Hugin77 3 Posted September 2, 2018 Report Share Posted September 2, 2018 Hallo zusammen, ich hätte nun eine Frage Und zwar geht es um folgendes... mein Freund hat gestern Fahrer Flucht begangen als er ein Auto angefahren hat, er hat aus Schock und Frust gleich nach dem Unfall Alkohol getrunken und zwar 4 gut gemischte Becher mit vodka. Ca. Eine halbe Stunde bis Stunde später war er auf dem Polizei Revier und hat seine Aussage gemacht und einen schnell Alkohol Test der 1,1 Promille angezeigt hat und danach nach so ca. 30-45 min wurde ein bluttest durchgeführt und eine halbe Stunden später noch einmal. Die Polizei verdächtigt ihn betrunkene am Steuer gewesen zu sein jedoch hat er nach dem Unfall den Alkohol getrunken und meine Frage wäre nun ob das festgestellt werden kann um welche Uhrzeit GENAU der Alkohol konsumiert wurde da sich der Unfall um ca. 22:00 ereignete und der Alkohol daraufhin um ca. 22:10 -22:15 in schnellen Schlücken konsumiert wurde. Danke für die Antwort Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 2, 2018 Report Share Posted September 2, 2018 Erstmal willkommen hier. Das mit dem angeblichen Schock liest man immer wieder gerne.... nur ist den meisten nicht bekannt, dass ein Schock ein lebensgefährlicher gesundheitlicher Zustand ist der unbehandelt zum Tod führen kann... Bleibt also nur Feigheit oder der angegebene Frust... Da zwei Blutproben im Abstand von 30 Minuten genommen wurden, wird überprüft, ob wirklich ein Nachtrunk stattgefunden hat oder ob es sich lediglich um eine Schutzbehauptung handelt. Auch kann festgestellt/berechnet werden, ob er zum Zeitpunkt des Unfalls alkoholisiert war oder nicht. Zwar nicht punktgenau, aber bei einem Unfall reichen ja bekanntlicherweise 0,3 Promille damit es als Straftat gewertet wird. Quote Link to post Share on other sites
andicorsa 112 Posted September 2, 2018 Report Share Posted September 2, 2018 Durch so eine Analyse kann man auch feststellen welche Art von Getränk konsumiert wurdeund ob auch das mit den Aussagen übereinstimmt. Also z. B. ob das mit den paar Bier vor dem Unfall hinhaut oder ob es Schnaps nach dem Unfall war. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted September 2, 2018 Report Share Posted September 2, 2018 Hugin Was war denn jetzt wirklich? Angetrunken den Unfall und Versuch mit dem Nachtrunk rauszukommen oder nüchtern den Unfall? Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,727 Posted September 2, 2018 Report Share Posted September 2, 2018 Durch so eine Analyse kann man auch feststellen welche Art von Getränk konsumiert wurde und ob auch das mit den Aussagen übereinstimmt.Echt? Weist Du mir das auch einmal nach? Denn bislang stand in allen Analysen, die ich gelesen habe, nur der Wert und die Angabe, wieviel Promille/Milligramm an Alkohol im Blut nachweisbar waren. Es war aber nicht vermerkt, wieviel Bier (ggf. auch noch welches) und/oder wieviel Schnaps getrunken wurde. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 2, 2018 Report Share Posted September 2, 2018 Doch, mit Hilfe der Begleitstoffanalyse kann man in einem gewissen Rahmen auch feststellen was an Alkohol getrunken wurde... https://www.verkehrslexikon.de/Texte/Begleitstoff01.php 1 Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted September 2, 2018 Report Share Posted September 2, 2018 Frage: Entfernen vom Unfallort, Nachtrung und anschließend nach 1/2 bis 1 Stunde selbst stellen. Befreit das vom Vorwurf Unfallflucht? Quote Link to post Share on other sites
andicorsa 112 Posted September 2, 2018 Report Share Posted September 2, 2018 Warum sollte es das?Es gibt theoretisch grundsätzlich die Möglichkeit(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oderkann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen,wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stundennach einem Unfallaußerhalb des fließenden Verkehrs,der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat,freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3). Aber wenn du betrunken warst und dann noch Nachtrunk gelten machen solltest...Naja vor Gericht und auf hoher See kann alles passieren.Ich würde an Stelle des TE nicht damit rechnen.Das ganze wird natürlich in eine Gesamtstrafe laufen wenn da nichts geglaubt wird. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,727 Posted September 2, 2018 Report Share Posted September 2, 2018 Doch, mit Hilfe der Begleitstoffanalyse kann man in einem gewissen Rahmen auch feststellen was an Alkohol getrunken wurde... https://www.verkehrslexikon.de/Texte/Begleitstoff01.phpOk. Merci. Sowas wurde hier offenbar noch nie durchgeführt. Jedenfalls nicht in den mir bekannten Fällen. Quote Link to post Share on other sites
andicorsa 112 Posted September 5, 2018 Report Share Posted September 5, 2018 Sowas kann man z. B. in der Blutalkohol oder NZV lesen. Oder bei den Büchern von Mußhoff usw... Da kann auch lesen, daß man nachweisen kann ob jemand Heroin genommen oder Mohnkuchen gegessen hat. Begleitstoffanalyse ist schon was Feines. Und ja, das ist ein gewisses Problem. Beim Nachweis einer Abstinenz. Für Säuglinge (Warnung des Bundesamt für Risikobewertung) In Gefängnissen bei Drogentests. Oder falls tatsächlich mal jemand Mohnkuchen gegessen hat und sowohl sein Urin als auch sein Blut sind falsch-positiv auf Heroin. ... Quote Link to post Share on other sites
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