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Vorfahrt Auf Dem Radweg


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Einfache Frage zur Vorfahrt

An der von oben nach unten verlaufenden Straße gilt an allen Kreuzungen von oben kommend Rechts vor Links.

Ein Radfahrer befährt den Radweg in richtiger Richtung (rot eingezeichnet) und will über die T-Kreuzung.

Ich komme aus der Seitenstraße, möchte rechts abbiegen und hätte theoretisch Vorfahrt.

Auf der Straße sind wie auf dem Bild zu sehen "weiße Längsstreifen" die den Fahrradweg - auch auf der Straße - markieren.

Sind diese lediglich als Hinweis für die Autofahrer zu sehen, dass hier ein Radweg lang geht und Vorsicht geboten ist oder erteilen diese Markierungen (gefühlte Verlängerung des Radwegs) dem Radfahrer irgendwelche Vorfahrts Genehmigungen ?

[mod]
Bild entfernt!
[/mod]



https://www.google.de/maps/@51.5781945,7.2350841,90m/data=!3m1!1e3

[mod]
Link eingefügt
[/mod]

Edited by QTreiberin
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Ich nehme mal an, daß es aus Google "ausgeschnitten" ist.

 

@dersvennie: gib mal den Link, dann editieren wir Deinen Beitrag und fügen den Link vom Bild ein.

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Bleibt die Frage, wie ein Gerichtsverfahren ausgehen würde, bei dem ein Autofahrer einen Radfahrer um fährt.....egal, ob dieser von links oder rechts auf dem Radweg unterwegs war.

Genau das habe ich vor Jahren selber erlebt, ein Radfahrer auf der falschen Seite unterwegs, Regen, morgendliche Dunkelheit und dieser hatte nicht einmal Licht an.

Ein Knall, und er war mir in die linke hintere Tür gefahren.

Ein fürchterlicher Schrecken war mir in die Glieder gefahren, und ich war froh, dass sich der Radfahrer aufrappelte, seinen Lenker wieder gerade bog und mit den Worten : "Nichts passiert" in der Dunkelheit verschwand. Die Beule an meinen Auto habe ich selber bezahlt, am Ende war ich froh, niemanden verletzt zu haben.

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...und ich war froh, dass sich der Radfahrer aufrappelte, seinen Lenker wieder gerade bog und mit den Worten : "Nichts passiert" in der Dunkelheit verschwand. Die Beule an meinen Auto habe ich selber bezahlt, am Ende war ich froh, niemanden verletzt zu haben.

Kann ich gut verstehen, trotzdem für mich "Unfallflucht" des Radfahrers.

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Bleibt die Frage, wie ein Gerichtsverfahren ausgehen würde, bei dem ein Autofahrer einen Radfahrer um fährt.....egal, ob dieser von links oder rechts auf dem Radweg unterwegs war.

Ist doch ganz klar: der Autofahrer bekommt definitiv eine Teilschuld. Ist leider so (höhergerichtlich abgesegnet).

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Sieht für mich nach einer Tempo-30-Zone aus. Da in Tempo-30-Zonen kein Fahrbahnbegleitender Radweg sein darf, er also auf dem Gehweg fährt, gilt auch kein rechts vor links und der Fahrradfahrer müsste erst zum Fußgänger werden, um irgendwelche Rechte zu bekommen.

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Und wenn da ein (un)passendes Schild wäre?

Und §9 gilt auch nicht?

 

 

Abgesehen davon könnte es auch (30) sein oder rein innerorts mit rechts vor links.

Die StVO und auch die VwV geben es her und es ist jetzt nicht so ungewöhnlich, aber

meiner Meinung nach eher was für Industriegebiete.

Wobei die alte Grenzstraße sehr lang ist und auch durchs Industriegebiet führt.

 

Aber alles Spekulation.

Hilfreicher ist es wenn man nur mal vorfährt zur Marienstraße.

Da sieht man recht eindeutige Radwege und deren Verlauf.

 

Wenn man sich den von TE gewünschten Teil dann nochmal ansieht, sieht man feine Linien

und einen gewissen Farbunterschied.

Könnte sogar Zeichen 241 stehen.

 

 

 

Ob das jetzt nach VwV - die Diskussion willst du hier kaum...

Allein für jemand hier deine aufgeworfene Meinung, da dürfte kein Schild sein. :D

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https://verkehrslexikon.de/Module/BordsteinAbsenkung.php#40

OLG Brandenburg v. 21.09.2006:

 

Wer den Gehweg mit einem Fahrzeug - auch einem Fahrrad - verlässt, kommt von einem "anderen Straßenteil" und muss dem fließenden Verkehr den Vorrang einräumen. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Bordstein des Gehweges abgesenkt ist oder nicht.

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Die Markierungen siehst du schon?

Ich sehe da nen markierten Radweg. Evtl. sogar 241.

 

Urteil:

Gabs bei dem Urteil schon 1022-10 ?

Ansonsten halte ich das Urteil für obsolet.

Und hat das überhaupt eine Rolle gespielt? Das sieht doch eher nach absengungsdebatte aus.

 

 

Ich kann mich noch dunkel an ne Debatte damals erinnern.

 

Aber es steht im Gegensatz zu 2006 in der heutigen VwV zum 239 inzwischen nichts mehr zu §9. ;)

Und sowieso wurscht, da sich die VwV nicht an den gemeinen Vekehrsteilnehmer richtet.

Aber wenn steht da nix mehr.

 

Der hat nur §9 und der sollte eindeutig sein.

 

 

Edit:

Urteil:

jup, kein Bezug zum Verkehrszeichen.

 

Aber ein Grund mehr sowas nicht zu nutzen. :D

Neben anderen Radwegen.

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Ich würde mit dem Fahrrad auch auf der Fahrbahn fahren. Ich habe schon vor über 10 Jahren mich anmaulen lassen dürfen, weil die Stadt zu geizig war die Markierungen zu entfernen und der Autofahrer meinte, das ich auf der Straße nicht zu suchen hätte.

Ich sehe da nur Haltelinien, die für sich genommen keine Regelung beinhalten. Für einen Radfahrerschutzstreifen fehlt es an dem Sinnbild „Radverkehr“.

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Deine Links sind bei der Königsstraße. Die endet aber dann schon wieder beim Park.

 

Die alte Grenzstraße geht viel weiter, das ist eine Durchgangsstraße. (oder war mal eine)

Das sind 3,5 Kilometer durch noch 2 Industriegebiete, über die Auto und Eisenbahn.

 

 

 

Wenn du mal von der alten Grenzstraße zur Marienstraße nach vorne gehst dann

 

https://goo.gl/maps/ZS9eEsNrxvD2

 

Was ist das da markierte? Und wohin führt das in der Grenzstraße?

 

Wenn du dann zurückgehst kannst du diesen Linien relativ gut folgen.

 

Und die werden (normal) nicht beparkt.

 

 

Daß diese Konstruktion einer Durchgangsstraße mit vermutlich 30 (egal ob rund oder eckig)

mit Fußgängerüberwegen und rechts vor links nicht 100 % VwV konform ist, ist uns beiden klar.

Aber ich würde sagen, zusätzlich haben wir auch noch nen Radweg.

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