Kasperle 70 Posted October 10, 2019 Report Share Posted October 10, 2019 Hallo Jungs und Mädels! Mein (ex-)Kollege Paul war mal wieder zu schnell und hat das rote Blitzlicht gesehen. Allerdings war er mit einem Poolfahrzeug unserer Firma unterwegs. Normalerweise kommt dann ein Zeugenfragebogen zur Firma und das Fuhrparkteam gibt ordnungsgemäß an, wem das Poolfahrzeug zur Tatzeit überlassen war. Jetzt ist unsere Firm in der Zwischenzeit aber insolvent geworden, allen Mitarbeitern ist vom Insolvenzverwalter bei sofortiger Freistellung gekündigt worden. Der ZFB landet also beim Insolvenzverwalter, der aus den der Unmenge an Unterlagen die Aufschriebe finden muss, wer das Poolfahrzeug hatte. Wem ist jetzt diese Zeit bei der Verjährungsfrist anzukreiden? Oder darf Paul sich 3 Monate nach der Tat schon freuen, weil diese "Adress"ermittlung die Verjährung nicht unterbricht? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 815 Posted October 10, 2019 Report Share Posted October 10, 2019 Wenn gegen „Paul“ nicht innerhalb von drei Monaten die Anhörung angeordnet wurde ist er „raus“, egal ob Insolvenz oder sonst was.... 2 Quote Link to post Share on other sites
Aka 233 Posted October 12, 2019 Report Share Posted October 12, 2019 ...und eine angedrohte Fahrtenbuchauflage wird bei einer insolventen Firma auch niemanden mehr interessieren. Hoffen, dass der Insolvenzverwalter entweder mauert, weil er eine Zeit oder Lust hat entsprechende Unterlagen aus dem bei einer Insolvenz immer vorhandenen Aktenwust raus zu suchen.Oder wenn man Glück hat sind entsprechende Aufzeichnungen z.B. Fahrtenbuch vielleicht auch schon sonst irgendwie verloren gegangen... wobei ich hier niemanden dazu anstiften möchte, insofern er noch irgendwie Zugriff hat so etwas verschwinden zu lassen. Aber bei den Insolvenzen, die ich so z.B. bei einem Auftraggeber eines ehemaligen Arbeitgebers oder auch bei meinem Arbeitgeber etwas später selbst erlebt hab... verschwindet da so manches, Festplatten, Akten, Maschinen... so schnell kannste garnicht gucken ist das Zeug über Nacht weg... und bis die Insolvenzverwalter überhaupt auch nur ansatzweise Durchblicken, was an z.B. Werten da ist und zu sichern ist... schwupps ist das Zeug auf nimmerwiedersehen weg. 1 Quote Link to post Share on other sites
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