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Hallo Forum,

 

nach vielen Jahren hat mich mal wieder erwischt.

Mit dem Motorrad 71 km/h bei erlaubten 50 km/h = 80 EUR Bussgeld + 1 Punkt.

 

Verwendet wurde der ES3.0 Einseitensensor

Auf den Foto sind jedoch sehr viele Hell/Dunkel-Kontrastunterschiede durch Büsche/Sträucher und deren Schatten sichtbar

Ich frage mich wie eine Lichtschranke bei derartig vielen Schatten welche sich durch Wind auch noch bewegen können eine verlässliche Messung liefern kann.

Ich hab die Fotos mal hierhin gestellt:

http://www.kontex-server.de/download/wrk/190731_Bild4_Vorn.gif

http://www.kontex-server.de/download/wrk/190731_Bild4_Vorn.gif

 

Ich wollte daber mal fragen ob zum Gerät ES3.0 irgendwelche Messfehler-Auffähligkeiten durch Schatten / Bewegungen in der Umgebung bekannt. sind.

 

Weiterhin Frage nach dem Software-Stand, wann gab es welche Version ?

 

Vielen Dank für alle Antworten

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Der TE hat eine RSV, eine Deckungszusage. Warum soll er das Messergebniss nicht überprüfen lassen? Er sollte ungefähr wissen wie schnell er war.   Nur "so" überprüfen zu lassen ist für mich Missbrauc

"Fachmann" ist hier offensichtlich nur einer. Jedenfalls hält er sich wohl für einen.

Netter Versuch, das eigene Fehlverhalten zu verharmlosen.  Kann er und darf er (seine Meinung äußern).  Spricht da jetzt das Kleinkind? Oder der starrsinnige alte Greis?

Kleiner Hinweis: Du hast zweimal dasselbe Foto verlinkt ;)

 

Aktuell ist bzgl. Software die 1.008 bei FE 3.1/4.5 bzw. 1.007.1 bei allen anderen Fotoeinheiten. Das heißt aber nicht, dass alle älteren Software-Versionen automatisch ungültig bzw. nicht mehr zu verwenden seien. Genaueres dazu gibt vmtl. die aktuelle Gebrauchsanweisung her.

 

Meines Erachtens (allerdings bin ich weder Messbeamter noch Ingenieur) verwirft das Gerät unplausible Messdaten bei stark bewegtem Hintergrund o. ä. Du kannst natürlich jederzeit über einen Rechtsanwalt an die Rohmessdaten kommen und sie von einem Gutachter auswerten lassen. Wird halt ohne RSV teurer als 108,50 Euro.

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Danke für den Hinweis.

Hier nochmal die korrekten Links:

http://www.kontex-server.de/geblitzt/190731_Bild4_Vorn.gif

http://www.kontex-server.de/geblitzt/190731_Bild3_hinten.gif

 

Und Danke für die Info über Software-Version.

Ist auch noch das jeweilige Erscheinungsdatum bekannt ?

Auffäliig finde ich nämlich das im Eichschein:

- die Software-Version nicht vermerkt ist, was m.E. aber so sein sollte

- Als Antragssteller eine Fima und nicht eine Behörde eingetragen ist (vgl. "Kasseler Blitzer-Skandal")

 

Zusage der RSV habe ich bekommen.

Ich habe zwar bisher keine Punkte, bin trotzdem "kampfes-willig"

Das mit den sich bewegdenden Schatten übersteigt jedenfalls meine Vorstellungskraft.

Und im Zweifel ...

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Die Sonne kam im Moment der Messung ziemlich von oben, auf Meßhöhe warst du genau im (fast) homogenen Baumschatten. Mit viel Glück wäre die Messung verworfen worden. Jetzt, wo das Laub wahrscheinlich etwas lichter ist, könnte es vielleicht klappen :sneaky: Aber so ist das Ding im Kasten :nunja:

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Der TE hat eine RSV, eine Deckungszusage. Warum soll er das Messergebniss nicht überprüfen lassen?

Er sollte ungefähr wissen wie schnell er war.

 

Nur "so" überprüfen zu lassen ist für mich Missbrauch der RSV. (Die dann bald der Vertrag kündigen wird.)

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Wenn du den Punkt unbedingt vermeiden willst, würde ich bei diesem Foto die Fahrereigenschaft anzweifeln. Direkt oder indirekt über die hier bekannten Strategien.

Angst vor teuren Affengutachten brauchst du, da RSV, keine haben.

Duchaus denkbar, dass es dann aber eine Fahrtenbuchauflage gibt, die ähnlich viel bis deutlich mehr als das Bußgeld kosten kann. Dafür dann weiter ohne Punkt.

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Wenn du den Punkt unbedingt vermeiden willst, würde ich bei diesem Foto die Fahrereigenschaft anzweifeln. Direkt oder indirekt über die hier bekannten Strategien.

Das dachte ich mir auch erst. Bis mir auffiel - denke, daß ich mich da nicht getäuscht habe -, daß das Gesicht so wie das Kennzeichen unkenntlich gemacht wurde. Das Visier ist offen und offenbar ist das Gesicht gut zu erkennen.

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@Diplomat, ich befürchte diese Chance ist längst vertan. (Es sei den, der TE ist sicher es müsse ein Messfehler vorliegen da er nicht so schnell gefahren ist. Auf Formfehler zu hoffen ...)


Jetzt füllt er, mit Hilfe seiner RSV, die Kasse von RA und Gutachter. Die RSV schickt ihm zum „Dank“ die Kündigung.

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Hallo,

 

Vielen Dank für eurer Kommentare.

 

- Meine Fahrereigenschaft habe ich zu keinem Zeitpunkt angezweifelt und auch im ersten Anhörungsbogen bestätigt.Auf dem Foto bin ich und meine 11-jährige Tochter zu sehen. Diese Anzuzweifeln macht jeder, das ist mir zu primitiv.

Und wäre ja auch gelogen. Meine Lebenserfahrung (nicht nur Verkehrssachen) ist das Richter sehr böse werden wenn man beim Lügen erwischt wird. Deswegen: NUR KORREKTE ANGABEN, alles andere ist evtl. verzeihlich.

 

- das Kennzeichen habe ich unkenntlich gemacht, sonst nix

 

- den Sinn des Spruchs "Treffer versenkt" verstehe ich in diesem Zusammenhang nicht.

 

- wie schnell ich wirklich war weiß nicht.

 

- und ja ich bin auf einen Form- oder Messfehler aus.

 

- das mir die RSV die Freundschaft kündigt schreckt mich wenig, in 30 Jahren hab ich fast 10.000 Eur Beitrag bezahlt und hab auch alle anderen Versicherungen dort. Dann ist es eben so.

 

Deswegen meine Frage in "Fachforum" nach bekannten Messfehlern bei sich bewegten Schatten und Software-Version welche nicht im Eichschein vermerkt ist.

 

 

Danke für Aufwerksamkeit.

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...

- das mir die RSV die Freundschaft kündigt schreckt mich wenig, in 30 Jahren hab ich fast 10.000 Eur Beitrag bezahlt und hab auch alle anderen Versicherungen dort. Dann ist es eben so.

 

Nö, wenn es die erste Inanspruchnahme nach jahrelanger Treue und Mehrfachmitgliedschaft ist passiert schlicht nichts. (Ausñahmen bestätigen auch hier die Regel.)

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Auffäliig finde ich nämlich das im Eichschein:

[...]

- Als Antragssteller eine Fima und nicht eine Behörde eingetragen ist (vgl. "Kasseler Blitzer-Skandal")

In manchen Bundesländern ist Geschwindigkeitsüberwachung durch Privatfirmen (unter amtlicher Aufsicht) zulässig. Wenn also die Ab & Zock GmbH einen ES 3.0 kauft und für Messungen verwenden will, muss sie ihn natürlich auf ihren Namen eichen lassen.

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Auffäliig finde ich nämlich das im Eichschein:

[...]

- Als Antragssteller eine Fima und nicht eine Behörde eingetragen ist (vgl. "Kasseler Blitzer-Skandal")

In manchen Bundesländern ist Geschwindigkeitsüberwachung durch Privatfirmen (unter amtlicher Aufsicht) zulässig. Wenn also die Ab & Zock GmbH einen ES 3.0 kauft und für Messungen verwenden will, muss sie ihn natürlich auf ihren Namen eichen lassen.

 

 

In diesem Fall wohl nicht:

 

Da hat das OLG Frankfurt das Urteil aufgenoben weil private Finger dazwischen waren

https://www.bussgeldsiegen.de/verkehrsueberwachung-private-dienstleister/?cookie-state-change=1571156020616

 

Da hat man nach dem Blitzer-Skandel in 2012 nichts dazu gelernt und wollte es auch nicht wahrhaben:

https://www.fr.de/rhein-main/blaulicht-sti879542/berufung-blitzerskandal-endet-haerteren-strafen-10965820.html

 

Bessere Hintergrunderklärung hier

https://www.hna.de/kassel/blitzer-skandal-kassel-verfahren-gegen-stadtverwaltung-vor-gericht-10219178.html

 

oder einfach nach "Blitzer-Skandal Kassel" gurgeln:

https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=blitzer-skandal+kassel

 

 

Was ich vom Rechtssystem in diesem und anderen Fällen so gemein finde:

Wer gezahlt hat oder die Punkte kassiert hat, hat nichts wieder bekommen, bezw muss damit leben.

Ich räume grundsätzlich ein das Menschen Fehler machen, ich mache Fehler und das Gestehe ich auch jedem anderen zu.

Aber das man dann sagt "Pech gehabt" - nix rückgängig finde ich einfache eine Gemeinheit.

 

Deswegen werde ich weiterhin versuchen "ein Haar in der Suppe zu finden"

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Das Haar in der Suppe zu suchen ist dein „Gutes Recht“. Damit du nicht draufzahlen musst hast du jahrelang in die RSV eingezahlt.

Deine Chance ist gering, das Risiko trägt die RSV, also warum nicht.

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wie hast du es geschafft, an den Eichschein heranzukommen? Der wird meines Wissens ja nicht gleich mitgeschickt?

 

Tja das war so:

 

- Meine Einwände "Schatten die sich bewegen" habe ich bereits im Anhörungsbogen vorgetragen, und darauf verwiesen das es Literatur gibt die auf die Probleme hinweisen

Und gleichzeitig Unterlagen angefordert über Messplanskizze, Geräte-Historie, Eichschein, Software-Stand

 

- Daraufhin kam Bussgeldbescheid mit dem Vermerk "Ihre Einwendungen wurde geprüft, Sie entkräften den Vorwurf nicht"

Keine weitere Einlassung auf meine Einwendungen, keine Unterlagen.

 

- Gegen den Bussgeldbescheid habe ich Einspruch eingelegt mit der Begründung das nicht auf meine Argumentation eingegangen wird und das ich keine Unterlagen erhalten habe

 

- Dann kamen plötzlich doch Unterlagen (Hatte während eines Auslandsurlaubs eigentlich eine Ladung zum Gerichtstermin erwartet/befürchtet)

Unterlagen über Messfoto (hatte ich schon per Download), Messprotokoll,Eichschein,MessSktizze,Doku-Fotolinie,Schulungsnachweis)

Weiterhin die Aufforderung: "Sollten Sie keine gerichtliche Entscheidung wünschen, bitte ich um entsprechende Erklärung oder Zahlung innerhalb einer Woche"

 

- Von dem Schreiben (nur die 1.Seite) hab ich erst nach 10 Tagen im Urlaub erfahren (vom Nachbar der unseren Briefkasten leert, Haus hütet). Das habe ich per Mail von unterwegs mitgeteilt und in das Ermessen der Behörde einen Aufschub gelegt (nicht gebeten, ich dachte ich bin schon bei Gericht)

 

- Nix weiter gehört

 

- Nachdem ich Zuhause war und die Unterlagen gesichtet habe anschließend gemailt das die Lebensakte fehlt und das ich Informationen über den Softwarestand haben möchte

 

So der aktuelle Stand.

 

- M.E. gehört die Angabe des Softwarestand in den Eichschein. Ist aber nicht

- Wieso ist im Eichschein eine Firma als Anttragssteller ? Ist das nicht eine hohheitliche Aufgabe einer Behörde ?

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Noch was gefunden eben:

Die Messeinrichtung gehört einer Firma welche "pro Fall" eine Provision bekommt:

 

Blitzer in Fuldatal-Wahnhausen:

https://www.hna.de/lokales/kreis-kassel/fuldatal-ort83863/neue-blitzer-rothwesten-scharf-10141687.html

Die in diesem Bericht genannte Firma Limitec ist auch der genannte Antragsteller im Eichschein !

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Wenn man nicht kämpft hat man schon verloren.

Ich hatte schon einige Gerichtsfahren im Leben (selten Strafrecht).

Meine Lebenserfahrung ist: 50:50

 

Warum sollte ich es nicht machen ?

Ich finde es schon verwerflich wenn man mit seinem Kind auf dem Motorrad zu schnell fährt, 21 zu schnell waren mindestens 25, was wäre wenn ein anderes 11 jähriges Kind gerade über die Straße gegangen wäre, sorry ist für mich nicht nachvollziehbar so eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht...man lebt für die Kinder und will ihnen alles ermöglichen und dann Raserei auf dem Motorrad?

Und dann natürlich die RSV bemühen weil da Schatten sind, aber zu schnell warst Du eh

Ich habe die verlinkten Artikel gelesen. Hoffnung für dich habe ich nicht gefunden.

Meine Hoffnung wäre, er lässt das Kind nie wieder mitfahren und hat einen Organspendeausweis dabei, wenigstens dann etwas gutes zum Schluss noch getan

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Wenn man nicht kämpft hat man schon verloren.

Ich hatte schon einige Gerichtsfahren im Leben (selten Strafrecht).

Meine Lebenserfahrung ist: 50:50

 

Warum sollte ich es nicht machen ?

Ich finde es schon verwerflich wenn man mit seinem Kind auf dem Motorrad zu schnell fährt, 21 zu schnell waren mindestens 25, was wäre wenn ein anderes 11 jähriges Kind gerade über die Straße gegangen wäre, sorry ist für mich nicht nachvollziehbar so eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht...man lebt für die Kinder und will ihnen alles ermöglichen und dann Raserei auf dem Motorrad?

Und dann natürlich die RSV bemühen weil da Schatten sind, aber zu schnell warst Du eh

Ich habe die verlinkten Artikel gelesen. Hoffnung für dich habe ich nicht gefunden.

Meine Hoffnung wäre, er lässt das Kind nie wieder mitfahren und hat einen Organspendeausweis dabei, wenigstens dann etwas gutes zum Schluss noch getan

 

Was bist du denn für einer ? Sorte Weich-Ei oder was

Als ich angefangen Moped zufahren gab es noch nicht mal Helm-Pflicht.

Und auf der freien Landstrasse/Autobahn wo keine Beschränkung ist sollte ich dann auch nur max 50 km/h fahren oder was hat der Geschwindigkeitsverstoß damit zu zun ?

 

Warum keine Kinder mitnehmen ?

Geh mal zu einem Biker-Treff mit deiner Meinung, zweifelhaft ob du da unbeschadet wieder kommst.

 

Typisch deutsche Vollkasko-Mentalität

Geh zum Friedhof setz sich auf die Bank und warte bis du dran bist.- es könnt ja was passieren.

Wir stehen im Leben, ca 250.000 Motorrad-KM unfallfrei, kannste meine Frau fragen.

Weicheier gibts

 

Biste hier zum nörgeln oder haste sachliche auch Beträge

 

Und ja:

Motorrad-Fahrer-Organe sind wertvoll weil abgehärtet

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Organspendeausweis sollte für alle Pflicht sein 🌻

 

Den hier in einer Art einzufordern, welche implizit wertet, dass die Gruppe der Motorradfahrer dafür besser geeignet ist als Andere, ist nicht korrekt.

 

Und im Endeffekt ist man nur schneller als das Schild vorgibt. Zu schnell ist relativ. Alleine "Visier oben" sagt mir schon, dass dort ganz entspannt gefahren wurde.

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in den einen Urteil aus Hessen steht zur Frage: Dürfen private Dienstleister Messungen durchführen?

 

 

Das schließt allerdings nicht aus, dass die Verwaltungsbehörde sich technischer Hilfe durch Privatpersonen bedient. Voraussetzung ist in derartigen Fällen aber, wie in Nr. 2.2 des Erlasses des Hessischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 06. Januar 2006 (Staatsanzeiger vom 30.01.2006, S. 286 ff) betreffend die Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden festgelegt, dass die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Einsatz technischer Hilfsmittel auch in Fällen der Hilfe durch Privatpersonen bei der örtlichen Ordnungsbehörde verbleibt. Diese ist deshalb dafür verantwortlich, dass die bei der amtlichen Überwachung der Beachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verwendeten Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte und die Auswertung von deren Daten den gesetzlichen Regelungen, vorliegend § 16 EO 1988 und den PTB-Anforderungen 18.11 (Dezember 2013), entsprechen. Sie muss schließlich auch Herrin über die Entscheidung bleiben, ob und gegen wen sie ein Bußgeldverfahren einleitet (vgl. Senat, Beschluss vom 03.09.2014, 2 Ss-OWi 655/14 m. N.).

Ist das in Deinem Falle gewährleistet gewesen?

 

(Die Behörde wäre allerdings doof, wenn sie in Kentniss dieses (und anderer) Urteile hier nicht aufgepasst hätte..)

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In dieser OLG-Entscheidung wird "Besorgnis" mitgeteilt wenn Privatpersonen/Firmen wirtschaftlich beteiligt sind:

 

 

Schon die Verknüpfung der Bezahlung des Messgeräts durch die erzielten Bußgelder ist dabei bedenklich,

da damitbereits eine direkte Verknüpfung des wirtschaftlichen Erfolges des “Verleihers” mit dem Einsatz des Messgeräts erzeugt wird

 

https://www.iww.de/quellenmaterial/id/195623:

 

ist also unabhängig das davon ob die Bedienung/Auswertung des Geräte durch "hohheitliche" Personen erfolgt oder nicht.

Wegen dieser Ausführung werde ich bei der Gerichtsverhandlung über meinen Anwalt Antrag auf "Beweisverwertungsverbot" stellen

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Alleine "Visier oben" sagt mir schon, dass dort ganz entspannt gefahren wurde.

 

 

Schön beobachtet

 

Ich denke im Abschnitt vorher war 70 km/h und ich habe exakt *ein* 50 km/h-Schild übersehen.

Jedenfalls "ausserorts", der Messeskizze kann ich entnehmen dass das Ortschild erst 510m nach der Messlinie steht

 

Danke für dieses Detail :notworthy:

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- den Sinn des Spruchs "Treffer versenkt" verstehe ich in diesem Zusammenhang nicht.

Ganz einfach: Du warst zu schnell und wurdest (identifizierbar) erwischt.

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- Meine Einwände "Schatten die sich bewegen" habe ich bereits im Anhörungsbogen vorgetragen, und darauf verwiesen das es Literatur gibt die auf die Probleme hinweisen

Und gleichzeitig Unterlagen angefordert über Messplanskizze, Geräte-Historie, Eichschein, Software-Stand

1. die Literatur schreibt bisweilen vieles, aber nicht zwingend richtiges. Hättest Du mal eine/n Quelle/Link für mich? Bei all den Messungen, die ich bislang mit der Anlage durchgeführt habe, haben sich bewegende "Schatten" (also eher Pflanzen) noch nie eine Messung ausgelöst.

2. Meßplanskizze: mag sein, daß es so eine Skizze hier und da gibt, aber längst nicht überall. Ist auch nicht vorgeschrieben.

3. eine Geräte-Historie wird auch nicht zwingend geführt.

4. die Software-Version ist im Prinzip unerheblich, muß jedenfalls nicht auf dem Eichschein erscheinen. Denn die Software wird nicht geeicht.

 

- Daraufhin kam Bussgeldbescheid mit dem Vermerk "Ihre Einwendungen wurde geprüft, Sie entkräften den Vorwurf nicht"

Keine weitere Einlassung auf meine Einwendungen, keine Unterlagen.

Diese Antwort hättest Du in meinem Kreis auch erhalten. Auch wären Dir diese Unterlagen nicht zugeschickt worden.

 

- Gegen den Bussgeldbescheid habe ich Einspruch eingelegt mit der Begründung das nicht auf meine Argumentation eingegangen wird und das ich keine Unterlagen erhalten habe

Hätte hier nichts geändert. Statt dessen wäre die Sache an das zuständige AG übergeben worden.

 

- Dann kamen plötzlich doch Unterlagen (Hatte während eines Auslandsurlaubs eigentlich eine Ladung zum Gerichtstermin erwartet/befürchtet)

Unterlagen über Messfoto (hatte ich schon per Download), Messprotokoll,Eichschein,MessSktizze,Doku-Fotolinie,Schulungsnachweis)

Da hast Du wohl Glück gehabt.

Die Messeinrichtung gehört einer Firma welche "pro Fall" eine Provision bekommt:

Das darf sie. Schließlich entstehen der Firma ja auch Kosten. Und etwas verdienen möchte sie auch noch.

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Was bist du denn für einer ? Sorte Weich-Ei oder was

Als ich angefangen Moped zufahren gab es noch nicht mal Helm-Pflicht.

Und auf der freien Landstrasse/Autobahn wo keine Beschränkung ist sollte ich dann auch nur max 50 km/h fahren oder was hat der Geschwindigkeitsverstoß damit zu zun ?

 

Warum keine Kinder mitnehmen ?

Geh mal zu einem Biker-Treff mit deiner Meinung, zweifelhaft ob du da unbeschadet wieder kommst.

 

Typisch deutsche Vollkasko-Mentalität

Geh zum Friedhof setz sich auf die Bank und warte bis du dran bist.- es könnt ja was passieren.

Wir stehen im Leben, ca 250.000 Motorrad-KM unfallfrei, kannste meine Frau fragen.

Weicheier gibts

 

Biste hier zum nörgeln oder haste sachliche auch Beträge

 

Und ja:

Motorrad-Fahrer-Organe sind wertvoll weil abgehärtet

Du schreibst einen schönen Bockmist und bestätigst alle Vorurteile und das Bild des Motorradrasers oder Brutalos vergötterst Du hier, aber viel schlimmer ist dass Dein Kind Dir egal ist.....außerdem wäre es sinnvoll gewesen das Gehirn beim Lesen meines Beitrages über Dich einzuschalten, dann hättest Du vielleicht auch geantwortet darauf, so kann ich nur sagen, Thema verfehlt, 6 setzen...Im Übrigen bin ich auch Motorradfahrer, aber eben nur Normalo, also ich überhole nicht bei Überholverbot, weil es ja so cool ist sich und andere zu gefährden oder wie Du sagen würdest beeindrucken mit Kind hinten drauf oder in Kurven mit überhöhter Geschwindigkeit reinzuhämmern und im Profil der anderen Fahrbahn lebensmüde zu fahren....und by the way, entspanntes Fahren mit nur 21kmh und im Punktebereich mit offenem Visier zu fahren ist ja schon fast eine Belobigung, da die meisten, bei uns 90% der Motorradfahrer, wesentlich, also mindestens 50kmh mehr als erlaubt, rasen und sich und andere in Missachtung anderen Lebens fahren, aber das ist ja cool, and than good luck with this....

 

Organspendeausweis sollte für alle Pflicht sein

 

Den hier in einer Art einzufordern, welche implizit wertet, dass die Gruppe der Motorradfahrer dafür besser geeignet ist als Andere, ist nicht korrekt.

 

Und im Endeffekt ist man nur schneller als das Schild vorgibt. Zu schnell ist relativ. Alleine "Visier oben" sagt mir schon, dass dort ganz entspannt gefahren wurde.

Was für ein Bullshit...

Edited by Bluey
Zitat auf das Wesentliche beschränkt
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Roger, wenn ich deinen Beitrag lese, dann sehe ich Unterstellungen und Mutmaßungen.

 

Hast du deine Technikwebsite eigentlich fertig? Da gab es vor Zeiten mal einen Thread zu. Ich fand das Tema interessant aber getan hat sich scheinbar nichts.

Noch leider nichts getan, weil der Sponsor säumig ist, leider, aber kommt noch was!

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@Roger01:

 

Unbegründete Mutmassungen und Unterstellungen - sehe ich genau so.

Wo habe ich was von "vergötterung, Überholholverbot, im Profil andere Fahrbahn" etc geschrieben

Das sind alles Worte welche du ins Spiel bringst, von mir stammen diese nicht.

 

Und angenommen die Messung ist korrekt - das belegt dann das ich ausserorts bei vorher erlaubten 70km/h exakt *ein* 50km/h-Schild übersehen habe.

Das wäre noch nicht mal Vorsatz, sondern nur Fahrlässig

Offenes Visier (danke Tiefkühlpizza für diesen Hinweis) belegt das ich ganz regelkonform auf die 510m später beginnende Ortsdurchfahrt hingerollt bin

 

Wie kannst du dir anmaßen von übertriebener Raserei zu sprechen.

Sonst gehts dir noch gut oder was.

Defizite im Selbstwertgefühl - sonst im Leben nix zu melden.

 

In dieser Disskusion geht es um Messfehler, Software-Stand etc.

Wenn du nichts dazu beizutragen dann bleib einfach weg, behalte dein Genöle und leb dein langweiliges Leben

Niemand hat die Null gewählt.

 

Ich werde nicht weiter auf dich reagieren um dein vermurkstes Ego zu stärken

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@Roger01:

 

Unbegründete Mutmassungen und Unterstellungen - sehe ich genau so.

Wo habe ich was von "vergötterung, Überholholverbot, im Profil andere Fahrbahn" etc geschrieben

Das sind alles Worte welche du ins Spiel bringst, von mir stammen diese nicht.

 

Und angenommen die Messung ist korrekt - das belegt dann das ich ausserorts bei vorher erlaubten 70km/h exakt *ein* 50km/h-Schild übersehen habe.

Das wäre noch nicht mal Vorsatz, sondern nur Fahrlässig

Offenes Visier (danke Tiefkühlpizza für diesen Hinweis) belegt das ich ganz regelkonform auf die 510m später beginnende Ortsdurchfahrt hingerollt bin

Netter Versuch, das eigene Fehlverhalten zu verharmlosen.

 

Wie kannst du dir anmaßen von übertriebener Raserei zu sprechen.

Kann er und darf er (seine Meinung äußern).

 

Sonst gehts dir noch gut oder was.

Defizite im Selbstwertgefühl - sonst im Leben nix zu melden.

 

In dieser Disskusion geht es um Messfehler, Software-Stand etc.

Wenn du nichts dazu beizutragen dann bleib einfach weg, behalte dein Genöle und leb dein langweiliges Leben

Niemand hat die Null gewählt.

 

Ich werde nicht weiter auf dich reagieren um dein vermurkstes Ego zu stärken

Spricht da jetzt das Kleinkind? Oder der starrsinnige alte Greis?
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Hallo Forum,

 

nach vielen Jahren hat mich mal wieder erwischt.........

 

Offensichtlich bestreitest du ja gar nicht, schneller als erlaubt gewesen zu sein.

 

Auch wenn du fahrlässig “nur ein Schild“ übersehen hast, liegt der Fehler bei dir. Und nicht bei irgendwelchen hüpfenden Schatten.

 

Bei allem Misstrauen der Technik gegenüber, in diesem Fall ist es meiner Meinung nach unbegründet.

Du warst zu schnell, du weißt das und Punkt.

 

Wenn man auf nem dicken Moped dicke Eier hat, sollte man die auch haben, wenn man einen Fehler gemacht hat und dazu stehen. Da macht man nicht Mimimi und auf maximalen Aal.

 

Mir zumindest haben das meine Eltern so vermittelt. Fällt manchmal nicht leicht, zeugt aber von “Arsch in der Hose“ und wirklich dicken Eiern.

 

Kratzt das erwischt worden zu sein oder das eine Pünktchen dermaßen am Ego, oder was soll das ganze Theater?

Wenn du die nächsten 2,5 Jahre wieder “ImmerNachVorschriftFährst“, ist das Pünktchen wieder weg. So what?

 

PS.: In einem Punkt gebe ich @Roger01 recht.

 

Du fährst mit voller Schutzkleidung. Und nimmst ein Kind in Freizeitkleidung mit?

 

Für einen verantwortungsbewussten Erwachsenen (und alsVatererstrecht) ist das ein absolutes NoGo!

Keinen Meter! Egal ob mit :30:, :50: oder :70:.

 

Ich fahre selbst und weiß wovon ich rede.

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Mit dem Motorrad 71 km/h bei erlaubten 50 km/h = 80 EUR Bussgeld + 1 Punkt.

Und angenommen die Messung ist korrekt - das belegt dann das ich ausserorts bei vorher erlaubten 70km/h exakt *ein* 50km/h-Schild übersehen habe.

Außerorts kosten 21 km/h zu schnell aber 70 Euro und nicht 80 (jeweils zzgl. 28,50)!

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ist also unabhängig das davon ob die Bedienung/Auswertung des Geräte durch "hohheitliche" Personen erfolgt oder nicht.

 

ich kenn das nur so, dass zwar die Anlage von einer Privatperson betrieben werden darf, aber ein MA der Behörde verantwortlich dabei sein muss.

Die Auswertung (nicht das "Filmentwickeln" oder die Übertragung der Daten ins System) muss von einem BehördenmitarbeiterIn erfolgen, da hoheitliche Tätigkeit.

 

oder hat sich da was geändert?

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PS.: In einem Punkt gebe ich @Roger01 recht.

Du fährst mit voller Schutzkleidung. Und nimmst ein Kind in Freizeitkleidung mit?

 

nur Kurze Antwort weil nicht mehr Zeit:

 

Kind hat richtige Motorradfahrer-Ausstattung und nicht Freizeitkleidung.

Weis nicht genau was für Material (CoreTex ? etc), jedenfall hab ich für Anzug, Helm, Stiefel, Handschuhe im Fachgeschäft Louis Kassel rd. 800,00 EUR ausgegeben.

Vollleder ist ja anscheinend nicht mehr Mode

Ist nur für diesen Zweck.

Wäre also erklärt - und schön das du Roger sowieso nur in dem Punkt Recht geben würdest wenn zutreffend, und alles andere auch als Müll ansiehst.

 

Aber schon wieder ein sachfremder Einwand abweichend von der Eingangsfrage

 

Kommt mir jetzt langsam so vor das ich in einen Club von Justiz-Lobbyisten geraten bin.

Zum eigentlichen Thema "Messfehler + Softwarestand" kommt nix, dafür nur themenfremde Anfeindung, die suggerieren sollen was ich doch für ein schlechter Mensch bin und mich ducken soll.

Hersteller-Finanzierte Schlichtungsstellen gehen genau so vor, der Kunde soll "eingenebelt" werden.

Hätte nicht gedacht das es für Rechtssysteme auch so was gibt.

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Nö, FahrImmerNachVorschrift, die meisten Mitglieder des Forums helfen gerne.
Sie wissen aber auch, dass deine Chance — sehr — gering ist. Das ES 3.0 ist seit Jahren im Einsatz, du kannst sicher davon ausgehen das bereits RA und Sachkundige geblitzt worden sind. Die haben vor Jahren auch zum Teil gewonnen, und die Firma hat ihr Gerät nachbessern müssen.
Und jetzt versuchst du dein Glück. Ohne eigene Kenntnis, ohne Kenntnis eines versierten Fachanwalts, ohne Kenntnis eines geeigneten Gutachters.
Du siehst das Problem?

Und den Tipp, rede mit den Leuten der Versicherung schlägst du in den Wind. Am Telefon würde ich auch keine, offiziell nicht gestattete, Auskunft geben.

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manche machen sich halt das hobby, gerne Prozesse zu führen, der TE erwähnt ja auch, dass er schon eine Anzahl Gerichtsverfahren durchgestanden hat.

 

Wie die Umstände aussehen, ist er auch kein Mindestlohnempfänger, so ists einfach das Ego, nicht kampflos verlieren zu können, und das Forum möge ihm Hinweise zum Siegen geben.

 

Was wir als Forenmitglieder wissen und beitragen können, wurde erwähnt. Der TE kann daraus seine Schlüsse ziehen.

Ansonsten kann ich rth in #44 nur zustimmen.

 

by the way: roger01 ist ein sehr sachkundiger Fahrer in Sachen "vorbeugen ist besser als jammern" .. wenn Du verstehst was ich meine...

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Nö, FahrImmerNachVorschrift, die meisten Mitglieder des Forums helfen gerne.

Sie wissen aber auch, dass deine Chance — sehr — gering ist. Das ES 3.0 ist seit Jahren im Einsatz, du kannst sicher davon ausgehen das bereits RA und Sachkundige geblitzt worden sind. Die haben vor Jahren auch zum Teil gewonnen, und die Firma hat ihr Gerät nachbessern müssen.

Und jetzt versuchst du dein Glück. Ohne eigene Kenntnis, ohne Kenntnis eines versierten Fachanwalts, ohne Kenntnis eines geeigneten Gutachters.

Du siehst das Problem?

Und den Tipp, rede mit den Leuten der Versicherung schlägst du in den Wind. Am Telefon würde ich auch keine, offiziell nicht gestattete, Auskunft geben.

Schlage ich nicht in den Wind, RSV-Anfrage läuft - das persönliche Telefonat steht noch aus.

 

Das mit mit dem Anwalt kommt noch.

Erstmal mache ich persönlich eine Vorrecherche, und trage alles zusammen was ich zu dem Thema finde.

 

z.B. Eichschein, da steht die Softwareversion nicht drin

M.E. muss das lt. § 40 MessEV aber drinstehen, gerade weil es wg.Messfehlern einige Updates gegeben hat.

Werde ich dem Anwalt dann vortragen mit dem Ziel "Eichschein ungültig"

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Moin Moin

 

 

M.E. muss das lt. § 40 MessEV aber drinstehen, gerade weil es wg.Messfehlern einige Updates gegeben hat.

Bevor du dich mit der MessEV beschäftigst und nicht verstehst, solltest du das MessEG lesen.

Insbesondere dort den § 62 und das Zutreffende raussuchen.

Und ganz viel weit vorher musst du das Baujahr der Messmaschine rauskriegen.

Da gibts ein Stichtag zu beachten.

Und dann noch die PTB A 18.11

Ach so - die innerstaatliche Bauartzulassung wär noch hilfreich.

Ach - das Handbuch bzw Gebrauchsanleitung nicht vergessen.

Und Gerichtsurteile - am besten obergerichtliche und nicht von niederen AG's.

Und dann kannst du schon fast ans 1. Staatsexamen denken

 

 

Gruß

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Bevor du dich mit der MessEV beschäftigst und nicht verstehst, solltest du das MessEG lesen.

Insbesondere dort den § 62 und das Zutreffende raussuchen.

....

Du siehst, ein RA, der das nicht alles gelesen hat, aber das Wesentliche vom Unwesentlichen unterscheiden kann, ist auch sein Geld wert.

 

Vielleicht will unser TE ja auch Anwalt als Zweitberuf werden?

 

Genug Biss hat er ja.

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Die ESO 3.0 hat arge Probleme Motorräder zu messen.

Eine Abtastung auf den rotierenden Rädern ist nicht zulässig.

Dasselbe gilt für den vibrierenden Motor. Wo soll man denn sonst abtasten???

Ein Motorrad hat eben im Gegensatz zum Auto keine Stoßstange oder Kotflügel.

 

Anhand der Rohdaten der Messung, die im Gerät gespeichert sind, kann ein Gutachter feststellen, wo am Motorrad abgetastet worden ist.

Das Frontfoto ist relativ spät ausgelöst worden. Man kann auch nicht die Linie der Sensoren erkennen.

Vermutlich wurde am Auspuff (Vibrationen) mit Hinterrad (Rotation) abgetastet, was so nicht zulässig ist.

Selbst wenn der Gutachter nur eine zusätzliche Toleranz von 1 km/h einräumt ist dies ein Erfolg. Es gibt keine Punkte in Flensburg.

Im Internet findet man Gutachten indenen die Schwierigkeiten bei der Motorradmessung über viele Seiten abgehandelt sind.

 

Hier lohnt sich der Rechtsweg. Das finanzielle Risiko ist wegen Rechtschutz gering.

Ich wurde mal in Dreieich mit dem Moped mit 36 bei erlaubten 30 mit einer Eso 3.0 gemessen.

Nach zwei Briefen von der Stadt kam nichts mehr.

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