zorro69 443 Posted August 2, 2019 Report Share Posted August 2, 2019 Die Gemeinde mit der größten Zebrastreifendichte, Rödermark, ein Video Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted August 6, 2019 Report Share Posted August 6, 2019 Ok. Quote Link to post Share on other sites
Z282 150 Posted August 8, 2019 Report Share Posted August 8, 2019 Der Sinn, das in Gelb zu markieren, erschließt sich mir nicht. Es sind keine Weißmarkierungen zu erkennen, die durch Gelbmarkierung außer Kraft gesetzt werden müßten. Ob diese FGÜ der VwV-StVO zu § 26 StVO und den R-FGÜ entsprechen, sei mal dahingestellt. Und ob die zuständige Behörde die erforderliche Belechtung angeordnet hat, auch. Fest steht: Selten sind berufliche Schwachleistungen so öffentlich für alle wahrnehmbar wie beim Vollzug der StVO - bevorzugt im Zusammenhang mit Arbeitsstellen. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted August 9, 2019 Report Share Posted August 9, 2019 Wenn du alles gelesen und gesehen hättest:Die Streifen sind eine vorübergehende Regelung wegen einer Baustelle. Vorübergehende Markierungen sind nunmal gelb.Diese ist noch nicht eingerichtet, was aber demnächst erfolgen wird. Die Streifen wurden in "einem Abwasch" aufgebracht, da das billiger ist, als wöchentlich die Firma neu kommen zu lassen.Ob diese FGÜ der VwV-StVO zu § 26 StVO und den R-FGÜ entsprechen, tun sie im Moment noch nicht. Und ob die zuständige Behörde die erforderliche Belechtung angeordnet hat, auch. hat sie - Quote Link to post Share on other sites
Z282 150 Posted August 9, 2019 Report Share Posted August 9, 2019 1. Wenn du alles gelesen und gesehen hättest:2. Die Streifen sind eine vorübergehende Regelung wegen einer Baustelle. Vorübergehende Markierungen sind nunmal gelb.Diese ist noch nicht eingerichtet, was aber demnächst erfolgen wird. Die Streifen wurden in "einem Abwasch" aufgebracht, da das billiger ist, als wöchentlich die Firma neu kommen zu lassen.Ob diese FGÜ der VwV-StVO zu § 26 StVO und den R-FGÜ entsprechen, tun sie im Moment noch nicht. Und ob die zuständige Behörde die erforderliche Belechtung angeordnet hat, auch. 3. hat sie - Zu 1. Was verleitet Dich zu dem Trugschluß, daß das nicht der Fall sei? Zu 2. Du mißinterpretierst § 39 Absatz 5 Satz 3. Er besagt nicht, daß vorübergehende Markierungen nur (=immer) gelb sind, sondern daß nur vorübergehende Markierungen gelb sein dürfen. Die Anordnung gelber FGÜ ist nicht zulässig. Zu 3. Woher willst Du das wissen? Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted August 10, 2019 Report Share Posted August 10, 2019 Das wirtschaftlich gedacht wurde ist ja gut, abgesehen davon, verstehe ich den Sinn der Zebrastreifen nicht Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted August 11, 2019 Report Share Posted August 11, 2019 zu 1: was ist nicht der Fall? Die Einhaltung der Richtlinien? naja - ich denke da nur an die Abstände "normaler" Zebrastreifen. und die Mindestverkehrsaufkommen und und zu 2: steht irgendwo, dass gelbe Zeichen (Markierungen) angeordnet wurden?Sie sind halt nur vorübergehend - und damit jeder es merkt..... zu 3: die wären bei dem öffentlichen Interesse schneller weg, als sie angebracht worden sind. Ach ja: zuständige Behörde kann auch die Straßenbaubehörde sein.... @Blaulicht: sobald die Baustelle(n) eingerichtet wird(werden) werden die Fußgänger quasi im ZickZack über die Straßen geführt, damit der Fußweg auf einer Seite aufgerissen werden kann (da gibts son Schild "Fußgänger andere Seite benutzen") - Wenn da allses korrekt läuft, wird auf der andren Seite dann eine provisorischer Fußweg eingerichtet werden. Quote Link to post Share on other sites
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