was der Richter damit macht?

 

 

 

Besonders gepulste LED Scheinwerfer machen eine ESO Messung unmöglich.

Gequirlte :shit:

 

Beschäftige dich mal mit aktueller OLG Rechtsprechung - z.B. OLG Karlsruhe v. 13.11.2018, Az 2Rb 8 Ss 621

oder hiermit

https://oar.ptb.de/files/download/5bc6d69a4c9390150c0045dd

 

 

 

 

Gruß

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Moin Moin

 

 

Dann wird die Geschwindigkeit des Kopfes des Fahrers gemessen und nicht die des Krades.

Ja nee is klar - sind unterschiedlich schnell.

Wird an der hohlen Masse des Kopfes liegen.

 

Wo ist mir das schon ähnlich begegnet?

Ach so - bei der Smear Berechnung eines mir namentlich bekannten SV

Da sind die Scheinwerfer eines Autos stets unterschiedlich schnell.

 

 

Gruß

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Der von Sobbel in #74 verlinkte Text ist spannend:

 

einmal

 

Jedoch kann die Annullationsrate für manche Fahrzeuge mit LED-Leuchten ansteigen.Dies gilt auch für inter-mittierende Blinker, also Fahrtrichtungsanzeiger mit Lauflichteffekt („Laufblinker“, „Blinker mit Wischeffekt“).

 

Also Blinker anmachen, wenn man einen Blitzer sieht und hoffen, dass es eine ESO ist :drive:

 

und:

 

.Es wurde zudem untersucht, wie sich die Messgeräte-Software verhält, wenn man ihr spezifisch zugeschnittene Signale einspeist, die denSensorsignalenvon Fahrzeugen mit LED-Leuchten entsprechen. Auch dabei konnte in keinem einzigen Fall eine falsche Messwertbildung beobachtet werden. Allerdings steigt die Annullationsrate erwartungsgemäß an.

 

Mit anderen Worten, selbst wenn die Sensoren die Rädern messen, statt das Fahrzeug, würde die Software die Gesamtmessung annullieren, da die Signale dann inkonsistent sind.

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Frage an die Wissende:

Kann die Software des ESO 3.0 bei einem Fahrzeug zwischen Räder - ungültig - Karosserie - gültig - wieder Räder - ungültig - unterscheiden?

Ich vermute schon, sonst wären alle Messungen von flachen Autos, wie z.B. Sportwagen ungültig.

Bei einem unverkleideten Motorrad könnte ich mir das vorstellen. Aber der TE fährt ja mit Verkleidung.

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Selbst wenn der Gutachter nur eine zusätzliche Toleranz von 1 km/h einräumt ist dies ein Erfolg.

Entweder die Messung ist okay oder sie ist fehlerhaft. Feilschen ist nicht.

 

Im Internet findet man Gutachten indenen die Schwierigkeiten bei der Motorradmessung über viele Seiten abgehandelt sind.

Das ist gut. Wenn man jetzt im Internet auch noch Urteile (am besten oberhalb der AG-Ebene) findet, in denen auf Grundlage solcher Gutachten die angegriffenen Motorradmessungen verworfen wurden, wird es richtig gut. Hast Du solche Urteile?

 

VORBEUGEN ist das Zauberwort

Stimmt. Ich habe die Erfahrung gemacht, daß die Kenntnisnahme und Beachtung dieser mehrfarbigen runden Schilder mit irgendwelchen Zahlen drauf ziemlich vorbeugend wirkt.

 

im Jahr 2012 2 Punkte gehabt, kein Schild an meiner Fahrbahn - Richterin hat mich mit "Stuhlurteil" reingelegt !

Ach ja, diese pösen Richterinnen. Schlimschlimschlimm. Da machen die einfach nur ihren Job und dann ist's auch wieder nicht recht.

 

Fassen wir mal zusammen: da ist jemand zu schnell auf dem Motorrad unterwegs und wird dabei erstaunlicherweise geblitzt. Jetzt sucht derjenige mehr oder minder verzweifelt nach irgendeiner Möglichkeit, die Korrektheit dieser Messung anzuzweifeln, obwohl er zu keinem einzigen Zeitpunkt bestreitet, zu schnell unterwegs gewesen zu sein. Dazu recherchiert er im Internet, findet vermeintlich passende Links und dann hier im Forum Unterstützung durch ein anderes Mitglied, welches freundlicherweise ein Gutachten ins Spiel bringt (und auch ansonsten durch schön knackige, wenn auch unbelegte Aussagen glänzt), welches so bahnbrechende Erkenntnisse liefert, daß es sicherheitshalber nicht mehr veröffentlicht wird und man auch ansonsten eher nichts davon hört. Vor allem hört man offenbar nichts von einem oder gar mehreren Urteilen, die die Messung auf Grundlage dieses Gutachtens für ungültig erklärt haben.

 

Macht aber nix. Der Motorradfahrer, der - wir erinnern uns - unbestritten zu schnell unterwegs war, hat nicht nur eigene Erkenntnisse, sondern sich auch im Internet umfassend informiert und weiß jetzt genauestens, was alles schieflaufen kann bei so einer Messung. Seine RSV hat eine Deckungszusage erteilt (oder auch nicht, das liest sich durchaus unterschiedlich), jede Menge feste Überzeugungen und neben einem offenbar durchaus ausgeprägtem Ego vor allem unbedingten Kampfeswillen (und jede Menge Prozeßerfahrungen, was aber natürlich nichts heißen muß). Ein Anwalt wird sich finden lassen, schließlich gibt es auch in dieser Berufsgruppe genügend Leute, die für Geld (fast) alles tun und unfassbar leidensfähig sind. Also: auf geht’s! Und bitte nicht vergessen, hier mitzuteilen, wenn das Gericht sich von all dem nicht beeindrucken lässt.

 

Ach, und eins noch:

Ich finde es schon verwerflich wenn man mit seinem Kind auf dem Motorrad zu schnell fährt, 21 zu schnell waren mindestens 25, was wäre wenn ein anderes 11 jähriges Kind gerade über die Straße gegangen wäre

Das ausgerechnet von demjenigen, der hier immer wieder mehr oder minder illegale Warntechnik propagiert (und dafür offenbar bereits zigtausende Euro ausgegeben hat), um sich möglichst 'sicher' und ungehindert einen Dreck um Geschwindigkeitsregeln kümmern zu können - da muß man erstmal drauf kommen.

 

 

 

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Entweder die Messung ist okay oder sie ist fehlerhaft. Feilschen ist nicht.

Das ist auch kein Feilschen. Wenn ein Gutachter feststellt, daß es sich bei der vorliegenden Messung aufgrund was auch immer nicht mehr um ein standardisiertes Meßverfahren handelt, die Messung aber unter Berücksichtigung weiterer Abzüge verwertbar ist, kann dieses eine km/h (ggf. auch mehr) abgezogen werden. Solches habe ich bei Provida-Messungen schon mehrfach gehabt.

Im Regelfall wird aber ein Gutachten eines vom Gericht beauftragten Gutachters herangezogen.

 

Das ist gut. Wenn man jetzt im Internet auch noch Urteile (am besten oberhalb der AG-Ebene) findet, in denen auf Grundlage solcher Gutachten die angegriffenen Motorradmessungen verworfen wurden, wird es richtig gut. Hast Du solche Urteile?

Wird er wahrscheinlich nicht haben. Im Internet verbreitete "Gutachten" dienen doch mehr dazu, Leute zwielichtigen Gutachtern und nicht zuletzt auch RAs in die Hände zu spielen, ihnen mit aberwitzigen Versprechungen Hoffnungen zu machen, die meistens nicht erfüllt werden. Aber dann war ja eh das Gericht (oder auch der Zeuge = Meßbeamte) Schuld.

 

Stimmt. Ich habe die Erfahrung gemacht, daß die Kenntnisnahme und Beachtung dieser mehrfarbigen runden Schilder mit irgendwelchen Zahlen drauf ziemlich vorbeugend wirkt.

Das wäre denn doch etwas zu einfach!

 

Ach ja, diese pösen Richterinnen. Schlimschlimschlimm. Da machen die einfach nur ihren Job und dann ist's auch wieder nicht recht.

siehe oben: q.e.d.

 

Fassen wir mal zusammen: da ist jemand zu schnell auf dem Motorrad unterwegs und wird dabei erstaunlicherweise geblitzt. Jetzt sucht derjenige mehr oder minder verzweifelt nach irgendeiner Möglichkeit, die Korrektheit dieser Messung anzuzweifeln, obwohl er zu keinem einzigen Zeitpunkt bestreitet, zu schnell unterwegs gewesen zu sein. Dazu recherchiert er im Internet, findet vermeintlich passende Links und dann hier im Forum Unterstützung durch ein anderes Mitglied, welches freundlicherweise ein Gutachten ins Spiel bringt (und auch ansonsten durch schön knackige, wenn auch unbelegte Aussagen glänzt), welches so bahnbrechende Erkenntnisse liefert, daß es sicherheitshalber nicht mehr veröffentlicht wird und man auch ansonsten eher nichts davon hört. Vor allem hört man offenbar nichts von einem oder gar mehreren Urteilen, die die Messung auf Grundlage dieses Gutachtens für ungültig erklärt haben.

Hat was von "Reichsbürgertum" und "Deutschland GmbH". Es ist aber auch überaus ärgerlich, wenn man sich über Jahrzehnte auf seinem Mopped quasi sicher wähnen konnte, im Falle einer Messung nicht erkannt und verfolgt werden zu können. Und jetzt erdreistet sich der Staat, diesem Treiben durch moderne Technik zu begegnen..... Nee nee nee!

 

Und bitte nicht vergessen, hier mitzuteilen, wenn das Gericht sich von all dem nicht beeindrucken lässt.

Ich bin da jetzt schon sehr gespannt.

 

Das ausgerechnet von demjenigen, der hier immer wieder mehr oder minder illegale Warntechnik propagiert (und dafür offenbar bereits zigtausende Euro ausgegeben hat), um sich möglichst 'sicher' und ungehindert einen Dreck um Geschwindigkeitsregeln kümmern zu können - da muß man erstmal drauf kommen.

Doppelmoral.
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...

 

APPLAUS er ist wieder da und will alles und Jeden totüberzeugen, sehr gut ich liebe das, ein Like von mir...

 

 

[mod]Ich habe das Vollzitat mal gekürzt. Wenn jeder hier komplette Beiträge ständig zitieren würde, würde das den betreffenden Thread sprengen.[/mod]

Edited by Bluey
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Da sind Sie wieder.

Die süffisant überheblich geschriebenen Moral-Artikel von Gutmenschen die meinem über arme kleine Sünderlein herziehen zu müssen.

Vermutlich auch noch von der Justizfront denen tagsüber Überheblichkeit im Amt noch nicht ausreicht.

Und einen gleich in die Nähe von Reichsbürger stellen wenn man rechtsstaatliche Mittel nutzt.

Tolles Image was da mal wieder bestätigt wird.

 

Meinen sich mehrfach an eine Formsache wie „unbestitten“ aufhängen zu müssen.

Da steht doch was von „Wird der Verstoß zugegeben Ja/Nein“ im Anhörungsbogen.

Und was meint man wohl wenn man Einspruch einlegt.

Lappalie – das man das überhaupt noch erwähnen muss.

 

Das mit dem Gutachten scheint ja ein echter Volltreffer zu sein, wenn es so gut befunden wird das es „sicherheitshalber nicht mehr veröffentlicht wird“.

Muss man doch dafür sorgen das bekannter wird, ggfs. mit Hilfe der Presse.

 

Vor 7 Jahren habe ich übrigens auch ordentlich über den Ausgang des Verfahrens berichtet, soviel Courage muss sein:

http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/45804-kein-schild-an-meiner-fahrbahn-trotzdem-geblitzt/?p=774082

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Aber Du mußt schon verdauen können, daß man Dich hier nicht als Helden feiert.

@bluey: Nicht so voreilig, ich habe hier noch nichts geschrieben.

 

@fahrimmernachvorschrift: Vieles wurde hier schon geschrieben, nur kurz mein Senf dazu, sorry für Fließtext:

Diese und die andere Meßstelle "Vellmar" sind ja frisch berühmt, lese selbst hna.de. Die sind ja nach den Bastel-Blitzern entstanden. Man sollte meinen, daß nun alles sauber ist. Wie auch immer, in BaWü gibt es gerade auch wahrscheinlich einen Skandal mit einer Abzockgeraffelvermiet GmbH bezüglich dem Handling. Wegen dem Bastelblitzerskandal und dem Wildwuchs in Hessen (extrem der Fall, als eine Abzockgeraffelvermiet GmbH einem Bürgermeister eine unrentable Blitzersäule wegnehmen wollte), wollte das Land Hessen mal eine Abzockleitrichtlinie oder einen Erlass schreiben, Status ist mir unbekannt. Angeblich laut einem Artikel hätte nur (Ordnungsamt-)Beamte aus Velllmar Zugriff bzw. würden das gesamte Handling betreiben. Ich gehe davon aus, daß man sich dort nichts erlauben wird und daß diese Meßstellen gutachterlich schon durchleuchtet worden sind, also auch Beschilderung. Sinnwidrig niedrig für den Straßenverlauf und der Übersichtlichkeit sind die 50 km/h, damit also ideal für "rentierliche" Blitzer, bei einer beliebten Motorradstrecke natürlich dann auch mit Heckblitzer. 70 km/h sind sicherlich angemessen, erst recht unter Beachtung von §3 StVO, erst recht von erfahrenen VT und erst recht, wenn weit breit keine Fußgänger jeglichen Alters vorhanden sind. Fragwürdig sind m. E. auch die kleine Zauneinschnitte bzw. der Abstand vom Zaun zur Sensoreinheit. Bekannterweise gibt es bei Helligkeitsprofilmesssung den Einfluß von Sonneneinstrahlung, Schattenwurf und Lichtreflexe (Leitplanken, möglicherweise auch der Zaun, Spiegelungen, Flußoberflächen, Visierspiegelungen, ...). Bekannt ist der "vorauseilende Schatten", abhängig von der Zerklüftung der Fahrzeugfront, Sonnenstand und Leitplanken (siehe Fall Olli K.), aktuell natürlich LEDs. Wichtig ist, daß das Gericht ein nicht-standardisiertes Meßverfahren in seiner Beweiswürdigung anerkennt. Es besteht die Gefahr der Abbügelung per Einstufung als standardisiertes Meßverfahren, wenn das Gericht meint, es hätte "Sachkunde" und benötige keine Gutachterbeauftragung. Du hast ja aber Rechtsbeistand. Zu deinem ältereren Fall kurz: Du hättest nach der mündlichen Urteilsverkündigung innerhalb von 7 Tagen formal den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde stellen müssen. Dann kommt irgendwann das Urteil, dann kann die Begründung durch RA innerhalb von 4 Wochen erfolgen. Vereinfacht: Der Gutachter benötigt die Rohmessdaten, sprich den Signalverlauf für die Signalanalyse/-Bewertung bzw. ob das eso-Voodoo richtig/plausibil korreliert hat. Unser Troll @biber hat sich wieder als Laie geoutet. @bluey hat ihn schon korrigiert. Natürlich kann das Gericht beim nicht-standardisierten Meßverfahren die Verkehrsfehlergrenze erhöhen, bei Dir reicht schon der eine berühmte Kilometer/Stunde aus, daß Du aus dem Schneider bist. Und logisch war es schon immer so, ab Punkte "muß" gekämpft werden (Stichworte: Weiße Weste in Flensburg, Bußgelderhöhung bei Voreintragungen, Wiederholungstäter, Beharrlichkeit, unbeschriebenes Blatt für ggf. schwere Fälle, usw.). Natürlich gibt es Gutachten über Probleme mit Motorräder. Nachtrag: Gerichte interessieren andere Gutachten aus anderen Fällen nicht zwingend, es geht immer nur um den konkreten Fall.

 

@rth: Wie lange bist hier schon im Forum? Hast Du noch nie die berühmten Bilder mit Signalverlauf über eine Autosilhouette gelegt gesehen, sprich mit den exorbitanten Ausschlägen über den Räder? Diese werden natürlich durch die partielle Kreuzkorrelationsrechnung nicht verwendet. Angeblich sollen ja rotierende Räder nicht "gemessen" werden. Es gibt jedoch eine in der einschlägigen Szene bekannte Gutachternachstellung, bei der einfach ein komplettes Rad (Felge mit Reifen) am Einseitensensor vorbeigerollt lassen wurde und tatsächlich eine gültige Messung zustande kam.

:nolimit:

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Wichtig für alle Bußgeldverfahren ist, sofort nach dem mündlichen Urteil noch im Gerichtssaal Rechtsbeschwerde einlegen.

Natürlich dann, innerhalb einer Woche, auch die schriftlich Rechtsbeschwerde nachreichen.

Erst dann muss der Richter eine schriftliches Urteil anfertigen und dieses genau begründen.

 

Ein Bußgeldverfahren ist ein Massenverfahren. Normalerweise ist die Arbeit damit für den Richter, nach dem mündlichen Urteil, noch im Gerichtssaal erledigt.

Die Rechtsbeschwerde macht also richtig Arbeit.

 

Hatte mal ein Bußgeldverfahren wegen Waffenrecht.

Zwei Gerichtsverhandlungen und ein fünfseitiges schriftliches Urteil, wegen einem Bußgeld von 100 EUR, erhalten.

Der Richter hat das Bußgeld von 150 EUR auf 100 EUR reduziert als ich mündich im Gerichtssaal, noch vor dem mündlichen Urteil, Rechtsbeschwerde angekündigt habe.

Die Geldbuße wurde vermutlich deshalb auf 100 EUR reduziert, weil man dann die Rechtsbeschwerde leichter ablehnen kann.

 

Für mich ist noch heute rätselhaft, warum ich dann nur mit Gebühren 128,50 EUR zahlen musste. Zwei Gerichtsverhandlungen, fünseitiges Urteil, das hat der Justitz richtig Arbeit gemacht. Das war für die Staatskasse ein Verlustgeschäft.

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@m3, die Grafik mit dem Signalverlauf ist mir bekannt. Ich kann sie aber nur als Laie lesen.

Hast du die Fotos in POS. 3 gesehen? Der TE fährt ein verkleidetes Motorrad, da sind reichlich Flächen wo ohne Probleme gemessen werden kann. Der Hinweis auf rotierende Räder ist hier nicht hilfreich.

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@Andreas7z, hier geht es um 70 bzw. 80 Euro, 28,50 EUR Gebühren plus 1 Punkt. Massengeschäft für den Richter. Schriftliche Begründung liegt als Textbaustein vor.

Wenn der TE keinen versierten Fachanwalt findet hat er keine Chance. Und selbst wenn, muss er viel Glück haben.

 

Geschwindigkeitsüberschreitungen sind Massengeschäft, Waffenrechtsprobleme sind seltener.

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Vor 7 Jahren habe ich übrigens auch ordentlich über den Ausgang des Verfahrens berichtet

Nö. Hast Du nicht. Aber man darf wohl zu Recht davon ausgehen, daß Dir Dein

Querulantentum

nichts gebracht und Du brav bezahlt hast.

 

Gelernt hast Du aber offensichtlich nichts daraus, wie auch dieser Beitrag

auch wenn der Fall total aussichtslos ist.

Ein unbedarfter Hilfloser klammert sich ja an jeden Strohhalm

vermuten lässt. Wirst Du in dem aktuellen Fall eigentlich denselben Anwalt beauftragen, den Du schon 2011 offenbar nicht mandatiert hast?

 

Wichtig für alle Bußgeldverfahren ist, sofort nach dem mündlichen Urteil noch im Gerichtssaal Rechtsbeschwerde einlegen.

Lass mich raten: Deine juristischen Kenntnisse sind eher sehr begrenzt und werden ganz überwiegend aus irgendwelchen eher dubiosen Internetseiten gespeist, gell?

 

 

 

 

 

­

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Da sind Sie wieder.

Genau. Der kleine Stein im Schuh. Schon unangenehm, wenn man nicht zu 100% Lobhuldigungen bekommt, gell?

 

Die süffisant überheblich geschriebenen Moral-Artikel von Gutmenschen die meinem über arme kleine Sünderlein herziehen zu müssen.

Vermutlich auch noch von der Justizfront denen tagsüber Überheblichkeit im Amt noch nicht ausreicht.

Und einen gleich in die Nähe von Reichsbürger stellen wenn man rechtsstaatliche Mittel nutzt.

Tolles Image was da mal wieder bestätigt wird.

1. Quark mit Sahne. Nix süffisant oder überheblich, manchmal allenfalls etwas ironisch. Vor allem dann, wenn der TE der goldkettenbehängte ####### von der Ecke aufschlägt (wenn Du Dir diesen Schuh jetzt anziehst, Dein Problem).

2. wenn Du die "Kritik" oder gegensätzlichen Meinungen als "über...herziehen" empfindest, solltest Du einfach mal ein wenig an Deiner Kritikfähigkeit arbeiten. Ansonsten mußt Du auch hier damit leben, daß nicht alles so läuft, wie Du es Dir vorstellst.

3. "arme kleine Sünderlein"? Du? Auch das Verharmlosen des eigenen Fehlverhaltens ist charakteristisch und bezeichnend. Dazu zählt übrigens auch der nachfolgende Salmon über die ach so pöse Justizfront, die ja nur danach trachtet, dem ach so armen Sünderlein nachzustellen. Wo der doch (fast) gar nichts angestellt hat. Tzzz.... wie kann man bloß!

4. ich kann nichts dafür, wenn gewisse Äußerungen Assoziationen zum Reichsbürgertum hervorrufen.

5. das besagte Image ist eh das, welches Du für Dich festgelegt hast.

 

Meinen sich mehrfach an eine Formsache wie „unbestitten“ aufhängen zu müssen.

Da steht doch was von „Wird der Verstoß zugegeben Ja/Nein“ im Anhörungsbogen.

Und was meint man wohl wenn man Einspruch einlegt.

Lappalie – das man das überhaupt noch erwähnen muss.

1. genau. Ist ja auch völlig egal, ob Du undeutlich schreibst. Der Leser hat's gefälligst so wie eigentlich gemeint zu verstehen.

2. jup. Das steht da. Und? Hast Du "Ja" angekreuzt? Oder habe ich mich verlesen und Du warst gar nicht zu schnell?

3. ja was meint man denn da?

4. eben. Deine Sache ist im Prinzip eine Lappalie. Aber Du machst aus der Mücke einen Elefanten.

 

Das mit dem Gutachten scheint ja ein echter Volltreffer zu sein, wenn es so gut befunden wird das es „sicherheitshalber nicht mehr veröffentlicht wird“.

Muss man doch dafür sorgen das bekannter wird, ggfs. mit Hilfe der Presse.

1. nein, das ist kein Volltreffer. Aber ich möchte Dir einen gut gemeinten Rat geben: zieh's doch endlich einfach durch und quark hier nicht ellenlang rum. Du weißt doch eh alles besser, bist der Held aller gegen die Ungerechtigkeiten der Welt kämpfenden Verkehrsteilnehmer und Geld/Kosten sind Dir auch egal. Fein. Dann mach es doch endlich!!

2. jau, auch das darfst Du gerne machen. Wenn es demnächst dann (vllt) in der Presse erscheint, wird man Dich auch hier als Helden feiern.

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@bluey: Nicht so voreilig, ich habe hier noch nichts geschrieben.

Bevor eh wieder der übliche Unsinn kommt, solltest Du an dem Status Quo auch nichts ändern.
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Ein Bußgeldverfahren ist ein Massenverfahren. Normalerweise ist die Arbeit damit für den Richter, nach dem mündlichen Urteil, noch im Gerichtssaal erledigt.

Die Rechtsbeschwerde macht also richtig Arbeit.

Au jau. Und genau deshalb wird der Richter in dem hier diskutierten Fall (wohl auch in allen anderen Fällen) für den TE entscheiden und das Verfahren einstellen. Vielleicht sollte er den Richter gleich zu Beginn des Verfahrens auf genau diesen Umstand hinweisen, damit der TE am Ende der Verhandlung erst gar nicht Rechtsbeschwerde einlegen muß. Wäre doch viel einfacher und würde das Verfahren zudem auch noch abkürzen.

Man man man.... das andere da nicht schon früher drauf gekommen sind.

 

Hatte mal ein Bußgeldverfahren wegen Waffenrecht.

Zwei Gerichtsverhandlungen und ein fünfseitiges schriftliches Urteil, wegen einem Bußgeld von 100 EUR, erhalten.

Der Richter hat das Bußgeld von 150 EUR auf 100 EUR reduziert als ich mündich im Gerichtssaal, noch vor dem mündlichen Urteil, Rechtsbeschwerde angekündigt habe.

Die Geldbuße wurde vermutlich deshalb auf 100 EUR reduziert, weil man dann die Rechtsbeschwerde leichter ablehnen kann.

Siehste! Ein Paradebeispiel für all jene, die sich in ihrem Kampf gegen die Ungerechtigkeiten dieser Welt noch nicht ganz sicher sind. Dieses Beispiel wird ihnen Mut machen! So einfach kann's gehen, wenn man dem Richter mal aufzeigt, wo's langgeht.

 

Für mich ist noch heute rätselhaft, warum ich dann nur mit Gebühren 128,50 EUR zahlen musste. Zwei Gerichtsverhandlungen, fünseitiges Urteil, das hat der Justitz richtig Arbeit gemacht. Das war für die Staatskasse ein Verlustgeschäft.

Für Dich rätselhaft, weil Du offenkundig und eigentlich von den internen Abläufen und Gebühren gar keine Ahnung hast.

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Moin Moin

 

 

 

Es gibt jedoch eine in der einschlägigen Szene bekannte Gutachternachstellung, bei der einfach ein komplettes Rad (Felge mit Reifen) am Einseitensensor vorbeigerollt lassen wurde und tatsächlich eine gültige Messung zustande kam.

Ich frag besser nicht danach, welcher Gutachter das war und wie dieses Foto zustandekam.

Immerhin war es eine gültige Messung.

Da erinnere ich mich an ein Leerfoto bei PSS - das Zustandekommen war der Lacher schlechthin.

 

 

 

Die Geldbuße wurde vermutlich deshalb auf 100 EUR reduziert, weil man dann die Rechtsbeschwerde leichter ablehnen kann.

Bei solchen Sachen brauchst du keine Vermutungen anstellen. Das kann man im Gesetz nachlesen.

 

 

 

Gruß

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Bin ja mal gespannt ob hier mehr als heiße Luft vom TE nun noch kommt, mich würden die belegbaren Ergebnisse interessieren, denn sein Nick ist ja auch irreführend, wenn man nach Abzug der Toleranzen 21 km/h zu schnell ist, manche denken echt hier sind alle mit dem Klammerbeutel gepudert....da aber hier schon ein Gutachter abgewunken hat, bin ich echt auf das Ergebnis des kostenintensiven Prozesses gespannt...and than good luck with that ,-)

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Ich frag besser nicht danach, welcher Gutachter das war und wie dieses Foto zustandekam.

 

 

Immerhin war es eine gültige Messung.

Da erinnere ich mich an ein Leerfoto bei PSS - das Zustandekommen war der Lacher schlechthin.

@sobbel: :rolleyes: . Es könnte auch bei Gutachter in D ein Süd-Nord-Gefälle geben -_- . Es könnte auch ein Gutachterstammtisch mit 'nem Kasten Bier bei Hinterhofversuchen gewesen sein, was alles das Kistler-eso-Meßwertbildungsgeheimkaffeesatzlesereiprogamm als gültige Messung erkennt, sei es ein Vogel, ein schnellfliegendes Laubblatt, eine fliegende Bierflasche mit unterschiedlichen Rotationsachsen, eine Schnecke, ein Schusswaffenprojektil, Karate-Lufthandschlag, usw. :B):

Selbst ein Nichtverkehrsüberwachungsmessgerätegutachter @rth könnte jetzt einfach ins schöne Fuldatal reisen und sich in Wahnhausen B3 dort vor die Anlage stellen und eigene Versuche durchführen, wie ein Rad davor rotieren zu lassen oder die Frustluftfaustschlagarmbewegung eines Meßcops wegen durchgeflutschtem Moppedfahrer beim Einsatz ohne Heckkamera nachbilden :P:lol: .

:nolimit:

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Offen war ja noch meine Anfrage nach Softwarestand und Lebensakte.

Am Freitag habe ich per normalem Brief die Antwort bekommen, das in Hessen keine Lebensakten geführt werden und das lt OLG-Beschluss (https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE190018719) auch keine dazu Verpflichtung besteht. Auch nach Ansicht des PTB sind diese entbehrlich.

Der ordnungsgemäße Zustand der Anlage wird allein durch die Eichung und der Unversehrtheit der Siegel gewährleistet und dokumentiert.

Im Abschlusss steht wieder das man den Vorgang an das Amtsgericht abgeben werde, sofern ich nicht innerhalb von 1 Woche das Bussgeld bezahle.

 

Meine konkrete Frage nach dem Softwarestand wurde nicht beantwortet / nicht erwähnt.

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...Die könnten mich ja einfach in Ruhe lassen.

 

Nö. Du bist, von dir nicht bestritten, zu schnell gefahren. Du warst so unaufmerksam, dich von einem festen Blitzer erwischen zu lassen. (Ist mir zu meiner Schande im September auch passiert).

Ich hätte als SB den Fall längst ans AG abgeben. Aber offensichtlich hat die Bussgeldstelle wenig zu tun und spielt noch eine Weile mit dir. Erinnert mich ein wenig an eine Katze, die mit einer Maus spielt.

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Moin Moin

 

 

 

Offen war ja noch meine Anfrage nach Softwarestand und Lebensakte.

Du musst auch nicht nach Sachen fragen, die es nicht gibt.

Nehmen wir mal an, es gäbe eine Lebensakte - was würdest du denn da nachgucken? oder willst du die einfach so haben?

 

Auf die Begrifflichkeit kommt es an - die Richtige natürlich.

Guck mal ins MessEG, da würden sich Hinweise ergeben. Auch in dem Urteil.

Aber ich will nix verraten haben.

 

 

Die könnten mich ja einfach in Ruhe lassen.

Wenn du da noch einen Brief hinschickst, sehen die deine Renitenz und dann hören die auf damit.

 

 

 

Gruß

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Moin Moin

 

 

 

Offen war ja noch meine Anfrage nach Softwarestand und Lebensakte.

Du musst auch nicht nach Sachen fragen, die es nicht gibt.

Nehmen wir mal an, es gäbe eine Lebensakte - was würdest du denn da nachgucken? oder willst du die einfach so haben?

 

Auf die Begrifflichkeit kommt es an - die Richtige natürlich.

Guck mal ins MessEG, da würden sich Hinweise ergeben. Auch in dem Urteil.

Aber ich will nix verraten haben.

 

 

Aus der Lebensakte würde ich entnehmen wollen welcher Software-Stand aktuell in der Messanlage ist.

Denn trotz Eichung gab es ja in der Vergangenheit Messfehler sonst hätte ja der Hersteller keine Updates gemacht.

Und das der Eichschein keine Angabe über den Software-Stand zum Zeitpunkt der Eichung halte ich für verwerflich (-> ungültiger Eichschein ?)

Und das es keine Lebensakte gibt zeigt wohl das man aufgrund der privatwirschaftlich auf provisionsbasis finanzierten Messanlage nicht "Herr des Geschehens von hoheitlichen Aufgaben" ist.

Das wären dann u.a. meine Angriffpunkte einer nicht verwertbaren Messung.

Es gibt demnach kein Beleg das die Anlage auf dem technisch neusten Stand ist, oder ob der private Betreiber Kosten gespart hat.

(siehe auch mein Posting#27)

 

§40 MessEV (nicht MessEG) habe ich schon gelesen, aber was genau du meinst würde mich schon interessieren.

 

Das mit dem Gutschachten von Andreas7z ist dann noch eine andere Geschichte

 

Ich war übrigens schon davon ausgegangen das der Vorgang bei Gericht ist, jetzt wird mir das für die 43.Kw angekündigt.

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