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Wie stehen die Chancen da heil raus zu kommen? Und zwar hat mein Vater ein Schreiben bekommen das sein Auto geblitzt worden ist an der Stelle "Pettstadt, B 505, Abschnitt 280, km 2.6, AS Pettstadt, Ri. A 3" Und ich bin schon auf dem Bild, aber das Bild ist schlecht und ich denke mal das könnte auch jemand anders sein optisch. "Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 143 km/h Geschwindigkeitsmessanlage - mobil - Einseitensensor ES3,0"

Problem ist das ich da wirklich dringend einen Termin hatte und das auch nicht aufschieben konnte. Wie würdet ihr das formulieren damit ich da so gut wie möglich raus komme? Außerdem fande ich die Blitzerstelle richtig unfair weil da extra noch eine Überholspur ist und da wird dann abgezockt bei 100. Kennt da jemand die Stelle und weiß Möglichkeiten um das Anzufechten?

 

Grüße

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Wie Du evtl. da "rauskommen" könntest kannst Du mit ein wenig Eigeninitiative hier im Forum selber herausbekommen, einfach mal ein oder zwei von mehreren tausend Threads zu dem Thema lesen...

Ob Du es eilig hattest oder nicht, ist völlig irrelevant und Du solltest dann eher mal Dein Zeitmanagement hinterfragen.

 

Auch sehe ich keine "Abzocke" sondern nur dass Du Dich "verzockt" hast und jetzt das weinen beginnst...

 

Im übrigen muss Dein Vater (wenn er Dich da raushalten will) dementsprechend agieren, Du kommst erst ins Spiel wenn Du einen Anhörbogen oder Bußgeldbescheid mit Deinem Namen in der Hand hältst.

 

Das Bild ist im übrigen nur eine meist minderwertige Kopie, auf dem Originalbild wird der Sachbearbeiter schnell erkennen, dass Halter und Fahrer altersmäßig auseinanderliegen und einen Fotoabgleich mit dem Einwohnermeldeamt machen.

 

Und was Du da "anfechten" willst ist mir schleierhaft...

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Dringender Termin = Vorsatz, ganz schlechte Ausrede. Ob die Messstelle fair ist oder ob in China ein Sack Reis umfällt, ohne Belang.

 

Dein Vater hat einen Anhörungsbogen bekommen, den kann er beantwortet, oder auch nicht. (Spart 0,80 Euro). Dein Vater hat ein Zeugnisverweigerungsrecht. Er darf nur nicht die Unwahrheit sagen

Der Weg vom Vater zum Sohn ist in der Regel kurz, ich vermute du wirst Post erhalten.

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@Qtreiberin Nein ich beginne nicht das weinen. Aber die Sache ist die das ich beruflich auf das Auto angewießen bin und dazu halt auch gehört das ich morgens zügig zur Arbeit muss... und anfechten will ich die Messung weil das Gerät Einseitensensor ES3.0 fehlerhaft ist und nicht das ganze Foto abgedruckt war

 

@rth @Zöllner Wieso Vorsatz? Ich habe niemand tot gefahren und außerdem kenne ich die Strecke blind weil sie zu meinem täglichen Arbeitsweg gehört... ich lasse mich doch nicht absichtlich blitzen!! Und ich habe da noch nie eine Falle stehen sehen deswegen habe ich dazu Abzocke gesagt

 

@zorro69 Zeugenfragebogen und da steht auch das der Verantwortliche Fahrer den selbst ausfüllen kann und deswegen hat mein Vater ihn mir gegeben

 

@alle Die Messstelle ist fehlerhaft und das Gerät auch.... hat da jemand genauere Infos?? Auf der Webseite der Blitzer Kanzlei wollen sie mir einen Anwalt andrehen aber man muss ja auch so aus der ganzen Sache raus kommen können.

 

 

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Du bist vorsätzlich schneller als erlaubt gefahren. Ein wenig zügig wird ja auch toleriert, zur Arbeit kann man auch rechtzeitig losfahren, so wird zumindest von Seiten der Behörden argumentiert werden. Du solltest dich nicht selber tiefer reinreiten.

Wenn du so überzeugt bist das Messstelle und Gerät fehlerhaft sind (Quelle?) wozu dann noch Infos?

Was hat Dein Vater genau für einen Brief erhalten?

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@TSK430, du schreibst selbst, du kennst die Strecke, und damit die Vorschriften, blind, fährst täglich daher. Du musst zügig zur Arbeit.

Schreibst du das in einen Anhörungsbogen oder sagst du es einem Richter kann der Vorsatz annehmen. Ich möchte dich nur vor — überflüssigen — Fehlern warnen.

Ob das Messgerät fehlerhaft ist kann ich nicht beurteilen, das muss ein Sachverständigen beurteilen. Sicher ist aber der Rechtsanwalt gewinnt immer. Entweder Das Gericht oder du zahlst die Rechnung.

Mit einer Rechtsschutzversicherung ist dein Risiko gering.

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Ich bin beruflich aufs Auto angewiesen...

Dann halte Dich an geltendes Recht.

 

Ich muss morgens zügig zur Arbeit....

dann stehe morgens eher auf oder lebe mit einer Vorsatzentscheidung (Verdoppelung des Bußgeldes).

 

anfechten will ich die Messung weil das Gerät Einseitensensor ES3.0 fehlerhaft ist und nicht das ganze Foto abgedruckt war

Gäääähn... schreib hin, dann bekommst Du das ganze Foto..

 

@Zöllner Wieso Vorsatz?

siehe oben...

 

kenne ich die Strecke blind weil sie zu meinem täglichen Arbeitsweg gehört... ich lasse mich doch nicht absichtlich blitzen!!

Wenn Du die Strecke so gut kennst spricht es noch mehr für ein vorsätzliches Handeln und nicht für ein fahrlässiges..

 

Und ich habe da noch nie eine Falle stehen sehen

Was für eine Falle? Meinst Du damit eine Überwachungsmaßnahme für Leute die morgens grundsätzlich zu spät aufstehen und dann meinen im Tiefflug über die Straßen brettern zu dürfen?

 

Zeugenfragebogen und da steht auch das der Verantwortliche Fahrer den selbst ausfüllen kann und deswegen hat mein Vater ihn mir gegeben

also wurde Dein Vater schon als verantwortlicher Fahrer ausgeschlossen...

 

@alle Die Messstelle ist fehlerhaft und das Gerät auch

Aha.... ich denke lediglich einer hier im Forum könnte Dir evtl. zustimmen.... der nennt sich @m3_
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@Qtreiberin Nein ich beginne nicht das weinen. Aber die Sache ist die das ich beruflich auf das Auto angewießen bin und dazu halt auch gehört das ich morgens zügig zur Arbeit muss... und anfechten will ich die Messung weil das Gerät Einseitensensor ES3.0 fehlerhaft ist und nicht das ganze Foto abgedruckt war @rth @Zöllner Wieso Vorsatz? Ich habe niemand tot gefahren und außerdem kenne ich die Strecke blind weil sie zu meinem täglichen Arbeitsweg gehört... ich lasse mich doch nicht absichtlich blitzen!! Und ich habe da noch nie eine Falle stehen sehen deswegen habe ich dazu Abzocke gesagt @zorro69 Zeugenfragebogen und da steht auch das der Verantwortliche Fahrer den selbst ausfüllen kann und deswegen hat mein Vater ihn mir gegeben @alle Die Messstelle ist fehlerhaft und das Gerät auch.... hat da jemand genauere Infos?? Auf der Webseite der Blitzer Kanzlei wollen sie mir einen Anwalt andrehen aber man muss ja auch so aus der ganzen Sache raus kommen können.

1. das Weinen (groß geschrieben).

2. wenn man beruflich auf das Auto angewiesen ist und morgens zügig zeitig oder pünktlich auf der Arbeit erscheinen muß, muß man halt rechtzeitig starten. So erspart man sich, u.U. geblitzt zu werden.

3. daß die ES3.0 fehlerhaft ist sagt wer?!

4. das ganze Foto muß auch nicht unbedingt abgedruckt und mitgeschickt werden.

5. Vorsatz, weil bewußt und gewollt zu schnell gefahren. Hättest Du jemanden umgenietet, wäre Vorsatz noch das geringste Problem.

6. nunja, würdest Du die Strecke blind kennen, wüßtest Du sicherlich auch um den Blitzerstandort Bescheid. Aber da Du Dich ja nicht absichtlich blitzen läßt, muß man es wohl mindestens unter Schusseligkeit verbuchen.

7. aha, noch nie eine Falle Messung dort gesehen und deshalb Abzocke. Die Logik dahinter müßtest Du nochmal genauer erläutern.

8. warum soll die Meßstelle fehlerhaft sein? Und warum das Gerät? Aaaaah..... nur eine Behauptung, sonst würdest Du ja nicht nach genaueren Infos anderer User fragen.

9. ja, schöne Websides. Hast Du die Mähr von den Fehlern dort aufgeschnappt? Nepper, Schlepper, Bauernfänger sagt Dir was, oder?

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Websides... Mähr

@bluey: Ich bin hiermit leider gezwungen, mich zu wiederholen: Ich hätte mit maximal "befriedigend" im Fach Deutsch doch Cop werden können :whistling: . Gut, wer noch nie Radarwarnschilder im Ausland gesehen hat, muß auch nicht zwingend im Fach Englisch eine Leuchte sein.

:nolimit:

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Aha.... ich denke lediglich einer hier im Forum könnte Dir evtl. zustimmen.... der nennt sich @m3_

 

@qtreiberin: Richtig gedacht wäre gewesen, "kann Dir sicher zustimmen" :whistling: . Natürlich liegt hier Abzocke vor. Die B505 ist eine wirkliche Schnellstraße (breit trassiert, mal als A731 geplant) als Abkürzung zwischen der A73 und A3, sprich ohne Kreuzungen und mit autobahnähnlichen Anschlussstellen, entsprechendem Verkehr, vielen Unfällen, aber überholdruckmäßig entschärft durch einige 2-1-Spuren-Abschnitte. Es könnte locker :120: gelten, wie an anderen vergleichbaren Straßen. Natürlich ist auch deswegen dieser Streckenabschnitt ein bekannter Abzockschwerpunkt. Natürlich können sich Trupps aus der Wegelagereizunft auch mal neue Standorte einfallen lassen, um Pendler zu überraschen, bekannt gerne an Stellen, wo man noch am Ende der Zweispurigkeit schnell seinen Überholvorgang abschließen möchte.

 

@tsk430: Unfaire, moralisch verwerfliche, fiskalisch- und quotenorientierte Meßstellen gibt es im Rechtswesen nicht. Ich vergebe ja Abzockgütesterne gemäß der Hotelklassifizierung. Der ADAC wollte mal unverfrorene Meßstelle regelmäßig präsentieren. Die Meßstelle kann rechtsmäßig nur nach der Beschilderung klassifziert werden. Es gilt also nur die Schilderaufstellung, die zu prüfen ist. Wenn es eine neue Meßstelle ist, dann bestehen hier oftmals Chancen durch fehlende Hieb- und Stichtfestigkeit aufgrund naiver, übereifriger Meßbeamte. Das ist der erste Ansatz, falls der Fahrer identifiziert ist. Der zweite Ansatz ist eine fehlerhafte Messung selbst, da gibt es immer zig Fehlerquellen wie auch bei eso ES 3.0, Stichworte sind moderne "LED"-Scheinwerfer, "Rohmessdaten" usw., schaust Du bei vut verkehr unter Aktuelles und rechtlich witzig kommentiert im Burhoff Blog. Für kleines Geld gibt es auch Anbieter mit einer Vorab-Grob-Durchleuchtung oder sogar Anbieter, die ggf. bei Erfolgsaussichten ohne Kostenrisiko übernehmen. Ansonsten der klassische Weg der Durchleuchtung per RA/Gutachter (auch vorgerichtlich), über RSV oder Privatschatulle. Dritter Ansatz ist die FV-Erlassung über ein versierten RA.

Der nullte Ansatz ist jedoch immer gegeben, wenn Fahrer ungleich Halter bzw. der Fahrer nicht eindeutig erkennbar ist. Die kleinen Fahrerbilder auf den eintreffenden Bögen vom Bayerischen Polizeiverwaltungsamt sind nie gescheit scharf, sprich billigste Qualität aus dem EDV-Mittelalter. Seitens der Schärfe ist i. d. R. nichts zumachen, sprich dein Gesicht muß irgendwie durch Fahrzeugbauteile (Sonnenblende, Innenspiegel) oder Zubehör/Schmuck/Sonstiges (Navi, Aufkleber, Hawaiikette, vierstöckigen Hamburger etc.) verdeckt sein.

Vorsatz wird einem inzwischen oftmals grundsätzlich ab einer gewissenen Überschreitungshöhe unterstellt. Es hat sich über die Jahre eine lukrative Nebeneinnahme der Bußgeldstellen entwickelt.

:nolimit:

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...

 

Ich verzichte als Handy-RF-Nutzer jetzt mal darauf, deinen Beitrag zitatgerecht zu zerpflücken.

Es haben sich ja bereits beide Seiten zu Wort gemeldet, einige Tipps waren auch darunter - mal noch mein persönlicher Senf als persönlich mit der Örtlichkeit Vertrauter ;) Sorry, wenn ich es so direkt ausdrücke: Du bist im wahrsten Sinne des Wortes blind unterwegs. Die VPI Bamberg fährt die Stelle seit Jahren (!) mindestens (!!) alle 14 Tage an, wenn nicht sogar häufiger (!!!), sollte dir also längst aufgefallen sein (und wird auch jedes einzelne Mal auf Radio Bamberg durchgegeben). Grund sind etliche tödliche Verkehrsunfälle in den letzten Jahren, leider auch aufgrund derjeniger Leute, die die B 505 mit einer BAB verwechseln (hier bin ich anderer Meinung als m3_). Kleiner Trost für dich: Du bist nicht der erste, der sich bei Pettstadt ein Fahrverbot abholt: Es sind so gut wie bei jeder Messung mehrere dabei.

 

Inwiefern die Stelle fehlerhaft sein soll, erschließt sich mir nicht. Kurven sind beim ES kein Problem, die Stelle ist ausgiebig beschildert usw. usf. Wenn du Anfahrtsbilder brauchst: Die Örtlichkeit ist von @Xander auf messstellen.info dokumentiert und außerdem auch bebildert auf blitzer.de zu finden. Das mitgeschickte Bild ist naturgemäß schlecht, du kannst ein besseres anfordern (siehe vorherige Beiträge), dann bekommst du die kompletten Messfotos der zwei Frontaufnahmen (FE5.0) und, falls vorhanden, die Heckaufnahme (FE6.0, WLAN).

 

Spielchen wie Verjährung, Vater-gibt-es-selber-zu und dergleichen kannst du m. E. vergessen. Man ist durch das Foto schon darauf gekommen, dass er es wohl nicht persönlich gewesen ist. Bleibt eine winzige Chance, dass sich ein entsprechender Ersatzlenker findet (Begriff zur Suche im Forum leicht anpassen). Aber da er ja dir den Bogen gegeben hat, noch ein Hinweis: Auf keinen Fall jemand anderen angeben (Straftat)!

 

Ich sehe in deinem Fall ebenfalls keine Chance, irgendwas mit Gutachter zu "drehen". Schließlich hast du ja selber gesagt, dass du (viel) zu schnell unterwegs warst - wieso sollte dann der Messwert nicht stimmen? Gut, wenn du ne RSV hast, Feuer frei und viel Glück (wenn nicht: Zahlen und einen Monat laufen) ... möge dich die VPI das nächste Mal an einer anderen Stelle beim "Zügig-zur-Arbeit-Fahren" erwischen. Gibt nicht nur auf der B 505 genügend Gelegenheiten, aber das solltest du als vernünftig denkender Autofahrer mit BA-Kennzeichen (o. ä.) ja eigentlich wissen.

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Websides... Mähr

@bluey: Ich bin hiermit leider gezwungen, mich zu wiederholen: Ich hätte mit maximal "befriedigend" im Fach Deutsch doch Cop werden können :whistling: . Gut, wer noch nie Radarwarnschilder im Ausland gesehen hat, muß auch nicht zwingend im Fach Englisch eine Leuchte sein.

:nolimit:

 

Mensch, @m3_, alter Hotte, Du kannst ja sogar aufpassen. Und tatsächlich hast Du einen kleinen Fehler gefunden. Weißt Du was: Du darfst ihn sogar behalten. Enttäuschen muß ich Dich nur leider mal wieder in Deinem Irrglauben, Du hättest Cop werden können. Nee, keine Chance. Dazu fehlt Dir mehr als nur entsprechende Deutschkenntnisse. :nunja: Aber Du bist ja ein tapferes Kerlchen und wirst das schon weckstecken. ;)

 

 

Kleiner Tipp: schau Dir Deinen letzten Beitrag an und dann überleg Dir besser, ob Du beim nächsten Mal mit Steinchen wirfst, wo Du ja so gern im Glaskasten hockst. :D

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...

 

Ich verzichte als Handy-RF-Nutzer jetzt mal darauf, deinen Beitrag zitatgerecht zu zerpflücken.

Es haben sich ja bereits beide Seiten zu Wort gemeldet, einige Tipps waren auch darunter - mal noch mein persönlicher Senf als persönlich mit der Örtlichkeit Vertrauter ;) Sorry, wenn ich es so direkt ausdrücke: Du bist im wahrsten Sinne des Wortes blind unterwegs. Die VPI Bamberg fährt die Stelle seit Jahren (!) mindestens (!!) alle 14 Tage an, wenn nicht sogar häufiger (!!!), sollte dir also längst aufgefallen sein (und wird auch jedes einzelne Mal auf Radio Bamberg durchgegeben). Grund sind etliche tödliche Verkehrsunfälle in den letzten Jahren, leider auch aufgrund derjeniger Leute, die die B 505 mit einer BAB verwechseln (hier bin ich anderer Meinung als m3_). Kleiner Trost für dich: Du bist nicht der erste, der sich bei Pettstadt ein Fahrverbot abholt: Es sind so gut wie bei jeder Messung mehrere dabei.

 

Inwiefern die Stelle fehlerhaft sein soll, erschließt sich mir nicht. Kurven sind beim ES kein Problem, die Stelle ist ausgiebig beschildert usw. usf. Wenn du Anfahrtsbilder brauchst: Die Örtlichkeit ist von @Xander auf messstellen.info dokumentiert und außerdem auch bebildert auf blitzer.de zu finden. Das mitgeschickte Bild ist naturgemäß schlecht, du kannst ein besseres anfordern (siehe vorherige Beiträge), dann bekommst du die kompletten Messfotos der zwei Frontaufnahmen (FE5.0) und, falls vorhanden, die Heckaufnahme (FE6.0, WLAN).

 

Spielchen wie Verjährung, Vater-gibt-es-selber-zu und dergleichen kannst du m. E. vergessen. Man ist durch das Foto schon darauf gekommen, dass er es wohl nicht persönlich gewesen ist. Bleibt eine winzige Chance, dass sich ein entsprechender Ersatzlenker findet (Begriff zur Suche im Forum leicht anpassen). Aber da er ja dir den Bogen gegeben hat, noch ein Hinweis: Auf keinen Fall jemand anderen angeben (Straftat)!

 

Ich sehe in deinem Fall ebenfalls keine Chance, irgendwas mit Gutachter zu "drehen". Schließlich hast du ja selber gesagt, dass du (viel) zu schnell unterwegs warst - wieso sollte dann der Messwert nicht stimmen? Gut, wenn du ne RSV hast, Feuer frei und viel Glück (wenn nicht: Zahlen und einen Monat laufen) ... möge dich die VPI das nächste Mal an einer anderen Stelle beim "Zügig-zur-Arbeit-Fahren" erwischen. Gibt nicht nur auf der B 505 genügend Gelegenheiten, aber das solltest du als vernünftig denkender Autofahrer mit BA-Kennzeichen (o. ä.) ja eigentlich wissen.

Ganz einfach weil ich jetzt mal im bekannten Kreis herum gefragt habe und gesagt worden ist das da schon viele in die Falle getappt sind. Und ich habe mir die Bilder angeschaut und es ist total getarnt aufgebaut und es ist deswegen ungültig sagt mein Kollege! Auf jeden Fall habe ich den Bogen so abgeschickt das ich gefahren bin (weil sonst begehe ich ja eine Straftat, danke für den Tip) und den Vertoß nicht zugebe weil die Messung ungültig ist. Mal schauen ... aber woher kennst du mein Kennzeichen? Danke übrigends auch m3 für die Hinweiße. Schaut so aus als ob ES30 sowieso zerpflückt wird.

 

ach und Bluey... wenn man halt auch daheim Verpflichtungen hat kann man nicht immer rechtzeitig los. Aber danke für den Hinweiß. und um den Blitzer standort weiß ich nicht Bescheid eben WEIL es eine getarnte Abzockfalle ist siehe m3. Und ich habe nach Infos weil vielleicht hat jemand Tips. Kann ja nicht jeder so gut Auto fahren wie ihr alle. Danke

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Ich wünsche auch viel Spaß mit dieser Einspruchsbegründung (die Du scheinbar @m3_ verdankst :D)... vor allen Dingen wenn tatsächlich Du das Ding geschrieben hast und nicht Dein Vater...

 

Ok, ich seh grad war ja ein ZFB, bleibt im Ergebnis aber das gleiche...

 

 

Hättest Du doch meinen Tipp befolgt und hier im Forum mal so 20 oder mehr Threads gelesen.. *seufz*. Ich denke der Drops für Dich ist gelutscht... wenn Du sogar freiwillig Deinen Namen ins Spiel bringst.

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Ganz einfach weil ich jetzt mal im bekannten Kreis herum gefragt habe und gesagt worden ist das da schon viele in die Falle getappt sind.

Richtig. Wenn du Zeit und Lust hast, geh doch einfach mal zu einer Messung hin, frage freundlich, ob du bei der Messung störst, und plaudere ein wenig mit dem :cop01:. Du wirst im Laufe des Gesprächs viele "Pieeeeeps" aus dem Wagen hören. 1 Piep = 1 "abgezockter" Verkehrsteilnehmer.

 

Und ich habe mir die Bilder angeschaut und es ist total getarnt aufgebaut

Falls es noch jemanden interessiert: Es geht um diese Messstelle. Na, erkennt ihr das Geraffel auch vor lauter Tarnung nicht?

 

und es ist deswegen ungültig sagt mein Kollege!

Wo der Kollege zumindest recht hat (Achtung, gilt nur für Bayern!): Tarnung (mit D) ist verboten.

 

Auf jeden Fall habe ich den Bogen so abgeschickt das ich gefahren bin

Glückwunsch zum Fahrverbot!

 

und den Vertoß nicht zugebe weil die Messung ungültig ist.

Kannst du uns bitte die Antwort der Bußgeldstelle einscannen und hochladen? Bitte!

 

aber woher kennst du mein Kennzeichen?

Dein täglicher Arbeitsweg geht von BA über die 505 Richtung A 3 raus. Call me Sherlock :rolleyes:

 

Schaut so aus als ob ES30 sowieso zerpflückt wird.

:popcorn:

 

 

wenn man halt auch daheim Verpflichtungen hat kann man nicht immer rechtzeitig los.

Das Wort Vorsatz ist bereits mehrmals gefallen.

 

und um den Blitzer standort weiß ich nicht Bescheid eben WEIL es eine getarnte Abzockfalle ist siehe m3.

Du willst uns nicht ernsthaft weismachen, dass du dort jeden Tag langfährst, aber noch nie den Blitzer selber oder die Meldungen auf Radio BA oder die Lichthupenwarnungen aus dem Gegenverkehr mitbekommen hast? Scheint so, als ob du die Strecke gar zu "blind" kennst ...

 

Und ich habe nach Infos weil vielleicht hat jemand Tips.

Das kein ganzer Satz. Und hättest du den Thread gelesen, so wäre dir sicher der ein oder andere Tipp aufgefallen :rolleyes:

 

Kann ja nicht jeder so gut Auto fahren wie ihr alle.

Erst mit Tacho 150 Richtung Spurzusammenführung bolzen und sich dann à la mimimi beschweren? Beim besten Willen: Ich bin ganz sicher kein Befürworter jeglicher Geschwindigkeitsüberwachung (hieß das nicht mal Elch? :lol:), aber für so was fehlt mir echt das Verständnis. Gerade auf Unfallhäufungsstrecken mit mehreren Toten in den letzten Jahren.

 

Danke

Bitte. Möge ich dir im Straßenverkehr nie begegnen.

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es geht um diese Messstelle

 

Stimmt, das Gerät ist ja zur Unkenntlichkeit getarnt - eine Unverschämtheit :B):
 

 

Eben und deswegen gehe ich dagegen vor und das habe ich der Dame am Telefon auc hschon so angekündigt!! Auf jedenfall wurde da am Dienstag schon wieder geblitzt aber diesmal habe ich mich nicht erwischen lassen hehe.. vielen Dank zum Frankenwald für den Hinweiß auf die Abzock stelle!

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Stimmt, das Gerät ist ja zur Unkenntlichkeit getarnt - eine Unverschämtheit :B):

Eben und deswegen gehe ich dagegen vor und das habe ich der Dame am Telefon auc hschon so angekündigt!!.....

Diese Begründung wird bei der nächsten Weihnachtsfeier dieser Bußgeldstelle einen der vordersten Plätze im Gelächter-Ranking einnehmen :nick:

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wenn man halt auch daheim Verpflichtungen hat kann man nicht immer rechtzeitig los.

Billige Ausrede und trotzdem kein Grund, zu schnell zu fahren. Man kann auch telefonieren und ankündigen, daß man (aus welchen Gründen auch immer) zu spät kommt.

 

Aber danke für den Hinweiß.

Bitte, gerne. Immer wieder.

 

und um den Blitzer standort weiß ich nicht Bescheid eben WEIL es eine getarnte Abzockfalle ist siehe m3.

Jaja, schon klar. Ich habe mir eben gerade die Bilder angeschaut. Wenn das schon für Dich getarnt ist, solltest Du Dir vllt eine Brille zulegen.

 

Und was @m3_ blubbert, interessiert mich herzlich wenig. Der sabbelt ständig was von "getarnt", "Skandal" und ähnlichen Unsinn.

 

Und ich habe nach Infos weil vielleicht hat jemand Tips.

Die wurden Dir gegeben. Fragt sich nur, was Du daraus machst.

 

Kann ja nicht jeder so gut Auto fahren wie ihr alle. Danke

Nee, sicher nicht. Aber man kann's lernen bzw. versuchen. ;)
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Eben und deswegen gehe ich dagegen vor und das habe ich der Dame am Telefon auc hschon so angekündigt!! Auf jedenfall wurde da am Dienstag schon wieder geblitzt aber diesmal habe ich mich nicht erwischen lassen hehe.. vielen Dank zum Frankenwald für den Hinweiß auf die Abzock stelle!

Bevor du dich (noch) lächerlich(er) machst: hast den § parat in dem eine Tarnung der Messanlage verboten ist?

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Eben und deswegen gehe ich dagegen vor und das habe ich der Dame am Telefon auc hschon so angekündigt!! Auf jedenfall wurde da am Dienstag schon wieder geblitzt aber diesmal habe ich mich nicht erwischen lassen hehe.. vielen Dank zum Frankenwald für den Hinweiß auf die Abzock stelle!

Bevor du dich (noch) lächerlich(er) machst: hast den § parat in dem eine Tarnung der Messanlage verboten ist?
Wenn die Anlage so offen aufgestellt war wie auf den Fotos dargestellt, sollte dich die Führerscheinstelle zum Augenarzt schicken.

Deine Sehfähigkeit entspricht offensichtlich nicht mehr den Anforderungen, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.

Einmal kann man die Messstelle übersehen, aber wenn man nahezu täglich da lang fährt, regelmäßig wird geblitzt...

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Bevor du dich (noch) lächerlich(er) machst: hast den § parat in dem eine Tarnung der Messanlage verboten ist?

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Richtlinie für die polizeiliche Verkehrsüberwachung (VÜ-Richtlinie VÜR) vom 12. Mai 2006 (AllMBl. S. 155)

 

Wohlgemerkt: Richtlinie! Relevant ist Punkt 2.9: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV97933-9#BayVwV97933-32. Ich habe in ganz Bayern noch nie eine getarnte Messstelle gesehen.

 

Wenn die Anlage so offen aufgestellt war wie auf den Fotos dargestellt

Ist sie an dieser Stelle immer. Gut, manchmal wird der Sensor unter der Leitplanke aufgebaut (@TSK430 Darnung!!!!!), aber gelegentlich stehen die Fotoeinheiten auch ganz offen da und nicht hinter Leitpfosten verdeckt aufgestellt (je nachdem, wie es die Lichtverhältnisse erfordern). Erkennung ist dann aus mehr als 300 Metern locker möglich.

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Bevor du dich (noch) lächerlich(er) machst: hast den § parat in dem eine Tarnung der Messanlage verboten ist?

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Richtlinie für die polizeiliche Verkehrsüberwachung (VÜ-Richtlinie VÜR) vom 12. Mai 2006 (AllMBl. S. 155)

 

Wohlgemerkt: Richtlinie! Relevant ist Punkt 2.9: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV97933-9#BayVwV97933-32. Ich habe in ganz Bayern noch nie eine getarnte Messstelle gesehen.

 

Wenn die Anlage so offen aufgestellt war wie auf den Fotos dargestellt

...

 

Danke. Ich hatte nicht den Eindruck das der TE von einer Mülltonne, Warnbake o.ä. schrieb.

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Mmh

 

 

tSK430

 

Woher hattest du die glorreiche Idee den Bogen auszufüllen, mit der lustigen Idee dich sonst strafbar zu machen?

 

Das war jetzt nicht besonders klug von dir.

Du bist nun als verantwortlicher Fahrer erkannt.

 

Q-Treiberin hatte dir den Ball auf den Elf-Meter-Punkt gelegt. Es war unklug ihr nicht zu zuhören.

 

Es war auch unklug deinen Freunden bezüglich der getarnten Blitzer zu glauben.

 

Du bist vorsätzlich zu schnell gefahren. Und scheinst das ständig zu machen.

 

Ich denke, dass das Fahrverbot dir gut tun wird.

Nach deinem Fahrverbot (bzw auch gerne jetzt schon) solltest du einfach etwas früher los fahren. Dann kommst du ungestresst, pünktlich und ohne Blitzer bei der Arbeit an.

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Bevor du dich (noch) lächerlich(er) machst: hast den § parat in dem eine Tarnung der Messanlage verboten ist?

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Richtlinie für die polizeiliche Verkehrsüberwachung (VÜ-Richtlinie VÜR) vom 12. Mai 2006 (AllMBl. S. 155)

 

Wohlgemerkt: Richtlinie! Relevant ist Punkt 2.9: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV97933-9#BayVwV97933-32. Ich habe in ganz Bayern noch nie eine getarnte Messstelle gesehen.

 

Wenn die Anlage so offen aufgestellt war wie auf den Fotos dargestellt

Ist sie an dieser Stelle immer. Gut, manchmal wird der Sensor unter der Leitplanke aufgebaut (@TSK430 Darnung!!!!!), aber gelegentlich stehen die Fotoeinheiten auch ganz offen da und nicht hinter Leitpfosten verdeckt aufgestellt (je nachdem, wie es die Lichtverhältnisse erfordern). Erkennung ist dann aus mehr als 300 Metern locker möglich.
Wie gesagt ich habe die Analge nicht gesehen und von daher gehe ich schon von der Tarnung hinter dem Leitpfosten aus!! Danke für den Tipp sehr hilfreich... Die Verwendung tarnender Mittel beim Einsatz von technischem Gerät (z.B. in Mülltonnen) und Messfahrzeugen ist nicht zulässig. Eben und hier ist die Tarnung der Pfosten vor den Kameras und deswegen zahl ich nix! :P :P

 

 

 

Mmh

 

 

tSK430

 

Woher hattest du die glorreiche Idee den Bogen auszufüllen, mit der lustigen Idee dich sonst strafbar zu machen?

 

Das war jetzt nicht besonders klug von dir.

Du bist nun als verantwortlicher Fahrer erkannt.

 

Q-Treiberin hatte dir den Ball auf den Elf-Meter-Punkt gelegt. Es war unklug ihr nicht zu zuhören.

 

Es war auch unklug deinen Freunden bezüglich der getarnten Blitzer zu glauben.

 

Du bist vorsätzlich zu schnell gefahren. Und scheinst das ständig zu machen.

 

Ich denke, dass das Fahrverbot dir gut tun wird.

Nach deinem Fahrverbot (bzw auch gerne jetzt schon) solltest du einfach etwas früher los fahren. Dann kommst du ungestresst, pünktlich und ohne Blitzer bei der Arbeit an.

Das hat Frankenwäldler gesagt das ich mich strafbar mache wenn ich jemand anders rein schreibe!.. und wann ich los fahre und wann nicht ist doch immer noch meine Sache??
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Vermutlich werden wir nie erfahren, dass du doch für einen Monat die Gastfreundschaft des ÖPNV genießen darfst.

Niederlagen zuzugeben ist nicht jedermanns Sache.

 

Aber mit deiner Argumentation ist das Fahrverbot fest gebucht.

 

Ich bin auch kein Freund von Geschwindigkeitskontrollen.

Aber manchmal machen sie Sinn.

 

Manchmal trifft es die Falschen, machmal aber auch die Richtigen.

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...

 

Wie gesagt ich habe die Analge nicht gesehen und von daher gehe ich schon von der Tarnung hinter dem Leitpfosten aus!! Danke für den Tipp sehr hilfreich... Die Verwendung tarnender Mittel beim Einsatz von technischem Gerät (z.B. in Mülltonnen) und Messfahrzeugen ist nicht zulässig. Eben und hier ist die Tarnung der Pfosten vor den Kameras und deswegen zahl ich nix! :P :P

Nicht verstanden?

2.9 Tarnung von technischem Gerät

Die Verwendung tarnender Mittel beim Einsatz von technischem Gerät (z.B. in Mülltonnen) und Messfahrzeugen ist nicht zulässig. Die Ausnutzung baulicher und örtlicher Gegebenheiten ist jedoch zulässig (verdecktes Aufstellen).

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Analge

Hihihi. Sorry.

 

Wie gesagt ich habe die Analge nicht gesehen und von daher gehe ich schon von der Tarnung hinter dem Leitpfosten aus!!

Genau deswegen, weil du als Strecke-blind-Kenner die Anlage nicht gesehen hast, war sie getarnt? Aha. KlausK und der freundliche :cop01: im Video oben (hier noch mal) haben es doch schon erklärt?! Wenn ich als Messbeamter mein Krimskrams hinter einen Leitpfosten stelle (der sowieso schon immer da steht), dann ist das verdecktes Aufstellen. Wenn ich aber einen Leitpfosten aus der Hosentasche ziehe und vor die Fotoeinrichtung oder den Sensor stelle, dann ist das (in BY unzulässiges) Tarnen - selbes gilt für Netze (oder ganze Ghillie-Suits), Schals oder DIY-Container-Lösungen.

 

Das hat Frankenwäldler gesagt das ich mich strafbar mache wenn ich jemand anders rein schreibe!

:wand: Ja, ach nee. Ich habe aber nicht behauptet, dass du den Bogen selbst ausfüllen müssest, dir vielmehr einen klitzekleinen Tipp für die Suche hier im RF gegeben. Welche anderen Suchbegriffe noch in Betracht kommen, findest du in den entsprechenden Threads (beispielsweise children's woman :whistling: - sorry, ich bin heute aber auch zu Scherzen aufgelegt). Aber porscheturbo hat recht, du wirst bei deiner Taktik definitiv unerfreuliche Post aus Viechtach bekommen und zum VGN-Kunden werden.

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Wie gesagt ich habe die Analge nicht gesehen und von daher gehe ich schon von der Tarnung hinter dem Leitpfosten aus!!

Du kannst von allem Möglichen ausgehen. Den Richter wird's wohl nur ein wenig amüsieren.

 

Die Verwendung tarnender Mittel beim Einsatz von technischem Gerät (z.B. in Mülltonnen) und Messfahrzeugen ist nicht zulässig. Eben und hier ist die Tarnung der Pfosten vor den Kameras und deswegen zahl ich nix!

1. durch einen Leitpfosten wird man die Geräte wohl kaum tarnen können.

2. berichtest Du anschließend, wie das Gericht geurteilt hat?

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@KlausK: du verlangst aber viel von jemandem, der nur seine ach so wichtigen Termine im Kopf hat - wie soll der denn noch Unterschiede in Texten finden.

 

Hinzu käme: Richtlinien binden die Verwaltung - haben jedoch keinerlei Außenwirkung.

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Eben und hier ist die Tarnung der Pfosten vor den Kameras und deswegen zahl ich nix!

 

 

:D You made my day...! :D

 

Du brauchst Dich bestimmt dann in absehbarer Zeit nicht mehr auf dem Weg zur Arbeit abhetzen, denn Arbeitgeber mögen Mitarbeiter mit Gehaltspfändungen nicht sooooo gerne....

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ich weiss nicht, ob es schon erwähnt wurde, wenn TSK430 den Bussgeldbescheid nicht bezahlt, geht die Sache vor Gericht. Da musst Du Dich dann verantworten.

 

Eine Tarnung als Grund für "falsche Messung" wird der Richter garantiert nicht akzeptieren. Das unterschreibt dir hier im Forum jeder.

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...

Eine Tarnung als Grund für "falsche Messung" wird der Richter garantiert nicht akzeptieren. Das unterschreibt dir hier im Forum jeder.

Jeder sicher nicht,

 

 

Aber die Meisten.

Und da stampft er dann wütend mit dem Fuß auf und erklärt dem Richter "ich zahl aber nix..." :D

Das wird dem Richter sehr beeindrucken.

 

Und nach einigen Monaten kommt die Erzwingungshaft.

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@KlausK: du verlangst aber viel von jemandem, der nur seine ach so wichtigen Termine im Kopf hat - wie soll der denn noch Unterschiede in Texten finden.

 

Hinzu käme: Richtlinien binden die Verwaltung - haben jedoch keinerlei Außenwirkung.

Ich wollte nicht übertreiben, Schritt für Schritt.

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Ich habe in ganz Bayern noch nie eine getarnte Messstelle gesehen.

 

Wenn ich aber einen Leitpfosten aus der Hosentasche ziehe und vor die Fotoeinrichtung oder den Sensor stelle, dann ist das (in BY unzulässiges) Tarnen -

@frankenwaelder: Doch, doch, das gab es in Mittelfranken. Zur Tarnung wurde extra ein "halber" Leitpfosten bzw. ein Leitplankenleitpfosten auf die Leitplanke geklemmt, also ähnlich aussehend wie im hiesigen Fall.

:nolimit:

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Zur Tarnung wurde extra ein "halber" Leitpfosten bzw. ein Leitplankenleitpfosten auf die Leitplanke geklemmt, also ähnlich aussehend wie im hiesigen Fall.

:nolimit:

Oha, danke für die Info. IMHO war das dann (jedenfalls zum heutigen Zeitpunkt unzulässiges) Tarnen. Vielleicht besteht in einem solchen Fall die winzige Chance, dass der Richter wegen Verstoßes gegen die Richtlinie vom FV absieht, mehr aber wohl auch nicht ...

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Zur Tarnung wurde extra ein "halber" Leitpfosten bzw. ein Leitplankenleitpfosten auf die Leitplanke geklemmt, also ähnlich aussehend wie im hiesigen Fall.

:nolimit:

Oha, danke für die Info. IMHO war das dann (jedenfalls zum heutigen Zeitpunkt unzulässiges) Tarnen. Vielleicht besteht in einem solchen Fall die winzige Chance, dass der Richter wegen Verstoßes gegen die Richtlinie vom FV absieht, mehr aber wohl auch nicht ...

Ja, so etwas hat es sicher mal gegeben.

Wenn der TE mit dieser Ausrede durch kommt sollte er hauptberuflich Lotto spielen.

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Es bleibt eine Richtlinie

Selbst wenn dagegen verstoßen wurde bleibt

- das Blitzen rechtmäßig

- das Blitzen Beweismaterial

- der Geschwindigkeitsverstoß ahndbar

Habe ich etwas anderes behauptet?

Wenn der TE mit dieser Ausrede durch kommt sollte er hauptberuflich Lotto spielen.

Kommt er aber nicht, im Fall des TEs wurden keine zusätzlichen Leitpfosten aufgebaut. Alles ganz richtlinienkonform ;)

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  • 2 months later...

Also jetzt ist Post da für mich

 

 

Wegen dieser Ordnungswidrigkeit wird gegen Sie, nach Würdigung Ihrer Angaben, sofern Sie sich zur Sache geäußert haben,

ein Fahrverbot angeordnet auf die Dauer von 1 Monat

eine Geldbuße festgesetzt in Höhe von 320.00 EUR

Außerdem haben sie die Kosten des Verfahrens zu tragen Gesamtbetrag 348.50 EUR

Zahl der Punkte nach dem Pukntesystem: 02

 

 

 

Danke für alle Tips bisher ich gehe wahrscheinlich gegen den Bescheid vor weil das laut Bußgeld rechner nur 160 uero kostet und nicht 348.50.

 

 

Eine Frage habe ich noch und zwar wieso wird an dieser Stelle so gemein geblitzt? Weil ich habe neulich einen Blitzer gesehen bei Seigendorf wenn da jemanden was sagt. Und da war es nicht getarnt. Alle anderen Blitzfallen sind getarnt ob in Forchheim oder Um kreis.

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Du kannst gegen die Höhe natürlich vorgehen, dass ist Dein gutes Recht.

 

Warum wurde denn verdoppelt?

- Maßgebliche Voreintragungen (dann wenig Chance auf Verringerung) oder

- Vorwurf Vorsatztat (dann kommt es auf Deine Begründung an weswegen Du gerade und ganz aus Versehen an dem Tag auf der Strecke die Du täglich fährst, so aufs Gaspedal gedrückt hast)?

 

Die 48,50 sind übrigens die Gebühren und Auslagen und gesetzlich vorgeschrieben.

 

 

 

Und Dein jammern um die "Gemeinheit" der Messstelle mache bitte an Mamis Rockzipfel...

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