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Sperrschild (Vz 250) Ignoriert


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Moin Moin

 

 

Da es die Baustelle noch eine ganze Weile gibt, bin ich optimistisch, dass es mich nochmal ereilt.....

Da wollen wir mal hoffen, dass dich die gleichen Polizisten erwischen.

Die hätten es dann einfacher den Vorsatz zu ahnden und dich, weil du ja offensichtlich belehrungsresistent bist, dich zum Verkehrsunterricht vorzuschlagen.

 

 

Gruß

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Das hängt letztlich von mehreren Faktoren ab:   a) worum geht es überhaupt? Oder genauer: eher Pillepalle oder eher etwas Gravierendes? b) ich bin mir absolut sicher, daß ich richtig liege. Denn letzt

Eine Möglichkeit wäre, um die Situation ggf. nicht gänzlich entgleisen zu lassen und vorausgesetzt, rechtlich betrachtet wäre das Zurückschicken tatsächlich ok, daß man den VT zwar weiterfahren läßt,

Sobbel weiß wie Verkehrserziehung richtig gemacht wird!

 

Wie gesagt, ich finde dieses zurückschicken affig. Das kann man mit einem 6-Jährigen machen, aber nicht mit Erwachsenen. Dafür hat man doch die Buße gezahlt (die natürlich auch höher sein kann, wenn es notwendig ist - Vorsatz).

 

Biber wird dieses Thema hassen

Er ist schon jetzt im Unrecht.

Wenn er das endlich erkennt, werde ich ihn noch auf das erste Anhalten von Wolle ansprechen.

Der 36 Abs 1 StVO kommt nämlich in diesem Sachverhalt gar nicht zum tragen. Das erste Anhalten fußte auf der StPO.

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Du glaubst gar nicht, wie viele Fahrer außer mir diese Sperrung ignorieren....... :whistling:

 

Wolle

Dann "lohnt" es sich für die Polizei sich da hinzustellen.

 

Frage, war es die "richtige" Polizei oder Ordnungsamt bzw. Stadtpolizei?

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Strenggenommen ist das Ordnungsamt auch >>richtige Polizei <<<

 

Polizei ist eine Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörde mit Aufgaben- und Befugnisszuweisung

Das gibt es auf kommunaler, landes und Bundesebene (vertikal)

Horizontal gibt es darüberhinaus noch polizeiliche Aufgaben - zum Beispiel forst- oder jagdpolizeiliche Aufgaben; Güterverkehr betreffende polizeiliche oder zollpolizeiliche Aufgaben.

Aufgrund des verfassungsmäßigen Verbots einer Doppelzuständigkeit sind die jeweiligen Zuständigkeiten gesetzlich geregelt.

 

Das Ordnungsamt ist jedoch (so meine ich) nicht für Kontrollen des fließenden Verkehrs befugt.

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Da wollen wir mal hoffen, dass dich die gleichen Polizisten erwischen.

Die hätten es dann einfacher den Vorsatz zu ahnden und dich, weil du ja offensichtlich belehrungsresistent bist, dich zum Verkehrsunterricht vorzuschlagen.

Da würde er aber sowas von gegen angehen, das glaubt man kaum! Also, mindestens so wie er jetzt die zuständige Behörde zwingt, ihm eine Erklärung für das rechtswidrige Verhalten der Beamten zu liefern.

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Hi,

Das Ordnungsamt ist jedoch (so meine ich) nicht für Kontrollen des fließenden Verkehrs befugt.

je nach dem. Geschwindigkeitskontrollen dürfen sie durchführen. ;)

 

@Biber: Bevor Du wieder in alter Heckenschützenmanier die Klappe aufreißt, liefere erstmal die immer noch fehlenden Belege für deine Aussage. :ph34t:

 

Grüße

Wolle

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Moin Moin

 

 

 

 

Du glaubst gar nicht, wie viele Fahrer außer mir diese Sperrung ignorieren

Das macht dein Verhalten nicht besser.

Ihr Vielen könnten ja dann beim Verkehrsunterricht eine Klasse bilden.

Aber aufpassen - da wird ne Abschlußklausur geschrieben.

 

 

 

Biber

- der Vorsatz oder
- der Vorschlag zum Verkehrsunterricht geschickt zu werden

gegen was wolltest du angehen ?

In jedem Fall wird es erfolglos sein. Beides passt.

Schonmal über Sarkasmus nachgedacht?

 

 

Gruß

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Sinn und Unsinn des Verbots ist das eine

 

Es folgt der Verstoß und die Ahndung

Das ist die logische Konsequenz

Sobbel deutete an, dass bei 30 noch lange nicht Schluss sein muss

 

Die Polizisten vor Ort finden es vielleicht nicht ganz so gut, dass ihr alle das ignoriert

Ihre Bekämpfung sind 30 und Retoure

 

Mit der Retoure haben sie sich jedoch verpokert - zumindest sobald eine Nein sagt.

Jedoch sagt ihr nicht Nein, sondern dreht um.

Selber Schuld.

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Man, was für ein Kindergarten hier!

Kurz zur Erinnerung der Ausgangssachverhalt:

1. Ein Stück Straße, ca. 100m, ist wegen Bauarbeiten gesperrt.[...]

 

2. Am Ende der Strecke steht die Exekutive und kassiert [...]

 

3. Nun verlangt man aber von mir, die Strecke (die auch von dieser Seite aus gesperrt ist!) wieder zurück zu fahren.

4. Das ist doch (irgendwie) widersinnig, oder?! Muss ich dieser Aufforderung, gegen die Sperrung, für deren Ignorieren ich gerade bestraft wurde, zu verstoßen, nachkommen?
Ich stehe auf dem Standpunkt: Entweder (zurück fahren) oder (bezahlen)....

1. kommt häufig vor. Im Regelfall ist die Baustelle auch entsprechend ausgeschildert und mit Warn- und Absperrbaken versehen. Wer das ignoriert, wird zurecht abkassiert und ggf. zurückgeschickt.

 

2. Am Ende bedeutet nicht, daß sich die Kontrollstelle außerhalb der Baustelle befand. Ich lese es so, als läge sie noch innerhalb, aber eben kurz vor dem Ende der Baustelle.

 

3. ja, sollte ich mit 2. richtig liegen, ist das durchaus möglich und auch rechtens. Sollte ich falsch liegen, dürfte es aus meiner Sicht weder verhältnismäßig noch insbesondere rechtmäßig sein. Ich würde ihn durch das erneute Ein- und Befahren des gesperrten Bereichs zu einer erneuten Owi auffordern und erforderlich wäre an dieser Stelle das Zurückfahren durch die Baustelle eh nicht.

 

4. sollte 2. zutreffen, muß der Anordnung/Weisung nachgekommen werden. Eine Bewertung über Sinn oder Unsinn steht dem VT in dem Moment nicht zu. Er darf sich später aber gern beschweren. Sollte 2. nicht zutreffen und die Kollegen/innen vor Ort darauf bestehen, daß man dennoch wieder in die Baustelle hinein fährt, würde ich den Vorgesetzen zu sprechen verlangen.

 

 

Ich habe in solchen Baustellen vor langer Zeit auch mehrfach Kontrollen mitgemacht. Wir haben natürlich auch abkassiert und durch die Verweildauer war zumindest der Zeitvorteil mehr als dahin. Aber: wir haben die Leute nicht zurück geschickt, wenn das Ende ein kurzes Stück weiter lag und auch ohne Probleme befahrbar war.

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Hi,

 

1. Die Sperrbaken sind/waren (von wem auch immer) so weit zur Seite geräumt, dass man problemlos vorbei fahren konnte. Die Straße war/ist außerhalb der Arbeitszeit komplett frei und sauber, so dass ein Passieren gefahrlos möglich war.

2. Die Anhalte-/Kontrollstelle war HINTER (aus der anderen Richtung vor) dem gesperrten Abschnitt, man wurde also nicht innerhalb der gesperrten Strecke angehalten.

3. Sind wir also einer Meinung.

4. Die Weiterfahrt wäre/war/ist problemlos möglich, da die weiterführende Strecke frei war wie immer.

 

Grüße

Wolle

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1. ja, auch das kenne ich. Manche VT entwickeln da eine recht eigenwillige Agilität.

2. ok. Dann sehe ich keinen Grund dafür, jemanden wieder zurück zu schicken. Ich würde mich schlicht weigern und wie beschrieben vorgehen. Allerdings nicht einfach so weiterfahren.

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Hi,

 

ja, bei einer über 3 Monate andauernden Sperrung, wobei von Donnerstag Nachmittag bis Montag Vormittag keinerlei Aktivitäten stattfinden und die Strecke während dieser Zeit völlig gefahrlos passiert werden kann (für Fußgänger und Radfahrer ist die Strecke übrigens frei!), da kann man schon die Geduld verlieren und "aktiv" werden......

Zumal die Sperrung, wie bereits erwähnt, einen nicht unerheblichen Umweg bedeutet.

 

Grüße

Wolle

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Schön für Dich, wenn Du das so siehst....

10km hin, 10 km zurück, 5 Tage pro Woche; macht bei 3 Monaten (65 Arbeitstage) 1.300km UMWEG, um auf Arbeit zu kommen. Da wir (meine Frau und ich) zwangsläufig getrennt fahren müssen, sind wir schon bei 2.600km UMWEG. Von der längeren Fahrzeit ganz zu schweigen.

Und das, wo letztlich an 2 von den 5 Arbeitstagen (Montag Vormittag, Donnerstag Nachmittag und Freitag) der Woche und am Wochenende nicht gearbeitet wird und die Passage während dieser Zeit gefahrlos möglich wäre.

Natürlich alles zumutbar, so lange es einen nicht selber betrifft.......

 

Grüße

Wolle

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Sollte 2. nicht zutreffen und die Kollegen/innen vor Ort darauf bestehen, daß man dennoch wieder in die Baustelle hinein fährt, würde ich den Vorgesetzen zu sprechen verlangen.

Was würdest Du tun, wenn der von Dir kontrollierte Bürger mit einer Deiner Maßnahmen nicht einverstanden ist und deshalb Deinen Vorgesetzten zu sprechen wünscht?

 

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Biber

 

Wenn jemand nicht einverstanden ist, dann stellt das einen Widerspruch dar. Auch wenn ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat, wird man diesen Widerspruch prüfen

 

Eigentlich sollte das Ergebnis eines jeden Polizisten im hiesigen Fall sein, dass man wohl daneben lag

 

Kommt man nicht zu dem Ergebnis sollte man sich fragen, was man dann nun machen würde.

 

Daraus kann sich der Sprechwunsch schon erledigt haben.

Ansonsten teilt man dem Bürger mit, wo er sich im Nachgang beschweren kann und wie es jetzt weitergeht.

 

Das spannende im Fall hier wäre ja nun wirklich wie es nach Sicht des betreffenden Polizisten weitergeht, wenn der Verkehrssünder sagt, dass er nicht zurück fahren wird.

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10km hin, 10 km zurück, 5 Tage pro Woche; macht bei 3 Monaten (65 Arbeitstage) 1.300km UMWEG, um auf Arbeit zu kommen. Da wir (meine Frau und ich) zwangsläufig getrennt fahren müssen, sind wir schon bei 2.600km UMWEG. Von der längeren Fahrzeit ganz zu schweigen.

 

 

Wenn die dort 3 Monate auf 100 Metern arbeiten, wird aber Grundsätzliches geändert, was heisst, dass man da kaum passieren kann. Wenn doch gefährdet man die Bauarbeiter oder die Gewerke die vielleicht trocknen müssen. Wenn die gerade die Baustelle eingerichtet haben, kann man noch passieren, aber das wird sich bei dieser geschätzten Bauzeit garantiert ändern.

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Hi,

 

das ist ein Tunnel, dessen Decke und Wände "bearbeitet" werden. Die Fahrbahn wird nicht angefasst.

Für Fußgänger und Radfahrer ist an der Seite ein Weg abgesperrt, der permanent passierbar ist. Fahrzeuge dürfen nicht passieren, weil sie "durch herabfallende Gegenstände beschädigt" werden könnten.

Für Fußgänger und Radfahrer ist das selbstverständlich völlig ungefährlich. Fußgänger werden nicht getroffen und Radfahrer tragen einen Helm.....

Dass die Strecke tagsüber während der Arbeitszeit gesperrt ist, ist ja auch völlig okay (da ist gar nicht der Platz, um an der Rüstung/Hebebühne vorbei zu kommen), aber zu den von mir genannten Zeiten, in denen nicht gearbeitet wird, ist es da blitzsauber! Sowohl die Straße als auch Decke und Wände. Die Arbeitsmaterialien/Werkzeuge sind auch "unsichtbar" verstaut. Es steht also auch nichts im Weg!

 

Grüße

Wolle

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Was würdest Du tun, wenn der von Dir kontrollierte Bürger mit einer Deiner Maßnahmen nicht einverstanden ist und deshalb Deinen Vorgesetzten zu sprechen wünscht?

Die Frage ist im Prinzip irrelevant, weil - ausgehend von hiesigen Sachverhalt - ich in so einer Konstellation so nicht agieren würde. Die Frage hier wäre nämlich, was ich denn tun wollte, wenn er zB nach meiner Weigerung, einen Vorgesetzten heranzuziehen, sein Fahrzeug nicht wieder in die andere Richtung bewegen wollen würde?! Da hätte ich in diesem Fall wohl ein ziemlich großes Problem. Es gibt hier überhaupt keinen nachvollziehbaren Grund, warum ich den VT, der sich zum Kontrollzeitpunkt außerhalb des Baustellen- und damit gesperrten Bereichs befindet, wieder in und durch diesen zurückschicken sollte oder könnte. Innerhalb wäre etwas anderes, aber nicht außerhalb.

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Fahrzeuge dürfen nicht passieren, weil sie "durch herabfallende Gegenstände beschädigt" werden könnten.

Na bitte, da hast Du doch den Grund! Und es sollte wohl nachvollziehbar sein, daß dort nicht nur während der aktiven Bauphase, sondern auch außerhalb derselben etwas von der Decke fallen könnte.

 

Wie wir ja mittlerweile alle wissen oder wissen sollten, ist die Lieblingsbeschäftigung des gemeinen VT heutzutage, jedwede Verantwortung von sich zu weisen und mit dem Finger auf alle anderen zu zeigen. Natürlich bemüht man dann auch gern über seinen RA mit Hilfe der RSV die Gerichte, weil man selbst ja alles richtig gemacht hat, alle anderen alles möglich falsch gemacht haben, wenn ein Schaden entstanden sein sollte.

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Die Frage ist im Prinzip irrelevant, weil - ausgehend von hiesigen Sachverhalt - ich in so einer Konstellation so nicht agieren würde.

Das hatte ich aus Deinen Beiträgen durchaus herausgelesen. Genau deswegen hatte ich Dich nicht nach diesem Fall, sondern allgemein gefragt.

 

Deshalb ist die Frage auch nicht irrelevant. Mich interessiert einfach, wie Du prinzipiell auf jemanden reagierst, der mit einer Deiner Maßnahmen nicht einverstanden ist und Deinen Vorgesetzten sprechen will.

 

Nehmen wir der Einfachheit halber mal an, die Einzelheiten der Geschichte, die wolle63 hier unter Hinzufügung immer neuen Details erzählt, treffen zu und die Beamten haben sich tatsächlich so verhalten, wie er es schildert. Es ist sicherlich nicht ganz abwegig, davon auszugehen, daß die Beamten die von ihnen getroffenen und angeordneten Maßnahmen für richtig und angemessen halten. Das vorausgesetzt, ist es sicherlich auch nicht ganz abwegig, davon auszugehen, daß die Beamten sich von irgendwelchen Kommentaren, Behauptungen, Widerreden und Wünschen des betroffenen VT eher gar nicht beeindrucken lassen, sondern ihre Anordnungen durchsetzen (natürlich innerhalb gewisser Grenzen, aber die sollen jetzt außen vor bleiben). Da wäre es doch wohl ziemlich abwegig, davon auszugehen, daß die Beamten auf die Aussage Ich möchte Ihren Vorgesetzten sprechen! mit Aber gern doch, wir stellen mal eben eine Funkverbindung her o.ä. reagieren, sondern den VT auf den Rechtsweg verweisen.

 

Anders ausgedrückt: die übliche Reaktion dürfte sein Ich Polizist sage Dir Bürger, was Du zu tun hast, und Du tust das. Beschweren kannst Du Dich anschließend.

 

Wenn ich mich so erinnere, wie Du Dich hier im Forum äußerst, wirst Du genau so reagieren. Möglicherweise täusche ich mich aber auch. Daher meine Frage: was würdest Du tun, wenn der von Dir kontrollierte Bürger mit einer Deiner Maßnahmen nicht einverstanden ist und deshalb Deinen Vorgesetzten zu sprechen wünscht?

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Hi,

 

ich gehe jetzt mal nicht auf den ganzen Sermon ein (jaaaa, Biber, ich habe mit dem Leiter des OA getextet), weil das überhaupt nix mit dem Thema zu tun hat.

Es ging und geht um das Zurückschicken, nicht um die Sperrung und alles was da dran hängt!

 

Grüße

Wolle

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Wie gesagt Wolle, wenn du mit der Sachlage nicht einverstanden bist stehen die „Kampfmaßnahmen“ gegen die Verwaltung zu.

Einfach die Sperrung ignorieren geht jedoch nicht.

 

 

Ob du in der Sache Recht hast oder die Sperrung berechtigt ist, können wir hier nicht beurteilen.

 

 

 

 

@Biber

Ich warte immer noch auf eine Antwort, wie du dir vorstellst, dass die Verfügung umzudrehen durch den Polizisten durchgesetzt werden könnte.

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Hi,

Einfach die Sperrung ignorieren geht jedoch nicht.

Geht, sissu doch. :cheer:

Ob du in der Sache Recht hast oder die Sperrung berechtigt ist, können wir hier nicht beurteilen.

Sollt Ihr ja auch gar nicht!

Es ging/geht (mir zumindest) immer noch nur um die Geschichte mit der Anweisung, wieder zurück zu fahren, mehr nicht!!!

 

Grüße

Wolle

PS: Die Maßnahme "Ahndung einer OWi" ist nach Bezahlung des Obulus abgeschlossen (und auch unstrittig), jetzt kommt die (nachträglich ausgesprochene) Weisung, gegen die StVO zu verstoßen. Und darum geht es (immer noch) und nichts weiter!!!

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Wolle, da war ich von Anfang bei dir: Die Anweisung geht nicht. Würd ich nicht zurück fahren.

 

Bluey hat ergänzend noch angeführt, dass das Zurückschicken in der Gefahrenstelle natürlich möglich ist. Hier hat er selbstverständlich Recht.

 

Sobbel hat noch aufgezeigt, dass der Handlungsspielraum der Polizisten noch weitere Möglichkeiten bietet

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Wobei mich schon interessiert, wie die Gedanken sind, dass die Polizisten ihre Weisung durchsetzten.

 

 

Aber Biber schweigt beharrlich, wenn er im Unrecht ist

Wobei ich nicht genau weiß, ob ihn mehr stört, dass er Unrecht hatte - dann kann er ja einfach sagen, dass er bezüglich der Rechtsanwendung und dem 36 StVO dazu gelernt hat - oder ob ihn viel mehr stört, dass ICH IHM - dem wissenden Biber - das von Anfang an richtig dargelegt habe.

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..., dass das Zurückschicken in der Gefahrenstelle natürlich möglich ist. Hier hat er selbstverständlich Recht.

 

 

Wobei ich mich frage, wie der Polizist das in diesem Fall gegenüber dem Verkehrsteilnehmer durchsetzen will.

 

Jemanden mit Zwang/Gewalt an etwas zu hindern - hier das weiterfahren - ist sicher einfacher, als jemanden dazu zu zwingen, etwas zu tun - zumal wenn es so etwas komplexes ist, wie mit einem Auto zu wenden und eine gewisse Strecke zu fahren.

 

Ich glaube, vom praktischen her ist es da egal, ob das Auto da innerhalb oder außerhalb der Verbotszone steht.

 

Die meisten Verkehrsteilnehmer würden sicher einknicken, wenn bestimmte Androhungen ausgesprochen werden

(z.b. Fahrzeug mit Abschlepper auf die andere Seite bringen und Kosten den Fahrer auferlegen).

Aber wenn da jemand die Nerven behält....

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@SNBoris, ich bin ziemlich sicher, das ich wenn ich zurück fahre und die 10 km Umweg in Kauf nehme schneller am Ziel bin als wenn ich diese Frage mit einem Polizisten und gegebenenfalls mit seinem Vorgesetzten ausdiskutiere.

Für solche „Spielchen“ ist mir meine Zeit zu schade.

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Leider gibt es in unserem Land jede Menge Leute, die seeeeehr viel Zeit und vielleicht auch Langeweile haben.

 

Aber ja - ich weiß.. das ist schon ein sehr hypothetischer Fall.

Und ich erwarte auch nicht wirklich von den Forencops, dass sie sich hier irgendwie festlegen und dann damit eine Endlosdiskussion lostreten,

wo dann alle noch so kleinen möglichen und unmöglichen Varianten und 'Abers' durchgekaut werden.

 

Aber interessant zu wissen, wäre es schon.... :nunja:

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Auch rein Hypothetisch, der Vorgesetzte kommt tatsächlich raus, wird er im Beisein des Beschwerdeführers die Anweisung seines Beamten korrigieren ? Oder wird er sagen, mein Beamter hat recht?

Unter 4 Augen kann es dann trotzdem einen „Anschiss“ geben. Nutzt dem Beschwerdeführer rein garnichts.

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ich gehe jetzt mal nicht auf den ganzen Sermon ein

Wäre auch eine echte Überraschung gewesen, wenn Du mal auf etwas eingegangen wärest.

 

jaaaa, Biber, ich habe mit dem Leiter des OA getextet

Das ist doch prima. Was hast Du ihm denn geschrieben, und was hat er darauf geantwortet? Und was ist nun aus der Anzeige / Beschwerde gegen die Polizisten geworden (die waren ja das eigentliche Thema Deines Threads, sagtest Du doch)?

 

Es ging und geht um das Zurückschicken, nicht um die Sperrung und alles was da dran hängt!

Die Zurückschicken-Frage wurde bereits in #5 zutreffend beantwortet. Die Sperrung-Frage hast Du dann in #6 thematisiert. Wo genau ist also Dein Problem?

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Deshalb ist die Frage auch nicht irrelevant. Mich interessiert einfach, wie Du prinzipiell auf jemanden reagierst, der mit einer Deiner Maßnahmen nicht einverstanden ist und Deinen Vorgesetzten sprechen will.

Das hängt letztlich von mehreren Faktoren ab:

 

a) worum geht es überhaupt? Oder genauer: eher Pillepalle oder eher etwas Gravierendes?

b) ich bin mir absolut sicher, daß ich richtig liege. Denn letztlich kosten weitergehende Maßnahmen ggf. auch Geld oder lassen eine Gegenwehr erwarten.

 

In manchen Fällen kam es durchaus schon vor, daß jemand meinen Vorgesetzten sprechen wollte. Oder eine vorgesetzte Stelle. Kann er, darf er. Wenn möglich, bekommt er eine Telefonnummer. Wenn er Pech hat, kann er zu der aktuellen Zeit niemanden erreichen. Mein Chef ist nicht verpflichtet, außerhalb seiner Dienstzeit immer und überall erreichbar zu sein. Und wenn mein Chef nicht da ist, kann es durchaus auch sein, daß zB ich in diesem Moment der Chef bin (sag ich ihm dann auch).

 

Wenn sich jemand weigert, meinen Anordnungen zu folgen, gibt es etliche Optionen: Anwendung von unmittelbaren Zwang, Ersatzvornahme... je nachdem, was so vorliegt und was ich wie durch-/umgesetzt bekommen möchte.

 

 

Nehmen wir der Einfachheit halber mal an, die Einzelheiten der Geschichte, die wolle63 hier unter Hinzufügung immer neuen Details erzählt, treffen zu und die Beamten haben sich tatsächlich so verhalten, wie er es schildert. Es ist sicherlich nicht ganz abwegig, davon auszugehen, daß die Beamten die von ihnen getroffenen und angeordneten Maßnahmen für richtig und angemessen halten. Das vorausgesetzt, ist es sicherlich auch nicht ganz abwegig, davon auszugehen, daß die Beamten sich von irgendwelchen Kommentaren, Behauptungen, Widerreden und Wünschen des betroffenen VT eher gar nicht beeindrucken lassen, sondern ihre Anordnungen durchsetzen (natürlich innerhalb gewisser Grenzen, aber die sollen jetzt außen vor bleiben). Da wäre es doch wohl ziemlich abwegig, davon auszugehen, daß die Beamten auf die Aussage Ich möchte Ihren Vorgesetzten sprechen! mit Aber gern doch, wir stellen mal eben eine Funkverbindung her o.ä. reagieren, sondern den VT auf den Rechtsweg verweisen.

Letzteres dürfte sicherlich zutreffen. Aber - ausgehend von diesem Sachverhalt - was sollten die Beamten denn tun? Unmittelbarer Zwand scheidet wohl aus. Möglich wäre, zB im Zuge der Ersatzvornahme einen Abschleppdienst zu beauftragen, das Fahrzeug umzusetzen. Bedeutet aber Kosten. Und da sollte man sich denn wirklich sicher sein, daß man auf der richtigen Seite liegt und nicht nur erzieherisch tätig werden will.

 

 

Anders ausgedrückt: die übliche Reaktion dürfte sein Ich Polizist sage Dir Bürger, was Du zu tun hast, und Du tust das. Beschweren kannst Du Dich anschließend.

Durchaus, aber hier wahrscheinlich eher nicht, weil die Um- bzw. Durchsetzung der Aufforderung ("Sie drehen jetzt um und fahren zurück") gegen den Willen, ohne Mitwirkung des VT und letztlich auch ohne Hinzuziehung Dritter kaum möglich ist. Es gibt schlicht keinen zwingenden Grund, daß der VT wieder zurückfährt.

 

 

Wenn ich mich so erinnere, wie Du Dich hier im Forum äußerst, wirst Du genau so reagieren. Möglicherweise täusche ich mich aber auch. Daher meine Frage: was würdest Du tun, wenn der von Dir kontrollierte Bürger mit einer Deiner Maßnahmen nicht einverstanden ist und deshalb Deinen Vorgesetzten zu sprechen wünscht?

Da ging es um gänzlich anders gelagerte Sachverhalte. Ich schrieb ja bereits, daß ich in so einem Fall wie diesem anders agieren würde. Ich würde ihn so wie hier beschrieben nicht zurückschicken. Insofern käme es auch nicht zu einem Widerspruch, einer Verweigerung seitens des VT und ich müßte weder einen Vorgesetzten rufen noch Folgemaßnahmen überlegen.

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Wobei ich mich frage, wie der Polizist das in diesem Fall gegenüber dem Verkehrsteilnehmer durchsetzen will.

Ich könnte wie schon eben geschrieben zB einen Abschleppdienst beauftragen, der den Pkw anschließend umsetzt.

 

Jemanden mit Zwang/Gewalt an etwas zu hindern - hier das weiterfahren - ist sicher einfacher, als jemanden dazu zu zwingen, etwas zu tun - zumal wenn es so etwas komplexes ist, wie mit einem Auto zu wenden und eine gewisse Strecke zu fahren.

Eine Gewalteinwirkung hätte hier sicherlich keine Aussicht auf Erfolg. Würde daher auch nicht in Erwägung gezogen.

 

Ich glaube, vom praktischen her ist es da egal, ob das Auto da innerhalb oder außerhalb der Verbotszone steht.

Nö, durchaus nicht. Innerhalb könnte ich das Zurückfahren begründen und darüber auch mögliche Folgemaßnahmen. Außerhalb eher nicht.

 

Aber wenn da jemand die Nerven behält....

... würde ihm das innerhalb ggf. auch nichts nutzen. Letztlich auch eine Frage, wie weit man es als Polizist treiben will. Wenn es aber jemand partout darauf anlegt und entsprechend aus dem Wald ruft, ......

 

 

 

Und ich erwarte auch nicht wirklich von den Forencops, dass sie sich hier irgendwie festlegen

Das könnte man auch gar nicht. Denn idR weicht die Praxis eh erheblich von der Theorie ab.
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Auch rein Hypothetisch, der Vorgesetzte kommt tatsächlich raus, wird er im Beisein des Beschwerdeführers die Anweisung seines Beamten korrigieren ? Oder wird er sagen, mein Beamter hat recht?

Unter 4 Augen kann es dann trotzdem einen „Anschiss“ geben. Nutzt dem Beschwerdeführer rein garnichts.

Eine Möglichkeit wäre, um die Situation ggf. nicht gänzlich entgleisen zu lassen und vorausgesetzt, rechtlich betrachtet wäre das Zurückschicken tatsächlich ok, daß man den VT zwar weiterfahren läßt, ihm anschließend aber eine Anzeige schreibt, weil er sich der Anordnung/Weisung widersetzt hat und man ihn lediglich aus Gründen der Verhältnismäßigkeit (kleine Owi # handfester Widerstand) hat weiterfahren lassen.

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Die Antworten von Bluey überzeugen mich. Sie entsprechen der Praxis und verengen das ganze Prozedere nicht auf eine einzige Möglichkeit.

Und das ist es, was vom Beamten vor Ort erwartet wird: Entscheidungen zu treffen, die im Sinne der Gesetze sind.

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Hi,

 

also der Editor hier gehört, wenn man zitieren will, zu den Top 5 der Sachen, die Verrückte machen!!! :mecker2::koch::explode:

 

Ich schreibe jetzt dazwischen.

 

ich gehe jetzt mal nicht auf den ganzen Sermon ein

Wäre auch eine echte Überraschung gewesen, wenn Du mal auf etwas eingegangen wärest.

 

Ich bin auf den Sermon nicht eingegangen, der mit meiner Fragestellung nichts zu tun hat(te).

BTW: Wann gehst Du denn auf die Dir gestellte Frage ein und gedenkst, sie zu beantworten?

 

jaaaa, Biber, ich habe mit dem Leiter des OA getextet

Das ist doch prima. Was hast Du ihm denn geschrieben, und was hat er darauf geantwortet?

 

Gegenfrage: Was hat der Schriftwechsel mit dem Chef des Ordnungsamtes mit meiner Frage (und deren Beantwortung) zu tun? Korrekt: NICHTS!

Das ist nur einer der Nebenkriegsschauplätze, den Du versuchst zu eröffnen, um wieder Oberwasser zu gewinnen und in altbewährter Manier einen raushängen lassen zu können. :offtopic:

 

Es ging und geht um das Zurückschicken, nicht um die Sperrung und alles was da dran hängt!

Die Zurückschicken-Frage wurde bereits in #5 zutreffend beantwortet. Die Sperrung-Frage hast Du dann in #6 thematisiert. Wo genau ist also Dein Problem?

 

1. Wurde die Frage in #5 NICHT zutreffend beantwortet

2. Habe nicht ich in #6 die Sperrung also solche thematisiert, sondern nur erwähnt und in der Folge wurde u.a. von Dir in #8 meine Frage unzutreffend (zumindest, bis Du endlich den Nachweis dafür bringst :P )beantwortet.

3. Mein Problem ist/war also eine "richtige" Antwort.

Last but not least hat @Bluey mit seinen letzten ausführlichen Antworten meine Frage beantwortet. Dafür ein dickes DANKESCHÖN!

 

Ich habe fertig. :D :D

 

Grüße

Wolle

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