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Nicht_Verwertbar_Jenoptik_Traffistar_S350_100.html


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Poliscan speichert ebenfalls nicht alle Daten, es wurde diesbezüglich bereits eine Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz eingelegt:

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/Beschwerde-beim-Verfassungsgerichtshof-Rheinland-Pfalz-Speichert-dieser-Blitzer-alle-erforderlichen-Daten,blitzer-verfassungsgerichtshof-100.html

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Das Urteil ist nämlich eine schallende Ohrfeige für den VGH Saarland

Eine schallende Ohrfeige. Für ein Verfassungsgericht. Durch ein Amtsgericht. Du kannst ja richtig witzig sein.

 

Du hast den verlinkten Meinungsartikel gelesen? Du hast verstanden, was das AG da beklagt? Nämlich, daß es aufgrund der zahlreichen Verkehrsverstöße einfach zu aufwendig sei und man auch gar nicht das Personal habe, jedem Betroffenen das Recht auf eine vollständige Überprüfung der dem Tatvorwurf zugrundeliegenden Tatsachen zu gewähren?

 

Das Saarland ist allein auf weiter Flur mit seiner Entscheidung und sorgt für bundesweit uneinheitliche Rechtsprechung.

Das könnte z.B. daran liegen, daß der VGH Saarland das erste Verfassungsgericht sein dürfte, das zu der Frage entschieden hat. Und eine uneinheitliche Rechtsprechung gerade im Owi-Bereich ist ja nun wirklich nichts ungewöhnliches.

 

Ich möchte auch anzweifeln, dass dieses Gericht für Bundesangelegenheiten (StVG, StVO, OwiG) überhaupt zuständig ist.

Aha. Warum? Der durch die Klage angegriffene Bußgeldbescheid stammt ja nun unzweifelhaft von einer Landesbehörde. Wer wäre denn Deiner Meinung nach zuständig?

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Ich sehe es auch eher als Schelle vom einem AG an den VGH, aber es ist halt nur ein Amtsgericht.

 

Was denkt ihr, wie das Verfassungsgericht in Rheinland-Pfalz entscheiden wird?

 

Aktuell steht ja Poliscan und S350 nicht gut da. Fehlt ja eigentlich nur noch das Leivtec XV3, dann wären ja fast alle vorm VGH.

 

Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass VGH RLP genauso wie das VGH Saarland entscheidet.

 

Aber mal abwarten.... Wann soll denn hier eigentlich die genaue Entscheidung vom VGH RLP kommen? Weiß da einer was?

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...

@sobbel: :lol2: . Also, lesen, verstehen, nachdenken, nochmals nachdenken und dann richtig bewerten!

 

Der Flächenbrand läuft. BILD plus tituliert ganz nett: "BLITZER AM RANDE DER LEGALITÄT", https://www.bild.de/bild-plus/auto/service/mobilitaet-und-mehr/viele-blitzer-fehlerhaft-das-problem-und-so-koennen-sie-sich-wehren-64062914,view=conversionToLogin.bild.html

 

Selbst Antenne Bayern hat sich dem Thema angenommen und offizielle Statements von der Polizei bekommen: https://www.antenne.de/experten-tipps/verkehr-und-mobilitaet/fehler-bei-blitzern

 

Auch die AfD kümmert sich in Bayern darum: https://www.sueddeutsche.de/bayern/afd-bayern-blitzer-urteil-verkehr-1.4564668

:nolimit:

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Was denkt ihr, wie das Verfassungsgericht in Rheinland-Pfalz entscheiden wird?

@reddragon: Falls der VGH RLP der gleichen Auffassung ist, dann hat sich das Geblubbere "nur Einzelentscheidung eines unbedeutenden Kleinlandes" der üblichen Verdächtigen erledigt und dann rumpelt es richtig :whistle: . Wenn er erwartungsgemäß "Abzocke" schützen möchte, dann kommt Karlsruhe. Dr. Heiko Frohn von Vitronic hatte es schon angekündigt.

 

Daniel Schaefer, Sprecher der Innenbehörde: „Auch andere Bundesländer setzen die Geräte noch ein. Eine sofortige Abschaltung wäre auch nicht sinnvoll im Sinne der Verkehrssicherheit.“

Aus ""Illegal-Blitzer" blitzen weiter", www.bild.de, 28.08.19, https://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg-aktuell/trotz-verfassungsgerichtshofs-urteil-illegal-blitzer-blitzen-weiter-64160498.bild.html

 

@qtreiberin: Kannst Du einer weiteren Heulsuse mal bei einem Alsterwasserumtrunk sagen, er möge doch nicht so verschwurbelt sprechen, sondern im Klartext sagen, HH will nicht täglich auf über 5.000 Euro verzichten, dabei noch die Einnahmen aus der Fehlinvestition in falsche Anhängerblitzer außen vor!

:nolimit:

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Moin Moin

 

 

Poliscan speichert ebenfalls nicht alle Daten,

Ist auch nicht gefordert.

 

 

... es wurde diesbezüglich bereits eine Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz eingelegt:

Dann muss die Entscheidung abgewartet werden.

Bis dahin können sich die Amtsgerichte von Rheinland-Pfalz ja mit diesem Urteil beschäftigen:

https://verkehrsrecht.gfu.com/2019/08/olg-zweibruecken-poliscan-fm1-messergebnisse-sind-ausreichend-ueberpruefbar/

Bin gespannt, ob das Verfassungsgericht einem seiner Obergerichte übers Maul fährt.

 

 

Du kannst ja richtig witzig sein.

Da muss ich mich wohl entschuldigen, das wollte ich doch gar nicht.

 

 

Gruß

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  • 4 weeks later...

...

Gerichtsdirektor Markus Kadenbach (52) zu BILD: „Mehrere Verfahren wurden im Hinblick auf das saarländische Verfassungsgerichtsurteil eingestellt. Weitere bleiben zurzeit unbearbeitet.“

Denn die Justiz wartet auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Dresden, die gerade einen Fall überprüft.

...

Aus "Gerichte zerreißen Knöllchen von Super-Blitzer", www.bild.de, 18.09.2019, https://www.bild.de/regional/dresden/dresden-aktuell/radarfalle-gerichte-zerreissen-knoellchen-von-super-blitzer-in-sachsen-64795754.bild.html

 

Da hat sich wohl der "Staat" durch unpassende AG-Urteile "angepisst" gefühlt und hat Rechtsbeschwerde eingelegt.

 

In Saarland dürfen PSS und XV3 wieder eingesetzt, siehe Pressemitteilung vom 20.09.19:

https://www.saarland.de/59840_250366.htm

Auch hier wie bei Jenoptik und dem Gerätehersteller-Lobby-Verein BVST in Berlin das leidige Leidenslied, als würde ohne Blitzer die Verkehrssicherheit leiden :fool: . Sie könnten ja jetzt ideal die Gelegenheit nutzen :whistling: , einen Unfallanstieg nachzuweisen :doofwinkt: .

:nolimit:

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Moin Moin

 

 

Da hat sich wohl der "Staat" durch unpassende AG-Urteile "angepisst" gefühlt und hat Rechtsbeschwerde eingelegt.

 

Im Moment fühlt sich eher wer anderes angepisst.

 

Beschäftige dich mal mit OLG Rechtsprechung anderer Bundesländer

 

 

 

Gruß

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@sobbel: Was will man vom OLG-Chor erwarten -_- ? Ein "auf-dem-platten-Land"-OLG argumentiert hinterwälderisch extra mit der Laserpistole :wand: , bei der nichts aufgezeichnet wird. Das OLG Oldenburg hat ja null verstanden, Hauptsache ein ausuferndes Urteil im Wettbwerb "welches OLG bringt das schmierigste Zirkelschlußurteil" zur Bildung einer gefestigten Rechtsprechung :doofwinkt: . Du kannst ja als OLG-Rechtsprechungskenner mal gerne die für mich suboptimalen Beschlüsse :rtfm::heul: vom OLG Oldenburg, OLG Köln und OLG Stuttgart verlinken. Das OLG Bamberg kommt sicherlich auch noch.

 

Brandenburg hat den Erlass wieder aufgehoben: https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/erlass-zurueckgezogen-brandenburg-schaltet-nun-doch-keine-blitzer-ab-33246640

:nolimit:

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  • 5 weeks later...
Das beklagte Innenministerium sieht in seiner Stellungnahme, die AUTO-BILD vorliegt, keinen Grund für die Speicherung von Rohmessdaten. Wohl aber einen, den BGH einzuschalten. Eine höchstrichterliche Klärung sei demnach "ebenso angezeigt wie wünschenswert".

Aus "Blitzen ohne Beweis", autobild, Ausgabe Nr. 44 vom 30.10.19, S. 57.

Betrifft RLP, wo die zweite Verfassungsbeschwerde läuft.

In der vierseitigen Reportage :cool: wird auch eins der Grundprobleme vom Zirkelschluß, hier daß die Teilnehmer "OLG" kein Interesse an einer "Divergenzvorlage" für den BGH haben, aufgeführt.

:nolimit:

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Moin Moin

 

 

 

@sobbel: Bist Du im Tiefschlaf?

Weil?

 

 

 

Rechtsprechung im eigenen Bundesland! Düsseldorf 21.10.19

Du machst immer wieder den Fehler dich wie ein Aasgeier auf irgendwelche Urteile zu stürzen, diese aber nicht richtig zu lesen, oder (wahrscheinlicher) nicht zu verstehen.

 

 

 

Gruß

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@rth: Ohje! Es gibt laufend Hinweise auf Meßmurks. Dieser Meßmurks wird durch Zirkelschlußteilnehmer, Geheimnistuerei und durch spitzfindige Schwurbelrechtsprechung gedeckt. Wenn es keinen Meßmurks geben würde, dann bräuchte man sich ja nicht so zieren.

:nolimit:

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  • 3 weeks later...

Mündlicher Verhandlungstermin am Verfassungsgerichtshof RLP steht, siehe Pressemitteilung vom 22.11.19:

https://verfgh.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/terminhinweis-muendliche-verhandlung-in-sachen-geschwindigkeitsmessgeraet-am-15-januar-2020/

Hier geht es um PSS im Blitzanhänger.

 

Weitere, reine Details ohne Werbeabsichten gibt es hier: https://www.zimmer-gratz.de/?p=1194 ; Hier hat auch Gutachter R. B. kommentiert, daß der Termin zum Glück vor dem VGT ist und beim VGT ein Richter vom AG Landstuhl als Referent auftreten werde.

:nolimit:

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Neues aus Rheinland-Pfalz:

Und ab in die Tonne damit. Zitat: "Wie schnell Fahrzeuge an ihrer Kamera vorbeibrausen, erfassen sie mit der Poliscan-Speed-Technik des Herstellers Jenoptik."

Wenn das Vitronic erfährt, ist aber was los :rofl:

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Neues aus Rheinland-Pfalz:

Und ab in die Tonne damit. Zitat: "Wie schnell Fahrzeuge an ihrer Kamera vorbeibrausen, erfassen sie mit der Poliscan-Speed-Technik des Herstellers Jenoptik."

Wenn das Vitronic erfährt, ist aber was los :rofl:

 

 

Stimmt, ist mir beim Drüberlesen gar nicht aufgefallen. :schreck:

 

Ich halte dem Autor allerdings zugute, dass er die Geräte nicht (korrekt) als Lasermessgeräte bezeichnet, nur um drei Zeilen später dann wieder von "Radaranlage" zu quasseln.

Das hat bei Artikeln über Blitzer ja schon den Rang eines Quasi-Standards. Beliebt vor allem die Bezeichnung "Streckenradar" für Section Control. :wand:

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@frosch: Der Fehler wurde zwischenzeitlich korrigiert.

 

@dlb80: Net so über Praktikanten-/Roboter- und Mainstream-Oberflächen-Journalismus lästern ;) , insgesamt ist dieser Text wohltuend investigativ und sehr gut. Wie man ja wieder sieht, laufen auch in den Innenministerien nicht die hellsten Köpfe rum. Selbst ich mit Note 5 in Latein - damit nicht das kleine Latinum geschafft - weiß, daß es "ad absurdum" heißt, rein schon von der Logik her kann es nicht "ab" heißen. Und wenn mal wieder lachen möchte, dann schaut man sich einfach die Truppe um Innenminister Pistorius mit hellköpfigem Schild "Radarstrecke" an :lol: : https://www.google.com/search?tbm=isch&sa=1&ei=AnXoXb4zw5aTBdv-mIgC&q=radarstrecke&oq=radarstrecke&gs_l=img.3...30874.31520..32567...1.0..0.138.1144.4j7......0....1..gws-wiz-img.DaaKNI__XJw&ved=0ahUKEwi-vJebxJ3mAhVDy6QKHVs_BiEQ4dUDCAc&uact=5

:nolimit:

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Ich sehe hier noch nicht einmal ein kleines Strohfeuer. :D

@bluey: Du bist und bleibst hier der Fehleinschätzungskönig :rofl: , @sobbel als Vize. Auch deine geliebte Riegl FG-21P hat es sogar in BaWü schon 10 Tage später erwischt :P:lol: : https://verkehrsrecht.gfu.com/2019/11/ag-loerrach-messungen-mit-riegl-fg-21-p-mangels-dokumentation-von-bild-und-messdaten-unverwertbar/

schwindigkeitswerts und der Aufnahme eines Beweisfotos fehle. Bereits ein leichtes Schwenken des Geräts durch den Messbeamten könne zu einem Messfehler führen.

AG Lörrach, Urteil vom 22.07.2019 – 31 OWi 94 Js 12471/18

:nolimit:

AG Lörrach, Urteil vom 22.07.2019 – 31 OWi 94 Js 12471/18

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Du weißt ja: ein AG ist ein kleiner Prinz in der weiten weiten Fläche unseres Landes. Was "Dein" AG da geurteilt hat, interessiert hier und sonstwo überhaupt niemanden. Wie so vieles, was in der Vergangenheit von irgendeinem AG geurteilt und von Dir gierig konsumiert wurde. Nur - zum Glück und wohl auch zurecht - nie Nachahmer gefunden hat.

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@bluey: Es sind schon mehrere AG in der Fläche. Natürlich gibt es in der Fläche massenhaft AG mit Lemminge-Syndrom :doofwinkt: . Hier aktuell so ein Fall am AG Horb mit Richter Trick: Im Ergebnis für mich ein suboptimales Urteil, also für @sobbel und Dich optimal zu konsumieren, aber im Kern ein optimaler Fall, da der ex-Kriminalbeamte - durch das AG ausgetrickst - sich korrekt äußerte :cool: :

Er äußerte jedoch im Schlusswort die Hoffnung, „dass ich irgendwann einmal lese, dass hier alles falsch gemacht wurde“

Aus "Widerspruch zwecklos", www.neckar-chronik.de, 05.12.19; https://www.neckar-chronik.de/Nachrichten/Widerspruch-zwecklos-439118.html

:nolimit:

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@bluey: Stimmt. In Bayern gab es nun die OLG-Entscheidung. Erwartungsgemäß wird natürlich nicht dem Verfassungsgerichtshof Saarland gefolgt, auch aus Prinzip würde Bayern nie dem Saarland folgen:

... das BayObLG rechnet mal wieder mit dem VerfG Saarland ab und erklärt den Richtern dort, was Sache ist. Denn schließlich: Wir sind – zusammen mit den anderen OLG – schlauer und ihr habe es nicht begriffen.

....

Man kann sich nur noch an den Kopf fassen.

Aus "Standardisierte Messung ohne Rohmessdatenspeicherung, oder: Das BayObLG erklärt dem VerfG Saarland, wie es geht", blog.burhoff.de, 11.12.19; https://blog.burhoff.de/2019/12/owi-i-standardisierte-messung-ohne-rohmessdatenspeicherung-oder-das-bayoblg-erklaert-dem-verfg-saarland-wie-es-gehten-dem/

Dem ist nichts hinzuzufügen.

 

BayObLG, Beschl. v. 09.12.2019 - 202 ObOWi 1955/19; Volltext: https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/5363.htm

Hieraus:

Außerhalb der durch das Rechtsmittel veranlassten Sachprüfung geben die verfahrensrechtlichen Beanstandungen des Betroffenen dem Senat Gelegenheit zu den nachfolgenden Anmerkungen:...

Das "neue" Gericht war ja richtig heiß, sich endlich mal zum Saarlandurteil äußern zu können.

 

@bluey: Das Zirkelschlußkettenglied OLG hält. Somit bleiben als Hoffnung noch die Verfassungsgerichte, ggf. BGH.

:nolimit:

Nachtragsinfo: Im besagten Fall geht es um die berühmte VBA-Meßstelle A9 Irschenberg FR München.

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  • 1 month later...

Moin Moin

 

 

Keine offizielle Verlautbarung vom VerfGH Rheinland-Pfalz, aber immerhin:

https://www.spiegel.de/auto/blitzer-fotos-streit-um-messdaten-koennte-vor-dem-bundesgerichtshof-landen-a-21745178-7e2e-4c3d-89b1-68aedaf34515

 

Das Urteil vom VerfGH Saarland wird nicht bestätigt hinsichtl. Rohmessdaten.

Der Weg zum BGH hinsichtlich Daten der Messreihe ist geebnet.

 

 

Gruß

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  • 2 weeks later...

@sobbel: Wenn der ausgebliebene Paukenschlag für die RA enttäuschend ist, dann ist es auch leider für den freien VT enttäuschend. Der Kommentar von Carsten Krumm bringt es auf den Punkt:

Das VerfG dort hat aber (leider) nicht mehr entschieden, als es muss. Mit der Rechtsprechung der OLGe zu dem Akteneinsichtsrecht und auch dem Durcheinander hierbei ist das VerfG nicht einverstanden - das Gericht fordert eigentlich unverblümt auf, endlich einmal dem BGH zur Klärung vorzulegen - insoweit war die Verfassungsbeschwerde erfolgreich.

Aus "Paukenschlag ausgeblieben! VerfGH Rheinland-Pfalz macht nicht mehr, als es muss!", www.community.beck.de, 24.10.20; https://community.beck.de/2020/01/24/paukenschlag-ausgeblieben-verfgh-rheinland-pfalz-macht-nicht-mehr-als-es-muss

:nolimit:

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Moin Moin

 

 

Der Kommentar von Carsten Krumm bringt es auf den Punkt:

Es ist halt auch nur ein Kommentar von einem kleinen Amtsrichter der in der Bedeutungslosigkeit verschwindet. Vielleicht nicht der Richter, aber sein Kommentar.

Allein schon die Einleitung, Verkehrsrechtler hätten auf eine nächste Entscheidung eines Landesverfassungsgericht gewartet, die sich mit dem standardisierten Messverfahren beschäftigt zeigt seine Unfähigkeit.

Das standardisierte Messverfahren ist auf Bundesebene längst geklärt. Darum ging es im Saarland und Rheinland-Pfalz nie.

 

Aus "Paukenschlag ausgeblieben!

Den hat niemand erwartet.

Und der darf eigentlich auch nicht kommen, jedenfalls keiner dessen Tonlage dir gefällt.

 

Ich sag nur:

"... funktionierende Rechtspflege bei nur OWi"

 

Ach übrigens, der freie VT ist weder wünschenswert noch existent.

Der VT wird, zu unser aller Glück und Vorteil, durch die StVO gegängelt.

Enttäuschend ist das nur für die Raser. Und deren Interessen sind nicht wichtig.

 

 

Gruß

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  • 4 months later...

Moin Moin

 

 

 

Moin Moin

 

 

Keine offizielle Verlautbarung vom VerfGH Rheinland-Pfalz, aber immerhin:

https://www.spiegel.de/auto/blitzer-fotos-streit-um-messdaten-koennte-vor-dem-bundesgerichtshof-landen-a-21745178-7e2e-4c3d-89b1-68aedaf34515

 

Das Urteil vom VerfGH Saarland wird nicht bestätigt hinsichtl. Rohmessdaten.

Der Weg zum BGH hinsichtlich Daten der Messreihe ist geebnet.

 

 

Gruß

 

Der Vollständigkeit wegen ein kleines Update dazu:

Die Sache geht nicht zum BGH.

Dummerweise hat sich das OLG Koblenz die weit offene Tür zum BGH mit dem eigenen Hintern wieder zugeschlagen.

 

OLG Koblenz, Beschluss vom 20.05.2020 – 2 OWi 6 SsRs 118/19

OLG Koblenz, Beschluss vom 20.05.2020 – 2 OWi 6 SsRs 118/19

OLG Koblenz, vom 20.05.2020, 2 OWi 6 SsRs 118/192 OWi 6 SsRs 118/19

Einen öffentlich zugänglichen Volltext hab ich nicht gefunden.

 

Deutschland bleibt vorerst ein Flickenteppich.

Wie ich ja schon in #67 schrieb, ging es um Akteneinsicht (Aufbauanleitung/Einbauanleitung).

Hinsichtlich der Rohmessdaten ist nichts gesagt worden, war auch nicht das Thema.

 

Dieses Verfahren wird mit der Gewährung der Akteneinsicht abgeschlossen sein.

 

 

Gruß

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  • 5 months later...

@bluey: Das selektiv Beste war für mich, daß ausgerechnet das hochnäsige AG Hersbruck und das hochnäsige OLG Bamberg zurecht gestutzt worden sind:cool::victory:. Gekungele mia-san-mia funktioniert halt nicht mehr außerhalb von in-Bayern-ticken-die Uhren-anders:doofwinkt:

Es gibt noch mehr selektiv köstliche Sätze:lol: im Urteil. Da Du ja das Urteil unselektiv gelesen hast, weißt Du sicherlich genau welche ich meine:lol:.

Aus einer netten Zusammenfassung "Bundesverfassungsgericht: Geblitzte Autofahrer dürfen alle Messunterlagen einsehen",  www.spiegel.de; 15.12.20  der Schlußsatz, auf den Du anspielst:

Zitat

Über die Frage, ob Bußgelder ohne solche Messdaten überhaupt rechtens sind, muss dann womöglich erneut das Bundesverfassungsgericht entscheiden. 

Womöglich wird dann die PTB gewzungen, nur noch Geräte mit einer Rohmessdatenspeicherung zuzulassen und den Altgeräten ohne Rohmessdatenspeicherung die Zulassung zu entziehen:whistling:.

:nolimit:

 

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vor 4 Stunden schrieb m3_:

Womöglich wird dann die PTB gewzungen, nur noch Geräte mit einer Rohmessdatenspeicherung zuzulassen und den Altgeräten ohne Rohmessdatenspeicherung die Zulassung zu entziehen:whistling:.

...das eine einmal erteilte Zulassung entzogen wird, könnte am Bestandsschutz scheitern. Aber man könnte es ja wie mit den Dieseln halten: Verwendung der Altgeräte nur noch in bestimmten Bereichen - z.B. auf Feld- und Waldwegen. (und damit meinte ich jetzt nicht die Diesel!)

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Moin Moin

vor 5 Stunden schrieb m3_:

Womöglich wird dann die PTB gewzungen, nur noch Geräte mit einer Rohmessdatenspeicherung zuzulassen

 

Zeig doch mal die Stelle in dem Urteil, wo das BVerfG (nicht der Beschwerdeführer oder die Verteidigung) von Rohmessdaten spricht und diese auszuhändigen verlangt.

Zeig doch mal die Stelle in dem Urteil, wo die Umrüstung von Geräten gefordert wird.

Wenn du das kannst, zeig ich dir mehrere Stellen wo das BVerfG von "vorhandenen Informationen" spricht. Informationen nämlich - nicht Rohmessdaten. 

Was das für Informationen oder was Rohmessdaten sind, ist immer noch nicht geklärt oder definiert. 

Das Gegenteil ist ja der Fall, das BVerfG spricht ausdrücklich davon, das das Recht auf Zugang zu nicht in der Akte befindlichen Informationen nicht grenzenlos gilt.

aber das hast du geflissentlich überlesen  oder -viel wahrscheinlicher- nicht verstanden.

Es ist ja so deine Art, loszupoltern ohne Wissen zu haben.

 

vor 6 Stunden schrieb m3_:

Aus einer netten Zusammenfassung "Bundesverfassungsgericht: Geblitzte Autofahrer dürfen alle Messunterlagen einsehen", 

So nett ist die Zusammenfassung doch gar nicht - zeigt nur wie blöd der Spiegel ist. Das hat das BVerfG doch nirgendwo geschrieben. Das verkauft sich nur nicht so gut.

Richtigerweise muss es nämlich heißen: "geblitzte Autofahrer dürfen alle vorhandenen Informationen einsehen"

Das was ihr da reinlesen wollt, steht da doch gar nicht drin.

Das Urteil ist larifari und unbedeutend für unsere zukünftige Messungen. 

Ich gebe dir aber dahingehend recht, das es hier eine Ohrfeige für die bayrischen Gerichte gegeben hat - aber nur, weil die zu blöd waren ihre Beschlüsse und Urteile genau zu formulieren.  

 

Gruß

 

  • Confused 1
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  • 10 months later...
Am 5.12.2019 um 05:07 schrieb m3_:

@bluey: Du bist und bleibst hier der Fehleinschätzungskönig :rofl: , @sobbel als Vize. Auch deine geliebte Riegl FG-21P hat es sogar in BaWü schon 10 Tage später erwischt :P:lol: : https://verkehrsrecht.gfu.com/2019/11/ag-loerrach-messungen-mit-riegl-fg-21-p-mangels-dokumentation-von-bild-und-messdaten-unverwertbar/

schwindigkeitswerts und der Aufnahme eines Beweisfotos fehle. Bereits ein leichtes Schwenken des Geräts durch den Messbeamten könne zu einem Messfehler führen.

AG Lörrach, Urteil vom 22.07.2019 – 31 OWi 94 Js 12471/18

  Am 12.7.2019 um 13:59 schrieb Bluey davor:
Zitat

Ich sehe hier noch nicht einmal ein kleines Strohfeuer. :D

 

@bluey: Im Saarland lodert wieder ein Feuer:

Zitat

 Das Oberlandesgericht schloss sich dieser Meinung an und stellte das Verfahren auf Kosten der Staatskasse ein.

Aus "Messungen mit Laserpistole im Saarland nicht mehr verwertbar", www.zimmer-gratz.de, 05.11.21; https://www.zimmer-gratz.de/?p=1899

:nolimit:

  • Haha 1
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@ 3 für mich war der Kommentar des RA Kroll hoch interessant. Fakt dürfte sein das statt teuer Einzelmessung durch Beamte unauffällige Messanhänger zum Einsatz kommen. Kostengünstig, 24 Stunden Betrieb. 
 

Simple Frage was kostet eine Lasermessung, was kostet eine Messung per Messanhänger. Zurzeit recht „Gerichtsfest“.

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  • 2 weeks later...
Am 10.11.2021 um 16:39 schrieb Bluey:

Ja und? Das darf es gern. Mich in NRW betrifft das nicht.

Das hat man von der Leivtec XV 3 zunächst auch gesagt.

 

Wegen fehlenden Personal sind in meiner Region Lasermessungen eh nur noch die seltene Ausnahme. Bei zwei besetzten Polizeiwagen nacht für einen Umkreis von 30 bis 40 km schlicht keine Zeit. Tagsüber ist es nicht besser.

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vor 2 Stunden schrieb Gast225:

Das hat man von der Leivtec XV 3 zunächst auch gesagt.

Das mag ja sein, trotzdem trifft vieles (fast eigentlich alles), was @m3_ so in die Welt posaunt, eben nicht auf NRW oder eben auf meinen Bereich, auf mich, zu.

vor 2 Stunden schrieb Gast225:

Wegen fehlenden Personal sind in meiner Region Lasermessungen eh nur noch die seltene Ausnahme.

Auch das schaut hier gänzlich anders aus. Unser Personalstamm ist zwar auch geschrumpft, merklich, aber wir lasern trotzdem noch regelmäßig bzw. viel.

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