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Fahrradfahrern Auf Der Autobahn


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Bei uns wird im kommenden Jahr eine Straße für mehrere Jahre gesperrt. Offizieller Umweg ca. 10 km.

Es gibt aber eine Autobahnbrücken, Umweg max. 1 km. (BAB dürfen von der Stadt nicht als Umleitung ausgewiesen werden). Für Autofahrer also kein Problem. Ein Standstreifen ist vorhanden.

 

Radfahrer auf der Autobahn ist selbstverständlich streng verboten, aber wie hoch ist das Bußgeld?

Hinter der Brücke endet die BAB, Polizei sieht man sehr selten.

Bereits jetzt wird die BAB des Öfteren im Verkehrsfunk in diesem Sinn gefeiert.

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Wenn rauskommt, dass das so beabsichtigt ist, könnte der Polizeieinsatz in Rechnung gestellt werden.

Aus Deinem eigenen Link....

den Radler erwartet aber ein Verwarngeld.

Was denn nun?

 

Verwarngeld oder die „Keule“ den Polizeieinsatz bezahlen zu müssen... denn ich glaube kaum, dass jemand „unbeabsichtigt“ die Autobahn als Radler benutzt...

 

Oder war es wieder einmal „nur“ ein typischer Blaulicht-Post?

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Ist das so schwer zu verstehen? Was kostet Radfahren auf der BAB!

Wenn man, was nicht sehr wahrscheinlich ist, erwischt wird.

Die Antwort wurde doch gegeben. Von Verwarngeld über Verkehrsstraftat, Polizeikosten und schließlich bis hin zum Leben - kann alles oder nichts kosten.

 

Es ist Wahnsinn über so etwas nur zu denken. Und es ist bekloppt, dass hier welche über kultiviertes Schnellfahren philosophieren, aber nicht sofort mal aufspringen und einer so bekloppten Idee die Rote Karte zu zeigen.

 

Wenn er mit zerquetschter Wirbelsäule auf dem Seitenstreifen stirbt, soll er nicht noch denken, dass im Radarforum ihm erklärt wurde, dass der Irrsinn nur 10 kostet.

Solcher Wahnsinn ist kaum in Geld aufzuwiegen. Aber neben den 10 können halt andere Dinge greifen.

 

Liegt diese Autobahn in Bayern

Kommt raus, dass er das absichtlich gemacht hat

Dann kann das kosten

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKG/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1

Art 3 Absatz 1 Nr 2

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Außer moralinsauren Antworten gibt es offensichtlich keine Antwort auf eine konkrete Frage.

 

Oder sind die Preise für das Befahren einer „gelben“ Autobahn gleich mit den Preisen für eine richtige „blaue“ Autobahn?

Ich weiß es halt nicht.

 

Das das Leben eines Fahrradfahrers gefährlich ist hat sich bis zu mir bereits rumgesprochen.

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Moin Moin

 

 

könnte der Polizeieinsatz in Rechnung gestellt werden.

Hilf mir mal - ich hab da grad keine passende Rechtsgrundlage (eine Gebührenordnung) für NRW gefunden...

Sag an grosser Meister des unüberlegt geschriebenen Wortes.....

Oder ejakulierst du wieder Unsinn?

 

 

 

Das Verwarngeld dürfte erschreckend niedrig sein.

Daher würde ich anders an die Sache rangehen und eine "Nebenstrafe" suchen.

Irgendwie muss das Fahrrad von dem ertappten "Sünder" ja von der Autobahn runter.

Weiterfahren liesse ich ihn nicht. Ebensowenig dürfte er das Fahrrad schieben.

 

Mal scharf nachdenken ...... heureka...

 

Ein Abschleppdienst muss also her.......

.... auf den muss man warten und der kostet.

 

 

Gruß

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Hi,

 

unabhängig von der Höhe des Bußgeldes, ich würde es freiwillig nicht machen.

Der Grund: Bei uns (Autobahnbrücke bei Magdeburg über die Elbe) gab/gibt es extra für Fußgänger/Radfahrer eine abgetrennte Spur, noch außerhalb des Standstreifens. Diese durfte also ganz offiziell genutzt werden.

Das habe ich exakt einmal gemacht. Wenn da die Autos mit 120+ und die LKWs mit gut 90 Sachen an einem vorbei"fliegen", da braucht nur ein Stein(chen) hochgewirbelt werden und Dich ungünstig treffen, dann war es das.....

Ich habe mich da sowas von unwohl gefühlt (obwohl das, wie geschrieben, eine extra Spur noch neben dem Standstreifen war), das muss ich nicht öfter haben.

Auf dem Standstreifen ist man völlig ungeschützt direkt daneben, neeee danke!

 

Grüße

Wolle

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@wolle63, ich kann das gut nachvollziehen. Dienstlich habe ich wiederholt auf dem Standstreifen einer BAB gestanden, ohne Absperrung. Wohl habe ich mich dabei nicht gefühlt.

 

Auf dieser Brücke gilt 80 km/h.

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Ich habe exemplarisch Bayern dargelegt.

Du hast nichts dargelegt, schon gar nicht exemplarisch. Du hast einfach nur auf ein Gesetz verlinkt (wahrscheinlich auf das, welches Dir die Suchmaschine als erstes angezeigt hat), ohne auch nur den Versuch zu machen, daraus einen oder mehrere Deiner Meinung nach für den hier geschilderten Fall passende Paragraphen zu benennen und deren Anwendung zu erläutern.

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@zorro69, überhaupt kein Widerspruch. Aber bevor ich 10 km Umweg fahre...

Risiko von der Polizei erwischt zu werden ist gering, das Radio meldet per Sondermeldung die Brückennutzung.

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@wolle63, Organspendeausweis ist immer richtig.

Nur schätze ich das Risiko als Radfahrer auf dem Standstreifen einer BAB als geringer ein als auf einer Bundes / Landstraße ohne separatem Radweg.

Meine ganz persönliche, durch nichts belegte Meinung.

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Moin Moin

 

 

Risiko von der Polizei erwischt zu werden ist gering,

Irgendjemand erwischt dich schon.

Wenn nicht die Polizei - was noch zu verschmerzen wäre- dann ein Besoffski.

Apropos Schmerzen - mit viel glück nimmt der dich Volley, denn tut es wenigstens nicht weh.

 

 

Gruß

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Moin Moin

 

 

 

Risiko von der Polizei erwischt zu werden ist gering,

 

Irgendjemand erwischt dich schon.

Wenn nicht die Polizei - was noch zu verschmerzen wäre- dann ein Besoffski.

Apropos Schmerzen - mit viel glück nimmt der dich Volley, denn tut es wenigstens nicht weh.

 

 

Gruß

Stimmt auch. Dann ist der Organspenderausweis auch wertlos.

Was ist besser. Mit oder gegen die Fahrrichtung?

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Moin Moin

 

 

 

Dann ist der Organspenderausweis auch wertlos.

Evtl. geht da mit der Augenhornhaut noch was?

 

 

Was ist besser. Mit oder gegen die Fahrrichtung?

Komt drauf an.

Bist du ein Held?

Dann gegen die Fahrtrichtung - aber Augen auflassen.

Wenn du ne Memme bist, besser mit der Fahrtrichtung.

Vom zeitlichen Ablauf dürfte es keine Unterschiede geben.

 

Wenn du den Kollegen was gutes tun willst, rede vorher mit deiner Familie.

Dann ist die Überraschung nicht so groß und das Entsetzen auch nicht.

 

Gruß

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Ich bin fleißiger WDR Hörer. Fußgänger und Radfahrer auf der Autobahn sind nicht selten. Anschließende Sperrungen schon.

Anschließende Sperrungen sind selten, (für Leute, die nicht lesen können).

 

Das Risiko erwischt zu werden ist gering. Polizei —sehr— selten.

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Ich bin fleißiger WDR Hörer. Fußgänger und Radfahrer auf der Autobahn sind nicht selten. Anschließende Sperrungen schon.

Anschließende Sperrungen sind selten, (für Leute, die nicht lesen können).

Das Risiko erwischt zu werden ist gering. Polizei sehr selten.

Sperrungen wegen Unfall?

Sperrungen wegen erwischt werden, ist eher die Ausnahme. Das macht die Polizei im fließenden Verkehr

 

Aus der Radiomeldung kannst du nicht ableiten, wer erwischt wurde - nur dass es keinen so gravierenden Unfall gab, der es erforderlich machte die Autobahn zu sperren.

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Hallo, Sobbel,

 

könnte der Polizeieinsatz in Rechnung gestellt werden.

Hilf mir mal - ich hab da grad keine passende Rechtsgrundlage (eine Gebührenordnung) für NRW gefunden...

keine Ahnung, was Blaulicht sonst noch geschrieben hat, aber in diesem Punkt hat er recht.

 

Zumindest bei uns in BW müsste ein erwischter Radfahrer damit rechnen, dass ihm die Zeit, die die Streife für den Einsatz und das Warten auf das Fahrzeug, mit dem Radfahrer und Rad abtransportiert werden, in Rechnung gestellt werden.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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@Nachteule, ist das „Verhältnismäßig“?

Radfahrer mit Blaulicht sicher und die max. 300 m von der BAB geleiten. An beiden Brückenenden gibt es je eine Auf— und Abfahrt. Und dort in aller Ruhe „verarzten“.

Und gefährlicher ist das Warten auf den Abschlepper auf dem Standstreifen auch.

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@Nachteule, reine Fantasie: Die BAB Brücke ist relativ kurz, der Delinquent fährt gegen die Fahrtrichtung auf dem Standstreifen, der Streifenwagen kommt erst hinter dem Radler zum Stehen. Blaulicht an und rückwärts auf dem Standstreifen?

 

Oder wegen eines Lebensmüden kein Risiko für Polizisten und andere Verkehrsteilnehmer eingehen?

 

Oder schlimmer noch, der Streifenwagen kommt vor dem Radler zum stehen, eleganter Schlenker ums Auto und dann weg!?

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RTH

 

Autobahn ist kein Spaß

Ich stand schon mal auf der linken Spur

 

Die Autobahnpolizei muss Sicherheit groß schreiben

D.h. es muss konkret das getan werden, um die Gefahr sofort zu beenden

Dabei darf es zu keiner neuen, anderen Gefahr kommen.

 

Wenn es möglich ist, dann so schnell wie möglich runter

Wichtig alle Beteiligten so weit wie möglich aus der Gefahrenzone

Und keine Gefährdung für andere

 

Bei Rückwärts auf der Autobahn sträuben sich mir die Nackenhaare.

Das wäre maximal die Lösung, wenn alles andere zu gefährlich ist.

 

parallel muss sich der Autobahnpolizist immer die Frage stellen, wieviel Risiko für die Leichtigkeit des Verkehrs zu der Abwägung die Autobahn zu sperren.

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Es geht nicht darum ob das 800 Meter sind, sondern wie man die Gefahr minimiert.

 

Ich würde (pauschal gedacht) keine 800 Meter mit einem Radfahrer rückwärts auf der Autobahn fahren, um ihn runter zu bekommen.

Wenn jedoch warten auf Transportmittel oder vorwärts noch gefährlicher ist, müsste man darüber nachdenken - wobei man meiner Meinung auch über eine Sperrung nachdenken müsste bevor man rückwärts den Standstreifen nutzt.

 

Es gibt halt die Standstreifen, die super breit sind, daneben noch voll weite Fläche und diese, wo du fast mit einem Fuß auf der linken Spur der Autobahn bist.

 

 

 

Ich bin jedoch kein Autobahnspezialist, sind nur meine Gedanken dazu.

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Hallo, rth,

@Nachteule, ist das „Verhältnismäßig“?
Radfahrer mit Blaulicht sicher und die max. 300 m von der BAB geleiten. An beiden Brückenenden gibt es je eine Auf— und Abfahrt. Und dort in aller Ruhe „verarzten“.
Und gefährlicher ist das Warten auf den Abschlepper auf dem Standstreifen auch.

ich habe lediglich auf Sobbels Kommentar wegen einer möglichen Rechnung geantwortet.

 

Wie es im Einzelfall aussieht, ob man z. B. den Radfahrer ohne großes TamTam gleich von der Autobahn begleitet, ob man ihn auffordert, sich mit dem Rad hinter die Leitplanke zu begeben und sich dann zu trollen oder was auch immer entscheidet der Beamte vor Ort.

 

Einen Radfahrer z. B. über eine Anschlussstelle von der BAB zu begleiten halte ich für äußerst gefährlich, denn abfahrende Fahrzeuglenker rechnen nicht damit, dass der Streifenwagen, den sie vor sich mit Blaulicht und Warnblinker sehen, nur mit 20 oder 30 km/h fährt und rauschen dann unter Umständen ungebremst in diesen oder sie wollen noch schnell an ihm vorbei, ziehen vor dem Streifenwagen wieder nach rechts und wundern sich, dass da plötzlich ein Radfahrer an der Beifahrertüre klebt.

 

Kann man das Rad nicht anders von der Bahn bekommen, kann es deshalb für alle sicherer sein, ein geeignetes Fahrzeug zum Abtransport zu organisieren, auch, wenn es nur ein paar hundert Meter zur nächsten Ausfahrt sind und diese Kosten hat dann der Radler zu tragen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

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@nachteule, eins ist auch für mich unstrittig, wenn man auf der BAB erwischt wird entscheidet der Beamte vor Ort. Widerspruch ist dann sinnlos.

Hier sind es nur theoretische Gedankenspiele.

Und in einem Punkt muss ich Dir ausdrücklich Recht geben, die größere Gefahr bei so einer Aktion besteht nicht auf dem Standstreifen, sondern in den Auf— und Abfahrten.

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„Nach ersten Angaben hatten die in Richtung Berlin fahrenden Motorradfahrer bei plötzlich einsetzendem starken Regen Schutz unter einer Brücke gesucht und dort gestoppt. Dort fuhr ein Laster in die Gruppe.“

Quelle Bild.de

https://bild.de/regional/leipzig/leipzig-news/unfalldrama-in-thueringen-vier-motorradfahrer-sterben-auf-der-a9-64317038.bildMobile.html###wt_ref=https%3A%2F%2Fm.bild.de%2F&wt_t=1567180778750

 

Zwar kein Fahrrad, aber Zweirad - Autobahn- Standstreifen

 

Beim Lesen dachte ich sogleich an diese Diskussion

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(...)

Wenn Du mal wieder auf einer bundesdeutschen Autobahn unterwegs bist, solltest Du mal darauf achten, wo Deine Kollegen gerne mal rumstehen. Mir fällt dabei übrigens immer dieser Vorfall ein.

 

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(...)

 

Wenn Du mal wieder auf einer bundesdeutschen Autobahn unterwegs bist, solltest Du mal darauf achten, wo Deine Kollegen gerne mal rumstehen. Mir fällt dabei übrigens immer dieser Vorfall ein.

Es gibt sie, die Polizei die sich auf den Standstreifen stellt.

Einfach dämlich!

 

Es gibt bessere Stellen. Z.b. geschützt durch die Leitplanke sich aufzustellen oder zumindest räumlich neben dem Standstreifen- also weiter weg mit Abstand.

 

Manchmal ist es jedoch erforderlich auf dem Standstreifen zu stehen. Das ist jedoch gefährlich.

Mit Blaulicht und Blinklicht jedoch etwas besser, als mit Fahrrad.

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Moin Moin

 

 

Hier die Lösung ?
- Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)

Ist keine Lösung.

Aber das ist typisch Blaulichterei.

 

Weil ich das GebG kannte, hab ich in meinem #13 ja auch nach einer Gebührenordnung gefragt.

Aufgrund § 2 GebG NW sind nämlich für die jeweiligen Amtshandlungen Gebührenordnungen zu erlassen.

 

Du bräuchtest jetzt nur noch eine Gebührenordnung zu finden, wonach die Polizei NW für sowas eine Gebühr erheben darf und es auch macht.

Die Arbeit der Polizei NW ist überwiegend kundenfreundlich kostenlos. Es gibt zwar eine Tarifstelle für pol. Angelegenheiten, aber die ist hier nicht zutreffend.

 

 

Autobahn ist kein Spaß

Doch natürlich.

Mir macht Autobahn schon seit fast 20 Jahren Spaß.

 

 

Es handelt sich um ca. 800 m BAB zwischen Auf und Abfahrt.

Dann ist die gefahrene Autobahnstrecke sogar deutlich länger.

Die Kurven der Anschlussstellen ziehen sich ewig wenn man die gehen muss.

Gerade dort werden die Seitenstreifen von Vollhonks gerne benutzt wie Fahrstreifen.

Nachteule hat die Gefährlichkeit ja schon angedeutet.

 

Die Seitenstreifen sind kein sicherer Verkehrsraum, weder längs der Hauptfahrbahn noch in den Anschlussstellen.

Da hat man nur die Wahl zwischen Pest und cholera.

 

Auf gar keinen Fall aber latsch ich mit dem Radfahrer in die Anschlussstelle.

 

Und als ich in #13 den Abschleppdienst erwähnt hab, war das durchaus ernst gemeint.

Radfahrer auf Seitenstreifen kommt öfter vor und da war mir der ASD immer lieb und recht.

Die ASD im hiesigen Beritt sind in aller Regel sehr zügig da.

 

 

 

eleganter Schlenker ums Auto und dann weg!?

Dieser Schlenker kann ja nur über die Hauptfahrbahn führen, da der Streifenwagen (hoffentlich) weit rechts steht.

Du müsstest unglaubliche Todessehnsucht haben so einen Schlenker zu fahren.

 

 

Es gibt sie, die Polizei die sich auf den Standstreifen stellt.
Einfach dämlich!

Sprichst du wieder wie der Blinde von der Farbe?

 

Das man auf dem Seitenstreifen steht, ist oft den Umständen des Einsatzes geschuldet.

Kollegen die das machen pauschal als dämlich hinzustellen ist von dir völlig daneben.

Das Beispiel mit dem Radfahrer kommt da gerade recht. Die Kollegen die da halten und stehen sind dämlich?

 

Kollegen der Stadt die in eine Amoklage gehen sind wohl auch dämlich was?

Oder SEK Leute bei sowas?

Alle dämlich?

 

Du bist so einfach im Geist. Das ist erschreckend, das du die Aufnahmeprüfung bestanden hast.

 

Ein gewisses Restrisiko bleibt immer.

Aber das weiß man wenn man Polizist wird.

Das hat auch der Dachdecker oder jeder andere Beruf

 

 

Gruß

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