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Radfahrer Rotlichtverstoß Beim Abbiegen Auf Fußweg


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Hallo.
Wurde vor kurzem von 2 Fahrradpolizisten angehalten, da ich beim Abbiegen auf den Bürgersteig (an dieser Stelle sind Fahrrad - und Fußweg zusammen) nicht an dem roten Pfeil anhielt, sondern direkt von der Straße auf den Fußweg abbog. Auf der Fahrbahn bleiben wäre nicht in Frage gekommen, da die Straße, von der ich abbog auf eine mehrspurige stark befahrene Straße mündet- für geradeausfahrende Radfahrer gibt es eine eigene Spur. Für Abbieger ist nichts vorgesehen.

Habe die Polizisten sogar kurz vorher überholt, also mir war in jenem Moment der Regelverstoß in keinster Weise bewusst.

 

Lohnt es sich bei diesem Fall einen Anwalt zu nehmen, der Akteneinsicht fordern kann und unter Umständen auch gegen den Bußgeldbescheid vorgehen kann?

 

Bin noch in der Probezeit, also Bußgeldbescheid + 1 Punkt beudetet für mich Verlängerung der Probezeit und Aufbauseminar.

 

Danke schonmal für die Antworten!

Edited by Gast225
Rechtschreibfehler im Titel behoben
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Hast Du denn schon ein offizielles Anschreiben bekommen? und wird Dir ein Rotlichtverstoss konkret vorgeworfen?

Ja, Vorwurf der Missachtung als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Laut Bescheid gibt es Fotos davon (die die Polizisten auf dem Fahrrad aber sehr spontan gemacht haben müssen oder sie hatten Bodycams). Bußgeld von 60, 00 Euro sowie 1 Punkt.

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Du bist bei rot über die Ampel gefahren?

Das kann ich nicht sagen, wollte so schnell wie möglich von der Straße runter und auf dem Radweg fahren, da es an der Stelle für Radfahrer eher eng wird.

 

Hier ist ein Bild der Kreuzug. (Bild ist in Fahrtrichtung, ich bin rechts auf den Radweg abgebogen)

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Danke für das Bild

Nach dem Text konnte ich mir die Situation schwer vorstellen.

 

Hier sieht es so aus, dass wenn die Ampel rot war*, du einen klassischen Rotlichtverstoß begangen hast.

 

 

 

* @Sobbel

Nur weil ich nicht LZA geschrieben habe, habe ich wieder keine Ahnung?

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dann bist du anscheinend an der Ampel vorbei gefahren und dann rechts abgebogen - damit hast du das Rotlicht dort missachtet.

(Wärest du abgestiegen und hättest das Fahrrad die 2m geschoben: nix wär passiert)

Ich fürchte (für den TE) du hast einfach Recht!

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aaaaaaaaaaahhhhhhhhhhhhhhhhhh

könnt ihr nicht einmal bei der Sache bleiben?

Warum? Du hast selbst mit Pos. 6 abschließend alles geklärt.

Alle weiteren Beiträge, auch meine, waren nicht erforderlich.

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Tja, auch der Radweg hat an dieser Stelle eine eigene Haltelinie. Dahinter kommen im Querverkehr Radfahrer und Fußgänger, und die haben grün ... und da mäht man dann mal locker flockig rein :blush: Ein Anwalt kann da wohl auch nix mehr reißen. Und die 60 € (+ 25 € Porto/Gebühren) sind ja noch am unteren Ende der Fahnenstange ;)

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