bjoernschumi 0 Posted July 13, 2019 Report Share Posted July 13, 2019 Hallo,ich habe am Flughafen jemanden abholen müssen. Da hier eingeschränktes Halteverbot gilt und ich länger als 3 Minuten auf ihn warten musste, bin ich nach drei Minuten immer zehn Meter vorgefahren um dann wieder zu halten. Ich habe das Auto nie verlassen und sehr genau registriert, dass die Flughafen-Security-Firma genau notiert hat, wann wer kommt und wieder fährt. Promt kam auch das Verwarngeld von der Stadt mit dem Mitarbeiter der Security-Firma als Zeugen. Meine Frage ist: Kann mir mein "Halte"-Verhalten streng ausgelegt als Parken ausgelegt werden? Bin über jeden Hinweis dankbar. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted July 13, 2019 Report Share Posted July 13, 2019 Ich denke ja, da Du zwar deinen Stellplatz nach 3 Minuten verlassen hast, aber nicht den gesamten Parkplatz, sondern nur ein paar Meter weitergefahren bist. Möglicherweise hast Du auch etwas länger als drei Minuten gehalten, und schon ists passiert. Was schreiben denn die Damen und Herren der Stadt als Vergehen? Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted July 14, 2019 Report Share Posted July 14, 2019 Durch dieses Anfahren beginnt die Zeit nicht wieder von vorne. Im Regelfall sind die Abholer-Parkplätze am Flughafen für eine kurze Zeit kostenfrei bzw sehr günstig. Wäre vielleicht besser gewesen diese zu nehmen. Quote Link to post Share on other sites
bjoernschumi 0 Posted July 14, 2019 Author Report Share Posted July 14, 2019 Die Damen und Herren der Stadt schreiben, ich hätte 20 min dort geparkt. Hätte ich damals gewusst, dass sich das solange hinzieht, bis die abzuholene Familie rauskommt, wäre auch auf den Parkplatz gefahren. Da ich jedoch eigentlich schon zu spät war, ging ich davon aus, dass alle sofort rauskommen. Im Prinzip bin ich alle drei Minuten (und das ziemlich genau und eher früher) 10 Meter weitergefahren. Dazu musste ich dann am Ende nocheinmal eine komplette Runde über den Stadtverkehr fahren, da ich am "Ende" dieser Haltebucht angekommen war. Weiß jmd., wo ich nachlesen kann, wie Halten definiert wird? Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted July 14, 2019 Report Share Posted July 14, 2019 Vielleicht bist du sieben mal vorgefahren? Parken in 12 StVO Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt. Halten aus der VwVgewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung (§§ 36, 37, 38, 41 StVO) veranlasst ist Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 469 Posted July 14, 2019 Report Share Posted July 14, 2019 Vor vielen Jahren hatte ich mal in Münster einen Parkplatz inne, da die Parkzeit dort nur eine Stunde betrug, fuhr ich vor Ablauf einmal raus, fuhr eine Runde um den Block und nahm am öffentlichen Verkehr teil und trat dann die nächste Stunde an. Ein Parkplatzaufseher drohte mir, konnte aber nichts machen. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted July 15, 2019 Report Share Posted July 15, 2019 Zöllner, du bist eine Runde um den Block gefahren. Björnschumi ist nur ein paar Meter vorgefahren. Das ist der Unterschied, warum es bei dir geklappt hat und er zahlen muss. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted July 15, 2019 Report Share Posted July 15, 2019 du bist eine Runde um den Block gefahren. Björnschumi ist nur ein paar Meter vorgefahren. Nö, Zöllner hat den Parkplatz verlassen. Björnschumi hat sich im Halteverbot aufgehalten. Halteverbot ist kein Parkplatz. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
rth 543 Posted July 15, 2019 Report Share Posted July 15, 2019 Am Flughafen Düsseldorf ist man rigoros gegen die „Sitte“ vorgegangen, im Abflugbereich auf ankommende Fluggäste zu warten. Jeder zieht eine Parkkarte, frei sind 5? Minuten, dann wird es richtig teuer. Im Ankunftsbereich gibt es nur kostenpflichtige Parkplätze. Quote Link to post Share on other sites
Lorenz93 0 Posted July 18, 2019 Report Share Posted July 18, 2019 Ich denke ja, da Du zwar deinen Stellplatz nach 3 Minuten verlassen hast, aber nicht den gesamten Parkplatz, sondern nur ein paar Meter weitergefahren bist. Möglicherweise hast Du auch etwas länger als drei Minuten gehalten, und schon ists passiert. Was schreiben denn die Damen und Herren der Stadt als Vergehen? Ich schließe mich hier an, nur den Platz um ein Paar Meter zu wechseln, bringt es denke nicht. Die sind ja nicht blöd. Quote Link to post Share on other sites
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