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Qr-Code Am Zulassungs-Stempel


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Hallo liebe Forums-Gemeinde,

 

 

mir brennt wal wieder ein Thema auf der Seele, welches ich gerne mal den Fachleuten zur Beurteilung vortragen möchte:

 

Seit etwa 3 Jahren sind ja die Hartplastik-Stempel auf den Kennzeichen abgeschafft worden und es gibt nur noch Klebe-Stempel.

 

Dabei - ganz neu - wurde unauffällig ein winzig kleiner QR-Code rechts neben dem Wappen platziert. So etwa 6 x 6 mm.(Findet mittlerweile jeder auf seinem Zulassungsstempel - außer bei älteren Zulassungen)

 

Mir ist das anlässlich einer Fahrzeug-Zulassung insofern aufgefallen, als dass der Verwaltungs-Angestellte an der "Schilder-Ausgabe" meine Schilder beklebt hat und danach diesen QR-Code abgescannt hat.

 

Das provozierte meine Nachfrage: "Wozu ist das denn gut"?

Antwort: "Weil sich hinter dem QR-Code sämtliche Fahrzeug und Halter-Daten befinden und das könne man später zum "elektronischen Abmelden" des Fahrzeugs nutzen!

 

Aha.. wie immer... eine positive Handlung dargestellt, um eine Schweinerei zu verstecken.

 

Wer z.B. einen Laserwarner besitzt, weiß, dass es an ca. jeder 5. TOLLCOLLECT-Mautbrücke laut piepst - will heißen, das Fahrzeug wurde gelasert.

 

Nun macht plötzlich auch die angestrebte PKW-Maut wieder Sinn, obwohl sie ja angeblich genau so viel kostet, wie sie einbringt. Und - es sind ja nur die Ausländer betroffen. Wie schön.... für die ur-deutsche Seele.

 

Tatsache ist jedoch, dass mit dieser PKW-Maut später mal auch alle Bundesstrassen belegt werden sollen.

Und jetzt... wird ein Schuh daraus:

Das bedeutet zwar, dass wir keine Maut bezahlen - aber mittels dieses abgelaserten QR-Codes ein lückenloses Bewegungs-Profil hinterlassen.

Das dürfte das Begehren unseres Überwachungs-Staates sein.

 

Wie seht Ihr das?

 

Bei mir ist der QR-Code leider in der Waschstraße beschädigt worden... Kommt ja vor...

 

Liebe Grüße

Alberto

 

 

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Der ist für die elektronische Abmeldung.

Der innere Code.

 

Der äußere ist für die Zuordnung des "Stempel" zum Fahrzeug.

 

 

Wenn du in der Waschstraße deine Plakette so beschädigt hast, daß der innere Code sichtbar ist, dann brauchst du eine neue.

Sonst denkt jeder der das sieht, daß das Fahrzeug abgemeldet ist.

 

 

 

Ganz theoretisch könnte man damit vielleicht ein Fahrzeug identifizieren wenn man eine Datenbank mit den äußeren Codes hat.

 

Glaubst du aber wirklich, daß man den so kleinen Code während der Fahrt scannen kann?

 

Dann kann man das Kennzeichen aber auch scannen.

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Ja - das glaube ich definitiv.

 

Diese vielen Laser-Brücken sprechen eine eindeutige Sprache. Eigentlich sind sie ja nur für LKW´s gedacht... von wegen!

 

Wie schön ist es denn für den Staat, jeden Kilometer (außerhalb der Stadt) mit genauer Uhrzeit nachweisen zu können, den mein Auto gefahren ist?

 

Das dient ja nicht nur der Strafverfolgung - bei Unfallflucht z.B. - sondern z.B. auch dem Finanzamt, wenn jemand Kilometergelder für seine Fahrtstrecken abrechnet..

 

Ich habe natürlich längst vorgesorgt - mit einem ausländisch zugelassenen Fahrzeug. Das darf ich legal innerhalb der EU benutzen. Später mal, wenn die Maut für PKW kommen sollte, wäre das natürlich auch vorbei. Dann wäre ich zahlender Ausländer. :-)

 

Gruß

Alberto

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... jedes Handy übermittelt heute schon Standortdaten, egal was du eingestellt hast....oder was meint ihr woher tomtom oder google maps ihre aktuellen Verkehrsdaten beziehen?

 

 

und müssen nicht Neuwagen auch so ein Gerät haben, dass sie im Falle eines Unfalls ihren Standort automatisch übermitteln können?

 

Also geht das auf Wunsch wahrscheinlich auch...wenn der pöse pöse Staat das wissen will.

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mir brennt wal wieder ein Thema auf der Seele, welches ich gerne mal den Fachleuten zur Beurteilung vortragen möchte

Wer ist denn Deiner Meinung ein Fachmann für dieses Thema?

 

Antwort: "Weil sich hinter dem QR-Code sämtliche Fahrzeug und Halter-Daten befinden

Die Antwort ist falsch.

 

Aha.. wie immer... eine positive Handlung dargestellt, um eine Schweinerei zu verstecken.

Aha.. wie immer... die Verschwörungstheoretiker wissen genauestens Bescheid, bevor sie sich informiert oder gar einen Fachmann befragt haben.

 

Das bedeutet zwar, dass wir keine Maut bezahlen - aber mittels dieses abgelaserten QR-Codes ein lückenloses Bewegungs-Profil hinterlassen.

Das weißt Du bitte genau woher?

 

Ja - das glaube ich definitiv.

Du hast Glück, daß unser Grundgesetz Dir das Recht gibt, in aller Freiheit auch solchen Unsinn zu glauben und sogar zu verbreiten.

 

Diese vielen Laser-Brücken sprechen eine eindeutige Sprache.

Wenn das so ist, ist sie jedenfalls nicht Deine und Du hast auch keinen Übersetzer.

 

Wie schön ist es denn für den Staat, jeden Kilometer (außerhalb der Stadt) mit genauer Uhrzeit nachweisen zu können, den mein Auto gefahren ist?

Woher weißt Du, daß der Staat das kann?

 

Das dient ja nicht nur der Strafverfolgung - bei Unfallflucht z.B. - sondern z.B. auch dem Finanzamt, wenn jemand Kilometergelder für seine Fahrtstrecken abrechnet.

Und das, woher weißt Du das?

 

Ich habe natürlich längst vorgesorgt - mit einem ausländisch zugelassenen Fahrzeug.

Du bist ein Held. Aber nur einer in Strumpfhosen. Offenbar hat Dir nämlich keiner gesagt, daß an den von Dir so bezeichneten Mautbrücken leistungsstarke Kennzeichenscanner installiert sind, die automatisch das Kennzeichen erfassen und speichern, wenn kein QR-Code erkannt wird. Du kannst also machen, was Du willst - Du bist immer dran.

 

Das darf ich legal innerhalb der EU benutzen.

Wenn Du meinst.

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@Zorro:

Ja, mittlerweile ist e-Call Pflicht.

 

Mit den Zusatzdiensten rund um E-Call ist das aber noch schlimmer.

z. B. Onstar von Opel (gibt es nicht mehr lange, aber als Beispiel)

Man kann es ausschalten, aber wenn man es nicht ausschaltet - tja dann ist es an. Immer.

 

Und im Notfall schaltet es sich auch wieder an. Muß ja, wegen e-Call.

 

 

@Alberto:

Für das EU Fahrzeug in Deuschland schlage ich ein extra Thema vor.

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@Alberto

Ich habe diesen QR-Code mal mit dem Handy ausgelesen, da kommt nur die 6-stellige Nummer raus, die neben dem QR-Code steht.

 

Fahrzeugkennzeichen können schon seit langem maschinell gelesen werden, sonst würden so Systeme wie die LKW-Maut oder Section Control nicht funktionieren.

Die Polizei Bayern testet aktuell Polizeifahrzeuge mit Kennzeichenlesern im Dachbalken:

https://www.ovb-online.de/bayern/kennzeichen-erfassung-sich-bewaehrt-10138586.html

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Hatten wir das Thema nicht schon mal???

 

Egal.. so ein QR-Code kann nicht all zu viele Daten enthalten.

Und das sind alles Daten, die man in der Zulassung-stelle auch unter der Buchstaben-Zahlen-Kombination des Nummernschild gespeichert hat.

Wenn man also das Nummernschild abfotografieren und entschlüsseln kann, hat man auch die Daten.

Und eine Kamera, die den QR-Code erkennen kann, kann auch das Nummernschild erkennen.

 

Letztendlich sind das eh nur Fahrzeug- oder Halter-Daten - das sagt nix darüber aus, wer gerade im Auto sitzt.

 

Handy ist da schon viel schlimmer, oder Tank- oder Creditcard an der Tankstelle.

Gesichtserkennung ist auch langsam ein Thema.

 

Whatever.. seit die NSA in Firmen mitmischt, die Firmware für Computer-Chips herstellt, wie sie z.b. auf Motherboards, Tastaturen, Festplattencontrollern oder Netzwerkkarten verwendet werden

haben wir in Sachen Überwachung eh verloren.

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Ich habe natürlich längst vorgesorgt - mit einem ausländisch zugelassenen Fahrzeug. Das darf ich legal innerhalb der EU benutzen. Später mal, wenn die Maut für PKW kommen sollte, wäre das natürlich auch vorbei. Dann wäre ich zahlender Ausländer. :-)

Das, mein lieber Alberto ist ja hochinteressant. Mittlerweile ist es ja so, dass hier in Hessen - speziell in Frankfurt - ab nächstem Jahr, weitreichende Fahrverbote zu erwarten sind. In den vergangenen Tagen habe ich mal die Nase auf´s Parkett gelegt, und nachgefragt, wie denn mit den 07er Nummern, bzw. mit den H Kennzeichen verfahren wird.

 

Die Antworten waren bis jetzt unbefriedigend - keiner wusste was genaues.

 

In einem EU Land zugelassenes Fahrzeug im Inland fahren, stelle ich mir ebenfalls problemlos vor, vielleicht könntest Du mal weiter in die Materie einsteigen, und näheres berichten.

Edited by Bluey
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Gibt es diese Vorschrift nicht bei Euch?

 

https://www.wko.at/service/verkehr-betriebsstandort/Verwendung_eines_KFZ_mit_auslaendischem_Kennzeichen_in_Oes.html

 

Dachte das wäre eine "EU - Regel"...

Bei uns wird seit Jahren verstärkt Jagt auf diverse "Steuersünder" gemacht die Ihr Fahrzeug in D, H, SW, etc. angemeldet haben um sich zb. die Nova, die motorbezogene Versicherungssteuer etc. zu sparen.

Ausserdem muss man ja einen Wohnsitz wo man das Fahrzeug anmelden will dort haben. Ist das alles so einfach?

 

Gruss gery41

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Die Eintreibung der KFZ-Steuer wird ja seit 2014 von den Zollämtern durchgeführt. Diese haben aber kaum das Personal um aktiv draussen nach diesbezüglichen Steuerhinterziehern zu suchen, so daß die Gefahr entdeckt zu werden äisserst gering ist. Wenn man nicht gerade einen mißgünstigen Nachbarn hat, der einen anzinkt, wird da kaum etwas passieren.

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Hi,

 

mittlerweile klappt das mit der Steuer"hinterziehung" sowieso nicht mehr.

Wenn man ein Fahrzeug anmeldet, dann muss man ZWANGSWEISE eine Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer unterschreiben, sonst wird das Fahrzeug nicht zugelassen!

Vater Staat weiß sich zu helfen.......

 

Grüße

Wolle

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Hier ist das SEPA - Basislastschriftverfahren gut erklärt:

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Lastschrift#cite_note-22

 

Einer SEPA-Basislastschrift kann innerhalb von acht Wochen nach Kontobelastung widersprochen werden, so dass der Belastungsbetrag wieder gutgeschrieben wird.

 

Den Ärger mit der Behörde meide ich lieber....

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Für den Fall wäre es interessant, wie die Behörde dann reagiert. Vllt wird anschließend das Fahrzeug zwangsweise stillgelegt?!

In dem Fall reagiert die Behörde erstmal gar nicht, denn zum einen erfährt sie dieses nicht und Du kannst in dem folgenden Jahr bis zu nächsten Fälligkeit ja auch Dein Konto gewechselt haben.

 

Ein Grund für eine Zwangsstillegung liegt zumindest nicht vor.

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Nach Auskunft meines zuständigen Zollamts werden bei Nichteinlösung der Lastschrift binnen 14 Tagen die Mahnungen versandt, wenn nicht nach zwei Monaten bezahlt wird, folgt die Abgabe an die eigenen Vollstreckungsstellen, die diese Angelegenheiten als eigene Forderungen betrachten und vorrangig bearbeiten.

Die Vollstreckungsbeamten der Zollämter haben die gleichen Befugnisse wie die Gerichtsvollzieher - in der Regel wird nach fruchtloser Pfändung auch noch versucht, das Konto des Schuldners zu pfänden oder es wird eine sogenannte Lohnpfändung durchgeführt. Ist danach immer noch kein Ergebnis, erfolgt die Meldung an die Zulassungsstelle, die dann die zwangsweise Stilllegung - auch mit Hilfe der Polizei - durchführt.

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In dem Fall reagiert die Behörde erstmal gar nicht, denn zum einen erfährt sie dieses nicht

Ob die Behörde reagiert, weiß ich nicht. Da der Widerruf der Lastschrift aber dem Gläubiger gegenüber erklärt werden muß, erfährt der natürlich davon.

 

Nach Auskunft meines zuständigen Zollamts werden bei Nichteinlösung der Lastschrift binnen 14 Tagen die Mahnungen versandt

Eine Nichteinlösung der Lastschrift kann es nur bei Auflösung des entsprechenden Kontos geben oder wenn dieses keine ausreichende Deckung hat bzw. keine entsprechende Überziehung zulässt oder für Lastschriften generell gesperrt ist.

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