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Cash Back Von Der Polizei


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Über 1700 Autofahrer auf der A2 geblitzt – Jetzt könnten sie ihr Geld zurückbekommen Mehr als die Hälfte der Verwarngelder werden zurückgezahlt

Doch die 1.766 Autofahrer, die „nur“ 20 km/h zu viel auf dem Tacho hatten, bekommen das einkassierte Verwarngeld zurückgebucht. Alle anderen 1.453 Autofahrer, die noch schneller unterwegs waren, müssen die Kosten aber immer noch selbst tragen.

 

https://www.derwesten.de/region/polizei-blitzer-baustelle-a2-autobahn-recklinghausen-richtung-oberhausen-knoellchen-id214497849.html

So ganz verstehe ich es nicht.

 

Trotz 60 Schild und Verstoß dagegen gibt es Geld wieder. Ich dachte bisher immer, auch falsche Schilder sind zu beachten.

 

Muss man sich jetzt immer die verkehrsrechtliche Anordnung kommen lassen und nachschauen ob nicht eine höhere zHv angeordnet worden war, als wie es auf den Schildern steht.

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Hallo, Gast225,

 

möglicherweise ist der Zeitungsbericht falsch geschrieben.

 

Ich habe eher den Eindruck, dass es in bestimmten Teilabschnitten Beschränkungen auf 60, in anderen auf 80 gab und das die Kollegen fälschlicherweise davon in einem dieser 80er - Bereiche fälschlicherweise von 60 ausgegangen sind.

 

Sollte dem so sein, sind die Bußgelder natürlich nicht rechtens und die Kollegen hätten hier gegen die Anweisung, die Beschilderung vor der Messung zu überprüfen, verstoßen, was eigentlich nicht passieren darf.

 

Vielleicht kann ja jemand, der dort ortskundig ist, Licht ins Dunkel bringen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Ich glaube eher das die Polizei parallel zur Autobahn gefahren ist und dort nur die Schilder mit 60 gesehen hat und die Schilder mit den 80 übersehen hat. Wenn man gescheit ist lässt man sich den Beschilderungsplan für die Baustelle zukommen und legt diesen mit Lichtbildern von den VZ der Akte bei.

Nächste Artikel die auch von falscher Beschilderung schreibent:
https://rp-online.de/nrw/panorama/blitzer-auf-a2-bei-recklinghausen-tausende-bekommen-geld-zurueck_aid-23259589
Statt, wie angeordnet, eine Baustelle bei Recklinghausen in Fahrtrichtung Oberhausen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 Kilometern pro Stunde zu belegen, waren Geschwindigkeitsbegrenzungen von 60 km/h ausgeschildert worden.

https://www.rundblick-unna.de/2018/06/08/auf-a2-geblitzt-aber-falsches-schild-geld-zurueck/

Dort stand monatelang ein einziges einsames Tempo 60-Schild unter lauter Tempo 80-Schildern – irrtümlich, berichtet der WDR. Doch ausgerechnet an diesem 60-er-Schild, das eigentlich gar nichts dort zu suchen hatte, entschloss sich die Polizei: Hier blitzen wir doch mal.


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Aber sinniges suchen der richtigen Kontrollstelle sollte doch möglich sein.

dort ist überall 80 und - ohne erkennbare Gefahrenstelle - kurzfristig 60, es ist nun ärschlings die 60 zu blitzten.

Genauso wie am Ende der Baustelle, nach der Fahrbahnverengung, kurz vor Freier Fahrt, nach der Kurve.

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wenn dieses 60er - Schild dort tatsächlich stand, kann man den Beamten m. E. keinen Vorwurf machen, denn es ist nicht ihre Aufgabe, nachzufragen, warum das VZ dort steht.

Hallo Nachteule,

 

der Polizei kann man einen Vorwurf machen, denn die Beschilderung wurde nicht geprüft, ob sie so stimmt. Man hat darauf vertraut das das Schild dort richtig aufgestellt wurde.

Quelle:

Nach der Straßenverkehrs-Ordnung sind entweder die Straßenverkehrs- oder die Straßenbaubehörde als anordnende Behörde sowie auch die Polizei dazu verpflichtet, die planmäßige Kennzeichnung der Verkehrsregelung zu überwachen.[16] „Das gilt auch für die Zeit nach Arbeitsschluss, für die Nacht und für Sonn- und Feiertage.“[17]

 

[16] Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.): Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) in der Fassung vom 17. Juli 2009, zu § 45(6), Nr. II und IV

[17] Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen BMVBS: Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen RSA, Ausgabe 1995/2009 (4. überarbeitete Auflage 2001 mit zusätzlichen redaktionellen Hinweisen zur StVO und VwV-StVO vom September 2009). Bonn 2009, Teil A., Punkt 1.6.2, Absatz 1

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VwV-StVO

§ 45

Zu Absatz 6
63 I. Soweit die Straßenbaubehörde zuständig ist, ordnet sie die erforderlichen Maßnahmen an, im übrigen die Straßenverkehrsbehörde. Vor jeder Anordnung solcher Maßnahmen ist die Polizei zu hören.


64 II. Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörde sowie die Polizei sind gehalten, die planmäßige Kennzeichnung der Verkehrsregelung zu überwachen und die angeordneten Maßnahmen auf ihre Zweckmäßigkeit zu prüfen. Zu diesem Zweck erhält die Polizei eine Abschrift des Verkehrszeichenplans von der zuständigen Behörde.

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