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Probezeit 27 Km/h Zu Schnell Innerorts


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Hallo miteinander folgendes Problem:

 

Ich bin noch in der Probezeit und wurde mit dem Auto meiner Mutter, mit 27km/h (nach Toleranzabzug) innerorts geblitzt. Der Blitzer(mobiler Blitzer) war kurz (200m) vor dem Ortsausgang.

Meine Mutter hat dann Post bekommen und sollte natürlich angeben wer ihren Wagen gefahren ist, da auf dem Foto ein Mann zu erkennen ist.

Mein Vater hat sich dann bereit erklärt die Schuld auf sich zu nehmen und seinen Namen anzugeben. Hab auf dem Foto meine Hand etwas vor dem Gesicht und bin deshalb nicht richtig zu erkennen aber trotzdem sichtbar. Zumindest für Leute die mich kennen.

Bevor ich für mein Aufbauseminar mehrere hundert Euro ausgebe wollte er lieber das ganze auf sich nehmen. Außerdem ähneln wir uns , auch wenn er u einiges älter aussieht.

Haben das dann abgeschickt und hab vorgestern Post (Anhörungsbogen) zurückbekommen. Der Brief war aber an mich adressiert obwohl mein Name unsererseits nicht 1 mal gefallen ist. IM 2. Brief steht, dass mir die Verkehrsordnungswiedrigkeit zur Last fällt bzw. dass ich sie begangen habe.

Auf der Rückseite gibt es Zeilen, die ich ausfüllen muss und welche die freiwillig sind. Ich muss meine persönlichen Daten wie z.B. Name,Straße, Hausnummer, Geburtsort etc. angeben. Freiwillig ist ob ich zur Tatzeit Fahrzeugführer war, ob ich ihn kenne und ob ich zugebe dass ich es war.

 

Meine Fragen deshalb jetzt:

WIeso wurde er an mich adressiert bzw. wie ist man auf meinen Namen gekommen?

3 Möglichkeiten: 1. Sollte ich zugeben dass ich es war? Nur das hätte doch dann Folgen, da mein Vater den Verstoß schon zugegeben hat.

2. Sollte ich sagen dass er es war, da wir es im ersten Brief schon so erläutert haben ?

3. Sollte ich verweigern darüber Auskunft zu geben ? Ich darf das da es sich um einen Verwandten handelt.

 

Und eine weitere Frage auf dich ich bestimmt keine klare Antwort kriege. Warum ist denen das so wichtig den"richtigen" dranzukriegen? Ich dachte das Geld wäre der Stadt am wichtigsten. Da mein Vater das schon zugegeben hat kann es denen eigentlich egal sein, da sie ja die Kohle so oder so kriegen, oder?

 

 

Ich hoffe auf baldige Antwort denn den Brief muss ich in 5 Tagen zurückschicken.

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Du brauchst nicht zurückzusenden. Der Sachbearbeiter hat einen Fotoabgleich gemacht und Dich zweifelsfrei identifiziert, das ist nun mal sein tägliches Geschäft.

 

Du wirst jetzt in absehbarer Zeit den Bußgeldbescheid bekommen und wenn der rechtskräftig ist, bekommt die FEB Kenntnis und ordnet das Aufbauseminar an.

Gleichzeitig verlängert sich Deine Probezeit auf vier Jahre.

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Hi,

 

damit ist alles gesagt.

Zu den anderen Fragen: Da Du "am Haken" hängst, kannst Du die Verjährung auch gepflegt vergessen. Das wäre ein 6er mit Zusatzzahl und Sternchen, wenn das jetzt noch "durchrutschen" würde.

Und hier siehst Du auch, dass die Behörde (entgegen vieler anderer Aussagen) nicht nur hinter dem Geld hinterher ist, sondern auch den Richtigen bestrafen will. Einen Punkt gibt es schließlich auch noch.

Behörden sind obendrein manchmal sozial eingestellt und denken an die Fahrschulen, die mit dem Geld für das Aufbauseminar ihr Einkommen aufbessern können.....

 

Grüße

Wolle

PS: Der letzte Satz war Ironie!

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Warum ist denen das so wichtig den"richtigen" dranzukriegen? Ich dachte das Geld wäre der Stadt am wichtigsten. Da mein Vater das schon zugegeben hat kann es denen eigentlich egal sein, da sie ja die Kohle so oder so kriegen, oder?

Es geht um die Ahndung einer OWi und nicht (auch wenn viele was anderes behaupten) um die Generierung von Geldeinnahmen - das ginge einfacher.

Hinzu kommt, dass hier die OWi mit einem Punkt in Flensburg verbunden ist - man will damit Leute, die meinen, Verkehrsregeln würden nicht für sie gelten, über kurz oder lang aus dem Verkehr ziehen (einmal ist keinmal - aber mehrmals ist zuviel).

Auch kommt ja noch die Nachschulung und die Verlängerung der Probezeit auf dich zu - da du ja gezeigt hast, dass du noch nicht einmal zwei Jahre es schaffst, dem Verkehr genügend Aufmerksamkeit zu widmen.

Das alles sind Sachen, für die man schon den richtigen braucht.

 

Ach ja: wenn du jetzt noch mal sagst, dass dein Vater gefahren ist, begehst du eine astreine Straftat - ob dir das die Sache wert ist.....

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Im Grunde wurde alles gesagt.

 

Der Sachbearbeiter war nicht so leicht zu täuschen. Er ist auf eure Lüge nicht hereingefallen.

Du kannst nun schweigen oder zugeben. In beiden Fällen wirst du die Folgen tragen, schließlich warst du der der zu schnell warst.

Beschuldigst du deinen Vater, begehst du eine Straftat.

 

Es geht nicht um dass Geld, sondern um die Verkehrssicherheit. Ein Fahranfänger rast mit über 27 km/h drüber innerorts, das ein Tacho 30 drüber. Da muss der richtige Täter für „zahlen“, damit er künftig die Geschwindigkeit beachtet.

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Es geht um die Ahndung einer OWi und nicht (auch wenn viele was anderes behaupten) um die Generierung von Geldeinnahmen - das ginge einfacher.

 

Das scheint nicht überall der Fall zu sein ... der SB mit dem ich damals über die Wandlung FV in Verdopplung der Strafe "verhandelte", sagte das "niemand daran interessiert sei, das Leute laufen müssen und so ggf. ihren Job riskieren" ... mehr Geld einzunehmen, ist dagegen schon im Interesse der Kommune. Sicher, es besteht die Möglichkeit der Wandlung, warum nicht auch nutzen, nur ist für mich der Effekt, der durch das FV erzielt werden soll, in gewisser Hinsicht, verflogen ...

 

Ich meine, jede (klamme) Kommune ist mehr an Menschen interessiert, die die doppelte Strafe abdrücken, als an Fußgängern, die noch dazu den Aufwand generieren, den FS verwahren zu lassen.

 

Sei's drum, bezüglich der belehrenden Worte bin ich absolut bei Euch. Würde mein Sohn mit so einer Sache zu mir kommen, ich würde ihm ein paar Takte erzählen. Nicht nur das er andere gefährdet hat, sonder auch sich selbst. Begrenzungen, gerade innerorts, haben in den meisten der Fälle einen Sinn.

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Hi,

 

bei der Verdoppelung des Bußgeldes geht es um ein Fahrverbot, nicht "nur" um Punkte! Und das klappt in der Regel auch maximal 1 Mal. Beim 2. (drohenden) Fahrverbot ist der Drops gelutscht, ob nun ein Jobverlust droht oder nicht.....

 

Grüße

Wolle

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@ElDiablo Deine „Räuberpistole“ wurde hier doch schon mehrfach durchdiskutiert... bitte nicht nochmal, sonst müsste ich alle Deine „Märchen“ aus dem Thread (und auch alle Richtigstellungen) nochmals verlinken bzw. zitieren....

 

Was Du für Märchen hältst, ist natürlich Deine Sache, das Beschriebene ist ein Fakt. Mir ging es lediglich darum hawethie's Ausführung, durch meine Erfahrung zu ergänzen.

 

Hi,

 

bei der Verdoppelung des Bußgeldes geht es um ein Fahrverbot, nicht "nur" um Punkte! Und das klappt in der Regel auch maximal 1 Mal. Beim 2. (drohenden) Fahrverbot ist der Drops gelutscht, ob nun ein Jobverlust droht oder nicht.....

 

Grüße

Wolle

Du hast natürlich Recht wolle63, es geht ausschliesslich um das ggf. 1 mal durch Verdopplung des Bußgeldes "freizukaufende" Fahrverbot. Aufzeigen wollte ich damit, das die Kommunen natürlich dankbar sind, wenn jemand diese Möglichkeit in Anspruch nimmt. Fahrverbot bringt der Kommune selbst, relativ wenig, mehr Geld schon eher etwas.

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Es ist definitiv regional sehr unterschiedlich.

Ich habe einen Fall aus der Familie, bei dem der SB am Telefon aus eigenen Stücken ohne vorausgegangenes Jammern des Delinquenten ein Verzicht auf den Monat FV nach 0,58%o bei Bußgeldverdopplung anbot. (Das Telefonat wurde geführt um abzuklären, wo der Führerschein zu parken ist)

Auf das Angebot wurde dann aber verzichtet.

Es handelt sich um eine eher kleinere Bußgeldstelle in einer 30000 Einwohner Stadt.

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Es ist definitiv regional sehr unterschiedlich.

Ah ja. Und das, wo wir doch von bundesweit geltendem Recht sprechen.

 

Ich habe einen Fall aus der Familie, bei dem der SB am Telefon aus eigenen Stücken ohne vorausgegangenes Jammern des Delinquenten ein Verzicht auf den Monat FV nach 0,58%o bei Bußgeldverdopplung anbot.

1. wurde Dir das so erzählt, oder warst Du bei dem Gespräch anwesend und konntest es mithören? Mir ist dabei egal, für wie glaubwürdig Du die Person hältst. Selbst mitgehört: ja oder nein?

2. vor wie vielen Jahren soll das denn vorgefallen sein?

 

Es handelt sich um eine eher kleinere Bußgeldstelle in einer 30000 Einwohner Stadt.

Macht das einen Unterschied, ob es eine Bußgeldstelle einer 30000-Einwohner-Stadt ist oder die einer deutlich größeren? Oder warum stellst Du diesen Aspekt extra heraus?
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Moin Moin

 

 

 

Es ist definitiv regional sehr unterschiedlich.

Ah ja. Und das, wo wir doch von bundesweit geltendem Recht sprechen.

Das ist aber tatsächlich sehr unterschiedlich.

Bundesrecht hin oder her - es wird in den verschiedenen AG Bezirken offensichtlich unterschiedlich angewandt.

 

 

gruß

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@Bluey: Dein Schreibstil in #16 erinnert mich doch sehr an den eines hier im Forum omnipräsenten Nagetiers, ich hoffe, dass das nicht die Regel wird.

 

Ich war beim Telefongespräch anwesend, habe aber den SB nicht "mitgehört", warum sollte ich denn das Recht am gesprochenen Wort des SB verletzen?

Gehört habe ich das erwähnte Familienmitglied, und dessen Aussagen am Telefon passten.

Der Vorfall war 2014.

Eine Antwort auf die polemische Bußgeldstellenfrage erspare ich mir.

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ich frage mich nur, in welchem Bundesland eine Stadt mit 30 T Einwohnern für Bußgeldbescheide zuständig ist- in NRW sind die Kreise und Kreisfreien Städte die zuständige Behörde.

In RLP, Bayern und noch ein bis zweien gibt's ne zentrale Bußgeldstelle...

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@Bluey: Dein Schreibstil in #16 erinnert mich doch sehr an den eines hier im Forum omnipräsenten Nagetiers, ich hoffe, dass das nicht die Regel wird.

Darf man jetzt nichts mehr hinterfragen?

 

Ich war beim Telefongespräch anwesend, habe aber den SB nicht "mitgehört", warum sollte ich denn das Recht am gesprochenen Wort des SB verletzen?

Ich habe nicht gesagt, daß Du irgendetwas solltest, nur hinterfragt, ob Du das selbst mitgehört hast. Ich kenne selbst genug Leute, denen ich durchaus einiges glaube, aber eben nicht alles!

 

Der Vorfall war 2014.

Dann muß das heute (immerhin 4 Jahre später) nicht mehr genauso sein.

 

Eine Antwort auf die polemische Bußgeldstellenfrage erspare ich mir.

Da war keine Polemik. Die Frage war durchaus ernst gemeint.

 

 

 

Das ist aber tatsächlich sehr unterschiedlich.

Bundesrecht hin oder her - es wird in den verschiedenen AG Bezirken offensichtlich unterschiedlich angewandt.

Ja, daß die AG-Richter bisweilen recht eigenwillig und unterschiedlich urteilen/entscheiden, ist mir auch schon aufgefallen. Aber die Rede war ja von den Bußgeldstellen.
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  • 2 weeks later...
  • 2 years later...

Moin zusammen,

hier hätte ich mal noch eine Frage. Bei uns in der  Familie wurde ein frisch gebackener Führerscheinbesitzer mit Probezeit geblitzt. A-Verstoß mit 30km/h auf der BAB bei Berlin. 100km/h waren angeordnet. Er hatte wohl mit der Bußgeldstelle kontakt und ihm wurde mitgeteilt das auf Grund von Kulanz (Ersttäter ect.) von einer Anordnung zur Nachschulung abgesehen wird. Nun habe ich hier gelesen das dass ja zwei verschiedene Behörden sind die hier Entscheidungen treffen, die Bußgeldstelle und die Führerscheinbehörde. Kann das wirklich sein dass die Bußgeldstelle zusagen kann, das keine Anordnung zur Nachschulung erlassen wird?

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warum hast du dafür nicht einen eigenen Thread aufgemacht?
Egal:

Die BG Behörde wird die OWi ahnden und dann (nach Rechtskraft) nach Flensburg melden. 
Von dort erfolgt eine Mitteilung an die zuständige Führerscheinbehörde, die die Nachschulung anordnen wird (zzgl. zur Verlängerung der Probezeit).
Das ist zwangsläufig - da hat die Behörde keinen Ermessensspielraum. Es kann allerdings ne zeitlang dauern, bis da was kommt.

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