randy8631 8 Posted February 3, 2018 Report Share Posted February 3, 2018 Hi Leute, ich hab da so ein Kollegen, der mir letztens mit folgender verrückter Aussage um die Ecke kam: Wenn die Polizei hinter jemanden her fährt und das Fahrzeug eindeutig zum Anhalten auffordert, ist man nicht verpflichtet anzuhalten wenn man sich an die Verkehrsregeln hält!! Man könnte dann zum Beispiel straffrei noch eine Weile irgendwo weiter fahren (nach Hause oder an andere Orte, um dann evtl ein Fluchtversuch zu Fuß zu starten). Ist seine Aussage richtig? Ich bin ja dann eher schon der Meinung, dass man auf jeden Fall mit was zu rechnen hat wenn man den Anweisungen nicht Folge leistet. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted February 3, 2018 Report Share Posted February 3, 2018 Frag' doch Deinen Kollegen mal, woher er sein Wissen hat. Wenn er dann eine vertrauenswürdige Quelle benennen kann (also z.B. solche wie m3_, sprich den Freund eines Freundes oder eine zuverlässige Webseite wie z.B. die vom Kopp-Verlag), ist alles okay. Kann er nur die StVO als Beleg anführen, solltest Du unbedingt misstrauisch werden. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted February 3, 2018 Report Share Posted February 3, 2018 Werden für den Anhalteversuch Blaulicht und Einsatzhorn verwendet, sind unter Einhaltung der Verkehrsregeln die nicht lange hinter einem. Quote Link to post Share on other sites
randy8631 8 Posted February 3, 2018 Author Report Share Posted February 3, 2018 ja schon, die rechtliche Frage ist jetzt aber, ob die Polizei das einfach machen darf ohne Grund? Grundvoraussetzung ist natürlich, dass es keinerlei Auffälligkeiten oder verdächtige Fahrweise gibt.Annahme wäre eine allgemeine Verkehrskontrolle Da es sich aber um die Exekutive handelt, gehe ich schwer davon aus, dass der Aufforderung Folge zu leisen ist Quote Link to post Share on other sites
Aka 233 Posted February 3, 2018 Report Share Posted February 3, 2018 Hi Leute, ich hab da so ein Kollegen, der mir letztens mit folgender verrückter Aussage um die Ecke kam: Wenn die Polizei hinter jemanden her fährt und das Fahrzeug eindeutig zum Anhalten auffordert, ist man nicht verpflichtet anzuhalten wenn man sich an die Verkehrsregeln hält!! Man könnte dann zum Beispiel straffrei noch eine Weile irgendwo weiter fahren (nach Hause oder an andere Orte, um dann evtl ein Fluchtversuch zu Fuß zu starten). Ist seine Aussage richtig?... Mein Eindruck / erster Gedanke...anscheinend ein besonders schlaues Kerlchen. Man kann sich das Leben auch unnötig schwer machen, indem man mit solchem Dummfug reizt und die ersten Hinweise zu einem Anfangsverdacht liefert. Denn eines muß einem klar sein, die werden das Fahrzeug stoppen mit welchen Mitteln auch immer... und wenns in Cowboy Manier mit ein paar platten Reifen endet. Solchen Leuten kann man echt nur wünschen, dass die auf entsprechende Polizisten treffen, die ihnen einen entsprechenden Anfangsverdacht zusammenstricken und die Karre bei der Kontrolle nach allen Regeln der Kunst zerlegen. Ihn hier, auch wenns in erster Linie um Hausdurchsuchungen geht mal angucken "Polizei, Hausdurchsuchung: Sie haben das Recht zu schweigen (Udo Vetter)" - Leute die in der Lage sind ihren Kopf nicht nur als Hutständer zu benutzen können aus diesem Beitrag sehr viel über Ermittlungsabläufe, Polizeiarbeit, etc. mitnehmen... und wenns nur die Ausführungen zu Anfangsverdacht, hinreichender Verdacht, kriminalistische Erfahrung sind. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted February 4, 2018 Report Share Posted February 4, 2018 Ganz einfach, das Gesetz sagt im §36 StVO, dass die Polizei dich kontrollieren darf und dass du den Zeichen und Weisungen folgen musst. Quote Link to post Share on other sites
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