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Fahrverbot Schädigt Kollegen


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In unserer Firma gibt es gerade mal wieder einen Fall eines ein-monatigen Fahrverbots. Mein Kollege Mark ist per Laser gemessen worden und darf jetzt einen Monat kein Auto fahren.

Tollerweise bin ich diesen Monat mit ihm häufig auf Dienstreise. D.h. ich darf die ganze Zeit fahren :-(

Sonst wechseln wir uns ab, einer fährt die Hin- der andere die Rückstrecke.

 

Also bedeutet das Fahrverbot für Mark, dass er einen Monat lang einen kostenlosen Chauffeur hat. Kann das der Sinn eines Fahrverbotes sein?

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....Also bedeutet das Fahrverbot für Mark, dass er einen Monat lang einen kostenlosen Chauffeur hat. Kann das der Sinn eines Fahrverbotes sein?

Findest du die Alternative 1 Monat Innendienst, und wenn das nicht möglich ist Entlassung besser?

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Kann das der Sinn eines Fahrverbotes sein?

Auf keinen Fall. Du solltest unbedingt mit eurem Chef reden. Es kann nicht sein, daß Dir durch das Fehlverhalten Deines Kollegen derartige Nachteile entstehen. Wenn es niemanden anderes gibt, der statt seiner mit Dir auf Dienstreise gehen kann, gibt es nur eine Lösung: ein Ersatzfahrer muß her. Wahrscheinlich findet man da recht problemlos eine günstige Kraft, und vielleicht beteiligt sich ja euer Chef an den Kosten, die dadurch auf Mark zukommen.

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@Biber, kann es sein dass Du die Ironie-Tags vergessen haben könntest?

Naja, ich fand die Ironie aber auch nicht soooo schwer zu finden. Auch ohne entsprechende Tags. ;)

 

Und ganz ehrlich: was ist oder war das denn für eine Frage?!

Der Sinn und Zweck eines FV ist, daß der Betroffene eine Zeitlang kein Kfz mehr führen darf. Das ist hier der Fall. Wenn er von einem Dritten mitgenommen wird, ist das halt so und steht dem FV sicherlich nicht entgegen. Irgendwie versteh ich den Sinn und Zweck der Ausgangsfrage nicht.

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@Biber, kann es sein dass Du die Ironie-Tags vergessen haben könntest?

 

Was erwartest du von einem Dodl? :rolleyes::lol:

 

Gruss gery41

 

@ gery41 :doofwinkt:

 

Deine niveaulosen Beleidigungen zeigen deutlich, welch Gottes Kind Du bist.

 

Auch wenn @Biber für den einen oder anderen etwas "speziell" hier rüber kommt, behaupte ich mal,

er hat mehr Grips im Hirn als Du.

 

Zumindest lässt er sich nicht auf Dein Niveau herab :doofwinkt:

 

Und auch wenn Du, da Deine Beleigungen hier geduldet zu sein scheinen,

anscheinend einen Sonderbonus hier genießt, sehe ich moderativen Konsequenzen aufgrund

dieses meinen Kommentares, mich betreffen, gelassen entgegen.

 

User Deines Niveaus sind mit der Grund dafür, dass einem die Lust vergeht, sich hier einzubringen

und dass es immer ruhiger wird hier.

 

So long :farewell:

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Wir sind hier im OT.

Also dürfte die Substanz der Frage ausreichen.

 

 

Ist ein Fahrverbot so gedacht, daß TE fährt.

Oder, daß sich der, der es sich leisten kann einen Fahrer oder Mietwagen mietet?

 

 

Nun es bedeutet trotzdem eine gewisse Einschränkung. Und selbst fahren kann

er eben trotzdem nicht.

 

 

Von daher würde ich wenn ich das nicht mag wirklich auf die Arbeitgeberschiene gehen.

Von mir war das durchaus ernstgemeint.

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Hi,

 

wer ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein.......

Ich verstehe den Sinn dieses Threads auch nicht unbedingt. Hängt vermutlich auch vom Verhältnis zu diesem Kollegen ab.

Ich behaupte mal, er hat sich sicher nicht absichtlich erwischen lassen, um für einen Monat einen privaten Chauffeur zu haben.

Nun kannst Du natürlich ein "Kollegenschwein" sein und ihn beim Cheffe in die Pfanne hauen. Das kann dann im schlechtesten Fall für ihn bis zur unbezahlten Freistellung (Kündigung wäre sicher etwas überzogen) gehen.

Oder, wenn sein Verhältnis zum Chef entsprechend gut ist, gibt es eine klare Anweisung, dass Du zu fahren hast. In jedem dieser Fälle verlierst Du, auf welche Art und Weise auch immer.

Man kann natürlich auch die Backen zusammenkneifen; die 4 Wochen gehen vorüber. Wer weiß, vielleicht erwischt es Dich ja auch mal?!

Unabhängig davon könnte sich der Kollege natürlich auch mal erkenntlich zeigen (mal ein Mittagessen spendieren zum Beispiel), je nach dem, wie und wo ihr zusammen arbeitet/Pause macht......

 

Grüße

Wolle

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Denk doch lieber an die Kinder.

wer fährt die jetzt zum Reiten, Kung Fu, Orgelunterricht?

 

 

Hoffe mal es ist der 1. Verstoß, dann hatte er etwas Zeit sich darauf vorzubereiten.

Und warum hat er das nicht in nen 3 Wochen Urlaub gelegt?

 

@wolle:

Ich ging eigentlich davon aus, daß die Firma Bescheid weiß.

 

Da er Firmenwagen fährt ist das eigentlich sogar deren Pflicht...

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@Biber, kann es sein dass Du die Ironie-Tags vergessen haben könntest?

Nö. Die benutze ich eigentlich eher gar nicht. Weil ich denke, einerseits bin ich meistens deutlich genug und andererseits hat dann jeder die Möglichkeit, das in meinen Beitrag hineinzuinterpretieren, was ihm passt.

 

Wobei ich in diesem Fall wirklich nicht sicher war bzw. bin, ob nicht schon der Ausgangsbeitrag ironisch gemeint war. Ich meine, mal ernsthaft: ey, man, mein Kollege hat seinen Lappen in Urlaub geschickt und jetzt muß ich ihn rumfahren, das kann es doch nicht sein, da werde ich ja quasi mitbetsraft, mimimimi... Was ist das denn für ein Betriebsklima?

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@Biber, kann es sein dass Du die Ironie-Tags vergessen haben könntest?

Nö. Die benutze ich eigentlich eher gar nicht. Weil ich denke, einerseits bin ich meistens deutlich genug und andererseits hat dann jeder die Möglichkeit, das in meinen Beitrag hineinzuinterpretieren, was ihm passt.

 

Wobei ich in diesem Fall wirklich nicht sicher war bzw. bin, ob nicht schon der Ausgangsbeitrag ironisch gemeint war. Ich meine, mal ernsthaft: ey, man, mein Kollege hat seinen Lappen in Urlaub geschickt und jetzt muß ich ihn rumfahren, das kann es doch nicht sein, da werde ich ja quasi mitbetsraft, mimimimi... Was ist das denn für ein Betriebsklima?

 

Meine Meinung, damit ist eigentlich alles gesagt.

Alternativ könnte die Polizei natürlich auch ein Fahrverbot für private Strecken erteilen, damit Arbeitskollegen wie du nicht durch Mehrkilometer mit abgestraft werden ;)

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Hi,

 

@andicorsa: Die Firma kann ja Bescheid wissen, aber die Reaktion/das Verhalten des TE auf den Sachverhalt (shit happens oder eben "nee, den chauffiere ich nicht so lange rum, da muss der Chef sich was einfallen lassen) ist in diesem Fall der Knackpunkt.

 

Grüße

Wolle

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Meine Meinung, damit ist eigentlich alles gesagt.

Alternativ könnte die Polizei natürlich auch ein Fahrverbot für private Strecken erteilen, damit Arbeitskollegen wie du nicht durch Mehrkilometer mit abgestraft werden ;)

Die Polizei verhängt kein Fahrverbot und sie kann solches auch nicht für private Strecken erteilen.
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Die Bußgeldstelle oder das Gericht kann das.

 

Da geht es aber mehr um Fahrzeugarten. Also, daß z. B. ein Landwirt Traktor fahren kann, aber keinen PKW.

Räumliche Beschränkung geht vermutlich auch.

 

Ist aber lange her, daß ich so einen Fall gesehen habe.

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Meine Meinung, damit ist eigentlich alles gesagt.

Alternativ könnte die Polizei natürlich auch ein Fahrverbot für private Strecken erteilen, damit Arbeitskollegen wie du nicht durch Mehrkilometer mit abgestraft werden ;)

Die Polizei verhängt kein Fahrverbot und sie kann solches auch nicht für private Strecken erteilen.

 

Des war ein Witz ;)

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Die Polizei verhängt kein Fahrverbot und sie kann solches auch nicht für private Strecken erteilen.

Das kommt beim geneigten Bürger aber so an, wenn, wie z.B. in Berlin, die Tickets vom "Der Polizeipräsident in Berlin" in Berlin oder auch gerne von der Stadtpolizei oder Ordnungspolizeikommen...
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Klaus

 

Das mag daran liegen, dass die Polizei in Berlin für einige Verkehrsdinge zuständige Verwaltungsbehörde ist.

 

 

 

De jure hat Bluey recht. Die Polizei verhängt keine Fahrverbote. Das macht die zuständige Straßen-/Verkehrsbehörde. De facto ist das in Berlin teilweise Aufgabe der Polizei.

Jedoch ist das ähnlich wie in anderen Bundesländern beim Ablauf. Der Steifenbeamte spricht keine Fahrverbote aus. Der Vorgang landet bei der Sachbearbeitung - nur dass diese Schreibtische irgendwo bei der Polizei stehen. Aber im 2.OG. Das betrifft die Steifenbereiche gar nicht.

 

Meine Behörde ist für einige Owis ebenfalls zuständige Verwaltungsbehörde. Auf der Straße ändert sich dadurch nichts, lediglich am Empfänger des Vorgangs.

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Das kommt beim geneigten Bürger aber so an, wenn, wie z.B. in Berlin, die Tickets vom "Der Polizeipräsident in Berlin" in Berlin oder auch gerne von der Stadtpolizei oder Ordnungspolizeikommen...

Dann sollte man es vielleicht auch einfach auf Berlin eingrenzen und nicht verallgemeinern. Denn für NRW trifft das so nicht zu. Für einige andere Bundesländer sicherlich auch nicht.
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Wichtig ist, klarzustellen dass nicht die Polizei - also der Schutzmann auf der Straße - Fahrverbote ausspricht. Es gibt eine Trennung - hier in der Verwaltung - analog wie im Prozessrecht zwischen Polizei, Ankläger und Gericht, so dass es keine Machtbündulung (wenn man es so betrachten wollen würde) gibt.

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Vielen Dank für die vielfältigen Kommentare!

 

Ich verstehe mich gut mit dem Kollegen, unser Chef weiß von dem Fahrverbot und die erste Woche haben wir hinter uns, in der ich an 4 Tagen mit ihm unterwegs war. Nach seinem Fahrverbot und unseren Urlauben, also so etwa im November, fährt er dann jeweils die ganze Strecke. Bis so ungefähr gefühlt zur gleichen Anzahl/Strecke. Da werden wir kein genaues Buch drüber führen.

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