cyrano 28 Posted September 14, 2018 Report Share Posted September 14, 2018 Hiho,ein Familienmitglied, wir haben 3 Kids hat die Vespa wie seit Jahren immer aufm Fußweg geparkt.Bislang nie Probleme.Jetzt ein Knöllchen an mich, da ich der Halter bin 30 !!!Am fraglichen Tag war ich im Büro ganz woanders, kann also nicht der Fahrer und Falschparker gewesen sein (jede Menge Zeugen im Büro).Da es sich um Familienmitglieder handelt, kann ich von meinem Zeugnisverwreigerungsrecht gebrauch machen.Ein Fahrer wird schwer zu ermitteln sein.Wie geht sowas weiter ? Gibts ne Halterhaftung ? Quote Link to post Share on other sites
rth 419 Posted September 14, 2018 Report Share Posted September 14, 2018 ... Gibts ne Halterhaftung ?Ja! Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 779 Posted September 14, 2018 Report Share Posted September 14, 2018 Nein... aber ggf. einen Kostenbescheid nach § 25a StVG Quote Link to post Share on other sites
cyrano 28 Posted December 9, 2018 Author Report Share Posted December 9, 2018 30 Tacken bezahlt und am Tag drauf steht wieder alles voll, da es sonst nirgends Abstellfläche für Mopeds gibt.Rückfrage beim Rathaus und der Rennleitung:Auf öffentlichen Parkplätzen oder Parkhäusern parken Na wie denn den Parkschein befestigen das kein Wind oder Spaßvogel ihn entfernt undin Parkhäuser ist die Einfahrt für nen Krad verboten. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 591 Posted December 10, 2018 Report Share Posted December 10, 2018 Moin Moin 30 Tacken bezahlt .... ... die Vespa wie seit Jahren immer aufm Fußweg geparkt.Und wieviel Tacken hast du in all diesen Jahren nicht bezahlt? Rückfrage beim Rathaus und der Rennleitung:Was für eine Antwort erwartest du von dort?Dass man dir gestattet entgegen eines Verbotes zu parken? Gruß Quote Link to post Share on other sites
hawethie 260 Posted December 10, 2018 Report Share Posted December 10, 2018 es muss doch klar sein, dass der, der sich ein (Kraft-)fahrzeug anschaft, sich selbst darum kümmern sollte, wo er es abstellen kann.Und wenn es um den Parkschein geht... auch das Problem, desjenigen, der das Ding fährt. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted December 10, 2018 Report Share Posted December 10, 2018 es muss doch klar sein,Nein muss es nicht. Wird ein Bebauungsgebiet erschlossen, wird bei den Kosten welche der Bauherr zu tragen hat, auch Parkplätze berücksichtigt die dem Allgemeingebrauch dienen. Ebenso wenn ein Gewerbe angemeldet wird müssen Stellplätze nachgewiesen werden. Sind keine Stellplätze vorhanden wird eine Stellplatzabgabe fällig. Diese Stellplatzabgabe versickert dann oft genug im Haushalt, ohne das Stellplätze geschaffen werden. Parkplätze sind also kein Almosen der Verwaltung, sie wurden von Bauherren und Gewerbe finanziert. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
hawethie 260 Posted December 10, 2018 Report Share Posted December 10, 2018 Stellplatzabgabe istg nicht dafür gedacht, Stellplätze zu schaffen (Falls doch, kannst du mir sicher zeigen, wo das steht).Bei uns wurde gerade ein Baugebiet neu erschlossen - und auch Parkplätze geschaffen. Es heißt aber nicht, dass jetzt jeder, der dort wohnt auch einen Parkplatz bekommt (was vor allem beim zweit oder dritt-Kfz so gut wie unmöglich ist.Auf "unserer" Straße sind 0 (NULL) Parkplätze - jeder Bauher musste einen Parkplatz auf seinem Grundstück nachweisen - viele haben auch genau einen geschaffen - heute hat Papa, Mama, Sohn 1 und Tochter 1 + 2 jeweils ein Auto. Also wird verbotswidrig geparkt - wer dann ein Knöllchen bekommt: selbst schuld. 1 Quote Link to post Share on other sites
rth 419 Posted December 10, 2018 Report Share Posted December 10, 2018 @hartmut, du hast ja durchaus Recht. Trotzdem ist es Aufgabe des Mopedfahrers eine Vorrichtung zu schaffen, wie der Parkschein an dem Fahrzeug leicht sichtbar angebracht werden kann Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted December 11, 2018 Report Share Posted December 11, 2018 Nein muss es nicht.Stimmt. Da fehlte jedem wenigstens ein ganz klein wenig nachendkendem Menschen nach doch. Wird ein Bebauungsgebiet erschlossen, wird bei den Kosten welche der Bauherr zu tragen hat, auch Parkplätze berücksichtigt die dem Allgemeingebrauch dienen. Ebenso wenn ein Gewerbe angemeldet wird müssen Stellplätze nachgewiesen werden. Sind keine Stellplätze vorhanden wird eine Stellplatzabgabe fällig. Diese Stellplatzabgabe versickert dann oft genug im Haushalt, ohne das Stellplätze geschaffen werden.Diese Behauptungen sind - wenig verwunderlich eigentlich - in dieser Form schlicht falsch. Parkplätze sind also kein Almosen der Verwaltung, sie wurden von Bauherren und Gewerbe finanziert.Und die natürlich auch. @hartmut, du hast ja durchaus Recht. Trotzdem ist es Aufgabe des Mopedfahrers eine Vorrichtung zu schaffen, wie der Parkschein an dem Fahrzeug leicht sichtbar angebracht werden kannNee, hat er nicht. Du allerdings schon. Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 72 Posted March 6 Report Share Posted March 6 Am 10.12.2018 um 12:25 schrieb hawethie: Stellplatzabgabe istg nicht dafür gedacht, Stellplätze zu schaffen (Falls doch, kannst du mir sicher zeigen, wo das steht). Bei uns wurde gerade ein Baugebiet neu erschlossen - und auch Parkplätze geschaffen. Es heißt aber nicht, dass jetzt jeder, der dort wohnt auch einen Parkplatz bekommt (was vor allem beim zweit oder dritt-Kfz so gut wie unmöglich ist. Auf "unserer" Straße sind 0 (NULL) Parkplätze - jeder Bauher musste einen Parkplatz auf seinem Grundstück nachweisen - viele haben auch genau einen geschaffen - heute hat Papa, Mama, Sohn 1 und Tochter 1 + 2 jeweils ein Auto. Also wird verbotswidrig geparkt - wer dann ein Knöllchen bekommt: selbst schuld. Ist schon älter , trotzdem: Wenn jemand als Bauherr dort ein Haus errichtet so dass ALLE Familienmitglieder einen eigenenPKW unverzichtbar benötigen, dann steht das Haus zum Wohnen am falschen Ort. Stattdessen in der Kreisstadt wohnen so dass ÖPNV-, Fuß- oder Radwege für alle Arbeits- oder Schulwege möglich sind wäre klüger. 5 PKW kosten mindestens 1500€/Monat, soviel teurer ist keine Stadtwohnung.......................... In der Stadt wohnen und keine PKW unterhalten, geht auch! Quote Link to post Share on other sites
gorot 29 Posted March 6 Report Share Posted March 6 Ja klar, toller Vorschlag. Finde mal bezahlbaren, ausreichend großen Wohnraum in Ballungsgebieten. Und dann, Achtung, werden oft doch mehrere Fahrzeuge im Haushalt wirklich dringend benötigt, weil nicht nur Eltern, sondern auch die fast erwachsenen Kinder Ihren Job nur mit Auto erreichen. Nicht jeder findet seinen Arbeitsplatz, den er mit Öfis oder Fahrrad in zumutbarer Zeit erreichen kann. Finde den Denkfehler, zu Deiner Aussage. Was Stellplätze auf ländlichen Grundstücken betrifft, es sind in der Regel zu wenige geplant und wenn dann vielleicht genug Platz vorhanden, dann kann es an den Gemeindenbauämtern scheitern, weil sie keine weiteren Plätze zulassen, wie ich das jetzt beim Nachbarn mitbekomme, der sich das Nachbarhaus gekauft hat. Für die DG-Wohnung mußte er zwei weitere Plätze nachweisen, braucht aber jetzt schon eigentlich mehr. Sollten Gäste kommen, kann nirgends etwas abgestellt werden, wehe Mieter oder das Bauherrenpaar hat später Nachwuchs, die dann Fahrzeuge benötigen. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,550 Posted March 6 Report Share Posted March 6 vor 20 Stunden schrieb Kolbenfeder: In der Stadt wohnen und keine PKW unterhalten, geht auch! Erst denken und dann schreiben geht auch!! Ansonsten kann ich den Ausführungen von @gorot nur zustimmen. Leider befürchte ich, daß er seinen sicherlich gut gemeinten Hinweis "Finde den Denkfehler" umsonst geschrieben hat. Quote Link to post Share on other sites
only Diesel 30 Posted March 7 Report Share Posted March 7 ja lebt denn der alte Kolbenfeder noch Kolbenfeder noch.. Kolbenfeder noch ...ja lebt denn der alte Kolbenfeder noch.......Ja er lebt noch, erlebt noch.....er lebt noch,... 2 Quote Link to post Share on other sites
rth 419 Posted March 7 Report Share Posted March 7 In Deutschland ist doch — nahezu — alles Geregelt. In der Regel wird pro Wohnung 1 Stellplatz verlangt. Manchmal auch 1 1/4 pro Wohnung. Wenn der nicht nachgewiesen werden kann wird „Ablöse“ verlangt. Wenn ich Zahlen richtig im Kopf habe zwischen 3.000 und 15.000 Euro. Je nach Lage. Dieses Geld kommt nicht indem allgemeinen Haushalt sondern muss für Abstellanlagen verbaut werden. Das können aber auch Fahrradständer sein. Quote Link to post Share on other sites
gorot 29 Posted March 7 Report Share Posted March 7 In manchen Großstädten reichen Teils 1/4 oder 1/2 Stellplatz pro Wohneinheit, damit wenigstens überhaupt Wohnungen gebaut werden. Von bezahlbar ist allerdings keine Rede... Wenn dann wirklich wenigstens echte Stellplätze für die Ablösesummen gebaut würden. Aber denkste, Autos sollen, von Eiferern politisch gewollt, vergrault werden. Oft müssen sogar irrgartenmäßige Fahrten unternommen werden, um das Ziel in der Stadt zu erreichen. Köln und in vielen anderen Städten ist solch Unsinn immer öfter anzutreffen. Da kurven sich manche Ortsfremde vor lauter neuen Einbahnstraßen oder Sperren richtig blöd und brauchen ewig, um das Ziel zu erreichen, von fehlenden Stellplätzen ganz zu schweigen, die sind, so denn überhaupt vorhanden, schon durch Anwohner geblockt. Also immer weiter kurven. Muß ja sein für die Entlastung der Umwelt. Quote Link to post Share on other sites
rth 419 Posted March 7 Report Share Posted March 7 vor 9 Minuten schrieb gorot: In manchen Großstädten reichen Teils 1/4 oder 1/2 Stellplatz pro Wohneinheit, damit wenigstens überhaupt Wohnungen gebaut werden. Von bezahlbar ist allerdings keine Rede... Durchaus möglich. Die alte Stellplatzverordnung NRW ist, wenn ich mich recht erinnere, abgelöst worden durch die Pflicht der Städte und Gemeinden eigene Verordnungen zu erlassen. Und daher kann jede Stadt das anders regeln. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 779 Posted March 8 Report Share Posted March 8 Daraufhin hat Hamburg 2013 die Stellplatzpflicht für Wohnungen abgeschafft…. Quote Link to post Share on other sites
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