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Blaulicht-Party, Gehts Dort Immer So Zu?


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Der Veranstalter einer so genannten Blaulicht-Party spielte den Vorfall gegenüber der FR herunter: Es sei "nichts Schlimmes passiert. Nur eine Anzeige wegen einfacher Körperverletzung. Der Mann war halt betrunken."

 

Ein Frankfurter Polizist könnte nach einem betrunkenen Ausraster seinen Job verlieren und vor Gericht landen: Auf einer Party für Rettungskräfte soll er eine Frau sexuell genötigt und verletzt haben.

 

Eine "einfache Körperverletzung" ist also auf "Blaulicht-Partys" nichts Schlimmes. Das erhöht das Vertrauen in die "Blaulichter" ja enorm.

 

Hier was die Hessenschau schreibt,, und hier das Thema bei der Frankfurter Rundschau

 

was Bild schreibt, interessiert mich nicht, Euch?

 

 

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Dann warte ich mal ab bis das hier so beliebte „Polizei-Bashing“ wieder losgeht... im übrigen hättest Du diesen „Aufreißer“ auch im Sammel-Thread „Polizisten sind auch nur Menschen“ platziere können, da wäre er besser aufgehoben gewesen.

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Betrunken passiert Menschen etwas, was nicht richtig ist

Das war schon immer so und wird schon gar von den Gerichten akzeptiert

 

Das soll Gewalt nicht verschönen, aber auch nicht zu mehr machen, als es ist.

Anderseits soll das auch kein Verständnis sein für Gewaltanwendung, sondern für betrunkene Menschen, die einmal einen Fehler machen und daraus lernen.

 

Hier war es jetzt ein Polizist. Von dem Gewaltanwendung gefordert wird, der möglicherweise ein Ventil zum Druckabbau nicht rechtzeitig gefunden hat.

 

Also nicht wirklich was schlimmes.

Nicht richtig. Aber auch nicht mehr.

 

Auseinandersetzungen Betrunkener sind oft kein Fall für Polizei und Justiz.

 

Wobei man das nicht mit betrunken Schlägern verwechseln darf, die sehr wohl ein Fall für Polizei und Justiz sind.

 

 

Hier jedoch kommt noch die sexuelle Belästigung obendrauf.

Das geht gar nicht.

 

Die Folgen:

- strafrechtliches Ermittlungsverfahren

- Disziplinarverfahren

- interne Umsetzung (ohne dass der Fall hinreichend aufgeklärt ist)

 

Wo ist also das Problem?

 

 

PS

Mich interessiert was die BILD schreibt

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Betrunken passiert Menschen etwas, was nicht richtig ist

Straftaten passieren nicht, sie werden begangen.

 

Das soll Gewalt nicht verschönen

Warum redest Du dann so einen Stuss? Und was bitte ist verschönen?

 

aber auch nicht zu mehr machen, als es ist.

Ach. Was sind denn Körperverletzung und sexuelle Nötigung für Dich so?

 

Anderseits soll das auch kein Verständnis sein für Gewaltanwendung, sondern für betrunkene Menschen, die einmal einen Fehler machen und daraus lernen.

Wow. Du meinst also offenbar, wenn ein Mann besoffen ist und dann eine Frau in den Würgegriff nimmt, sie ableckt und beißt, dann ist das irgendwie zwar nicht wirklich in Ordnung, aber eigentlich doch irgendwie nur ein Fehler (ein einmaliger, klar, das weißt Du ja aus Deiner Glaskugel), und wenn der dann daraus lernt (was auch immer er daraus angeblich lernt, da gibt es ja durchaus verschiedene Möglichkeiten), dann sollte man Verständnis haben für solche Straftaten.

 

Hier war es jetzt ein Polizist. Von dem Gewaltanwendung gefordert wird, der möglicherweise ein Ventil zum Druckabbau nicht rechtzeitig gefunden hat.

Sag mal, nimmst Du Drogen? Oder bist Du morgens um zehn schon oder noch besoffen? Selbst wenn von Polizisten Gewaltanwendung gefordert wird (was ich bezweifle, jedenfalls die Aussage in dieser Form), was genau hat das mit irgendeinem Ventil zum Druckabbau zu tun (was auch immer damit gemeint ist)? Aber vielleicht möchtest Du auch nur mitteilen, daß die Frau sich glücklich schätzen darf, daß der Druck bei dem Polizisten nicht so groß war, daß er sie nicht gleich auch noch vergewaltigt hat.

 

Also nicht wirklich was schlimmes.

Nicht richtig. Aber auch nicht mehr.

Für diese Äußerung sollte Dir die Frau, um die es hier geht, solange links und rechts eine runterhauen dürfen, wie sie es für angemessen hält, bevor man Dich wieder unter den Stein schiebt, unter dem Du gerade hervorgekrochen bist.

 

Auseinandersetzungen Betrunkener sind oft kein Fall für Polizei und Justiz.

Mal ganz abgesehen davon, daß Du das nicht beurteilen kannst: es geht hier nicht um eine Auseinandersetzung Betrunkener.

 

Hier jedoch kommt noch die sexuelle Belästigung obendrauf.

Das geht gar nicht.

Ach. So'n büschen würgen und beißen geht aber schon?

 

Wo ist also das Problem?

Och, das Problem gibt es hier in größerer Zahl, und das nicht erst seit Deinem Beitrag Erguss.

 

 

Ich wundere mich schon sehr, daß bisher niemand auf diesen frauenverachtenden Dreck reagiert hat. Ich hätte tatsächlich erwartet, daß sich der ein oder andere zu Wort meldet und Blaulicht erklärt, in welchem Jahrhundert wir mittlerweile leben. Wobei - ich hätte auch erwartet, daß die anderen teilnehmenden Polizisten der Frau helfen und ihren Kollegen aus dem Verkehr ziehen. So kann man sich täuschen.

 

 

 

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Hallo, Biber,

Ich wundere mich schon sehr, daß bisher niemand auf diesen frauenverachtenden Dreck reagiert hat. Ich hätte tatsächlich erwartet, daß sich der ein oder andere zu Wort meldet und Blaulicht erklärt, in welchem Jahrhundert wir mittlerweile leben. Wobei - ich hätte auch erwartet, daß die anderen teilnehmenden Polizisten der Frau helfen und ihren Kollegen aus dem Verkehr ziehen. So kann man sich täuschen.

da ich die Beiträge von Blaulicht ignoriere, bin ich zum Glück nicht gezwungen, darauf zu reagieren.

 

Hier hat sich ja wieder gezeigt, dass das Ignorieren Sinn macht.

 

Zum zweiten Punkt: Sollte dieser Übergriff vor Zeugen stattgefunden haben, wäre es tatsächlich unverständlich und beschämend, wenn niemand eingegriffen hätte, denn gerade von Rettungskräften, egal, ob Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst, sollte man so etwas erwarten und man kann auch noch davon ausgehen, dass die meisten nicht so betrunken waren, wie der Täter.

 

Zum Täter: Polizeibeamte sind auch nur Menschen und da kommt es, wie auch bei anderen, schon mal vor, dass sich ein ansonsten anständiger Mensch im Alkoholrausch zu einem vollkommenen Ar.... verwandelt.

 

Das soll jetzt keine Entschuldigung für die Tat sein, denn dafür gibt es m. E. keine Entschuldigung, sondern lediglich ein Hinweis darauf, dass hier nicht der Polizeibeamte an sich, sondern der Mensch, der er nun mal ist, Mist gebaut hat.

 

Nichtsdestotrotz wird er, wenn der Sachverhalt so zutrifft, ganz sicher neben den strafrechtlichen Folgen auch dienstrechtliche Folgen hinnehmen müssen, denn von einem Polizeibeamten wird zu Recht erwartet, dass er sich auch in seiner Freizeit seiner Vorbildfunktion bewusst zu sein hat und dazu passt ein übermäßiger Alkoholkonsum nun mal gar nicht, vor Allem dann nicht, wenn man so ausrastet.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Biber, du bist widerlich.

 

 

 

Zorro schrieb oben: „ eine einfache Körperverletzung ist also nicht schlimm“.

 

Darauf bezog sich mein erster Teil. Der spezielle Teil beginnt dann mit „ hier... sexuelle Belästigung... geht gar nicht“.

 

 

Ich wollte eben noch Moment schreiben, was ich mehrfach löschen musste, weil die Adjektive für dich möglicherweise der Nettigkeit nicht entsprechen

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Biber, du bist widerlich.

Bitte halte Dich an die Forenregeln...

Aus den Forenregeln

„ : Schreibe nie etwas, was Du dem Adressaten nicht auch vor anderen Leuten ins Gesicht sagen würdest.“

 

 

Aber mal ernsthaft, ich habe deinen Appell verstanden und berücksichtige ihn

(im Nichtgeschrieben / gelöschtem hatte ich sogar schon vorzeitig mich selber korrigiert gehabt)

 

Zur Erklärung: Biber hat mich provoziert und ich habe auf diese Provokation reagiert. Das ist nicht gut, jedoch menschlich.

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Hier hat sich ja wieder gezeigt, dass das Ignorieren Sinn macht.

Du hast völlig recht. Aber das hier ist für mich einer der Fälle, die ich einfach nicht unkommentiert stehenlassen wollte.

 

Polizeibeamte sind auch nur Menschen und da kommt es, wie auch bei anderen, schon mal vor, dass sich ein ansonsten anständiger Mensch im Alkoholrausch zu einem vollkommenen Ar.... verwandelt.

Ja. Wobei ich schon der Meinung bin, daß jemand auch im alkoholisierten Zustand keine Dinge tut, die er im nüchternen Zustand zumindest nicht irgendwo in seinem Hirn als doch irgendwie akzeptabel ansehen würde.

 

Das soll jetzt keine Entschuldigung für die Tat sein, denn dafür gibt es m. E. keine Entschuldigung, sondern lediglich ein Hinweis darauf, dass hier nicht der Polizeibeamte an sich, sondern der Mensch, der er nun mal ist, Mist gebaut hat.

Ja. Deshalb habe ich den Beruf auch nicht weiter thematisiert.

 

Nichtsdestotrotz wird er, wenn der Sachverhalt so zutrifft, ganz sicher neben den strafrechtlichen Folgen auch dienstrechtliche Folgen hinnehmen müssen

Wäre wünschenswert. Wenn ich allerdings z.B. diese Geschichte höre (streckenweise ein bisschen langatmig, aber auf jeden Fall hörenswert) bzw. lese, habe ich dann doch so meine Zweifel. Nicht jedes Polizeiopfer bzw. dessen Angehörige haben die Kraft (von den finanziellen Mitteln mal ganz zu schweigen), ein entsprechendes Verfahren bis vor den BGH zu bringen.

 

Biber, du bist widerlich.

Danke. Aus Deiner Tastatur ist das ein Kompliment.

 

Zorro schrieb oben: „ eine einfache Körperverletzung ist also nicht schlimm“.

Nein, das schrieb er nicht.

 

Es gibt jetzt folgende Möglichkeiten: entweder bist Du im Oberstübchen einfach so unzureichend möbliert, daß Du nicht in der Lage bist, den Inhalt bzw. Sinn zweier direkt hintereinander stehender Sätze zu erfassen und versuchst deshalb, die geneigten Leser mit einem gefälschten Zitat in die Irre zu führen. Oder der Gedanke mit der mangelhaften Möblierung ist falsch und Du glaubst, die geneigten Leser wären zu blöd, um Deine Zitatfälschung zu erkennen. Such Dir was aus.

 

 

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Hallo, Biber,

Nicht jedes Polizeiopfer bzw. dessen Angehörige haben die Kraft (von den finanziellen Mitteln mal ganz zu schweigen), ein entsprechendes Verfahren bis vor den BGH zu bringen.

stimmt, aber das ist in anderen Bereichen nicht anders, denn überall gibt es Ungerechtigkeiten, die letztendlich nicht gesühnt werden.

 

Im vorliegenden Fall scheint die Sachlage allerdings recht eindeutig zu sein.

 

Für einen Beamten bedeutet dies, im Gegensatz zu anderen Berufszweigen, dass hier noch quasi eine zweite Bestrafung dazu kommt, nämlich in Form des Disziplinarverfahrens, und diese Strafe kann im Endeffekt deutlich härtere Folgen haben als die Strafe, die er über die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht bekommt.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Moin Moin

 

 

 

Im vorliegenden Fall scheint die Sachlage allerdings recht eindeutig zu sein.

Woher hast du die eindeutige Sachlage?

Laut Eingangspost "soll" er was gemacht haben und unter "Verdacht" stehen.

Diese Formulierungen sind eher nicht eindeutig.

Eindeutig wird die Sachlage mit einem Schuldspruch eines Richters.

 

 

Für einen Beamten bedeutet dies ... dass hier noch quasi eine zweite Bestrafung dazu kommt, nämlich in Form des Disziplinarverfahrens,

Nö.

 

Jedenfalls nicht so pauschal. Nur unter bestimmten Umständen.

Auch ein verfehlender Polizist hat Rechte - auch in Hessen gilt "ne bis in idem"

 

Siehe § 17 HDG:

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=157097594791781108&sessionID=4730036681630120604&source=link&highlighting=off&templateID=document&chosenIndex=Dummy_nv_68&xid=2221261,18

 

 

Gruß

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Im vorliegenden Fall scheint die Sachlage allerdings recht eindeutig zu sein.

Woher hast du die eindeutige Sachlage?

Laut Eingangspost "soll" er was gemacht haben und unter "Verdacht" stehen.

Diese Formulierungen sind eher nicht eindeutig.

Eindeutig wird die Sachlage mit einem Schuldspruch eines Richters.

 

 

Im Forum gehen wir doch immer davon aus, dass der Sachverhalt vom Threadersteller richtig ist. Prüfen können wir das natürlich nicht, aber müssen ja auch nicht Recht sprechen.

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stimmt, aber das ist in anderen Bereichen nicht anders, denn überall gibt es Ungerechtigkeiten, die letztendlich nicht gesühnt werden.

Ich weiß. In diesem Fall bin allerdings offenbar nicht nur ich ausgesprochen irritiert darüber, wie der Fall durch Staatsanwaltschaften (bis hin zum BGH) und Gerichte (abgesehen vom BGH) behandelt wurde. Da kann sich einem schon das Gefühl aufdrängen, daß hier Polizisten doch eher eine ausgesprochen freundliche Sonderbehandlung genießen.

 

Mich würde interessieren, ob auch der Beamte aus dem Dienst entfernt wurde, der im letzten OLG-Urteil immer noch recht milde bestraft wurde.

 

Woher hast du die eindeutige Sachlage?

Scheint und recht hast Du gelesen?

 

Eindeutig wird die Sachlage mit einem Schuldspruch eines Richters.

Nö. Mit dem Schuldspruch eines Gerichtes gibt es ein Urteil. Ob die Sachlage dadurch eindeutig wird, steht auf einem ganz anderen Blatt. Unabhängig davon kann die Sachlage auch ohne Urteil eindeutig geklärt werden.

 

Auch ein verfehlender Polizist hat Rechte - auch in Hessen gilt "ne bis in idem"

Quasi hast Du gelesen? Und das die disziplinarrechtlichen Maßnahmen (so es sie denn überhaupt gibt) eben keine Doppelbestrafung sind, weißt Du sicher selber.

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