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Richter Heben Tempolimit Auf Der A 81 Teilweise Auf


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Klagen lohnt sich, sollte man öfters machen um Entscheidungen zu überprüfen. Nicht das der Hermann mit uns das Hermännle macht.

 

Nördlich von Geisingen fällt Temposchranke, weil dort kaum Raser auftauchen

 

https://www.suedkurier.de/ueberregional/baden-wuerttemberg/Richter-heben-Tempolimit-auf-der-A-81-teilweise-auf;art417930,10146722?fbclid=IwAR0AfW2W9PHk0NKslIuyNriClDir5fHABufpGesBdKv_cS-N6wHEIKNkNng

 

Nur schade für die wo dort in die Tempofalle gefahren sind.

 

MfG.

 

hartmut

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@hartmut: Leidiges Thema, der abgezockte VT bleibt wieder der Mops :mecker: . Rechtskraft ist Rechtskraft, egal wievel Murks oder hier Rechtswidrigkeit dabei war :mecker2: . Vielleicht können Geblitzte mit noch laufendem Verfahren Hoffnung schöpfen. Gerade das Polizeipräsidium Tuttlingen, dem nun die Abzockgrundlage entzogen wird, hat dort billig gute Quote gemacht :koch: . Wie immer ist die Frage, ob diese Autobahncops :smack: morgens noch in den Spiegel schauen können.

:nolimit:

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@m3, schlichte Frage! Welche Verantwortung haben Autobahncops für die Anordnung von Tempolimits?

Ich dachte immer die Limits würden von der Bezirksregierung angeordnet. Die Polizei ist für die Überwachung zuständig. Hat sich da etwas an der Zuständigkeit geändert.

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@rth: Generell hat die Polizei immer die Finger im Spiel bei Autobahntempolimitanordnungen, wie auch hier, ausgenommen Lärmlimits, Baustellenlimits, usw..

Die Anordnung selbst, sprich den Verwaltungsakt führt sie natürlich nicht durch, es hat sich nichts an der "Zuständigkeit" geändert.

Es ging vorallem um die Meßdiener vom einfachen PSS-Aufsteller bis zu den Super-Autobahncops mit mobilen Kleingerät und ProViDas, sei es als einfache Befehlsausführer oder durch Meßgeilheit :dribble: wegen neuen paradiesischen Meßgelegenheiten :whistle: .

:nolimit:

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@m3, Quatscht mit Soße! Du hast keine Ahnung.

Die Bezirksregierung ordnet an, der Strassenbaulastträger berät, (bei uns Stassen NRW), die Polizei überwacht.

Du prügelst stets die Falschen.

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Er will doch nur, dass jeder Polizist die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Anordnung hinterfragt und dann das tut, was er für richtig hält -

im Prinzip ist er also für Polizeiwillkür (der eine so - der andere so)

Wenn man seine Beitrage zuende denkt, genau so ist es. Er will Faustrecht.

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@m3, Quatscht mit Soße! Du hast keine Ahnung.

Die Bezirksregierung ordnet an, der Strassenbaulastträger berät, (bei uns Stassen NRW), die Polizei überwacht.

Du prügelst stets die Falschen.

Das ist genauso falsch. Geschwindigkeitsbeschränkungen und andere Verkehrsregelungen ordnet die nach Landesrecht zuständige Straßenverkehrsbehörde an. Bezirksregierungen gibt es schonmal nur in NW, andernorts heißen sie Regierungspräsidien, Regierungen, oder es gibt diese Verwaltungsebene schlicht nicht. Für die Autobahnen sind in der Regel andere Verwaltungen zuständig, wie immer gibt es Ausnahmen. Beispiele für die Autobahnzuständigkeit als Straßenverkehrsbehörde:

 

HH: Polizei (eieiei!!!!)

NI: Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

RP: Landesbetrieb Mobilität (Straßenbauverwaltung)

HE: Hessen Mobil (Straßenbauverwaltung)

BY: Autobahndirektion

 

Und durch einen Blick in die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 45 StVO erfährt der geneigte Leser, daß die Straßenverkehrsbehörde vor jeder Entscheidung die Polizei (schon wieder!!) und die Straßenbaubehörde zu hören hat...

 

In der Praxis hängt viel davon ab, wie viel Rückgrat und eigenes Fachwissen die Straßenverkehrsbehörde mitbringt. In manchen Ländern tanzt sie im wesentlichen nach der Pfeife der Polizei oder der Straßenbaubehörde, in anderen Ländern nimmt sie den Begriff Anhörung wörtlicher, d. h. sie bildet sich auf Grundlage u. a. der Stellungnahmen von Polizei und Straßenbaubehörde eine eigene Meinung, die sich jedoch nicht unbedingt decken muß mit der der beiden Angehörten. Anhörung heißt nicht Benehmen und schon gar nicht Einvernehmen. Insbesondere auf kommunaler Ebene können die fachlich Zuständigen in den Straßenverkehrsbehörden in vielen Fällen aber erst durch die Unterstützung von Polizei und z. T. Straßenbaubehörde den gröbsten Unfug an Geschwindigkeitsbeschränkungen verhindern, den sich ihre politischen Spitzen hin und wieder wünschen. Hinter den Kulissen ist die Polizei also oft gerade nicht der Buhmann, als der sie hier teilweise hingestellt wird, eher im Gegenteil. Hängt aber wie so oft im Leben eng von den handelnden Personen ab.

 

Demnächst geht eine StVO-Novelle in die Anhörung, mit der die Zuständigkeit für die Autobahnen auf das FBA bzw. im Wege der Beleihung die Autobahn GmbH verlagert werden soll.

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Und durch einen Blick in die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 45 StVO erfährt der geneigte Leser, daß die Straßenverkehrsbehörde vor jeder Entscheidung die Polizei (schon wieder!!) und die Straßenbaubehörde zu hören hat...

Ja, sie zu "hören", aber nicht ihr zu folgen hat. Was dazu führt, daß die Entscheidungsträger letztlich doch genau das machen, was sie wollen, ob mit oder ohne Zustimmung der Polizei.

 

In der Praxis hängt viel davon ab, wie viel Rückgrat und eigenes Fachwissen die Straßenverkehrsbehörde mitbringt.

Wäre mir neu. Mir bekannte Kollegen, die regelmäßig mit im Boot sitzen ("hören"), berichten da denn doch ganz was anderes. Viel Rückgrat haben die in der Regel. Eigenes Fachwissen eher nicht. Ist scheinbar oftmals auch nicht so wichtig oder gefragt, denn das würde nicht selten dazu führen müssen, daß die Entscheidungen anders ausfallen. Ist aber eher ein Politikum.

 

In manchen Ländern tanzt sie im wesentlichen nach der Pfeife der Polizei oder der Straßenbaubehörde

In welchen Bundesländern ist das so? Und woher weißt Du das?

 

in anderen Ländern nimmt sie den Begriff Anhörung wörtlicher, d. h. sie bildet sich auf Grundlage u. a. der Stellungnahmen von Polizei und Straßenbaubehörde eine eigene Meinung

Wäre sicherlich sinnvoll, wenn es so laufen würde. Ich bin mir auch sicher, daß es manchmal so läuft. In welchen Bundesländern aber ist denn das regelmäßig so?

 

Insbesondere auf kommunaler Ebene können die fachlich Zuständigen in den Straßenverkehrsbehörden in vielen Fällen aber erst durch die Unterstützung von Polizei und z. T. Straßenbaubehörde den gröbsten Unfug an Geschwindigkeitsbeschränkungen verhindern, den sich ihre politischen Spitzen hin und wieder wünschen.

Manchmal ist dem so, manchmal auch nicht.

 

Hinter den Kulissen ist die Polizei also oft gerade nicht der Buhmann, als der sie hier teilweise hingestellt wird, eher im Gegenteil.

Das möchte ich für meinen Bereich durchaus zum Großteil unterschreiben. Wir sind schon bestrebt, daß der Verkehr rollt und nicht künstlich aufgehalten wird.

 

Demnächst geht eine StVO-Novelle in die Anhörung, mit der die Zuständigkeit für die Autobahnen auf das FBA bzw. im Wege der Beleihung die Autobahn GmbH verlagert werden soll.

Davon habe ich noch nichts gehört. Wo kann man das nachlesen?
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@282, es ist mir völlig einerlei wie die Behörde genannt wird, die auf BAB Tempolimits anordnet. In NRW ist es die Bezirksregierung.

Die Polizei ist es auch nach deinem Beitrag nicht. Und die örtliche Politik ist Bittsteller bei der anordnenden Stelle.

Die Polizei wird gehört, verantwortlich ist allein die anordnende Behörde, in NRW ist das wie gesagt die Bezirksregierung.

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@m3, Quatscht mit Soße! Du hast keine Ahnung.

Die Bezirksregierung ordnet an, der Strassenbaulastträger berät, (bei uns Stassen NRW), die Polizei überwacht.

Du prügelst stets die Falschen.

@rth: Da hast die gleiche Gabe wie @bluey mit auf dem falschen Dampfer zu sein. Wenn ich jemanden "prügele", dann stets den Richtigen bzw. die Richtigen, und zwar zentriert genau auf den Kopf oder auf den Hintern :smack: .

Wie schon @z282 erwähnt hat, die Polizei ist und muß (rechtlich) dabei sein. Das geht allein schon los mit der rudimentären Unfallursachenbestimmung, welche zur einer ungenügenden Basisstatistik für die Autobahnbehörde führt. Je nach Autobahnbehörde kann wirr gewurschelt werden oder man arbeitet einigermaßen professionell standardisiert in einer UKo. Dort kann jeder angehört werden bzw. seine Senf dazu beitragen. Dort oder beim unprofessionellen Gewurschtle prallen unterschiedliche Erfahrungshorizonte und Interessenslagen (politisch, fachlich, ideologisch, privat) zusammen. Ich empfehle hier wiederholt eine bast-Studie "Innenleben UKo".

 

@hawethie: Es ging vorallem um den moralischen Aspekt, sprich wie sich Cops fühlen, wenn Meßstellen beerdigt werden und wie hier auch noch rechtswidrig waren. Der einfache Meßbeamte an der Front ist eigentlich nur der Handlanger von dieser Schmierenkomödie (entspricht im übertragene Sinn einen einfachen KZ-Mitarbieter). Aber mal Tacheles, daß Polizeipräsidium Tuttlingen hat schon mit den Hufen gescharrt und hat sich am ersten Tag schon in den Büschen versteckt. Vielleicht kennt @hartmut über ein paar Ecken Meßbeamte und deren Befindlichkeiten in dieser Sache.

:nolimit:

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HH: Polizei (eieiei!!!!)

@z282: Das würde mich aber stark verwundern :schreck: . Ich würde eher sagen die

Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI). Ich lass mich aber gerne überzeugen.

 

BY: Autobahndirektion

Geteilt auf zwei Autobahndirektionen: Nordbayern und Südbayern.

 

Deine Liste ergänzt für den Fall hier:

BaWü: Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen

 

Bezüglich Autobahn GmbH hoffe ich ja auf meinen Traum :rolleyes: , daß bundesweit zentral eine professionelle Truppe alle Tempolimits managt, damit politische Mauscheleien sowie kleinkarierte Tempolimitbegründungen wie beispielsweise in RLP, BaWü und Bayern nicht mehr möglich sind.

:nolimit:

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...Der einfache Meßbeamte an der Front ist eigentlich nur der Handlanger von dieser Schmierenkomödie (entspricht im übertragene Sinn einen einfachen KZ-Mitarbieter).

:nolimit:

@m3, wer die Beihilfe zu millionenfachen Morden mit Verkehrsüberwachung gleichsetzte hat sich als Mensch einfach nur disqualifiziert.

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Der einfache Meßbeamte an der Front ist eigentlich nur der Handlanger von dieser Schmierenkomödie (entspricht im übertragene Sinn einen einfachen KZ-Mitarbieter).

Ich halte es Deinem schlichten Gemüt zugute, daß Du so einen selten dämlichen und geschmacklosen Vergleich vom Stapel gelassen hast. Eine Verwarnung bekommst Du dafür trotzdem.

Aber eines verspreche ich Dir: kommt so etwas noch einmal vor, werde ich mich mit den anderen Moderatoren über Deinen künftigen Status im Forum unterhalten.

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@Bluey, ich habe keinerlei Verständnis dafür, dass ich Verwarnt werde, weil ich @m3 für seinen geschmacklosen, menschenverachtenden und millionenfachen Mord verharmlosenden Beitrag kritisiert habe.

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In manchen Ländern tanzt sie im wesentlichen nach der Pfeife der Polizei oder der Straßenbaubehörde

In welchen Bundesländern ist das so? Und woher weißt Du das?

 

in anderen Ländern nimmt sie den Begriff Anhörung wörtlicher, d. h. sie bildet sich auf Grundlage u. a. der Stellungnahmen von Polizei und Straßenbaubehörde eine eigene Meinung

Wäre sicherlich sinnvoll, wenn es so laufen würde. Ich bin mir auch sicher, daß es manchmal so läuft. In welchen Bundesländern aber ist denn das regelmäßig so?

Demnächst geht eine StVO-Novelle in die Anhörung, mit der die Zuständigkeit für die Autobahnen auf das FBA bzw. im Wege der Beleihung die Autobahn GmbH verlagert werden soll.

Davon habe ich noch nichts gehört. Wo kann man das nachlesen?

 

Ad 1+2: Rechnet man die straßenbaubehördlichen Befugnisse nach § 45 Absatz 2 StVO nicht mit, sind pro Bundesland nicht mehr als eine Handvoll Personen mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde für die Autobahnen befaßt. Die öffentiche Nennung einzelner Bundesländer ließe sich deshalb leicht auf einzelne Personen herunterbrechen. Deshalb muß es an dieser Stelle bei der allgemeinen Aussage bleiben.

 

Ad 3: Zu gegebener Zeit unter www.bundesrat.de . Die gesetzliche Ermächtigungsnorm findet sich unter http://www.gesetze-im-internet.de/fstrbag/__4.html .

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(...)

Aah, der Klassiker aller Verschwörungstheoretiker: Ich könnte Ihnen die Frage beantworten, aber dann müßte ich sie töten!

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Ad 1+2: Rechnet man die straßenbaubehördlichen Befugnisse nach § 45 Absatz 2 StVO nicht mit, sind pro Bundesland nicht mehr als eine Handvoll Personen mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde für die Autobahnen befaßt. Die öffentiche Nennung einzelner Bundesländer ließe sich deshalb leicht auf einzelne Personen herunterbrechen. Deshalb muß es an dieser Stelle bei der allgemeinen Aussage bleiben.

Das beantwortet meine Fragen wohl kaum. Und ich wüßte auch nicht, warum das an dieser Stelle bei der allgemeinen Aussage bleiben muß.

 

Ad 3: Zu gegebener Zeit unter www.bundesrat.de . Die gesetzliche Ermächtigungsnorm findet sich unter http://www.gesetze-im-internet.de/fstrbag/__4.html .

Was heißt "zu gegebener Zeit"? Kann man das nun aktuell nachlesen oder nicht? Wenn nicht, woher weißt Du dann davon?

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(entspricht im übertragene Sinn einen einfachen KZ-Mitarbieter)

du erzählst ja (manchmal) Müll - aber das schlägt dem Fass die Krone mitten ins Gesicht.

Weisst du eigentlich, dass du die KZ-Opfer mit so einer :shit: beleidigst? (Abgesehen von Leuten, die im Extremfall auch für dich ihr Leben aufs Spiel setzen.)

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Moin Moin

 

 

Ad 1+2: Rechnet man die straßenbaubehördlichen Befugnisse nach § 45 Absatz 2 StVO nicht mit, sind pro Bundesland nicht mehr als eine Handvoll Personen mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde für die Autobahnen befaßt.

Für NRW sind das etwa 5700 Beschäftigte (ohne Bezirksregierungen) - nicht gerade nur eine Hand voll.

 

 

Gruß

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  • 2 weeks later...

@rth&@hawethie: Ich habe doch extra "im übertragenen Sinne" geschrieben, war also kein Direktvergleich! Wie auch immer, @bluey hat mir eine Verwarnung zugestellt. Ich habe jetzt 1 Punkt in meiner Kartei.

 

@hartmut: Geisingens langjähriger Bürgermeister Walter Hengstler hört auf! Rücknahme der Kandidatur und CDU-Austritt!

https://www.suedkurier.de/region/schwarzwald/geisingen/Warum-Walter-Hengstler-seine-Kandidatur-fuer-die-Buergermeisterwahl-zurueckgezogen-hat-und-aus-der-CDU-austritt;art372518,10171476

:nolimit:

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Weiß nicht was da gegangen ist. Gemeinderatswahlen nicht nach seinen Wünschen? Zweiter CDU-Kandidat? Geisingen ist halt für uns unbedeutend.

 

MfG.

 

hartmut

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@rth&@hawethie: Ich habe doch extra "im übertragenen Sinne" geschrieben, war also kein Direktvergleich! Wie auch immer, @bluey hat mir eine Verwarnung zugestellt. Ich habe jetzt 1 Punkt in meiner Kartei.

@m3, mit NS Vergleichen jeder Art kann man nur verlieren. Mit 1 Punkt bist du gut weggekommen.

Edited by Bluey
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Ich habe doch extra "im übertragenen Sinne" geschrieben, war also kein Direktvergleich!

 

vergiss es - aus der Nummer kommst du so billig nicht raus.

Ich schreib ja auch nicht, dass _m3 sich "im übertragenen Sinne" wie ein Terrorist der IS verhält der nicht nur Leute umbringt sondern andere dazu ermuntert...

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  • 2 weeks later...

@m3, mit NS Vergleichen jeder Art kann man nur verlieren. Mit 1 Punkt bist du gut weggekommen.

@rth: Joh, wer zuerst 'Autobahn' sagt, hat verloren....

 

@hawethie: Null Problem für mich, da der Vergleich null passt -_- . Aus meiner Sicht also null Verwarnpunkte für Dich ;) . Es steht Dir doch frei, einen für Dich und für die @mods passableren, besseren Vergleich für die "Handlanger"-Situation der Meßbeamten im Fall A81 Geisingen zu bringen.

 

Die 'Tempofalle' ist in dem Bereich nun weg:

Tempolimit auf der A 81 nördlich der Anschlussstelle Geisingen (Kreis Tuttlingen) wird aufgehoben
Regierungspräsidium reagiert auf Urteil des Verwaltungsgerichts

Nachdem das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg zum Tempolimit auf der

A 81 zwischen Engen und Geisingen rechtskräftig geworden ist, hat das Regierungspräsidium Freiburg (RP) die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 130 für den Bereich nördlich der Anschlussstelle Geisingen mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Das RP weist darauf hin, dass es für den Streckenabschnitt zwischen der Anschlussstelle Engen und der Anschlussstelle Geisingen bei Tempo 130 bleibt.

Das RP hatte das Tempolimit angeordnet, um illegale Autorennen zu verhindern. Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte es jedoch für den Bereich nördlich der Anschlussstelle Geisingen in einem Urteil Anfang April für unzulässig erklärt.

Pressemitteilung Regierungspräsidium Freiburg, 14.06.2019: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Seiten/pressemitteilung.aspx?rid=1922;

:nolimit:

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@rth: Du vermutest zu oft und dazu noch falsch :blink: . Wenn Du wüßtest, was ich über Autobahnen schon vor der Gründung von Wikipedia wußte :P . Du erscheinst mir nicht richtig auf der Höhe und kennst nicht das inzwischen geflügelte "Wort" Wer zuerst 'Autobahn' sagt, hat verloren, welches es auf den Punkt bringt, wenn man positiven Dinge aus der Zeit vom Deutschen Reich wie Reichsautobahn - die gedanklich schon aus der Kaiserzeit kommt - erwähnt. Siehe doch den Fall Eva Herman mit entsprechendem Buchtitel, als Basis die legendäre zdf-Skandal-Talkrunde bei Hr. Kerner!

:nolimit:

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Hallo m3, du hast also nicht aus Dummheit diesen unsäglichen Vergleich, Messbeamter ist ähnlich einem KZ Wärter, sondern bewusst und mit voller Absicht gemacht.

Du tust mir leid.

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Hallo m3, du hast also nicht aus Dummheit diesen unsäglichen Vergleich, Messbeamter ist ähnlich einem KZ Wärter, sondern bewusst und mit voller Absicht gemacht.

Du tust mir leid.

Ich bin mir da nicht so sicher. Aber auch dann kann er einem schon ein bißchen leid tun.

 

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Hallo m3, du hast also nicht aus Dummheit diesen unsäglichen Vergleich, Messbeamter ist ähnlich einem KZ Wärter, sondern bewusst und mit voller Absicht gemacht.

Du tust mir leid.

@rth: Übertrage deine emotionale Sensitivität doch besser auf die unrechtmäßig geblitzten VT, die dazu dort auch gar keine Rennen gefahren sind! Tun die Dir nicht leid? Und tun Dir nicht die Meßbeamte von der Verkehrspolizeidirektion Zimmer o. R. (Polizeipräsidium Tuttlingen) leid? Entwickle doch mal mehr Empathie für "Handlanger". Neutrale Definitionen ohne jeglichen geschichtlichen Vergleich findest Du auf wiki und bei duden. Meine Strafe wegen "geschmacklosen" Vergleich habe ich doch bekommen. Damit sollte es jetzt auch mal gut sein und im Thread-Thema weitergehen.

:nolimit:

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@m3, du bist offenbar nicht in der Lage, Beihilfe zu 100.000 Morden und mehr von Anderen, möglicherweise Unrecht, zu unterscheiden und bist, für mich unverständlicher Weise, nicht in der Lage zu sagen, mein Fehler, unzulässiger Vergleich, kommt sicher nicht wieder vor.

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Meine Strafe wegen "geschmacklosen" Vergleich habe ich doch bekommen. Damit sollte es jetzt auch mal gut sein und im Thread-Thema weitergehen.

:nolimit:

 

 

So ist es!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

 

MfG.

 

hartmut

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  • 3 months later...

Demnächst geht eine StVO-Novelle in die Anhörung, mit der die Zuständigkeit für die Autobahnen auf das FBA bzw. im Wege der Beleihung die Autobahn GmbH verlagert werden soll.

Davon habe ich noch nichts gehört. Wo kann man das nachlesen?

 

Zwischenzeitlich ist die Information öffentlich zugänglich, deshalb, soweit noch nicht bekannt, hier der Link zum nachlesen.

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hier der Link zum nachlesen.

 

Hieraus:

...wird das Fernstraßen-Bundesamt als sachlich zuständige Behörde für verkehrsrechtliche Anordnungen nach der StVO auf den Autobahnen ...und auf Bundesstraßen in Bundesverwaltung verankert,
Die Zuständigkeit wird jedoch nur insoweit übertragen, dass das Fernstraßen-Bundesamt für verkehrsrechtliche Anordnungen auf Autobahnen ...etwa die Anordnung von Verkehrszeichen...zuständig ist.

 

:cool: . Mein Traum geht in Erfüllung :victory: .

:nolimit:

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