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Richter Zweifeln An Fairness Von Bußgeldverfahren


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Naja..... mal abwarten. Wie aber schon in dem Artikel geschrieben wurde: es betrifft zunächst einmal ausschließlich das Saarland. Ob Gerichte anderer Bundesländer nachziehen, bleibt erst einmal abzuwarten.

Wenn ich mich an manche Äußerungen von @Mace erinnere, so wurde (von ihm) schon seinerzeit das Saarland als Nabel Deutschlands betrachtet. Tatsächlich aber hatten dortige Sichtweisen eher keine Signalwirkung auf andere Gerichte/Bundesländer.

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Moin Moin

 

Die Richter müssen mit dem arbeiten, was die Geräte hergeben.

Das müssen die Betreiber und Bediener der Geräte auch.

Es gab Zeiten, da wurde mit Funkstoppverfahren gearbeitet - hat keine Sau interessiert und es wurde verurteilt.

Eine Verurteilung aufgrund fehlender Daten zu verweigern ist ne Frechheit der Richterschaft.

Es geht sich ja nicht um eine bewusste "Nichtherausgabe bereits vorhandener Daten" - es geht vielmehr um Daten, die gar nicht erhoben und gespeichert werden und die kann man nunmal nicht herausgeben.

Die Hersteller werden stets nur das minimale tun, um ihre Geräte zu legitimieren.

Wir reden ja auch nicht über die Todesstrafe oder um Lebenslänglich Knast - immer schön auf dem Boden bleiben - es geht um ne läppische Owi und Bußgeld und auch mal um ein Fahrverbot.

Die Einspruchsmöglichkeiten bei VerkehrsOwi sollten mal drastisch reduziert werden, dann hätten die Richter auch wieder Zeit für "wichtige" Prozesse und könnten die dann auch beschleunigt durchführen.

 

 

Gruß

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20% wage ich denn doch mal zu bezweifeln. Für mich darf ich jedenfalls behaupten,dass bis jetzt mindestens 95% aller bei Gericht verhandelten Fälle für den Betroffenen negativ ausgingen.

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Tja und was beweist uns das? Exakt garnix. Meine Erfolgsquote liegt bei exakt 100% in den letzten fünf Jahren. Waren aber auch nur fünf Fälle. Wobei wir auch eine Straftat in Form einer Urkundenfälschung dabei hatten.

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Die Richter müssen mit dem arbeiten, was die Geräte hergeben.

Um 'die Richter' geht es gar nicht, sondern um die Betroffenen. 'Die Richter' haben ausweislich des Artikels offenbar die Tendenz, das, was die Geräte hergeben, nicht als ausreichend für die Arbeit der Betroffenen bzw. deren Rechtsvertreter und ggf. Gutachter anzusehen.

 

Das müssen die Betreiber und Bediener der Geräte auch.

Und was hat das nun mit den fehlenden Daten zu tun? Offenbar brauchen die Betreiber und Bediener genau die ja nicht.

 

Eine Verurteilung aufgrund fehlender Daten zu verweigern ist ne Frechheit der Richterschaft.

Ich fürchte, Du meinst das tatsächlich ernst. Wäre ja nicht das erste Mal, daß Du hier ein - insbesondere für einen Polizisten - doch eher sehr fragwürdiges Rechtsverständnis zeigst.

 

Es geht sich ja nicht um eine bewusste "Nichtherausgabe bereits vorhandener Daten" - es geht vielmehr um Daten, die gar nicht erhoben und gespeichert werden und die kann man nunmal nicht herausgeben.

Es geht sich um Daten, die das Gerät erhebt und verarbeitet (wie soll es denn sonst funktionieren?) und auf deren Grundlage jemand einer OWI beschuldigt wird.

 

Die Hersteller werden stets nur das minimale tun, um ihre Geräte zu legitimieren.

Schön gesehen. Und wenn das Gericht entscheidet, daß ohne diese Daten mit den entsprechenden Geräten keine gerichtsverwertbaren Messungen durchgeführt werden können, werden die Hersteller ihre Geräte entsprechen aus- und nachrüsten und / oder die Betreiber werden auf andere Geräte zurückgreifen müssen. Ist eigentlich ganz einfach und in anderen Lebensbereichen nichts wirklich ungewöhnliches.

 

Wir reden ja auch nicht über die Todesstrafe oder um Lebenslänglich Knast - immer schön auf dem Boden bleiben - es geht um ne läppische Owi und Bußgeld und auch mal um ein Fahrverbot.

Nö. Es geht um rechtsstaatliche Verfahren. Das ist nun mal keine Lappalie. Siehst Du sicher genauso, wenn Du Beschuldigter in einem Verfahren bist.

 

Die Einspruchsmöglichkeiten bei VerkehrsOwi sollten mal drastisch reduziert werden, dann hätten die Richter auch wieder Zeit für "wichtige" Prozesse und könnten die dann auch beschleunigt durchführen.

Achja, der feuchte Traum der Obrigkeit: zurück in Kaiser Wilhelm's Zeiten... Wenn Du eine OWI-Anzeige bekommst, weil Du mit Deinem Streifenwagen z.B. auf'm Radweg geparkt hast und das wird durch ein schönes Foto dokumentiert, zahlst Du dann auch oder erhebst Du Einspruch mit dem Verweis z.B. auf § 35 StVO?

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@zorro69: Bezeichnend ist wieder das Gestammele vom PTB-Vertreter :doofwinkt: . Was soll er auch groß sagen, bei scheunentorgroße Durchwinke-Zulassungen :whistle: .

 

Naja..... mal abwarten. Wie aber schon in dem Artikel geschrieben wurde: es betrifft zunächst einmal ausschließlich das Saarland. Ob Gerichte anderer Bundesländer nachziehen, bleibt erst einmal abzuwarten.
Wenn ich mich an manche Äußerungen von @Mace erinnere, so wurde (von ihm) schon seinerzeit das Saarland als Nabel Deutschlands betrachtet. Tatsächlich aber hatten dortige Sichtweisen eher keine Signalwirkung auf andere Gerichte/Bundesländer.

Na na @bluey! Im Saarland wurde die Videoabstandsüberwachung geboren und führte mit mehr als Signalwirkung zum unsäglichen Abstandsahndnungsbußgeldkatalog "halber Tacho", unter dem der VT noch heute leidet :heul: . Desweiteren sollte es auch für Dich Signalwirkung haben, wenn der langjährige Cop Grün die Seite wechselt und mit einem Gutachterbüro schön den Finger in die Murkswunden legen kann. Desweiteren gibt es von der Polizei Saarland die berühmte rote Box, welche als Murksfilter eingesetzt wird. Ich hatte das Thema schon mit Dir. Die Signalwirkung strahlt durch den rührigen Cop aus, der übrigens bei den Dir unbesuchten Expertentreffen wie der VGT und der Verkehrskongress referiert. Natürlich ist es Zufall, dass ausgerechnet der GFU-Vorstand mit Sitz im Saarland in einer Taxischüssel falsch geblitzt wurde und sein Laden ein anderes Gutachten als der Gerichtsgutachter rauskriegt :whistle: . Da Du ja nicht deine Meinung BILDest, gehe ich davon aus, Du liest wenigstens regelmäßig DER SPIEGEL oder hast zumindest die letzte Ausgabe kaufen müssen, wegen "Murks in Germany" auf dem Titelbild. Unabhängig von der Murksenergiewende hast Du sicherlich im Artikel "Potzblitz", DER SPIEGEL Nr. 19 / 4.5.19, S. 43 signalwirkend und flächenbrandmäßig gelesen:

.

..der GFU-Vorstand, hat eine Verfassungsbeschwerde beim baden-württembergischen Verfassungsgerichtshof erhoben. Beim Bundesverfassungsgericht liegen Verfassungsbeschwerden gegen Urteile von Oberlandesgerichten, die eine Einsicht auch in vorhandene Messdaten von vornherein ablehnen"

:nolimit:

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Ich zweifel an manchen Richtern, ob die nicht mit ihrer Aufgabe überfordert sind.

Weil Dir deren Urteil nicht passt oder weil Du das Urteil nicht nachvollziehen kannst oder warum?

 

 

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Weil ich deren Gedankengänge nicht nachvollziehen kann

Nunjaaa, wie soll ich sagen - das ist ja nun nicht wirklich verwunderlich, aber nichtsdestotrotz ganz allein Dein Problem. Was natürlich nicht bedeutet, daß Du nicht zweifeln dürftest. Du wirst aber sicher verstehen, daß Zweifel ohne entsprechend fundierte Begründung nicht wirklich von Interesse oder gar relevant sind. Hältst Du in Deinem Job doch genauso, oder?

 

und sie ihrem Beruf nicht gerecht werden

Was bedeutet es denn Deiner Meinung nach, dem Beruf des Richters gerecht zu werden?

 

Ja

Interessant. Was qualifiziert Dich dafür?

 

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Es gibt drei Fragen an Dich, Du beantwortest nicht eine einzige. Bist Du nicht in der Lage oder nicht willens dazu?

 

Damit Du Dich nicht beklagen kannst:

Welche Qualifikation bräuchte man denn?

Da würde ich mich noch gar nicht festlegen wollen. Zweites juristisches Staatsexamen wäre sicherlich ausreichend. Hast Du das?

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...Da würde ich mich noch gar nicht festlegen wollen. Zweites juristisches Staatsexamen wäre sicherlich ausreichend...

Qualifiziertes Staatsexamen ist notwendig um Richter zu werden.

Doktor der Juristerei ist nicht erforderlich, aber sehr gern gesehen.

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Um Richter (Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Notar) werden zu können, muß man Volljurist sein. Das ist man, wenn man das zweite juristische Staatsexamen besteht. Promovieren kann man auch ohne Staatsexamen.

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@Biber, stimmt, um Rechtsanwalt zu werden genügt ein bestandenes 2. Staatsexamen.

Richter haben ein Prädikatsexamen.

 

Nicht jeder Rechtsanwalt könnte auch Richter werden, aber jeder Richter Rechtsanwalt, wenn er / sie es mag bzw. will.

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Und man muss Richter sein, um zu beurteilen?

Nein, natürlich nicht. Hat auch niemand behauptet. Man muß nicht mal irgendeine Form von Kenne und Verstand haben.

 

Biber, Biber, Biber....

Du hast da'n Loop.

 

und was genau habe ich denn oben überhaupt geschrieben?

Wo oben?

 

 

Klappt das noch mit Deinen Antworten oder möchtest Du lieber wieder nicht?

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Ich hab‘ geantwortet.

Das ist eine sehr großzügige Interpretation Deiner Beiträge. Richtiger wäe "Ich habe mich mal wieder mit Gegenfragen um eine Antwort gedrückt".

 

Was genau ist deiner Ansicht noch nicht beantwortet?

Wenn Du in #15, #17 und #22 die Textstellen raussuchsen möchtetest, bei denen am Ende ein ? steht, dann wüßtest Du das.

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Man könnte fast glauben, Dein Account wäre von Eliza gekapert worden. Aber nur fast - so stümperhaft arbeitet das nicht.

 

Halten wir fest: niemand verlangt, daß Du die Gedankengänge eines Richters nachvollziehen kannst. Niemand spricht dir das Recht ab, darüber Deine Meinung zu äußern.

 

Es ist allerdings etwas völlig anderes, wenn Du mit Deinen hier schon häufig nachgewiesenen nicht bzw. nur rudimentär vorhandenen juristischen Kenntnissen meinst, ein Urteil darüber fällen zu können, ob Richter ihrem Beruf gerecht werden oder nicht. Das Du dazu nicht in der Lage bist, hast Du ja mittlerweile wohl auch selbst erkannt. Anders lässt sich Dein rumgeeiere beim besten Willen nicht erklären.

 

Bleibt nur noch die Frage: warum um Himmels willen blamierst Du Dich eigentlich so gern?

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