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Align Test Riegl Fg21-P


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Hallo,

 

eine Frage zum Align Test.

Ist es zulässig den Test, aufgestützt auf dem Lenkrad durchzuführen? Lenkrad ist nach meiner Ansicht rund und wackelig.

Anhand der Gebrauchsanleitung wird von einer festen Auflage oder Stativ gesprochen.

Ausserdem lag das Verkehrzeichen im Winkel von 15° nach oben und 10 m versetzt zum Messfahrzeug.

Wurde der Align Test somit richtig durchgeführt?

Im Messprotokol wird der Typ des Fahrzeuges nicht mit angegeben, zulässig oder vernachlässigbar?

Ich frage deshalb, da im Messprotokoll in der gleichen Minute ein Fahrzeug rausgezogen wurde, was aber der Realität nicht entsprach.

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Wenn das Lenkrad "wackelig" ist, sollte es ausgetauscht werden, wie willst Du sonst das Fahrzeug sicher lenken? Du meinst vermutlich, dass das Lenkrad nicht als Stativ geeignet sei. Da könnte man abrutschen.

Du meinst, das Messgerät war noch im Zustand "Test zu Start des Messsession" als Du gemessen und angehalten wurdest?

 

Der Satz "Ich frage deshalb, da im Messprotokoll in der gleichen Minute ein Fahrzeug rausgezogen wurde, was aber der Realität nicht entsprach"

ist aber irreführend. Wenn Du rausgezogen wurdes, entsprach das der Realität. Vielleicht meinst Du die Messung entspricht nicht Deiner persönlichen Ansicht über Deine Geschwindigkeit.

 

Wie genau die Phasen sind, ab wann gemessen werden darf, und was im Protokoll stehen muss, wissen nur die Fachleute...

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1.) Was steht genau in der Bedienungsanleitung , wie muss der Align Test ausgeführt werde muss? Stativ ja/nein, in der Hand haltend?

2.) Im Messprotokoll wird mein Fahrzeug und ein anderes Fahrzeug in der gleichen Messzeit festgehalten, jedoch war dies nicht der Fall.

Gibt es Zweifel im Messprotokoll oder wurde einer der 4 vorherigen Test nicht richtig ausgeführt, kannst Du die Messung ins Klo schütten, Ok Staat braucht Geld und Polizist als Angestellter wird sein Bestes geben. Die Beweisumkehr ist auch ein Witz vor Gericht, der Richter glaubt dem Polizist oder man kann beweissen, dass es sich nicht um ein "standardisiertes Messverfahren"handelt. Nach Deiner Ansicht sind die Polizisten fehlerfrei, genauso der Staat, der für seine Untertanen nur das Beste möchte.

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@St1100, Messung per Laser sind ein Standartverfahren. Ohne RA und Gutachter wirst du es nicht angreifen können. Ob sich der Aufwand für dich lohnt musst du selbst entscheiden.

 

PS: Du schreibst mit keinem Wort, dass du nicht zu schnell gefahren bist. Du schreibst auch nicht wie die zulässige Höchstgeschwindigkeit war, was dir vorgeworfen wird usw.

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In Deinem letzten Trött http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/51313-laserpistole-riegl-fg-21-p-fehlmessung-eichung/?do=findComment&comment=885932 , auf dem dieser wohl basiert, hatte ich schon gefragt:

 

.....Wurde in 392m Entfernung mit 88km/h in der Stadt durch Windschutzscheibe des Polizeiautos gemessen........

.......Hast du einen konkreten Grund, die Messung anzuzweifeln?

Wie schnell warst du denn deiner Meinung nach?

 

 

Die Frage hattest du nicht beantwortet.

Eine Messung wegen etwaiger Bedienungsfehler anzugreifen, führt nur in den seltensten Fällen,
und nur über erheblichen (auch monetären) Aufwand, zum Erfolg.

Bevor du das in Angriff nehmen willst, solltest du dir dessen bewusst sein und wirklich konkrete
Zweifel an der Richtigkeit der Messung haben.

Deshalb nochmal die Fragen:

Hast du einen konkreten Grund, die Messung anzuzweifeln?

Wie schnell warst du denn deiner Meinung nach?

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Ok Staat braucht Geld und Polizist als Angestellter wird sein Bestes geben. Die Beweisumkehr ist auch ein Witz vor Gericht, der Richter glaubt dem Polizist oder man kann beweissen, dass es sich nicht um ein "standardisiertes Messverfahren"handelt. Nach Deiner Ansicht sind die Polizisten fehlerfrei, genauso der Staat, der für seine Untertanen nur das Beste möchte.

da lehnt sich einer aber weit aus dem Fenster - ohn auch nur die Spur von Ahnung zu haben.

- Staat (also alle Bürger) braucht Geld: im Moment nicht sooo viel, da ja alle Haushalte zur Zeit einen Einnahmeüberschuss haben

- Polizist ist kein Angestellter sondern Beamter. Seine Bezahlung läuft unabhängig vom "Erfolg" seiner Tätigkeit. Und einen Beruf auf Lebenszeit riskieren - würd ich nicht - soo viel kann mr mein Vorgesetzter gar nicht bieten, dass ich dafür Rechtsverstöße begehe.

- Richter glaubt dem Polizist - meistens ja, weil ja kaum einer passende Gegenargumente vorbringen kann. Es gibt aber mehr als genug Fälle, wo das nicth der Fall ist. Besuch bei einer Gerichtsverhandlung (bzw. mal einen ganzen Vormittag im Gericht verbringen) kann aufschlussreich sein.

  • Like 1
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Moin Moin

 

 

Nach Deiner Ansicht sind die Polizisten fehlerfrei,

Kein Polizist würde das je anzweifeln.

 

 

...der Staat, der für seine Untertanen nur das Beste möchte.

von seinen Untertanen - nicht für.

Und das Zurecht, manchmal muß der Untertan mit Schmerzen lernen.

 

 

Gruß

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Hast du einen konkreten Grund, die Messung anzuzweifeln?

@porscheturbo: Grundsätzlich können gerade im Rahmen einer Messung mit dem Handlasermeßgerät etliche Fehler gemacht werden, dazu überwiegt der Zeugenbeweis extrem dem Sachbeweis. Deswegen empfiehlt sich gerade hier grundsätzlich eine Durchleuchtung per RA/Gutachter.

Natürlich haben Zeugenaussagen von altgedienten und altbekannten Superlasercops vor den Amtsrichtern ein hohes Gewicht. Natürlich könnten sie auch flunkern, weil man ihnen - wie oftmals kolportiert wird - abnimmt, sie würden ihren Job dadurch nicht auf's Spiel setzen :whistling: .

:nolimit:

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Moin Moin

 

 

Deswegen empfiehlt sich gerade hier grundsätzlich eine Durchleuchtung per RA/Gutachter.

 

Was soll der denn durchleuchten, außer dem Messprotokoll?

Da bleibt doch nur die Geldbörse des Auftraggebers.

 

 

Natürlich haben Zeugenaussagen von altgedienten und altbekannten Superlasercops vor den Amtsrichtern ein hohes Gewicht.

Das darf gerne auf andere Supercops ausgedehnt werden - so wie ich z.B. ;)

 

 

Gruß

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Was soll der denn durchleuchten, außer dem Messprotokoll?

 

Da bleibt doch nur die Geldbörse des Auftraggebers.

 

Ach @sobbel! Kennst Du erstens nicht den Schinken von :cop01: Kammerer a. D, wie ein Lasercop mit Fragen vor dem Richter zerlegt werden kann und wie er sich deswegen wappnen soll? Zweitens steht nicht im Meßprotokoll, daß ein Lasercop z. B. gegen einen Leitpfosten gelasert hat usw. Der Gutachter stellt die Situation nach, inkl. der Vortests. Bei einer RSV bleibt die Geldbörse unberührt. Und es gibt nicht nur Supercops wie Dich und @bluey. Gerade beim Lasern gibt es durch massenhafte Verteilung von Handlasermeßgeräte an Hintertupfinger Polizeistationen viel Murks von Wald- und Wiesencops. Bei uns taucht auch manchmal ein Trupp von der "Bereitschaftspolizei" auf und fährt hektisch von einem Standort zum nächsten. Da ist Murks vorprogrammiert. Oder selbst bei eine Lasergroßkontrolle mit drei Cops kann Murkshektik ausbrechen...

:nolimit:

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@m3, es ist doch nur zu begrüßen, das Polieibeamte gründlich ausgebildet werden. Ich hoffe die Schulung wird regelmäßig wiederholt.

 

Auch das Verhalten vor Gericht gehört für mich zur Ausbildung.

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Zweitens steht nicht im Meßprotokoll, daß ein Lasercop z. B. gegen einen Leitpfosten gelasert hat

Hast Du es denn immer noch nicht kapiert? Wie oft denn noch?! :wand:

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Moin Moin

 

 

Und es gibt nicht nur Supercops wie Dich und @bluey.

Was total schade ist.

 

 

Oder selbst bei eine Lasergroßkontrolle mit drei Cops kann Murkshektik ausbrechen...

 

 

Da kann nix ausbrechen - wir sind alle dagegen geimpft.

 

 

Gruß

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  • 2 weeks later...

@sobbel: Man muß im allgemeinen von durchschnittlichen Normalcops ausgehen, manchmal sogar von einer Anfängerhäufung :whistling: . Bei Frischlingen wirkt keine Impfung. Ich hatte mal für längere Zeit eine Dreiertruppe beobachtet, dabei offensichtlich ein Obercop, der Rest frisch. Rollenverteilung war Chaos. Ging schon los mit der Stativ-Messung. Nach einiger Zeit wurde einfach der Aufstellort um 20 Meter versetzt. Dann sind sie nicht mehr mit der Verarztung hinterher gekommmen. Laserpistole auf Stativ stand dann allein, angehängt die Polizeikelle und ein Klemmbrett (Meßaufschrieb) :whistling: .

 

 

 

Zweitens steht nicht im Meßprotokoll, daß ein Lasercop z. B. gegen einen Leitpfosten gelasert hat

Hast Du es denn immer noch nicht kapiert? Wie oft denn noch?! :wand:

 

@bluey: Es ist klar, daß Du es nie kapieren wirst.

:nolimit:

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Man muß im allgemeinen von durchschnittlichen Normalcops ausgehen, manchmal sogar von einer Anfängerhäufung.

1. muß man gar nichts. Schon gar nicht im Allgemeinen. Die, die Du "kennst" (gesehen hast), liegen wohl im Promillebereich.

2. jeder fängt mal an. Völlig normal. Und jeder sammelt seine Erfahrungen. Auch völlig normal. Aber selbst Anfänger haben sehr schnell raus, wie das Gerät funktioniert und eine sehr hohe Trefferquote.

 

Bei Frischlingen wirkt keine Impfung.

Stimmt. Die sind heutzutage gut genug, so daß da nicht und niemand "geimpft" werden muß.

 

Ich hatte mal....

:lol: ja nee, issss klarrrr..... bekannt. Du hattest vieles schon mal.....

 

Rollenverteilung war Chaos. Ging schon los mit der Stativ-Messung. Nach einiger Zeit wurde einfach der Aufstellort um 20 Meter versetzt. Dann sind sie nicht mehr mit der Verarztung hinterher gekommmen. Laserpistole auf Stativ stand dann allein, angehängt die Polizeikelle und ein Klemmbrett (Meßaufschrieb)

1. natürlich.

2. genau..... was genau ging da denn los?

3. ja, einfach mal um 20 Meter versetzen. Das ist sogar zulässig. Aber wer die Thematik mit dem Leitpfosten schon nicht kapiert, wie soll der sowas wissen oder kapieren?!

4. soll vorkommen, wenn zu viele zu schnell fahren und auch noch gemessen werden. Du muß man dann halt erst einmal verarzten. Völlig normal.

5. Du kannst sicher sein, daß man ein Auge drauf hatte.

 

Es ist klar, daß Du es nie kapieren wirst.

siehe oben! Ich habe aber auch nicht erwartet, daß Du es jemals kapieren wirst.
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  • 2 weeks later...

Moin Moin

 

 

@sobbel: Man muß im allgemeinen von durchschnittlichen Normalcops ausgehen, manchmal sogar von einer Anfängerhäufung

Tatsächlich?

Nach einer Quelle für deine verbale Diarhoe frag ich erst gar nicht.

 

 

 

bremsen hilft und Technik auch....

Hoffentlich hast du reichlich verbaut. Nicht das man das für deinen Grabstein verwenden muß irgendwann.

Die Brermsen im Auto sind ja als Zweikreissystem redundant.

 

 

Gruß

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Naja, das sagte ein sehr bekannter Ex-User auch mal und mußte dann feststellen, daß seine Technik das Gerät nicht einmal registrierte.

Kann ich bestätigen wenn man einen Stinger eingebaut hat, für tatsächlich gute Geräte eher nicht, aber Danke für die Steilvorlage!

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Gerne. Die paar Leute, die "tatsächlich gute Geräte" besitzen und nutzen, entgehen damit vielleicht einer Lasermessung, aber da es 100%igen Schutz eh nicht gibt.... alles eine Frage der Zeit. Und manches erledigt auch die eigene Selbstüberschätzung. Dann allerdings oftmals final!

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Gerne. Die paar Leute, die "tatsächlich gute Geräte" besitzen und nutzen, entgehen damit vielleicht einer Lasermessung, aber da es 100%igen Schutz eh nicht gibt.... alles eine Frage der Zeit. Und manches erledigt auch die eigene Selbstüberschätzung. Dann allerdings oftmals final!

Das kann stimmen, wenn man sich die Klugscheisser anschaut, die alle Tests kommentieren müssen und mich dann per PN fragen was denn das Billigste ist und ob es auch die gleiche Wirkung hat . Ich selber rase eh nicht teste nur, kann sein dass ich mal 10-15 außerorts mehr drauf habe weil ich zu spät auf den Tacho schaue ( Fluch des hohen Drehmoments und viel PS). Das Verhältnis Auwand und Nutzen lohnt schon lange nicht mehr, da die Preisspirale nach oben geht. Ich würde aber unterschreiben dass ich 90% Sicherheit habe und ja, das habe ich immer gesagt, auch bei den Tests gegen ESO und Co. es gibt keine 100%. aber gegen Laser, ESO, Videowagen und Radar bin ich gut unterwegs und drehe auch immer wieder erstaunliche Videos....habe eine Dashcam und damit keine Fake Vidieos sondern aus dem Leben...

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