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Geblitzt Innerorts, Anhörungsbogen, 1 Punkt Wie Vorgehen?


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Hallo liebes Forum,

 

folgender Sachverhalt: Ich wurde innerhalb geschloßener Ortschaften bei erlaubten 50, mit 74 km/h geblitzt (nach Toleranzabzug). Mir droht somit 1 Punkt.

 

Nun kam am 04.09 der Anhörungsbogen mit Bild.

 

Wie stehen die Chancen, wenn ich:

 

1) Auf Anhörungsbogen reagiere und einen Bekannten aus Österreich angebe, der zum Zeitpunkt gefahren ist?

2) Auf Anhörungsbogen reagiere und einen frei erfundenen Namen in einem anderen Land, z.B. Österreich angebe?

3) Den Anhörungsbogen ignorieren, und dann widerspruch einlegen, damit 3 Monate vll ins Land gehen?

 

An die Moralapostel: Ich weiß, ich bin selber schuld, aber ich fahre im Jahr >45-50tkm beruflich und kann mir momentan keinen Punkt leisten. Und ich möchte auch kein Abbauseminar machen.

 

Hintergrundinfos: Alter Blitzer

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Zu 1) Dabei handelt es sich um eine Strattat die teurer wird als ein Punkt ohne Fahrverbot.

Zu 2) Dito

Zu 3) Einspruch kannst Du erst gegen den Bußgeldbescheid einlegen, die dreimonatige Verjährung ist mit der Anordnung der Anhörung unterbrochen und beginnt jetzt neu.

Während des laufenden Einspruchsverfahrens zählt die Zeit nicht weiter.

 

Deine einzige Chance ist hier im Forum viel zu lesen und Dich über mögliche Vermeidungsstrategien schlau zu machen.

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versuchs mal mit 4) Du lädst Deinen Freund aus Österreich ein, ihr trinkt zusammen einen Kaffee und dabei liegt zufällig der Anhörungsbogen auf dem Tisch. Dein Freund überfliegt den, und denkt dann, huch,

genau an jenem Tage war ich doch auch hier zu Besuch, und der Reiner hat mir sein Auto geliehen, weil ich noch schnell ein Geschenk für seine Frau besorgen wollte.

 

Dabei muss ich wohl etwas zu schnell gewesen sein. Als Ehrenmann übernehme ich selbstverständlich dieses Maleur. Gesagt, getan, er nimmt das Papier, zückt seinen teueren Füller, und trägt sich selbst als Fahrer ein.

 

Reiner wundert sich und fragt nach, "ach DU warst das?" Das ist doch eine Straftat, meint Reiner, eine gewisse Qtreiberin aus dem Radarforum habe ihn darauf hingewiesen. "Papperlapapp", entgegnet der Alpenvorländer, das stimmt wohl, wenn Du es einträgst. Aber ich selber darf das und ich darf mich auch straffrei irren. Aber man darf keine anderen straffrei der Tat bezichtigen.

 

Vor so viel Sachkenntnis ist Reiner geplättet. Die Österreicher können doch mehr als er dachte.

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Wenn ich das richtig verstanden habe, ging es in dem von zorro69 zitierten Urteil hauptsächlich um einen Rechtsanwalt, der seine Klienten zu dem entsprechenden Verhalten "geraten" haben soll.

Am Ende wurde jedoch festgestellt, dass dieses alleinige "Beraten" strafrechtlich (derzeit) nicht zu ahnden sei und es wird auf den Gesetzgeber verwiesen, der diese Lücke schließen möge...(Falls ich das falsch interpretiere, möge man mich verbessern, ich bin kein Jurist)

Anders sieht das ganze aus, wenn in Nachhinein von dem Fahrer und dem "Double" ein konspiratives Verhalten auch noch zugegeben wird, um aus einer Sache"herauszukommen".

Verständlich, dass Richter und Staatsanwälte sich ungern "veräppeln" lassen und die große Keule raus holen.

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