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Zweites Mal In Der Probezeit Geblitzt Worden Mit Über 21Km/h


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Hallo zusammen,

 

am 09.12.2017 wurde ich mit 27km/h zu schnell geblitzt (Außerorts). Dies habe ich meiner Rechtsschutzversicherung weiter gegeben und dort wurde versucht, dies mit einem Anwalt zu umgehen bzw. auf mögliche Fehler beim aufstellen des blitzers zu überprüfen. Gestern (22.11.2018) habe ich das verfahren einstellen lassen und den Einspruch von meinem Anwalt widerrufen. Er wies mich im anschließenden darauf hin, dass ich ein ASF machen muss und der bescheid in den nächsten 3-4 Wochen auf jeden Fall kommen wird. Okay soweit so gut.

 

Jedoch wurde ich vor 5 Wochen am 22.10.18 (Also noch vor dem widerrufen des Einspruches des Blitzers am 09.12.17) wieder geblitzt. Auch Außerorts. 120km/h erlaubt und ich habs auf meinem Tacho nur gesehen... 150 in dem Dreh. Wenn mich das Glück nicht besucht und ich mit Tachoabweichung und Toleranzabzug 3% (4km/h) noch unter der Punkte schwelle bin, bin ich für den nächsten Punkt auf jeden Fall fällig.

 

Mir ist durchaus bewusst, dass ich scheiße gebaut habe und ich möchte mich dafür auch nicht hier rechtfertigen lassen. Ich hab es mehr als verdient dieses Aufbauseminar besuchen zu müssen und 2 Jahre Ehrenprobezeit zu bekommen.

 

Meine Frage ist, was nun nach dem zweiten Blitzer passiert, falls dieser ebenfalls über 21km/h war? Ich wurde allerdings Innerorts noch nie geblitzt.

 

Grüße

Roraty

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Hallo Rotary, herzlich willkommen im Radarforum. Deine Fragen kannst du unter FAQ selbst beantworten. Wenn der 2. Verstoss über +25 liegt darfst du 1 Monat ÖPNV buchen, eventuell auch erhöhtes BG zahlen wegen beharrlicher Pflichtverletzung. Probezeitmassnahmen hast du bereits mit dem 1. Verstoss gebucht.

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Hallo Rotary, herzlich willkommen im Radarforum. Deine Fragen kannst du unter FAQ selbst beantworten. Wenn der 2. Verstoss über +25 liegt darfst du 1 Monat ÖPNV buchen, eventuell auch erhöhtes BG zahlen wegen beharrlicher Pflichtverletzung. Probezeitmassnahmen hast du bereits mit dem 1. Verstoss gebucht.

Danke für die nette Begrüßung und für die Antwort

 

Was passiert, wenn der Blitzer unter 25kmh ist?

 

LG

Roraty

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Das Thema ist doch aber, seit gestern ist der Blitzer von 2017 Rechtskräftig. Also ab dem einstellen des Verfahrens. Also habe ich somit doch in diesem Jahr einen zwei X über 21kmh. Der Bescheid von dem Blitzer vom 22.11 ist noch nicht da, aber ich vermute mal dass er jetzt bald kommen wird

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Moin Moin

 

 

 

Also habe ich somit doch in diesem Jahr einen zwei X über 21kmh.

Mit der Jahresfrist ist weder das Kalenderjahr, noch die Tatzeitpunkte der Raserfahrten gemeint.

Sondern die vergangene Zeit von Rechtskraft deiner ersten Raserei und Tatzeitpunkt der Zweiten.

Zwischen den beiden Verstößen kann deutlich mehr als ein Jahr liegen.

 

Du hast wohl jetzt schiss, daß man dir die Fleppe ganz wegnimmt wegen den 2 A-Verstößen (2 x Rasen ab 21 km/h) was?

 

Wann wäre deine reguläre Probezeit zu ende?

Hast du den Bescheid der Probezeitverlängerung und Aufbauseminar (wegen dem ersten Verstoß) schon bekommen? Eher nicht.

 

Die Rechtskraft des ersten Verstoßes allein reicht für den entgültigen Entzug bei zwei A-Verstößen (deine Raserei) nicht aus.

 

Wahrscheinlich hat dir dein Einspruch gegen den ersten A-Verstoß die Pappe gerettet.

Dadurch hast du ja diesen Probezeitbescheid/Seminarbeischeid soweit nach hinten verzögert, daß du das noch nicht erhalten hast.

 

 

Der Bescheid von dem Blitzer vom 22.11 ist noch nicht da

Der ist auch nicht so wichtig.

 

 

Gruß

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