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Verjährungsfrist Bußgeld


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Person A erhält aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung einen Anhörungsbogen. A ist Halter des Fahrzeuges und trägt sich selbst als Fahrer ein. Bußgeldbehörde schickt ihm daraufhin jedoch keinen BGB, sondern zweifelt daran, dass er der Fahrer ist, da sein Geburtsjahr und Bild des Fahrers der Behörde zweifelhaft erscheinen. A macht telefonisch ggü. der Behörde die Angabe, dass er fünf Söhne habe und nicht wisse, wer gefahren sei. Daraufhin kommt der Polizeiliche Ermittlungsdienst bei ihm vorbei (6 Wochen her) und erklärt ihm, dass nicht mehr gegen ihn ermittelt würde, fragt nochmal ob er Angaben zu dem Fahrer machen könne. A wiederholt, dass er dazu keine Angaben machen könne. Der Ermittlungsdienst behauptet, dass man wisse inzwischen auch ohne seine Hilfe, wer der Fahrer gewesen sei.

 

Tattag: 22.07.2019

 

Der tatsächliche Fahrer B hat bis heute keinen Anhörungsbogen oder etwas sonstiges zu dieser Angelegenheit von einer Behörde erhalten.

 

Frage: Wann verjährt die Angelegenheit für B?

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Ganz einfach, nach 3 Monaten ist der Fall verjährt.
Maßgebend ist nicht der Erhalt des Anhörungsbogen, sondern das Datum in der Akte der Behörde, das gegen den „Fahrer“ ermittelt wird.

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Ab Anordnung der Anhörung (#2) laufen dann erneut 3 Monate. Und dann gehen wir mal davon aus, dass die Post schlampt und der Brief wegkommt. Sicherheitshalber nochmal 3 Monate plus 14 Tage Postlaufzeit rechnen. Dann kann sich der Fahrer tatsächlich freuen.

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  • 2 months later...

Würde der Fahrer jetzt (also innerhalb von den ersten 3 Monaten ) einen Anhörungsbogen erhalten und kein Bußgeldbescheid, wann greift dann die Verjährung?

Tattag 22.7.

AHB 24.09. (ausgestellt)

Ist dann am 24.12 verjährt?

 

Also nochmals zur Frage zurück (vielleicht klappt es ja diesmal mit Antworten auf die Frage - Qtreiberin deutet an es zu wissen)

 

Vielleicht war die Frage auch nicht gut formuliert.

 

Also:

 

Blitz = Tattag

Es beginnt die Verjährung (3 Monate)

Hier Tattag 22.07.

Verjährt 21.10.

 

Eine angeordnete Anhörung unterbricht die Verjährung

 

Angenommen es wäre in dem Fall jetzt eine Anhörung ergangen.

Datum des Schreibens 24.09.

Dann wäre die Verjährung unterbrochen (gewesen)

Wann startet die Verjährung erneut? Bis wann muss der Bußgeldbescheid eingehen?

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Moin Moin

 

Warum holst du so olle Kamellen wieder hoch?

 

 

 

Würde der Fahrer jetzt (also innerhalb von den ersten 3 Monaten ) einen Anhörungsbogen erhalten und kein Bußgeldbescheid, wann greift dann die Verjährung?

Dein "jetzt" ist aber sehr merkwürdig. Ist nämlich nicht innerhalb der ersten 3 Monate.

 

 

 

Eine angeordnete Anhörung unterbricht die Verjährung

 

Nur gegen den Adressaten des Schreibens.

 

Bei dem Fahrer B (kein Adressat) liefe sie weiter und da ist es lange verjährt.

 

 

Gruß

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Moin Moin

 

 

... um die Frage ab wann die Unterbrechung der Verjährung wieder beendet ist.

Die Unterbrechung ist ja nicht beendet in Form das dann der Rest abläuft.

Die 3-Mon Verjährungsfrist beginnt einfach von Neuem mit einer Unterbrechungshandlung.

Wäre auch für dich einfach nachzulesen gewesen - § 33 Abs. 3 Satz 1 OWiG.

Ich kann einfach nicht glauben, dass du Polizist bist.

Hast du deinen Abschluß gekauft?

 

Gruß

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Moin Moin

 

 

Ist die Frage echt so schwer zu verstehen?

Bist du eigentlich des Lesens mächtig oder einfach nur total bescheuert?

 

 

Die 3-Mon Verjährungsfrist beginnt einfach von Neuem mit einer Unterbrechungshandlung.

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Moin Moin

 

 

... er wird es nie kapieren!

Es ist ja Weihnachten - das Fest der Liebe eigentlich.

Muss man den echt an die Hand nehmen und Polizei beibringen - ich fass es einfach nicht

 

 

Die Frage: ab wann es beginnt hat niemand beantwortet.

Aber sowas macht mich echt voll AGRO

Wie oft willst du das denn beantwortet haben bis es an dein Hirn (sagt man das so?) gelangt?

 

 

 

@Sobbel, gib einfach auf....

Ja - ist wohl besser so.

 

 

Gruß

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@Blaulicht wollte wahrscheinlich nicht wissen, ob oder in welchen Fällen eine Unterbrechung eintritt, sondern WENN sie denn eintritt, ab wann die neue Frist zu laufen beginnt. Sagen wir mal, am 1.10.2019 erfolgte eine Unterbrechung. Wenn ich ihn richtig verstanden habe, wollte er nun wissen, ob die neue Frist auch am 1.10.2019 wieder beginnt, oder ob vielleicht ein oder mehrere Tage später.

 

 

Ich muß allerdings einräumen: ich weiß nicht, ob ich ihn richtig verstanden habe.

  • Like 1
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Tattag z.b. 22.07

Verjährung 21.10

Anhörungsanordnung unterbricht die Verjährung

Anhörungbogen verfasst am 24.09

 

Wann beginnt die Frist?

Am 24.09? Oder wann?

Dann wäre am 23.12 Verjährung (oben hatte ich fälschlicherweise 24.12 geschrieben- hatte aber keiner von euch gemerkt)

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Logischerweise: wenn eine amtliche Handlung etc. die Verjährung am 24.09. unterbricht, beginnt die neue Frist ja nicht erst 5 Tage später, sondern am 24.09.

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@Bluey, Du scheinst absolut glaskugelmäßig zwischen den Zeilen lesen zu können...

 

Ich persönlich sehe mich außerstande das „Gestammel“ von @Blaulicht so zu verstehen dass ich eine adäquate Antwort geben könnte...

 

Und bevor ich (gerade ihm gegenüber) eine falsche Auskunft gebe lasse ich es lieber ganz... :whistle:

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QTreiberin

 

Hättest du dich auf die Frage konzentrierst und nicht in biberischer Manier versucht etwas anderes in der Frage zu finden, dann könntest du mir bestimmt geholfen haben.

 

 

Tattag und Anhörung sowie Unterbrechung der Verjährung waren nicht Teil der Frage

Nett dass immer dieser Punkte beantwortet wurde, jedoch auch verwirrend.

Nicht hilfreich- obwohl in der Sache natürlich richtig - war der Hinweis, dass die 3 Monate neu beginnen und nicht fortgesetzt werden.

All das ist bekannt. So dass auch Spekulationen darüber wie gut ich in der Schule aufgepasst habe nicht hilfreich waren.

 

Die einzige Frage, die ich hatte (und immer noch habe) ist die, ab wann die Frist wieder beginnt.

Unterbrochen wird sie mit der Anordnung der Anhörung - z.b. 20.09.

Die Anhörung wird am 24.09. geschriebenen.

Sie erreicht den Anzuhörenden am 26.09.

Der Anzuhörende hat nun Zeit zu antworten.

 

Ab wann beginnt die Frist?

Wäre am 23.12. die Verjährung eingetreten?

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Sag einfach was Du ( scheinbar immer noch nicht) weißt und Du bekommst eine adäquate Antwort...

Mit Deinen jetzigen Fragen ist das absolut unmöglich, da Du Dich nicht auf A oder B festlegen magst...

 

Und den Vergleich mit @Biber verbitte ich mir, außer Du möchtest auf meiner Ignor-Liste landen.... :angry:

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Die Anhörung wird am 24.09. geschriebenen.

 

dann beginnt die Frist am 24.9. neu (also bei NULL) zu laufen un endet mit Ablauf des 23.12. - also um 23:59:59 Uhr + 1 sek.

Ausnahme: die Anhörung ist aktenkundig bereits vorher (Beispiel: 22.9.) angeordnet worden.... dann beginnt die Frist am 22.9.

Wo ist das Problem? das ist eine Sache, die jeder, der mit OWis zu tun hat, in den ersten zwei Tagen lernt - oder lernen sollte.

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Moin Moin

 

 

.

 

 

Habe ich Dir Deine Frage nicht etwas weiter oben beantwortet?...!


Hatte ich in dem Durcheinander übersehen.


Also mit Anordnung der Anhörung beginnt wieder eine 3 Monatsfrist.

 

Ich versuche mal mich nicht über dich zu ärgern

Erklär mir doch nur mal wo der Unterschied zu meinen Antworten liegt

 

z.B. hier:

Die 3-Mon Verjährungsfrist beginnt einfach von Neuem mit einer Unterbrechungshandlung.

 

 

oder hier:

 

Die 3-Mon Verjährungsfrist beginnt einfach von Neuem mit einer Unterbrechungshandlung.

 

 

Oder hab ich mich so kompliziert ausgedrückt?

 

 

 

Gruß

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Es ist nicht so einfach hier auf eine kleine Frage eine Antwort zu bekommen.

 

Hui. Schwere Geburt. Aber geschafft.

In dem Augenblick wo die Verjährung unterbrochen ist, startet sie neu.

 

So einfach.

Postlauf bzw Anhörung, Bearbeitungszeit werden demnach nicht in die Unterbrechung einbezogen, sondern laufen schon von der neuen Frist ab.

 

So wie ich es eingangs vermutet habe und kurz nachgefragt hab.

 

Bezüglich der Polizeiausbildung und Prüfung im Lotto gewinnen: wie viele Polizisten bearbeiten den Bußgeldbescheide, Anhörung und überwachen Fristen? Oder läuft das eher in der Bußgeldstelle, durch Sachbearbeiter.

Nun gut. Ich rechnete zu Anfang richtig (war also gar nicht so dumm). Dumm war es nur... zu dumm war es nur... für einige einfach auf die Frage einzugehen.

 

Naja. Scrollt man hoch sieht man, dass das nur einfache deutsche Sprache war, die überfordert hat. ... einfache deutsche Sprache.

 

 

Natürlich bis auf den einen Tag, den ich falsch gerechnet habe (was niemandem auffiel). In meiner Frage wäre natürlich am 23.12. Verjährung eingetreten.

Aber diesen Fachfehler habe ich dann selber erkannt.

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Einfach schon. Nur nicht, wenn man nicht verstehen kann oder will. Das ist dann nicht nur dumm, sondern auch noch ignorant.

Zu Deinem erneuten (infantilen) Hinweis auf Deinen kleinen Fehler sage ich mal lieber nichts mehr.......

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In dem Augenblick, wo die Verjährung unterbrochen ist, startet sie neu.

 

Postlauf bzw Anhörung, Bearbeitungszeit werden demnach nicht in die Unterbrechung einbezogen, sondern laufen schon von der neuen Frist abn.

 

wie viele Polizisten bearbeiten denn Bußgeldbescheide, Anhörung und überwachen Fristen? Oder läuft das eher in der Bußgeldstelle, durch Sachbearbeiter?

 

Scrollt man hoch, sieht man, dass das nur einfache deutsche Sprache war, die überfordert hat. ... einfache deutsche Sprache.

 

Natürlich bis auf den einen Tag, den ich falsch gerechnet habe (was niemandem auffiel). In meiner Frage wäre natürlich am 23.12. die Verjährung eingetreten.

Nicht, daß Du noch jemandem vorwirfst, weitere Fehler nicht erkannt zu haben.......

 

 

So einfach.... ist es denn für Dich offenkundig wohl doch nicht......

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