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"gratis Parken" - Trotzdem Strafzettel


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Hallo,

 

ich war gestern in einer fremden Stadt, dort waren Parkplätze mit einem Parkscheinautomat und folgender Beschilderung:

 

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Der daneben stehende Parkautomat zeigte im Display:

Gratis Parkzeit bis 10. Oktober, 9:00 Uhr

 

Da es bereits nach 20 Uhr war, ließ ich das Fahrzeug da stehen.

 

Nun habe ich einen Strafzettel bekommen (parken im eingeschränkten Halteverbot), 15 €.

Finde ich angesichts der Anzeige aus dem Parkscheinautomaten nicht so recht verständlich. Wie seht ihr das?

 

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Hi,

 

zugegebenermaßen etwas verwirrend....

Schilder gelten immer von oben nach unten.

Parkzeit: Montag bis Samstag 9 bis 19 Uhr (maximal 30 Minuten) für Geld.

Anwohner dürfen täglich von 19 bis 7 Uhr (kostenlos) parken.

Von 7 bis 9 Uhr besteht ein generelles Parkverbot (korrekt: eingeschränktes Halteverbot).

Was am Sonntag ist, darüber schweigen sich die Verkehrszeichen aus. Wenn man es ganz genau nimmt, dann besteht Sonntags (tagsüber) ein generelles Parkverbot.....

 

Grüße

Wolle

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Man könnte verwirrende Situaiton die nicht zu lasten des VT gehen darf argumentieren, denn ein Parkscheinautomat ist als Einrichtung zum Überwachen der Parkzeit genau so viel wert wie eine Beschilderung.

So ist das Vorhandensein eines Automaten mit seinen "Inschriften" auch folge zu leisten.

 

Hier wird zwar das Parken mit Parkschein erlaubt, dann allen Verboten wobei zu anderer Zeit Bewohner mit Ausweis ausgenommen sind.

Im Gegenzug wurde das Parken am Automat wieder erlaubt.

 

Das sind widersprüchliche Angaben die es nicht geben darf.

Könnte funktionieren. Ich würde es probieren.

Presse kann da auch helfen.

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um 20 Uhr hat er geparkt, der Strafzettel kann aber am nächsten morgen um 9:15 angebracht worden sein. Das wissen wir nicht. Sollte aber in diesem Falle vermerkt sein. Ansonsten ist die Beschilderung wirklich unverständlich.

Allein das Gebotszeichen "Parkplatz" parallel mit einem Verbotszeichen "eingeschränktes Halteverbot" anzubringen, ist schon grenzwertig.

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Hi,

 

ich wüsste auch keinen Paragraphen, in dem steht, dass die Anzeige eines Parkscheinautomaten Vorrang vor einem Verkehrszeichen hat.

Also ich an Stelle des TE würde das Knöllchen unter "dumm gelaufen" abhaken und bezahlen. Es kann nur teurer werden....

 

Grüße

Wolle

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Der Parkscheinautomat hatte insofern Recht, dass für Berechtigte das Parken frei ist. Somit macht es Sinn, dass er keine Parkkarten verkauft.

 

Jedoch bedeutet das dann nicht in der Folge, dass Unberechtigte dort dann ebenfalls umsonst parken dürfen, denn die dürfen dort gar nicht parken.

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Man könnte verwirrende Situaiton die nicht zu lasten des VT gehen darf argumentieren

Woher hast Du das, daß sich ein VT für sein Fehlverhalten mit einer (angeblich) verwirrenden Situation exkulpieren könnte?

 

denn ein Parkscheinautomat ist als Einrichtung zum Überwachen der Parkzeit genau so viel wert wie eine Beschilderung.

Hm. Du hast es nicht so mit der Logik, gell? Oder könntest Du mal erklären, wie eine Beschilderung die Parkzeit überwacht?

 

So ist das Vorhandensein eines Automaten mit seinen "Inschriften" auch folge zu leisten.

Dazu hätte ich gern den passenden § aus der StVO.

 

Hier wird zwar das Parken mit Parkschein erlaubt

Innerhalb einer begrenzten Zeitspanne.

 

dann allen Verboten wobei zu anderer Zeit Bewohner mit Ausweis ausgenommen sind.

Das Parken ist dort allgemein verboten und wird unter bestimmten Voraussetzungen für bestimmte Zeiträume erlaubt.

 

Im Gegenzug wurde das Parken am Automat wieder erlaubt.

Wenn, dann durch. Und auch das würde voruassetzen, daß es den passenden § dazu in der StVO gibt.

 

Das sind widersprüchliche Angaben die es nicht geben darf.

Das kann man so sehen. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht.

 

Unabhängig davon ist der Text im Display des Automaten tatsächlich nicht gerade verständnisfördernd (zumindest in Zusammenhang mit den Schildern). Die Tatsache, daß dort abends kontrolliert wird, lässt auch den Verdacht zu, daß das dem O-Amt (oder der Polizei) bekannt ist und ausgenutzt wird. Wenn der TE etwas erreichen will, sollte er versuchen, bei der Stadt eine Änderung des Textes zu erreichen. Zahlen wird er wohl trotzdem müssen.

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Ach Biber.

Du magst nicht meiner Meinung sein, aber wenn du dagegen halten willst solltest du das auch nachweisen können, ansonsten ist das geschwurbelte von dir einfach unbeachtlich.

 

"Verkehrsschilder sind Allgemeinverfügungen und damit Verwaltungsakte.

Sie unterliegen dem Bestimmtheitsgebot aus § 37 Verwaltungsverfahrensgesetz.
Sich widersprechende Schilder sind unbestimmt und verstossen gegen das Bestimmtheitgebot."

 

Sich widersprechende Beschilderungen waren schon immer nichtig und es gibt viele Entscheidungen dazu.

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Hi,

 

dies ist einer der sehr sehr seltenen Fälle, in denen ich @Biber zustimmen muss (und werde).

Die Beschilderung ist nicht unbedingt "günstig", aber letztendlich, wenn man dem Prinzip (von oben nach unten) folgt, trotzdem eindeutig.

 

Grüße

Wolle

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Du magst nicht meiner Meinung sein, aber wenn du dagegen halten willst solltest du das auch nachweisen können

Warum sollte ich nachweisen, daß ich nicht Deiner Meinung bin? Ich dachte, ich hätte durch meine Fragen ausreichend deutlich gemacht, daß ich Deine Behauptungen zumindest bezweifle - reicht Dir das als Nachweis einer anderen Meinung nicht aus? Welcehn Nachweis würdest Du denn dann akzeptieren?

 

Und, weil es anscheinend wieder in Vergessenheit geraten ist, hier nochmal eine wichtige Regel: Du behauptest, Du belegst. Und dabei gilt irgendein quellenloser Text wie dieser

Verkehrsschilder sind (...)

genausowenig als Beleg wie 'isso' oder 'weil-ich-es-sage'.

 

Sich widersprechende Beschilderungen waren schon immer nichtig und es gibt viele Entscheidungen dazu.

Das mag sein. Um einen derartigen Fall geht es hier aber nicht.

 

auch der Automat widerspricht nicht, er gibt an, dass für die Berechtigten das Parken kostenlos ist.

Der Automat 'redet' Mist. Ist zwar doof, aber unerheblich, da einzig und allein die Beschilderung maßgeblich ist.

 

dies ist einer der sehr sehr seltenen Fälle, in denen ich @Biber zustimmen muss

Das begrüße ich sehr :)(also, das zustimmen, nicht das selten).

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  • 2 years later...
Am 3.4.2021 um 16:39 schrieb Toliman:

Warum kann man nicht den Parkscheinautomat so einrichten, daß er im Display anzeigt: "Parken bis 7 Uhr nur von Inhabern von Anwohnerausweisen gestattet"?

Weil man nie so dumm denken kann, wie es kommt. Als es noch die Parkuhren gab, aber abgeschafft werden sollten, wurden hier Zettel reingelegt mit dem Text "Uhr defekt, Parkscheibe auslegen" - so viele, wie in der Bußgeldstelle auftauchten, weil sie das nicht gemacht hatten und angegeben haben: ich hab den Zettel nicht verstanden/für voll genommen/ als unverbindliche Bitte ausgelegt.....

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  • 3 weeks later...
Am 3.4.2021 um 16:39 schrieb Toliman:

Warum kann man nicht den Parkscheinautomat so einrichten, daß er im Display anzeigt: "Parken bis 7 Uhr nur von Inhabern von Anwohnerausweisen gestattet"?

Weil man dies durch Verkehrszeichen machen muß.

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