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"blitzer-Abzocke: Wehren Bei Fehlmessungen Kaum Möglich"


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https://www.swr.de/marktcheck/blitzer-abzocke/-/id=100834/did=21438616/nid=100834/7rbhc1/index.html

 

Wehren bei Fehlmessungen kaum möglich

Man fährt, es blitzt und man hat direkt ein schlechtes Gewissen. Ein paar Wochen später folgt das Unvermeidliche: der Bußgeldbescheid und mitunter ein Fahrverbot. Doch was tun, wenn man sicher ist: "So schnell war ich nicht." Wie soll man das beweisen? Das Problem: Bei vielen neueren Laser-Messgeräten ist genau das quasi unmöglich. Dazu kommt: Die Standorte mancher Mess-Stellen sind äußert fraglich. Marktcheck klärt auf.

 

Stand: 15.5.2018, 20.18 Uhr

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wird dieser nach Ablauf der Einspruchsfrist automatisch rechtskräftig. In diesem Falle muss das verhängte Bußgeld bezahlt werden. Gleiches gilt, wenn die Forderung bereits vor Fristablauf beglichen wird

der letzte Satz ist so was von Unsinn...

da Weg ich schon fast, den Rest auch nicht zu glauben.

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@hawethie: Was gibt es da nicht zu glauben, wenn ein Smart mit vmax 135 km/h mit 149 km/h geblitzt wird? Klar, gewisse Cops wie beispielsweise @sobbel und der displayanzeigewertgläubige @bluey werden immer ROT sehen, wenn die Herren Grün Murks nachweisen, hier ein "Geisterauto".

 

@bambam: Netter Bericht von t-online, aber billige dpa-Quelle, Sommerloch. Dazu sieht man wieder schön, daß die dpa nichts mehr taugt, wenn man "Piezzo" schreibt...und t-online übernimmt blind...

Und Rohmessdaten müssen nun zur Verfügung gestellt werden, das Ende vom standardisierten Meßverfahren (Murksüberdeckungsfreibrief) ist da.

:nolimit:

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Mit was würde denn das Schattenfahrzeug gemessen? Mir kommt die Szene irgendwie bekannt vor und stammt ursprünglich aus einer anderen Reportage und es wurde irgend ein eso-Geraffel als Messgerät verwendet.

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Hallo, m3_

@hawethie: Was gibt es da nicht zu glauben, wenn ein Smart mit vmax 135 km/h mit 149 km/h geblitzt wird? Klar, gewisse Cops wie beispielsweise @sobbel und der displayanzeigewertgläubige @bluey werden immer ROT sehen, wenn die Herren Grün Murks nachweisen, hier ein "Geisterauto".

Du bist scheinbar nicht ganz auf dem laufenden.

 

Es gibt Smart, die laut Eintragung 150 km/h laufen.

 

In Echt dürften es dann noch ein paar km/h mehr sein.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Moin Moin

 

 

 

... wenn die Herren Grün Murks nachweisen...

Die Herren Grün, Bladt und Konsorten generieren medienwirksam für sich Umsatz - mehr nicht.

Zeig doch mal ein obergerichtliches Urteil welches ein AG Urteil bestätigt hat, in dem einer PSS Messung "Murks" angedichtet wurde.

 

Stand der Dinge ist, das die OLG Rechtsprechung in dieser Angelegenheit bundesweit einheitlich ist.

 

 

 

... das Ende vom standardisierten Meßverfahren ... ist da.

Deine unqualifizierte Äußerung kann ich wo bestätigt finden?

 

 

 

Gruß

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Schade das man nicht auf die anscheinend besonders fehleranfällige Radartechnik eingeht und wie man dort die Rohmessdaten auswerten kann.

 

Radartechnik besonders fehleranfällig

@bambam: Auch bei der Laserpistole wäre es schön, wenn es Rohmeßdaten gäbe. Da käme auch einiges an Murks ans Tageslicht. Deswegen hieß ja auch im Bericht, jede zweite Geschwindigkeitsmessung sei fehlerhaft.

 

@qtreiberin: Wenn ein Fahrzeug nicht begrenzt ist (abgeregelt Geschwindigkeit und/oder Drehzahl) und das Getriebe lang übersetzt ist bzw. der Motor überdreht werden kann, dann kann man ein Fahrzeug im Windschatten schon ziemlich hochziehen...Alle Möglichkeiten wie auch daß die Frau ein Brabus-Tuning drinn gehabt haben könnte kann ja ein von den beleidigten Leberwurst-Meßcops beauftragter Gegengutachter eruieren.

 

@nachteule: Die Angaben habe ich dem Filmbeitrag entnommen. Es dürfte so sein, daß die Frau und der Smart nur beispielhaft gezeigt worden sind. Den Bußgeldbescheid mit Blitzerfotos kann man sich aber schon anschauen.

:nolimit:

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....

@sobbel: Du verfällst immer in die alte Rechtfertigungsschiene und bedienst Dich Zirkelschlußteilnehmern, hier die OLG-Mauer. Ein OLG kann seine Ansicht auch ändern. Wenn viele Gerichte einer Auffassung sind, dann ist das nicht zwingend die Wahrheit. Deine sogenannten Experten haben in Goslar schon das Ende empfohlen. Mit dem Verfassungsgericht in Saarland ist das Ende eingetreten. Der BGH würde ja gerne mal neu darüber urteilen, die OLGs (und der Zirkelschluß) haben aber kein Interesse an eine Vorlage :whistling: (Schlachtung einer heiligen Kuh).

Du kannst doch selbst nach dem Endposten noch die Seite wechseln, wie Hr. Grün und wie ich schon @dete empfohlen habe und dann selbst massig Umsatz generieren: Ohne Medien, nur besser als die Herren Grün :whistling: . Wie willst Du es aber toppen, wenn Hr. Bladt die aktuelle Murksliste präsentierst und einem BGH-Richter da es die Sprache verschlägt?

 

Wer es nicht kennt, hier die sensationellen Beiträge vom Verkehrskongress Saabrücken, insbesondere auch die Ton-Files sehr hörenswert:

https://verkehrskongress.wordpress.com/kongress-2018/vortraege/?preview=true

:nolimit:

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Es gibt Smart, die laut Eintragung 150 km/h laufen.

Es gibt sogar Smart (Serienfahrzeuge), die laut Eintragung 180 km/h bzw. in der Brabus-Variante 195 km/h laufen. Macht übrigens sehr viel Spaß, mit sowas unterwegs zu sein, vor allem auf Landstraßen.

 

Auch bei der Laserpistole wäre es schön, wenn es Rohmeßdaten gäbe. Da käme auch einiges an Murks ans Tageslicht.

Hm. Ich bin nun zugegebenermaßen kein Doktorand wie Du, vielleicht habe ich deshalb ein Problem mit der Logik in Deiner Behauptung: wenn es die Rohmeßdaten nicht gibt, woher weißt Du dann, daß auch einiges an Murks ans Tageslicht käme, wenn es sie gäbe?

 

Deswegen hieß ja auch im Bericht, jede zweite Geschwindigkeitsmessung sei fehlerhaft.

Das sagt bitte wer in welchem Bericht? Oder meinst Du mit Bericht das Video - das öffnet beim mir nicht.

 

Ein OLG kann seine Ansicht auch ändern.

Schön gesehen. Und was genau hat das mit dem aktuellen Stand zu tun?

 

Wenn viele Gerichte einer Auffassung sind, dann ist das nicht zwingend die Wahrheit.

Auch schön gesehen. Aber selbst wenn alle Gerichte einer Auffassung sind, dann ist das nicht zwingend die Wahrheit. Ändert aber nichts an der Rechtskraft des Urteils.

 

Deine sogenannten Experten haben in Goslar schon das Ende empfohlen. Mit dem Verfassungsgericht in Saarland ist das Ende eingetreten. Der BGH würde ja gerne mal neu darüber urteilen, die OLGs (und der Zirkelschluß) haben aber kein Interesse an eine Vorlage

Wovon genau redest Du? Und wo genau kann man das nachlesen, was Du da behauptest?

 

Wie willst Du es aber toppen, wenn Hr. Bladt die aktuelle Murksliste präsentierst und einem BGH-Richter da es die Sprache verschlägt?

Das kann er nicht toppen, eh' klar. Aber wann macht der Hr. Bladt das, und woher weißt Du, daß er diese Liste hat und was da drinsteht?

 

Wer es nicht kennt, hier die sensationellen Beiträge vom Verkehrskongress Saabrücken, insbesondere auch die Ton-Files sehr hörenswert

Werd doch bitte konkret. Danke.

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Es gibt Smart, die laut Eintragung 150 km/h laufen.

Ich meine sogar, daß der Smart von Abt oder AMG auf ca. 175 km/h kommt. Ich hatte jedenfalls mal einen hinter mir, der mir selbst bei Tacho 180 noch an der Stoßstange klebte.
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Auch bei der Laserpistole wäre es schön, wenn es Rohmeßdaten gäbe. Da käme auch einiges an Murks ans Tageslicht.

Echt jetzt? Erklär doch mal, wo und was für ein Murks da ans Tageslicht käme. Ach, und noch was: welches Lasergerät beträfe das dann? Oder ist das auch wieder so ein Allgemeinkeks?

 

Deswegen hieß ja auch im Bericht, jede zweite Geschwindigkeitsmessung sei fehlerhaft.

Ja, derlei dümmliche Blablabla-Berichte gibt es immer wieder. Und die geneigte Fangemeinde saugt solche Berichte auch begierig auf. Du bist das beste Beispiel.
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Moin Moin

 

 

Ein OLG kann seine Ansicht auch ändern...

 

Die können ihrer Ansicht ändern wie sie wollen.

Wir werden dann mit der geänderten Rechtsprechung zurecht kommen. Aufhören zu messen werden wir nicht.

 

 

 

Wenn viele Gerichte einer Auffassung sind, dann ist das nicht zwingend die Wahrheit.

Wenn einige wenige Schlechtachter medienwirksam ihre Meinung zum Besten geben, ist das auch nicht die Wahrheit.

 

 

Deine sogenannten Experten haben in Goslar schon das Ende empfohlen.

Ich habe nirgendwo Experten benannt.

 

 

Mit dem Verfassungsgericht in Saarland ist das Ende eingetreten.

Nö.

 

 

Du kannst doch selbst nach dem Endposten noch die Seite wechseln,

Ich möchte gar nicht die Seite wechseln.

Ich möchte möglichst viele Raser von der Strasse picken.

Ob als Menschenmatsche (möglichst Alleinunfall) oder per Fahrverbot oder Entzug FE ist mir dabei völlig latte.

Je mehr Raser weg sind, desto sicherer leben die anderen Menschen.

 

 

... wie Hr. Grün und ... Hr. Bladt ...

 

Das sind zwei der wenigen bundesweit agierenden Leute (ich möchte die nicht als Sachverständige bezeichnen) , die m.M.n. mit unlauteren Mitteln den Betroffenen Hoffnung machen und deren Geld ziehen.

 

 

 

... Wie willst Du es aber toppen, wenn Hr. Bladt die aktuelle Murksliste präsentierst

Was sollte da wohl drin stehen ..... mal nachdenken.......

 

... wie er mittels "Smear" Berechnungen feststellt, daß die Scheinwerfer eines Autos unterschiedlich schnell fahren? Gröööööhl

Ich weiß gar nicht, warum die Behörden immer noch so teure Messtechnick kaufen, wenn das Feststellen der Geschwindigkeit mit "Smear" so einfach (und preiswert) geht.

 

.... oder das sensationelle Leerfoto bei PSS was er beim Jauch im TV gezeigt (aber geflissentlich das Entstehen verschwiegen) hat - grööööhhhhl

 

..... Sorry - das kann ich nicht toppen.

 

 

 

Gruß

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@bambam: ...Und Rohmessdaten müssen nun zur Verfügung gestellt werden, das Ende vom standardisierten Meßverfahren (Murksüberdeckungsfreibrief) ist da.

 

Rohmessdaten wären beim PSS und S350 Winkel und Laufzeit von jedem Laserstrahl, dass in das Messergnis einfließt. Dahingehend wären wir und einig?

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...

@biber: Was ist mir los? Du schrumpfst zum Anfängertroll zurück. Du bist ja echt ziemlich desinformiert und neben der Kapp.

...wenn es die Rohmeßdaten nicht gibt, woher weißt Du dann, daß auch einiges an Murks ans Tageslicht käme, wenn es sie gäbe?

Beispiel (auch für @bluey): Wenn zum Beispiel bei der Riegl-FG-21-P die Daten (Laserimpulse) zur Meßwertbildung aufgezeichnet und gespeichert würden wrürden, dann könnte man locker den Murks von Handlasermeßgerät-Superschützen bei Fahrzeugüberschneidung, Tunnelmessungen und "durch Leitpfosten"-Messungen aufdecken und belegen.

 

Leg ich doch mal auf dein Sofa und lausche dem BGH-Richter Zeng wie wunderschön er über die aus seiner Sicht Untergerichte formuliert und über der Gruselkabinett-Liste von Hr. Baldt entsetzt ist Und am besten noch die anschließenden Fragen anhören. Wenn Du also hier wieder als Supertroll eingestuft werden möchtest, dann bring Dich mal auf den aktuellen Stand aus obigen Link: Alle Präsentations lesen und alle Files hören sowie als Mindestmaß den Burhoff-Blog verstehen, sprich wenn das oberfränkischen OLG Bamberg als "dünnhäutig und zickig" beschrieben wird, wenn in "Bayern" jemand mit einem Verfassungsgerichtsurteil aus dem Saarland kommt....

:nolimit:

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Mit dem Verfassungsgericht in Saarland ist das Ende eingetreten.

Nö.

@sobbel: Doch. Im Prinzp müssen jetzt jedem Speedticket unaufgefordert die Rohmeßdaten angehängt sein, sprich Einsichtnahmemöglichkeit z. B. über Passwort. Dann kann jeder VT sich selbst (per Mithilfe von RA/Gutachter) überzeugen.

Was sollte da wohl drin stehen ..... mal nachdenken.......

Ich gehe hier im Gegensatz zu @bibers obigen Vollausfall von einem Augenblickversagens bei Dir aus.

Die können ihrer Ansicht ändern wie sie wollen.

Wir werden dann mit der geänderten Rechtsprechung zurecht kommen. Aufhören zu messen werden wir nicht.

Klar, Du kannst weiterhin 24h am Stück im Unterholz verschanzt sein und bis zum Umfallen messen, jedoch unstandardisiert ohne Murksdeckmantel und ohne juristisches Billigsiegel "standardisiertes Meßverfahren".

 

Je mehr Raser weg sind, desto sicherer leben die anderen Menschen.

Je mehr Wegelagerei weg ist, desto sicherer, unängstlicher und aufmerksamer für das Wesentliche können die VT fahren.

:nolimit:

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Rohmessdaten wären beim PSS und S350 Winkel und Laufzeit von jedem Laserstrahl, dass in das Messergnis einfließt. Dahingehend wären wir und einig?

@bambam: Ja, siehe oben. Es geht um alle Daten zur Meßwertbildung (z. B. auch Laserimpulse), wenn sie denn vorhanden sind und bei zukünftigen Meßgeräten im Digitalzeitalter auch Pflicht sein werden. Auch nachträgliche "Löschmodul-Updates" werden nicht mehr zulässig sein.

:nolimit:

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Ja, derlei dümmliche Blablabla-Berichte gibt es immer wieder. Und die geneigte Fangemeinde saugt solche Berichte auch begierig auf. Du bist das beste Beispiel.

@bluey&sobbel: Inzwischen hat auch die autobild vom 05.07.18 aktuell im 5-seitigen Blitzerreport das Thema einer breiten Bevölkerungsgruppe dargestellt:

...Das OLG Celle (1 Ss OWi 1162/17 und das Kammergericht in Berlin (3 Ws (B) 133/18) aber meinen, dass Messfehler nie völlig ausgeschlossen werden können und Betroffene daher die Gelegenheit zu einer Nachprüfung haben müssen. Diese Sicht hat nun der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes bestätigt....

Seite 27, Kasten Rohmessdaten

 

 

Jetzt fehlt nur noch stern-tv, dann ist alles gut :P;) .

:nolimit:

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Du bist ja echt ziemlich desinformiert und neben der Kapp.

Ich will lieber gar nicht wissen, was Du meinen könntest.

 

Beispiel (auch für @bluey): Wenn zum Beispiel bei der Riegl-FG-21-P die Daten (Laserimpulse) zur Meßwertbildung aufgezeichnet und gespeichert würden wrürden, dann könnte man locker den Murks von Handlasermeßgerät-Superschützen bei Fahrzeugüberschneidung, Tunnelmessungen und "durch Leitpfosten"-Messungen aufdecken und belegen.

Du hast meine Frage nicht beantwortet. Stattdessen hast Du Deine Theorie in leicht angewandelter Form wiederholt. Also extra für Dich nochmal:

Hm. Ich bin nun zugegebenermaßen kein Doktorand wie Du, vielleicht habe ich deshalb ein Problem mit der Logik in Deiner Behauptung: wenn es die Rohmeßdaten nicht gibt, woher weißt Du dann, daß auch einiges an Murks ans Tageslicht käme, wenn es sie gäbe?

Leg ich doch mal auf dein Sofa und lausche (...)

Immer wieder gern. Aber sicher nicht irgendwelchen Texten, aus denen Du Dir irgendwas zusammengebastelt hast. Also wirst Du entweder konkret (da kannst Du dann gleich auch die anderen Fragen beantworten) oder Deine Behauptungen bleiben wieder mal nichts anderes als Verdaldiarrhoe.

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Ja, derlei dümmliche Blablabla-Berichte gibt es immer wieder. Und die geneigte Fangemeinde saugt solche Berichte auch begierig auf. Du bist das beste Beispiel.

@bluey&sobbel: Inzwischen hat auch die autobild vom 05.07.18 aktuell im 5-seitigen Blitzerreport das Thema einer breiten Bevölkerungsgruppe dargestellt
@Bluey &@Sobbel... das war es dann leider für Euch.... wenn die Autoblöd es schon so schreibt, seid Ihr mit Euren Erfahrungen/Meinungen leider außen vor... :( :(
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Wenn zum Beispiel bei der Riegl-FG-21-P die Daten (Laserimpulse) zur Meßwertbildung aufgezeichnet und gespeichert würden wrürden, dann könnte man locker den Murks von Handlasermeßgerät-Superschützen bei Fahrzeugüberschneidung, Tunnelmessungen und "durch Leitpfosten"-Messungen aufdecken und belegen.

Echt jetzt? Erklär doch mal: wodurch entstehen welche Fehler und wie würden die dann durch Dein Beispiel aufgedeckt werden können?
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@Bluey &@Sobbel... das war es dann leider für Euch.... wenn die Autoblöd es schon so schreibt, seid Ihr mit Euren Erfahrungen/Meinungen leider außen vor... :( :(

Stimmt. Wenn @m3_ aus seiner Bibel zitiert, dann hat alles andere keinen Wert mehr. :lol:
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Moin Moin

 

 

 

Im Prinzp müssen jetzt jedem Speedticket unaufgefordert die Rohmeßdaten angehängt sein,

Bei uns bekommt jeder schon immer die Rohmessdaten - allerdings erst auf ausdrücklichen Wunsch des RA.

Und es ist kein Geheimnis, wenn ich sage, daß die (Fach)Anwälte daraus die lustigsten Sachen lesen.

Ein Automatismus ist dem saarländischen Urteil jedenfalls nicht zu entnehmen.

 

 

Klar, Du kannst weiterhin 24h am Stück im Unterholz verschanzt sein und bis zum Umfallen messen, jedoch unstandardisiert ohne Murksdeckmantel und ohne juristisches Billigsiegel "standardisiertes Meßverfahren".

Hier nochmal meine Aufforderung an dich.

Nenn mir ein einziges, winzig kleines OLG Urteil aus irgendeiner winzigen dunklen Ecke Deutschlands, welches der PSS das standardisierte Messverfahren aberkennt.

Nur eins.

Falls du das nicht kannst und das wirst du nicht, nenn doch die Textstelle aus diesem Saarverfassungsurteil aus der sich die Entziehung des standardisierten Messverfahrens bei PSS ergibt.

 

Wenn du von RECHT keine Ahnung hast und nicht fähig bist Urteile zu verstehen (was du hier schon oft gezeigt hast) solltest du dich wieder unter deinen Stein verkriechen und die Klappe halten.

 

 

 

@bluey&sobbel: Inzwischen hat auch die autobild vom

Das ist natürlich die Instanz schlechthin - dagegen kann ich natürlich nicht anstinken.

 

 

 

@Bluey &@Sobbel... das war es dann leider für Euch....

was mach ich jetzt nur?

So ganz ohne Spielzeug?

Da werf ich mich hinter nen fahrenden Zug.

 

 

 

Gruß

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