Jump to content

42 Km/h Zu Schnell, Schweizer Führerschein


Recommended Posts

Hallo liebes Forum,

 

ich habe mich eben an der Suchfunktion versucht und einen ähnlichen, aber doch nicht gleichen Fall gefunden, deswegen würde ich gerne nachfragen.

Ich bin vor einigen Tagen mit 162 in einer 120 auf der A5 bei Karlsruhe geblitzt worden. Nun soll ich zu dem Vorgang Stellung nehmen.

 

Laut Internet kommen da 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte und 140€ auf mich zu.

 

ABER: Ich habe einen Schweizer Führerschein. Was bedeutet das? Die 140€ wäre ich bereit zu zahlen (habe das Delikt ja begangen), aber was passiert mit den Punkten und dem Fahrverbot? Das kann der deutsche Staat ja nicht durchsetzen, oder?

 

UND: Soll ich eine Aussage machen? Würde das Sinn machen? So wie ich das sehe bin ich ja nur 2 km/h über der Schwelle zum Fahrverbot. Lohnt es sich da was zu versuchen?

 

Danke und beste Grüsse,

DMK

 

Link to post
Share on other sites

Wohnsitz spielt ja keine Rolle

Den CHlern ist ab +40 nur immer wichtig dass die dortigen Behörden nix erfahren, weshalb immer schnell und unauffällig gezahlt wird

 

FV gilt nur auf deutschem Boden. Der CH Lappen bringt den Vorteil dass im Rest der Welt gefahren werden darf

Link to post
Share on other sites

Hi,

 

zunächst mal danke für die Antworten.

 

@Zorro: Nein, ich habe keinen Wohnsitz mehr in DE.

 

@Heintz: Was meinst du denn mit FV gilt nur auf deutschem Boden? Kann ich dann für eine gewisse Zeit nur in Deutschland nicht mehr fahren? Wie soll man das denn kontrollieren können?

 

Und die Geschwindigkeitsübertretung als Ganze anzufechten bringt eher nix, oder? Ich fahre zwar normalwerweise nicht mehr als 10-15 km/h zu schnell, aber das kann ja mal passieren. Grade da bei Karlsruhe ist es ja dreispurig... von daher habe ich an sich keinen Zweifel an der Richtigkeit der Messung.....

 

Beste Grüsse,

DMK

Link to post
Share on other sites

Richtig, Dein Fahrverbot gilt nur in Deutschland. Kontrolle sicherlich schwierig und wenn Du auch noch mit einem CH-Kennzeichen in D unterwegs bist, dürfte die Wahrscheinlichkeit einer Entdeckung selbst bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle sicherlich gering sein, aber es gewinnen auch Leute im Lotto und der Ärger dürfte dann recht groß und teuer werden.

Link to post
Share on other sites
  • 3 weeks later...

Hi nochmal,

 

kurze Rückfrage: im ersten Schreiben, dass ich erhalten habe hiess es ich sei verpflichtet falsche Angaben zu korrigieren und ich hätte das Recht mich zu dem Vorfall zu äusern. Da alle Angaben stimmten und ich nichts zu sagen hatte, habe ich nicht reagiert. Jetzt habe ich gestern ein weiteres Schreiben bekommen, in dem ich nochmal zu genau der selben Korrektur von Angaben (unter Androhung von Strafe) angehalten wurde.

 

Auch hier stimmen mein Name, Geburtsdatum usw. Sollte ich reagieren? In dem 2. Schreiben von gestern wirkt es so als wollten die was von mir wissen....

 

Am Rande: Das ganze war mit einem Leihwagen passiert, aber da sie meinen Namen und Adresse ja schon haben, haben sie mich ja scheinbar identifiziert...

 

Danke schon im voraus für eventuelle Antworten!

 

Beste Grüsse,
DMK

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...