mt2 12 Posted July 4, 2018 Report Share Posted July 4, 2018 Frage: In meiner Anliegerstraße parken immer mehr Autos von Anwohnern am Straßenrand. Beim Parken ist ja eine Mindestdurchfahrtsbreite von 3,05m gefordert, die in der Straße dabei frei bleiben muss. Die Straße hat laut Geodaten eine Gesamtbreite von 5,1 bis 5,3m. Rein rechnerisch wird es da schon knapp. Allerdings bestehen rund 0,8 bis 0,9m der Straßenbreite aus einen abgesenkten, teilweise mit Kopfstein gepflasteten, teilweise mit zahlreichen Asphaltflecken versehenen Regenablauf. Zählt dieser zu der Mindestbreite oder muss der noch abgezogen werden? Quote Link to post Share on other sites
janr 16 Posted July 4, 2018 Report Share Posted July 4, 2018 Alles bis zum Gehweg, meist Bordstein, ist Fahrbahn. So auch die Gosse. Quote Link to post Share on other sites
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