Steini75 0 Posted April 9, 2019 Report Share Posted April 9, 2019 Hallo zusammen, ich bin neu hier und möchte auf Grund einer aktuellen Situation euren Rat einholen. Die Situation stellt sich wie folgt zusammen. ich bin auf der A9 mit ausreichendem Abstand auf der dritten Spur unterwegs und wollte diese bei Manching verlassen.Dabei habe ich von der dritten auf die erste spur gewechselt ohne großartig die Geschwindigkeit zu reduzieren und habe dabei ein Paar Fahrzeuge rechts überholt.auf dem Verzögerungsstreifen habe ich die Überwachungsanlage auf der Brücke bemerkt.Wie schon gesagt war mein Abstand immer ausreichend, die Frage ist. Wird hier auch ein rechts Überholen ausgewertet? Danke und Gruß, Steini75 Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted April 9, 2019 Report Share Posted April 9, 2019 sobald du auf dem Verzögerungsstreifen bist, ist das kein Problem.Aber so, wie du schilderst, hast du die autos noch auf dem Fahrstreifen überholt - und das ist nicht erlaubt. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted April 9, 2019 Report Share Posted April 9, 2019 Erlaubt ist es zwar nicht, aber ich glaube kaum, daß er in diesem Fall etwas zu befürchten haben wird. Quote Link to post Share on other sites
May11 0 Posted April 16, 2019 Report Share Posted April 16, 2019 Wie schnell warst du denn? Hast du ihn geschnitten? Quote Link to post Share on other sites
Heintz 98 Posted May 25, 2019 Report Share Posted May 25, 2019 Die mögliche Kontrollstelle in dieser Gegend befindet sich bei Langenbruck, allerdings auch nicht direkt an der Abfahrt sonder danach. Über beide Abfahren verläuft auch eine Bundesstraße wo es sich kein Brückenhocker gemütlich machen würde, dafür werden die Brücken dazwischen ausgewählt - Anfahrt erfolgt über Feldwege. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 25, 2019 Report Share Posted May 25, 2019 Ver-zöger-ungs Streifen... Mir immer schleierhaft, wie man dort überholen kannDarf man übrigens auch nichtEr dient dazu seine Geschwindigkeit nicht im fließenden Verkehr zu verringern . Anders der Be-schleunigungs-streifen, wo manche mit Gas geben (ggfls runterschalten) so ihre Not haben. Hier darf man sogar schneller fahren. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted May 25, 2019 Report Share Posted May 25, 2019 Mir immer schleierhaft, wie man dort überholen kannDas kann man. Sehr einfach sogar. Oftmals möglich oder der Fall, wenn man mit Geschwindigkeitsüberschuß hinter einem Lkw auf den Verzögerungsstreifen fährt. Dabei den Lkw kurz zu überholen ist überhaupt kein Problem. Vor allem dann, wenn der Verzögerungsstreifen recht lang ist. Darf man übrigens auch nichtAch nee.... wurde schon gesagt. Er dient dazu seine Geschwindigkeit nicht im fließenden Verkehr zu verringern .Wozu der dient, dürfte auch jedem Kfz.-Führer bekannt sein. 1 Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 412 Posted May 25, 2019 Report Share Posted May 25, 2019 Beispiel: Die Abfahrt - Spur auf der A 30 aus Richtung Amsterdam kommend in Richtung Bielefeld ist mehr als 700 Meter lang. Dort fahre ich regelmäßig rechts an den Lkw vorbei, die weiter in Richtung Hannover fahren. 100 km/h ist erlaubt. Die Spur ist durch eine deutlich dickere unterbrochene Linie gekennzeichnet. Gewisse Vorsicht lasse ich walten. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 26, 2019 Report Share Posted May 26, 2019 Das Problem beginnt dann, wenn vorher auf der linken Spur jemand noch den LKW überholt hat und dann vor dem LKW auf dem Verzögerung Streifen wechselt, während du Zeit gleich auf dem Verzögerung Streifen rechts den LKW überholst. Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted May 26, 2019 Report Share Posted May 26, 2019 Ja, für den Spurwechsler, dieser hat ich zu überzeugen das frei ist.Der Ausfädelstreifen gehört nicht zur Hauptfahrbahn,damit wäre es kein rechtsüberholen (u.a. laut Hentschel) Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 26, 2019 Report Share Posted May 26, 2019 Andere Ansicht: Auf dem Verzögerungsstreifen ist das Rechtsüberholen hingegen grundsätzlich nicht gestattet. Wenn Sie von der Autobahn abfahren, gilt auf dem Ausfädelungsstreifen in aller Regel eine wesentlich geringere zulässige Höchstgeschwindigkeit als auf den Autobahnspuren. Sie müssen das Fahrzeug auf dem Verzögerungsstreifen vor der Ausfahrt auf diese Geschwindigkeit nach und nach drosseln. https://www.bussgeldkatalog.org/rechts-ueberholen/ Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted May 26, 2019 Report Share Posted May 26, 2019 Ich kennen nur sehr wenige Ausfädelstreifen auf denen die erlaubt Geschwindigkeit niedriger als auf der Hauptfahrbahn ist, teilweise ist sie ab Zeichen 330.2 sogar höher. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted May 26, 2019 Report Share Posted May 26, 2019 Beispiel: Die Abfahrt - Spur auf der A 30 aus Richtung Amsterdam kommend in Richtung Bielefeld ist mehr als 700 Meter lang.Kein Ausfädelungsstreifen, also anderer Fall (mal ganz abgesehen davon, daß die 700 Meter als Abfahrt zu definieren wohl kaum - aber egal, spielt hier keine Rolle). Der Ausfädelstreifen gehört nicht zur Hauptfahrbahn,damit wäre es kein rechtsüberholen (u.a. laut Hentschel)War damals richtig, ist heute überholt. Andere Ansicht: Auf dem VerzögerungsstreifenVerzögerungsstreifen heißt es schon seit 2013 nicht mehr. Mußt Du in Deinem Job aber nicht wissen. Und die andere Ansicht ist wie üblich in solchen Fällen: weder ganz falsch noch wirklich richtig. Wer ins Gesetz guckt, ist feige, sagen Juristen gern. Aber Du möchtest ja nicht als feige gelten, gell? Quote Link to post Share on other sites
m3_ 435 Posted May 28, 2019 Report Share Posted May 28, 2019 Wird hier auch ein rechts Überholen ausgewertet?@steini75: Nein..... gilt auf dem Ausfädelungsstreifen in aller Regel eine wesentlich geringere zulässige Höchstgeschwindigkeit als auf den Autobahnspuren. Sie müssen das Fahrzeug auf dem Verzögerungsstreifen vor der Ausfahrt auf diese Geschwindigkeit nach und nach drosseln. https://www.bussgeldkatalog.org/rechts-ueberholen/@blaulicht: Seit wann "in aller Regel"? Du kannst doch solch eine "Ansicht" und damit auch den Rest nicht für bare Münze nehmen! Die Zusammensetzung der Redaktion dieser Vermarktungs- und Werbeplattform spricht doch Bände: https://www.bussgeldkatalog.org/redaktion/ Quote Link to post Share on other sites
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