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Mit Ca. 30 Km/h Zu Viel Geblitzt. Probezeit Was Tun?


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Guten Tag,

 

wurde vor ein paar tagen auf einer 50er strecke mit ca. 80kmh geblitzt (lt. Tacho)

 

Wollte die spur wechseln und wurde nicht rein gelassen, habe dann etwas beschleunigt und der andere auch.. Hab dann halt etwas mehr gas gegeben und bin vor ihm rein 2sec später hats geblitzt.

Bin nicht der Fahrzeughalter aber als Fahrer bei der Versicherung mit angegeben.

 

Der hinter mir wurde nicht geblitzt, obwohl er auch locker 70kmh drauf hatte und nur 2m hinter mir fuhr..

 

Soll ich einfach dazu stehen und die Verlängerung der probezeit hinnehmen wenn was kommt, wovon ich ausgehe, oder gibt es Möglichkeiten dies irgendwie zu umgehen?

 

Würdet ihr euch einen Anwalt nehmen, oder macht das in dem fall wenig sinn?

Der hinter mir müsste ja eigentlich auf dem foto mit drauf sein, oder?

 

Über Antworten würde ich mich freuen.

 

Mfg

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Sollte man Dich als Fahrer ermitteln, erübrigt sich eine Beantwortung der anderen Fragen. Wart einfach mal ab, ob was kommt. Falls ja, kann man immer noch schauen und überlegen.

 

Nur soviel:

- wenn der andere leicht versetzt fuhr, wird er wohl auf dem Foto mit drauf sein. Ist aber idR egal.

- was soll ein Anwalt tun, wenn man Dich als Fahrer ermittelt?

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Danke für die schnelle Antwort.

Ja damit hast du recht. Mal schauen..

 

Ich dachte immer wenn andere auf dem foto mit drauf sind, ist die Messung ungültig..

 

Der Anwalt soll irgendeinen messfehler oder ähnliches finden bzw Akteneinsicht beantragen und ich hoffe halt, dass mein hintermann mit drauf ist, da es ja irgendwie in der akte andere/bessere fotos geben soll..

 

Ist doof gelaufen und schuld bin ich ja selbst, aber trotzdem möchte man ja seine Möglichkeiten ausschöpfen.. :)

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Ich dachte immer wenn andere auf dem foto mit drauf sind, ist die Messung ungültig..

Nein, das ist ein Irrglaube.

 

Der Anwalt soll irgendeinen messfehler oder ähnliches finden bzw Akteneinsicht beantragen und ich hoffe halt, dass mein hintermann mit drauf ist, da es ja irgendwie in der akte andere/bessere fotos geben soll..

1. der Anwalt Deines Vertrauens wird Dir sehr wahrscheinlich sagen, daß es sooooo viele Meßfehler etc. gibt und sich ein Einspruch in jedem Fall lohnt. Ok, und natürlich unser hiesiger Doktorant in spe, @m3_. Aber auf dessen Gefasele würde ich nicht zu viel geben. Der behauptet viel und belegt so ziemlich gar nichts. Es sei denn, Dir rechen Artikel aus der BILD oder Autobild als Beleg.

2. ja, Akteneinsicht bekommt der Anwalt natürlich. Nur: wenn Du Post bekommst, kann man idR auch selbst - mit etwas Recherche oder hiesiger Hilfe - erkennen, ob die Messung verwertbar ist oder nicht. Erspart einem die Kosten für den Anwalt.

3. wie gesagt: selbst, wenn der andere Pkw auch auf dem Bild mit drauf ist, führt das nicht zur Unverwertbarkeit der Messung.

 

Ist doof gelaufen und schuld bin ich ja selbst, aber trotzdem möchte man ja seine Möglichkeiten ausschöpfen.. :)

Warte auf die Post und melde Dich wieder, wenn Du magst. Dann wird man sehen.
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Moin Moin

 

 

Der Anwalt soll irgendeinen messfehler oder ähnliches finden

Anwälte sind nicht annähernd kompetent genug, auch nur einen Schreibfehler zu finden, geschweige denn etwas über das Messystem.

Auch wenn sich viele als "Verkehrsrechtsfachanwalt" bezeichnen.

 

Im Übrigen:

Was für einen "Messfehler" sollte ein Anwalt (oder auch Sachverständiger) denn finden, wenn du hier die 80 bei 50 einräumst ?

 

 

Gruß

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Moin,

ich bin in dieser Hinsicht nicht wirklich bewandert, aber es gibt doch viele messfehler oder andere Fehler die zur Einstellung des Verfahrens führen könnten. Es reicht ja schon wenn der Mitarbeiter der den Blitzer aufgestellt hat nicht nachweislich die richtige Schulung für genau dieses Gerät erhalten hat, oder diese zu lange in der Vergangenheit liegt.

Oder der Platz an dem er stand nicht geeignet war, oder dass er nicht richtig kalibriert wurde, bzw andere messstandards nicht eingehalten wurden.

Wie gesagt ich kenne mich nicht aus u deshalb sollte sich ja ein Anwalt bzw gutachter damit auseinander setzen.

 

Des weiteren räume ich offiziell nicht ein, dass ich zu schnell gefahren bin, das ist nur mein persönliches Empfinden :)

 

Danke für deine Antwort :)

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@Dawakeinschild, ich rate dir dringend einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Die wollen auch - gut - leben. Dann zahlst du einen kleinen (200 - 500 Euro) Vorschuss, wartest auf das Ergebnis.

 

Wenn du Glück hast, Aussage nach - kostenpflichtiger - Akteneinsicht, keine Chance, wenn du Pech hast nach verlorenem Prozess, der Richter hatte was gegen dich, war unfähig, voreingenommenen usw.

Und dann zahlst du die Rechnung.

 

Hast du eine Verkehrsrechtschutzversicherung schildere der den Fall, wenn sie dir eine Deckungszuage gibt sofort zum Fach - Anwalt

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Der halter des Fahrzeuges hat eine Rechtsschutzversicherung. Ich leider nicht, und anscheinend gibt es ja auch noch eine VERKEHRSrechtsschutzver. was wahrscheinlich wieder was anderes ist.

 

Ich hab auch gelesen, dass Anwälte soetwas manchmal irgendwie in die verjährung laufen lassen können..

Aber so hohe Kosten für etwas was nach hinten los gehn kann.. Das ist es mir auch nicht wert.

 

Hab gedacht es gibt vielleicht ein paar tipps tricks wie ich mich jetzt verhalten sollte..

 

Ich denke ich werde erstmal abwarten was kommt und dann kann ich ja weiter sehn und euch nochmal nerven :)

 

Vielen dank :)

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Naja... du bist zu schnell gefahren und geblitzt worden.

 

 

Jetzt kann man mit Anwalt und Sachverständigen versuchen irgendwie sich rauszumogeln.

Es ändert jedoch nichts, dass man zu schnell war.

 

Ob rauskommen klappt, kann man nicht sagen. Jedoch ist die Technik besser, die Messbeamten können ihr Handwerk. Vorigere Klagen, Anwälte und Sachverständige haben schon aufgezeigt, worauf es ankommt. Kann trotzdem sein, dass dort Fehler gemacht wurden. Ich glaube zwar nicht, aber kann man erforschen- wenn man Lust, Zeit und Geld hat.

 

Man kann auch den Kopf senken und für seine Tat einstehen.

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Klar kann man das.

Für mich geht es darum das sich meine probezeit verlängert und ich ein aufbauseminar machen muss bzw wenn es schlecht läuft, der Führerschein weg ist auf den ich mehr oder weniger angewiesen bin.

Viele werden sich denken:hätte er sich früher überlegen müssen, aber das war ne Sache von sec. und ich hab mich anstatt für ne vollbremsung halt für gas geben entschieden. Ich bin mir bewusst das ich scheiße gebaut habe und stehe auch grds zu den Sachen die ich gemacht habe, aber im fall von zu schnellem fahren auf grund einer Entscheidung die ich in sec treffen muss, würde ich mich gerne bestmöglich gegen die sanktion'verteidigen'bzw gesetzeslücken ausnutzen, da dies mein gutes Recht ist, so wie es das Recht der Beamten ist, mich zu sanktionieren :)

Es war ja nicht mutwillig von mir so zu Rasen um nen dicken zu schieben oder ähnliches. War auch in 1j u 10mon meine erste nennenswerte Überschreitung und dann steht da natürlich gleich blitzefred :(

 

Danke für deine Antwort :)

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@Dawakeinschild,

1. allgemein, es ist jedermanns gutes Recht, sich bestmöglich gegen eine Massnahme des Staates zu wehren.

2. Es gibt Beiträge die man überlesen sollte, ohne Sinn und Belang. Du erkennst sie schnell.

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@rth zu 1. Ja, so sehe ich das auch.

2. Zumal meine Ursprungsfrage/Aussage ja das 'kopf senken und dazu stehen' als Option nicht ausgeschlossen hat:)

 

Mich haben halt nur mal eure Meinungen/Vorgehensweisen interessiert.

 

Zb hab ich gelesen, dass ein Anwalt vorschlägt, dass der kfz Halter auf einem separaten Blatt schreibt, dass er selbst nicht gefahren ist und mehrere MÖGLICHE andere fahrer benennt zb meine Schwester, mein onkel, einen freund usw.. und nur mich weg lässt. Dadurch sollen die sich wahrscheinlich zu tode suchen bei der fahrerermittlung und dadurch die verjährung eintreten.

 

Auf solche Anregungen in der art hatte ich gehofft :)

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Es kommt darauf an was der Halter aussagt, bzw. nicht sagt.

Falsche Verdächtigungen sind strafbar, Zeugnisverweigerungsrecht hat man nur bei Verwandtschaft oder Verschwägerung. (Und schränkt damit die Anzahl der Verdächtigen ein).

Das Beste, meiner Meinung nach, für dich ist wenn der Halter nicht antwortet. Nichts sagt.

Lass die Behörde ihre Arbeit machen, vielleicht hast du - viel - Glück.

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es gibt doch viele messfehler oder andere Fehler die zur Einstellung des Verfahrens führen könnten.

Vielleicht. In der Regel aber nicht. Viele Anwälte (und natürlich @m3_) behaupten zwar das Gegenteil, aber da unterstelle ich einfach mal wirtschaftliche Interessen (bis auf bei @m3_).

Technisch betrachtet sind die Messungen im Normalfall wasserdicht. Nicht auszuschließen sind natürlich menschliche Fehler. Aber die aufzudecken..... sofern überhaupt vorhanden!

 

Es reicht ja schon wenn der Mitarbeiter der den Blitzer aufgestellt hat nicht nachweislich die richtige Schulung für genau dieses Gerät erhalten hat, oder diese zu lange in der Vergangenheit liegt.

1. das dürfte heutzutage einem 6er im Lotto gleich kommen. Aber man kann natürlich ohne weiteres (über einen Anwalt => Kosten) eine Auskunft über die entsprechende Beschulung einholen.

2. "zu lange in der Vergangenheit" gibt es nicht. Einmal beschult, immer beschult! Auch wenn das Anwälte gern mal in Zweifel ziehen oder das Gegenteil behaupten.

 

Oder der Platz an dem er stand nicht geeignet war, oder dass er nicht richtig kalibriert wurde, bzw andere messstandards nicht eingehalten wurden.

Mit einer Rechtschutz oder einem ausreichend großen Portemonnaie kann man diese Fragen gern klären lassen.

 

Wie gesagt ich kenne mich nicht aus u deshalb sollte sich ja ein Anwalt bzw gutachter damit auseinander setzen.

Die Anwälte kennen sich damit in der Regel auch nicht wirklich aus. Die bemühen dann gern mal einen "eigenen" Gutachter. Aber: dem muß das Gericht nicht folgen. Wenn das Gericht Zweifel an dem privat in Auftrag gegebenen Gutachten hat (was Du oder ggf. Deine Rechtschutz bezahlen muß), wird es einen amtlich bestellten Gutachter beauftragen. Und ob der zu dem selben Ergebnis kommt..... hab da so ein paar einschlägige Erfahrungen, wo der Betroffene später ziemlich blöd aus der Wäsche geschaut hat.

 

Des weiteren räume ich offiziell nicht ein, dass ich zu schnell gefahren bin, das ist nur mein persönliches Empfinden

Das persönliche Empfinden trügt aber idR nicht, da man meistens der Meinung ist, nicht zu schnell gefahren zu sein. Wenn man das aber gefühlsmäßig schon einräumen mag, wird's wohl auch so gewesen sein. Sollte das Gefühl etwas später durch die Messung bestätigt werden, wäre die Überlegung "Augen zu und durch, also zahlen" vielleicht auch nicht unbedingt die schlechteste.

 

 

 

Ich hab auch gelesen, dass Anwälte soetwas manchmal irgendwie in die verjährung laufen lassen können..

Ja, manchmal klappt das. Aber nur, wenn der Richter pennt. Passiert äußerst selten.

 

Hab gedacht es gibt vielleicht ein paar tipps tricks wie ich mich jetzt verhalten sollte..

Abwarten!
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Für mich geht es darum das sich meine probezeit verlängert und ich ein aufbauseminar machen muss

Ist zwar ärgerlich, aber zu verschmerzen.

 

wenn es schlecht läuft, der Führerschein weg ist auf den ich mehr oder weniger angewiesen bin.

Auch ein Fahrverbot läßt sich in den allermeisten Fällen verschmerzen. Ganz weg wäre der Führerschein also nicht. Du bekämst ihn ja wieder.

"auf den Führerschein angewiesen" sind in der Regel alle, zumindest geben sie das vor. Stimmt aber in den allermeisten Fällen nicht. Ist nur die persönliche Bequemlichkeit. Man will ja mobil bleiben.

 

Viele werden sich denken:hätte er sich früher überlegen müssen, aber das war ne Sache von sec. und ich hab mich anstatt für ne vollbremsung halt für gas geben entschieden.

Sowas ist keine Sache von Sekunden. Man überlegt sich schließlich auch schon vor dem Überholen, was man da gleich machen will. Und man hat zu jeder Zeit die Option, den Vorgang abzubrechen. Aber das will man ja nicht. Sorry, aber das ist wohl eher eine billige Ausrede.

 

Ich bin mir bewusst das ich scheiße gebaut habe und stehe auch grds zu den Sachen die ich gemacht habe, aber im fall von zu schnellem fahren auf grund einer Entscheidung die ich in sec treffen muss, würde ich mich gerne bestmöglich gegen die sanktion'verteidigen'bzw gesetzeslücken ausnutzen, da dies mein gutes Recht ist, so wie es das Recht der Beamten ist, mich zu sanktionieren

Puh, eine doch recht eigentwillige und merkwürdige Argumentationskette. Aber gut. Letztlich auch hier: bestägtigt meinen zuvor gewonnenen Eindruck bezüglich der Ausrede. Du versuchst Dir die Sache schön zu reden, zum Fehlverhalten stehen tust Du jedenfalls ganz und gar nicht.

 

Es war ja nicht mutwillig von mir so zu Rasen um nen dicken zu schieben oder ähnliches.

Doch, es war mutwillig, weil ganz klar vermeidbar.

 

War auch in 1j u 10mon meine erste nennenswerte Überschreitung und dann steht da natürlich gleich blitzefred

Manche lassen sich viele viele Jahre nichts zu Schulden kommen und hauen dann so richtig in die Kerbe. Pech halt. Es gibt keine Rabatte.
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Zb hab ich gelesen, dass ein Anwalt vorschlägt, dass der kfz Halter auf einem separaten Blatt schreibt, dass er selbst nicht gefahren ist und mehrere MÖGLICHE andere fahrer benennt zb meine Schwester, mein onkel, einen freund usw.. und nur mich weg lässt. Dadurch sollen die sich wahrscheinlich zu tode suchen bei der fahrerermittlung und dadurch die verjährung eintreten.

Wenn, dann schaut man eher in der gesamten näheren oder nächsten Verwandtschaft. Also wird man auch auf Dich kommen und Dich mit dem Blitzerfoto vergleichen. Jetzt darfst Du gerne raten, was anschließend passieren wird.
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In der Zwischenzeit kannst du dich ja schon mal hier im RF unter den einschlägigen Stichwörtern Al Ber To, Er Sa Fa und der Vollständigkeit halber K inderfrau (jeweils ohne Leerzeichen) einlesen. Je nachdem, was dann im ersten Schreiben wem vorgeworfen wird, solltest du dann einige Handlungsmöglichkeiten kennen ;)

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Moin Moin

 

 

Für mich geht es darum das sich meine probezeit verlängert und ich ein aufbauseminar machen muss

Aber genau für Leute wie dich ist das doch damals eingeführt worden.

Wäre doch schade wenn du diese geniale Möglichkeit ungenutzt verpuffen ließest.

 

 

Gruß

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@Blaulicht gehört zur Fraktion @Sobbel....

 

Ich kann auch bei Fragestellern richtig „draufhauen“, aber nicht bei denen die sich hier lediglich erkundigen ob bzw. welche Möglichkeiten (die Ihnen gesetzlich gegeben werden!) sie haben die Folgen zu verhindern oder zu mindern.

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Moin Moin

 

 

Na klar hat sobbel recht!

Natürlich hab ich recht.

Insoweit ist dein Sarkasmus völlig fehl am Platz, zeigt er doch nur deine Uneinsichtigkeit.

 

 

Ich kann auch bei Fragestellern richtig „draufhauen“,

Ich sehe nicht eine Formulierung von mir, die irgendetwas mit "draufhauen" zu tun hat.

 

 

... aber nicht bei denen die sich hier lediglich erkundigen ob bzw. welche Möglichkeiten (die Ihnen gesetzlich gegeben werden!) sie haben die Folgen zu verhindern oder zu mindern.

Aufgrund meines Berufsstandes, ist eben genau das nicht mein Anliegen.

Ich werde eben nicht müde im Sinne meines Berufes und der Verkehrssicherheit zu antworten und den Finger zu erheben.

Täte ich das nicht, was für ein jämmerlicher Polizist wäre ich.

 

 

Ich kann dieses kindische Rumgenöhle nicht verstehen (nicht explizit vom TE, aber er gehört auch in diese Gruppe)

Da werden Verkehrsregeln mißachtet und hinterher, wenn man erwischt wurde, fängt die Jammerei an wegen der drohenden Folgen:

"Ich brauch die Fleppe beruflich" - "ich will aber nicht zur Nachschulung" - "Ich will die Probezeitverlängerung aber nicht" - "Ich hab kein Bock auf das Bußgeld" ...und und und

Es ist immer das Gleiche - als würde einem das Gehirn entnommen und gegen ein Vakuum getauscht, sobald man in ein Auto steigt und diesen großen schwarzen Kreis vor sich hat.

 

Und dann kommt wer aus dem Forum und kritisiert den mahnenden Finger, das ist nämlich

Blablubb....

 

 

Gruß

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Hey sobbel, da hast du mich falsch verstanden. Das war kein Sarkasmus, natürlich hast du recht!

 

Ich sehe doch ein, dass ich einen Fehler gemacht habe.

Aber selbst ein Mörder (um es mal zu übertreiben) hat doch das Recht sich bestmöglich zu verteidigen. Dann sollte mir dies doch nicht abgesprochen werden.

 

Von meiner Seite aus soll das kein Jammern sein, das sind lediglich die Fakten.

 

Und wie gesagt, jeder hat doch einen anderen Standpunkt, du als Polizist, ein Richter oder ebend der Betroffene.

 

Deshalb gibt es in Deutschland ja unser Rechtssystem, an das ich mich auch halten werde. Trotzdem wird ein Polizist oder staatsanwalt soetwas immer anders betrachten, als zb ein verteidigender anwalt.

 

Und deinen mahnenden finger akzeptiere ich auch, wie gesagt du hast RECHT (kein Sarkasmus), aber er bringt mich in meiner Situation nicht weiter.

 

Hoffe du verstehst was ich meine.

 

Schönes sonniges Wochenende :)

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Es ist also nicht Dein Anliegen geltende Gesetze umfänglich anzuwenden?

Doch, davon darf man wohl ausgehen (und darauf hoffen, wobei mancher natürlich darauf hoffen dürfte, daß er genau das nicht tut). Er hat jedenfalls nichts anderes behauptet.

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Moin Moin

 

 

 

Hey sobbel, da hast du mich falsch verstanden.

 

Und deinen mahnenden finger akzeptiere ich auch ... aber er bringt mich in meiner Situation nicht weiter.

OK - dann nehm ich das erste mal so hin.

Der mahnende Finger soll dir in der Zukunft helfen, solche Situationen anders zu lösen als mit rasen.

 

 

 

 

Es ist also nicht Dein Anliegen geltende Gesetze umfänglich anzuwenden?

Zeig mal die Stelle, wo ich sowas auch nur annähernd gesagt habe?

 

 

 

Naja, manchen mach es halt Spaß nochmal so richtig nach zutreten.

Wer ist "mancher"?

Wo ist die spassige Stelle?

Wo siehst du ein Nachtreten?

 

 

Gruß

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  • 3 weeks later...

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