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Hallo,

ich wurde mit 21kmh zuviel geblitzt und bei der Anhörung gab ich meinen Vater als Fahrer an, wo ich dachte er wäre es wirklich gewesen, da wir an den Tag auch zusammen gefahren sind. Irgendwann kam eine Dame und wollte einen Fotivergleich machen, wo ich dann gleich sagte:nee ne es war wohl ein Versehen und sagte dass ich der Fahrer bin. Bis heute kam auch der Bußgeldbescheid und wurde auch von mir bezahlt. Trotzdessen kriege ich heute eine Post von der Polizei wegen Falsche Verdächtigungen usw. Dass wohl bis zum Staatsanwaltschaft geht.... Kann mir vielleicht einer sagen was mich am Ende erwartet?

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Dir wird keine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen, sondern eine Straftat. Ich kann dir nur dringend raten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht aufzusuchen. Und „ohne meinen Anwalt sag ich nichts“ ist mein dringender Rat.

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War bei der Anhörung ein Foto bei?


Wenn ja hast Du ziemlich schlechte Karten, wenn nein, könnte mit dem regelmäßigen Fahrerwechsel und dem daraus gefolgten Irrtum argumentiert werden (sollte aber ein Anwalt machen!).

Und keine (weiteren) Aussagen ohne diesen.

Bist Du noch in der Probezeit?

Die möglichen Folgen kannst Du hier https://dejure.org/gesetze/StGB/164.html nachlesen.

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Nein, bin nicht mehr in der Probezeit. Bei der Polizei habe ich erstmal nicht ausgesagt und warte auf das Schreiben vom Staatsanwaltschaft. Danach würde ich mir einen Anwalt dazu holen. Rechtsschutz würde hier aber die Kosten nicht übernehmen. Das eine Strafe kommen wird gehe ich mal von aus... Aber wie Hoch und was für eine Strafe... Habe da null Ahnung und so etwas hatte ich noch nie. Das erste Mal zur Polizei eingeladen..

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Ja es war ein Foto dabei, wo es schwierig erkennbar war.. Als die Dame ein Fotovergleich mit weiteren Bildern machen wollte, sagte ich auch das ich es war usw. Bevor es zur Polizei ging. Dann kam ja der Bußgeldbescheid zu mir und ich zahlte dann umgehend. Nach 3 Monaten kommt jetzt die Vorladung von der Polizei. Ich weiß auch nicht ob die Polizei es weißt, dass das Bußgeld schon akzeptiert ist und bezahlt wurde...

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Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, da die Owi von Dir begangen und somit auch von Dir bezahlt wurde.

 

Das andere ist die Straftat, die feststeht und wo es nun mal nicht die Verjährungsfrist von drei Monaten gibt... die Bußgeldstelle muss ja erstmal den Sachverhalt an die Polizei geben, dort muss man dann erstmal Zeit haben einen Vorgang anzulegen und dann geht die Sache ihren Gang.

 

Kannst Du das Foto mal hochladen?

 

Ich kann mir kaum vorstellen, dass es so schlecht ist, dass Du darauf nicht erkennen konntest ob Du oder Dein Vater am Steuer saßen...

 

Wenn doch, kann der Anwalt vielleicht noch was reißen, wenn nicht ist der Straftatbestand erfüllt.

 

Du bist der Halter des Fahrzeuges oder Dein Vater?

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5 Jahre? Wegen so etwas und das zum ersten Mal trotz korrigierte Änderung und Zahlung des Bußgeldes.

Das zu schnell fahren ist nicht schlimm. Kostet ein paar Euro, mal ein Punkt, mal ein Fahrverbot.

Alles halb so wild.

Niemand hat dann ein schlechtes Bild von einem.

 

Jetzt gibt es jene, die jedoch für Ihr Unrecht nicht einstehen.

Das ist dann ein anderer Charakterzug.

Da kann es dann sein, dass manein schlechteres Bild gewinnt.

 

Rein rechtlich muss man sich nicht belasten, man muss nicht gestehen.

Aufgrund der Komplexität des Rechtes und den Grundsätzen des Rechtsstaatsprinzips gibt es tatsächlich Umstände, wie man ein Verfahren gegen sich los wird - obwohl man Täter ist.

Handelt man unbedarft, dann kann man sich ganz schön tief reinreißen. Das ist für jetzt passiert.

 

Ich habe da kein Mitleid.

Du hast deinen Vater eingetragen, weil du irgendwie aus dem Bußgeld raus wolltest.

Du hast dich zu blöde angestellt und jetzt kommt das dicke Ende.

 

Jedoch wird es keine 5 Jahre werden.

Vermutlich eine Geldstrafe.

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Minimum sind 3 Monate, wobei die vermutlich zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Deswegen ein Anwalt, der sollte wissen wie die Richter ticken.

Nein, Minimum ist Geldstrafe.

Aber es kommt darauf an ob bisher Punktefrei und keine Eintragung im Vorstrafenregister vorhanden ist. Da holen einen auch schon mal Jugendsünden ein, über die man möglicherweise damals gelacht hat.

Deshalb RA.

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Ich denke auch, dass es „nur“ auf eine (empfindliche) Geldstrafe herauslaufen wird.. das Problem hier wird sein, dass trotz Foto ein falscher Fahrer eingetragen wurde... das „riecht“ nach Vorsatz und das mögen Staatsanwälte und Richter nicht so gerne.

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Ja es war ein Foto dabei, wo es schwierig erkennbar war...........

 

Jetzt mal Hand aufs Herz und ganz ehrlich:

 

Erkennst du eher deinen Vater oder doch eher dich selbst auf dem ach so schlechten Foto, oder willst du es dir nur schönreden?

 

Es wird davon abhängen, ob Staatsanwalt und Richter eher deinen Vater oder doch eher dich auf dem Foto erkennen,

ob dir obendrein noch Vorsatz bei der falschen Verdächtigung zur Last gelegt werden wird.

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Es war wirklich ein Irrtum. Der ist eigentlich auch die ganze Zeit gefahren und den Blitzer haben wir nicht gemerkt. Ob die Staatsanwaltschaft das so glaubt oder nicht weiß ich ja nicht. Gehe mal von aus nein.

Gehe mal vom schlimmsten aus und hoffe auf das beste.

Denke auch was ich jetzt so gelesen habe, dass eine Geldstrafe auf mich zukommt. Na dann kann ich wohl ein Monat umsonst arbeiten

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konnte man auf dem Bild sehen, ob noch ne zweite Person im Auto sass? Die wird ja normalerweise unkenntlich gemacht, in deinem Falle könnte sie beweisen, dass dein Vater wirklich dabei war, und damit Deine These, dass Papa auch gefahren ist ein wenig erhärten.

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Ja er saß neben mir dann. In der Zeit war ich auch krank und konnte deswegen nicht durchfahren. Paar Tage später lag ich auch im Krankenhaus. Hört sich wahrscheinlich für die Staatsanwaltschaft wie eine Ausrede an aber sonst hätte ich doch später nicht gesagt dass ich es doch bin.

Die müssen mir das auch nicht glauben. Warte ab und zahle denen dann die Geldstrafe... Außer es ist eine 5stellige Summe

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Ja er saß neben mir dann. In der Zeit war ich auch krank und konnte deswegen nicht durchfahren. Paar Tage später lag ich auch im Krankenhaus. Hört sich wahrscheinlich für die Staatsanwaltschaft wie eine Ausrede an...

Nein! Das ist eine gute Begründung, Krankenhausaufenthalt ist leicht nach nachprüfbar.

 

Aber"nicht ohne meinen Anwalt".

Wenn du vorbestraft bist hast du für lange Zeit Probleme.

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"Vorbestraft ? Ne, immer erst hinterher.."

Spaß beiseite, es wäre für den TE wichtig gewesen, vor dem Absenden des Behördenfragebogens hier mal rein zu schauen - und zu fragen.

Dann wäre dieses Forum für ihn Gold wert gewesen.

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"Vorbestraft ? Ne, immer erst hinterher.."

 

Stimmt natürlich.

Ich würde versuchen mittels RA eine Einstellung des Verfahrens zu erlangen. Nicht vorbestraft, drohender Krankenhausaufenthalt und natürlich Zahlung einer Geldbuße an einen gemeinnützigen Verein.

So ein Vergleich bekommt nur ein RA hin, wenn der TE viel Glück hat.

Wenn der Vorgang noch beim Staatsanwalt liegt kann er entscheiden, ist Anklage erhoben muss auch der Richter zustimmen.

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Immer wieder schön zu sehen, wo und bei wem der Staat gnadelos das knallharte Programm durchzieht und wo nicht.

Stimmt, deshalb ist die Erfolgsversprechende Strategie, Verkehrsverstösse in die Verjährung zu treiben, bei vielen Volkssport. Es klappt ja auch oft genug.

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Immer wieder schön zu sehen, wo und bei wem der Staat gnadelos das knallharte Programm durchzieht und wo nicht.

Stimmt, deshalb ist die Erfolgsversprechende Strategie, Verkehrsverstösse in die Verjährung zu treiben, bei vielen Volkssport. Es klappt ja auch oft genug.

 

 

Vielleicht, aber nur vielleicht, wäre es eine sachgerechte Strategie zu priorisieren. Zuerst werden alle Kapitalverbrechen verfolgt. Wenn dann Zeit über ist, kümmert man sich um die restlichen Straftaten, gestaffelt nach Schwere. Und falls man dann immernoch Personal übrig hat, dann kümmert man sich um vergleichsweise belanglose Ordnungswidrigkeiten.

Anscheinend wird oft anders priorisiert. Nach dem Schema: Bei wem ist am wenigsten Widerstand zu erwarten.

So habe ich in meinen Unterlagen eine schriftliche Ladung zum Haftantritt abgeheftet - mit allen Informationen rund um die Haft, Ansprechpartnern, Formularen etc.

Wegen eines 15 EUR Parkverstoßes. Das hatte ich durchgezogen weil ich wissen wollte, ob es wirklich so ist, wie ich vermute. Und ich behielt recht.

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@juschi Verbrechen werden von Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgt, Ordnungwidrigkeiten im Straßenverkehr von Ordnungsämtern o.ä. Städte und Gemeinden verdienen an den Bussgeldern und Gebühren.

 

Und wenn „Sie“ Ihre Bussgelder nicht eintreiben zahlt sie niemand.

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Moin Moin

 

 

So habe ich in meinen Unterlagen eine schriftliche Ladung zum Haftantritt abgeheftet - mit allen Informationen rund um die Haft, Ansprechpartnern, Formularen etc.

Wegen eines 15 EUR Parkverstoßes.

Mit dem Absitzen sind die 15 Euro aber noch nicht bezahlt.

Dürfte ja vermutl. Erzwingungshaft sein.

 

 

Und ich behielt recht.

Womit hast du denn Recht behalten?

Das sich der Staat nicht verarschen lässt?

Das man dich nicht vergisst?

Das du aus 15 Euro locker mehrere hundert gemacht hast?

 

 

Das hatte ich durchgezogen

Ich bin total stolz auf dich.

Zeigs ihnen - besorg es denen heiss und fettig.

 

 

 

 

Gruß

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Juschi, es ist toll dass es dir hilft. Meinst du somit, dass es am besten gegen Parktverbottickets hilft, wenn man in Haft geht? Ich persönlich würde eher 15€ zahlen - erst Recht wenn ich tatsächlich den Verstoß begangen hätte - als um da raus zu kommen in Haft zu gehen.

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Immer wieder schön zu sehen, wo und bei wem der Staat gnadelos das knallharte Programm durchzieht

Immer wieder schön zu sehen, daß längst widerlegte Märchen über die Behandlung von Flüchtlingen dazu herhalten müssen, den Hass auf diese Gruppe zu schüren (und erzähl jetzt bitte nicht, Du hättest den Artikel aus 2016 rein zufällig gefunden und im übrigen hättest Du rein gar nichts gegen Flüchtlinge). Im übrigen: Äpfel und Birnen, Du weißt?

 

Abgesehen davon: das Problem lässt sich ganz einfach lösen. Die Judikative und die Exekutive werden personell und finanziell deutlich besser ausgestattet, die Mehrkosten tragen diejenigen, die sie verursachen. Das hätte wahrscheinlich tatsächlich zur Folge, daß es plötzlich ganz viele Richter etc. gibt, die sich nicht mehr mit irgendwelchen fragwürdigen Einsprüchen gegen Verkehrs-OWis befassen müssen. Aber damit bist Du ja sicher einverstanden.

 

Anscheinend wird oft anders priorisiert. Nach dem Schema: Bei wem ist am wenigsten Widerstand zu erwarten.

Das ist einfach nur Unsinn.

 

Das hatte ich durchgezogen weil ich wissen wollte, ob es wirklich so ist, wie ich vermute. Und ich behielt recht.

Du scheinst zwar ganz offensichtlich keine Ahnung von den Abläufen in derartigen Fällen zu haben, aber Du bist trotzdem unser aller Held. Wobei: was genau hattest Du denn vermutet?

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  • 1 month later...

Wenn Du großes Glück hast, stellt man das Verfahren ein. Vielleicht gegen Zahlung einer gewissen Summe. Wenn Du Pech hast, wird's "teurer". Du hast Dich halt verzockt. Daran ändert auch nichts, daß Du beim Besuch der Damen Deinen (angeblichen) Fehler oder Irrtum eingestanden hast. Was glaubst Du wohl, wie oft die das zu hören bekommen?! Man hat's Dir offenbar nicht abgenommen, sondern ging davon aus, daß Du bewußt und gewollt ein Spielchen versucht hast.

 

Deine Anfangsäußerung hier, Du hättest tatsächlich geglaubt, Dein Vater sei geblitzt worden und hättest diesen deshalb eingetragen, will aus meiner Sicht nicht wirklich zu der anderen Äußerung im selben Beitrag passen, Du hättest bei Besuch der Damen und deren Ansinnen, einen Fotoabgleich zu tätigen, gleich eingeräumt, Du seiest gefahren. Warum??!! Wo Du Dir doch einen Satz vorher noch sicher warst, Dein Vater wäre es gewesen. Und jetzt, beim Besuch der Damen, kam plötzlich die Erleuchtung? Und die auch noch ohne den Lichtbildabgleich mit Deiner Person durchzuführen?

 

Naaaaaja...... wer soll das denn glauben?!

 

 

Und ob Dein Rechtsanwalt die Sache mal eben so aus der Welt schaffen kann und wird, darf durchaus bezweifelt werden.

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Es ist halt nicht „irgendeine Sache“, sondern Unrecht. Konkret eine Straftat.

Auch ohne Blick in das Forum hier hätte er wissen müssen, dass das zu schnell fahren geahndet wird. Er hätte wissen müssen, dass das Lügen auf dem Anhörungsbogen und das bewusste beschuldigten eines Anderen nicht erlaubt ist.

 

Er hattest trotzdem gemacht, weil er so ein berechtigtes Verfahren über Fristen „kaputt“ machen wollte.

 

Alleine das Bauchgefühl sagt einem, dass das so nicht funktioniert.

Wer das System kennt und es kann, kann tatsächlich über Formen und Fristen Verfahren kaputt machen. Diese „Lücken“ dienen jedoch eigentlich einem anderen Zweck. Jedoch gibt es immer irgendwelche Täter, die sich rauslügen.

 

Hier hat das System erkannt was versucht wurde und sich (erfolgreich) zur Wehr gesetzt. Mit dem faden Beigeschmack, dass es nun um eine richtige Straftat und eine Vorstrafe geht. Straftaten und Vorstrafen können sich in vielen Bereichen negativ im künftigen Leben auswirken. Es war also ziemlich unclever.

 

Vermutlich wird es bei einem „blauen Auge“ bleiben. Diese Gelbe Karte sollte dann verstanden werden.

 

 

@juschi

Wenn du einen Einbrecher im Haus befürchtest und die Polizei anrufst und diese dir sagt: „Wir priorisieren. Zuerst kümmern wir uns um alle richtigen Verbrechen und dann um kleine Einbrecher“.. Wäre das in deinem Sinne?

Bei uns vor der Schule führt die Polizei Verkehrskontrollen durch. Verwarnungen werden nur mündlich ausgesprochen und Defekte müssen beseitigt und die Räder wieder vorgeführt werden.

Es gibt bestimmt wichtigere Verbrecher, die die Polizei erst fangen sollte, anstatt darauf zu achten, dass kleine Kinder Licht am Fahrrad haben.

 

Merkst du es oder muss ich weiter machen?

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Es ist halt nicht „irgendeine Sache“, sondern Unrecht. Konkret eine Straftat.

Auch ohne Blick in das Forum hier hätte er wissen müssen, dass das zu schnell fahren geahndet wird. Er hätte wissen müssen, dass das Lügen auf dem Anhörungsbogen und das bewusste beschuldigten eines Anderen nicht erlaubt ist.

 

Er hattest trotzdem gemacht, weil er so ein berechtigtes Verfahren über Fristen „kaputt“ machen wollte.

 

Alleine das Bauchgefühl sagt einem, dass das so nicht funktioniert.

Wer das System kennt und es kann, kann tatsächlich über Formen und Fristen Verfahren kaputt machen. Diese „Lücken“ dienen jedoch eigentlich einem anderen Zweck. Jedoch gibt es immer irgendwelche Täter, die sich rauslügen.

 

Hier hat das System erkannt was versucht wurde und sich (erfolgreich) zur Wehr gesetzt. Mit dem faden Beigeschmack, dass es nun um eine richtige Straftat und eine Vorstrafe geht. Straftaten und Vorstrafen können sich in vielen Bereichen negativ im künftigen Leben auswirken. Es war also ziemlich unclever.

 

Vermutlich wird es bei einem „blauen Auge“ bleiben. Diese Gelbe Karte sollte dann verstanden werden.

 

 

@juschi

Wenn du einen Einbrecher im Haus befürchtest und die Polizei anrufst und diese dir sagt: „Wir priorisieren. Zuerst kümmern wir uns um alle richtigen Verbrechen und dann um kleine Einbrecher“.. Wäre das in deinem Sinne?

Bei uns vor der Schule führt die Polizei Verkehrskontrollen durch. Verwarnungen werden nur mündlich ausgesprochen und Defekte müssen beseitigt und die Räder wieder vorgeführt werden.

Es gibt bestimmt wichtigere Verbrecher, die die Polizei erst fangen sollte, anstatt darauf zu achten, dass kleine Kinder Licht am Fahrrad haben.

 

Merkst du es oder muss ich weiter machen?

 

nee es war keine Absicht um die Fristen zu nutzen, sonst hätte ich mich bei Besuch der Dame verweigert und weiterhin Zeit gewonnen.

Ich und mein Vater sehen uns schon ähnlich aus und der ist an dem Tag aauch die ganze Zeit gefahren. Ich hatte eine Fazialisparese bzw. eine Gesichtslähmung, wo ich mein Linkes Auge kaum zumachen konnte. Deswegen konnte ich auch keine 100km am Stück fahren.

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Du solltest auf die langatmigen Vorträge von @Blaulicht nicht zuviel geben... zumal er hier wieder überwiegend moralisiert und 100% ig nur wiederholt was Dir andere längst geschrieben haben....

 

Er sieht einfach nur gerne „Vorträge“ von sich im Internet...

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Wenn man sich geirrt hat, dann muss es nicht strafbar gewesen sein.

 

Nicht (mehr) aussagen. Zum Anwalt.

 

 

Vielleicht löst der das auf, ob es eine Irrung oder (juristisch) vorsätzlich war. Ich weiß anhand deiner Äußerungen nicht was es nun genau war.

 

 

Wenn du Glück hast, fehlt es am Vorsatz und es wird eingestellt

Wenn es nicht so gut (für dich) läuft gibt es eine Einstellung mit Auflagen oder einen Strafbefehl

Wenn es zur Gerichtsverhandlung kommt, kommt eine Geldstrafe. Wenn mein Eindruck richtig ist, dann unter 90 TS und damit nicht vorbestraft

 

Aber für über 60 TS müsste hier schon irgendwas deutlich verschwiegen worden sein.

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