Roraty 3 Posted November 23, 2018 Report Share Posted November 23, 2018 Hallo zusammen, am 09.12.2017 wurde ich mit 27km/h zu schnell geblitzt (Außerorts). Dies habe ich meiner Rechtsschutzversicherung weiter gegeben und dort wurde versucht, dies mit einem Anwalt zu umgehen bzw. auf mögliche Fehler beim aufstellen des blitzers zu überprüfen. Gestern (22.11.2018) habe ich das verfahren einstellen lassen und den Einspruch von meinem Anwalt widerrufen. Er wies mich im anschließenden darauf hin, dass ich ein ASF machen muss und der bescheid in den nächsten 3-4 Wochen auf jeden Fall kommen wird. Okay soweit so gut. Jedoch wurde ich vor 5 Wochen am 22.10.18 (Also noch vor dem widerrufen des Einspruches des Blitzers am 09.12.17) wieder geblitzt. Auch Außerorts. 120km/h erlaubt und ich habs auf meinem Tacho nur gesehen... 150 in dem Dreh. Wenn mich das Glück nicht besucht und ich mit Tachoabweichung und Toleranzabzug 3% (4km/h) noch unter der Punkte schwelle bin, bin ich für den nächsten Punkt auf jeden Fall fällig. Mir ist durchaus bewusst, dass ich scheiße gebaut habe und ich möchte mich dafür auch nicht hier rechtfertigen lassen. Ich hab es mehr als verdient dieses Aufbauseminar besuchen zu müssen und 2 Jahre Ehrenprobezeit zu bekommen. Meine Frage ist, was nun nach dem zweiten Blitzer passiert, falls dieser ebenfalls über 21km/h war? Ich wurde allerdings Innerorts noch nie geblitzt. GrüßeRoraty Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted November 23, 2018 Report Share Posted November 23, 2018 Hallo Rotary, herzlich willkommen im Radarforum. Deine Fragen kannst du unter FAQ selbst beantworten. Wenn der 2. Verstoss über +25 liegt darfst du 1 Monat ÖPNV buchen, eventuell auch erhöhtes BG zahlen wegen beharrlicher Pflichtverletzung. Probezeitmassnahmen hast du bereits mit dem 1. Verstoss gebucht. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted November 23, 2018 Report Share Posted November 23, 2018 So lange der erste Blitzer nicht rechtskräftig ist (was hier wohl vorliegt), gilt die 2x 26-Regel (noch) nicht. Quote Link to post Share on other sites
Roraty 3 Posted November 23, 2018 Author Report Share Posted November 23, 2018 Hallo Rotary, herzlich willkommen im Radarforum. Deine Fragen kannst du unter FAQ selbst beantworten. Wenn der 2. Verstoss über +25 liegt darfst du 1 Monat ÖPNV buchen, eventuell auch erhöhtes BG zahlen wegen beharrlicher Pflichtverletzung. Probezeitmassnahmen hast du bereits mit dem 1. Verstoss gebucht.Danke für die nette Begrüßung und für die Antwort Was passiert, wenn der Blitzer unter 25kmh ist? LG Roraty Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted November 23, 2018 Report Share Posted November 23, 2018 Du zahlst, bekommst 1 Punkt.PS. @Qtreiberin hat in der Regel die zutreffenderen Antworten. Quote Link to post Share on other sites
Roraty 3 Posted November 23, 2018 Author Report Share Posted November 23, 2018 Das Thema ist doch aber, seit gestern ist der Blitzer von 2017 Rechtskräftig. Also ab dem einstellen des Verfahrens. Also habe ich somit doch in diesem Jahr einen zwei X über 21kmh. Der Bescheid von dem Blitzer vom 22.11 ist noch nicht da, aber ich vermute mal dass er jetzt bald kommen wird Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted November 24, 2018 Report Share Posted November 24, 2018 Moin Moin Also habe ich somit doch in diesem Jahr einen zwei X über 21kmh. Mit der Jahresfrist ist weder das Kalenderjahr, noch die Tatzeitpunkte der Raserfahrten gemeint.Sondern die vergangene Zeit von Rechtskraft deiner ersten Raserei und Tatzeitpunkt der Zweiten.Zwischen den beiden Verstößen kann deutlich mehr als ein Jahr liegen. Du hast wohl jetzt schiss, daß man dir die Fleppe ganz wegnimmt wegen den 2 A-Verstößen (2 x Rasen ab 21 km/h) was? Wann wäre deine reguläre Probezeit zu ende?Hast du den Bescheid der Probezeitverlängerung und Aufbauseminar (wegen dem ersten Verstoß) schon bekommen? Eher nicht. Die Rechtskraft des ersten Verstoßes allein reicht für den entgültigen Entzug bei zwei A-Verstößen (deine Raserei) nicht aus. Wahrscheinlich hat dir dein Einspruch gegen den ersten A-Verstoß die Pappe gerettet.Dadurch hast du ja diesen Probezeitbescheid/Seminarbeischeid soweit nach hinten verzögert, daß du das noch nicht erhalten hast. Der Bescheid von dem Blitzer vom 22.11 ist noch nicht daDer ist auch nicht so wichtig. Gruß Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted November 24, 2018 Report Share Posted November 24, 2018 So lange der erste Blitzer nicht rechtskräftig ist (was hier wohl vorliegt), gilt die 2x 26-Regel (noch) nicht.Wenn sie den Einspruch gegen einen BGB zurückzieht, wird ein BGB doch sofort rechtskräftig, meine ich. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted November 24, 2018 Report Share Posted November 24, 2018 So wie ich es verstanden habe, war die Rücknahme des Einspruches nach dem erneuten Blitzer. Quote Link to post Share on other sites
Cally 0 Posted November 27, 2018 Report Share Posted November 27, 2018 Ja und dann zählen beide und es wird mehr als nur 1 Punkt.. Oder was sagst du, Roraty? Quote Link to post Share on other sites
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