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Verbotene Autorennen


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https://blog.burhoff.de/2019/08/stgb-iii/

 

Verbotene Autorennen sind auch Flucht vor der Polizei, mit dem Auto, vielleicht auch mit dem Fahrrad, wobei hier ja auch ein Training zur Tour de France unterstellt werden könnte. Und was ist bei einfachem wegrennen ? :abwarten:

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So schwer ist das ja nun nicht. Wenn Du rennst, fährst Du kein Auto. Gleiches gilt für das Fahrrad.

 

Gut und richtig ist, daß nach so einer Aktion Auto und Führerschein sichergestellt werden können.

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Naja, sichergestellt ist ja nur sichergestellt. Ganz weg ist was anderes.

Sehr richtig. Aber, wenn ich mit für ca. 300.000 Euro ein Auto kaufen würde / könnte währe ich sehr empört / getroffen wenn ich es für 1oder 2 Jahre nicht mehr nutzen dürfte.

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Naja, sichergestellt ist ja nur sichergestellt. Ganz weg ist was anderes.

Stimmt. Aber es ist ein Anfang und es dauert erst einmal, bis man die Sachen wieder hat.

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Hieraus das Highlight (Hervorhebung von mir):

....dass es den Polizeibeamten – trotz besonderer Fahrschulung und eigener hoher Geschwindigkeit – über mehrere Kilometer hinweg nicht möglich war, zum Fahrzeug des Angeklagten aufzuschließen.

Okay, das OLG Stuttgart hatte neulich schonmal ein nicht so glänzendes Urteil bezüglich dem Gotthardtunnel-Schnellfahrer abgelassen, die berühmte "nicht so überzeugende Argumentation", aber wir brauchen zum Verrecken so ein hingetrimmtes Wurschtelurteil.

 

Und okay, da kann man nun hier den Rennteilnehmer "Bruchpiloten-Image-Vermeidung-Verfolungswagen", der unsportliche Verlierer und Renn-Anstacheler, einfach mal bezüglich 315d vergessen. Das Gericht hat das "Motivationsbündel" der Cops übersehen, ebenso die Einstufung nach "extrinsisch oder intrinsisch."

:nolimit:

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So schwer ist das ja nun nicht. Wenn Du rennst, fährst Du kein Auto. Gleiches gilt für das Fahrrad.

 

Gut und richtig ist, daß nach so einer Aktion Auto und Führerschein sichergestellt werden können.

Naja @bluey; es sind schon Mofa-/Scooter-Fahrer gekonnt vor den Cops "geflüchtet".

:nolimit:

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Komm das nicht auf den Richter an wie schnell das Fahrzeug wieder ausgehändigt wird?

Man muß zwischen Sicherstellung und Beschlagnahme unterscheiden (siehe hier).

 

Schon klar, damit erhält der Halter sein Fahrzeug zurück wenn der Grund (Gefahrenabwehr) entfallen ist oder spätestens nach 6 Monaten, je nachdem auf welcher Grundlage die Sicherstellung oder Beschlagnahme stattgefunden hat.

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...

Zu Deinem "Highlight": im Gegensatz zu dem flüchtenden Vollpfosten müssen die verfolgenden Kollegen immer aufpassen, daß nichts passiert. Sie müssen also immer mal wieder abbremsen, wo der Vollpfosten volle Pulle durchballert. Allein deshalb ist es naturgemäß schon recht schwierig, zum Flüchtenden aufzuschließen (wenn der nicht gerade nur einen Panda fährt).

 

Und zu dem anderen Geblubbere etwas zu sagen lohnt sich wie gewöhnlich nicht.

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Naja @bluey; es sind schon Mofa-/Scooter-Fahrer gekonnt vor den Cops "geflüchtet".

Nee, nicht gekonnt, sondern nur hirnlos gefahren und Glück gehabt.

 

Kleines Schmankerl für Dich: kürzlich versuchte jemand, mit seinem Krad zu flüchten....... :D;)

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