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Sperrschild (Vz 250) Ignoriert


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Das hängt letztlich von mehreren Faktoren ab:   a) worum geht es überhaupt? Oder genauer: eher Pillepalle oder eher etwas Gravierendes? b) ich bin mir absolut sicher, daß ich richtig liege. Denn letzt

Eine Möglichkeit wäre, um die Situation ggf. nicht gänzlich entgleisen zu lassen und vorausgesetzt, rechtlich betrachtet wäre das Zurückschicken tatsächlich ok, daß man den VT zwar weiterfahren läßt,

Biber

 

 

Null Substanz

Null Antworten auf Fragen

 

Du hast hier Null Plan

und du gestehest deinen Holzweg Null ein

 

Du hast Jura nicht studiert, das merkt man

Google hat dich aber nicht weitergebracht praktisches Eingriffsrecht zu begreifen.

 

 

Einzig deine Überheblichkeit trägst du zur Schau.

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Moin Moin

 

 

 

Wobei ich mich frage, wie der Polizist das in diesem Fall gegenüber dem Verkehrsteilnehmer durchsetzen will.

Ich könnte wie schon eben geschrieben zB einen Abschleppdienst beauftragen, der den Pkw anschließend umsetzt.

Sind wir noch am Ende eines Verkehrsverbotes und der Polizist schickt einen verwarnten Verkehrsteilnehmer zurück und der will nicht?

Wohin soll der denn Umgesetzt werden?

Der ASD fährt dann mit dem "Delinquenten" auf der Brille durch die Verbotsstrecke zurück und stellt den Wagen dann am anderen Anfang der Verbotsstrecke wieder hin?

Oder fährt der ASD mit dem bösen Burschen die genannten 10 km außen rum und läßt den Wagen dann da ab und der böse Bursche fährt dann wieder die 10 km zurück?

 

Damit wärst du mein Held - aber bitte bitte lass mich dich irgendwie falsch verstanden haben

 

 

 

 

Die Antworten von Bluey überzeugen mich. Sie entsprechen der Praxis ......

 

Na ja ........

 

 

 

Gruß

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....

Ich weiß.... DU machst alles überkorrekt, weißt alles, kannst alles. Aber: mein Held bist Du trotzdem nicht.

 

Und wenn ich Dir erklären soll, wie Du mit einem unwilligen VT umgehen sollst, tust Du mir leid.

 

Na ja ........

Da Du ja alles besser weißt, darfst Du gern erklären, wie Du so eine Situation lösen würdest. Wäre sinnvoller also so ein sinnbefreiter Kommentar.

 

 

BTW:

- aber bitte bitte lass mich dich irgendwie falsch verstanden haben

Hättest Du nicht nur selektiv gelesen, hättest Du Dir auch diesen Kommentar sparen können.
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Moin Moin

 

 

Aber: mein Held bist Du trotzdem nicht.

Menno - wie soll ich denn jetzt bis zu meiner Pensionierung zurecht kommen?

 

 

Und wenn ich Dir erklären soll, wie Du mit einem unwilligen VT umgehen sollst, tust Du mir leid.

Erklären brauchst du nichts - aber die zwei Fragen zum ASD könntest du noch beantworten. Ja oder Nein wär schon toll.

Leid tun möcht ich dir auch nicht, tut nicht Not.

 

 

Da Du ja alles besser weißt, darfst Du gern erklären, wie Du so eine Situation lösen würdest.

Möchtest du denn von mir lernen und zukünftig gute Polizeiarbeit machen?

 

 

Hättest Du nicht nur selektiv gelesen, hättest Du Dir auch diesen Kommentar sparen können.

Was hätte ich denn gelesen, wenn ich angenommen nicht selektiv gelesen hätte?

Ich hab ja schon das Zitat recht weit gefasst, damit jeder den Bezug versteht.

Ich hatte gehofft, eine sinnvolle Erklärung von dir zu erhalten wie du das mit dem ASD lösen möchtest.

Ich möchte doch für mein weiteres Berufsleben lernen.

 

 

Hier wird schon über 107 Beiträge über ein nichtbeachtetes, 20 Euro, Verkehrsverbot diskutiert - nicht über ein Weltuntergangszenario.

Davon mach ich draussen kein Drama.

 

Wenn der böse Bube einverstanden ist, darf er ein VG bezahlen (das kann auch eine Frau sein, ich bin da nicht Gender korrekt, ist mir wurscht)

Wenn er damit nicht einverstanden ist, dauert es etwas länger und es folgt die Owi-Anzeige. Damit ist er auf dem "Rechtsweg".

Ich würde auch niemanden durch die Verbotsstrecke zurückschicken wollen - warum auch, ist ja völlig sinnbefreit. Zudem würde der auch erst ab hier "unwillig".

Der hat ja seinen "Eintritt" mit dem VG bezahlt oder wird es noch zahlen (entweder in Geld oder in Nerven oder in Zeit).

Je nachdem wie das Gespräch mit dem Betroffenen verläuft - wenn er also ein unbelehrbares Kackfass ist, kommt im Nachgang der Vorschlag zum Verkehrsunterricht.

Wenn der nett ist - Tagesgruß und tschüs.

Das ganze dauert 5-10 Minuten - nächster Kunde.

Was vor Ort auf gar keinen Fall passieren wird, ist eine Grundsatzdiskussion über den Sinn dieses Verkehrsverbotes.

 

 

- aber bitte bitte lass mich dich irgendwie falsch verstanden haben

Ich hab dich also nicht falsch verstanden.

Du möchtest für ein 20 Euro VG und eine fragwürdige Weisung einen ASD bestellen, damit der böse Bube zurück auf Anfang geht.

Hast du dich denn wenigstens ganz am Anfang dieser Kontrolle mit einem falschen Namen vorgestellt?

 

 

Gruß

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Hi,

 

um das nochmal klarzustellen: Es ging/geht hier weder um den Sinn/Unsinn des Durchfahrtsverbotes noch um die Ahndung der Missachtung, sondern "lediglich" um die Anweisung wieder durch die gesperrte Strecke zurück fahren zu sollen/müssen.

Was hier im RF wieder draus gemacht wird, ist irgendwie faszinierend......

 

Grüße

Wolle

PS: Da meine Frage (für mich) erschöpfend beantwortet wurde, bedanke ich mich und ziehe mich zurück.

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Retour HINTER der Baustelle geht nicht

 

Retour IN der Baustelle?

Es kommt darauf an weshalb.

Zur Erziehung? Wohl kaum.

Zum Beenden des Unrechtes? Dann wohl der kürzeste Weg?

Wegen der Gefahr? Der kürzeste gefahrlose Weg.

 

Abschleppdienst?

Wofür? Um eine Retour durchzusetzen ? Dann muss die Retour belastbar sein.

ASD wenn das die einzige Möglichkeit wegen der Gefahrenlage wäre, wäre was anderes.

 

Zumindest ist Verkehrserziehung nicht mit Zwang für die Polizei durchsetzbar.

 

Der Vorschlag an den Autofahrer Retour zu fahren, kann schnell zum Boomerang werden.

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Am 29.9.2019 um 08:24 schrieb Sobbel:

Menno - wie soll ich denn jetzt bis zu meiner Pensionierung zurecht kommen?

Och, so wie ich Dich hier bislang erleben durfte, wirst Du es verschmerzen und damit keinerlei Probleme haben. ;)

Zitat

Erklären brauchst du nichts - aber die zwei Fragen zum ASD könntest du noch beantworten. Ja oder Nein wär schon toll.

Ja oder Nein würde viel zu kurz greifen. Ich habe mögliche Handlungsoptionen - aus meiner Sicht - dargelegt. Wenn Du davon etwas nicht verstanden haben solltest, darfst Du natürlich gern gezielt noch einmal nachfragen. Ich werde mir auch gern Mühe geben, es noch einmal - und ggf. etwas ausführlicher - zu erläutern.

Zitat

Möchtest du denn von mir lernen und zukünftig gute Polizeiarbeit machen?

Man lernt nie aus. Ob und inwieweit Dein mögliches Handeln "gute Polizeiarbeit" ist, werde ich beurteilen, wenn ich es gelesen habe.

 

Zitat

Was hätte ich denn gelesen, wenn ich angenommen nicht selektiv gelesen hätte?

Nee, sorry. Auf diese ### Art und Weise der Diskussion werde ich ganz sicher nicht reagieren. Versuch's ggf. noch einmal, aber anders.

Zitat

Ich hab ja schon das Zitat recht weit gefasst, damit jeder den Bezug versteht.

Ich hatte gehofft, eine sinnvolle Erklärung von dir zu erhalten wie du das mit dem ASD lösen möchtest.

Ich  möchte doch für mein weiteres Berufsleben lernen.

@sobbel: wenn Du wen verarschen möchtest, steh früher auf und such Dir einen anderen.

Zitat

Hier wird schon über 107 Beiträge über ein nichtbeachtetes, 20 Euro, Verkehrsverbot diskutiert - nicht über ein Weltuntergangsszenario.

Davon mach ich draussen kein Drama.

Und ich habe sowohl über theoretische Möglichkeiten und eigene Erfahrungen und Vorgehensweisen aus meiner dienstlichen Vergangenheit erzählt. Was genau hast Du nicht verstanden?
 

Zitat

Wenn der böse Bube einverstanden ist, darf er ein VG bezahlen (das kann auch eine Frau sein, ich bin da nicht Gender korrekt, ist mir wurscht)

Wenn er damit nicht einverstanden ist, dauert es etwas länger und es folgt die Owi-Anzeige. Damit ist er auf dem "Rechtsweg".

Ich würde auch niemanden durch die Verbotsstrecke zurückschicken wollen - warum auch, ist ja völlig sinnbefreit. Zudem würde der auch erst ab hier "unwillig".

Der hat ja seinen "Eintritt" mit dem VG bezahlt oder wird es noch zahlen (entweder in Geld oder in Nerven oder in Zeit).

Je nachdem wie das Gespräch mit dem Betroffenen verläuft - wenn er also ein unbelehrbares Kackfass ist, kommt im Nachgang der Vorschlag zum Verkehrsunterricht.

Wenn der nett ist - Tagesgruß und tschüs.

Das ganze dauert 5-10 Minuten - nächster Kunde.

Was vor Ort auf gar keinen Fall passieren wird, ist eine Grundsatzdiskussion über den Sinn dieses Verkehrsverbotes.

Und da bin ich zu 100% bei Dir. Vielleicht etwas kürzer, aber inhaltlich genauso, habe ich meine Vorgehensweise weiter oben in einem Beitrag beschrieben. Möglicherweise, und das meinte ich zuvor, hast Du das ja übersehen.

Zitat

Ich hab dich also nicht falsch verstanden.

Du möchtest für ein 20 Euro VG und eine fragwürdige Weisung einen ASD bestellen, damit der böse Bube zurück auf Anfang geht.

Hast du dich denn wenigstens ganz am Anfang dieser Kontrolle mit einem falschen Namen vorgestellt?

Das ist Unsinn und ich habe das auch nirgendwo geschrieben.

 

Ich schrieb, daß ich den VT zurückschicken würde, wenn ich die Kontrolle innerhalb des gesperrten Bereichs und auch nicht gerade kurz vorm Ende desselben durchführen würde. Mit der Zahlung des Tickets hat er sich nämlich nicht die Weiterfahrt durch den gesperrten Bereich erkauft. Und wenn das freiwillig nicht erfolgt, muß ich mir geeignete Alternativmaßnahmen überlegen, wozu der ASD ganz sicher auch zählt. Wenn jemand im Haltverbot parkt, wird erschließlich auch nicht selten abgeschleppt. Und auch da reden wir über ein recht kleines VG.

Was ich auf gar keinen Fall täte, weil aus meiner Sicht auch nicht rechtskonform: wenn ich ihn am Ende oder insbesondere nach Ende des gesperrten Bereichs kontrolliere, ihn aufzufordern, nach Zahlung des VG wieder durch den gesamten gesperrten Bereich zurückzufahren.

 

Ich hoffe, daß das jetzt klar geworden ist.

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