Jump to content

Ladungssicherung - Ohne Worte


Recommended Posts

Heute, am Sonntag war großes Kino angesagt. Ganze Stadtteile wurden geräumt. Nach kurzer Zeit war die seit Tagen bekannte Bombe aus dem II Weltkrieg entschärft. Nicht entschärft war die Ladungssicherung. Für was jetzt Berufskraftfahrer fünf Module absolvieren, Gefahrgutseminare besuchen müssen, ist mir angesichts der auf der Ladefläche des LKW liegenden 500 Kilo Bombe, nicht ersichtlich. Hier fehlt es eigentlich an allem. Bedauerlicherweise kommt da keiner von der BAG, oder BAB Polizei vorbei, und untersagt die Weiterfahrt.

 

 

https://www.hessenschau.de/panorama/bomben-entschaerfung-in-frankfurt-abgeschlossen,bombe-entschaerfung-104.html

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Hier fehlt es eigentlich an allem.

Konkret: woran fehlt es?

 

Bedauerlicherweise kommt da keiner von der BAG, oder BAB Polizei vorbei, und untersagt die Weiterfahrt.

Warum sollte/n sie das?
Link to post
Share on other sites

Da ich schon mal damit zu tun hatte: Mit einer entschärften Bombe kann man Fußball spielen.

 

@Zöllner, das ist sicher nicht zu empfehlen, das Ding ist schwer, der Mantel aus Stahl.

Aber sonst hast du Recht.

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

Konkret: woran fehlt es?

Kein Formschluss nach irgendwo.

Die zwei orangenen Gürtchen, die die Bombe wohl auf der Palette halten sollen, sind eher Spielzeug. Da würd ich mir gern mal die "Ratsche" angucken.

Die breiten Gurte sind am Rand recht ausgefranst und könnten ablegereif sein.

Bei dem flachen Zurrwinkel kann man nicht wirklich von Niederzurren reden.

Dann verlaufen die drei breiten Gurte diagonal durch einen Punkt. Die Palette kann sich also verdrehen.

Keine Antirutschmatten.

 

In Natura wär evtl. noch mehr zu finden.

 

Ihr könnt mit dem Ding Fußball spielen, ich möchts aber nicht auf der Motorhaube haben.

 

Ich würde dem TE recht geben.

 

 

Gruß

  • Like 2
Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

Wenigstens einer, der einen Durchblick hat. :D

Es gibt einen ganzen Haufen von uns.

 

Und bevor wieder jemand meckert:

Wir sind immer da, wo man uns braucht.

Leider braucht man uns öfter als es uns gibt.

 

 

Gruß

Link to post
Share on other sites

Genau. Hättest Du ihn gehabt, hättest Du mir ja sicherlich auch anstelle von @Sobbel geantwortet.

 

Ich bin Rentner, und habe wenig Zeit, von daher kann es etwas länger dauern.

Link to post
Share on other sites

Bedauerlicherweise kommt da keiner von der BAG, oder BAB Polizei vorbei, und untersagt die Weiterfahrt.

Warum sollten die ausgerechnet dort, noch dazu an einem Sonntag, irgendwelche Aktivitäten zeigen, die sie in der Woche an anderen Orten auch nur sporadisch erkennen lassen? Und selbst wenn sie dagewesen und hingesehen hätten: die Ladung stellt keine akute Gefährdung dar, da kann man dann schon mal von seinem Ermessensspielraum Gebrauch machen und außerdem haben sie wahrscheinlich sowieso was anderes, wichtiges zu tun.

 

 

Hier fehlt es eigentlich an allem.

Konkret: woran fehlt es?

 

Bedauerlicherweise kommt da keiner von der BAG, oder BAB Polizei vorbei, und untersagt die Weiterfahrt.

Warum sollte/n sie das?

 

Das waren eigentlich durchaus nachvollziehbare Fragen, schließlich muß sich nicht jeder Polizist mit Ladungssicherung auskennen. Im Gegensatz zu LKW-Fahrern, zu denen faun98 doch erkennbar gehört(e), wie Du sicher weißt. Was soll also dieser Versuch des abwertenden Nachtretens?

Link to post
Share on other sites

Das waren eigentlich durchaus nachvollziehbare Fragen, schließlich muß sich nicht jeder Polizist mit Ladungssicherung auskennen. Im Gegensatz zu LKW-Fahrern, zu denen faun98 doch erkennbar gehört(e), wie Du sicher weißt. Was soll also dieser Versuch des abwertenden Nachtretens?

Nicht jeder Polizist kennt sich micht LaSi aus, das ist richtig. Ich schon, das nur mal so nebenbei. Darum ging es aber auch nicht. Ich hatte @faun98 nur via zwei einfacher Fragen darum gebeten, seine doch sehr oberflächlichen Aussagen zu konkretisieren. Entweder konnte er das nicht. Oder er wollte es nicht.

Was sich mir jetzt allerdings überhaupt nicht erschließt, ist: wo bitte habe ich versucht, abwertend nachzutreten?

Link to post
Share on other sites

ich bin weder Polizist, noch LKW Fahrer, und habe null Ahnung von LaSi, wie ihr das so schön nennt. Daher fand ich die Frage von Bluey schon berechtigt, und nicht abwertend oder nachtretend.

Im Post von Sobbel kann man das dann erkennen, was wohl vom TE gemeint war.

Link to post
Share on other sites

Ich schon, das nur mal so nebenbei.

Deine Fragen in #3 sind dann - nunja, ausgesprochen erstaunlich.

 

Ich hatte @faun98 nur via zwei einfacher Fragen darum gebeten, seine doch sehr oberflächlichen Aussagen zu konkretisieren.

Eine Konkretisierung war nur für LaSi-Laien erforderlich. Alle anderen hätten (ggf. nach Vergrößerung des Bildes) sicher keine weiteren Erläuterungen gebraucht.

 

Entweder konnte er das nicht. Oder er wollte es nicht.

Genau das meinte ich mit

abwertend nachzutreten

Schon Dein Kommentar in #7 unterstellt, daß faun98 keine Ahnung von der Materie hat. Das wäre insofern ausgesprochen erstaunlich, als er - zumindest was ich aus seinen Beiträgen problemlos erkennen konnte - wohl wenigstens gelegentlich mal einen Abschleppwagen gefahren hat. Je nach Entfernung der Einsatzstellen von seinem Standort setzt das zwar nicht den Besitz einer Fahrerkarte voraus, allerdings darf man wohl bis zum Beweis des Gegenteils davon ausgehen, daß er eine solche besitzt bzw. besaß und daher auch an den entsprechenden Schulungen teilgenommen hat. Ladungssicherung ist ein Teil dieser Schulungen. Und selbst wenn er keine Fahrerkarte hat(te) und dementsprechend auch nicht geschult war, dürfte sein Kenntnisstand aufgrund seiner Einsätze ausreichen, um solche erheblichen Mängel wie in diesem Fall zu erkennen. Wenn er dazu nicht in der Lage wäre, hätte er außerdem wohl kaum dieses Thema eröffnet.

 

Im übrigen gibt es auch Abschleppunternehmen, in denen zumindest eine Person entsprechend zertifiziert ist, um z.B. einem LKW, der von der Polizei wegen Mängeln in der LaSi auf den Betriebshof geleitet wurde, nach entsprechender Verbesserung der Sicherung (i.d.R. unter Anspruchnahme und gegen enstprechende Entlohnung des Abschleppunternehmers) die Weiterfahrt auch ohne erneutes Einschalten der Polizei zu erlauben. Möglicherweise ist bzw. war faun98 ja so eine Person.

 

Über Deinen 'Beitrag' #10 brauchen wir wohl nicht ernsthaft diskutieren.

 

Möglicherweise gibt es Sonderbestimmungen für die Ladungssicherung von Fliegerbomben?

Nicht, wenn sie nur noch Schrott sind.

 

Anderseits hat @Sobbel Recht, dass 150 kg Ding möchte man weder als Nachfolgender auf der Motorhaube habe, noch bei Bremsen im Führerhaus.

Auf der Motorhaube hat das nur derjenige, der dem Transporter mit richtig Schmackes hinten draufbrettert. Allerdings nur, wenn der Weltkriegsschrott es dabei tatsächlich schaffen sollte, den Kran zu durchschlagen, was ich doch eher bezweifeln möchte. Das gilt selbst dann, wenn man das richtige Gewicht zugrunde legt. Und bis ins Führerhaus dürfte es das Teil auch nur mit großer Mühe schaffen in Anbetracht der Metallkiste dazwischen. Ändert aber nichts an der Tatsache, daß die LaSi indiskutabel ist und - jedenfalls für uns erkennbar - kein Polizist eingegriffen hat. Wie schon gesagt: die haben wahrscheinlich ihren Ermessensspielraum genutzt oder waren schwer anderweitig beschäftigt.

Link to post
Share on other sites

Deine Fragen in #3 sind dann - nunja, ausgesprochen erstaunlich.

 

Eine Konkretisierung war nur für LaSi-Laien erforderlich. Alle anderen hätten (ggf. nach Vergrößerung des Bildes) sicher keine weiteren Erläuterungen gebraucht.

Meine Fragen zielten nur darauf zu erfahren, ob @faun98 mal wieder eine große Backe an den Tag legt oder auch weiß, wovon er spricht.

 

 

Schon Dein Kommentar in #7 unterstellt, daß faun98 keine Ahnung von der Materie hat.

Es war etwas provokant, mehr nicht. Nicht anders verhält er sich mir gegenüber. Von daher sehe ich da kein Problem. Er wird's verschmerzen können.

 

 

Ladungssicherung ist ein Teil dieser Schulungen.

Zumindest was "Nachschulungen" betrifft, muß die LaSi nicht zwingend Bestandteil dieser sein. Der Teilnehmern kann also etwas über LaSi erfahren haben, muß es aber nicht zwingend. Und wenn ich mir so manch eine LaSi im Zuge von Kontrollen betrachte und dann auch noch das Gerede des Fahrers (manchmal = Unternehmer), dann ist eines ganz sicher:

- hat keine Ahnung von LaSi, weil nichts drüber gehört oder nicht zugehört.

- ist einfach aus Bequemlichkeit zu faul gewesen, für eine ordentliche LaSi zu sorgen.

 

 

Und selbst wenn er keine Fahrerkarte hat(te) und dementsprechend auch nicht geschult war, dürfte sein Kenntnisstand aufgrund seiner Einsätze ausreichen, um solche erheblichen Mängel wie in diesem Fall zu erkennen.

Ja, schön. Und ich hatte ihn nur um eine Konkretisierung gebeten. Was bitte schön ist daran jetzt so schlimm?

 

 

Wenn er dazu nicht in der Lage wäre, hätte er außerdem wohl kaum dieses Thema eröffnet.

Naja.....

 

 

Im übrigen gibt es auch Abschleppunternehmen, in denen zumindest eine Person entsprechend zertifiziert ist, um z.B. einem LKW, der von der Polizei wegen Mängeln in der LaSi auf den Betriebshof geleitet wurde, nach entsprechender Verbesserung der Sicherung (i.d.R. unter Anspruchnahme und gegen enstprechende Entlohnung des Abschleppunternehmers) die Weiterfahrt auch ohne erneutes Einschalten der Polizei zu erlauben.

Wäre mir neu, daß es solche Personen oder Zertifikate gibt. Denn wir untersagen die Weiterfahrt lediglich so lange, bis die Ladung entsprechend nach-/gesichert wurde. Danach darf der Fahrer weiterfahren. Auch ohne eine entsprechende Nachkontrolle.

 

 

Über Deinen 'Beitrag' #10 brauchen wir wohl nicht ernsthaft diskutieren.

Ich hatte nicht vor mit Dir darüber zu diskutieren. Wenn Du aber Diskussionsbedarf haben solltest, bitte.

 

 

Wie schon gesagt: die haben wahrscheinlich ihren Ermessensspielraum genutzt oder waren schwer anderweitig beschäftigt.

Genauso brauchen wir über so überflüssige weil unsinnige Aussagen wie die obige genauso wenig diskutieren.

 

 

P.S.: vllt solltest Du Dir mal Deine Wortwahl und Aussage @Blaulicht gegenüber überlegen, bevor Du mir die meinen @faun98 gegenüber vorwirfst. Du kennst @Blaulicht genauso wenig persönlich wie ich @faun98, maßt Dir aber an, solch abwertende Äußerungen ihm gegenüber zu tätigen.

Link to post
Share on other sites

Jetzt bin ich mal einige Zeit nicht da, und schon geht es hier rund, dazu bei einem - wie ich meine - vollkommen unverfänglichem Thema. :rolleyes:

 

Nun bin ich ja, über die Jahre von @ Bluey einiges gewöhnt, sodass mich hier eigentlich nix mehr aus der Bahn schmeisst.

 

 

Was sich mir jetzt allerdings überhaupt nicht erschließt, ist: wo bitte habe ich versucht, abwertend nachzutreten?

 

Sehe ich genauso.

 

 

Möglicherweise gibt es Sonderbestimmungen für die Ladungssicherung von Fliegerbomben?

 

Gefahrgut der höchsten Kategorie. Hat der fahrende Sprengmeister dazu die erforderlichen Papiere zur Hand, hat er die entsprechenden Scheine parat ? - und hat er ein Fahrzeug, das entsprechend ausgerüstet.

 

 

Du kennst @Blaulicht genauso wenig persönlich wie ich @faun98,

 

Das können wir schnell ändern, wir treffen uns ganz einfach - ich bringe dann eine Flasche guten Rotwein mit.

 

Wer mehr über Ladungssicherung, und der damit verbundenen Problematik wissen möchte, sei auf nachfolgende Seite verwiesen. Hier bitte die " Fotos des Monats " beachten.

 

 

https://www.klsk.de

 

Wer dann noch von einer Ladungssicherung bei der 500 kg Bombe spricht, dem ist einfach nicht zu helfen.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Nun bin ich ja, über die Jahre von @ Bluey einiges gewöhnt, sodass mich hier eigentlich nix mehr aus der Bahn schmeisst.

Danke für die Blumen. Gebe ich sehr gern und ungebraucht auch wieder zurück. ^_^

 

Das können wir schnell ändern, wir treffen uns ganz einfach - ich bringe dann eine Flasche guten Rotwein mit.

Mal schauen.....

 

Wer dann noch von einer Ladungssicherung bei der 500 kg Bombe spricht, dem ist einfach nicht zu helfen.

Nur mal so erwähnt: ich habe nirgendwo geschrieben, daß der Blindgänger korrekt gesichert wurde.

Link to post
Share on other sites

 

Hier fehlt es eigentlich an allem.

Konkret: woran fehlt es?

Bedauerlicherweise kommt da keiner von der BAG, oder BAB Polizei vorbei, und untersagt die Weiterfahrt.

Warum sollte/n sie das?

Ohne weitere Worte.

Link to post
Share on other sites

Von den Vorschriften der Ladungssicherung habe ich leider zu wenig Ahnung. Bemerken möchte ich aber, dass das keinesfalls eine 500 kg Bombe war, die da auf der Ladefläche lag, eher waren es 500 Pfund.

Wenn ich so zurückdenke, wie viele 40 Fuß Container mit Fässern, gefüllt mit 96 - prozentigem Alkohol ich abgefertigt habe auf die Reise nach Russland, wundere ich mich, dass diese Fahrten immer gut gegangen sind. Immerhin wog der Zug auf der Waage oft deutlich über 40 Tonnen.

Und die hatten keine Begleitung bis zum Zielort wie der im Foto gezeigte Lkw mit Warnblinklicht etc.

Link to post
Share on other sites

Ohne weitere Worte.

Das nächste Mal schreibe ich dazu, warum ich die ein oder andere Frage gestellt habe. Damit es auch der Letzte kapiert.
  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Zumindest was "Nachschulungen" betrifft, muß die LaSi nicht zwingend Bestandteil dieser sein.

Es gibt - zmindest zum Erhalt der Fahrerkarte - keine 'Nachschulungen', sondern Schulungen (die wohl korrekterweise als 'Module' bezeichnet werden). Ladungssicherung ist ein zwingend zu absolvierendes Modul. Ganz allein, ohne irgendwelche anderen Themen.

 

Der Teilnehmern kann also etwas über LaSi erfahren haben, muß es aber nicht zwingend.

Wenn er nur die Zeit absitzt und nicht zuhört, stimmt das natürlich. Da kann man momentan zumindest noch wenig machen.

 

Und wenn ich mir so manch eine LaSi im Zuge von Kontrollen betrachte und dann auch noch das Gerede des Fahrers (manchmal = Unternehmer), dann ist eines ganz sicher:

- hat keine Ahnung von LaSi, weil nichts drüber gehört oder nicht zugehört.

- ist einfach aus Bequemlichkeit zu faul gewesen, für eine ordentliche LaSi zu sorgen.

Ja. Und? Vergleichbares gibt es wohl in allen Berufszweigen, auch in Deinem.

 

Und ich hatte ihn nur um eine Konkretisierung gebeten. Was bitte schön ist daran jetzt so schlimm?

Deine Nachfrage erweckte nicht den Eindruck, als wenn Du Dich mit dem Thema auskenntest.

 

Wäre mir neu, daß es solche Personen oder Zertifikate gibt.

Ist doch schön, wenn auch Du mal was neues erfährst.

 

Denn wir untersagen die Weiterfahrt lediglich so lange, bis die Ladung entsprechend nach-/gesichert wurde. Danach darf der Fahrer weiterfahren. Auch ohne eine entsprechende Nachkontrolle.

Interessant. Und bis der Fahrer nachgesichert hat, bleibt ihr daneben stehen? Im Zweifel auch mal ein paar Stunden oder Tage? Oder verlasst ihr euch darauf, daß der Fahrer korrekt sichert, auch wenn das nicht überprüft wird?

 

Genauso brauchen wir über so überflüssige weil unsinnige Aussagen wie die obige genauso wenig diskutieren.

Ich bin mir sicher, Du hast den Kontext verstanden.

 

P.S.: vllt solltest Du Dir mal Deine Wortwahl und Aussage @Blaulicht gegenüber überlegen (...)

Wenn und sobald Blaulicht sich hier zu seinem Fachgebiet erkennbar zutreffend äußert, bin ich sicher der Letzte, der ihn kritisiert oder ihm wegen der Zeitdauer zwischen meiner Frage und seiner Antwort und einer zwischenzeitlichen Antwort durch einen Fachmann und seinem Hinweis auf die ihm fehlende Zeit für eine frühere Antwort irgendetwas auch nur in Andeutungen unterstellen wird.

 

Naja. Guckt man sich das Bild an, wird wohl keiner sagen können, dass das so vernünftig aussieht

Warum hat dann offenbar kein Uniformierter etwas unternommen?

 

Bemerken möchte ich aber, dass das keinesfalls eine 500 kg Bombe war, die da auf der Ladefläche lag, eher waren es 500 Pfund.

Natürlich.

 

Link to post
Share on other sites

Es gibt - zmindest zum Erhalt der Fahrerkarte - keine 'Nachschulungen', sondern Schulungen (die wohl korrekterweise als 'Module' bezeichnet werden). Ladungssicherung ist ein zwingend zu absolvierendes Modul. Ganz allein, ohne irgendwelche anderen Themen.

Manchmal nervt Deine hyperpenible Art. Ich denke, Du wußtest genau, was ich meinte. Aber wenn es Dich fröhlich stimmt: Module!

Aber vielleicht hast Du ja auch zur Kenntnis genommen, daß ich den Begriff Nachschulungen in "" gesetzt hatte, es also nicht wörtlich meinte. Naja, egal.

 

Ich war letztens auf einem Seminar "Sozialvorschriften". Der Dozent, gleichzeitig Kollege, Gutachter, hat mehrere Fachbücher verfaßt etc., meinte, daß man die Module so wählen bzw. ausrichten kann, daß zB LaSi eben nicht Thema ist. Folglich auch nicht zwingend absolviert werden muß. Wohlgemerkt bei den Modulen, nicht bei der Berufskraftfahrerausbildung. Und ich bin mir sicher, daß er es wissen muß bzw. weiß.

 

Wenn er nur die Zeit absitzt und nicht zuhört, stimmt das natürlich. Da kann man momentan zumindest noch wenig machen.

Nö (s.o.).

 

Ja. Und? Vergleichbares gibt es wohl in allen Berufszweigen, auch in Deinem.

Nichts "ja und". Der Berufskraftfahrer muß/sollte es wissen. Das ist sein täglich Handwerkszeug. Mag sein, daß es Vergleichbares in meinm Berufszweig gibt. Nur wirst Du das kaum beurteilen können.

 

Deine Nachfrage erweckte nicht den Eindruck, als wenn Du Dich mit dem Thema auskenntest.

Ok. Mein Fehler, daß ich nicht noch explizit aufgeführt habe, mit welcher Zielrichtung ich die Fragen gestellt habe.

 

Ist doch schön, wenn auch Du mal was neues erfährst.

Noch schöner wäre es, wenn Du eine Quelle liefern würdest. Bin durchaus interessiert, etwas mehr zu erfahren.

 

Interessant. Und bis der Fahrer nachgesichert hat, bleibt ihr daneben stehen? Im Zweifel auch mal ein paar Stunden oder Tage? Oder verlasst ihr euch darauf, daß der Fahrer korrekt sichert, auch wenn das nicht überprüft wird?

Nö, das tun wir nicht. Allerdings hat der Abschlepper auch kein Recht, die Herausgabe zu verweigern. Letztlich müssen wir uns tatsächlich darauf verlassen, daß der Fahrer korrekt nachsichert. Und manchmal werden wir auch benachrichtig, wenn er sich ohne aus dem Staub macht.

 

Ich bin mir sicher, Du hast den Kontext verstanden.

Ja, ich war mir eigentlich auch sicher, daß Du die Intention meiner Fragen richtig verstehen würdest. Ich irrte offensichtlich.

 

Wenn und sobald Blaulicht sich hier zu seinem Fachgebiet erkennbar zutreffend äußert, bin ich sicher der Letzte, der ihn kritisiert oder ihm wegen der Zeitdauer zwischen meiner Frage und seiner Antwort und einer zwischenzeitlichen Antwort durch einen Fachmann und seinem Hinweis auf die ihm fehlende Zeit für eine frühere Antwort irgendetwas auch nur in Andeutungen unterstellen wird.

Darum ging es nicht. Vielleicht liest Du das Bezugszitat noch einmal. Ich schrieb z.B. etwas von "Wortwahl". Und die darf man auch dann in einer respektablen Form erwarten, wenn der Kontrahent sich vergaloppiert hat.

 

Warum hat dann offenbar kein Uniformierter etwas unternommen?

Vielleicht, weil es gar nicht kontrolliert wurde?! Wer's genauer wissen möchte, wird wohl nachfragen müssen.
Link to post
Share on other sites

Da habe ich doch einfach mal das Dezernat 18 Kampfmittelräumdienst im Regierungspräsidium Darmstadt angeschrieben. Und die Antwort kam:

...zur Ladungssicherung kann ich Ihnen mitteilen, dass die eingesetzten Personen auch dem entsprechend geschult wurden und werden.

mfG

Link to post
Share on other sites

Da habe ich doch einfach mal das Dezernat 18 Kampfmittelräumdienst im Regierungspräsidium Darmstadt angeschrieben. Und die Antwort kam:

...zur Ladungssicherung kann ich Ihnen mitteilen, dass die eingesetzten Personen auch dem entsprechend geschult wurden und werden.

mfG

 

:lol2:

Link to post
Share on other sites

 

Da habe ich doch einfach mal das Dezernat 18 Kampfmittelräumdienst im Regierungspräsidium Darmstadt angeschrieben. Und die Antwort kam:

...zur Ladungssicherung kann ich Ihnen mitteilen, dass die eingesetzten Personen auch dem entsprechend geschult wurden und werden.

mfG

 

:lol2:

Was lachst du? Die Frage wurde, vermutlich juristisch korrekt, beantwortet.

Mit der Antwort kannst du wie erwartet nichts anfangen.

Link to post
Share on other sites

Mag sein, daß es Vergleichbares in meinm Berufszweig gibt. Nur wirst Du das kaum beurteilen können.

Ist sogar sicher so. Und da ich reichlich Medien konsumiere (wenn auch die falschen, folgt man SilverBanditS) und schon länger hier im Forum lese: aber sicher kann ich das.

 

Noch schöner wäre es, wenn Du eine Quelle liefern würdest. Bin durchaus interessiert, etwas mehr zu erfahren.

Deine Kollegen, die mit einem Abschleppunternehmer im Raum Kamen klärten, daß er oder ein explizit genannter Mitarbeiter die Nachsicherungsarbeiten begleiten und kontrollieren würden und der Fahrer dann nach deren Okay ohne weitere Kontrolle durch die Polizei weiterfahren dürfe. So geschah es dann auch.

 

Nö, das tun wir nicht. (...) Letztlich müssen wir uns tatsächlich darauf verlassen, daß der Fahrer korrekt nachsichert.

Die Polizei kann friedlich parkenden LKW-Fahrern den Schlüssel abnehmen und sie so quasi nach Gutdünken an der Weiterfahrt hindern, obwohl ihnen nicht mal eine Owi, geschweige denn eine Straftat vorgeworfen werden kann, aber sie muß sich bei vollendeter OWi darauf verlassen, daß der Typ, der duch sein Verhalten bewiesen hat, wie egal ihm bestimmte Vorschriften sind, genau diese Vorschriften beachtet, weil man es ihm sagt, das aber nicht kontrollieren wird? Finde den Fehler.

 

Vielleicht, weil es gar nicht kontrolliert wurde?!

Genau. Und nicht kontrolliert wurde, weil keiner richtig hingesehen oder Ahnung oder Lust zum Einschreiten gehabt hat. Zu übersehen war der LKW wohl kaum, und genügend von euch liefen da ja auch durch die Gegend. Wenn ich mich nicht täusche, wurde eine Dame sogar vor dem LKW interviewt.

 

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

aber sicher kann ich das.

Naja, das überzeugt mich eher wenig.

 

Deine Kollegen, die mit einem Abschleppunternehmer im Raum Kamen klärten, daß er oder ein explizit genannter Mitarbeiter die Nachsicherungsarbeiten begleiten und kontrollieren würden und der Fahrer dann nach deren Okay ohne weitere Kontrolle durch die Polizei weiterfahren dürfe. So geschah es dann auch.

Fein. Daraus geht jetzt allerdings überhaupt nicht hervor, daß der Fahrer, hätte er sich denn anschließend doch anders verhalten wollen, von dem Unternehmer hätte aufgehalten werden dürfen. Weder der Unternehmer noch sein explizit genannter Mitarbeiter wären rechtlich dazu befugt gewesen. Wenn sich der Fahrer darauf einläßt und dieser Verfahrensweise zustimmt, ist es trotzdem freiwillig, nicht bindend.

 

Finde den Fehler.

Muß ich nicht. Denn das kann sie nicht ohne einen hinreichenden Verdachtsmoment, daß der Fahrer trotz der Alkoholisierung losfahren wird. Wenn der Fahrer vollstramm ist, schaut's ggf. vielleicht etwas anders aus. Da ist er ja nicht Herr seiner Sinne.

 

P.S.: nicht alles, was nach einem Vergleich ausschaut, taugt auch zum Vergleich! Dein Vergleich ist der zwischen Äpfeln und Birnen.

 

Genau. Und nicht kontrolliert wurde, weil keiner richtig hingesehen oder Ahnung oder Lust zum Einschreiten gehabt hat.

Tja. Davon ausgehend, daß tatsächlich keiner derjenigen, die das vielleicht gesehen haben, wirklich Ahnung von LaSi hatten, konnte auch niemand von diesen einschreiten.

 

Zu übersehen war der LKW wohl kaum, und genügend von euch liefen da ja auch durch die Gegend.

Na und? Nur weil ich da einen Lkw sehe, muß ich den doch nicht zwingend überprüfen.
Link to post
Share on other sites

Schaut sehr interessant aus! Da war jemand recht kreativ.

 

Was fällt Dir denn so ein, was alles verkehrt sein könnte ?

Link to post
Share on other sites

Naja, das überzeugt mich eher wenig.

Alles andere hätte mich auch gewundert. Macht aber nichts, stimmt trotzdem.

 

Daraus geht jetzt allerdings überhaupt nicht hervor, daß der Fahrer, hätte er sich denn anschließend doch anders verhalten wollen, von dem Unternehmer hätte aufgehalten werden dürfen. Weder der Unternehmer noch sein explizit genannter Mitarbeiter wären rechtlich dazu befugt gewesen.

Ich mag mich täuschen, aber ich meine, ich hätte nichts derartiges behauptet. Korrigier mich, wenn ich falsch erinnere.

 

Denn das kann sie nicht ohne einen hinreichenden Verdachtsmoment, daß der Fahrer trotz der Alkoholisierung losfahren wird.

Die Polizei hatte nicht mal das Recht zu Alkoholkontrollen. Schon aus dem Grund kann es keinen hinreichenden Verdachtsmoment gegeben haben. Einzige Möglichkeit dafür: der Fahrer verkündet, er wolle sich gleich bzw. in absehbarer Zeit in Bewegung setzen. Davon ist in den Berichten allerdings nicht die Rede.

 

nicht alles, was nach einem Vergleich ausschaut, taugt auch zum Vergleich! Dein Vergleich ist der zwischen Äpfeln und Birnen.

Ich sehe da schon eine gewisse Vergleichbarkeit, auch wenn ich die nicht explizit angesprochen habe.

 

Beim LKW mit unzureichender LaSi liegt zumindest eine OWi (und die Gefahr einer Gefährdung auch Unbeteiligter) vor. Die Weiterfahrt wird untersagt bis zur Korrektur. Die Polizei (also, die, für die Du sprichst) überprüft das aber nicht und sorgt auch nicht dafür, daß ohne die korrekte Sicherung eine Weiterfahrt unmöglich ist, obwohl das möglich wäre und anderswo auch geschieht (z.B. durch Blockade des Aufliegers).

 

Bei parkenden, alkoholisierten LKW-Fahrer gibt es weder eine Straftat noch eine OWi. Die Polizei hat kein Recht zur Kontrolle des Alkoholpegels und sie hat selbstverständlich auch nicht das Recht, dem Fahrer den Schlüssel abzunehmen (weil der dann u.U. nicht mal sein Fahrzeug alleinlassen bzw. zumindest nicht den Motor starten kann, um z.B. Strom zu haben bzw. bestimmte Verbraucher überhaupt nicht nutzen kann).

 

Die Polizei geht also einmal ausgesprochen lax mit Gesetzen um, einmal verstößt sie dagegen. Wobei - wie ich ja gelernt habe, ist das grundsätzlich zulässig und okay.

 

Tja. Davon ausgehend, daß tatsächlich keiner derjenigen, die das vielleicht gesehen haben, wirklich Ahnung von LaSi hatten, konnte auch niemand von diesen einschreiten.

Traurig, daß ihr nicht alle wenigstens eine gewisse Grundausbildung in dem Bereich bekommt, nicht wahr?

 

Führt übrigens auch gern mal zu eher - nunja, peinlichen bis lustigen Ergebnissen: der 'Dorftschakko' im Emsland, der die korrekte Ladungssicherung bemängelt, weil die Gurte in der Lochleiste eingehängt waren und er mal irgendwann gehört hatte, man dürfe die Gurte nicht am Rahmen befestigen. Es hat gut anderthalb Stunden gedauert und u.a. mehrerer Telefonate mit Schmitz-Cargobull bedurft, bis er schließlich aufgegenen hat.

 

Na und? Nur weil ich da einen Lkw sehe, muß ich den doch nicht zwingend überprüfen.

Ich weiß. Niemand kann einen Polizisten zwingen, hinzugucken und gegen (offensichtliche) Owi's vorzugehen.

Link to post
Share on other sites

Was fällt Dir denn so ein, was alles verkehrt sein könnte ?

Soll ich jetzt auch so lange warten, bis @Sobbel wieder antwortet? ;)

 

Soweit anhand der Bilder erkennbar:

1. die Paletten sind ungeeignet, die Bordwand zu verlängern (Höhe)

2. der Gurt, der diese umschließt, macht es auch nicht besser. ZB könnte er nach unten rutschen, womit die Paletten dann quasi völlig frei stünden, zur Seite gedrückt werden und kippen könnten. Das Netz könnte das auch nicht verhindern, da dehnbar. Die Ladung könnte von der Ladefläche fallen.

3. die Gurte dürfen so nicht unter dem Anhänger eingehängt werden. Die Haken könnten aufgedehnt werden, da der Druck vorn an der Spitze anliegt. Fraglich ist auch, ob die Kante dafür überhaupt geeignet/ausgelegt ist.

4. den Haken des einen Gurtes in den des anderen einzuklinken ist nicht zulässig. Auch hier könnte der Haken geweitet werden. Der Gurt wäre nicht mehr gespannt.

5. möglicherweise ist der mittlere Gurt beschädigt (kann ich nicht genau erkennen) und wäre damit ablegereif, dürfte nicht mehr benutzt werden.

6. so oder so ist das ganze Konstrukt mehr als schlecht, da sich die Ladung insgesamt zur Seite (durch Lenkbewegungen/Lastwechsel) oder auch nach vorn (bremsen) sowie nach hinten (beschleunigen) verschieben könnte. Mit den Ratschen bekäme man das Holz nie dermaßen komprimiert, daß es in sich nicht "federn" und die Ladung sich damit bewegen könnte. Von fehlender Vorspannkraft ganz zu schweigen.

 

Reicht Dir das fürs erste?

Link to post
Share on other sites

Alles andere hätte mich auch gewundert. Macht aber nichts, stimmt trotzdem.

Ja, mich wundert bei dir allerdings auch immer wieder das ein oder andere. Leider nicht nur im positiven Sinne. Macht aber auch nichts. Im Prinzip tangiert es mich nicht.

Ähm, nein. Nur weil Du es schreibst, stimmt es noch lange nicht.

 

Ich mag mich täuschen, aber ich meine, ich hätte nichts derartiges behauptet. Korrigier mich, wenn ich falsch erinnere.

Es las sich so. Mea culpa, wenn ich Dich da fehl interpretiert haben sollte.

 

Die Polizei hatte nicht mal das Recht zu Alkoholkontrollen.

Würde ich jetzt so pauschal und ohne nähere Infos zur Situation nicht bestätigen.

 

Schon aus dem Grund kann es keinen hinreichenden Verdachtsmoment gegeben haben.

Lustig. Da stellt sich mir denn doch die Frage: wer bzw. was (beruflich) bist/machst Du, daß Du Dich da so festlegen willst?

 

Einzige Möglichkeit dafür: der Fahrer verkündet, er wolle sich gleich bzw. in absehbarer Zeit in Bewegung setzen. Davon ist in den Berichten allerdings nicht die Rede.

Ja, dazu steht in den Berichten nichts. Gegenteiliges habe ich auch nicht behauptet, sowohl die "Möglichkeit" betreffend als auch die "Berichte".

Nur: was hat das alles jetzt mit dem eigentlichen Thema "LaSi" zu tun?

 

Ich sehe da schon eine gewisse Vergleichbarkeit, auch wenn ich die nicht explizit angesprochen habe.

Ich sehe zZ keine. Aber Du darfst Dich gern explizit dazu einlassen.

 

Beim LKW mit unzureichender LaSi liegt zumindest eine OWi (und die Gefahr einer Gefährdung auch Unbeteiligter) vor. Die Weiterfahrt wird untersagt bis zur Korrektur. Die Polizei (also, die, für die Du sprichst) überprüft das aber nicht und sorgt auch nicht dafür, daß ohne die korrekte Sicherung eine Weiterfahrt unmöglich ist, obwohl das möglich wäre und anderswo auch geschieht (z.B. durch Blockade des Aufliegers).

Wenn eine unzureichende LaSi vorliegt, wird durch die Kollegen vor Ort die Weiterfahrt auch unterbunden. Voraussetzung: sie stellen es fest bzw. KÖNNEN das feststellen, weil sie die dafür notwendigen Kenntnisse haben, was längst nicht bei jedem meiner Kollegen der Fall ist.

Ich persönlich sehe zunächst einmal keinen Grund, jeden Lkw anzuhalten und zu überprüfen, was ohnehin praktisch nicht umsetzbar ist.

Das Unterbinden der Weiterfahrt geschieht auch anderswo idR nur dann durch entsprechende Mittel, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, der Fahrer würde sich etwas später ohne Nach-/Sicherung aus dem Staub machen wollen. Alles andere stünde auf sehr wackeligen Beinen.

 

Bei parkenden, alkoholisierten LKW-Fahrer gibt es weder eine Straftat noch eine OWi. Die Polizei hat kein Recht zur Kontrolle des Alkoholpegels und sie hat selbstverständlich auch nicht das Recht, dem Fahrer den Schlüssel abzunehmen (weil der dann u.U. nicht mal sein Fahrzeug alleinlassen bzw. zumindest nicht den Motor starten kann, um z.B. Strom zu haben bzw. bestimmte Verbraucher überhaupt nicht nutzen kann).

Kontrollieren darf die Polizei den Fahrer ganz sicher. Und sie darf ihm auch einen Alko-Test anbieten. Er muß ihn nur nicht mitmachen. Und Nachteile würden ihm in diesem Fall auch nicht durch eine Weigerung entstehen.

 

Die Polizei geht also einmal ausgesprochen lax mit Gesetzen um, einmal verstößt sie dagegen. Wobei - wie ich ja gelernt habe, ist das grundsätzlich zulässig und okay.

Nö. Weder das eine noch das andere.

 

Traurig, daß ihr nicht alle wenigstens eine gewisse Grundausbildung in dem Bereich bekommt, nicht wahr?

Das ist ganz und gar nicht traurig. Du hättest offensichtlich gern, daß LaSi Teil der Grundausbildung ist, andere möchten gern andere Dinge.

Kurz gesagt: die Ausbildung ist wie sie ist und zB LaSi gehört nunmal nicht dazu. Punkt. LaSi ist Bestandteil der Aus-/Fortbildung von VD-Kräften.

 

Führt übrigens auch gern mal zu eher - nunja, peinlichen bis lustigen Ergebnissen: der 'Dorftschakko' im Emsland, der die korrekte Ladungssicherung bemängelt, weil die Gurte in der Lochleiste eingehängt waren und er mal irgendwann gehört hatte, man dürfe die Gurte nicht am Rahmen befestigen. Es hat gut anderthalb Stunden gedauert und u.a. mehrerer Telefonate mit Schmitz-Cargobull bedurft, bis er schließlich aufgegenen hat.

Peinlich? Nö. Er hatte den Verdacht einer nicht korrekten LaSi und hat entsprechend nachgefragt. Ein Bezirksdienstbeamter ("Dorfsherrif") hat im Regelfall keine genaueren Kenntnisse von LaSi, so er denn nicht irgendwann mal in anderer Tätigkeit damit zu tun gehabt hat. Lustig (warum auch immer) ist es allenfalls für den, der von der Maßnahme betroffen ist.

 

Ich weiß. Niemand kann einen Polizisten zwingen, hinzugucken und gegen (offensichtliche) Owi's vorzugehen.

Entschuldigte bitte, daß nicht jeder so einen genialen Röntgenblick hat wie Du. Ich kann leider nicht durch eine Lkw-Plane schauen.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Ähm, nein. Nur weil Du es schreibst, stimmt es noch lange nicht.

Stimmt. Es stimmt deshalb, weil es immer wieder Beispiele auch aus Deinem Berufszweig gibt, die in der Öffentlichkeit bekannt werden. U.a. auch hier im Forum.

 

Würde ich jetzt so pauschal und ohne nähere Infos zur Situation nicht bestätigen.

Hättest Du mal eine Rechtsgrundlage, auf der die Polizei einen nicht am Verkehr teilnehmenden Kraftfahrer auf dessen Alkoholpegel überprüfen dürfte?

 

Lustig. Da stellt sich mir denn doch die Frage: wer bzw. was (beruflich) bist/machst Du, daß Du Dich da so festlegen willst?

Es ist doch völlig egal, was ich beruflich mache. Behauptete ich, ich sei Jurist, so würdest du das bezweifeln. Jeder andere Beruf wäre wohl in Deinen Augen keine Qualifikation für meine Aussage. Das spielt aber auch alles keine Rolle. Solange es keine Rechtsgrundlage für eine Alkoholkontrolle gibt, kann es keinen hinreichenden Verdachtsmoment geben, daß der Fahrer alkoholisiert fahren wird.

 

Nur: was hat das alles jetzt mit dem eigentlichen Thema "LaSi" zu tun?

Nichts. Ich habe lediglich versucht, Dir den Vergleich zwischen der Kontrolle und dem von Dir genannten Vorgehen bei einer LaSi-Kontrolle und der Alkoholkontrolle bei parkenden LKW-Fahrern zu erklären.

 

Wenn eine unzureichende LaSi vorliegt, wird durch die Kollegen vor Ort die Weiterfahrt auch unterbunden.

Ich kann mich nicht erinnern, daß bezweifelt zu haben. Mir ging es nur um diese Aussage und die Möglichkeiten, die sich daraus für den Fahrer ergeben.:

Denn wir untersagen die Weiterfahrt lediglich so lange, bis die Ladung entsprechend nach-/gesichert wurde. Danach darf der Fahrer weiterfahren. Auch ohne eine entsprechende Nachkontrolle.

(Hervorhebungen durch mich)

 

Ich persönlich sehe zunächst einmal keinen Grund, jeden Lkw anzuhalten und zu überprüfen, was ohnehin praktisch nicht umsetzbar ist.

Auch das habe ich nicht gefordert oder behauptet. Es wäre aber schon sehr erfreulich, wenn die Zahl der LKW-Kontrollen endlich deutlich erhöht würde. Die Bilder des bereits verlinkten KLSK sollten dafür Mahnung genug sein.

 

Und sie darf ihm auch einen Alko-Test anbieten.

Auch das habe ich nicht bezweifelt. Von anbieten war allerdings in keinem der mir bekannten Berichte die Rede. Und ich denke, die Wahrscheinlichkeit ist eher gering, daß eine derartige Kontrolle insbesondere den ausländischen Fahrern (um die dürfte es im wesentlichen gegangen sein) angeboten wurde, verbunden mit dem Hinweis, die sei freiwillig und sie hätten nichts zu befürchten, wenn sie nicht mitmachten. Das dürfte schon an den sprachlichen Hürden scheitern.

 

Peinlich? Nö. Er hatte den Verdacht einer nicht korrekten LaSi und hat entsprechend nachgefragt. Ein Bezirksdienstbeamter ("Dorfsherrif") hat im Regelfall keine genaueren Kenntnisse von LaSi, so er denn nicht irgendwann mal in anderer Tätigkeit damit zu tun gehabt hat.

Er hatte keinen Verdacht und er hat auch nicht nachgefragt. Er hat die angeblich mangelhafte Ladungssicherung festgestellt und wollte die Weiterfahrt untersagen, von Bußgeldandrohungen mal ganz zu schweigen. Das er keine ausreichenden Kenntnisse hat, hat er damit eindrücklich bewiesen. Warum er dann trotzdem meinte, irgendwas androhen zu müssen, bleibt unklar.

 

Ich kann leider nicht durch eine Lkw-Plane schauen.

Es ging um die Bombe. Da war die Plane zumindest an einer Seite erkennbar geöffnet.

Link to post
Share on other sites

Stimmt. Es stimmt deshalb, weil es immer wieder Beispiele auch aus Deinem Berufszweig gibt, die in der Öffentlichkeit bekannt werden. U.a. auch hier im Forum.

Es ging um das "beurteilen können". Und nein, ich denke, das kannst Du eben nicht. Daran ändern weder in der Öffentlichkeit bekannt gewordene Beispiele etwas noch solche hier im Forum. Um etwas wirklich beurteilen zu können benötigt man Einblicke. Und die hast Du wohl nicht. Oder irre ich mich?

 

Hättest Du mal eine Rechtsgrundlage, auf der die Polizei einen nicht am Verkehr teilnehmenden Kraftfahrer auf dessen Alkoholpegel überprüfen dürfte?

Warum sollte ich nicht danach fragen dürfen, ob diese Person nicht einen Alkotest machen möchte? Er darf ja nein sagen. Daß er aktuell nicht am Verkehr teilnimmt, ist da relativ unerheblich. Wenn ich den Eindruck habe, er könnte evtl. etwas später doch noch losfahren wollen, wäre es präventiv sinnvoll, ihm einen Alkotest anzubieten und ihm danach ggf. die möglichen Konsequenzen aufzuzeigen, wenn er fahren sollte. Das halte ich für besser und sinnvoller, als nichts zu tun und ihn vllt 30 min später zu zapfen oder gar vom Baum zu kratzen.

 

Es ist doch völlig egal, was ich beruflich mache. Behauptete ich, ich sei Jurist, so würdest du das bezweifeln. Jeder andere Beruf wäre wohl in Deinen Augen keine Qualifikation für meine Aussage. Das spielt aber auch alles keine Rolle.

Ähm, nein. Würde ich nicht bezweifeln. Grundsätzlich gehe ich erst einmal davon aus, daß es so ist, wie man es mir sagt. Irgendwann stellt sich eh heraus, ob's stimmt oder nicht. Abgesehen davon: viel zu viel Konjunktiv. Du kennst mich nicht. Woher also möchtest Du wissen, was ich bezweifeln würde, was mir ggf. ausreichen würde oder auch nicht? Und wenn das alles keine Rolle spielt, warum schreibst Du es dann?

 

Solange es keine Rechtsgrundlage für eine Alkoholkontrolle gibt, kann es keinen hinreichenden Verdachtsmoment geben, daß der Fahrer alkoholisiert fahren wird.

Wie bitte? Diese Logik erschließt sich mir jetzt irgendwie überhaupt nicht. Natürlich könnte es einen hinreichenden Verdachtsmoment geben, daß der Fahrer alkoholisiert fahren wird. Und trotzdem könnte ich u.U. nicht zwingend sofort einen Alkotest durchführen. Ich könnte ggf. andere Maßnahmen ergreifen.

 

Nichts. Ich habe lediglich versucht, Dir den Vergleich zwischen der Kontrolle und dem von Dir genannten Vorgehen bei einer LaSi-Kontrolle und der Alkoholkontrolle bei parkenden LKW-Fahrern zu erklären.

Das mit den Äpfeln und Birnen hatte ich Dir ja schon geschrieben.

 

Mir ging es nur um diese Aussage und die Möglichkeiten, die sich daraus für den Fahrer ergeben.:

Denn wir untersagen die Weiterfahrt lediglich so lange, bis die Ladung entsprechend nach-/gesichert wurde. Danach darf der Fahrer weiterfahren. Auch ohne eine entsprechende Nachkontrolle.

 

Ja. Und? Ich weiß jetzt, daß es Dir um diese Aussage ging. Ich weiß allerdings immer noch nicht, was genau Du mir damit jetzt sagen möchtest. Es ist so wie ich es schrieb.

 

Auch das habe ich nicht gefordert oder behauptet. Es wäre aber schon sehr erfreulich, wenn die Zahl der LKW-Kontrollen endlich deutlich erhöht würde. Die Bilder des bereits verlinkten KLSK sollten dafür Mahnung genug sein.

Hörte sich so an.

Eine deutliche Erhöhung der Lkw-Kontrollen ist nicht möglich. Und: es ist politisch auch nicht gewollt.

Ich kenne genügend andere LaSi-Verstöße. Da brauche ich keine Mahnungen. Und dennoch ändert auch das nichts an der Tatsache, daß die entsprechenden Kontrollen nicht deutlich erhöht werden (können/sollen). Bei der Masse an Lkw bleibt es realistisch betrachtet immer nur bei Stichproben.

 

Auch das habe ich nicht bezweifelt. Von anbieten war allerdings in keinem der mir bekannten Berichte die Rede. Und ich denke, die Wahrscheinlichkeit ist eher gering, daß eine derartige Kontrolle insbesondere den ausländischen Fahrern (um die dürfte es im wesentlichen gegangen sein) angeboten wurde, verbunden mit dem Hinweis, die sei freiwillig und sie hätten nichts zu befürchten, wenn sie nicht mitmachten. Das dürfte schon an den sprachlichen Hürden scheitern.

Ich weiß jetzt wirklich nicht, worauf Du hinaus willst. Wovon war denn in den Dir bekannten Berichten die Rede?

Du denkst womöglich falsch! Du warst (denke ich) ja auch nicht dabei. Und was die sprachlichen Hürden betrifft: die sind oftmals längst nicht so groß wie man denken könnte.

 

Er hatte keinen Verdacht und er hat auch nicht nachgefragt. Er hat die angeblich mangelhafte Ladungssicherung festgestellt und wollte die Weiterfahrt untersagen, von Bußgeldandrohungen mal ganz zu schweigen. Das er keine ausreichenden Kenntnisse hat, hat er damit eindrücklich bewiesen. Warum er dann trotzdem meinte, irgendwas androhen zu müssen, bleibt unklar.

Wenn er eine mangelhafte LaSi festgestellt haben will, hatte er sehr wohl einen Verdacht. Der geht idR einer Tatsachenfeststellung voraus.

Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, hatte er anschließend telefoniert und sich sachkundig gemacht.

Letztlich ist es müßig, über diesen Fall zu diskutieren, ohne genauere Informationen zu haben.

 

Es ging um die Bombe. Da war die Plane zumindest an einer Seite erkennbar geöffnet.

Und woher weißt Du, daß irgendwer meiner Kollegen daneben stand und auf die Ladefläche schauen konnte? Und selbst wenn: wenn die genauso viel oder wenig Kenntnisse von LaSi hatten wie der BD-Kollege aus Deinem Beispiel, dürfte es nicht verwunderlich sein, wenn sie nichts weiter unternahmen. Denn für den Laien sieht das durchaus gesichert aus.

Link to post
Share on other sites

Es ging um das "beurteilen können". Und nein, ich denke, das kannst Du eben nicht. Daran ändern weder in der Öffentlichkeit bekannt gewordene Beispiele etwas noch solche hier im Forum. Um etwas wirklich beurteilen zu können benötigt man Einblicke.

Ich meine mich dunkel an polizeispezifische Diskussionen zwischen euch Polizeikollegen hier im Forum zu erinnern, in denen mindestens einer nach Meinung des bzw. der anderen keine Ahnung von dem jeweiligen Thema hatte, weil er nichts drüber gehört oder nicht zugehört hatte oder einfach aus Bequemlichkeit zu faul war, sich mit dem entsprechenden Thema zu befassen. Welche Einblicke benötige ich, um beurteilen zu können, daß nur eine der Positionen richtig sein konnte, also mindestens einer schlicht falsch liegt?

 

Und welche Einblicke benötige ich, um beurteilen zu können, daß ein Polizist mit seiner Aussage daneben liegt (also keine Ahnung hatte, weil er nichts drüber gehört oder nicht zugehört hatte oder einfach aus Bequemlichkeit zu faul war, sich mit der Frage zu befassen), wenn der Polizist exakt das Gegenteil von dem behauptet, was durch das letztinstanzliche Urteil eines Obergerichtes rechtlich bindend geklärt wurde?

 

Welche Einblicke benötige ich, um im Ergebnis das Urteil in einem durch die Schwerlastkontrollgruppe der Autobahnpolizei angestrengten Bußgeldverfahren beurteilen zu können, in dem das Gericht dem betroffenen Unternehmen in allen Punkten recht gibt?

 

Warum sollte ich nicht danach fragen dürfen, ob diese Person nicht einen Alkotest machen möchte?

Meine Frage lautete:

Hättest Du mal eine Rechtsgrundlage, auf der die Polizei einen nicht am Verkehr teilnehmenden Kraftfahrer auf dessen Alkoholpegel überprüfen dürfte?

Von danach fragen dürfen und machen möchte, also irgendeiner Form von Freiwilligkeit, war da m.E. nicht die Rede.

 

Wie bitte? Diese Logik erschließt sich mir jetzt irgendwie überhaupt nicht.

Ist ganz einfach: einen hinreichenden Verdachtsmoment, daß jemand alkoholisiert fahren wird, kann es nur geben, wenn der Alkoholpegel des Betreffenden bekannt ist. Ohne Alkoholkontrolle gibt es keine rechtssichere Aussage zum Pegel. Ohne eine Aussage zum Pegel und (!) Aussage bzw. ggf. entsprechendes Verhalten des Fahrers ist kein hinreichender Verdachtsmoment möglich.

 

Ich könnte ggf. andere Maßnahmen ergreifen.

Welche bitte?

 

Eine deutliche Erhöhung der Lkw-Kontrollen ist nicht möglich.

Aber natürlich. Mehr Leute einstellen, mehr Polizisten entsprechend schulen (und sei es auch nur in einzelnen Bereichen, z.B. Sozialvorschriften). Und die Herren von der BAG in die Pflicht nehmen, und sei es über eine verpflichtende Quote.

 

Und: es ist politisch auch nicht gewollt.

Das wußte ich nicht. Woher weißt Du das?

 

Bei der Masse an Lkw bleibt es realistisch betrachtet immer nur bei Stichproben.

Stichproben im Promillebereich. Das ist lächerlich. Außerdem könnten gezielte, massive Kontrollen in bestimmten Branchen zumindest für eine gewisse Zeit eine durchaus positiven Effekt haben. Und wenn Deine Kollegen nicht einfach kommentarlos an verbotenerweise überholenden LKW vorbei zur näheren Inspektion diverser schwerer Verbrennungen führen (vulgodas Restaurant Zur Goldenen Möve besuchen), wäre das schon mal ein Anfang.

 

Ich weiß jetzt wirklich nicht, worauf Du hinaus willst. Wovon war denn in den Dir bekannten Berichten die Rede?

Nicht die Rede war von Alkoholtest anbieten. Die Rede war von Alkoholtest durchführen. Klingt für mich nicht nach fragend anbieten.

 

Wenn er eine mangelhafte LaSi festgestellt haben will, hatte er sehr wohl einen Verdacht. Der geht idR einer Tatsachenfeststellung voraus.

Das ist Rabulistik. Aber nun denn: wenn er nicht den von Dir bereits erwähnten Röntgenblick hatte, kann er jedenfalls keinen begründeten Verdacht gehabt haben, weil es sich um einen Planenauflieger handelte.

 

Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, hatte er anschließend telefoniert und sich sachkundig gemacht.

Nö. Der Fahrer und sein Chef haben den Hersteller angerufen, und dort hat man dann versucht, dem Beamten die Konstruktion zu erläutern. Die beiden beteiligten Firmenangehörigen hatten nicht den Eindruck, daß das gelungen ist.

 

Übrigens: auch das ist ein Beispiel für beurteilen können. Dein Kollege hatte schlicht und ergreifend keine (ausreichende) Ahnung, aber eine feste Überzeugung - und die Macht war mit ihm.

 

Und woher weißt Du, daß irgendwer meiner Kollegen daneben stand und auf die Ladefläche schauen konnte? Und selbst wenn: wenn die genauso viel oder wenig Kenntnisse von LaSi hatten wie der BD-Kollege aus Deinem Beispiel, dürfte es nicht verwunderlich sein, wenn sie nichts weiter unternahmen. Denn für den Laien sieht das durchaus gesichert aus.

Das weiß ich natürlich nicht. Und selbst wenn, wären wir wieder am Anfang: ich finde es traurig, daß das Thema nicht wenigstens in Grundzügen behandelt wird (die unfreiwillige, aber detaillierte BKF-Schulung dauert acht Stunden, motivierte Beamte sollten also in vier Stunden wenigstens die wesentlichen Dinge erfahren können), Du siehst das anders.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Ich meine mich dunkel an polizeispezifische Diskussionen zwischen euch Polizeikollegen hier im Forum zu erinnern, in denen mindestens einer nach Meinung des bzw. der anderen keine Ahnung von dem jeweiligen Thema hatte, weil er nichts drüber gehört oder nicht zugehört hatte oder einfach aus Bequemlichkeit zu faul war, sich mit dem entsprechenden Thema zu befassen. Welche Einblicke benötige ich, um beurteilen zu können, daß nur eine der Positionen richtig sein konnte, also mindestens einer schlicht falsch liegt?

Jaja..... wenn ich von Ich meine.... schreibe, forderst Du sofort an erster Stelle Belege ein. Diskussionen unter uns Polizeikollegen zeigen letztlich eines: Recht ist dehn- und durchaus auch etwas unterschiedlich auslegbar. Das sieht man vor allem sehr gut an OLG-Urteilen. Und wenn einer von uns der Meinung ist, der andere hätte von dem ein oder anderen Thema keine Ahnung (was sich ja eigentlich eher regelmäßig auf @Blaulicht reduziert), so ist das, wenn es zutreffend sein sollte, auch nicht wirklich problematisch, weil man nicht über alles Bescheid wissen kann. Das hat dann mit "nicht zugehört" oder "aus Bequemlichkeit zu faul" herzlich wenig zu tun und ich kann mich auch nicht erinnern, daß letzteres mal gefallen ist.

"Einblicke" in Form von Fachwissen und praktischer Erfahrung wäre schon mal sehr sehr hilfreich!

 

Und welche Einblicke benötige ich, um beurteilen zu können, daß ein Polizist mit seiner Aussage daneben liegt (also keine Ahnung hatte, weil er nichts drüber gehört oder nicht zugehört hatte oder einfach aus Bequemlichkeit zu faul war, sich mit der Frage zu befassen), wenn der Polizist exakt das Gegenteil von dem behauptet, was durch das letztinstanzliche Urteil eines Obergerichtes rechtlich bindend geklärt wurde?

Ok. Du spielst auf das Thema "Parken auf dem Gehweg" an. Dazu sage ich abschließend nur noch eines: das eine ist die graue Theorie, das andere die Praxis. Nicht alles, was am Richtertisch geurteilt wird, ist in der Praxis sinnvoll. Aber es ist halt Recht. Und wer sich die Mühe macht und partout Recht bekommen möchte, der erhält bisweilen so ein Urteil. Ob's praktisch auch wirklich sinnvoll ist, sei dann dahingestellt.

 

Einblicke hier: Menschverstand (den habe ich bei dem Thema bei Dir wirklich etwas vermißt; war mir zu einseitig betrachtet) und Praxiswissen/-erfahrungen, wie man mit solchen Situationen sinnvoll umgeht. Praktikable Möglichkeiten habe ich im betr. Thread aufgezählt.

 

Welche Einblicke benötige ich, um im Ergebnis das Urteil in einem durch die Schwerlastkontrollgruppe der Autobahnpolizei angestrengten Bußgeldverfahren beurteilen zu können, in dem das Gericht dem betroffenen Unternehmen in allen Punkten recht gibt?

Ich weiß jetzt zwar gerade nicht genau, auf welches Beispiel Du Dich beziehst, aber ich bezweifle denn doch sehr stark, daß man eine Sache beurteilen kann, nur weil ein Gericht so oder so entschieden hat.

 

 

Warum sollte ich nicht danach fragen dürfen, ob diese Person nicht einen Alkotest machen möchte?

Meine Frage lautete:

Hättest Du mal eine Rechtsgrundlage, auf der die Polizei einen nicht am Verkehr teilnehmenden Kraftfahrer auf dessen Alkoholpegel überprüfen dürfte?

Von danach fragen dürfen und machen möchte, also irgendeiner Form von Freiwilligkeit, war da m.E. nicht die Rede.

 

Ich weiß, wie Deine Frage lautete. Aber davon war bei mir keine Rede. Statt dessen habe ich Dir dargelegt, wie es in der Praxis (zB bei mir) läuft oder laufen würde.

 

Ist ganz einfach: einen hinreichenden Verdachtsmoment, daß jemand alkoholisiert fahren wird, kann es nur geben, wenn der Alkoholpegel des Betreffenden bekannt ist. Ohne Alkoholkontrolle gibt es keine rechtssichere Aussage zum Pegel. Ohne eine Aussage zum Pegel und (!) Aussage bzw. ggf. entsprechendes Verhalten des Fahrers ist kein hinreichender Verdachtsmoment möglich.

Nö. Den Verdachgsmoment kann es schon dann geben, wenn man Alkohol riecht. Dazu bedarf es nicht der Kenntnis um den genauen Alkoholpegel des Betroffenen. Rechtssicherheit habe ich eh erst dann, wenn der Alkoholwert mittels einer Blutprobe oder ggf. des Dräger 9510 DE vorliegt. Bis dahin habe ich nur Anhaltspunkte/-werte und Verdachtsmomente.

 

Welche bitte?

Sorry, aber ich plaudere nicht alles aus. ;)

 

Aber natürlich. Mehr Leute einstellen, mehr Polizisten entsprechend schulen (und sei es auch nur in einzelnen Bereichen, z.B. Sozialvorschriften). Und die Herren von der BAG in die Pflicht nehmen, und sei es über eine verpflichtende Quote.

Aber natürlich nicht. Mehr Leute einstellen würde auch nicht ausreichen, zumal die Ausbildungskapazitäten jetzt schon mehr als ausgereizt sind. Zudem müßten die betreffenden Kollegen nochmals zusätzlich entsprechend beschult werden. Auch da sind die Kapazitäten recht begrenzt, da es andere Beschulungen auch noch gibt. Mehr Polizisten entsprechend schulen geht also auch nicht, allenfalls zulasten anderer (auch wichtiger) Bereiche.

Inwiefern soll man die Herren von der BAG in die Pflicht nehmen, und sei es über eine verpflichtende Quote?

 

Wenn ich mir betrachte, wie hoch die Durchfallquote (seitens der Durchfaller gewollt oder ungewollt) allein in diesem Jahr liegt, ist Dein Ansinnen zwar nett, aber völlig undurchführbar!

 

Das wußte ich nicht. Woher weißt Du das?

Nicht alles dringt an die Öffentlichkeit. Die Quellen meines Wissens kann ich Dir nicht benennen. Du wirst mir also glauben müssen (oder auch nicht).

 

Stichproben im Promillebereich. Das ist lächerlich. Außerdem könnten gezielte, massive Kontrollen in bestimmten Branchen zumindest für eine gewisse Zeit eine durchaus positiven Effekt haben. Und wenn Deine Kollegen nicht einfach kommentarlos an verbotenerweise überholenden LKW vorbei zur näheren Inspektion diverser schwerer Verbrennungen führen (vulgodas Restaurant Zur Goldenen Möve besuchen), wäre das schon mal ein Anfang.

Das mag Dir lächerlich erscheinen, ist aber in Anbetracht der Masse an Lkws, die tagtäglich durch unser Land brummen, nicht zu ändern. Für entsprechende Kontrollen benötigt man auch nicht nur das entsprechende Personal in ausreichender Stärke, sondern dann auch Kontrollstellen, wo man eine große Zahl an Lkw stellen und kontrollieren kann. Allein daran scheitert es schon sehr oft.

Gezielte, massive Kontrollen in bestimmten Branchen gibt es schon, seit langem. Die finden immer wieder statt, sind aber auch nur Stichprobenkontrollen. Und aus meiner Erfahrung wirkt das nicht wirklich nachhaltig. Es ist ein Kampf gegen Windmühlen.

Man muß auch mal einen Verstoß links liegen lassen können, selbst wenn man sich nur auf dem Weg zum Essen befindet. Denn auch die Polizei hat ein Recht darauf, eine Pause einzulegen, um zB etwas zu essen.

 

Nicht die Rede war von Alkoholtest anbieten. Die Rede war von Alkoholtest durchführen. Klingt für mich nicht nach fragend anbieten.

Dem Alkoholtest durchführen geht aber das Alkotest anbieten voraus. Man kann einen Alkotest nur dann durchführen, wenn man zuvor mit dem Betroffenen gesprochen und ihm den Alkotest angeboten hat. Er muß schließlich mitwirken, sonst funktioniert das Ganze nicht.

 

Das ist Rabulistik. Aber nun denn: wenn er nicht den von Dir bereits erwähnten Röntgenblick hatte, kann er jedenfalls keinen begründeten Verdacht gehabt haben, weil es sich um einen Planenauflieger handelte.

Mag sein, daß das Rabulistik ist. Aber nichts anderes betreibst Du ja auch sehr oft ;).

Wenn der betreffende Kollege keinen Röntgenblick hatte, wovon ich mal stark ausgehe, wird er den Lkw aus welchen Gründen auch immer kontrolliert haben. Warum, wieso oder weshalb, dazu liegen mir leider keine Informationen vor. Aber er hat die Ladung ja offensichtlich gesehen.

 

Nö. Der Fahrer und sein Chef haben den Hersteller angerufen, und dort hat man dann versucht, dem Beamten die Konstruktion zu erläutern. Die beiden beteiligten Firmenangehörigen hatten nicht den Eindruck, daß das gelungen ist.

Ok. Dann halt so. Auf jeden Fall hat er ja wohl anschließend mit dem Hersteller gesprochen. Immerhin.

Was den Eindruck angeht: der kann auch schonmal trügen. Aber sei's drum.

 

 

Übrigens: auch das ist ein Beispiel für beurteilen können. Dein Kollege hatte schlicht und ergreifend keine (ausreichende) Ahnung, aber eine feste Überzeugung - und die Macht war mit ihm.

Nein. Beurteilen könntest Du es IMHO, wenn Du selbst Ahnung von der Materie hättest. So nimmst Du lediglich zur Kenntnis, daß andere zu diesem Urteil gelangt sind und gibst das lediglich wieder.

 

Das weiß ich natürlich nicht. Und selbst wenn, wären wir wieder am Anfang: ich finde es traurig, daß das Thema nicht wenigstens in Grundzügen behandelt wird (die unfreiwillige, aber detaillierte BKF-Schulung dauert acht Stunden, motivierte Beamte sollten also in vier Stunden wenigstens die wesentlichen Dinge erfahren können), Du siehst das anders.

Wenn Du das nicht weißt, mutet es aber schon irgendwie komisch an, daß Du erwartest, daß sie die Ladung hätten kontrollieren müssen.

Das kann nicht in Grundzügen in der Ausbildung behandelt werden, weil es Spezialbereichen unterliegt und in der Ausbildung mehr das Allgemeinwissen vermittelt wird. Für Spezialwissen ist da rein zeitlich kein Platz mehr, sonst müßte die Ausbildungszeit wahrscheinlich eher vier statt drei Jahre betragen. Und wer soll darüber urteilen, welche Spezialbereiche in die Grundausbildung aufgenommen werden sollen und welche nicht? Es gibt schlicht und ergreifend zu viele, die auch unterschiedliche Zeitansätze benötigen. Und es bräuchte auch das Personal, das diese Beschulungen durchführen kann.

 

Im übrigen umfaßt das Thema LaSi in den Beschulungen bei uns mehr als nur 4 Stunden, wenn man es richtig machen will. Denn wir müssen auch ggf. Berechnungen anstellen können, über die sich der Fahrer wahrscheinlich überhaupt keine Gedanken macht, wenn er überhaupt jemals etwas darüber gehört hat. Die meisten werfen einfach einen oder ein paar Gurte über die Ladung, ziehen den Gurt irgendwie fest und das war's dann. Es wird nicht danach geschaut, wie viele Gurte es sein müssen, in welchem Winkel die verlaufen, ob die Beschaffenheit der Ladung ein Rutschen des Gurtes ermöglichen kann, so daß auf beiden Seiten eine Vorspannkraft anliegt und nicht nur auf einer uvm.! Und: man sollte das in der Theorie erlernte auch selbst mal praktisch üben. Wenn Du das alles in vier Stunden schaffen kannst, dann hast Du meinen Respekt!

 

Es ist nicht so einfach, wie Du es darstellst.

Link to post
Share on other sites

Biber

 

Natürlich darf Bluey jemandem, der (noch) nicht am Verkehr teilnimmt einen Alkoholtest anbieten

 

Eine Rechtsgrundlage braucht er speziell dafür nicht, jedoch sollte er grundsätzlich örtlich und sachlich im Rahmen der Gefahrenabwehr und Gefahrenverhütung zuständig sein - das stellt jedoch regelmäßig gar kein Problem dar.

 

Ich hoffe deine Frage der Rechtsgrundlage wurde für dich ausreichend beantwortet

 

 

Unterschiedliche Auffassungen über die rechtliche Situation sind das eine, das andere ist der verantwortliche tatsächliche Rechtseingriff.

 

LaSi

Wird leider von Menschen vernachlässigt

Polizisten ahnden in diesem Thema Verfehlungen und wehren Gefahren ab.

Profis in diesem Thema sind die wenigsten Polizisten, dennoch sind die überwiegende Entscheidungen richtig.

 

Diese dargestellten Punkte zeigen dir im Ansatz, dass Polizeiarbeit komplizierter ist. Aber, wenn du was wissen willst, dann frage doch einfach. Problematisch ist nur, dass du nicht fragst, sondern meinst es besser zu wissen (was du nicht tust).

Link to post
Share on other sites

 

"Einblicke" in Form von Fachwissen und praktischer Erfahrung wäre schon mal sehr sehr hilfreich!

Aha. Also, nur wer Polizist ist, und selbst da nicht jeder, schließlich kennt sich ja nicht jeder in jedem Bereich aus, kann beurteilen, ob Fehler gemacht wurden oder etwas richtig oder falsch ist? Gilt das dann entsprechend auch für Buchhalter und Bauarbeiter und LKW-Fahrer und Chirurgen und etc. pp.?

 

Ok. Du spielst auf das Thema "Parken auf dem Gehweg" an.

Nein. Ich beziehe mich auf Deine falsche Behauptung zur Frage der Behinderung.

 

Einblicke hier: Menschverstand (den habe ich bei dem Thema bei Dir wirklich etwas vermißt; war mir zu einseitig betrachtet) und Praxiswissen/-erfahrungen, wie man mit solchen Situationen sinnvoll umgeht. Praktikable Möglichkeiten habe ich im betr. Thread aufgezählt.

Nein. Du hast den falschparkenden und sich-auf-dem-Gehweg-bewegen-müssenden-Fußgänger etc. behindernden Autofahrer mit Zähnen und Klauen verteidigt und als Polizist (!) genau die absurden Argumente genannt, die diese schwächeren VT immer hören, wenn ihr Verkehrsraum widerrechtlich eingeschränkt wird. Das hat nichts mit Menschenverstand zu tun, das ist schlicht rechtswidrig und die Arroganz des Blechs.

 

Ich weiß jetzt zwar gerade nicht genau, auf welches Beispiel Du Dich beziehst, aber ich bezweifle denn doch sehr stark, daß man eine Sache beurteilen kann, nur weil ein Gericht so oder so entschieden hat.

Aha. Du bezweifelst also, daß man in der Lage ist, über ein Verfahren und dessen Ausgang zu hören und zu lesen und dann sagen kann "Tja, Polizei, das war wohl nix"? Welche Einblicke braucht man denn dann, um den Ausgang eines abgeschlossenen Bußgeldverfahrens beurteilen zu können?

 

Ich weiß, wie Deine Frage lautete. Aber davon war bei mir keine Rede.

Ich weiß. Könnte man mit derailing umschreiben. Meine Frage bleibt auf jeden Fall unbeantwortet. Was wiederum bedeutet, die Antwort dürfte wohl lauten: Es gibt keine.

 

Aber natürlich nicht. Mehr Leute einstellen würde auch nicht ausreichen, zumal die Ausbildungskapazitäten jetzt schon mehr als ausgereizt sind. Zudem müßten die betreffenden Kollegen nochmals zusätzlich entsprechend beschult werden. Auch da sind die Kapazitäten recht begrenzt, da es andere Beschulungen auch noch gibt. Mehr Polizisten entsprechend schulen geht also auch nicht, allenfalls zulasten anderer (auch wichtiger) Bereiche.

Alles eine Frage des Wollens und der finanziellen Mittel. Bayern hat schließich auch in kürzester Zeit tausend 'Grenzpolizisten' ausgebildet.

 

Inwiefern soll man die Herren von der BAG in die Pflicht nehmen, und sei es über eine verpflichtende Quote?

Du weißt schon, daß die Aufgabe der BAG in der Kontrolle des Straßengüterverkehrs besteht? Dachte ich mir. Dann sollen sie es auch tun. Und ich sehe keinen Grund, den Herrschaften nicht Zielvorgaben über die Zahlen der Kontrollen zu machen.

 

Nicht alles dringt an die Öffentlichkeit. Die Quellen meines Wissens kann ich Dir nicht benennen. Du wirst mir also glauben müssen (oder auch nicht).

Aah ja. Die Ich könnt"s Dir sagen, aber dann müßte ich Dich erschießen-Nummer wieder.

 

Das mag Dir lächerlich erscheinen, ist aber in Anbetracht der Masse an Lkws, die tagtäglich durch unser Land brummen, nicht zu ändern.

Doch, natürlich. Man muß es nur wollen.

 

Für entsprechende Kontrollen benötigt man auch nicht nur das entsprechende Personal in ausreichender Stärke, sondern dann auch Kontrollstellen, wo man eine große Zahl an Lkw stellen und kontrollieren kann. Allein daran scheitert es schon sehr oft.

Es gibt Rast- und Parkplätze genug. Zumindest tagsüber ist das nun wirklich kein Problem. Eine große Anzahl ist auch nicht nötig - pro Streifenwagen ein LKW wäre doch schon mal en Anfang.

 

Man muß auch mal einen Verstoß links liegen lassen können, selbst wenn man sich nur auf dem Weg zum Essen befindet. Denn auch die Polizei hat ein Recht darauf, eine Pause einzulegen, um zB etwas zu essen.

Natürlich. Wenn man allerdings sieht, wie oft ein Verstoß links liegen gelassen wird, scheint die Polizei doch sehr viel häufiger zu essen als der normale Bürger.

 

Dem Alkoholtest durchführen geht aber das Alkotest anbieten voraus. Man kann einen Alkotest nur dann durchführen, wenn man zuvor mit dem Betroffenen gesprochen und ihm den Alkotest angeboten hat. Er muß schließlich mitwirken, sonst funktioniert das Ganze nicht.

Auch das ist Rabulistik. Du weißt sicher, daß es immer noch um die rechtliche Seite geht.

 

Nein. Beurteilen könntest Du es IMHO, wenn Du selbst Ahnung von der Materie hättest.

Keine Sorge. Meine Kenntnisse sind da deutlich besser als die des Polizisten (wobei das zugegebenermaßen offenbar auch nicht besonders schwierig ist).

 

Im übrigen umfaßt das Thema LaSi in den Beschulungen bei uns mehr als nur 4 Stunden, wenn man es richtig machen will.

Ja, das ist keine Frage. Es ging auch nicht um eine Ausbildung zum LaSi-Fachmann, sondern um die Aneignung von Grundlagen. Also z.B. Formschluss, Rutschmatten, Gurte - das ist nun wirklich keine Raketenwissenschaft. Es reicht dann ja völlig, wenn dem Polizisten irgendwas auffällt. Für eine detaillierte Überprüfung kann er im Zweifel ja einen Fachmann hinzuziehen.

Link to post
Share on other sites

...

Für gewöhnlich lese ich Deine Beiträge ganz gern und diskutiere mit Dir auch gern. Aber hier: sorry, das meiste ist einfach nur Unsinn. Und mir ist es jetzt auch zu spät, auf ein paar Punkte näher einzugehen. Vielleicht erledige ich das morgen.
Link to post
Share on other sites

Bezüglich der Ladungssicherung der in Hessen entschärften Bombe habe ich mich als Laie zurückgehalten, da ich nur geübt bin, Motorräder festzuspannen. Keine Ausbildung vorhanden, aber gesunder Menschenverstand. Aber selbst für mich als Laie war klar, daß die Bombe naiv festgezurrt war (Winkel der Gurte viel zu flach und dazu die Fixierungsrinne viel zu "schwach", sowie nicht in alle Richtungen abgesichert (Kurven, Bremsen, Beschleunigen). Gefühlt hätte die Bombe schon bei Kleinigkeitkeit leicht rausflutschen können.

Das sieht in BaWü ein bischen besser aus, siehe aktueller Fall:

Die Fliegerbombe wurde zur Entsorgung in einem Spezialfahrzeug nach Sindelfingen transportiert.

https://www.schwaebische.de/landkreis/bodenseekreis/friedrichshafen_arid,11087161_artikel,-auf-baustelle-bei-friedrichshafen-gefundene-fliegerbombe-entsch%C3%A4rft-_bildid,5778871.html

Foto aus www.schwaebische.de; "Die 250-Kilogramm-Bombe konnte entschärft werden (Foto: Stadt Friedrichshafen)", 22.07.19; Hervorhebung durch mich.

:nolimit:

Link to post
Share on other sites

 

Foto aus www.schwaebische.de; "Die 250-Kilogramm-Bombe konnte entschärft werden (Foto: Stadt Friedrichshafen)", 22.07.19; Hervorhebung durch mich.

 

 

Die Ratschen auf der linken Seite, sind beide offen - also auch nicht viel besser, wie in Frankfurt.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...