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Moin,

 

ich bin heute von einer eso 3.0 geblitzt worden. Da ich und auch der Fahrer vor mir den Blitzer sehr frühzeitig gesehen haben und wir beide (so dachte ich jedenfalls) mit erlaubter Geschwindigkeit (70 km/h) vorbeigefahren, aber jeweils geblitzt worden sind: Werden vor Beginn des Messbetriebs Testfotos gemacht? Es wurde beidseitig gemessen, auf der gegenüberliegenden Seite wurde noch aufgebaut, auf meiner Seite war, soweit ersichtlich, der Aufbau beendet. Ob an dieser Stelle nicht tatsächlich noch eine niedrigere Geschwindigkeit erlaubt war, kann ich nicht völlig sicher sagen. Die Messstelle wird aber bei blitzer.de auch mit den von mir gefahrenen 70 km/h angegeben.

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Was hat das mit Deiner Glaskugel zu tun???

 

Die Frage war ganz verständlich, ob vor Messbeginn Testfotos "geschossen" werden, welche ein erfahrender Messdiener sicherlich sachlich beantworten könnte.

Da ich keiner bin, kann ich nur vermuten, dass es zum normalen Messablauf gehört, vor Beginn des eigentlichen "Schützenfestes" Testfotos zu machen, um den korrekten Aufbau zu überprüfen.

 

Allerdings führte m.E. diese Verfahrensweise, wie man am TE erkennen kann, durchaus zu Irritationen der Betroffenen!

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Moin Moin

 

 

Was hat das mit Deiner Glaskugel zu tun???

Ich greif das mal auf:

 

 

Ob an dieser Stelle nicht tatsächlich noch eine niedrigere Geschwindigkeit erlaubt war, kann ich nicht völlig sicher sagen.

Das ist schon glaskugelwürdig

 

 

 

Gruß

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Kann mal irgendjemand der Ahnung hat eine richtige Antwort geben? Bisher sehe ich nur Geschwafel und sinnlose Beleidigung des TE. Also ich kann dazu leider keine Antwort geben, mein Metier ist eher Laser, aber mich würde die Antwort auch interessieren, da ich auch schon öfter geblitzt wurde, obwohl ich die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten hatte. Es kam auch nie was, aber warum löst das Ding (ESO) aus?

 

Danke und Gruß

Roger01

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Die Frage war ja, ob vor Messbeginn Testfotos geschossen würden. Antwort: Definitiv ja. Dabei kann es vorkommen, dass VTs, die die zHG einhalten, mit abgelichtet werden.

 

Siehe beispielsweise Urteil AG Meißen 13 OWi 703 Js 21114/14, freies PDF unter https://vut-verkehr.de/downloads/2015-05-29%20AG%20Meissen%20Freispruch%2013%20OWi%20703%20Js%2021114%2014.pdf erhältlich. Dort ist das Fotolinienfoto auf Seite 40 abgebildet.

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Die Frage war ja, ob vor Messbeginn Testfotos geschossen würden. Antwort: Definitiv ja. Dabei kann es vorkommen, dass VTs, die die zHG einhalten, mit abgelichtet werden.

Siehe beispielsweise Urteil AG Meißen 13 OWi 703 Js 21114/14, freies PDF unter https://vut-verkehr.de/downloads/2015-05-29%20AG%20Meissen%20Freispruch%2013%20OWi%20703%20Js%2021114%2014.pdf erhältlich. Dort ist das Fotolinienfoto auf Seite 40 abgebildet.

Danke Danke das Dokument ist sehr aussagekräftig, hab es schonmal gespeichert bevor es irgend ein Unwissender hier als Werbung löscht

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Die Frage war ja, ob vor Messbeginn Testfotos geschossen würden. Antwort: Definitiv ja. Dabei kann es vorkommen, dass VTs, die die zHG einhalten, mit abgelichtet werden.

...

 

Richtige Antwort: Vielleicht.

Laut aktueller Bedienungsanleitung kann auf das Fertigen eines Fotolinienfotos (welches den Fotopunkt dokumentiert) verzichtet werden, wenn der Fotopunkt auf jedem Messfoto der Messserie erkennbar ist (Reflexfolienaufkleber auf der Straße, Anfang / Ende einer Fahrbahnmarkierung o. Ä.).

 

 

 

So, und jetzt schauen wir noch mal, worum es in diesem Thread überhaupt ging. Um inhaltliche Kritik am Urteil des AG Meißen? Ach nee, warte ...

 

Das AG Meißen hattest Du ins Spiel gebracht...:

 

...

Siehe beispielsweise Urteil AG Meißen 13 OWi 703 Js 21114/14, freies PDF unter https://vut-verkehr.de/downloads/2015-05-29%20AG%20Meissen%20Freispruch%2013%20OWi%20703%20Js%2021114%2014.pdf erhältlich. Dort ist das Fotolinienfoto auf Seite 40 abgebildet.

 

 

Korrigierende Grüße

Olli

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Richtige Antwort: Vielleicht.

Laut aktueller Bedienungsanleitung kann auf das Fertigen eines Fotolinienfotos (welches den Fotopunkt dokumentiert) verzichtet werden, wenn der Fotopunkt auf jedem Messfoto der Messserie erkennbar ist (Reflexfolienaufkleber auf der Straße, Anfang / Ende einer Fahrbahnmarkierung o. Ä.).

 

Ich weiß zumindest von zwei bayerischen VPIs, dass sie immer Fotolinienfotos anfertigen, auch wenn der größte Teil ihrer Messstellen bereits ausgemessen und durch Permanentmarkierungen gekennzeichnet ist. Dies geschieht hauptsächlich aus Gründen der Einheitlichkeit (und um zweifelhaften Gutachtern an diesem Punkt keinen Angriff zu bieten obwohl das Anfertigen von Fotolinienfotos, wie du richtig sagtest, gemäß Bedienungsanleitung in diesem Falle nicht unbedingt notwendig ist). Ich kann mir vorstellen, dass auch andere Messbeamte das so handhaben muss allerdings nicht so sein.

 

 

Das AG Meißen hattest Du ins Spiel gebracht...:

 

Das AG Meißen habe ich deswegen ins Spiel gebracht, weil ich über die Google-Bildersuche kein Beispiel für ein Fotolinienfoto gefunden habe. Ich wusste aber noch zufällig, dass in o. a. Urteil eines abgebildet war. Das bedeutet jetzt nicht unmittelbar, dass ich den Rest des Urteils genauso nützlich finde ...

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Ist OT und einige Jahre her! Anwohner / Schulpflegschaft hatten sich über erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung bei 30 km/h vor einer Schule beschwert. Die Stadt lud zu einem Ortstermin mit Messfahrzeug, die Geschwindigkeit wurde von den Beschwerdeführern geschätzt und dann per Handauslösung gemessen. Natürlich jedes mal mit Blitz. Die meisten Schätzungen waren deutlich falsch, (zu hoch), mehrere Autofahrer kehrten um, um sich zu beschweren. (ich war doch nicht zu schnell). Interesannte Aktion, wurde leider nie wiederholt.

Anzeigen wurden an diesem Tag auch bei Überschreitung nicht geschrieben.

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ich weiß, daß unser O-Amt damals bei Verwendung der eso 3.0 diverse Testfotos im fließenden Verkehr mit Blitz machte, auch um die Ausleuchtung des Fahrzeuginnenraums bzw. die Fahrererkennbarkeit zu beurteilen. Bei :60: wurde imho eine Auslöseschwelle von 39 km/h eingestellt, ca. 20 Fzg. wurden hintereinander fotografiert. Blitze und Kameras wurden mehrmals umgebaut und das Prozedere wiederholt.

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Ein Pylon pro Richtung reicht aus, da man ja nur die Fotolinie markieren muß (so sie denn wie @DirtyOlli schon schrieb nicht anderweitig dauerhaft zuordnen kann).

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Die Fotolinie ist entbehrlich. Entscheidend ist die Messlinie.


OLG Hamm, Beschl. v. 02.08.2012 - III-3 RBs 178/12


Im Übrigen stellt die Fotolinie bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem Geschwindigkeitsüberwachungsgerät ES 3.0 lediglich ein Mittel der eindeutigen Zuordnung der Messung zu einem bestimmten Fahrzeug dar, ist aber — anders als die Messlinie — selbst kein Fixum für die Messung (vgl. OLG des Landes Sachsen-Anhalt, 1. Senat für Bußgeldsachen, Az.: 1 Ss (B) 76/10 vom 25.10.2010 — juris.de; AG Landstuhl, Urteil vom 10.02.2011 — Az.: 4286 Js 12300/10, veröffentlicht bei BeckRS 2011, 06033; Schmuck, Steinbach: Neues von der Geschwindigkeitsmessanlage ESO, Steinbach, NZV 2010, 285). Da die Fotolinie lediglich für die Frage der Zuordnung von Relevanz ist, kommt es auf sie nur an, wenn tatsächlich Verwechslungsgefahr bzw. Zuordnungszweifel bestanden. Soweit — wie hier — auf andere Weise, etwa durch einen aufmerksamen Messbetrieb, sichergestellt werden kann, dass nur ein Fahrzeug in Frage kommt, dem der Geschwindigkeitsmesswert zuzuordnen ist, entbehrt die Fotolinie jeglicher Relevanz (OLG des Landes Sachsen-Anhalt, a.a.O., Zitate wie vor).

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TE

 

Testfoto wäre möglich

Dafür spricht, dass du die Geschwindigkeit beachtet hast und auf der anderen Seite aufgebaut wurde

Normal sollte jedoch ohne Auto drauf getestet werden

Kann jedoch Testmessung gewesen sein

 

 

Es ist auch möglich, dass du irrig angenommen hast, die korrekte Geschwindigkeit gefahren zu sein.

Das kann beim Hinterherfahren passieren.

 

Es ist auch möglich, dass der Messdiener eine falsche Auslösegeschwindigkeit eingegeben hat.

 

 

Achte beim nächsten mal auf der Strecke auf die maximale zulässige Höchstgeschwindigkeit

Ansonsten müsstest du einfach ein paar Wochen abwarten, um Gewissheit zu bekommen.

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Ein Pylon pro Richtung reicht aus, da man ja nur die Fotolinie markieren muß (so sie denn wie @DirtyOlli schon schrieb nicht anderweitig dauerhaft zuordnen kann).

Ist in dem Beispiel ja auch geschehen.

 

Messlinie mit zwei Hütchen und je einer für die Fotolinie (2) für jede Richtung.

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Die Fotolinie ist entbehrlich. Entscheidend ist die Messlinie.

Inwiefern? Die Meßlinie wird nicht gekennzeichnet, sondern die Fotolinie. Und auch nur die wird auf dem Foto dargestellt, wenn erforderlich.

 

 

 

Ist in dem Beispiel ja auch geschehen.

 

Messlinie mit zwei Hütchen und je einer für die Fotolinie (2) für jede Richtung.

Da haben wir uns mißverstanden. Auf Deinem Foto wurden Meß- und Fotolinie entsprechend markiert. Wir markieren nur die Fotolinie. Die Meßlinie muß nicht fotografiert werden.
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Woraus ziehst Du die Erkenntnis, daß die Meßlinie entscheidend ist? Bzw. meintest Du damit, daß die Meßlinie markiert werden muß?

 

 

 

Die Messwertzuordnung kann auch durch den aufmerksamen Messberieb erfolgen.

Grundsätzlich ja. Bei mehreren Fahrstreifen pro Richtung oder Überholmanövern dürfte das im Einzelfall wohl nicht ausreichen, da ein aufmerksamer Meßbetrieb in diesen Fällen keine eindeutige bzw. verifizierbare Zuordnung zuläßt
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Woraus ziehst Du die Erkenntnis, daß die Meßlinie entscheidend ist? Bzw. meintest Du damit, daß die Meßlinie markiert werden muß?

 

OLG Hamm, Beschl. v. 02.08.2012 - III-3 RBs 178/12

Im Übrigen stellt die Fotolinie... ...— anders als die Messlinie — selbst kein Fixum für die Messung ... ...

 

Weil die Messlinie das Fixum ist, anhand derer die Messung nachvollzogen werden kann. Was markiert werden muß, weiss ich -derzeit- nicht.

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Ah, ok. Ja, das ist so ja auch richtig. Besagt aber nicht, daß die Meßlinie irgendwie irgendwo erfaßt werden muß. Man kann aber anhand der Fotolinie später ganz genau die Meßlinie und damit den genauen Standort des Sensors nachvollziehen. Und: leider haben die Gerichte (auch die OLGs) nicht sonderlich viel Ahnung von Technik und dergleichen mehr. Man sollte sich daher nicht allzu sehr auf solche Urteile als der Weisheit letzter Schluß verlassen.

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Ich habe es mittlerweile nachgelesen. Beim Aufbau dient das Testfoto nur der Überprüfung der Zeichenelemente. Was die Auswertung betrifft, muss Abschnitt bis zur Fotolinie abgebildet werden, in der Messungen entstehen könnten oder so ähnlich.

So ganz erschließt sich mir da nicht die Argumentation, dass bei einem Testfoto die Fotolinie abgebildet werden muss.

Naja, vielleicht habe ich ja auch eine veraltete BA.

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Die Begriffe sind, auch in der Bedienungsanleitung, missverständlich.

 

Das Fotlinienfoto ist vorgeschrieben, es dokumentiert den Fotopunkt.

Auf dieses Foto kann nur verzichtet werden, wenn der Fotopunkt in jedem Messfoto zu sehen ist (aufgeklebte Reflexfolie, Ende einer Fahrbahnmarkierung o. ä.)

Der Fotopunkt selbst liegt (bei der Kabelkamera) geschwindigkeitsunabhängig immer exakt 3 Meter hinter dem mittleren Sensor des Sensorkopfes.

 

Die Fotolinie wird während der Fotoauswertung im EsoDigitalesII durch die Reifenaufstandsflächen gebildet (gezeichnet).

Sie ist einzig und allein dann notwendig, wenn mehrere Fahrzeuge nebeneinander in die gleiche Richtung fahren und der Messwert einem bestimmten Fahrzeug zugeordnet werden soll.

Trotzdem ist sie im Prinzip obsolet, weil über den Abstandswert schon klar ist, welches Fahrzeug (das auf der linken oder auf der rechten Spur) gemessen wurde.

 

Es müssen nicht alle Fahrbahnteile, auf denen Messungen entstehen könnten, abgebildet werden, da die Zuordnung des Messwertes zu einem Fahrzeug durch den Abstandswert erfolgt (z. B. angeblich rechts überholendes Mopped auf dem Seitenstreifen).

 

 

Hoffentlich aufklärende Grüße

Olli

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