Jump to content

Parken Im Parkverbotszone Und Dann Noch Auf Dem Gehweg. Dann Noch Dem


Recommended Posts

Nur mal so angenommen. Da hat jemand in einer gebastelten Halteverbotszone geparkt. Dafür will das Ordnungsamt 15€ als Spende. Zahlen und fröhlich sein.

 

Eine Woche später kommt ein weiterer Bettelbrief 20€, nur lautet jetzt der Vorwurf parken auf dem Gehweg, und der Verstoß wurde nicht vom Ordnungsamt, sondern von :cop01::cop01: festgestellt, etwa 1,5 Stunden nach dem ersten Verstoß.

 

Der erste Verstoß ( Knöllchen Windschutzscheibe ) wurde gleich bezahlt.

 

Hätten die zwei Verstöße nicht zusammengefasst werden müssen?

 

Soweit so schlecht. Der unschuldige Halter ist etwas angefressen, denn ihm wird zulast gelegt, er sei der Übeltäter und es läuft ein Verfahren gegen ihn. Da war doch mal was mit §164, Verfolgung Unschuldiger.

 

Muss vielleicht noch dazu sagen, der Halter ist recht unbeliebt bei der Obrigkeit. Und der Halter will auch das Verhältnis zur Obrigkeit nicht unbedingt verbessern.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

Wie hat er denn wirklich geparkt? War die Zone wirklich "selber gebastelt" oder nicht doch von der zuständigen StVB?

 

Normalerweise wird bei Tateinheit beider Verstöße nur der teurere geahndet.

Ich würde sagen, wenn der eine Bezahlt wurde, ist der andere nicht verfolgbar.

 

Aber war es Tateinheit? Immerhin ist der andere Verstoß ja 1,5 Std später geahndet worden.

Link to post
Share on other sites

Wie hat er denn wirklich geparkt? War die Zone wirklich "selber gebastelt" oder nicht doch von der zuständigen StVB?

 

 

Gebastelt heißt, es wird der erste Satz der Verwaltungsvorschriften gelesen, und dann der Fantasie freien Lauf gelassen, z.B. mit ausgeschilderten Parkplätzen fast überall.

Normalerweise wird bei Tateinheit beider Verstöße nur der teurere geahndet.

Ich würde sagen, wenn der eine Bezahlt wurde, ist der andere nicht verfolgbar.

 

Der Erste wurde bezahlt 15€ bevor der Zweite 20€ im Briefkasten war

Aber war es Tateinheit? Immerhin ist der andere Verstoß ja 1,5 Std später geahndet worden.

 

Der böse Sünder war zu diesen Zeiten im Kino. Das Fahrzeug wurde also einmal abgestellt.

MfG.

hartmut

Link to post
Share on other sites

In Haltverbotszonen gilt das Haltverbot auf allen öffentlichen Flächen.

In der Verwaltungsvorschrift zu Zeichen 290 steht

 

1 Die Zeichen sind so aufzustellen, dass sie auch für den einbiegenden Verkehr sichtbar sind, ggf. auf beiden Straßenseiten.

2 Soll das Kurzzeitparken in der gesamten Zone oder in ihrem überwiegenden Teil zugelassen werden, sind nicht Zeichen 290.1, 290.2, sondern Zeichen 314.1, 314.2 anzuordnen.

 

In der StVO steht dazu (auch)

 

...

Innerhalb der gekennzeichneten Zone gilt das eingeschränkte Haltverbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, sofern nicht abweichende Regelungen durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen getroffen sind.

...

 

Sind da nun weitere Verkehrszeichen? Bild wäre hilfreich.

 

Da das Verwarngeldangebot schon bezahlt wurde ist da ja schon mal Schluß.

Wurde denn mal angerufen um nachzufragen warum man für einen Verstoß ein weiteres Tickets bekommt obwohl schon gezahlt wurde?

Das könnte doch helfen.

Link to post
Share on other sites

Auf dem überwiegenden Teil sind Zeichen 314 und Parkscheinautomaten aufgestellt. Im Prinzip eine Kurzzeitparkzone.

post-3630-0-38699600-1531136038_thumb.jpg

 

Auf der rechten Seite hat angeblich der Übeltäter gestanden. Im Prinzip sind es drei Straßen. Zwei davon haben solche Parkbuchten, bei der dritten Straße darf beidseitig geparkt werden.

 

Der theoretische Brief wurde erst am Samstag 7.7. zugestellt, die erste Verwarnung am 3.7. bezahlt. Tag der Übeltat war der 28.6.

 

Der etwas unbeliebte Halter würde gerne die Sache persönlich klären zumal ihm etwas vorgeworfen wird was er nicht begangen hat. Schließlich ist er Betroffener in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren. Gerade das will geklärt sein.

 

MfG.

 

hartmut

 

Edit: Datum auf 7.7. geändert

Link to post
Share on other sites

Ich würde der zweiten Knolle mit Hinweis auf die Bezahlung der ersten Knolle plus der Tatsache, dass man das Fahrzeug an dem Tag nicht noch einmal bewegt hat (Dauerdelikt), widersprechen.

 

 

Edit

Jetzt hast Du einfach überholt, am Ergebnis meiner Aussage ändert das aber nix...

 

Edit 1

Samstag 7.3.

Zahlendreher?
Link to post
Share on other sites

sondern von :cop01::cop01: festgestellt, etwa 1,5 Stunden nach dem ersten Verstoß.

Dann hätten diese aber doch auch das Knöllchen an der Windschutzscheibe bemerken müssen und demzufolge keine zweite Ahndung einleiten dürfen!?

 

Wobei ich zugeben muss, beim Parken in einer Parkverbotszone schon mal das Knöllchen des Hintermanns ausgeliehen zu haben und am Auto meines Kollegen unter den Scheibenwischer geklemmt zu haben.

 

Aber der Fahrer hat das erste Knöllchen von der Windschutzscheibe genommen und bezahlt bzw. vom Halter bezahlen lassen?

Link to post
Share on other sites

 

Dann hätten diese aber doch auch das Knöllchen an der Windschutzscheibe bemerken müssen und demzufolge keine zweite Ahndung einleiten dürfen!?

 

 

 

Wundert mich überhaupt das :cop01: den ruhenden Verkehr überwachen. Da haben eigentlich genug zu tun, und machen das auch nicht schlecht.

 

Denke mal, die Obrigkeit in dem fiktiven Dorf will ihre Überwachungfantasien voll ausleben, und spannt die :cop01: dazu ein.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

Auf dem überwiegenden Teil sind Zeichen 314 und Parkscheinautomaten aufgestellt. Im Prinzip eine Kurzzeitparkzone.

attachicon.gifIMG_5331.JPG

 

Auf der rechten Seite hat angeblich der Übeltäter gestanden. ...

 

Aber nicht auf dem gepflasterten Straßenteil, oder?

 

Bei uns überwacht die Polizei den Verkehr. Auch den ruhenden Verkehr.

Link to post
Share on other sites

Aber nicht auf dem gepflasterten Straßenteil, oder?

 

 

Doch, zumindest teilweise. Ist in dem Ort so üblich und meist durch Zeichen 315 gestattet. Hier nicht, der Vorwurf das auf dem Gehweg geparkt wurde wäre also berechtigt. Die Parkflächen sind ähnlich gepflastert. Anderer Stelle ist auch die Fahrbahn gepflastert.

 

post-3630-0-79873600-1531148569_thumb.jpg

 

Es geht mir in erster Linie darum, dem Halter wird direkt die Ordnungswidrigkeit vorgeworfen, und der ist nicht der Übeltäter.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

Wie gesagt würde ich gegen das Gehweg-parken-Ticket vorgehen.

Eben weil ein anderer, auch berechtigter Tatbestand, bereits als Angebot zur Zahlung angenommen, bzw beglichen wurde.

 

Daher mal anrufen und darauf hinweisen oder im Anhörungsbogen entsprechend antworten.

Aber nicht zu lange warten, denn sonst könnte ein Kostentragungsbescheid kommen, oder sich gleich als Fahrer outen.

 

Und nun zur optischen Gestaltung.

Das ist ja echt kacke.

Eine Gosse sagt verkehrsrechtlich rein gar nix, sonst würde sie mitten in der Fahrbahn auch was erwirken.

Als Fahrbahnrand absolut ungeeignet.

Im Grund gar nicht schlimm, denn ein Gehweg kann auch wegen der Oberflächengestaltung als solcher erkannt werden.

Nur wenn Seitenstreifen (vulgo Parkstreifen) auch so gestaltet sind, dann ist dies auch ein Seitenstreifen.

Oder ist der Seitenstreifen ein Gehweg, weil so eine Fläche an anderer Stelle per 315er als Gehweg bezeichnet wird?

So wie es hier ist, ist es - freundlich ausgedrückt - suboptimal.

Link to post
Share on other sites

oder sich gleich als Fahrer outen.

 

Der Halter wird sicher nichts zugeben was er nicht verbrochen hat.

 

Und nun zur optischen Gestaltung.

Das ist ja echt kacke.

Das mit der Optik, Schönheit geht eben vor. Auf dem Bild wie ein anderer Teil der Zone gestaltet ist. Da gibt es vom Prinzip her nur eine Fläche. Fahrbahn und Gehweg sind gemeinsam.

post-3630-0-76713600-1531157261_thumb.jpg

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

Wenn beim zweiten Verstoß der Fahrer nicht genannt wird und es zur Kostentragungspflicht kommt, dann hat er auch schlechte Karten da raus zu kommen > 23,50 €.

 

Und zum Bild: Ja eine schöne Mischverkehrsfläche und wegen dem 290er auch hier Haltverbot.

Damit hab ich gar kein Problem.

Nur wenn gleichartige fast identische Flächen verschieden benannt/genutzt werden ist ein Gehwegparken fast nicht ahndbar.

Verwirrungen dürfen nicht zu lasten eines VT gehen

Link to post
Share on other sites

Die Verstöße wurden begangen, da gibt es keine Frage.

 

In dem Dorf hat es eine neue schicke Stadtwache im denkmalgeschützten Haus, wollte der Halter schon immer mal von innen ansehen. Haben auch noch zusätzliches Personal eingestellt, dann werden sie für den Halter auch paar Minuten Zeit haben.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

@QTreiberin:

 

Es sind doch zwei Verfahren.

Eines welches über das OA lief und zur Zahlung abgewickelt ist.

 

Das andere Verfahren von der Polizei ist aber noch soweit aktiv.

Daher könnte es sein, daß es dahin führt, wenn man sich nicht klar genug ausdrückt.

 

@hartmut:

 

Sich mit denen persönlich zu unterhalten kann sicherlich helfen.

Link to post
Share on other sites

Eines welches über das OA lief und zur Zahlung abgewickelt ist.

Beides läuft über das Ordnungsamt

 

Sich mit denen persönlich zu unterhalten kann sicherlich helfen.

Kann sein, nur ist der Halter dort bekannt wie ein Bunter Hund.;-)

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

Da steht was anderes:

Nur mal so angenommen. Da hat jemand in einer gebastelten Halteverbotszone geparkt. Dafür will das Ordnungsamt 15€ als Spende. Zahlen und fröhlich sein.

 

Eine Woche später kommt ein weiterer Bettelbrief 20€, nur lautet jetzt der Vorwurf parken auf dem Gehweg, und der Verstoß wurde nicht vom Ordnungsamt, sondern von :cop01::cop01: festgestellt, etwa 1,5 Stunden nach dem ersten Verstoß. ...

Link to post
Share on other sites

Dann sind die nur vorbeigefahren und haben nicht gesehen, daß da bereits ein Ticket war.

So könnte ich mir das vorstellen.

 

Hier bekommt man halt Zahlkarten von der Polizei angeheftet. Da ist dann ein Stempel vom Revier mit drauf.

Später bekommt man Post von der Polizei direkt. Mit OA kenn ich gar nicht, was das Falschparken angeht.

 

Blitzdinger sind oft kommunal und manchmal Polizei.

Die Kommune hat dann andere Briefköpfe.

Link to post
Share on other sites

Die Post kam mit einer privaten Briefzustellerfirma welche die Post von dem Ort austrägt.

 

Briefkopf von der Stadt

 

Absender ist die Stadt, Adresse das Rathaus. Bürgerdienste Sicherheit und Ordnung GVD / Bußgeldstelle.

 

Zeuge 1 :cop01: PMA Adresse Polizeirevier

Zeuge 2 :cop01: PHM Adresse Polizeirevier

 

Keine Zahlkarte oder sonst was von der Polizei,

 

nur von Stadt Zettel, Name ( Zeuge ) Frau XXX

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

Nur mal so angenommen, dieser böse Halter hat auf der Behörde etwas reklamiert, und ihm wurden dann 10€ erlassen. Die 10€ hat er in ein leckeres Mittagessen investiert.

 

Die Polizei heftet übrigens keine Zettelchen an die Windschutzscheibe.

 

Etwas heftiger ging es her als es darum ging das der Halter beschuldigt wurde. Der Halter hat die ganze Dienststelle recht fröhlich unterhalten. Einigung wurde nicht erzielt.

 

Auf der Stadtkasse hat der Halter mit Tränen in den Augen 10€ über den Tresen geschoben.

 

Nur, warum hat der Halter jetzt so ein komisches Bauchgefühl, bei der Stadtkasse wussten sie nicht das es nur 10€ sein sollen. Denke es folgt noch ein weiterer Akt.

 

:D

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

Es ist so, die Ortspolizeibehörde bekommt die Anzeigen von der Polizei wenn es Verwarnungen sind, und vollstreckt dann.

 

Persönlich muss ich sagen, mich wundert überhaupt nichts mehr bei dem Verein. Der Oberbürgermeister will einen auf law and order machen, hat aber den Laden überhaupt nicht im Griff.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

Der angenommene und ganz fiktive Oberbürgermeister? ;)

Ist alles fiktiv. Der Ort, die Verstöße, die Bußgeldstelle, und natürlich auch der Oberbürgermeister. Sogar der in der Fußgängerzone behindert geparkte, städtische Radarwagen.

 

Sowas kann sich einer nur ausdenken.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites
  • 3 weeks later...

@QTreiberin

 

Auf der Uhlenhorst treiben sich beide rum, und wissen um meine Sorgen mit den ewig zugeparkten Ladezonen. Insbesondere den BüNaBe vom PK 31 möchte ich lobend erwähnen, wenn mir in den Seitenstraßen mal wieder keine andere Wahl als die Sperrfläche bleibt :whistling:

Link to post
Share on other sites
  • 3 years later...

Du hast offensichtlich nicht verstanden, worum es genau ging. Vielleicht solltest Du Dir den Thread noch einmal von Anfang an durchlesen. Das (erste) Knöllchen wurde später ("die erste Verwarnung am 3.7. bezahlt. Tag der Übeltat war der 28.6.") erst bezahlt und nicht während das Fahrzeug dort noch stand!

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...