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Parken Im Eingeschränkten Halteverbot


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Hallo,

ich habe am Flughafen jemanden abholen müssen. Da hier eingeschränktes Halteverbot gilt und ich länger als 3 Minuten auf ihn warten musste, bin ich nach drei Minuten immer zehn Meter vorgefahren um dann wieder zu halten. Ich habe das Auto nie verlassen und sehr genau registriert, dass die Flughafen-Security-Firma genau notiert hat, wann wer kommt und wieder fährt. Promt kam auch das Verwarngeld von der Stadt mit dem Mitarbeiter der Security-Firma als Zeugen.

 

Meine Frage ist: Kann mir mein "Halte"-Verhalten streng ausgelegt als Parken ausgelegt werden?

 

Bin über jeden Hinweis dankbar.

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Ich denke ja, da Du zwar deinen Stellplatz nach 3 Minuten verlassen hast, aber nicht den gesamten Parkplatz, sondern nur ein paar Meter weitergefahren bist. Möglicherweise hast Du auch etwas länger als drei Minuten gehalten, und schon ists passiert. Was schreiben denn die Damen und Herren der Stadt als Vergehen?

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Die Damen und Herren der Stadt schreiben, ich hätte 20 min dort geparkt.

 

Hätte ich damals gewusst, dass sich das solange hinzieht, bis die abzuholene Familie rauskommt, wäre auch auf den Parkplatz gefahren. Da ich jedoch eigentlich schon zu spät war, ging ich davon aus, dass alle sofort rauskommen.

 

Im Prinzip bin ich alle drei Minuten (und das ziemlich genau und eher früher) 10 Meter weitergefahren. Dazu musste ich dann am Ende nocheinmal eine komplette Runde über den Stadtverkehr fahren, da ich am "Ende" dieser Haltebucht angekommen war.

 

Weiß jmd., wo ich nachlesen kann, wie Halten definiert wird?

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Vielleicht bist du sieben mal vorgefahren?

 

Parken in 12 StVO

Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

 

Halten aus der VwV

gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung (§§ 36, 37, 38, 41 StVO) veranlasst ist

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Vor vielen Jahren hatte ich mal in Münster einen Parkplatz inne, da die Parkzeit dort nur eine Stunde betrug, fuhr ich vor Ablauf einmal raus, fuhr eine Runde um den Block und nahm am öffentlichen Verkehr teil und trat dann die nächste Stunde an. Ein Parkplatzaufseher drohte mir, konnte aber nichts machen. :nixda:

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du bist eine Runde um den Block gefahren. Björnschumi ist nur ein paar Meter vorgefahren.

 

 

Nö, Zöllner hat den Parkplatz verlassen. Björnschumi hat sich im Halteverbot aufgehalten. Halteverbot ist kein Parkplatz.

 

 

MfG.

 

hartmut

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Am Flughafen Düsseldorf ist man rigoros gegen die „Sitte“ vorgegangen, im Abflugbereich auf ankommende Fluggäste zu warten. Jeder zieht eine Parkkarte, frei sind 5? Minuten, dann wird es richtig teuer. Im Ankunftsbereich gibt es nur kostenpflichtige Parkplätze.

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Ich denke ja, da Du zwar deinen Stellplatz nach 3 Minuten verlassen hast, aber nicht den gesamten Parkplatz, sondern nur ein paar Meter weitergefahren bist. Möglicherweise hast Du auch etwas länger als drei Minuten gehalten, und schon ists passiert. Was schreiben denn die Damen und Herren der Stadt als Vergehen?

Ich schließe mich hier an, nur den Platz um ein Paar Meter zu wechseln, bringt es denke nicht. Die sind ja nicht blöd.

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