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Bußgeldverfahren 33Km/h Zu Schnell Innerorts


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Hallo zusammen, ich würde mit dem Fahrzeug meiner Mutter geblitzt das fzg ist auf sie angemeldet, ich bin auf kein fzg angemeldet, ich wohne nicht an der halteranschrift. Wir haben angegeben das mein Vater gefahren sei

Nun habe ich Post bekommen habt ihr Erfahrung, was kann im schlimmsten Falle passieren. Soll ich weiterhin angeben das mein Vater gefahren ist

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Wenn Ihr Euren Vater angegeben habt, also Deine Mutter als Halterin unterschrieben hat, muss sie damit rechnen, dass sie in absehbarer Zeit eine Einladung zur Polizei wegen einer begangenen Straftat der falschen Verdächtigung (§ 164 StGB) bekommt....

 

Muss sie nicht hingehen, die nächste Post ist dann der Strafbefehl.

 

Bist Du noch in der Probezeit?

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Okay, danke für die Antworten. Also das foto ist sehr schlecht. Qualität ist nicht gut, seitlich fotografiert, Sonnenblende verdeckt Haare und halbe Stirn. Die Sachbearbeiterin scheint in der Tat sehr engagiert zu sein. Mein Vater sieht mir sehr ähnlich. Offensichtlich sind die ja über einen ewo Abgleich auf mich gekommen. Also das ich mal an der Anschrift meiner Eltern gewohnt habe und jetzt woanders.

 

Ja, mein Vater hat selbst angegeben, dass er gefahren ist. Daraufhin schrieb die Sachbearbeiterin, dass das Alter nicht zu der Person passen kann, die das Fahrzeug wirklich gefahren ist, nämlich ich.

 

Ich habe etwas von Fahrtenbuch gehört oder direkte Vorladung zum ordnungsamt?!? Einmal waren sie schon zum Lichtbildabgleich bei meinen Eltern.

 

Klar, kann ich hier auch gewisse Dinge nachlesen aber ich dachte ein forum ist auch dazu da, konkrete Fragen zu stellen. Vielen dank für alle bisherigen Beiträge und noch kommende

Aber zum Lichtbildabgleich waren meine Eltern nicht zu Hause und wurden nicht angetroffen.

Nein, bin nicht mehr in der probezeit aber auf meinen Führerschein beruflich angewiesen. Klar, auf ein Verhalten folgt eine konsequenz aber ich wollte nur wissen, ob und wie man sich im Verlauf verhalten soll und kann... Bzw wie man das vllt auch umgehen kann und mein vater das "absitzt"

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Das Originalbild das der Bußgeldstelle vorliegt ist meist um Klassen besser...

 

„Raus“ kommst Du da nicht mehr, und auch eine Umwandlung des Fahrverbots in ein erhöhtes (verdoppeltes) Bußgeld halte ich aufgrund Eures „Spielchens“ für unwahrscheinlich.

 

Fahrtenbuch gibt es nicht, da sie ja den „Richtigen“ am Haken haben.

 

Solltest Du Ersttäter sein, hast Du vier Monate Zeit (nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides, diese Rechtskraft kann man mit einem taktischen Einspruch noch um einige Wochen herauszögern) das Fahrverbot anzutreten, somit im nächsten Jahr in den Urlaub zu legen.

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Danke für deine ausführliche Antwort!

 

Verdopplung des Bußgeldes ist ansonsten grundsätzlich möglich? Das höre ich nämlich zum ersten Mal.

 

OK, dass mir dem Fahrtenbuch macht Sinn.

 

Also es wird in jedem Fall darauf hinaus laufen, dass ich entweder Post vom Gericht bekomme, die an meiner wohnanschrift auftauchen und nochmal abgleichen oder wie soll ich mir das vorstellen, wenn ich zb eibfsch die Aussage auf dem jetzigen Bußgeldbescheid den ich jetzt nochmal neu bekommen habe verweigere

Danke für deine Hilfe, wirklich

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Theoretisch ist, unter sehr engen Voraussetzungen, ein Absehen vom Fahrverbot möglich.

 

Dafür müsste Deine Existenz gefährdet sein, keine Möglichkeit einen Monat Urlaub zu nehmen, keine Möglichkeit vorübergehend in einer Abteilung zu arbeiten wo Du keine FE benötigst etc.

Und das ganze müsste von Deinem Arbeitgeber bestätigt werden.

 

Aaaaaber, es gibt auch nette BG-Stellen und Richter (falls Du einen Einspruch gegen das FV wirklich gerichtlich durchziehen möchtest), die da etwas „weicher“ sind und bei ansonsten punktefreiem Konto in Flensburg auch mal Gnade vor Recht ergehen lassen.

 

Was für Post hast Du denn jetzt bekommen? Einen Anhörungsbogen?

 

Wenn ja, kommt „nur noch“ der Bußgeldbescheid und gegen den ist dann ein Einspruch möglich bzw. auch eine Bitte um „Gnade“ hinsichtlich des FV.

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Das ist richtig.... hat nur nichts mit dem inhaltslosen Post von @Blaulicht zu tun.

 

Im übrigen habe ich auch schon mal mein Auto an Freunde verliehen, die sich dann im Falle eines Falles selbst bezichtigt haben... da wurde nie ein „Jagdinstinkt“ bei der BG-Stelle geweckt.

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Das ist richtig.... hat nur nichts mit dem inhaltslosen Post von @Blaulicht zu tun.

Im übrigen habe ich auch schon mal mein Auto an Freunde verliehen, die sich dann im Falle eines Falles selbst bezichtigt haben... da wurde nie ein „Jagdinstinkt“ bei der BG-Stelle geweckt.

Wenn der Freund geblitzt wurde und du Post bekommst, kannst du ihn ruhig eintragen. Er muss sich nur selber als Fahrer angeben, wenn das ganze eine Lüge ist.

Nun wieder zurück in die Bußgeldstelle, wo nicht der Halter den Fahrer eingetragen hat, sondern der (angebliche) Fahrer sich selbst.

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