artwokey 0 Posted January 14, 2019 Report Share Posted January 14, 2019 Hallo Zusammen. Ich bin im Dezember meiner Meinung nach zu Unrecht geblitzt worden mit einer Lasermessung. Habe nun die Knolle (Verwarngeld) erhalten. Es sind zwar nur 10€, aber es ist eine Prinzipiensache. Zu Situation:Ich bin ausserorts in einer 70er Zone mit 58km/h (nach Toleranzabzug) geblitzt worden früh am Morgen. Die 70er Zone beginnt vor einer scharfen Kurve und geht nach ca 500m in eine 50er Zone über. Der Blitzer stand ca 50m vor Beginn der 50er Zone. Das Foto wurde mit einer Leivtec XV3 erstellt als Frontfoto. In dem Verwarngeld ist ein Foto beigefügt auf dem man mich erkennen kann. Lediglich jedoch der Ausschnitt des Fahrers. Auf dem Foto erkennt man nicht wo das Foto entstanden ist. Wenn ich zum Ordnungsamt gehe, habe ich dann recht auf Einsicht aller Bilder bzw. des gesamten Bildes? Ich denke der Mitarbeiter des Ordnungsamtes hat falsch gestanden. Für den Verkehr aus der Gegenrichtung ist nämlich bis zu der oben beschriebenen scharfen Kurve 50 und wird dort durch das 70er Schild aufgehoben. Dort wo er gestanden hat müsste man evtl im Hintergrund das 70er Schild sehen können. Mit freundlichem Gruß Rene Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted January 14, 2019 Report Share Posted January 14, 2019 Wenn Du nett fragst gibt eigentlich jeder Auswerter Einblick in die Fotos. Auch kannst Du in dem Zusammenhang fragen, wo genau der Messbeamte stand und welche Beschilderung an der Stelle galt. Ansonsten, falls eine RSV vorhanden, kannst Du den Messpunkt inkl. Beschilderung durch einen Anwalt überprüfen lassen. Ach ja, willkommen im Radarforum und danke für Deine sachliche Schilderung (nicht ironisch gemeint!!). Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted January 14, 2019 Report Share Posted January 14, 2019 Wichtig ist ja dann wohl genau die Stelle, an der die Messung stattfand, also deine Position. Der Messbeamte (oder Angestellte) sollte allerdings wissen, welche Werte dort gelten. Quote Link to post Share on other sites
artwokey 0 Posted January 14, 2019 Author Report Share Posted January 14, 2019 Danke für die schnellen Antworten.Ich denke ich werde da in den nächsten Tagen mal nett anfragen. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen wurden in den Bereich nur 1 Woche zuvor geändert, nach dem dort ein tödlicher Verkehrsunfall geschehen ist. Ich weiß nicht ob meine Rechtsschutz das übernimmt, weil es ja ursprünglich nur ein Verwarngeld ist und kein Bußgeld.Mal sehen was beim Ordnungsamt dabei herum kommt. Ich melde mein Ergebnis sobald ich etwas weiß. Nochmals danke. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted January 14, 2019 Report Share Posted January 14, 2019 Aber beeile dich. Du hast 1 Woche Zeit zu zahlen. Danach können 28.50 Euro Bearbeitungsgebühren erhoben werden. Wenn es dir ums Prinzip geht würde ich dieses, überschaubar Risiko eingehen.Ich bin sparsam und würde 10 Euro kommentarlos überweisen. (Nach einem tötlichen Unfall ändern sich bekannte Vorschriften plötzlich. ) Quote Link to post Share on other sites
Guest Magicmac43 Posted January 15, 2019 Report Share Posted January 15, 2019 Es muss genau dokumentiert werden wo die Gechwindigkeitsmessung stattfand. Solltest du jedoch in der korrekten Zone geblitzt worden sein und das Messgerät geeicht, würde ich die 10Euro einfach bezahlen und mir weitern Stress vermeiden. Ich kenne zwar das Messgerät nicht, jedoch gibt es bei einigen Geräten (aufgrund Ungenauigkeit) höhere Toleranzwerte. Musstest ein wenig recherchieren. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted January 15, 2019 Report Share Posted January 15, 2019 Es muss genau dokumentiert werden wo die Gechwindigkeitsmessung stattfand.Erzähl mal: wie genau oder in welcher Form muß das dokumentiert werden? Ich kenne zwar das Messgerät nicht, jedoch gibt es bei einigen Geräten (aufgrund Ungenauigkeit) höhere Toleranzwerte. Musstest ein wenig recherchieren.Aha. Um welche Geräte handelt es sich dabei genau und wie hoch sind die Toleranzen? Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted January 16, 2019 Report Share Posted January 16, 2019 ähem - hat sich das geändert?ich kenne Messprotokolle in der Art, dass genau angegeben wird, wo genau das Messauto/der Messbeamte/dieMessbeamten stand, wie weit das entsprechende Schild entfernt ist und auf welche entfernung gemessen wird.und ich glaube nicht, dass inzwischen weniger dokumentiert wird - eher mehr. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted January 16, 2019 Report Share Posted January 16, 2019 ...Ich kenne zwar das Messgerät nicht, jedoch gibt es bei einigen Geräten (aufgrund Ungenauigkeit) höhere Toleranzwerte. Musstest ein wenig recherchieren.Laut TE wurde ein Leivtec XV3 eingesetzt. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted January 16, 2019 Report Share Posted January 16, 2019 ähem - hat sich das geändert? ich kenne Messprotokolle in der Art, dass genau angegeben wird, wo genau das Messauto/der Messbeamte/dieMessbeamten stand, wie weit das entsprechende Schild entfernt ist und auf welche entfernung gemessen wird. und ich glaube nicht, dass inzwischen weniger dokumentiert wird - eher mehr.Ich würde mal sagen: das "wie genau" wird unterschiedlich gehandhabt. Wenn ich bspw. mit dem ESO in Höhe Haus-Nr. 23 stehe, dann ist das immer noch ein relativ dehnbarer Bereich. Nämlich die gesamte Grundstückslänge. Genauso verhält es sich mit oder bei Laser etc.pp. Wir messen den Standort also nicht bis auf den letzten Meter genau ein. Beim Laser aber kann man ihn quasi rückverfolgen, indem man einfach die Entfernung vom Objekt nimmt, an dem man die Nullmessung durchgeführt hat. Wobei auch das nicht in 100% aller Fälle erfolgversprechend ist, da man für den Nulltest den Standort auch wechseln/verlassen darf. Wir hier dokumentieren jedenfalls nicht mehr als schon vor 10 oder 15 Jahren. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted January 17, 2019 Report Share Posted January 17, 2019 Es kommt hier noch sicher nicht auf den Meter an, aber ab 10m hätte ich da Bauchschmerzen Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted January 17, 2019 Report Share Posted January 17, 2019 Bei ESO oder Radar? Ich nicht. Da gehen auch ohne Probleme 15 oder 20m. Und wie gesagt: beim Laser schaut's gänzlich anders aus. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted January 17, 2019 Report Share Posted January 17, 2019 Gut,dass der TE von Laser schreibt Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted January 17, 2019 Report Share Posted January 17, 2019 Gut,dass der TE von Laser schreibtDer TE beschreibt das Messgerät genau: Leivtec XV3 Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted January 17, 2019 Report Share Posted January 17, 2019 Gut,dass der TE von Laser schreibtWie ich schon schrieb: auch oder insbesondere beim Laser wird bei weitem nicht bis auf den Meter genau festgehalten, wo das Gerät steht. Auch hier reicht eine Haus-Nr. ohne weiteres aus. Quote Link to post Share on other sites
frankenwaelder 84 Posted January 18, 2019 Report Share Posted January 18, 2019 Wie es der Zufall so will, liegen mir gerade Liebesgrüße aus Straubing vor Ortskundige dürften die genaue Stelle kennen (die schon länger regelmäßig bedient wird), aber wenn ich ortsfremder Halter wäre, hätte ich wohl erhebliche Schwierigkeiten beim Googlen, wo exakt mein Firmenwagen da geblitzt worden ist ... (Ganz OT: Sollte es nicht heißen "Wir wenden uns an Sie als Halter/in des u. g. Fahrzeugs"?) Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted January 18, 2019 Report Share Posted January 18, 2019 Das ist ja auch kein Auszug aus dem Protokoll - das ist "nur" eine Ortsangabe, die den meisten Fahrern ausreicht. (im OT geb ich dir vollkommen recht)Wenn es darauf ankommt, ob ich innerhalb oder außerhalb einer Begrenzung gemessen wurde - dann will ich schon eine möglichst genaue Ortsangabe im Protokoll haben.Falls da steht: x-Straße Nr. 26, und Messentfernung 120m, dann würde ich meckern, wenn die Begrenzung erst 130m vorher angefangen hat - da ist mir die Haus-Nr. unzureichend.Falls die Begrenzung schon 500 m vorher angefangen hat, wär mir das egal.Die Behörde, für ich ich arbeite ist mal genau mit einem solchen Fall vor Gericht auf die Nase gefallen, da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass die Messung (Überschreitung von 15 km/h in einem 30er-Beereich) in den 50er Bereich reichte. Quote Link to post Share on other sites
frankenwaelder 84 Posted January 18, 2019 Report Share Posted January 18, 2019 Sorry, ich war davon ausgegangen, dass die Ortsangabe aus dem Protokoll auch für AHBs/ZFBs usw. verwendet wird. Mein Fehler. Danke für deine interessanten Infos! Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted January 18, 2019 Report Share Posted January 18, 2019 (Ganz OT: Sollte es nicht heißen "Wir wenden uns an Sie als Halter/in des u. g. Fahrzeugs"?) Vermutlich hat dich die Behörde bereits als Fahrer identifizieren können.Ansonsten hast du Recht. Quote Link to post Share on other sites
frankenwaelder 84 Posted January 18, 2019 Report Share Posted January 18, 2019 (Ganz OT: Sollte es nicht heißen "Wir wenden uns an Sie als Halter/in des u. g. Fahrzeugs"?)Vermutlich hat dich die Behörde bereits als Fahrer identifizieren können.Ansonsten hast du Recht. 1. Wäre dann nicht ein Anhörungsbogen gekommen?2. Das Foto zeigt eine weibliche Person mit langem Haar. Ich habe gerade mal nachgeschaut, ich bin männlich. Und beim Friseur war ich erst Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted January 18, 2019 Report Share Posted January 18, 2019 Das Formular ist nicht korrekt. Überschrift Zeugenbefragung, dann Führer/in des Fahrzeugs.Entweder Zeuge, dann natürlich Halter usw. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted January 18, 2019 Report Share Posted January 18, 2019 Wenn es darauf ankommt, ob ich innerhalb oder außerhalb einer Begrenzung gemessen wurde - dann will ich schon eine möglichst genaue Ortsangabe im Protokoll haben.Nun, um es mal relativ krass zu formulieren: Du kannst wollen was Du willst, nur wirst Du nicht immer genau das bekommen, was Du willst. Ich weiß normalerweise, wo ich gestanden habe. Insofern kann man das idR hinreichend nachstellen, wenn es erforderlich sein sollte. Falls da steht: x-Straße Nr. 26, und Messentfernung 120m, dann würde ich meckern, wenn die Begrenzung erst 130m vorher angefangen hat - da ist mir die Haus-Nr. unzureichend.Siehe oben: es ist grundsätzlich egal, was für welchen VT unzureichend ist und was nicht. Aber abgesehen davon: ich messe nie so knapp hinter dem betreffenden Schild. Folglich machen da auch 20m "Toleranz" nichts aus. Falls die Begrenzung schon 500 m vorher angefangen hat, wär mir das egal.Eben! Allerdings sind 500m schon wieder verdammt viel. Es dürfen auch gern mal ab ca. 50 bis 100m Abstand zum Schild sein (beim Rausfahren idR mind. 100m, beim Reinfahren in den Geschwindigkeitsbereich, insbes. igO, locker auch schon ab 50m). Die Behörde, für ich ich arbeite ist mal genau mit einem solchen Fall vor Gericht auf die Nase gefallen, da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass die Messung (Überschreitung von 15 km/h in einem 30er-Beereich) in den 50er Bereich reichte.Um diesbzgl. Zweifel auszuräumen wird ja der Meßbeamte als Zeuge geladen. Wenn er die Zweifel nicht ausräumen kann.... hat er (die Behörde) Pech gehabt. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted January 18, 2019 Report Share Posted January 18, 2019 ... Wenn er die Zweifel nicht ausräumen kann.... hat er (die Behörde) Pech gehabt.1. Vor Gericht und auf Hoher See bist du in Gottes Hand.2. Jede Woche gewinnen Menschen im Lotto,... Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted January 18, 2019 Report Share Posted January 18, 2019 1. Vor Gericht und auf Hoher See bist du in Gottes Hand. 2. Jede Woche gewinnen Menschen im Lotto,...Ich bin oft genug bei Gericht um zu wissen, daß das (Nr. 1) einfach nur Unsinn ist. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted January 19, 2019 Report Share Posted January 19, 2019 1. Vor Gericht und auf Hoher See bist du in Gottes Hand.2. Jede Woche gewinnen Menschen im Lotto,...Ich bin oft genug bei Gericht um zu wissen, daß das (Nr. 1) einfach nur Unsinn ist.Mag sein, hilft aber ungemein dem unterlegenen RA. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted January 19, 2019 Report Share Posted January 19, 2019 Mag sein, hilft aber ungemein dem unterlegenen RA.Hab ich auch schon real erlebt. Hauptsache, der RA kann sich rechtfertigen, dem Richter alles in die Schuhe schieben und steht vor seinem Mandanten gut dar. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted January 19, 2019 Report Share Posted January 19, 2019 Der RA muss den Mandant ja erst "ködern", also einen möglichen Erfolg vorgaukeln und dann hinterher eine vermeidbare Niederlage anderen zuschreiben. Und da bietet sich der "böse" Richter an. Aber das machen natürlich nur "unseröse" Anwälte. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted January 19, 2019 Report Share Posted January 19, 2019 @bluey, wenn du dann den RA unter 4 Augen sprichst sagt er offen, natürlich war meine Argumentation Blödsinn, aber wenn ich das Mandat ablehne übernimmt es der Kollege. 2 Quote Link to post Share on other sites
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