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Polizei Kontrolliert Radfahrer


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Regeln nicht zu beachteten führt zum Faustrecht, dann gelten die Regeln des Stärkeren, der seine Regeln ohne Rechtschutz und ohne faires Verfahren durchsetzt.

 

Daraus folgt, dass es immer Regeln gibt.

Staatliche, rechtstaatliche und die Polizei als Verfolgungsbehörde und Gerichte sind jedoch der bessere Weg für Regeln innerhalb der Gesellschaft

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Ich schreibe fast täglich Anzeigen, weil jemand sein Handy während der Fahrt in der Hand hatte. Ich verwarne fast täglich nicht wenige, weil sie nicht angeschnallt sind. Manche haben TÜV/HU-Termin deu

Radfahrer sind sich scheinbar nur sehr selten ihres Fehlverhaltens tatsächlich bewußt bzw. es ist ihnen offenbar sch...egal. Deshalb kontrollieren auch wir hier seit geraumer Zeit verstärkt die Pedalt

@bluey, es ist doch so einfach! Wenn ich zu Fuss gehe sollten Radfahrer und Autofahrer stärker überwacht werden. Rote Fussgängerampel z. B. zu überwachen ist Schikane und Abzocke!   Wenn ich Radfahre

@bluey, es ist doch so einfach!

Wenn ich zu Fuss gehe sollten Radfahrer und Autofahrer stärker überwacht werden. Rote Fussgängerampel z. B. zu überwachen ist Schikane und Abzocke!

 

Wenn ich Radfahrer sind Fussgänger und Autofahrer stärker zu überwachen. Parken auf Radwegen, Fussgänger auf Radwegen usw. Ampeln oder Einbahnstraße sind für Radfahrer symbolsche Hinweise, kann man beachten, muss man aber nicht.

 

Wenn ich Autofahrer bin kümmert euch bitte um Fussgänger, die Ampeln missachten, Radfahrer die gegen die Fahrtrichtung fahren usw.

Mein Auto enthält neuste Technik, ich bin sehr reaktionsschnell, für mich gelten Regeln eigendlich nicht.

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Nur in der Summe wird es, wenn alle diese Sichtweise haben und eben nicht zur selben Zeit dieselbe Art von Verkehrsteilnahme aufweisen, verdammt kompliziert. ;)

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Nur in der Summe wird es, wenn alle diese Sichtweise haben und eben nicht zur selben Zeit dieselbe Art von Verkehrsteilnahme aufweisen, verdammt kompliziert. ;)

Ich war bisher der Ansicht, in Polizei seien Profis beschäftigt. Diese simplen Wünsche bzw. Forderung zu erfüllen kann doch kein Problem sein.

@rth: Du meinst in etwa diesen 68 Jahre alten Film?Mit Mr. Walker und Mr. Wheeler.Mr. Bike war leider verhindert.https://youtu.be/HdgVcGjzgR4

Sehr bedauerlich, Mr.Bike hat natürlich sehr gefehlt.

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Och, wir sind in unserem Tätigkeitsbereich sicherlich Profis. Nur ist von der jeweiligen Gruppe unser professionelles Handeln sie selbst betreffend nicht erwünscht. Immer nur die anderen VT. Blöd nur, daß wir da so gar nicht mitspielen wollen. :nunja:

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Och, wir sind in unserem Tätigkeitsbereich sicherlich Profis. Nur ist von der jeweiligen Gruppe unser professionelles Handeln sie selbst betreffend nicht erwünscht. Immer nur die anderen VT. Blöd nur, daß wir da so gar nicht mitspielen wollen. :nunja:

Das ist mangelnde Professionalität!

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@Bluey

Von mir aus soll man den Radverkehr fördern. Dort wo's Sinn macht. Aber nicht, indem man den Kfz-Verkehr kompromißlos einschränkt oder gar in die Wüste schickt.

 

Was wäre es schön, wenn diese Erkenntnis mal beim Hamburger Senat "ankommen" würde....

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Tja, heutzutage werden oftmals Minderheiten wer weiß wie gefördert und hofiert, Mehrheiten dagegen scheinen egal zu sein. Ich denke, man muß allen gerecht werden und sich nicht immer wieder einzelne Grüppchen herauspicken.

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Warum sollte sich ein Radfahrer regelkonform verhalten?

Weil auch ein Radfahrer, ja sogar ein Fußgänger, ein Verkehrsteilnehmer ist und sich an Verkehrsregeln zu halten hat.

 

@bluey: Woher soll ein Nicht-Führerschein-Inhaber alle Regeln kennen? Selbst ich als Führerschein-Inhaber täte mich mit exakten Radfahrer-Regeln schwer. Ich müßte mich mit einfacher Logik, also gemäß §1 StVO , als DAF (dümmster anzunehmender Fahrradfahrer) bewegen, sei es als VT oder Fußgänger mit schiebenden Rad. Dabei wäre natürlich die Hoffnung, daß überwachende Cops ein Auge zudrücken, wenn ich versehentlich oder unwissentlich eine Regel übertreten würde.

:nolimit:

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Wer redet denn von "alle Regeln kennen"?! Es reicht, wenn man einige, insbesondere die, die einen primär betreffen, einigermaßen kennt. Und das sollte auch ein Radfahrer. Schließlich fahren die, die wir zahlen lassen, idR schon seit etlichen Jahren Fahrrad und hatten auch entsprechenden Unterricht in der Grundschule. Manches sollte man auch durch das Elternhaus mitbekommen haben.

 

Und Du, @m3_, bist ja nun wahrlich kein Referenzprodukt! Daß Du Dich mit Radfahrerregeln schwer tust, wunder mich überhaupt nicht. Logik vermag ich bei Dir leider auch nirgendwo finden.

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@m3_

Eine rote Ampel sollte man schon als Kind kennen und das Schild Einbahnstraße ist selbsterklärend, selbst für Fußgänger.

Den Unterschied zwischen Fußweg und Radweg zu kennen traue ich Dir auch zu.

 

Und damit sind die gröbsten und gefährlichsten Hindernisse eines langen Radfahrerlebens schon mal aus dem Weg geräumt....

 

 

Übrigens bin ich gerade schwer begeistert von Deinem Post.... eine einfache Frage, Hintergrund der Frage erläutert und noch kommentiert ohne Angriffe oder unverständliche Phrasen...

 

Und das meine ich ernst und nicht ironisch!

 

 

@Bluey, das war ordnungswidriges Rechtsüberholen.... ;)

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Weder werden irgendwelche Regeln von der Mehrzahl der Radfahrer Verkehrsteilnehmer eingehalten

Ich habe Dein Aussage mal passend gemacht.

 

noch werden irgendwelche Regeln von Verkehrsplanern beachtet.

Bist Du immer noch unterwegs?

 

Der Radverkehr ist eine heilige Kuh geworden, da traut sich keiner ran.

Wenn es denn so wäre, was es aber ja nicht ist, wäre es auch nur ausgleichende Gerechtigkeit für Jahrzehnte der bedingungslosen Automanie.

 

Verkehr ist regional sehr verschieden, und damit die Überwachung.

Überwachung findet doch kaum statt, über alle Regionen hinweg betrachtet.

 

Alles was mit einem Motor versehen ist, Ausnahme E-Bike, wird immer und überall überwacht. Radfahrer haben nichts zu befürchten.

Das ist einfach nur kompletter Dummfug.

 

Das ist mangelnde Professionalität!

Es ist mangelnde Professionalität, wenn diejenigen, die überwacht / kontrolliert werden, das nicht begeisternd finden? Interessante Ansicht.

 

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Das ist mangelnde Professionalität!

Es ist mangelnde Professionalität, wenn diejenigen, die überwacht / kontrolliert werden, das nicht begeisternd finden? Interessante Ansicht.

 

Es ist - für mich - erstaunlich, dass Spott und Ironie nicht erkannt und für bare Münze genommen wird.

 

@ Andicorsa hat doch mit seinem Beitrag 54 genau die Finger in die Wunde gelegt.

Edited by Bluey
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.... und hatten auch entsprechenden Unterricht in der Grundschule.

...

Und Du, @m3_, bist ja nun wahrlich kein Referenzprodukt! Daß Du Dich mit Radfahrerregeln schwer tust, wunder mich überhaupt nicht. Logik vermag ich bei Dir leider auch nirgendwo finden.

@bluey: Stimmt. Ich hatte schon als Nachwuchs-KSF gemerkt, daß es unlogische Regeln gibt :schreck: . Ich als Mustergrundschüler war bitter enttäuscht :heul: , als mich der Dorfsheriff abschließend nach der Fahrradparcours-Prüfung maßregelte, ich wäre fehlerlos gefahren, wenn beim achteckigen Verkehrszeichen STOP meine Räder gestanden hätten und ich einen Fuß runtergestellt hätte. Meine logische "Ausrede", es waren dann keine anderen Fahrradfahrer zu sehen, hatte nicht gezogen. Als Pre-BMX-Stuntfahrer gab es eh keinen Grund, einen Fuß runterzunehmen. Dieses Erlebnis war für eine Regeleinhalterkarriere nicht förderlich. Die Radfahrerkarriere hatte sich ab dem Mofa erledigt.

:nolimit:

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@m3_

Eine rote Ampel sollte man schon als Kind kennen und das Schild Einbahnstraße ist selbsterklärend, selbst für Fußgänger.

Den Unterschied zwischen Fußweg und Radweg zu kennen traue ich Dir auch zu.

@qtreiberin: Nö, geht doch mit der roten Ampel schon los. Beispiel: Fahrzeuge haben an einer Kreuzung ROT. Die Fußgänger Ampel hat GRÜN. Dann kann der Radfahrer zum Fußgänger werden oder sogar "logisch" dort auch fahren. Und die Einbahnstraße gilt doch nicht für Fußgänger. Also kann ich doch "logisch" auf dem Fußgängerweg mich wie andere Fußgänger gegen die Einbahn bewegen. Und damit geht es weiter bezüglich Wahl des Weges. Muß, kann, soll, darf ich einen Fußweg benutzen? Muß ich einen Radweg benutzen, wenn einer da ist? Muß ich immer auf der "richtigen" Seite fahren? Fußgänger können ohne Regeln laufen wie sie wollen, geht also "logisch".....

 

Und damit sind die gröbsten und gefährlichsten Hindernisse eines langen Radfahrerlebens schon mal aus dem Weg geräumt....

Hmmm. Wir haben gerade wieder ein tragischen Unfall (Radfahrer wurde auf der Straße übersehen, Radweg wurde vom Senior nicht benutzt). Und wie immer, ein Regeleinhalten schützt null, wenn man nicht mitdenkt und nicht unfallvermeidend agiert, beispielsweise wenn ein Radfahrer sich vom abbiegenden Lkw im toten Winkel überrollen läßt.

:nolimit:

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Angenommen wir haben vorgeschriebene Fahrtrichtung Geradeaus.

Von rechts mündet eine Einbahnstraße mit "Radfahrer frei" ein.

 

Jemand hier würde sicher gern den abbiegenden Radfahrer wegen Verstoß gegen Geradeaus

ahnden, aber wie ist es wohl gemeint?

 

Auf der sichersten Seite ist man, wenn man wie m3 beschrieben hat, absteigt und

dann zum Fußgänger der ein Fahrzeug mitführt mutiert und reinschiebt.

 

Dann kann auch auf der Fahrbahn schieben, wenn man Fußgänger behindern würde.

Tja, die StVO ist schon ein Biest, man kann sich keine Rosinen picken.

 

 

 

Und wenn ihr Radfahrer auf dem Radweg haben wollt, dann hat das eben

die Konsequenzen aus der StVO.

Sie haben dort Vorrang und Vorfahrt.

 

 

Bezüglich der Ampel hatten wir schon, daß die Fußgängerampel für den Radfahrer

nicht mehr gilt.

Der Autofahrer hat also grün und die Fußgängerampel ist rot.

 

Jetzt fährt dort auf einem Geh-Rad-Weg ein Radfahrer.

Über die rote Fußgängerampel.

 

Und mit was? Mit Recht.

Denn er hat Grün.

Wie der Autofahrer auch.

 

 

Daß der Radfahrer aufpasst ist klar. Man muß sich nur mal hier im Forum umsehen,

da wäre man sonst am Tag locker 3x tot bei dem Klientel.

 

 

@m3:

Über den Haufen fahren ist auf der Fahrbahn recht selten. Hast du mal nen Link?

Häufiger sind die Radwegunfälle, da dort eben kein Kraftfahrer schaut.

 

Und was die LKW angeht, Omas und Kleinkinder haben ein Problem mit der Schleppkurve.

Selbst wenn sie in der Radfahrerverkehrsschule waren. Und selbst wenn sie den LKW

selbst sehen und stehenbleiben.

 

Ist das ein Problem der Oma oder des Kleinkindes?

 

Nö, das ist ein Problem des LKW Fahrer.

Vielleicht sollten LKW Fahrer ohne verpflichtenden Beifahrer nicht mehr rechts abbiegen dürfen?

Wäre mal ein Ansatz.

 

Auch kann man mit einem "Ich hab nen toten Winkel, deswegen guck ich gar nicht mehr"

Aufkleber auf dem Anhänger keinerlei Pflichten aus der StVO aushebeln.

 

 

@rth:

Wenn man etwas Empathie für LKW, Rad und PKW aufbringt, dann wäre das Miteinander sicher besser.

Auch kann man §1 nicht einfordern sondern nur selbst leben.

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@qtreiberin: Nö, geht doch mit der roten Ampel schon los. Beispiel: Fahrzeuge haben an einer Kreuzung ROT. Die Fußgänger Ampel hat GRÜN. Dann kann der Radfahrer zum Fußgänger werden oder sogar "logisch" dort auch fahren. Und die Einbahnstraße gilt doch nicht für Fußgänger. Also kann ich doch "logisch" auf dem Fußgängerweg mich wie andere Fußgänger gegen die Einbahn bewegen. Und damit geht es weiter bezüglich Wahl des Weges. Muß, kann, soll, darf ich einen Fußweg benutzen? Muß ich einen Radweg benutzen, wenn einer da ist? Muß ich immer auf der "richtigen" Seite fahren? Fußgänger können ohne Regeln laufen wie sie wollen, geht also "logisch".....

Eieieieiei..... das tut ja fast schon mehr als nur weh!

 

Um es mal kurz zu machen: nein, Du darfst eben nicht entgegen der Einbahnstraße radeln oder bei Rot FAHREN!! Wenn Du absteigst und damit zum Fußgänger wirst, schaut's anders aus. Tust Du aber sicherlich nicht.

 

Und zu dem letzten Murks in Deinem Zitat: als RADFAHRER (also radelnd, nicht gehend) darfst Du keinen Gehweg benutzen (die Ausnahmen mal außen vor lassend), mußt Du einen Radweg benutzen, wenn einer da und entsprechend ausgeschildert ist, mußt Du IMMER auf der richtigen Seite fahren, soweit nichts anderes ausgeschildert ist. Und auch Fußgänger müssen sich an Regeln halten, müssen also auf dem Gehweg gehen, nicht auf der Straße, dürfen also nicht laufen wie sie wollen, auch wenn es sehr viele tun!

 

Man man man.... daß man Dir das in Deinem Alter noch erklären muß.... erschreckend!!!

Hmmm. Wir haben gerade wieder ein tragischen Unfall (Radfahrer wurde auf der Straße übersehen, Radweg wurde vom Senior nicht benutzt). Und wie immer, ein Regeleinhalten schützt null, wenn man nicht mitdenkt und nicht unfallvermeidend agiert, beispielsweise wenn ein Radfahrer sich vom abbiegenden Lkw im toten Winkel überrollen läßt.

Du schreibst doch selbst, der Senior hätte die Regeln nicht eingehalten, indem er regelwidrig auf der Straße fuhr! Vllt hätte es ihn eben doch gerettet, hätte er den Radweg bestimmungsgemäß genutzt.
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Angenommen wir haben vorgeschriebene Fahrtrichtung Geradeaus.

Von rechts mündet eine Einbahnstraße mit "Radfahrer frei" ein.

 

Jemand hier würde sicher gern den abbiegenden Radfahrer wegen Verstoß gegen Geradeaus

ahnden, aber wie ist es wohl gemeint?

Ganz einfach: der Kfz-Verkehr darf da nicht einbiegen, weil Einbahnstraße. Und der Radfahrer darf da einbiegen, weil die Einbahnstraße für ihn freigegeben ist. Eigentlich ganz einfach.

 

Auf der sichersten Seite ist man, wenn man wie m3 beschrieben hat, absteigt und

dann zum Fußgänger der ein Fahrzeug mitführt mutiert und reinschiebt.

Damit würde man jedenfalls nichts falsch machen. Und von Absteigen hat @m3_ nirgendwo etwas geschrieben.

 

Dann kann auch auf der Fahrbahn schieben, wenn man Fußgänger behindern würde.

Tja, die StVO ist schon ein Biest, man kann sich keine Rosinen picken.

Er würde keine Fußgänger behindern. Sooo schmal sind die Gehwege idR nicht.

 

Und wenn ihr Radfahrer auf dem Radweg haben wollt, dann hat das eben die Konsequenzen aus der StVO.

Sie haben dort Vorrang und Vorfahrt.

Ja. Und?

 

Bezüglich der Ampel hatten wir schon, daß die Fußgängerampel für den Radfahrer nicht mehr gilt.

Der Autofahrer hat also grün und die Fußgängerampel ist rot.

Sie gilt. Vor nicht allzu langer Zeit entsprechendes Gerichtsverfahren gehabt. Es hängt davon ab, wie weit die Fußgängerfurt von der parallel verlaufenden Fahrbahn entfernt ist.

 

Jetzt fährt dort auf einem Geh-Rad-Weg ein Radfahrer. Über die rote Fußgängerampel.

Darf er nicht.

 

Und mit was? Mit Recht. Denn er hat Grün. Wie der Autofahrer auch.

s.o.

 

Daß der Radfahrer aufpasst ist klar. Man muß sich nur mal hier im Forum umsehen, da wäre man sonst am Tag locker 3x tot bei dem Klientel.

Nee, das ist eben nicht klar. Meistens denkt wohl eher der Autofahrer mit und legt mitunter eine Vollbremsung hin, um den Deppen nicht als neue Kühlerfigur zu haben.

 

Häufiger sind die Radwegunfälle, da dort eben kein Kraftfahrer schaut.

Hast Du dafür mal einen Link, der diese Deine Behauptung stützt?

 

Ist das ein Problem der Oma oder des Kleinkindes?

Sicherlich auch! Wenn den beiden ihre Gesundheit und ihr Leben lieb sind.

 

Vielleicht sollten LKW Fahrer ohne verpflichtenden Beifahrer nicht mehr rechts abbiegen dürfen? Wäre mal ein Ansatz.

Genau. Vielleicht sollte man einfach die Lkw ganz verbieten. Dann hätten wir das Problem erst gar nicht.

 

Auch kann man mit einem "Ich hab nen toten Winkel, deswegen guck ich gar nicht mehr" Aufkleber auf dem Anhänger keinerlei Pflichten aus der StVO aushebeln.

Hast Du Dir schonmal einen Lkw so richtig angeschaut? Die haben so ziemlich alle einen zusätzlichen großen rechten Außenspiegel, der den toten Winkel bzw. Bereich direkt neben dem Führerhaus abdeckt.

 

 

 

 

Manche Leute können einem echt Angst machen!

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Tja und jetzt konntest du auf dem Radweg gerade noch vor dem LKW anhalten der dir den Vorrang nimmt.

 

Und jetzt kommt dir der Rest des LKW immer näher.

 

Und jetzt kommt noch der Hänger.

 

Und "knirsch"

 

Wenn du Glück hast bist du weggesprungen. Und nur dein Fahrrad knirscht.

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Ich habe in der vierten Klasse den Fahrradführerschein gemacht.

Du bist mein Held....

 

Als ich in der vierten meine Fahrradprüfung hatte wurden Sachen wie RWBP, abbiegende nichtguckende Idioten etc. nicht drangenommen...

Auch wurde nicht gelehrt, dass ich am FGÜ nur dann Vorrang habe wenn ich das Rad schiebe, nicht aber wenn ich fahre..usw.

 

Aber Du warst wahrscheinlich auch dahingehend auf einer Eliteschule wo Dir sämtliche Feinheiten der Radfahrerregeln so vermittelt wurden dass Du sie bis heute behalten hast...

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@QTreiberin:

Bist du dir sicher, daß du am FGÜ keinen Vorrang haben kannst?

 

Nehmen wir mal einen Kreisverkehr.

Der hat einen benutzungspflichtigen Geh-Rad-Weg. Der ist fahrbahnbegleitend. Auch keine Mini/Pseudo Zeichen 205.

Dort hat der Radfahrer sowohl vor Ein- als auch vor Ausfahrenden Fahrzeugen Vorrang und Vorfahrt.

 

Soweit besteht Konsens?

Falls nein, in der Fahrschule melden.

 

 

Gut, jetzt 1 Woche später malen wir FGÜ auf den Geh-Rad-Weg.

(Klar, dir, Bambam und mir ist klar, das ist nach VwV und R-FGÜ verboten - aber in der StVO steht nix dazu und sowas gab es schon)

 

Kann so ein FGÜ dir jetzt den Vorrang und Vorfahrt nehmen?

 

Oder ist es nicht so, daß dir ein FGÜ zwar kein Recht gibt - aber eben auch keines nimmt.

Und du immer noch Vorrang und Vorfahrt hast, auch wenn da jetzt irgendwas gemalt ist.

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und kannst die Frage daher nicht beantworten?

 

Das halte ich zwar nicht ganz für glaubhaft, aber du hast doch mindestens eine Motorradfahrerlaubnis

und kannst zumindest den 1. Teil beantworten ob ein Radfahrer an einem normalen Kreisverkehr

Vorrang und Vorfahrt hat.

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...

.@rth:Wenn man etwas Empathie für LKW, Rad und PKW aufbringt, dann wäre das Miteinander sicher besser.Auch kann man §1 nicht einfordern sondern nur selbst leben.

Wer derart deutliche Ironie nicht erkennt tut mir nur noch leid.

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@m3:

Über den Haufen fahren ist auf der Fahrbahn recht selten. Hast du mal nen Link?

Häufiger sind die Radwegunfälle, da dort eben kein Kraftfahrer schaut.

 

Und was die LKW angeht, Omas und Kleinkinder haben ein Problem mit der Schleppkurve.

Selbst wenn sie in der Radfahrerverkehrsschule waren. Und selbst wenn sie den LKW

selbst sehen und stehenbleiben.

 

Ist das ein Problem der Oma oder des Kleinkindes?

 

Nö, das ist ein Problem des LKW Fahrer.

 

@andicorsa: Ne ne, das ist häufig. Ich hab hunderte von Unfallstatistiken im Archiv, ich schau da aber jetzt nicht nach. Zudem gibt es dort nur die altbekannten mittelalterlichen Oberflächenunfallursachen. Wenn ich an die letzten tödlichen Radfahrerunfälle bei uns denke, dann sind es alles "übersah"-Unfälle.

 

Es nützt doch nichts, wenn auf dem Grabstein steht "das war nicht mein Problem". Man überlebt als Zweiradfahrer nur, wenn man mit- und vorausdenktt Es sind auch Mid-Ager dabei. Selbst z. B. in der Studentenstadt Erlangen gibt es für "intelligente" Jungerwachsenenradfahrer an Kreuzungen Hinweis-/Warnschilder "Lkw-Toter-Winkel-Unfall".

:nolimit:

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Man man man.... daß man Dir das in Deinem Alter noch erklären muß.... erschreckend!!!

@bluey: Danke und sorry! Habe ich doch zugegeben, daß ich bei den "Feinheiten" total schwimme. Ich klinke mich hiermit aus der Diskussion über Fahrradregeln und Fahrradführerscheine aus. Ich schaue jedoch weiterhin mit einem Auge auf die Polizei und deren Kontrolltätigkeit. Aktuell war ja der Polizei in HH der Kragen geplatzt:

Jetzt reichte es der Polizei. Zum ersten Mal gab es eine Großkontrolle gegen Rad-Rowdies

Aus "GROSSKONTROLLE MIT 140 BEAMTEN - Jagd auf Rotlicht-Radler", www.bild.de, 30.08.18; https://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg-aktuell/grosskontrolle-mit-140-beamten-jagd-auf-rotlicht-radler-56966650.bild.html ; Hervorhebungen von mir.

 

Hier die Perfomance-Werte, die @bluey sicherlich bei weitem übertrifft:

193 Owis insgesamt bei 224 Kontrollstunden

0,86 Owis / h

1,37 Owis pro Cop

6,9 Owis pro Kontrollstelle

:nolimit:

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und kannst die Frage daher nicht beantworten?Das halte ich zwar nicht ganz für glaubhaft, aber du hast doch mindestens eine Motorradfahrerlaubnisund kannst zumindest den 1. Teil beantworten ob ein Radfahrer an einem normalen KreisverkehrVorrang und Vorfahrt hat.

Zum einen besitze ich nicht nur Klasse A, sondern auch Klasse B, zum anderen muss ich mich, glaube ich, nicht in irgendeiner Art und Weise vor Dir rechtfertigen bzw. in eine „Antwort/Gegenantwort-Schlacht“ verwickeln lassen.

Du hast nunmal die seltene Gabe Aussagen und Themen so zu verdrehen, bzw. absichtlich so misszuverstehen, dass sich einem die Nackenhaare aufstellen.

 

 

Ach ja, und ich benötige auch bestimmt keinen Fahrschulbesuch.

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Drei Unfälle mit Radfahrern - Drei typische Unfallursachen

 

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11554/3975134

Auf der Celler Heerstraße bog ein 39-jähriger Autofahrer nach links ab. Hierbei übersah er den jungen Radfahrer, der den Radweg in verkehrter Richtung befuhr. Es kam zum Zusammenstoß, bei dem der Jugendliche leicht verletzt wurde.

Die Fahrradfahrer müssen nun mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen. Gegen den Autofahrer musste die Polizei ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung einleiten.

 

Daraus könnte man ja was für den TE ableiten.

 

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Habe ich doch zugegeben, daß ich bei den "Feinheiten" total schwimme.

Klang eher so, als hättest Du überhaupt keine Ahnung.

 

Ich schaue jedoch weiterhin mit einem Auge auf die Polizei und deren Kontrolltätigkeit.

Naja.... ob EIN Auge da ausreicht?! Kommt natürlich darauf an, wo bzw. wieviel Du da so beäugst. Oder bist Du etwa auf dem anderen "blind"? ;)

 

Hier die Perfomance-Werte, die @bluey sicherlich bei weitem übertrifft:

Ich muß nichts übertreffen. Es geht auch gar nicht darum, wieviel Verstöße man feststellt. Wichtig ist, daß etwas getan wird, daß man Präsenz (@m3_: nobdy is perfect!) zeigt und dadurch auch präventiv tätig ist. Die Polizei ist kein Wirtschaftsunternehmen.

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Ich dachte ja nicht, daß ich mich mal einreihe, aber ich möchte die Statistik

sehen in der man innerorts auf der Fahrbahn gefährdeter ist als auf dem Geh-Rad-Weg.

Mir ist dazu keine Statistik bekannt. Wie sollte die denn auch erhoben werden, mit welchen Daten? Unfälle? Könnte man vielleicht, hat man ggf. sogar erhoben. Und was wäre dann mit den (vielen?) Gefährdungen, Beinaheunfällen etc., die kaum ein Statistiker mitbekommt? Wie will man diese Zahlen erheben?! Suchst Du jetzt krampfhaft nach einer Bestätigung, wonach es auf der Straße für einen Radfahrer sicherer ist als auf einem Radweg? Bist Du auch der Ansicht, Fußgänger wären auf der Fahrbahn sicherer als auf dem Gehweg?
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Hast Du Dir schonmal einen Lkw so richtig angeschaut? Die haben so ziemlich alle einen zusätzlichen großen rechten Außenspiegel, der den toten Winkel bzw. Bereich direkt neben dem Führerhaus abdeckt.

Nicht komplett. Deshalb wird ja auch über die verpflichtende Einführung zusätzlicher Assistenzsysteme diskutiert. Inzwischen gibt es aber schon immer mehr Unternehmen, die neue LKW freiwillig z.B. mit einer seitlichen Kamera ausstatten. Ist zum einen natürlich eine Kostenfrage, zum anderen muß der Fahrer dann neben sechs Spiegeln auch noch einen Monitor im Blick behalten.

 

@m3_, Du sollst Deiner Lieblingsquelle doch nicht alles glauben....

So ist es richtig.

 

Zum Thema Radfahrersicherheit Radweg vs. Straße hier ein Artikel.

 

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Wird selbst in Kleinstädten ein Thema

Warum sollte es in Kleinstädten anders sein? Und warum sollte bei Schwerpunktkontrollen von Radfahrern das Ergebnis wesetnlich anders sein als bei ebensolchen anderer VT?

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Ich bin ja öfter mal in Münster. Verglichen mit meiner hiesigen kleinen Stadt unterscheidet die beiden Örtlichkeiten nur, daß es in Münster wesentlich mehr Radfahrer gibt und diese meinen Beobachtungen nach auch vermehrt recht aggressiv zu Werke gehen. Aber was die eigentlichen Verstöße betrifft, kann man sagen: relativ gleich gelagert.

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@m3_, Du sollst Deiner Lieblingsquelle doch nicht alles glauben....

 

@qtreiberin: Okay, die neu berechneten Performance-Daten sind:

2,35 Owis/h

3,76 Owis/Cop

18,8 Owis/Kontrollstelle

Wie auch immer, 3,76 Owis in 8h pro Cop sind sehr mau. Die Umzingelung der armen Radfahrer durch 4 Cops bei der Anhaltung deutet auch auf eine Ausbildungssituation oder eine gewollt einschüchternde Überpräsenz, somit underperformand.

 

Die exakte Performance der Braunschweiger Cops läßt sich mangels Anzahl der Kontrolllstellten und Anzahl von Cops leider nicht vergleichen.

 

@bluey: Natürlich begrüße ich den edlen Cop, der nur an Unfallschwerpunkten präventiv Präsenz (ich hätte doch Cop werden können ;) ) zeigt, vollkommen losgelöst von Quoten, Zielerreichung und Performance mit leeren Händen zum Feierabend in die Polizeistation rückkehrt. Bezüglich Zielerfüllung und Quotedruck ist doch neulich wieder etwas hochgepoppt.

 

Bezüglich Vergleich zwischen Münster und dörfliche Kleinstadt: Durch die höhere Abi-Dichte in Münster stellst Du da nicht ein intellektuelleres Ausrede-Gebaren und mehr Regelfeinheiten-Knowledge der Fahrradfahrer fest?

:nolimit:

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@bluey: Natürlich begrüße ich den edlen Cop, der nur an Unfallschwerpunkten präventiv Präsenz (ich hätte doch Cop werden können ;) ) zeigt, vollkommen losgelöst von Quoten, Zielerreichung und Performance mit leeren Händen zum Feierabend in die Polizeistation rückkehrt. Bezüglich Zielerfüllung und Quotedruck ist doch neulich wieder etwas hochgepoppt.

 

Bezüglich Vergleich zwischen Münster und dörfliche Kleinstadt: Durch die höhere Abi-Dichte in Münster stellst Du da nicht ein intellektuelleres Ausrede-Gebaren und mehr Regelfeinheiten-Knowledge der Fahrradfahrer fest?

Nein, hättest Du nicht. Dazu bedarf es weitaus mehr als nur einen kleinen Rechtschreibfehler aufzudecken. Und die Masse dessen, was Du hier so zusammenfaselst, zeigt eindeutig: no chance!

 

Bzgl. "Vergleich": wie meinen?

Die Ausreden sind weder intellektuell betrachtet besser oder witziger als die von Nichtabiturienten. IdR kommen gar keine Ausreden. Man ist sich (oder gibt es einfach nur vor) keiner Schuld bewußt. Motto: als Radfahrer darf ich doch fahren wie ich will.

Regelkenntnisse: nun habe ich nicht mit den ganzen Abiturienten in Münster gesprochen, aber auch hier gibt es solche Schüler zuhauf. Und alle waren mal auf der Grundschule, haben dort Verkehrserziehung genossen. Alle werden jedes Jahr gleichermaßen überwacht. Ich möchte mal behaupten: alle kennen die entsprechenden Verkehrsregeln gleichermaßen. Es kümmert sie oftmals halt nur nicht.

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  • 2 weeks later...

Ich bin gerade in Bremerhaven und hier auch mit dem Fahrrad unterwegs.

In dieser Stadt scheint es üblich zu sein, gemeinsame Geh-Rad-Wege nicht per Schild als solche zu kennzeichnen. Sie werden aber trotzdem von - wahrscheinlich einheimischen - Radfahrern häufig und auch in Gegenrichtung genutzt. Bewege ich mich regelkonform auf der Straße, werde ich von Autofahrern auf die angeblichen Radwege gehupt/gescheucht/etc.

 

So weit kann es also bei Verkehrsteilnehmern und Stadtverwaltungen nicht mit der Kenntnis der einschlägigen §§ der StVO sein.

 

Oder gibt es für Bremerhaven eine Sonderausgabe der StVO?

Kontrolliert die Polizei hier? Und wenn ja, nach welchen Kriterien?

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Nicht nur für Radfahrer entstehen verwirrende Verkehrsführungen am Kreisverkehr. Nach Anhalten an der Stoppstelle hat man dort Vorfahrt. An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Ist jemand bereit das dort zu überwachen?


https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/viele-unfaelle-stoppschild-am-kreisel-gartenstrasse-in-brilon-id214326003.html
Am Kreisverkehr Gartenstraße / Hoppecker Straße ist ein Stoppschild aufgestellt worden. Hintergrund sind steigende Unfallzahlen im Kreisverkehr.

Zeichen 206

Halt! Vorfahrt gewähren!

Das unbedingte Haltgebot ist dort zu befolgen, wo die andere Straße zu übersehen ist, in jedem Fall an der Haltlinie (Zeichen 294). Das Schild steht unmittelbar vor der Kreuzung oder Einmündung. Das Haltgebot wird außerhalb geschlossener Ortschaften angekündigt durch das Zeichen 205 mit Zusatzschild

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