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15€ Verwarngeld - Rache


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1. danke, aber mußt Du nicht. Ich hab genug Dienstjahre hinter mir, wahrscheinlich sogar etliche mehr als Du. 2. ich glaube nicht, daß ich Dir erklären muß, wie Gutachten entstehen bzw. erstellt werde

@Biber ... wie jedes Jahr "hast Du echt gute Chancen auf den Titel" --> Troll des Jahres 2018 <--. Den Titel hast Du sicher ebenso die Vorjahre inne gehabt, wenn auch nicht offiziell ernannt.  

Ich nenne so etwas Ermessensgebrauch und nicht Willkür.  Schade von einem Polizeivollzugsbeamten zu lesen, dass er diesen Begriff scheinbar nicht kennt...

Moin Moin

 

 

Egal, ob @Blaulicht da wieder mit seinen tollen theoretischen Berechnungen aufwartet oder sonstwas zum Besten gibt.

Da kann ich dir aushelfen.

Ob die 9 km/h Brutto zu viel kleinlich sind, wird hoffentlich ein Gutachter feststellen, wenn der tödl. VU bei kleinlichen 50 nicht passiert wäre.

 

 

Aber heutzutage muß ja alles und jeder in Watte gepackt werden.

Diese Aussage passt aber doch eher zu noch niedrigerer Auslöseschwelle.

 

Tachomäßige 20% über dem Limit i.g.O sind nicht tolerabel.

In den Städten wird ja auch entsprechend gemessen, ob das hier jemandem passt oder nicht.

 

 

Gruß

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Ob man aber bei 9 km/h (6 km/h nach Abzug)..

Wo hättest du denn gerne die Grenze?

wie in der Schweiz oder Holland (1 km/h) oder bei 15 oder bei 20 oder.....

Egal wo - irgendwer findet die Grenze immer zu niedrig.

 

 

Da bin ich bei Dir, einer würde die Grenze gern weiter unten, der andere lieber weiter oben sehen ... für mich wären 10 km/h "vertretbar", wobei ich trotzdem betonen möchte, alles über 50 km/h bei erlaubten 50 ist zu schnell, hier gleich von rasen zu sprechen, halte ich allerdings auch für übertrieben. Die Fliege, die an der Frontscheibe zerschellt, macht den Fahrer ja auch nicht zwangläufig zum Mörder! (ja, der Vergleich hinkt ein wenig, aber anschaulich sollte es sein)

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Aber heutzutage muß ja alles und jeder in Watte gepackt werden.

Diese Aussage passt aber doch eher zu noch niedrigerer Auslöseschwelle.

 

Tachomäßige 20% über dem Limit i.g.O sind nicht tolerabel.

In den Städten wird ja auch entsprechend gemessen, ob das hier jemandem passt oder nicht.

 

 

Gruß

 

20% von 30, 50 oder 100 km/h sind aber schon ein Unterschied. Der benötigte Anhalteweg, steigt mit der zu Grunde liegenden Ausgangsgeschwindigkeit / erlaubten Geschwindigkeit + 20% ... somit sollte man die Verhältnismäßigkeit sehen ...

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Wo hättest du denn gerne die Grenze?

Eine Grenze nach Augenmaß (unter Betrachtung aller örtlichen Gesamtumstände). Ich glaube zB nicht, daß es zielführend ist, nachts bei absolut wenig oder kaum Verkehr so kleinlich wie hier beschrieben zu messen. Glücklicherweise bin ich im hiesigen Bereich nicht der Einzige, der das so sieht. So wird zB nachts oftmals erst ab +21 km/h, manchmal sogar erst ab FV-Bereich gemessen.

 

Egal wo - irgendwer findet die Grenze immer zu niedrig.

Ja, das stimmt. Aber ich bin nicht erst seit gestern in diesem Bereich tätig. Über die Jahre kann man schön feststellen, daß die Grenze immer weiter herunter geschraubt wurde. Was kommt denn als nächstes, wenn sich die Masse tatsächlich an die zHG hält? Wird das Limit dann zB von 50 auf 30 abgesenkt, damit man wieder messen kann? Obwohl: innerorts ist die Tendenz ja eindeutig.

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Es ist doch so einfach.

1.Wenn ich geblitzt werde ist es Abzocke,

2.wenn in meiner Strasse geblitzt wird ist es Hebung der Verkehrssicherheit.

3.Wenn 1 und 2 zusammenfaĺlen gilt selbstverständlich Satz 1.

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Es ist doch ganz einfach

 

 

- 50 erlaubt. Und es wurde Tacho 60 gefahren.

Das ist zuviel.

Geblitzt und dann Rache an der Behörde ist albern.

Wurde man geblitzt, dann muss man da sportlich sehen und zahlen.

 

Bluey

Ein weiterer Punkt wäre dann, ob es kleinlich ist, so niedrig auszulösen

Du hast diesen Punkt, mit dem ersten Punkt vermischt.

Mach das doch bitte nicht.

 

Ob das tatsächlich kleinlich war, kann ich nicht beurteilen.

Positives Menschenbild: der Messbeamte kannte die Örtlichkeiten und hat bewusst und korrekt so geblitzt

Negatives Menschenbild: kleinlicher Messdiener mit Stock in einer Körperöffnung

 

Ich unterstelle, dass der geringe Schwellenwert sachlich begründet war.

Es kann aber auch billige Abzocke gewesen sein.

Weiß man hier halt nicht.

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Da kann ich dir aushelfen.

Ob die 9 km/h Brutto zu viel kleinlich sind, wird hoffentlich ein Gutachter feststellen, wenn der tödl. VU bei kleinlichen 50 nicht passiert wäre.

1. danke, aber mußt Du nicht. Ich hab genug Dienstjahre hinter mir, wahrscheinlich sogar etliche mehr als Du.

2. ich glaube nicht, daß ich Dir erklären muß, wie Gutachten entstehen bzw. erstellt werden. Ich habe auch noch nie ein Gutachten gesehen, welches besagte, daß der tödliche VU nicht passiert wäre, wenn statt der gefahrenen 56 km/h tatsächlich nur die erlaubten 50 km/h gefahren worden wären. Ich glaube, das ist Erbsenzählerei.

 

 

Diese Aussage passt aber doch eher zu noch niedrigerer Auslöseschwelle.

Eben. WEIL man ja heutzutage jeden und alles in Watte packen will oder muß, wird die Auslöseschwelle immer niedriger angesetzt. Obwohl das - aus meiner Sicht - völlig übertrieben ist. Sowohl das eine als auch das andere!

 

Tachomäßige 20% über dem Limit i.g.O sind nicht tolerabel.

Och bitte, @Sobbel, hör mir auf mit den Prozentberechnungen. Prozentmäßig schaut das auf dem Papier immer soooo dramatisch aus. Ich kenne die riesigen unlesbaren Statistikbögen. Die dort vermerkten Prozentangaben schauen bisweilen gigantisch aus. Schaut man sich hingegen die nackten Zahlen an, relativiert sich das Ganze meistens doch sehr!

Von daher komm mir bitte nicht mit prozentualen Maßangaben.

 

In den Städten wird ja auch entsprechend gemessen, ob das hier jemandem passt oder nicht.

Was heißt "entsprechend"? Ab +9 km/h brutto? Ich kenne etliche Städte, wo das nicht so ist. Und vor noch nicht allzu langer Zeit waren es gar +14 km/h brutto. Ist die Welt seitdem so viel schlechter geworden? Die Unfallzahlen, jedenfalls die mit Schwer-/Verletzten und Toten sinken doch. Wo also bitte schön ist denn das Problem?!

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Es ist doch ganz einfach

 

- 50 erlaubt. Und es wurde Tacho 60 gefahren.

Das ist zuviel.

Geblitzt und dann Rache an der Behörde ist albern.

Wurde man geblitzt, dann muss man da sportlich sehen und zahlen.

Amen!

 

Daß 60 bei 50 (theoretisch) zuviel sind, weiß jeder. "Rache" an der Behörde zu nehmen wie hier beschrieben ist albern. Nur: wenn man so geblitzt wird, KANN man es sportlich nehmen (man muß es nicht) und man muß evtl. zahlen (nicht immer muß man es!).

 

Ein weiterer Punkt wäre dann, ob es kleinlich ist, so niedrig auszulösen

Aus meiner Sicht ist es das.

 

Du hast diesen Punkt, mit dem ersten Punkt vermischt.

Mit welchem ersten Punkt?

 

Positives Menschenbild: der Messbeamte kannte die Örtlichkeiten und hat bewusst und korrekt so geblitzt

Und? Ändert an dem Gesamtbild rein gar nichts. Und daran kann ich auch nichts Positives erkennen. Daß er korrekt (im meßtechnischen Sinne) geblitzt hat, davon gehe ich doch mal stark aus. Alles andere ist wohl eher Ansichtssache.

 

Negatives Menschenbild: kleinlicher Messdiener mit Stock in einer Körperöffnung

Quatsch! Kleinlich messen bedeutet doch nicht zwingend, einen Stock im ..... zu haben.

 

Ich unterstelle, dass der geringe Schwellenwert sachlich begründet war.

Gott Agathe. Jau, dann unterstell' Du mal.... wenn ich will, begründe ich Dir so ziemlich alles. Und?

 

Es kann aber auch billige Abzocke gewesen sein.

Weiß man hier halt nicht.

Du schwafelst rum!
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Eine Grenze nach Augenmaß (unter Betrachtung aller örtlichen Gesamtumstände).

Interssanter Ansatz. Wer genau bestimmt dann, was noch Augenmaß ist und was nicht? Und glaubst Du tatsächlich, wenn das Augenmaß :60: bei erlaubten :50: ungeahndet bleiben lässt, 61 km/h aber (richtig) kostet, hört das Genöle auf?

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Moin Moin

Klingt auch nicht schlecht, oder?


Zunächst mal hast du mir keine Worte in den Mund zu legen, die ich nicht gesagt hab.
Du hast mich entweder korrekt zu zitieren, oder gar nicht.

[mod]

Um die Wogen ein wenig zu glätten habe ich den Bezugsbeitrag mal etwas abgeändert. Ich denke, so sollte er kein Problem mehr darstellen.

[/mod]

 

 

Zum anderen sind wir nicht beim Opportunitätsprinzip.
Ein Ermessen gibt es dabei nicht - zumindest nicht in NRW.
Das ist per Erlasslage geregelt.

Die Grenzen legen die Verkehrszeichen fest und zwar Bundesweit.
Das schafft Sicherheit für die Bürger.
So weiß der Bayer, daß er auch in NRW nicht rasen darf oder in Sachsen.
Und er muß sich nicht auf unterschiedliche Handhabung einstellen.

Ermessensschrumpfung auf Null.


Gruß

Edited by Bluey
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Eine Grenze nach Augenmaß (unter Betrachtung aller örtlichen Gesamtumstände).

Damit bist du im Willkürstaat.

Cool sowas von einem Kollegen zu lesen.

Ich nenne so etwas Ermessensgebrauch und nicht Willkür.

 

Schade von einem Polizeivollzugsbeamten zu lesen, dass er diesen Begriff scheinbar nicht kennt...

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Interssanter Ansatz. Wer genau bestimmt dann, was noch Augenmaß ist und was nicht? Und glaubst Du tatsächlich, wenn das Augenmaß :60: bei erlaubten :50: ungeahndet bleiben lässt, 61 km/h aber (richtig) kostet, hört das Genöle auf?

Letztlich ist "Augenmaß" ein Wahrnehmen eines Ermessensspielraums. Und den nimmt man ja auch wahr, sonst würden alle Land auf Land ab bei Brutto +9 km/h anfangen zu messen. Genau das geschieht aber nicht. Ich verurteile auch niemanden, der (aus meiner Sicht) "kleinlich" mißt. Muß jeder selbst wissen. Ich jedenfalls mache es nicht.

 

Das Genöle hört nie auf. Egal, wo man anfängt zu messen. Es wird ggf. nur etwas weniger.

 

 

 

Damit bist du im Willkürstaat.

Das kannst Du gern so sehen. Ich (und nicht wenige Kollegen) sehen das anders.

 

Cool sowas von einem Kollegen zu lesen.

Immerhin stehe ich dazu und hinterfrage auch gewisse Dinge (durchaus kritisch).
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Das ist per Erlasslage geregelt.

Was genau sagt denn der Erlaß?

 

Die Grenzen legen die Verkehrszeichen fest und zwar Bundesweit.

Das wurde nicht bestritten.

 

Und er muß sich nicht auf unterschiedliche Handhabung einstellen.

Ach nein? Und wie erklärst Du Dir dann, daß in all den Behörden (nicht nur in NRW) unterschiedliche Einschreitschwellen gelten?
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Damit bist du im Willkürstaat.

@sobbel: Bezüglich Tempolimits sind wir das doch schon längst. Tempolimits kommen und gehen, sind ausgewürfelt (politlisch, ideologisch und fachlich) und immer nur ein Kompromiß (bei Miles per Hour hätte wir andere "runde" Tempolimits). Es kann auch nie ein richtiges Tempolimit geben, da es nicht wissenschaftlich berechnet werden kann. So, und auf so einer schwammigen Basis nun kleinkariert, korinthen- :shit: , quoten-, fiskalisch- und allgegenwärtige-Schnellfahrer-Legendenbildungsorientiert abzuzocken, der ist wie BaWü mit dem Ministererlass auf BAB ab 6 km/h abzuzocken, schon mit dem Klammerbeutel gepudert :fool:;) .

:nolimit:

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... wird hoffentlich ein Gutachter feststellen, wenn der tödl. VU bei kleinlichen 50 nicht passiert wäre.

....

Ich habe auch noch nie ein Gutachten gesehen, welches besagte, daß der tödliche nicht passiert wäre, wenn statt der gefahrenen 56 km/h tatsächlich nur die erlaubten 50 km/h gefahren worden wären. Ich glaube, das ist Erbsenzählerei.

 

@bluey&sobbel: Das sind die klassischen Schwachsinnsgutachten "wäre der VT eine Sekunde später losgefahren, dann wäre der Unfall nicht passiert" :doofwinkt: .

:nolimit:

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Zunächst mal hast du mir keine Worte in den Mund zu legen, die ich nicht gesagt hab.

Du hast mich entweder korrekt zu zitieren, oder gar nicht.

 

Ich bitte höflich um Verzeihung (ernst gemeint) und schlage (vielleicht nicht ganz so ernst gemeint) vor, diese blöde Toleranz endlich abzuschaffen (PSS misst ja superdupergenau) und ab netto +1 (= brutto +1) auszulösen. Ist ja schließlich auch Willkür, den KSF mit +5 davonkommen zu lassen, aber den Rasser mit +6 unerbittlich abzuzocken.

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Moin Moin

 

 

 

Ich bitte höflich um Verzeihung (ernst gemeint)

Gerne.

 

 

Ich ... schlage ... vor, diese blöde Toleranz endlich abzuschaffen...

Du sprichst mir aus der Seele (ernst gemeint).

 

 

Ich nenne so etwas Ermessensgebrauch und nicht Willkür.

Welches Ermessen möchtest du denn wie und auch noch pflichtgemäß gebrauchen ?

Erklär mir Unwissenden das mal.

 

 

Was genau sagt denn der Erlaß?

Kennst du etwa dein Arbeitszeug nicht?

 

 

Letztlich ist "Augenmaß" ein Wahrnehmen eines Ermessensspielraums.

Selbst wenn es bei der Geschwindigkeitsmessung einen Ermessensspielraum gäbe, wäre "Augenmaß" nur ein anderer Begriff für Willkür.

Ermessen hat aber mit Willkür nichts zu tun.

Es gibt Grenzen beim Ermessen und die liegen im Gesetz und der Erlasse.

 

 

Und wie erklärst Du Dir dann, daß in all den Behörden (nicht nur in NRW) unterschiedliche Einschreitschwellen gelten?

Ich erklär mir das gar nicht. Das frage ich mich nämlich gar nicht.

Außerdem zweifle ich stark an, daß du alle Behörden kennst, um so eine Aussage zu treffen.

Alle Behörden interessieren mich nicht, insofern muß ich deren ggf. falsches Verhalten weder rechtfertigen noch erklären.

Mich interessiert nur die Polizei NRW, deren Angehöriger ich bin.

Und für die Polizei NRW ist das schon lange per IM Erlass geregelt. Die Behörde in der ich tätig bin, folgt diesem Erlass.

Ein Ermessen ist nicht vorhanden.

Wenn ein Polizist in NRW die Auslöseschwelle seines Messgerätes anders einstellt, handelt er rechtswidrig.

Solltest du mit PSS arbeiten, ist die Auslöseschwelle in der .xml Datei hinterlegt und dein Verhalten somit überprüfbar.

 

 

Wir hatten vor einigen Jahren schonmal so eine Diskussion - da ging es glaube ich um Verwarnungsgelder.

Ich such das jetzt aber nicht raus - zu faul.

 

Ermessen bedeutet nicht, daß ein Polizist tun darf was er will oder welches Augenmaß er hat.

 

 

Gruß

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Eine Grenze nach Augenmaß (unter Betrachtung aller örtlichen Gesamtumstände).

Damit bist du im Willkürstaat.

Cool sowas von einem Kollegen zu lesen.

Ich nenne so etwas Ermessensgebrauch und nicht Willkür.

Schade von einem Polizeivollzugsbeamten zu lesen, dass er diesen Begriff scheinbar nicht kennt...

Wenn er den Begriff scheinbar nicht kennt, dann ist ja alles gut. Anscheinend kennst du den Unterschied zwischen scheinbar und anscheinend nicht, was nicht schlimm wäre, wenn man nicht mit Steinen im Glashaus jonglieren würde.

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Kennst du etwa dein Arbeitszeug nicht?

Ich möchte nur sicher gehen, daß ich nichts überlesen habe.

 

 

Es gibt Grenzen beim Ermessen und die liegen im Gesetz und der Erlasse.

Na, dann lasse mich doch an Deinem Wissen teilhaben und weich meiner Frage nicht aus.

 

Ich erklär mir das gar nicht. Das frage ich mich nämlich gar nicht.

Außerdem zweifle ich stark an, daß du alle Behörden kennst, um so eine Aussage zu treffen.

Alle Behörden interessieren mich nicht, insofern muß ich deren ggf. falsches Verhalten weder rechtfertigen noch erklären.

Mich interessiert nur die Polizei NRW, deren Angehöriger ich bin.

Und für die Polizei NRW ist das schon lange per IM Erlass geregelt. Die Behörde in der ich tätig bin, folgt diesem Erlass.

Ein Ermessen ist nicht vorhanden.

Wenn ein Polizist in NRW die Auslöseschwelle seines Messgerätes anders einstellt, handelt er rechtswidrig.

Solltest du mit PSS arbeiten, ist die Auslöseschwelle in der .xml Datei hinterlegt und dein Verhalten somit überprüfbar.

1. das solltest Du aber. Denn Deiner Argumentation zufolge dürfte das ja überhaupt nicht vorkommen.

2. ich kenne genug Behörden, die es anders handhaben, als von Dir beschrieben. Bzw. die eben unterschiedlich agieren. Ich muß also nicht alle Behörden kennen.

3. Du sollst das auch nicht rechtfertigen oder erklären. Auch nicht für alle Behörden. Im übrigen gehöre ich ebenfalls der Polizei NRW an. Und genau in diesem Bundesland gibt es unterschiedlich agierende Behörden.

4. ok. Zum Dritten: sag mir bitte, was genau der Erlaß regelt. Und von welcher Auslöseschwelle genau sprichst Du?

5. nein, ich arbeite nicht mit PSS, aber mit ESO. Auch dort ist die Auslöseschwelle ersichtlich.

 

Ermessen bedeutet nicht, daß ein Polizist tun darf was er will oder welches Augenmaß er hat.

Das habe ich so auch nicht geschrieben. Du solltest mir nichts in den Mund oder meine Aussagen legen, was ich nicht gesagt/geschrieben habe. Danke.
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Immer wieder interessant, wie aus einer einfachen Frage eine Grundsatzdiskussion der üblichen Verdächtigen wird.

Die KiTa, in der meine Frau arbeitet, ist richtig zivilisiert dagegen.

@hawethie: In der zivilisierten KiTa könnte ziviler Ungehorsam, zivile Rache und barmherzige Spendenbereitschaft per Rollenspiel der Nachwuchsgeneration spielerisch beigebracht werden. Ein Kind blitzt mit Playmobil Radarfalle ein anderes Kind mit 'nem Sportwagen. Das Kind mit dem Sportwagen zahlt brav mit Spielzeuggeld per 10 und 5 Euro-Note und legt eine kupferfarbene Geldmünze als Spende dazu. Ein drittes Kind spielt das Behördenpuppenhaus und muß länger in der KiTa bleiben, um die Spende zu verarbeiten :lol: .

:nolimit:

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Was mich als Messbeamten immer höllisch nervt und tierisch ärgert ist, wenn die Betroffenen anstandslos zahlen und nicht ansatzweise rumdiskutieren.

Keine Chance auf ein verkehrserzieherisches Gespräch, keine Möglichkeit, sorgsam ausgefeilte Antworten auf Fragen anzubringen. Nicht mal die Chance, auf eine Anfrage der Bussgeldstelle eine Stellungnahme zu schreiben...

 

Vielleicht sollte es der TE ja mal damit probieren, es gibt bestimmt noch mehr, die so denken wie ich.

 

@dirtyolli: Bei mir haben die Meßcops keine sorgsam ausgefeilte Antworten parat. Die Klassiker sind: Warum messen Sie hier? Warum ist das Tempolimit hier? Liegt hier denn ein Unfallschwerpunkt vor? Was waren die Unfallursachen? Stimmt es, daß die blauen Uniformen nix mehr taugen? ...Was mich dann höllisch freut, wenn die Cops - die richtig in Redewallungen kommen können, wenn endlich mal ein Experte mit ihnen spricht - das Endlos- und Informationsrausziehgespräch irgendwann schlagartig abbrechen :lol::P .

:nolimit:

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Die Klassiker sind: Warum messen Sie hier? Warum ist das Tempolimit hier? Liegt hier denn ein Unfallschwerpunkt vor? Was waren die Unfallursachen? Stimmt es, daß die blauen Uniformen nix mehr taugen?

1. weil hier zu schnell gefahren wird

2. frag bei der zuständigen Stelle nach

3. muß nicht

4. (entfällt)

5. muß jetzt weiter arbeiten. Nett mit dir geplaudert zu haben.

 

 

 

...Was mich dann höllisch freut, wenn die Cops - die richtig in Redewallungen kommen können, wenn endlich mal ein Experte mit ihnen spricht - das Endlos- und Informationsrausziehgespräch irgendwann schlagartig abbrechen

Was mich dann höllisch freut ist die offenkundige Enttäuschung, wenn denn ein selbsternannter "Experte" :lol: mal wieder nicht so zum Zuge kam, wie er sich das vorgestellt hat.

 

BTW: die obigen Antworten kommen nebenbei. Während ich eine Anzeige aufnehme, das VG kassiere oder einen Zahlschein schreibe.

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Tachomäßige 20% über dem Limit i.g.O sind nicht tolerabel.

@In-die-Nesseln-Setzer 'sobbel': Ein weiterer Nachweis für deine Bewertungsinkompetenz bezüglich Prozente. Du bist aber kein Einzelfall bei der Polizei, als Trost für Dich. Also, pauschale Prozente sind Schwachsinn. In einer :ruh: mit zulässigen 7 km/h sind eine 20%-Überschreitung von 1,4 km/h vollkommen tolerabel. Merkst Du etwas? Nicht? In NRW gilt gemäß Erlass sogar 10 km/h als zulassige Geschwindigkeit bei Abzockaktivitäten. Auch eine 20-prozentige Überschreitung von 2 km/h ist vollkommen tolerabel. Gemäß NRW-Erlass ist von einer Verfolgung bis zu 5 km/h (nach Abzug der Toleranzen) abzusehen. Merkst Du etwas?

 

Wir lauschen Dir aber gerne über die rechtsverbindlichen Einschreitungswerte in NRW. Natürlich auch gerne auch für die edelsten und mit Augenmaß zu betreibende "Schwere-Jungs"-Meßgeräte wie das Handlasermeßgerät und ProViDa. Danke!

:nolimit:

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Interessant ist es zu lesen, wie die Rechtsprechung sich äußert zu Geschwindigkeitsübertretung bei Einsatzfahrten; zumal da Sondersignale verwendet werden.

 

 

Kleinlich mag das Messen ab zwei km/h drüber sein, wenn auf der BAB wegen Lärmschutz :120: gelten

Unkleinlich mag die geringste Auslöseschwelle sein, wenn wegen Kindergarten :30: ist und man den Blitzer 50 Meter hinter der Festen-Blitz-Station aufbaut.

 

20 Meter vor dem Ende der Beschränkung mag bei jeglicher Auslöseschwelle kleinlich sein. Direkt in der Gefahrenstelle / unmittelbar davor mag es sinnvoll sein eine niedrige Schwelle zu wählen.

 

Dort zu blitzen, wo es nur um Gewinn geht nennnt man Abzocke. Das gibt es leider auch. Im Sinne der Verkehrssicherheit zu blitzen, muss der jeweiligen Situation gerecht werden.

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Wie witzig...

 

Findest Du? Wenn Du allein, mit Deinem Fahrzeug durch eine Spielstrasse rollst und Dir jemand erklärt, Du bist "gerast", weil er/sie Dich besonders "mag" und hätte dafür gern 15,-€, weil er/sie es einfach kann /darf, wie witzig würdest Du es dann noch finden?

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keine konkrete Geschwindigkeit - nur "schneller als Schrittgeschwindigkeit".

 

Stimmt, kostet 15 Euro

Hier würde ich allerdings nach einem amtlichen Eichschein des Schätzometers fragen ...

Die Antwort ist kostenpflichtig. Macht 28,50 Euro plus.

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Findest Du? Wenn Du allein, mit Deinem Fahrzeug durch eine Spielstrasse rollst und Dir jemand erklärt, Du bist "gerast", weil er/sie Dich besonders "mag" und hätte dafür gern 15,-€, weil er/sie es einfach kann /darf, wie witzig würdest Du es dann noch finden?

Woher soll sie wissen, wie das so ist unter so einem Teil?

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keine konkrete Geschwindigkeit - nur "schneller als Schrittgeschwindigkeit".

 

Stimmt, kostet 15 Euro

 

@hawethie&@rth: Das ist mir schon bekannt, daß man damals bei geistiger Umnächtigung der HiPo-Knöllchenschreiberzunft solch ein "menschliches Meßverfahren" für :ruh: zugestanden hat. Es ging bei den Werten v = 10 km/h und Einschreitwert > 5 km/h aber um Messungen mit Meßgerät. Da gibt es auch keine Flat 15 Euro. Gerade bei :ruh: sind über 90% aller VT Geschwindigkeitsüberschreiter. Für den Schild-ist-Schild-Fetischisten-@sobbel sind dies alle böse Schnellfahrer :doofwinkt: . Aber darin sieht man mit seinen 20%-Geschwurbel :doofwinkt: , daß sein Horizont begrenzt ist oder er begrenzten Horizont spielt :doofwinkt: . Grundsätzlich ist bei den meisten Cops das mathematisch-physikalische Denken wenn überhaupt nur linear :doofwinkt: .

:nolimit:

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Moin Moin

 

 

Ich möchte nur sicher gehen, daß ich nichts überlesen habe.

In dem Erlass hast du offensichtlich einiges überlesen.

 

 

Und von welcher Auslöseschwelle genau sprichst Du?

Die, die Thema dieses Threads ist, +9 Brutto i.g.O -

Die also, die du als kleinlich empfindest und per Augenmaß angewandtes Ermessen anders einstellst, +9 Brutto

 

 

Na, dann lasse mich doch an Deinem Wissen teilhaben und weich meiner Frage nicht aus.

Geht das schon wieder los - aber nun denn. Im Übrigen bist du stets derjenige, der ausweicht.

Die Grenzen des Ermessens werden durch Gesetze und Erlasse geregelt.

Ganz oben steht das Grundgesetz - ganz spontan, ohne zu gucken, fiele mir da der Art. 3 ein.

Dann haben wir da noch die StVO, die die zul. Höchstgeschwindigkeit i.g.O. für alle verbindlich festlegt.

Und dann noch die Bußgeldkatalogverordnung. Die ist nämlich ganz besonders interessant, weil die mit dem § 1 bei Regeltatbeständen sämtliches Auswahlermessen wegnimmt.

Das ist ganz deutlich an den dort benutzten Formulierungen zu erkennen.

Diese BKatV legt auch für jeden verbindlich bei Überschreitungen bis 10 km/h i.g.O ein VG von 15 Euro fest.

Die BKatV regelt auch das Abweichen von den Beträgen. Zum Zeitpunkt der Messungen ohne Anhalten ist das aber bedeutungslos.

Gäbe es jetzt in NRW den IM Erlass "Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei NRW" von 2009 nicht, müßte jedes polizeiliche Geschwindigkeitsmessgerät auf +4 Brutto eingestellt sein.

Ganz so kleinlich wollte man aber vermutlich in NRW doch nicht vorgehen, denn der Erlass sagt, daß Nettoüberschreitungen von nicht mehr als 5 km/h nicht geahndet werden.

Das aber bedeutet im Umkehrschluss, dass ab +6 Netto zu ahnden ist.

Das hat mit der grundgesetzlich zugesicherten Gleichbehandlung zu tun.

 

@QTreiberin:

Diese Ausführungen sind ja evtl. auch etwas für dich. Damit du siehst, wo Ermessen aufhört und Willkür anfängt.

Nicht immer ist jedes Entgegenkommen eines Polizisten rechtmäßig - gern gesehen beim profitierenden Bürger allemal.

Aber dieses Entgegenkommen ist auch immer eine Ungleichbehandlung eines anderen. Und das möchte unser Grundgesetz eben nicht.

 

 

Und genau in diesem Bundesland gibt es unterschiedlich agierende Behörden.

Es mag unterschiedlich (aber rechtswidrig) agierende Polizeibeamte geben. Es mag auch anders agierende Kommunen geben, denn der dieser Erlass gilt ja nur für die Polizei.

Es dürfte sich aber kein Behördenleiter der Polizei die Blöße geben etwas anderes anzuordnen.

 

 

 

Ermessen bedeutet nicht, daß ein Polizist tun darf was er will oder welches Augenmaß er hat.

Das habe ich so auch nicht geschrieben.

Nicht?

Eine Grenze nach Augenmaß

Ich lese das anders.

 

 

Für den Schild-ist-Schild-Fetischisten-@sobbel

Das hat nichts mit irgendeinem Fetisch zu tun.

Ich bin aber nicht Polizist geworden, um mich selbstherrlich über das Gesetz zu stellen.

Ich bin Polizist geworden, um innerhalb der Gesetze ebendiese zu vertreten.

 

 

... sind dies alle böse Schnellfahrer...

Würde ich nie sagen.

Ich bevorzuge die Formulierung Raser.

 

 

Gruß

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In dem Erlass hast du offensichtlich einiges überlesen.

Du darfst gern wieder von Deinem arroganten hohen Roß runterkommen. Ich kenne den Erlass, keine Sorge. Und ich kenne auch die Diskussionen und gegensätzlichen Meinungen, wie der besagte Passus im Erlaß auszulegen ist.

 

Die, die Thema dieses Threads ist, +9 Brutto i.g.O -

Die also, die du als kleinlich empfindest und per Augenmaß angewandtes Ermessen anders einstellst, +9 Brutto

Schön, dann sprechen wir ja wenigstens diesbzgl. eine Sprache.

 

Geht das schon wieder los - aber nun denn. Im Übrigen bist du stets derjenige, der ausweicht.

Ich wüßte nicht, wo ich Dir bislang großartig ausgewichen bin. Wenn Du das aber schon kritisierst, solltest Du's doch erst recht besser machen. Statt dessen eierst Du selbstgefällt rum.

 

Das ganze Gelabere wer wo wie was regelt, hättest Du Dir sparen können. Ist bekannt. Und darum ging es gar nicht.

 

Gäbe es jetzt in NRW den IM Erlass "Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei NRW" von 2009 nicht, müßte jedes polizeiliche Geschwindigkeitsmessgerät auf +4 Brutto eingestellt sein.

Ganz so kleinlich wollte man aber vermutlich in NRW doch nicht vorgehen, denn der Erlass sagt, daß Nettoüberschreitungen von nicht mehr als 5 km/h nicht geahndet werden.

Das aber bedeutet im Umkehrschluss, dass ab +6 Netto zu ahnden ist.

Das ist IMHO Blödsinn! Sicher kann man diesen Rückschluß ziehen, ob er aber auch richtig ist, sei mal dahin gestellt. Denn im Erlaß steht lediglich, daß unterhalb von netto 5 km/h nicht eingeschritten werden SOLL! Es steht aber eben nicht explizit drin, daß ab 6 km/h netto eingestellt werden MUß! Wenn dem so wäre, wäre das ganz sicher schon im ganzen Land so kommuniziert und vor allem auch umgesetzt worden. Genau das aber ist und war bislang nicht der Fall! Es ist also letztlich die Entscheidung des für die Messung verantwortlichen Meßbeamten, wo er die Einschreitschwelle festlegt.

 

Das hat mit der grundgesetzlich zugesicherten Gleichbehandlung zu tun.

Schön. Aber im Unrecht gibt es keine Gleichheit. UND: wäre all dem so, dürften zB die ganzen Providas die vielen vielen nur "wenig" zu schnell fahrenden VT nicht außer Acht lassen. Genau das tun sie aber. Die, die ich kenne, und das sind etliche, schreiten erst ab +21 km/h ein. Deiner Argumentation zufolge müßten die ja alle rechtswidrig agieren und statt dessen jeden, der vor ihnen mit "nur" bspw. 15 km/h zu schnell fährt, anhalten und zur Kasse bitten. Geschieht aber nicht! Ähnliches findet sich in vielen vielen anderen Bereichen genauso wieder!

Im übrigen betrifft der Gleichheitsgrundsatz wenn dann nicht nur die Polizei, sondern auch die Kreise und Kommunen. Also müßten auch die ALLE ihre Blitzer gleich einstellen, weil sonst eine Ungleichbehandlung von Kreis zu Kreis stattfände.

Du willst mir also allen Ernstes erzählen, das Du der absolut korrekt agierende Cop bist und alle anderen keine Ahnung haben, falsch oder widerrechtlich handeln..... schon klar!

 

Ich habe gerade das Gefühl, mich mit einem dieser Rechtswissenschaftsstudenten zu unterhalten, die in den letzten Jahren immer mal wieder aufschlugen und auch für sich in Anspruch nahmen, die Weisheit mit Schaufeln gefressen zu haben.

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Ich bin Polizist geworden, um innerhalb der Gesetze ebendiese zu vertreten.

Ich übrigens auch. Und das schon seit fast 30 Jahren, ohne daß sich irgendwer, insbes. von den Vorgesetzten, über meine Arbeitseinstellung und/oder -weise beklagt hat! Ganz im Gegenteil: meine bisherigen Vorgesetzten agier(t)en genauso. Insbes. mit Augenmaß! Ganz sicher aber nicht stocksteif, stur und kleinlich!
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Wo 50 ist, die zu blitzen, die Tacho 60 fahren, ist nicht kleinlich.

 

 

Kleinlich wär was anderes.

Da gehen die Meinungen auseinander, vor allem so pauschal geäußert

 

Je nach Messpunkt, Ziel und Zweck kann es auch angebracht sein, eine andere Auslösegesvhwindigkeit zu wählen.

Richtig, auf z.B. einer BAB kann die Schwelle höher gewählt werden als auf einer einspurigen innerörtlichen Straße.

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Moin Moin

 

 

Statt dessen eierst Du selbstgefällt rum.

Ich liefere mit Rechtsgrundlagen.

Davon bist du meilenweit entfernt.

 

 

Ich kenne den Erlass, keine Sorge.

Das was du hier ablieferst zeigt genau das Gegenteil.

 

 

Denn im Erlaß steht lediglich, daß unterhalb von netto 5 km/h nicht eingeschritten werden SOLL!

Das steht da nicht.

 

 

wäre all dem so, dürften zB die ganzen Providas die vielen vielen nur "wenig" zu schnell fahrenden VT nicht außer Acht lassen.

Du solltest dir endlich mal diesen Erlass durchlesen. Der Einsatz der Videofahrzeuge ist da nämlich auch geregelt.

 

 

 

Es steht aber eben nicht explizit drin, daß ab 6 km/h netto eingestellt werden MUß!

Das ist auch nicht nötig.

Das ergibt sich aus der Bußgeldkatalogverordnung - die hat Gesetzesrang. Vergessen?

 

 

 

Aber im Unrecht gibt es keine Gleichheit.

Davon hab ich nichts geschrieben.

 

 

Im übrigen betrifft der Gleichheitsgrundsatz wenn dann nicht nur die Polizei, sondern auch die Kreise und Kommunen.

Wenn? Wieso wenn? Gilt der bei dir /euch nicht?

Von diesem Gleichheitsgrundsatz hab ich geschrieben.

Du scheinst dich nicht daran gebunden zu fühlen.

Wie dieser Thread zeigt gibt es ja zum Glück Kreise und Kommunen die dem Nachkommen.

Für Kreise und Kommunen und deren Handeln bin ich übrigens nicht zuständig. Ich wär schon froh, wenn das innerhalb der Polizei klappte.

 

 

Ich habe gerade das Gefühl, mich mit einem dieser Rechtswissenschaftsstudenten zu unterhalten,

 

Der würde schnell merken, das du wohl nicht vom Fach bist und das Gespräch beenden.

 

 

 

Gruß

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nur mal so:

1. Erlasse interessieren mich als Bürger nicht die Bohne - ich brauche sie in keinster Weise zu beachten.

2. Nochmal ein Einwand von ganz oben: was soll der Kindergarten, wer denn die Vorschriften besser auslegt?
Erinnert mich an "mein Förmchen - dein Formchen".

 

3. kein Wunder, dass hier neue Mitglieder nicht lange bleiben, wenn ihr jeden Thread ausnutzt, euch zu zoffen.

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Ich liefere mit Rechtsgrundlagen.

Davon bist du meilenweit entfernt.

In diesem Fall offensichtlich ja nicht so wirklich.

Deine Meinung.

 

Das was du hier ablieferst zeigt genau das Gegenteil.

Deine Meinung.

 

Das steht da nicht.

Deine Auslegung auch nicht.

Verbleibt bei Geschwindigkeitsmessungen nach Abzug der Toleranzwerte eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 5 km/h, so ist von einer Verfolgung abzusehen.

Da steht nicht, daß ab netto 6 km/h gemessen werden muß.

 

Du solltest dir endlich mal diesen Erlass durchlesen. Der Einsatz der Videofahrzeuge ist da nämlich auch geregelt.

Du Dir vielleicht auch. Da steht:

Er [Der Videobeweis] dient vor allem der Verfolgung schwerwiegender Verkehrsverstöße.

Das ist ähnlich allgemein gehalten wie der obige Passus, auf den Du Dich bei Deiner Argumentation berufst. Und wenn man den Ausführungen von @Blaulicht folgen möchte, sind ja schon +3 km/h ganz doll böse. Du bist aber auch nicht weit davon entfernt.

 

Das ist auch nicht nötig.

Das ergibt sich aus der Bußgeldkatalogverordnung - die hat Gesetzesrang. Vergessen?

Wo steht dort explizit: "Es ist ab netto 6 km/h einzuschreiten!"? Du ziehst Dir das offenbar nur aus Rückschlüssen zusammen. Insbesondere daraus, daß laut Bußgeldkatalog bis 10 km/h zu viel .... Euro kosten.

Ich frage mich bzw. Dich noch einmal, wieso dann nicht ÜBERALL entsprechend rigoros gemessen wird bzw. werden muß?! Schließlich kann man zB bei ESO ja wunderbar erkennen, wo die Einschreitschwelle gesetzt wurde. Warum weist man den Meßbeamten dann nicht darauf hin?!

 

 

Davon hab ich nichts geschrieben.

Gibt's denn sowas?! Las sich aber so.

 

Wenn? Wieso wenn? Gilt der bei dir /euch nicht?

Ab bitte. Diese kleinen albernen rhetorischen Spielchen kannst Du gern mit jemand anderen treiben.

 

Von diesem Gleichheitsgrundsatz hab ich geschrieben. Du scheinst dich nicht daran gebunden zu fühlen.

Wie dieser Thread zeigt gibt es ja zum Glück Kreise und Kommunen die dem Nachkommen.

Für Kreise und Kommunen und deren Handeln bin ich übrigens nicht zuständig. Ich wär schon froh, wenn das innerhalb der Polizei klappte.

Ich bin froh, daß auch heutzutage längst nicht alles Kollegen/innen einen Stock im .... haben, sondern mit Augenmaß und verhältnismäßig, der Situation und Örtlichkeit angemessen agieren. Und ja, daß ist von Ort zu Ort durchaus unterschiedlich. Nämlich weil eben es eben nicht überall völlig gleich ist (Örtlichkeit/Umstände etc. betreffend). Aber Augenmaß scheint Dir völlig fremd zu sein.

 

Wie dieser Thread zeigt, gibt es glücklicherweise immer noch Kreise und Kommunen, Kollegen und Kolleginnen, die noch geistig beweglich sind. Und ich hoffe, daß das auch noch möglichst lange so bleibt.

 

Der würde schnell merken, das du wohl nicht vom Fach bist und das Gespräch beenden.

Ach @Sobbel...... :yawn:
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