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Vorgehensweise Bei Parkverstoß


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Mein Freund A ist Eigentümer und Halter eines auf ihn zugelassenen Kfz, das jedoch von mehreren Personen gemeinschaftlich genutzt wird. Am 03.04. erhält er mit normaler Post (keine PZU) aus einem anderen Bundesland einen Bogen "Anhörung wegen VOWi/Verwarnung". Ihm wird vorgeworfen, am 10.03. die Nummer 142278 begangen zu haben. Binnen einer Woche möge er nun 35 € löhnen. Ein eventueller Strafzettel wurde wohl vom Winde verweht.

 

A hat nun augenscheinlich mehrere Möglichkeiten:

 

I) Die 35 € zahlen.

II) Bogen nicht zurücksenden.

III) Auf dem Fragebogen eintragen, dass der Verstoß nicht zugegeben wird, weil das Auto von mehreren Personen gemeinschaftlich genutzt wird. A kann sich aber beim besten Willen nicht erinnern, wer genau an diesem Tag die Fahrzeugschlüssel hatte, weil das ja auch schon mehr als 3 Wochen her ist.

 

Ich frage mal für A:

1. Wenn Möglichkeit II) gewählt wird, dann kommt mit großer Wahrscheinlichkeit ein BGB über 35 € zzgl. 28,50 € Gebühren. Ist das korrekt?

 

2. Wenn Möglichkeit III) gewählt wird, dann kommt ein Halterkostenbescheid nach § 25a StVG.

2a. Geht A richtig in der Annahme, dass in diesem Falle die 35 € nicht zu bezahlen sind, sondern nur der Halterkostenbescheid i. H. v. 20 € + 3,50 € Auslagen?

2b. Kann gegen den Halterkostenbescheid erfolgreich Einspruch eingelegt werden mit Begründung § 25a Abs. 1 Satz 2? Ich meine, wenn ich A wäre, dann könnte ich mich nach 3 Wochen auch garantiert nicht erinnern, wer genau ... (s. o.)

2c. Sollte der Einspruch aus 2b erfolgreich sein, wie hoch schätzt ihr die Wahrscheinlichkeit einer (im AHB angedrohten) Fahrenbuchauflage nach § 31a StVZO?

 

 

Vielen Dank für alle Antworten und Ratschläge!

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1. Wenn Möglichkeit II) gewählt wird, dann kommt mit großer Wahrscheinlichkeit ein BGB über 35 € zzgl. 28,50 € Gebühren. Ist das korrekt?

Davon ist auszugehen.

 

2a. Geht A richtig in der Annahme, dass in diesem Falle die 35 € nicht zu bezahlen sind, sondern nur der Halterkostenbescheid i. H. v. 20 € + 3,50 € Auslagen?

Ja.

 

2b. Kann gegen den Halterkostenbescheid erfolgreich Einspruch eingelegt werden mit Begründung § 25a Abs. 1 Satz 2? Ich meine, wenn ich A wäre, dann könnte ich mich nach 3 Wochen auch garantiert nicht erinnern, wer genau ... (s. o.)

Versuch macht kluch. Ich nehme an, daß wird je nach O-Amt unterschiedlich gehandhabt.

 

Sollte der Einspruch aus 2b erfolgreich sein, wie hoch schätzt ihr die Wahrscheinlichkeit einer (im AHB angedrohten) Fahrenbuchauflage nach § 31a StVZO?

Wenn man so manchen Äußerungen hier im RF glauben darf, folgen solche Auflagen ja inzwischen quasi gewohnheitsmäßig, sobald irgendein Einspruch irgendwie erfolgreich ist. Da entsprechende Zahlen fehlen, bleibt nur das hier.

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"142278 Sie parkten auf einem Sonderparkplatz für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung......"

Sorry, aber in diesem Fall hört mein Verständnis auf, jemandem Tipps zu geben, wie er sich da raus windet.

Charakterlich scheint "Freund A" nicht sehr sozial gesegnet zu sein, wenn er nicht zu seinem Verhalten steht,

oder seine Sippschafft, denen er das Fzg zur Verfügung stellt, nicht in die Verantwortung nimmt.

 

Behindertenparkplätze ohne Berechtigung zu beparken ist unterste Schublade :kotz:

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Andererseits kann beim unberechtigten Parken auf Behindertenparkplätzen auch (sehr viel einfacher als sonst) abgeschleppt werden. Dann bleibt der Fahrer/Halter auch noch auf den Abschleppkosten sitzen. Vielleicht überlegt sich die Gemeinde jetzt, das Verfahren verstärkt einzusetzen, wenn der Missbrauch und Nichtzahlen des Bußgeldes zunehmen.

 

Das wäre mir aber auch recht.

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Behindertenparkplätze ohne Berechtigung zu beparken ist unterste Schublade :kotz:

 

Es müssen die Umstände bekannt sein. Leider werden oft solche Parkplätze ausgewiesen um die Zahl der Parkplätze zu verringern.

 

MfG.

 

hartmut

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In Essen wird beim Parken auf einem Behinderten Parkplatz schnellstmöglich abgeschleppt. Spart jede Nachfrage wer ist gefahren. Herausgabe des Fahrzeugs nur gegen Barzahlung.

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Moin Moin

 

 

Leider werden oft solche Parkplätze ausgewiesen um die Zahl der Parkplätze zu verringern.

 

Wieviel Luft muss in deinem Kopf platz finden, um der Behörde so ein Handeln zu unterstellen?

 

 

Gruß

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Behindertenparkplätze werden natürlich nur in Gegenden ausgewiesen, in denen Parkplätze sowieso rar sind. Sonst wären sie ja nicht notwendig. Das kann natürlich auch in Gegenden sein, in denen nur zeitlich befristet reger Betrieb herrscht. Ein Beispiel ist hier ein Stadion oder eine große Festhalle. In Innenstädten gibt es regelmässig Behindertenparkplätze, die aber auch genauso oft von eben diesem Personenkreis genutzt werden, da die ja auch in der Stadt etwas zu tun haben.

 

Zur Frage: A soll die 35 Euro zahlen und dem augenscheinlich bekannten Fahrer abknöpfen.

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...Zur Frage: A soll die 35 Euro zahlen und dem augenscheinlich bekannten Fahrer abknöpfen.

@zorro69, leider ist es "preiswerter" nicht zu antworten und nur 23.50 Euro zu zahlen.

Abschleppen zu lassen ist für die Behörde die lukrativere Alternative!

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Behindertenparkplätze werden natürlich nur in Gegenden ausgewiesen, in denen Parkplätze sowieso rar sind. Sonst wären sie ja nicht notwendig. Das kann natürlich auch in Gegenden sein, in denen nur zeitlich befristet reger Betrieb herrscht.

 

So sollte der Gedanke sein.In den letzten Jahren war ich oft mit körperlich eingeschränkten Personen unterwegs. Kenne die Problematik und bin dafür das es genügend echte Behindertenparkplätze gibt. Also nicht nur blaues Täfelchen und gepinsel auf der Straße. Es ist auch zu verkehrsstarken Zeiten der Fall das von den Behindertenparkplätzen kaum einer belegt ist. Ich habe mich schon lange von dem Gedanken verabschiedet das Verkehrspolitik in Städten gemacht wird. Es geht nur noch um städtebauliche Maßnahmen. Um es mit den Worten eines ehemaligen BM zu sagen, Autos verschandeln das Stadtbild.

 

So kann gesagt werden, 10 Behindertenparkplätze sind schon mal 10 Autos weniger die die Stadt verschandeln. Und man kann sagen, wir tun was für Inklusion.

 

MfG.

 

hartmut

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@zorro69, leider ist es "preiswerter" nicht zu antworten und nur 23.50 Euro zu zahlen.

Abschleppen zu lassen ist für die Behörde die lukrativere Alternative!

 

 

Sind es nicht 28,50€?

 

Wie Du sagst, es geht nur um Knete.

 

MfG.

 

hartmut

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@rth hat recht...

Gut, 5€ gibt schon ein Eis. ;-)

 

@rth hat schon das Prinzip erkannt. Sagt der Gesetzgeber 35€ und die Obrigkeit meint das ist zuwenig, dann haut man noch was drauf, und wenn es Abschleppkosten sind. Gleiches Prinzip, sagt der Gesetzgeber Parkverbot ist nicht, werden halt Sonderparkplätze ausgewiesen. Geht auch z.B. mit Lehrerparkplätze usw.

 

MfG.

 

hartmut

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(...)

Du hast völlig Recht. Ich hatte den Tatbestand nicht nachgesehen, an den rechtlichen Möglichkeiten bzw. Einschätzungen ändert sich allerdings nichts. Bedauerlich ist, daß die Kommune das Fahrzeug nicht gleich abgeschleppt hat.

 

Es müssen die Umstände bekannt sein.

Die Umstände sind bekannt, zumindest dem, der lesen kann und sie zur Kenntnis nehmen will:

Ihm wird vorgeworfen, am 10.03. die Nummer 142278 begangen zu haben.

Leider werden oft solche Parkplätze ausgewiesen um die Zahl der Parkplätze zu verringern.

Ich erspare Dir die Frage, ob Du vielleicht doch so ein oder fünf Belege für diese völlig absurde Behauptung hast. Es reicht mir schon, wenn ich die Fragen nicht aus meinem Kopf kriege, wie weit ab von jeglicher Realität man dahinvegetieren muß, um so einen völligen Schwachfug in die Welt zu blasen, ob das möglicherweise ein Altersproblem ist, das mir irgendwann auch droht oder ob ich rechtzeitig sterbe, bevor ich auch so werde.

 

Behindertenparkplätze werden natürlich nur in Gegenden ausgewiesen, in denen Parkplätze sowieso rar sind.

Ich hatte einen Moment gedacht, daß sei möglicherweise Ironie. Aber leider kam dann das

Sonst wären sie ja nicht notwendig.

Antwort kurz und bündig: nein und falsch.

 

Behindertenparkplätze müssen in den Gegenden ausgewiesen werden, in denen Behinderte unterwegs sein können. Meiner Erfahrung nach gibt es kaum Gegenden, auf die das nicht zutrifft. Normale Parkplätze sind für Behinderte ungeeignet.

 

So sollte der Gedanke sein.

Nein. So ist er vielleicht bei Leuten wie Dir, aber ganz sicher nicht bei denjenigen, die (Menschen betreuen, die) in einem Rollstuhl sitzen.

 

Es ist auch zu verkehrsstarken Zeiten der Fall das von den Behindertenparkplätzen kaum einer belegt ist.

So isses. Hast Du durch wochenlange Langzeitbeobachtung festgestellt, gell? Ist übrigens bei Feuerwehrzufahrten noch schlimmer: es brennt praktisch nie, aber halten und parken wird dort trotzdem bestraft (theoretisch zumindest) - einfach ungerecht!

 

So kann gesagt werden, 10 Behindertenparkplätze sind schon mal 10 Autos weniger die die Stadt verschandeln. Und man kann sagen, wir tun was für Inklusion.

Kann man. Tun aber nur Leute, die glauben, Behindertparkplätze würde nur ausgewiesen, um die Zahl der Parkplätze zu verringern.

 

(...)

Bist Du Dir nicht manchmal selber peinlich, wenn Du sowas schreibst?

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@hartmut, Lehrerparkplätze, nur für Besucher der xyz und nur für rote Autos gibt es nur auf privaten Parkflächen.

Behindertenparkplätze müssen natürlich vor allem an Stellen ausgewiesen werden, wo Parkplätze rah sind. Und wenn von 10 Parkplätze für Behinderte max. 8 - 9 an wenigen Tagen pa. genutzt werden hat die Behörde alles richtig gemacht.

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@hartmut, Lehrerparkplätze, nur für Besucher der xyz und nur für rote Autos gibt es nur auf privaten Parkflächen.

 

post-3630-0-15453800-1554564224_thumb.jpg

 

Ach ja. Nur auf privaten Parkflächen.

 

Behindertenparkplätze müssen natürlich vor allem an Stellen ausgewiesen werden, wo Parkplätze rah sind. Und wenn von 10 Parkplätze für Behinderte max. 8 - 9 an wenigen Tagen pa. genutzt werden hat die Behörde alles richtig gemacht.

 

 

Behindertenparkplätze müssen in erster Linie für körperlich eingeschränkte Personen ausgelegt sein. Sprich rund um das Auto muss genügend Platz sein um zB. einen Rollstuhl über Rampe in das Auto ziehen. Den Rollstuhl mit einem Kran in das Auto verladen. Einfach nur normale Parkplätze ausweisen ist etwas zu wenig. Von den echten Behindertenparkplätzen gibt es schlicht zuwenig. Von den gefakten zu viele.

 

MfG.

 

hartmut

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Behinderten Parkplätze widerrechtlich zu nutzten ist einfach nicht richtig!

 

Aber was soll man einer Horde Idioten das erklären, die bei Unfällen, Unglücksfällen filmt anstatt zu helfen, die Rettungskräfte angreifen, beleidigen...

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@hartmut, wenn das eine öffentlich gewidmete Fläche ist, ist das Schild illegal. Gehört die Fläche der Schule, natürlich nicht.

 

Das Behindertenparkplätze mehr Fläche benötigen ist selbstverständlich, wenn die Verwaltung auf dem Dorf das nicht beachtet ist es schlicht falsch.

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Etwas Sonderbares:

 

Habe ich bis dato nie gesehen bzw. noch nie davon gehört das Behindertenprkplätze größer sein sollten als "Normale".

Wo sollte das bei uns ausgewiesen sein?

 

Gruss gery41

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@hartmut, wenn das eine öffentlich gewidmete Fläche ist, ist das Schild illegal. Gehört die Fläche der Schule, natürlich nicht.

 

Das Behindertenparkplätze mehr Fläche benötigen ist selbstverständlich, wenn die Verwaltung auf dem Dorf das nicht beachtet ist es schlicht falsch.

 

Und jetzt?

 

Sind wir uns wenigstens halbwegs einig damit ob ein Verstoß vorliegt es davon abhängt ob eine Anordnung wenigstens halbwegs an die gesetzlichen Vorgaben angelehnt ist?

 

Wenn ich sage, es ist ein großes Problem wenn jemand Anordnungen trifft und sie dann selbst überwacht nicht geprüft wird das die Anordnung rechtmäßig ist. Wenn dann noch die Überwacher sich selber überwachen das Kräheprinzip zum tragen kommt.

 

Wenn dann noch ein Verstoß von einem VT vorkommt wie parken auf Behindertenparkplatz, ist dann sofort Empörung und Verdammung gerechtfertigt, wenn die näheren Umstände unbekannt sind?

 

Wir haben vor etwa 6 Jahren eine Initiative gegründet die sich mit Barrierefreiheit beschäftigt hat. Angefangen von Abgesenkten Bordsteine, Bushaltestellen, Leitsysteme für Sehbehinderte, Rampen an Geschäften, Parkplätzen usw. Kam gut an, und jeder wollte mal seinen Mostäpel im Regionalfernsehen oder der Zeitung sehen. Leider hat dann jemand versucht damit politisch Karriere zu machen, jetzt ist die Initiative so gut wie tot. Geblieben ist, wer etwas begründet mit ( der Mogelpackung ) Kinder, Schüler, Alte, Behinderte, Raser hat schon mal einen Bonus, da traut sich kaum einer ran.

 

Und als Zusatz nochmal erwähnt, wir bräuchten dringend Behindertentoiletten, denn was nutzt ein Behindertenparkplatz wenn die Infrastruktur für die Betroffenen nicht vorhanden ist. Da wäre Empörung wirklich angebracht.

 

MfG.

 

hartmut

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@hartmut, ich lebe nicht auf dem Land. Strassenverkehrsamt, Ordnungsamt und Rechtsamt sind getrennte Teile der Stadtverwaltung. Und fehlende Behindertentoiletten sind kein Grund auf entsprechende Parkplätze zu verzichten.

Pressegeile Ortspolitiker kennen wir hier auch, leider.

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Ein nicht gerade einfaches Thema. Solange man selbst sich in der komfortablen Situation befindet, keinerlei (relevante) Behinderungen zu haben, läßt es sich (egal wie) immer leicht daherreden und diskutieren. Was mich am meisten wundert ist, daß sich immer Menschen in den Vordergrund schieben, die eigentlich gar nicht wirklich mitreden können. Nämlich weil sie diese oder jene Behinderungen oder Probleme gar nicht haben. Sie meinen aber am besten zu wissen, was für diese Menschen am Besten ist. Ist das nicht seltsam?! Und da geben sich sehr viele, gerne im Rampenlicht stehende Politiker und sonstige sich gern in den Vordergrund schiebende Menschen rein gar nichts. Ihnen allen gemein ist sehr oft, in der Öffentlichkeit hell zu strahlen, aber am wenigsten tatsächlich zu bewirken. Aber reden können sie alle sehr gut!

 

Behindertenparkplätze sind ein Muß. Ich denke nicht, daß man darüber wirklich diskutieren muß. Diskutieren könnte man über die jeweils örtliche Anzahl. Und da gilt es zu ermitteln, wie hoch jeweils der Bedarf ist. Aber vorhanden sein müssen sie. Und sie müssen auch größer bzw. breiter als die normalen Parkplätze sein. Ich hoffe, daß ich diese Erfordernis nicht näher ausführen muß!

 

Natürlich muß auch überwacht werden, ob sich jemand regelwidrig auf einen Behindertenparkplatz stellt. Täte man das nicht, würden dort ganz sicher regelmäßig Leute parken, die dort nichts verloren haben. Natürlich ist es mancherorts ärgerlich, wenn da mehrere Behindertenparkplätze ausgewiesen und leer sind. Und jeder meint sicher auch, daß man sich da ja mal eben für ein paar Minuten hinstellen könne. Ein paar andere sind ja schließlich noch frei. Was, wenn jeder so denkt? Was, wenn ausgerechnet dann wer kommt, der dort berechtigt parken darf? Was ist so schwer daran einfach zu akzeptieren, daß diese wenigen Plätze nur für einen kleinen genau definierten Kreis reserviert sind?!

Aber so ist das mit sehr vielen Menschen: Regeln sind für alle anderen gemacht, aber nicht für einen selbst.

 

 

@Hartmut: wenn Du das nicht näher ausführen möchtest, wieso warum weshalb Du da bei der Planung/Überwachung etc. Ungereimtheiten oder Verstöße siehst, ... gut, akzeptiert. Nur kann man mit Deinen vagen Aussagen oftmals nicht wirklich viel anfangen, Geschweige denn drüber diskutieren.

 

IMHO hat die Einrichtung von Behindertenparkplätzen überhaupt nichts damit zu tun, daß irgendwelche Planer den ohnehin schon oftmals knappen Parkraum nochmals künstlich zu beschränken suchen!! Das ist Stammtischniveau!

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Ach ja. Nur auf privaten Parkflächen.

Und wo genau ist jetzt Dein Problem? Wenn es Dir nicht passt, kannst Du klagen, um diese schreiende Ungerechtigkeit zu beenden. Hat hier doch auch funktioniert.

 

Einfach nur normale Parkplätze ausweisen ist etwas zu wenig.

Stimmt. Wenn das so geschieht, sollten und werden die entsprechenden Interessenverbände sicher aktiv werden. Scheint aber nur in Deinem Umfeld ein Problem zu sein. Ich jedenfalls kenne keine normalen Parkplätze, die einfach so als Behindertparkplätze ausgewiesen wurden.

 

Von den echten Behindertenparkplätzen gibt es schlicht zuwenig.

Ach. Jetzt plötzlich?

 

Von den gefakten zu viele.

Was zu beweisen wäre.

 

Habe ich bis dato nie gesehen bzw. noch nie davon gehört das Behindertenprkplätze größer sein sollten als "Normale".

Oh weia...

 

Wo sollte das bei uns ausgewiesen sein?

Auch wenn ich Deine aufscheinende Sehnsucht durchaus verstehen kann: aufgrund eurer aktuellen Politik und nicht zuletzt Deiner Beiträge bin ich ziemlich froh, daß uns für uns schon seit einigen Jahrzehnten nicht mehr gilt.

 

Sind wir uns wenigstens halbwegs einig damit ob ein Verstoß vorliegt es davon abhängt ob eine Anordnung wenigstens halbwegs an die gesetzlichen Vorgaben angelehnt ist?

Nö. Warum sollten wir uns auf etwas auch nur halbwegs einigen, was bekanntermaßen komplett falsch ist?

 

Wenn ich sage, es ist ein großes Problem wenn jemand Anordnungen trifft und sie dann selbst überwacht nicht geprüft wird das die Anordnung rechtmäßig ist. Wenn dann noch die Überwacher sich selber überwachen das Kräheprinzip zum tragen kommt.

Achja. Der übliche Empörungstextbaustein.

 

Wenn dann noch ein Verstoß von einem VT vorkommt wie parken auf Behindertenparkplatz, ist dann sofort Empörung und Verdammung gerechtfertigt, wenn die näheren Umstände unbekannt sind?

Nein, natürlich nicht. Erstmal ist zu prüfen, ob derjenige, der auf einem Behindertparkplatz parkt, obwohl er dazu nach Gesetzeslage nicht berechtigt ist, nicht, bevor er dort sein Fahrzeug abgestellt hat, geprüft hat, ob da jemand eine Anordnung getroffen hat und sie dann selbst überwacht und nicht geprüft wurde, ob die Anordnung rechtmäßig ist und sich dann auch noch die Überwacher sich selber überwachend das Krähenprinzip zum tragen gekommen ist und nachgemessen und dabei festgestellt hat, ob es sich um einen Fake-Behindertenparkplatz handelt.

 

Und als Zusatz nochmal erwähnt, wir bräuchten dringend Behindertentoiletten, denn was nutzt ein Behindertenparkplatz wenn die Infrastruktur für die Betroffenen nicht vorhanden ist. Da wäre Empörung wirklich angebracht.

Ja, das sehen ganz viele Behinderte als ein Riesenproblem an: parken können sie, aber dann nicht pinkeln.

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Es ist auch

einfach nicht richtig!

alle über einen Kamm zu scheren und in einen Topf zu werfen!

 

Nicht ALLE die widerrechtlich auf einem Behindertenparkplatz parken soll ich über einen Kamm scheren? Warum nicht? Sie begehen alle die gleiche Tat.

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Einfach nur normale Parkplätze ausweisen ist etwas zu wenig.

Stimmt. Wenn das so geschieht, sollten und werden die entsprechenden Interessenverbände sicher aktiv werden. Scheint aber nur in Deinem Umfeld ein Problem zu sein. Ich jedenfalls kenne keine normalen Parkplätze, die einfach so als Behindertparkplätze ausgewiesen wurden.

 

Hauptbahnhof Braunschweig fällt mir spontan ein.

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Hauptbahnhof Braunschweig fällt mir spontan ein.

Da bin ich nun eher selten. Aber wie bereits gesagt: die entsprechenden Interessenvertretungen oder ein engagierter Einzelner kann sich um eine Veränderung bemühen. Unabhängig davon bleibt das Parken auf diesen Plätzen verboten, selbst wenn ein Nicht-Behinderter meint, der Platz sei für einen Behinderten doch gar nicht ausreichend groß.

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Nicht ALLE die widerrechtlich auf einem Behindertenparkplatz parken soll ich über einen Kamm scheren? Warum nicht? Sie begehen alle die gleiche Tat.

Auch wenn man das Gleiche tut, ist es noch lange nicht das Selbe! Meine Aussage richtete sich gegen eine andere von Dir:

 

Aber was soll man einer Horde Idioten das erklären, die bei Unfällen, Unglücksfällen filmt anstatt zu helfen, die Rettungskräfte angreifen, beleidigen...

Längst nicht alle, die auf einem Behindertenparkplatz unberechtigt parken, sind Idioten oder gehören zu einer Horde Idioten! Und auch nicht alle, die zu Deiner Horde Idioten zählen, parken automatisch auf Behindertenparkplätzen.

 

Das meinte ich mit "über einen Kamm scheren".

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Einfach nur normale Parkplätze ausweisen ist etwas zu wenig.

Stimmt. Wenn das so geschieht, sollten und werden die entsprechenden Interessenverbände sicher aktiv werden. Scheint aber nur in Deinem Umfeld ein Problem zu sein. Ich jedenfalls kenne keine normalen Parkplätze, die einfach so als Behindertparkplätze ausgewiesen wurden.
Hauptbahnhof Braunschweig fällt mir spontan ein.

Mir ist nicht bekannt wem der Parkplatz am Hauptbahnhof Braunschweig gehört, am Vorplatz Hauptbahnhof Essen z.B. ist eine Privatfirma im Auftrag der DB zuständig. Die richtet auch die Parkplätze für Behinderte ein.

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Zumindest in Berlin könnte der Verdacht aufkommen, da für die selbe Tätigkeit je nach anordnender Behörde unterschiedliche Gebühren fällig werden.

 

Was kostet das Umsetzen von verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen?

 

 

 

 

Gebühren je Einsatzfall:

## Für die Umsetzung eines Pkw, Kombinationsfahrzeugs, Transporters oder Motorrades bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht und anderer Fahrzeuge in entsprechender Größe:

 

 

Polizei BVG Ordnungsamt

durchgeführte Umsetzung

(unabhängig von der Tageszeit)

136,00 € 97,00 € 199,00 €

begonnene Umsetzung

(unabhängig von der Tageszeit)

111,00 € 81,00 € 158,00 €

Leerfahrt eines Abschleppfahrzeugs

zur Umsetzung

(unabhängig von der Tageszeit)

89,00 € 69,00 € 120,00 €

vermiedene Umsetzung

(unabhängig von Gewicht

des Fahrzeuges und Tageszeit)

44,00 € 75,00 €

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Hier mal eine Übersicht... https://www.handelsblatt.com/auto/ratgeber-service/grosse-regionale-unterschiede-tabelle-wie-teuer-ist-es-in-meiner-stadt/9157404-2.html?ticket=ST-1730478-EHfP03k6WBbZFc21c0yi-ap3

Dazu kommen dann noch die Verwaltungsgebühren.

 

Und in Hamburg kommen dazu dann auch noch die Knastgebühren:https://www.polizei.hamburg/service/6160790/zentrale-verwahrstelle-fuer-fahrzeuge/ wenn die Fahrzeuge nicht nur umgesetzt werden.

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Motorrades bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht

 

das will ich sehen.

 

Und: Ja - es kann von Behörde zu Behörde andere Sätze geben, da jede Behörde durch eigene Ausschreibungen die zum ausschreibungszeitpunkt günstigsten Unternehmen auswählt.

Je nach Größe der Stadt/des Bezirkes... auch noch mehr als eines - so dass bei einer Behörde andre Untgernehmen dran sind.

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@KlausK, sind das aktuelle Preise? In der WAZ beschwerten sich vor Kurzem B etroffene über Rechnungen über 300 Euro.

Ja, wenn noch das Ticket von 35€ dazukommt und oder das Fahrzeug mehr 3,5t wog und/oder sonst ein erschwerender Umstand. Die BVG darf ihre eigenen Aufwendungen zusätzlich in Rechnung stellen, das kann an einem Sonn- oder Feiertag schnell teuer werden.

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Offiziell nichts. Aber die Fahrerfeststellung ist vereinfacht, statt 23,50 Euro Haltergebühr 35 Euro Verwarnung.

Inoffiziell auch nichts. Und durch die paar Euro Unterschied zwischen 23,50 und 35 Euro wird die Behörde auch nicht reich.

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