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Abbiegen Innerhalb Der Der Stadt Von 70Km/h Muss Dieses Aufgehoben Wer


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Hallo wurde am Samstag geblitzt. Ich fuhr auf einer 2 spurigen Strasse in Köln wo eine 70km/h Begrenzung war.

Dann bog ich an einer Kreuzung nach rechts auf eine andere Strasse ab wo die 70km/h Begrenzung nicht durch ein Schild geändert wurde.

Dort stand eine Blitze und hat ich erwischt :-) .

Hebt sich beim abbiegen automatisch die Geschwindigkeitsbegrenzung von 70km/h auf 50 km/h auf oder müsste hier durch ein neues Schild diese auf 50km/h reduziert werden? Woher soll ich wissen wie schnell man hier fahren darf? Oder gilt in der neuen Straße ohne Geschwindigkeitsbegrenzung automatisch innerhalb einer Ortschaft 50km/h?

Danke im Voraus

 

Gruß

Gerd

 

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Hebt sich beim abbiegen automatisch die Geschwindigkeitsbegrenzung von 70km/h auf 50 km/h auf oder müsste hier durch ein neues Schild diese auf 50km/h reduziert werden? Woher soll ich wissen wie schnell man hier fahren darf? Oder gilt in der neuen Straße ohne Geschwindigkeitsbegrenzung automatisch innerhalb einer Ortschaft 50km/h?

Geschwindigkeitsbegrenzungen sind Streckenverbote. Endet die Strecke oder wird die Strecke verlassen, gilt das Streckenverbot nicht mehr. In dem Fall gilt wenn nichts beschildert ist das Ortsübliche Limit, also :50:

 

MfG.

 

hartmut

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Du hast selbstverständlich jederzeit sämtliche Regeln zu 100% präsent und bist damit unfehlbar?!

 

Jeder macht mal Fehler, wenn es mich erwischt zahle ich halt die Extramaut.

Aber es ist und bleibt mein Fehler.

 

Abzocke ist etwas ganz anderes.

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@gerri007: Generell zieht es Wegelagereitrupps aufgrund von Oberschlauheit und zum Zweck der Quotenmaximierung magnetisch zu Stellen, bei denen "unklare" Geschwindigkeitsbeschränkungssituationen ausgenutzt werden.

:nolimit:

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Hi,

 

wirklich unklar ist die Situation (eigentlich) nicht, aber das ist eben so eine Stelle, wo man den relevanten § nicht unbedingt sofort präsent hat und deshalb die Wahrscheinlichkeit, in die "Falle" zu tappen, überproportional hoch ist.

Und sowas wird dann am Besten noch als verkehrserzieherische Maßnahme verkauft......

 

Grüße

Wolle

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bei denen "unklare" Geschwindigkeitsbeschränkungssituationen

 

was ist unklar an der Regelung, dass ein Streckenverbot (hier sogar eine "Streckenerlaubnis") nur für die Strecke gilt und nicht mehr, wenn man die Strecke verlässt?

Du gehörst doch auch nicht zu denen, die nach dem Abbiegen stur die 70 weiterfahren, nur weil sie nicht aufgehoben wurden....

 

 

(sorry: du gehörst zu denen, die sich grds. nicht an Regeln halten)

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Du gehörst doch auch nicht zu denen, die nach dem Abbiegen stur die 70 weiterfahren, nur weil sie nicht aufgehoben wurden....

@hawethie: Natürlich nicht, weil ich Abzockstellen rieche :P:lol: . "Unklar" bedeutet auch "nicht eindeutig". Ich kenne jetzt die Stelle nicht, vielleicht kann @gerri007 die Stelle genau benennen bzw. (StreetView-)Bilder verlinken.

Wenn nun eine zweispurige Straße mit z. B. Mittelstreifen eine "autobahnmäßige" Abfahrt hat und man wieder in eine vergleichbare Straße (zweispurig, Mittelstreifen) kommt, dann können VT durchaus denken, es geht weiter so, oder sie denken nicht und fahren einfach gefühlsmäßig so weiter und PÄNG :drive: .

:nolimit:

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Mal eine Frage (so meine ich es in der Fahrschule gelernt zu haben) ... biegt man innerorts auf eine Strasse ab, die im Vorfeld ein Tempolimit inne hatte (z.B. 30 km/h) ist es für "mich" aufgehoben und es gilt das Limit 50 km/h?! Gilt gleiches auf Autobahnen?

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biegt man innerorts auf eine Strasse ab, die im Vorfeld ein Tempolimit inne hatte (z.B. 30 km/h) ist es für "mich" aufgehoben und es gilt das Limit 50 km/h?

 

ein Streckenverbot heißt Streckenverbot weil es ein Verbot für eine Strecke ist - also ja

 

Autobahnen: dto.

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biegt man innerorts auf eine Strasse ab, die im Vorfeld ein Tempolimit inne hatte (z.B. 30 km/h) ist es für "mich" aufgehoben und es gilt das Limit 50 km/h?

 

ein Streckenverbot heißt Streckenverbot weil es ein Verbot für eine Strecke ist - also ja

 

Autobahnen: dto.

 

 

Danke.

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Moin Moin

 

 

... biegt man innerorts auf eine Strasse ab, die im Vorfeld ein Tempolimit inne hatte (z.B. 30 km/h) ist es für "mich" aufgehoben und es gilt das Limit 50 km/h?! Gilt gleiches auf Autobahnen?

Diese Konstellation ist ja auch unspektakulär - die 30 beachtet eh kaum einer.

Lustig wird ein igo Streckenverbot (Streckenerlaubnis) von 70 und dann biegt man auf eine 50er Strecke ab.

Und darum geht es hier.

 

Gruß

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