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Hallo zusammen,

 

ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir etwas Licht ins Dunkel bringen.

 

ein änliches Thema habe ich bei euch schon gefunden, jedoch hat es mir nicht die Antworten gebracht die ich suche.

 

Anfang des Jahres bin ich auf der A7 durch den Elbtunnel gefahren mit erheblich erhöhter Geschwindigkeit. Ich hab seit kurzem ein neues Auto und die tatsächliche Geschwindigkeit lässt sich leider nicht mehr so einfach merken wie in dem Alten... ich hab gewusst das ich zu schnell unterwegs war. Aber ich hab nicht auf den Tacho geguckt. Gefühlt waren es 110-120 Km/h bei erlaubten 80 Km/h.

 

Als ich dann in eine Baustelle fuhr, wo 60 Km/h erlaubt sind, bin ich auf 70 Km/h runter.

Einige Kilometer weiter Stadteinwärts überholte mich der BMW der die ganze Zeit hinter mir gefahren war und es kann das Signal "Bitte Folgen".

 

Als mir die Beamten sagten, sie hätten mich mit 180 Km/h gemessen, fiel ich fast vom Glauben ab. Aber okay, ich hab es ohne Kommentar zur Kenntnis genommen.

 

Jetzt kommen plötzlich 3 Briefe. 3 Bußgeldbescheide.

 

86 Km/h bei erlaubten 50 Km/h (kurz vor der Autobahnauffahrt) ;BW= Polizeiliche Ermittlung, Video-Band-Aufzeichnung

 

150 Km/h bei erlaubten 80 Km/h (Elbtunnel) ;BW= Polizeiliche Ermittlung, Video-Band-Aufzeichnung, VidistA- Auswertung

 

155 Km/h bei erlaubten 80 Km/h (nach dem Elbtunnel) ;BW= Polizeiliche Ermittlung, Video-Band-Aufzeichnung

 

Zwischen den 80er Zonen liegt noch eine wenige hundert Meter lange 100er Zone.

Die Zeit zwischen den 3 Vorwürfen beträgt 5 Min.

 

Die Strecke von der letzten Messung bis zum anhalten beträgt ca. 4 Km bei der ein sicheres überholen definitv möglich war.

 

Das es Vorsätzlich gehandet wird, darüber brauchen wir glaube ich nicht diskutieren.

 

Was mich bei dem ganzen stutzig macht, die gesamte Strecke beträgt 13 km, hätten die mich nicht vorher anhalten müssen wenn es die Möglichkeit gab? Bzw. wenn dies nicht Möglich war auf sich Aufmerksam machen mittels Blaulicht etc.? haben die Polizisten in so einem Fall nicht auch eine präventive Aufgabe um schlimmeres zu verhindern?

 

Auch wenn es verschiedene Tempzonen sind, kann man das nicht als natürliche Handlungseinheit und damit als Tateinheit sehen? Das wären dann "nur noch" 3 Monate FV und 1200€, womit ich wirklich gut bedient wäre m.M. nach...

 

Mir kommt es so vor, als hätten sie einfach ne Strichliste geführt und als sie gemerkt haben, das nicht mehr passiert, haben sie mich angehalten.

 

Insgesamt erwartet mich jetzt eine Strafe von zusammengerechnet mehr als 2.500€ , 6 Monate Fahrverbot und 6 Punkte in Flensburg.

 

habt ihr da in irgendeiner Weise schon mal erfahrung gemacht und könnt mir dazu was sagen?

 

gruß Lennoxer

 

 

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Willkommen im RF...

Ich denke nicht, dass wir Dir hier etwas anderes oder für Dich „besseres“ sagen können als die „Kollegen“ im VP...

Warum nicht.

Wir können ihn ja intensiv bemitleiden und auf die Ungerechtigkeit in der Welt im Allgemeinen und in Hamburg im besonderen hinzuweisen.

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Danke für diese Antworten ;)

 

Ich will eins mal klarstellen, ich erwarte hier weder Wunder noch Mitleid von irgendwem.

Wie schon geschrieben, brauchen wir uns über sowas nicht unterhalten.

 

Das einzige was ich gehofft hab, zu erfahren wie die retliche Sachlage in diesen Fall aussieht, da ich ähnliche Fälle nirgendwo gefunden habe, bzw. Nicht erfahren konnte wie die Gerichte in so einem Fall entschieden haben :)

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Ich hab seit kurzem ein neues Auto und die tatsächliche Geschwindigkeit lässt sich leider nicht mehr so einfach merken wie in dem Alten...

"Merken" im Sinne von "Fühlen"? Ok. Könnte ich noch gelten lassen. Aber ohne zu wissen, um was für ein Auto es sich handelt, möchte ich mal behaupten, daß ziemlich neue und damit moderne Autos, bei denen man Geschwindigkeiten jenseits der 120 km/h nicht so richtig "merkt", über entsprechende Assistenzsysteme verfügen, die einem das "Merken" abnehmen bzw. erleichtern. Wenn man die hingegen ignoriert oder gar deaktiviert hat, wird's mit dem "Merken" allerdings etwas schwerer, ABER: dann ist man auch selbst schuld!

 

ich hab gewusst das ich zu schnell unterwegs war. Aber ich hab nicht auf den Tacho geguckt. Gefühlt waren es 110-120 Km/h bei erlaubten 80 Km/h.

Sorry, aber wenn man das schon weiß und dann nicht einmal etwas mehr auf den Tacho schaut, damit es nicht ZU teuer wird, sollte man sich nun wirklich nicht auf sein Gefühl verlassen. Erst recht nicht dann, wenn das Auto einem gefühlsmäßig keine verläßliche Rückmeldung gibt. Das könnte man schon grob fahrlässig nennen!

 

Als ich dann in eine Baustelle fuhr, wo 60 Km/h erlaubt sind, bin ich auf 70 Km/h runter.

Geschaut oder doch eher gefühlt?

 

Als mir die Beamten sagten, sie hätten mich mit 180 Km/h gemessen, fiel ich fast vom Glauben ab. Aber okay, ich hab es ohne Kommentar zur Kenntnis genommen.

Auch hier: wer 180 km/h nicht "merkt", der sollte es zumindest visuell wahrnehmen können! Den Unterschied zwischen 120 km/h und 180 km/h kann man sehr wohl "merken", ganz sicher aber auch sehen.

 

Jetzt kommen plötzlich 3 Briefe. 3 Bußgeldbescheide.

Ok, das ist vielleicht etwas ungewöhnlich, aber bei Vorliegen von Tatmehrheit durchaus möglich und zulässig. Allerdings wird dann mW immer noch nur einmal ein Fahrverbot verhängt, also maximal 3 Monate.

 

86 Km/h bei erlaubten 50 Km/h (kurz vor der Autobahnauffahrt)

150 Km/h bei erlaubten 80 Km/h (Elbtunnel)

155 Km/h bei erlaubten 80 Km/h (nach dem Elbtunnel)

Ich gehe mal davon aus, daß die angegebenen Geschwindigkeiten Nettowerte sind, Toleranzen also bereits abgezogen wurden. Wenn dem so sein sollte, dann hättest Du inetwa folgende Werte auf dem Tacho gehabt:

ca 90 km/h / ca 160 km/h / ca 165 km/h.

Insbesondere bei den letzten beiden Werten (egal ob bereinigt oder nicht) hört bei mir das Verständnis auf. Ich kenne den Elbtunnel, bin dort auch schon mehrfach durchgefahren. Sicherlich kann man rein von der Geschwindigkeit durchaus 160 km/h fahren. Sicherheitstechnisch aber ist das alles andere als gut. Und solche Geschwindigkeiten muß man einfach in einem Tunnel merken. Wer da nicht den Tacho im Auge hat, gehört schlicht und ergreifend bestraft. Und das nicht zu knapp.

 

Das es Vorsätzlich gehandet wird, darüber brauchen wir glaube ich nicht diskutieren.

Nö, das macht auch niemand. Denn dazu gibt es einschlägige Gerichtsurteile, die besagen, daß solcherlei Überschreitungen ganz klar vorsätzlich passieren.

 

Was mich bei dem ganzen stutzig macht, die gesamte Strecke beträgt 13 km, hätten die mich nicht vorher anhalten müssen wenn es die Möglichkeit gab? Bzw. wenn dies nicht Möglich war auf sich Aufmerksam machen mittels Blaulicht etc.? haben die Polizisten in so einem Fall nicht auch eine präventive Aufgabe um schlimmeres zu verhindern?

1. nein

2. nein

3. haben sie doch, indem sie Dich letztlich angehalten und angezeigt haben.

 

Auch wenn es verschiedene Tempzonen sind, kann man das nicht als natürliche Handlungseinheit und damit als Tateinheit sehen?

Könnte man, muß man aber und hat man auch nicht.

 

Das wären dann "nur noch" 3 Monate FV und 1200€, womit ich wirklich gut bedient wäre m.M. nach...

3 Monate - da möchte ich mich mal festlegen - sind es so oder so. Bei Tateinheit allerdings könnte der höchste Verstoß (bei Vorsatz) mit der doppelten Summe veranschlagt werden und die beiden anderen mit jeweils 50%. Damit lägst Du auch deutlich über 1.200 Euro.

 

Insgesamt erwartet mich jetzt eine Strafe von zusammengerechnet mehr als 2.500€ , 6 Monate Fahrverbot und 6 Punkte in Flensburg.

Nö. Im Normalfall sollten es 3 Monate und 2 Punkte sein.

 

könnt mir dazu was sagen?

In so einem Fall würde sich der Gang zu einem Anwalt anbieten. Da käme ich gar nicht auf den Gedanken, mit durch mehrere Foren zu fragen.

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"Merken" im Sinne von "Fühlen"? Ok. Könnte ich noch gelten lassen. Aber ohne zu wissen, um was für ein Auto es sich handelt, möchte ich mal behaupten, daß ziemlich neue und damit moderne Autos, bei denen man Geschwindigkeiten jenseits der 120 km/h nicht so richtig "merkt", über entsprechende Assistenzsysteme verfügen, die einem das "Merken" abnehmen bzw. erleichtern. Wenn man die hingegen ignoriert oder gar deaktiviert hat, wird's mit dem "Merken" allerdings etwas schwerer, ABER: dann ist man auch selbst schuld!

 

Huch? Also ich würde mich jetzt nicht als Unwissend bezeichnen, aber was sollen das für Assistenz-Systeme sein? :think: Davon höre ich zum ersten mal.

 

Geschaut oder doch eher gefühlt?

Geschaut.

 

 

Auch hier: wer 180 km/h nicht "merkt", der sollte es zumindest visuell wahrnehmen können! Den Unterschied zwischen 120 km/h und 180 km/h kann man sehr wohl "merken", ganz sicher aber auch sehen.

Natürlich, Ich habe es ja auch gemerkt, gerade im Tunnel merkt man das natürlich, das will und kann ich nicht bestreiten. Aber ich habe halt nicht auf den Tacho geguckt.

 

 

Ok, das ist vielleicht etwas ungewöhnlich, aber bei Vorliegen von Tatmehrheit durchaus möglich und zulässig. Allerdings wird dann mW immer noch nur einmal ein Fahrverbot verhängt, also maximal 3 Monate.

Okay. Ja ich bin selber schuld und die Strafe ist wirklich zu recht. Ich habe wirklich schon seit dem anhalten gelernt und seitdem eine deutlich entspanntere Fahrweise :drive:

Ich hoffe einfach, dass es keine 6 Monate FV werden. Und die Punkte würden sonst auch gefährlich werden.

 

 

1. nein

2. nein

3. haben sie doch, indem sie Dich letztlich angehalten und angezeigt haben.

okay, das wusste ich nicht. Ich dachte die müssten dann ja einen anhalten, um schlimmeres zu verhindern. Aber schön mal wieder eines besseren belehrt zu werden :)

 

 

3 Monate - da möchte ich mich mal festlegen - sind es so oder so. Bei Tateinheit allerdings könnte der höchste Verstoß (bei Vorsatz) mit der doppelten Summe veranschlagt werden und die beiden anderen mit jeweils 50%. Damit lägst Du auch deutlich über 1.200 Euro.

Und das wäre auch noch eine Strafe die verdient ist und weh tut, die aber dann doch etwas bekömmlicher wäre. :blush:

 

 

In so einem Fall würde sich der Gang zu einem Anwalt anbieten. Da käme ich gar nicht auf den Gedanken, mit durch mehrere Foren zu fragen.

genau das werde ich auch tun. konnte ja nicht Wissen, dass auf beiden Foren die gleichen Leute anwesend sind :ninja:

 

 

Ich danke dir aufjedenfall sehr Bluey! Das hat mir sehr geholfen.

 

gruß Lennoxer

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Willkommen im RF...

 

Ich denke nicht, dass wir Dir hier etwas anderes oder für Dich „besseres“ sagen können als die „Kollegen“ im VP...

du hast m3_ vergessen, der kann (und wird sicher) über die Ungerechtigkeit der Abzocker lästern. :doofwinkt:

 

aber was sollen das für Assistenz-Systeme sein?

 

ich kann bei meinem Auto ein Warnung bei Überschreiten bestimmter Geschwindigkeiten einstellen - gerade bei einem Auto, wo man 180 "nicht merkt" bietet es sich an, diese zu nutzen.

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aber was sollen das für Assistenz-Systeme sein?

ich kann bei meinem Auto ein Warnung bei Überschreiten bestimmter Geschwindigkeiten einstellen - gerade bei einem Auto, wo man 180 "nicht merkt" bietet es sich an, diese zu nutzen.

 

 

 

 

Bei mir wird die erlaubte Geschindigkeit im Head-up-Display und Armaturenbrett angezeigt und auf Wunsch vom Fahrzeug eingehalten.

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Huch? Also ich würde mich jetzt nicht als Unwissend bezeichnen, aber was sollen das für Assistenz-Systeme sein? :think: Davon höre ich zum ersten mal.

Mein Fahrzeug erkennt Verkehrszeichen, zeigt diese im Headup-Display, auf dem Navibildschirm und auf Wunsch auch noch im Bordcomputer neben dem Tacho an. Wenn ich dann die zHG überschreite, bekomme ich eine eigentlich nicht zu übersehende Warnung angezeigt.

 

Natürlich, Ich habe es ja auch gemerkt, gerade im Tunnel merkt man das natürlich, das will und kann ich nicht bestreiten. Aber ich habe halt nicht auf den Tacho geguckt.

Ok. Das begründet dann natürlich vorsätzliches Handeln. Zum anderen sollte man aber eben gerade dann, wenn man weiß, daß man zu schnell fährt, zumindest ab und an auf den Tacho schauen. Insbesondere, wenn man deutlich zu schnell fährt und eben auch das weiß/merkt.

 

Ich danke dir aufjedenfall sehr Bluey! Das hat mir sehr geholfen.

Keine Ursache.
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Mein Fahrzeug erkennt Verkehrszeichen, zeigt diese im Headup-Display, auf dem Navibildschirm und auf Wunsch auch noch im Bordcomputer neben dem Tacho an. Wenn ich dann die zHG überschreite, bekomme ich eine eigentlich nicht zu übersehende Warnung angezeigt.

 

Ah okay, bei mir gibt es auch die Verkehrsschilderkennung, ganz klein am Tacho. :blush::spinner:

 

Headup hab ich leider nicht...

 

 

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Moin Moin

 

 

Elbtunnel 180 ??? Was für eine Uhrzeit war das denn? Ich kenne den immer nur voll oder mega-voll.

Ganz ruhig Brauner - gaaanz ruhig.

Es waren nur 150 :cheer:

 

 

 

 

 

bei mir gibt es auch die Verkehrsschilderkennung, ganz klein am Tacho

 

Du hast doch schon die grossen an der Strasse mißachtet

 

 

 

 

Gruß

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